Datum: 07.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017
2 Halbjahresbericht
3 Strompreise 2018
4 Sachstandsberichte
5 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 07.11.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Protokolle der letzten öffentlichen Sitzungen vom 11.07.2017 waren vorab bekannt gegeben worden. Der BGM fragt ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt den Protokollen ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 07.11.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Wasser: Wie berichtet sollen die geplanten Investitionen für den Wasserleitungsbau in die Mühlau, den Zaun Haslachquellen und Verbesserungen für das Schutzgebiet Mühlau in 2018 verschoben werden. Die weiteren Arbeiten laufen planmäßig.
Dank voraussichtlich etwas geringerer Ausgaben für den Wasserleitungsunterhalt ist von einem geringfügig verbesserten Jahresergebnis auszugehen (Plan: -10.500.-€). Nach derzeitigem Stand werden für die Massnahmen in der Buchau anstelle der geplanten 180.000.-€ jetzt ca. 200.000.-€ an Zuwendungen erwartet. Diese sollen direkt mit dem Anlagevermögen verrechnet werden. Dies, sowie die verschobenen Investitionen führen zu einer weiteren Verbesserung der Liquidität.
Die Planungsleistungen für die Wasserleitung Mühlau wurden an das Büro RoPlan (unter Anrechnung der alten Leistung für den Inliner) zur vorläufigen Auftragssumme von 22 TEUR brutto vergeben.
Breitband: Die Ausbauverträge mit der Telekom wurden unterzeichnet. Allerdings hinkt die Telekom dem ursprünglichen Ausbauzeitplan deutlich hinterher. So ist eine Fertig-stellung der Verbesserungen im Eigenausbau in 2017 derzeit sehr unwahrscheinlich. Auch der Ausbau im Rahmen von‘ Mehr Breitband für Bayern‘ unter den auch die jüngsten Verträge fallen, kann frühestens im FJ 2018 begonnen werden. Eine funktionierende Anbindung z.B. des Tatzelwurm in 2018  ist nur unter optimalsten Rahmenbedingungen gegeben. Die geplanten Einnahmen für den Leitungsverkauf werden sich daher voraussichtlich auf 2018 verschieben, jedoch auch ein großer Teil der geplanten Ausgaben (Vorleistungen für die Telekom).
Daher werden auch Teile der Leerrohrverlegearbeiten zum Tatzelwurm auf das FJ 2018 verschoben. Insbesondere für die Verlegearbeiten in der Kreisstraße führte dies zu deutlich verringerten Kosten. Der Auftrag wurde an die Fa. Steiner zum Preis von 28.396,30 € vergeben (insgesamt 4 Anbieter).
Insgesamt ist derzeit davon auszugehen, dass die veranschlagten Kostenansätze mindestens eingehalten werden können.
Strom: Die Vertriebsmengen sind weiter rückläufig. Wegen Falschaussagen bei der Telefonwerbung wurden zwar zwischenzeitlich Wettbewerber mit empfindlichen Geldbußen abgestraft. Aber die Zahl der Wettbewerber ist weiter am Steigen, die Methoden z.T. unlauter und auch die Neubaugebiete bringen keinen Zuwachs, da die Neubürger Ihre alten Anbieter meist beibehalten.
Derzeit laufen die Datenerhebungen für die dritte Regulierungsperiode. Mit einer Abgabe ist für Anfang November zu rechnen. Erste Vorergebnisse lassen auf keine signifikante Erhöhung der Erlösobergrenzen schließen. Damit ist mit keiner Verbesserung der Ertragslage im Netz zu rechnen- eher ist das Gegenteil der Fall.
Durch eine Änderung der Gesetzeslage wird sich die Vermarktung der Eigenerzeugungsanlagen erschweren (was politisch gewollt ist).
Ohne auf die Details einzugehen, steigen die Anforderungen an die Gemeindewerke, insbesondere im Strombereich deutlich. Angeführt seien z.B. die Herausforderungen der Umsetzung des neuen Messstellenbetriebsgesetzes mit der Einführung der Smart Meter und modernen Messsysteme, die neuen Bestimmungen zu MaLo und MeLo (Markt- und Messstellenlokation), die geplante Einführung des neuen Marktstammdatenregisters oder die Datenschutzbestimmungen. Hier werden die Gemeindewerke vermutlich derzeit kein Sicherheitsmanagementsystem einführen müssen. Aber die nächsten Anforderungen  aus der EU Datenschutz Grundverordnung sind bekannt. All dies führt neben den internen Belastungen insbesondere zu deutlich steigenden Kosten bei den Beratungshäusern und der EDV.
Kläranlage: Die altersbedingten Störungen nehmen deutlich zu. Hinzu kommt der, jetzt auch sichtbare Verfall der Baulichkeiten, wie der Einhausung Klärbecken. Die vom Gewerbeaufsichtsamt angeordnete Überprüfung der ortsunveränderlichen Betriebsmittel hat den erwartet desolaten Zustand der elektrischen Anlagen nochmals bestätigt. Eine ursprünglich geplante Hinauszögerung der notwendigen Arbeiten im Bereich der Schaltschränke bis zur geplanten Neuerrichtung lässt sich nicht aufrechterhalten. Hier ist von einer unmittelbaren Mitarbeitergefährdung auszugehen, weshalb eine Teilsanierung unumgänglich ist. Hierfür ist voraussichtlich kurzfristig (Winter 2017/ 2018) ein fünfstelliger Betrag erforderlich.
Die eingeplanten Arbeiten zur Kanalsanierung wurden für 2017 abgeschlossen. Die Kosten blieben unter den Ansätzen. Für 2018 ist eine weitere Kanalbefahrung von ca. 7 km Länge vorgesehen.
Die angestrebte Sanierung von ca. 10 Schächten soll lt. Auskunft der Herstellerfirma nächste Woche beginnen.

Diskussionsverlauf

Der WL erläutert die beschriebenen Punkte in einem, durch Rückfragen aus dem Gremium ergänzten, ca. 45 minütigen Vortrag. Insbesondere werden Fragen zum Breitbandausbau und der Kläranlage gestellt. Hierzu hebt der WL die Notwendigkeit hervor, insbesondere die im Zusammenhang mit den Aufforderungen durch das Gewerbeamt verstärkt zu Tage getretenen Mängel insbesondere in der Schalt-anlage, kurzfristig beheben zu lassen. Trotz des geplanten Neubaus seien hier wegen der Gefährdungslage Reparaturen in der Größenordnung von ca. gut 10 TEUR unumgänglich. Die Fa. Sanftl habe sei in der Lage diese Arbeiten kurzfristig durchführen zu können, wobei Probleme in der Ersatzteilbeschaffung entstehen könnten, wegen des Alters der Anlage. Ergänzend führt er aus, die Fa. Ohin für ca. 7 TEUR mit der Erstellung eines Bodengutachtens beauftragt zu haben, da das ursprüngliche Bodengutachten aus den 70 er Jahren nicht mehr auffindbar war und der Boden vorliegend, zumindest in Teilbereichen nicht tragfähig sei und mit Grundwasserproblemen zu rechnen sei.

Die Ausführungen werden, auch die Vergaben, vom Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

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3. Strompreise 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 07.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Strompreise bleiben in 2018 gegenüber 2017 stabil!
Nachdem es in den Vorjahren an den Strommärkten zu deutlichen Verwerfungen gekommen war, zeichnet sich für 2018 eine Beruhigung ab. Dabei ist teilweise eine Trendumkehr bei den wichtigsten Strompreisbestandteilen festzustellen.
Insgesamt ist für die staatlichen Abgaben ein sehr leichter Rückgang um 0,129 ct/kWh zu verzeichnen.
EEG- Umlage: Nach teilweise dramatischen Anstiegen (2010: 2,047 ct/kWh auf 6,88 ct/kWh) stabilisiert sich diese in 2018 auf 6,792 ct/kWh.
KWKG- Umlage: Nach einem Anstieg z.B. seit 2012 (0,002 ct/kWh) bis 2017 (0,438 ct/kWh) ist auch hier ein leichter Rückgang zu verzeichnen (2018: 0,345 ct/kwh). 
§ 19/2 NEV Umlage: Mit dieser, erst 2012 eingeführten Umlage sollen stromintensive Kunden von dem, im Wesentlichen durch den Ausbau erneuerbarer Energie bedingten, drastischen Anstieg der Netznutzungsentgelte entlastet werden. 
2012: 0,151 ct/kWh; 2017: 0,388 ct/kWh; 2018: 0,370 ct/kWh)
§ 17 EnWG Umlage: Diese Umlage wurde 2013 eingeführt und wird auch Offshore- Haftungsumlage bezeichnet. Sie dient der Absicherung der Risiken des Ausbaus der Windenergie an den deutschen Küsten. 2013: 0,250 ct/kWh; 2017: -0,028 ct/kWh (Kostenrückerstattung!); 2018: 0,037 ct/kWh
§ 18 AbLaV: Die abschaltbare Lasten Verordnung wurde 2014 eingeführt. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energie kommt es zu einer Instabilisierung der Stromnetze. Mit dieser Umlage sollen z.B. Entschädigungsmaßnahmen finanziert werden, wie sie durch Zwangsabschaltungen infolge Überproduktion, z.B. bei erhöhter, nicht benötigter Windstromeinspeisung entstünden. 2014: 0,009 ct/kWh; 2017: 0,006 ct/kWh; 2018: 0,011 ct/kWh
Die Konzessionsabgabe bleibt mit 1,32 ct/kWh (für Standartkunden) stabil.
Die Netzentgelte werden staatlich reguliert. Dank dieser Regulierung sind die Margen der Gemeindewerke in den letzten Jahren deutlich rückläufig, da trotz steigender Kosten und eines Netzausbaus die ursprünglichen Erträge laufend gekappt werden. Dem stehen drastische Anstiege in den Kosten für die vorgelagerten Netze gegenüber, die durch Netzstabilisierungsmaßnahmen und einen Netzausbau infolge der gewollten Priorisierung erneuerbaren Energien entstehen. Für 2018 ist dennoch eine leichte Absenkung zu verzeichnen: 2017 8,35 ct/kWh; 2018 8,29 ct/kWh

Stromeinkauf: Hier ist an den Börsen eine Trendwende festzustellen. War von 2013 bis Ende 2015 ein Verfall der Preise von ca. 4 ct/kWh auf 2 ct/kWh (Tiefstpreis Baseload für das Beschaffungsjahr 2018) festzustellen, so sind die Preise seither wieder um ca. 1,5 ct/kWh gestiegen, alleine von 2,8 ct/kWh im Juni 2017 auf 3,7 ct/kWh im November 2018. Alleine durch die längerfristige Beschaffungspolitik (die wesentlichen Strommengen für 2018 wurden bereits bis Sommer 2017 eingekauft) ist es gelungen, diesen Effekt für die Gemeinde abzudämpfen.
Insgesamt ergibt sich für 2018 gegenüber 2017 eine um ca. 0,2 ct/kWh (7.- €/a für Normhaushalt mit 3.500 kWh) verbesserte Marge. Nachdem in den letzten Jahren alle Einkaufsvorteile an unsere Kunden in voller Höhe weitergegeben wurden, und durch Gesetzesänderungen der bisher genutzte Stromsteuervorteil für Eigenerzeugungsanlagen (zuletzt ca. 40.000 €/a) weggefallen ist, sollen die Strompreise stabil bleiben. 

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen sehr interessiert zur Kenntnis. Insbesondere gibt es Nachfragen zur Preisentwicklung der Nachbarwerke, bzw. zur Wettbewerbssituation.

Beschluss

Der WA stimmt einer Beibehaltung der Strompreise für 2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Sachstandsberichte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 07.11.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

EDV/ IT/Telefon
Der neue Mitarbeiter, Herr Paula hat sich gut eingearbeitet und trägt wesentlich dazu bei, die EDV am Laufen zu halten. Nach der, als missglückt zu bezeichnenden Umstellung der Hardware durch KOMUNA gilt es derzeit noch, die damit verbundenen Probleme zu beseitigen. Eine finanzielle Einigung wurde noch nicht erzielt.
Zur besseren Absicherung wurde eine Rahmenvereinbarung mit der Fa. Itelio getroffen, welche den Gemeindewerken beratend zur Seite stehen soll und gleichzeitig als Redundanz für Herrn Paula dienen soll.
Die mit der Umstellung der Telefonanlage auf VoIP verbundenen Ausfälle konnten zwischenzeitlich alle behoben werden. Mit der Telekom wurde vereinbar, dass diese auf die Geltendmachung sämtlicher Forderungen an die Gemeindewerke verzichtet und zudem pauschal eine Entschädigung von 100.- € bezahlt wird.
Die Umstellung aller Telefon- und Datenverträge auf die Telekom gestaltet sich zögerlich, soll aber noch in 2017 abgeschlossen werden.
Sicherheit:
Auch im Bereich der Sicherheit beabsichtigen die Gemeindewerke von der Gemeinde unabhängige Wege zu beschreiten. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem ASD des BUVB ist nicht mehr beabsichtigt. Stattdessen konnte mit Herrn Daller ein Fachmann gewonnen werden, der über Jahrzehnte hinweg die Betriebsstellen der EON betreute. Er erarbeitet derzeit Gefährdungsbeurteilungen und soll entsprechende Unterweisungen für die Mitarbeiter halten. Eine Einbindung der sonstigen gemeindlichen Einrichtungen (Bauhof, Kläranlage) wird angestrebt.
Bauangelegenheiten:
Der Ausbau Herbststraße schreitet planmäßig voran. Im Baugebiet sind alle wesentlichen Leitungen der Gemeindewerke verlegt. Für Ende November ist eine Anbindung des Altbestandes geplant. Die mögliche Fertigstellung ist insbesondere witterungsbedingt.
Die Heizungserneuerungen im Postgebäude, sowie im Altbestand der Gemeindewerke sind abgeschlossen. Der Kostenrahmen wurde weitgehend eingehalten. Die Gemeindewerke beabsichtigen einen Teil der Kosten über eine Mieterhöhung zu refinanzieren.

Diskussionsverlauf

Insbesondere das Thema EDV wird erörtert.
Ergänzend führt der WL ferner aus, die Fa. Lau mit insgesamt vier Wartungs -verträgen (Gemeindewerke Verwaltungs- und Betriebsgebäude; Feuerwehrhaus und neue Post) im Umfang von ca. 1.200.- € jährlich betraut zu haben. Ferner habe dieser den Auftrag für ein Klimagerät im neuen Serverraum (ca. 2 TEUR) und die Durchführung diverser Brandschutzmaßnahmen bei Leitungsdurchführungen (ca. 4 TEUR) erhalten. Dies wird von Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zum Thema Breitband wird im Hinblick auf die laufenden Arbeiten auf die Freischaltung der verbesserten Übertragungsraten erst im Frühjahr 2018 verwiesen. Hier komme es zu Verzögerungen bei der Telekom. Im Übrigen sei, im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Außenbereiche eine neue Markterkundigung angestoßen worden, d.h. die Anbieter würden angefragt, ob ev. ein Interesse bestünde, weitere Teile im Eigenausbau zu verbessern.

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5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 07.11.2017 ö informativ 5

Sachverhalt

Ausblick Bautätigkeiten und Anschaffungen für 2018:
Spartenübergreifend sind der Ausbau der Rosenheimer Straße von der alten Post bis zur Bahnhofstraße, sowie der Ausbau der Bad Trißl Straße von der Sudelfeld-straße bis zur neuen Brücke  geplant. In Zusammenarbeit mit dem Bauamt sollen weitere Teile der Brunnenleitung Mühlau, wie berichtet, ausgetauscht werden.
Wegen weiterer Rohrbrüche soll auch der nächste Teil der Wasserleitung von Behamgrub bis zur Hummelei ausgetauscht werden. Dabei soll ein Breitbandkabel mitverlegt werden, zur späteren Veräußerung an die Telekom.
Angestrebt wird zusammen mit dem Bauamt ein Neubau der Lohbachstraße.
Im Strombereich steht eine weitere Erneuerung der Trafostationen im Vordergrund. Ferner sollen einige Kabelvertreiler erneuert werden. Ferner sind die 2 VW Busse aus dem Jahr 2010 auszutauschen.
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurden Gefahrenstellen, wie zu niedrige Geländer in den Hochbehältern aufgezeigt. Diese Punkte werden schrittweise abgearbeitet.
Für den Bereich Abwasserkanäle sind insbesondere eine Kamerabefahrung (ca.10 TEUR), Schachtsanierungen (ca. 20 TEUR), der Erwerb eines Dreibeinszur Schachtkontrolle (Ca. 10 TEUR) Deckelsanierungen (ca. 15 -20 TEUR), sowie eine äußere Betonsanierung der Pumpstation Erlenau (ca. 10 TEUR) vorgesehen. 
Straßenbeleuchtung
Die ‚historischen Leuchten‘ haben das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht und verursachen stark steigende Unterhaltskosten. Da sie zudem technisch veraltet sind (Lichtausbeute, Lichtlenkung) wurde das Bauamt gebeten darüber beraten zulassen, ob nicht mittelfristig ein Komplettaustausch erfolgen sollte.
E- Mobilität- Ladesäulen
Vor 14 Tagen gab es eine Anfrage der Innergie hinsichtlich eines möglichen Interesses der Gemeinde an zwei kostenlosen Ladesäulen. Die Innergie wollte dabei in jeder Anteilsgemeinde 2 Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten a 22 KW im Rahmen des bayr. Förderprogramms errichten und alle über die Zuwendung hinaus anfallenden Kosten übernehmen. Sie würde sich auch um die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb kümmern. Technisch würden die Säulen von der ESB kommen. Das Angebot wurde am nächsten Tag auf eine Säule reduziert. In Anbetracht der Eilbedürftigkeit (Entscheidung innerhalb zwei Tagen erforderlich), wurde entschieden, das Angebot anzunehmen und der Innergie zwei kostenlose Parkplätze auf dem Parkplatz Geigelsteinstraße anzubieten.
Spenden
Für Anschaffung und Betrieb eines neuen Gemeindebusses hat die ev. Kirchengemeinde einer Spende in Höhe von 1.000.-€ erhalten.
Satzungswesen
Dem GR wird die Anpassung der Wasserabgabesatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (analog zur Entwässerungssatzung) gem. Mustervorschlag empfohlen. Hintergrund ist die beschlossene Änderung der entsprechenden Satzungen im Abwasserbereich. Die Gebührensätze selbst wurden beibehalten, jedoch erfolgte eine Anpassung der anzusetzenden Flächen im Gewerbe- Industriebereich. Weiter Änderungen der WAS dienen insbesondere der Klarstellung.
 

Diskussionsverlauf

Der WL verweist beim Thema Bad Trißl- Straße auf die weiteren Gespräche. Im Hinblick auf das Gesamtprojekt und Zuwendungs, bzw. Umlegungsfragen, welche zunächst abschließend zu klären seien, könne es zu einer Verschiebung des Baubeginns kommen.
Bei der Straßenbeleuchtung wird nochmals die Unwirtschaftlichkeit der optisch ansprechenden aber veralteten historischen Lampen erörtert und auf parallele Beratungen im Bauausschuss verwiesen. Die Möglichkeit eines Besuchs des Leuchtenzentrums der LEW wird in den Raum gestellt.
Breiten Raum nehmen die Satzungsfragen ein. Hier wird zum Einen auf die erfolgten Beschlüsse zu den Entwässerungssatzungen verwiesen, zum Anderen die Hintergründe der vorgeschlagenen Änderungen erläutert.
Der Ausschuss nimmt diese, als Sitzungsvorlage für den GR vorgelegten Entwürfe einhellig zustimmend zur Kenntnis.

Datenstand vom 06.12.2017 11:40 Uhr