Datum: 15.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung - Vergabe Wasserleitungsbau
2 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
3 Wasserversorgung Großer Berg - Neubau der Hochdruckleitung von der Regauer Straße bis ca. 100 m vor Hummelei - Auftragsvergabe
4 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2018
5 Schöffenwahl 2018: Beschlussfassung über die die Aufnahme in die Vorschlageliste für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
6 Antrag des Jugendhilfeverein Kiefersfelden-Oberaudorf e. V. auf Verlängerung des Personalkosten-Zuschusses für das Jugendcafe CO2 in Oberaudorf und ChillOut in Kiefersfelden (Antrag vom 17.04.2018)
7 Neuerlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Oberaudorf (Zweitwohnungssteuersatzung) zum 01.01.2018
8 Interkommunale Zusammenarbeit: Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Rosenheim und der Gemeinde Oberaudorf (und anderen Landkreisgemeinden) über die Schaffung und Refinanzierung einer Stelle für eine/n Informationssicherheitsbeauftragte/n (ISB)
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung - Vergabe Wasserleitungsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Per E-Mail vom heutigen Tag beantragt der Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Bereich „Großer Berg“, Wasserversorgung – Neubau der Hochdruckleitung von der Regauer Straße bis ca. 100 m vor Hummelei zum Preis von 143.405,32 € bo..

Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf (GeschO) ist dieser zur Beratung und Beschlussfassung über den o. g. Antrag zuständig (§ 1 Abs. 1 GeschO  i. V. m. der Betriebssatzung Gemeindewerke Oberaudorf) zuständig. Dieser kann behandelt werden, wenn die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat (anwesende Mitglieder) mehrheitlich der Behandlung zustimmt (§ 24 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, § 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 GeschO) .

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf genehmigt die Erweiterung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung um den Punkt „Wasserversorgung Großer Berg – Neubau der Hoch-druckleitung von der Regauer Straße bis ca. 100 m vor Hummelei – Auftragsvergabe. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte änderen sich hinsichtlich ihrer Nummerierung entsprechend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Wasserversorgung Großer Berg - Neubau der Hochdruckleitung von der Regauer Straße bis ca. 100 m vor Hummelei - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Wie berichtet kam es in der Vergangenheit in der beschriebenen Leitung wiederholt zu Schäden infolge von Lochfraß. Die Leitung wurde vor ca. 40 Jahren errichtet und ist bilanziell abgeschrieben (2016). Der erste Abschnitt von Agg bis Regauer Straße wurde in 2009 erneuert.
Es ist beabsichtigt, aufgrund der Geländeverhältnisse zunächst die Regauer Straße in offener Bauweise zu queren und sodann eine Pressung unter der Kreisstraße vorzunehmen. Die weitere Verlegung soll in privatem Grund unterhalb der Kreisstraße erfolgen. Die gesamte Baulänge beträgt gut 400 m.
Als Leitungsmaterial ist ein GGG- Druckrohr DN 125, ZMU, aus duktilem Gusseisen, für Trinkwasser mit einer Auskleidung aus Zementmörtel und einer Umhüllung mit Zink und einem zulässigen Druck von 40 bar vorgesehen.
Nach Prüfung der eingegangenen drei Angebote (9 Firmen angefragt) schlägt das Büro Roplan vor den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Fa. Pfeiffer zum Angebotspreis von netto 120.508,67 € (brutto 143.405,32 € zu vergeben). Die Fa. Pfeiffer ist den Werken als zuverlässig bekannt. Die notwendigen Genehmigungen des Landkreises und des Grundeigentümers liegen vor.
Im Haushalt 2018 wurden für diese Maßnahme netto 50.000.-€ eingestellt. Unter Abzug der Regieleistungen und insbesondere der Kosten für das Breitbandleerrohr (ca. 14.000.- €, werden von der Telekom rückerstattet) liegen die Baukosten damit immer noch um ca. 100 % über den Schätzkosten. Zum einen wurde bei der Kostenschätzung noch von einem Kunststoffrohr ausgegangen. Nachmessungen des Drucks ergaben jedoch Spitzen, welche aus Sicherheitsgründen die Verwendung eines Gußrohres nahe legten. Dieses ist in der Qualität als wesentlich höher einzuschätzen als das Vorhandene. Zudem wurden die Anstiege der Baupreise in der Schätzung nicht berücksichtigt. Engpässe entstehen für die Werke auf Grund der hohen Liquidität nicht. Wegen der Abschreibungs-dauer von 40 Jahren ist auch die Auswirkung auf das Betriebsergebnis als untergeordnet einzustufen.

Diskussionsverlauf

In seiner Einleitung, bzw. der Sachverhaltsdarstellung erläutert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber ausführlich das Vorhaben, bzw. die Notwendigkeit (Dringlichkeit) der Angelegenheit.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag für den Bau der Wasserleitung wie beschrieben, incl. des Leerrohrs Breitband, der Fa. Pfeiffer Rosenheim, zu erteilen. Die geprüfte Summe beträgt brutto 143.405,32 € (Netto: 120.508,67 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2018 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04 .2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Schöffenwahl 2018: Beschlussfassung über die die Aufnahme in die Vorschlageliste für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem Gremium werden die Bewerbungen für die Aufnahme in die von der Gemeinde aufzustellende Liste für die Schöffenwahl 2019 bis 2023 bekanntgegeben. Gemäß der Schöffenbekanntmachung ist für die Aufnahme von Personen in die Schöffenliste eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die Gemeinde Oberaudorf ist verpflichtet, mindestens vier Personen vorzuschlagen.
Eine Vorauswahl der Bewerbungen ist unzulässig, Beschlussvorschläge sind aber möglich. Soweit Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann in einer Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden.
Nach öffentlicher Aufforderung sind sechs Bewerbungen bei der Gemeinde eingegangen. Es handelt sich um
Georg Fongern, Ernst-Sachs-Straße 11 a, Ursula Freifrau von Redwitz, Klosterweg 28 a, Genoveva Uhlik, Waldweg 1 a, Burkhard Retzlaff, Traithenstraße 5, Hans Seebacher, Kaiserstraße 19 b und Elisabeth Diaz-Heinen, Blumenweg 5.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Schöffenliste eine Woche öffentlich ausgelegt und anschließend an das Amtsgericht Rosenheim übersandt. Auf die endliche Auswahl der Schöffen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

Diskussionsverlauf

Nach der Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Verwaltungsbeamten Herrn Florian Seebacher das Wort. Herr Seebacher erläutert ausführlich Aufgabe, Verlauf und Voraussetzungen für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die genannten Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.

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6. Antrag des Jugendhilfeverein Kiefersfelden-Oberaudorf e. V. auf Verlängerung des Personalkosten-Zuschusses für das Jugendcafe CO2 in Oberaudorf und ChillOut in Kiefersfelden (Antrag vom 17.04.2018)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.04.2018, eingegangen am 18.04.2018, beantragt der Verein Jugendhilfeverein Kiefersfelden-Oberaudorf e. V., vertreten durch Herrn Günter Nun, die Fortsetzung der gemeindlichen Unterstützung in Form eines Personalkosten-Zuschusses für weitere 3 Jahre (2019-2021).
Den Zuschussantrag, der den Gemeinderatsmitgliedern mit dieser Beschlussvorlage zugegangen ist, wird insbesondere mit der Notwendigkeit der Einrichtung des Jugendcafes CO2, sowie der adäquaten personellen Betreuung der Einrichtung begründet. Der Gemeinderat Oberaudorf beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 27.10.2015, bzw. den darauffolgenden Haushaltsbeschlüssen die Erhöhung des Zuschussbetrages auf 17.500 € p. a.. Im aktuellen Haushalt 2018 sind unter der Haushaltsstelle 4600.7000 entsprechende Mittel veranschlagt, gleiches gilt für den Finanzplan, bzw. die Planungsjahre 2019, 2020, 2021. Eine Übersicht über die finanzielle Situation des Vereins liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor.
Lt. Auskunft der Gemeinde Kiefersfelden vom 08.05.2018 wird sich diese, die Einrichtung in ihrem Gemeindegebiet betreffend, entsprechend finanziell beteiligen.

Diskussionsverlauf

In seiner Einleitung erinnert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber insbesondere auch an frühere Beratungen und Beschlussfassungen zur finanziellen Unterstützung der Tätigkeit des Jugendfördervereins, bzw. unterstreicht die besondere Bedeutung der Einrichtung für die Gemeinde Oberaudorf (Prävention). Er empfiehlt den Gemeinderatsmitgliedern, sich die Einrichtung bei Gelegenheit anzusehen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher erkundigt sich, wie die Einrichtung von den Jugendlichen angenommen wird. Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, dass sich die Kirchen finanziell an Ausstattung und Betrieb der Einrichtung beteiligen sollten. Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erläutert Geschäftsleiter Herr Thomas König kurz den Haushaltsplan 2018 des Jugendfördervereins.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn gibt an, dass die Einrichtung seines Wissens nach rege genutzt wird.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Stephanie von Keudell weist darauf hin, dass es sich bei dem Jugendcafe CO2 nicht um eine kirchliche Einrichtung handelt, sondern Herr Günter Nun lediglich hauptberuflich Pfarrer ist und die Einrichtung ehrenamtlich betreut.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer verweist auf aktuelle gesellschaftliche Probleme, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, und vertritt die Auffassung, dass die Gewährung gemeindlicher Zuschüsse gut investiert wären.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann berichtet als Beiratsmitglied des Jugendhilfevereins Kiefersfelden-Oberaudorf e. V. kurz über die wichtige und wertvolle Arbeit in der Einrichtung. Auch er ist der festen Überzeugung, das Jugendcafe CO2 gemeindlicherseits weiter finanziell zu fördern.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt dem Antrag des Jugendhilfeverein Kiefersfelden-Oberaudorf e. V. vom 17.04.2018 zur Leistung von Personalkostenzuschüsse für die Jahre 2019-2021 in Höhe von jeweils 17.500 € p. a. dem Grunde nach zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher stimmt gegen den Beschlussvorschlag.

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7. Neuerlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Oberaudorf (Zweitwohnungssteuersatzung) zum 01.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Es wird auf die GR-Sitzungen vom 30.01. und 26.04.2018 verwiesen, in dem die Gründe für den Neuerlass der Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Oberaudorf ausführlich erläutert wurden. Dem Gemeinderat wird ein Entwurf der neuen Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2018 sowie eine Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen von der bisherigen zur neuen Satzung) vorgestellt und erläutert. Der Satzungsentwurf wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, abgestimmt. Detailfragen werden von der Verwaltung beantwortet.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Gemeindebeschäftigten Herrn Reinhold Sammet. Herr Sammet berichtet anschaulich und umfassend über die o. g. Sach- und Rechtslage, bzw. beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer weist auf etwaige Schwierigkeiten bei der Grundlagenbemessung (z. B. eigene Nutzung, Mietverträge zwischen Verwandten) hin. Seiner Erfahrung nach bewege sich dzt. die ortsübliche Miete zwischen 6,00 und 10,00 € / m² (Kaltmiete). Es bleibe zu hoffen, dass die nun vorgestellte Neuregelung auch Bestand haben möge.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn berichtet kurz über seine Erfahrungen aus örtlichen Rechnungsprüfungen bezüglich der früheren Festlegung von Berechnungsgrundlagen für Zweitwohnungssteuern nach bisherigem Recht.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn empfiehlt, bei der Verwendung der Spanne „ortsübliche Miete“ sich im Bedarfsfall am Mittelwert (z.Zt. ca. 7,00 €/m² Kaltmiete) zu orientieren.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher erkundigt sich, ob sich seit der letzten Darstellung im Gemeinderat an der Sach- und Rechtslage Wesentliches verändert hätte, was seitens Herrn Sammet verneint wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Oberaudorf (Zweitwohnungssteuer) rückwirkend zum 01.01.2018 neu zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Interkommunale Zusammenarbeit: Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Rosenheim und der Gemeinde Oberaudorf (und anderen Landkreisgemeinden) über die Schaffung und Refinanzierung einer Stelle für eine/n Informationssicherheitsbeauftragte/n (ISB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Seit 30.12.2015 gilt in Bayern das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG). Dieses regelt u. a. die elektronische Verwaltung durch die Gemeinde Oberaudorf (Art. 1 Abs. 1 BayEGovG) und sieht umfassende Pflichten vor (z. B. digitale Zugangs- und Verfahrensrechte, elektronische Kommunikation und Identifizierung, elektronischer Zahlungsverkehr, hierzu notwendige organisatorische Maßnahmen).
Insbesondere Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayEGovG verpflichtet auch die Gemeinde Oberaudorf zur Unterhaltung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Verwaltungsinfrastruktur. Hierzu ist derzeit ein gemeindlicher Beschäftigter zum örtlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, ein weiterer Beschäftigter soll demnächst zum örtlichen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) bestellt werden.
Im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Erfüllung der Pflichten als Informationssicherheitsbeauftragte/r, bzw. die hierzu erforderlichen fachlichen und beruflichen Grundlagen und dem sich daraus ergebenden Fachkräftebedarf schließen sich immer mehr Kommunen in Bayern, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landkreisen, in Form einer Zweckvereinbarung zusammen.
Im Rahmen der letzten Klausurtagung des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Rosenheim am 16./17.04.2018 wurde vereinbart, auch im Landkreis Rosenheim eine zentrale Stelle am Landratsamt Rosenheim für eine/n ISB zu schaffen und mittels Umlageverfahren zu finanzieren. Dies soll in einer Zweckvereinbarung geregelt werden. Zwischenzeitlich haben sich 39 der 45 Landkreisgemeinden zu einer entsprechenden Zusammenarbeit grds. bereit erklärt. Die jeweiligen Beschlussfassungen erfolgten, bzw. haben noch zu erfolgen.
Gem. § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 21 der GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf ist dieser zur Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zuständig.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Aufbau einer ISB-Struktur, unter Einbeziehung des Landkreises Rosenheim, bzw. der Landkreiskommunen zwingend notwendig, damit die gesetzlichen Aufgaben und Vorgaben erfüllt werden können. Nach aktuellem Sachstand – und unter Vorbehalt der künftigen Bewertung und Eingruppierung der neu zu schaffenden Stelle beim Landkreis Rosenheim – würde sich die dzt. jährliche Kostenbeteiligung auf rd. 2.500 € belaufen. Dem Gemeinderat Oberaudorf wurde mit der Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme auch ein Entwurf der geplanten, künftigen Zweckvereinbarung, eine Beteiligungsübersicht und eine mögliche Kostenberechnung für die Gemeinde Oberaudorf übersandt.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Geschäftsleiter Herrn Thomas König. Dieser informiert allgemein über die Aufgaben eines ISB, die grundsätzlichen Aufgaben der Gemeinde Oberaudorf nach dem BayEGovG und der geplanten künftigen Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rosenheim. Zudem verweist er auf die Praxiserfahrung im Nachbarlandkreis Traunstein zur selben Thematik.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf, den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Rosenheim zur Schaffung und Refinanzierung einer Stelle für die Koordination der Informationssicherheit (ISB). Örtliche Regelungen bleiben unberührt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Veranlassungen (insbesondere den Abschluss der Zweckvereinbarung) zu treffen und dem Gemeinderat Oberaudorf alsbald zu berichten. Für die kommenden Haushalte sind entsprechende Mittel einzustellen, bzw. etwaige internen Verrechnungen zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö informativ 9

Sachverhalt

Bekanntgaben von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
  • 500/2018        Zweitwohnungssteuer, Sachstandsbericht, weitere Vorgehensweise
  • 502/2018        Kindergarten Niederaudorf, stellvertretende Einrichtungsleitung durch Fr. Kleinmeier

Weitere Beschlüsse aus früheren, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung:
  • Kultur-, Kultursonder- und Kulturförderpreis für junge Kulturschaffende des Landkreises Rosenheim 2018; Bitte an den Gemeinderat Oberaudorf zur Abgabe von Vorschlägen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung

  • Fundtiere, Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 26.04.2018 (Sachvortrag Herr Florian Seebacher)

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Verwaltungsbeamten Herrn Florian Seebacher. Dieser berichtet ausführlich und anschaulich über den o. g. Gerichtstermin, die Vorgeschichte hierzu, bzw. die praktischen Auswirkungen. Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher schlägt vor, im nächsten Audorfer Anzeiger entsprechend über die Thematik zu berichten.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster erscheint zur Sitzung.
Beantwortung von Fragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Die Anfrage des Gemeinderatsmitglieds Herrn Martin Gruber (Beschädigung Denkmal Luegsteinsee) wurde an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
Bezüglich der Anfrage des Gemeinderatsmitglieds Herrn Henning Bruhn (Spitalstraße, Verkehrszeichen „30 km/h) stellt der 1. Bürgermeister Herr Huber Wildgruber eine Behandlung im Rahmen der nächsten Bauauschuss-sitzung in Aussicht. Nach Worterteilung durch ihn informiert der Verwaltungsbeamte Herr Florian Seebacher über die Vorgeschichte, den Werdegang (Ortstermine, Stellungnahmen) und die aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde notwendigen Maßnahmen (z. B. Grunderwerb, bauliche Veränderungen), bevor eine effektive Änderung der Verkehrszeichen-Beschilderung erfolgen kann.
Hinsichtlich der Anfrage des Gemeinderatsmitglieds Herrn Hans-Georg Kloo (Wechselbergstraße, Leitplanken) gibt es keinen neuen Sachstand zu berichten. Nach kurzer Diskussion bittet der Gemeinderat den 1. Bürgermeister mit Verwaltung, Möglichkeiten zur provisorischen Absicherung (z. B. bewegliche Elemente, Mehrfachverwendung, Zwischenlagerung über Gemeindebauhof, Kosten) zu ermitteln und alsbald dem Gemeinderat zur Beratung und ggf. Beschlussfassung wieder vorzulegen.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Die Gemeinderatsmitglieder Herr Franz Hellmaier und Herr Hannes Rechenauer bitten um Auskunft darüber, ob die Durchführung des Marktsonntags am 14.10.2018 durch die Baumaßnahme „Rosenheimer Straße“ gefährdet ist, bzw. ob seitens der Verwaltung die Veranstaltung abgesagt wird. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber und der Verwaltungsbeamte Herr Florian Seebacher berichten, dass es keine Überlegungen zum Ausfall des o. g. Termins gibt. Unabhängig davon kann dzt. nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer generellen Verschiebung der Baumaßnahme kommen könnte (fehlende Bodengutachten als Voraussetzung für Ausschreibung, Ausschreibungsergebnisse, Anbieter, ect. ). Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn empfiehlt, bei etwaiger Verschiebung der Baumaßnahme auf das kommende Jahr die Belange des Frühjahrsmarktes 2019 entsprechend zu berücksichtigen. Der Gemeinderat Oberaudorf wird alsbald über den Fortgang der Angelegenheit informiert.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn berichtet über den schlechten Zustand der Carl-Hagen-Straße in Oberaudorf (Schlaglöcher) und bittet die Verwaltung um baldige Schadensbehebung.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber bemängelt den Zustand im Bereich Urfahrn / Fitness-Studio (angeblich nicht hergestelltes Sichtdreieck) und bittet die Verwaltung um baldige Mangelbeseitigung.

Diskussionsverlauf

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Datenstand vom 12.06.2018 07:14 Uhr