Datum: 08.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.01.2018
3 Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2017 bis Februar 2018
4 Änderung der Kindergartengebührensatzung zum 01.09.2018 - Vorberatung
5 Antrag der Firma Checkpoint GmbH, Kiefersfelden, auf Kostenbeteiligung der Gemeinde Oberaudorf zur Erweiterung des Waldseilgartens
6 Vorberatung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Oberaudorf mit Haushaltsplan nebst Anlagen (Entwurf) - 2. Beratung
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö 1

Sachverhalt

Nach Vortrag der Tagesordnung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Finanzausschuss über diese ab.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Finanzausschuss-Sitzung wurde den Finanzausschuss-Mitgliedern via RIS zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 23.01.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2017 bis Februar 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von März 2017 bis Januar 2018 eingegangen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Es wurden vier Einzelspenden für die Kindertagesstätte „Schatztruhe Niederaudorf“, eine Einzelspende für die Grundschule Oberaudorf und mehrere Einzelspenden für die Spendenkasse im Burgtormuseum in Höhe von insgesamt 1.640,95 € vereinnahmt.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von März 2017 bis Januar 2018 zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Änderung der Kindergartengebührensatzung zum 01.09.2018 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.11.2017, eingegangen am 27.11.2017, beantragt der Kinder-garten-Verbund Hl. Familie Thansau, Herr Pfarrer Robert Baumgartner, die Zustim-mung der Gemeinde Oberaudorf zur moderaten Erhöhung der Elternbeiträge für den kath. Kindergarten nebst Hort um ca. 2,50 %, ausgehend von der Regelbuch-ung für 4-5 Stunden. Gebührenerhöhungen im Bereich der Krippe waren nicht ge-plant.
Im Zuge des alljährlichen Trägergesprächs (Kindergartenverbund, Gemeinde Ober-audorf) wurde vereinbart, dem Gemeinderat, bzw. vorberatend dem Finanzaus-schuss, einen gemeinsamen Vorschlag zur Anpassung von Gebühren im Bereich der örtlichen Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.09.2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Ein Ziel des Trägergesprächs ist, im Gemeindegebiet gleiche Ausgangsvoraus-setzungen in den Kindertageseinrichtungen zu erhalten, bzw. zu schaffen. Dies be-trifft u. a. auch die Gebühren (Elternbeiträge). Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.09.2016.
Dabei wurde einvernehmlich festgelegt, dem Gemeinderat Folgendes vorzuschlagen:
  • Anhebung der Kindergarten- und Hortgebühren um ca. 2,50 %
(z. B. Regelbuchungszeiten Kindergarten und Hort 4-5 Stunden von 110,00 € auf 113,00 € p. M.)
  • Beibehaltung der bisherigen Gebühren für die Krippen
  • kaufmännische Rundung der sich ergebenden neuen Gebühren
  • Synchronisierung des mtl. Spielgeldes auf 6,00 € (+ 20,00 %)
  • Angleichung der Gebühr für Mittagessen auf 3,50 € (+ 3,00 %)
  • Geschwisterermäßigung von einheitlich 25 % der Kindergarten- und Hortgebühren am dem 2. Kind
Eine Gegenüberstellung der aktuellen und geplanten künftigen Kindergartengebühren für die Einrichtung „Schatztruhe Niederaudorf“, sowie Gegenüberstellungen von Gebühren benachbarter Einrichtungen sind Bestandteile dieser Beschlussvorlage.

Die Analyse von Vergleichswerten (Einrichtungen in der Umgebung, Regelbuchungszeit 4-5 Stunden) ergäbe – bei Anpassung – folgendes Bild:


Rahmensätze
in der Umgebung
„Schatztruhe Niederaudorf“
„Audorfer Kindernest“
Durch-
schnitt
U3 / Krippe
82,30 € - 267,00 €
220,00 €
220,00 €
184,94
3-6 Jahre
68,75 € - 122,00 €
113,00 €
113,00 €
97,93 €
Hort
68,75 € - 177 €
-
133,00 €
100,61 €

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich besteht Einverständnis damit, dass die beiden Einrichtungen im Gemeindegebiet über gleiche Gebührensätze verfügen.

Herr Hannes Rechenauer regt an, den Basiswert von 110,00 € auf 115,00 € zu erhöhen.

Frau Andrea Wögerbauer erinnert an die Situation für Familien mit Kinder und empfiehlt, im Hinblick auf die o. g. Durchschnittsbeträge diesmal von einer Erhöhung abzusehen.

Herr Stephan Bruhn verweist auf die Saldi im Bereich der Kindergarten im Gemeindegebiet und spricht sich für eine Erhöhung, gerundet auf 5 € aus. Für die Zukunft empfiehlt er eine Koppelung von Gebührenerhöhungen an die Inflationsrate.
Die Angelegenheit soll dem Gemeinderat Oberaudorf zu seiner Sitzung am 27.02.2018 zur Beratung und Beschlussfassung (Kindergarteneinschreibungen Anfang März 2018) vorgelegt werden.

Beschluss 1

Nach eingehender Beratung beschließt der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf, dem Gemeinderat Oberaudorf die Anpassung der jeweiligen Gebühren im dargestellten Rahmen und die Änderung der entsprechenden Satzung mit Wirkung zum 01.09.2018 zu empfehlen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird nicht zugestimmt.

Beschluss 2

Der Finanzausschuss spricht sich für eine Erhöhung der Kindergartengebühren für beide Einrichtung im Gemeindegebiet Oberaudorf aus. Als Orientierungswert wird für 4-5 Stunden im Kindergarten eine Gebühr von 115,00 € vorgeschlagen, für die Krippe (4-5 Stunden) 225,00 €.
Die Angelegenheit ist dem Gemeinderat alsbald (27.02.2018) zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Herr Klaus Förster bittet um namentliche Nennung seiner Ablehnung zum Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

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5. Antrag der Firma Checkpoint GmbH, Kiefersfelden, auf Kostenbeteiligung der Gemeinde Oberaudorf zur Erweiterung des Waldseilgartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Firma Checkpoint GmbH, Breitenau 5, 83088 Kiefersfelden, vertreten durch Herrn Dirk Schwarzer, stellte jeweils mit Schreiben vom 22.01.2018 Anträge auf Erstellung einer Bauleitplanung für das Hocheck, sowie auf Kostenbeteiligung für den Ausbau am Hocheck.
zum Antrag auf Erstellung einer Bauleitplanung:
Dieser Antrag umfasst insbesondere die Bauleitplanung für eine Erweiterung des Waldseilgartens und ist Gegenstand einer der nächsten Bauauschuss-Sitzungen. Bereits in den Sitzungen am 14.11.2017 und 07.12.2017 war der Bauausschuss mit dem Vorhaben befasst. Diesbezüglich wurde zwar grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben signalisiert, allerdings konnten die bauplanungs- und-ordnungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Bauleitplanung, Bauantragsunterlagen) vom Antragsteller noch nicht erfüllt werden. Bis dahin ist lt. Bauausschuss-Beschluss das Vorhaben zurückgestellt.
Zum Antrag auf Kostenbeteiligung für den Ausbau am Hocheck:
Hierbei beantragt die Firma Checkpoint GmbH eine gemeindliche Beteiligung am Gesamtprojekt (ca. 700.000 € - 800.000 €) in Höhe von ca. 40.000 €. Diese Beteiligung könnte nach Ansicht des Antragstellers auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen (z. B. Kostenübernahme Bauleitplanung, Erschließungskosten, Betriebskosten).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und bedarf hinsichtlich seiner Größe und Bedeutung nach Aussagen des Landratsamtes Rosenheim zwingend der Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung eines Bebauungsplans). Aufgrund der Art des Vorhabens könnte ein Bauleitplanverfahren nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) eingeleitet, bzw. durchgeführt werden, welches aber die Vereinbarung eines Vorhaben- und Erschließungsplans bedingt. Gegenstand dieses Plans ist die Bereitschaft und Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Planungs- und Erschließungskosten ganz zu tragen.
Dieser Vorhabens- und Erschließungsplan (Entwurf) liegt der Gemeinde Oberaudorf bislang noch nicht vor, ebenso wenig detaillierte, aussagekräftige und verwendungsfähige  Planunterlagen. Dzt. liegen lediglich ein Lageplan, sowie eine Projektbeschreibung in Schriftform vor.  
Erst wenn Vorhabens- und Erschließungsplan zwischen Vorhabenden und der Gemeinde Oberaudorf vorliegen, kann über die Einleitung der bauplanungsrechtlich notwendigen Schritte entschieden werden. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Beurteilung der städtebaulichen Zielsetzung bleibt dzt. unberührt.

Diskussionsverlauf

Die Finanzausschuss-Mitglieder diskutieren ausgiebig über die Anträge, das Vorhaben und den bisherigen guten Erfahrungen mit dem bestehenden Betrieb. Der Ausschuss betont ausdrücklich, dass das Vorhaben an sich sehr positiv zu bewerten sei, die erbetene Unterstützung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Beschluss

Der Antrag der Fa. Checkpoint GmbH vom 22.01.2018 auf Gewährung von Unterstützungsleistungen der Gemeinde Oberaudorf (Kostenbeteiligung zum Ausbau Hocheck, ca. 40.000 €) wird aus den vorgenannten Gründen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Vorberatung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Oberaudorf mit Haushaltsplan nebst Anlagen (Entwurf) - 2. Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haus-haltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorbera-tender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haus-haltsplanes 2018 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaus-haltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermäch-tigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2021 und dem Beteiligungsbericht etc. vor.
Die Unterlagen wurden den Ausschuss-Mitgliedern – auf Basis der bislang ausge-druckten Fassung vom 23.01.2018 - mit der Ladung vorab via RIS, zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit den, für die Einzelpläne verant-wortlichen Mitarbeiter und dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2016 und 2017 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachaus-schüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2018 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf insgesamt 13.016.800 €, wovon 10.547.500 € auf den VWH und 2.469.300 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2018 nicht vorgese-hen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2018 – 2021 nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 7.400.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Beschlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbe-steuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 820.300 € erreicht, allerdings deutlich geringer als in den letzten Jahren! Ursächlich hierfür sind vor allem die stark gestiegene Kreisumlage (+ 450 Tsd. €) und die verringerte Schlüsselzuweisung (- 360 Tsd. €); die Ansätze, bzw. Erwartungen für die Gewerbesteuer liegt in Etwa auf dem Niveau des Vorjahres (1.723.700 € Ansatz 2018 zu 1.775.580,00 € Ergebnis 2017). Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 215.000 € verbleibt für den VMH nur ein Betrag von ca. 608.300 € für Inves-titionen. Ein Teil der für 2018 vorgesehenen Maßnahmen müssten – sofern sie so umgesetzt werden sollen – über Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2018 voraussichtlich 1,971 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.129 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 385 €. Die Rücklagen (allgemeine Rücklage und Sonder-rücklage) sollten sich zum Jahresende 2018 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 0,257 Mio. € auf einen Betrag von 4,164 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetz-lichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 103.553,00 €. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Erweiterung des Kindergartens, div. Straßenbaumaßnahmen) nach aktuellem Stand in 2020 bis auf 689.600 € abgeschmolzen sein dürfte.
Verwaltungshaushalt 2018 – (Entwurf)
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
+ / - *1
Ansatz 2018*2
Anteil %
Einnahmen VWH



Grundsteuer A und B
-
676.000 €
6,41
Gewerbesteuer
+ 0,183
1.723.700 €
16,34
Einkommensteuer
-
2.721.400 €
25,80
Schlüsselzuweisungen
+ 0,165
1.013.700 €
9,61
Umsatzsteuer
-
228.400 €
2,17
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
+ 0,060
3.158.800 €
29,95
sonstige Einnahmen
- 0,001
1.025.500 €
9,72
Gesamt
+ 0,409
10.547.500 €





Ausgaben VWH



Personalausgaben (Gr. 4)
-
2.980.100 €
28,25
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/66)
+ 0,129
2.264.300 €
21,47
Kreisumlage
-
2.690.500 €
25,51
Gewerbesteuerumlage (vorl. Schätzung!)
+ 0,017
302.000 €
2,86
Zuführung an den VMH
+ 0,321
820.300 €
7,78
sonstige Ausgaben
- 0,058
1.490.300 €
14,13
Gesamt
+ 0,409
10.547.500 €


*1 Anmerkung:        Veränderung zur letzten Sitzung am 23.01.2018        
*2 Anmerkung:        HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2018 - Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
+ / - *1
Ansatz 2018*2
Anteil %
Einnahmen VMH



Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
-
920.000 €
37,26
Zuführung vom VWH
+ 0,321
820.300 €
33,22
Entnahme aus Rücklagen
- 0,585
257.600 €
10,43
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
+ 0,092
215.000 €
8,71
Beiträge und ähnliche Entgelte
-
211.000 €
8,54
sonstige Einnahmen
- 0,095
45.400 €
1,84
Gesamt
- 0,269
2.469.300 €





Ausgaben VMH



Baumaßnahmen
- 0,217
1.980.900 €
80,22
Erwerb von
Grundstücken/Vermessung
+ 0,005
55.000 €
2,23
Erwerb von beweglichen AV
+ 0,030
148.000 €
5,99
Tilgung von Krediten
-
212.000 €
8,59
sonstige Ausgaben
- 0,087
73.400 €
2,97
Gesamt
- 0,269
2.469.300 €


*1 Anmerkung:        Veränderung zur letzten Sitzung am 23.01.2018        
*2 Anmerkung:        HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
Bezeichnung
Ansätze
in %
1600
gemeindliche Beteiligung am Neubau Wasserwacht-Haus
80.000 €
3,24
4645
Neubau Kiga Ndf. – Planungskosten
50.000 €
2,02
5700
div. Maßnahmen Luegstein See
125.000 €
5,06
6300
div. Straßenbaumaßnahmen, u. a. ST2089, Rosenheimer Straße, Sanierung Bad-Trißl-Straße (Planungskosten)
1.006.500 €
40,76
6900
Baukosten für Hochwasserschutz
50.000 €
2,02
7000
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
547.800 €
22,18

Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
610.000 €
24,70

Gesamt
2.469.300 €


Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Geschäftsleiter und Kämmerer Herrn Thomas König das Wort. Anschließend informiert dieser die Finanzausschuss-Mitglieder umfassend über die sich seit 23.01.2018 ergebenden Änderungen im heute vorliegenden Haushaltsentwurf.
Änderungswünsche hinsichtlich der Ansätze erfolgen seitens des Finanzausschusses nicht. Geschäftsleiter Herr Thomas König erinnert nochmals an die Möglichkeit, bis 12.03.2018 – bestens schriftlich – Änderungswünsche mitzuteilen. Darüber hinaus steht er gerne zur Vereinbarung eines Gesprächstermins zur Verfügung.
Bezüglich des Vorschlags zur Abschmelzung der Stammeinlage in den Gemeindewerken Oberaudorf (bislang 1.020.000 €, künftig 600.000 €) erteilt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber dem Werkleiter der Gemeindewerke, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) das Wort. Dabei berichtet dieser von der positiven wirtschaftlichen Situation der Gemeindewerke (Schuldengrad, Eigenkapitalquote, Liquidität) und dem Vorschlag, in 2019 der Gemeinde Oberaudorf 400.000 € aus der Stammeinlage zu erstatten. Dies wäre mit dem Wirtschaftsprüfer der Gemeindewerke besprochen und aus dessen Sicht in Ordnung.

Herr Hannes Rechenauer begrüßt den Vorschlag und spricht sich für dafür aus, in 2019 damit 2 gemeindliche Darlehen mit auslaufender Zinsbindung vorzeitig zu tilgen. Dem schließt sich auch Herrn Stephan Bruhn an. Herr Klaus Förster hat Bedenken grundsätzlicher Art und verweist auf die künftige Entwicklung in den Gemeindewerken und regt eine langfristige Betrachtungsweise an.
Der Vorschlag zur Abschmelzung der gemeindlichen Stammeinlage soll dem Gemeinderat Oberaudorf in seiner Sitzung am 22.03.2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 08.02.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

Bekanntgaben von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Finanzausschuss-Sitzungen haben dzt. nicht zu erfolgen.
In den letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzungen wurden keine Fragen gestellt, welche noch zu beantworten gewesen wären.
Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber informiert Geschäftsleiter Herr Thomas König die Finanzausschuss-Mitglieder über das Rundschreiben Nr. 04/2018 des Bayerischen Gemeindetages vom 07.02.2018 (Aussetzen der Festsetzung und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen).
Weitere Bekanntgaben erfolgen nicht.
Neue Anfragen oder Anträge aus dem Finanzausschuss werden nicht abgegeben, bzw. gestellt.

Diskussionsverlauf

-

Datenstand vom 14.03.2018 09:18 Uhr