Datum: 01.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.04.2021
3 Jahresabschluss 2020
4 Wasser - Strukturkonzept nach der RZWas
5 Wasser - Erneuerung der Wasserleitung „Am Schloßberg“
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 01.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

BGM Bernhardt frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 01.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.04.2021 wurde vorab bekannt gegeben. Der BGM frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Jahresabschluss 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 01.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf wurde von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt und geht aus den folgenden Anlagen hervor:
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Kontennachweise Bilanz und GuV sowie Entwicklung des Anlagevermögens,
  • Anlagenspiegel,
  • Kurzfassung Jahresabschluss 2020 mit Erläuterungen der Steuerkanzlei Drexler & Partner.
Erläuterungen zum Jahresabschluss enthält der ebenfalls beigefügten Lagebericht des Werkleiters.

Diskussionsverlauf

GR Herr Astl erscheint um 19.03 Uhr und nimmt ab TOP 3 an der Sitzung teil.
WL Paul erläutert dem Gremium zunächst die Ergebnisse aus dem Jahresabschluss 2020 anhand einer Tabelle mit den Jahresüberschüssen / Jahresfehlbeträgen, unterteilt nach den Betriebszweigen / Teilbetrieben, in welcher zum Vergleich auch die Vorjahre 2018 und 2019 gegenübergestellt sind:
Betriebszweig / Teilbetrieb
2018
2019
2020
E-Werk
127.789 €
85.428 €
20.287 €
-        Teilbetrieb EW-Netz
131.388 €
88.274 €
-39.436 €
-        Teilbetrieb EW-Vertrieb
-521 €
89.166 €
3.488 €
-        Teilbetrieb EW-Erzeugung mit Breitbandausbau
879 €
-78.368 €
81.248 €
-        Teilbetrieb Moderne Messeinrichtungen
-3.958 €
-13.644 €
-25.014 €
Wasserwerk
-135.157 €
-16.493 €
31.611 €
Beteiligungen
20.820 €
65.209 €
68.164 €
Jahresüberschuss Gemeindewerke gesamt
13.452 €
134.144 €
120.062 €
Er wies darauf hin, dass die Corona-Krise in 2020 im Betriebszweig E-Werk negative Auswirkungen hatte, welche insbesondere auf einen Rückgang des Stromabsatzes sowie einem geänderten Abnahmeverhalten zurückzuführen sind.
Zudem müsse ein Sondereffekt im Breitbandausbau berücksichtigt werden, bei welchem stattliche Fördergelder für Maßnahmen der Vorjahre zu einem zusätzlichen Plus von rund 81 T€ führten. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Jahresüberschuss der Gemeindewerke insgesamt nur rund 40 T€ betragen.
Im Anschluss erläuterte WL Paul anhand dem Lagebericht wichtige Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020. Zunächst wies er darauf hin, dass der Lagebericht gemäß § 24 der Eigenbetriebsversordnung vorgeschrieben ist. Der Lagebericht diene dazu, den Geschäftsverlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres, das Geschäftsergebnis, die aktuelle Lage sowie die Risiken eines Unternehmens darzustellen.
Wesentliche Aussagen aus den Erläuterungen zum Lagebericht werden im Folgenden wiedergegeben:
Versorgungsgebiet, Infrastruktur:
-        Das Stromnetz hat eine Länge von rund 180 km (ohne Hausanschlüsse), hiervon sind 49 km in der Mittelspannung. Es werden rund 3.700 Kunden (Stromzähler) versorgt.
-        2020 wurden 14,2 Mio. kWh ins Oberaudorfer Stromnetz eingespeist. Die Herkunft teilt sich wie folgt auf:
72,4 %        vom vorgelagerten Netz (Bayernwerk),
14,0 %        vom Wasserkraftwerk Mühlbach,
11,6 %        von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
(Ende 2020 190 Stück mit einer installierten Leistung von 2.300 kWp),
1,9 %        von Blockheizkraftwerken (6 Stück).
-        Das Wasserleitungsnetz hat eine Gesamtlänge von 68 km, wobei 1.400 Gebäude versorgt werden. Für die Versorgungssicherheit dienen 8 Hochbehälter und 8 Pumpstationen. 6 Hochbehälter und Teile des Wasserleitungsnetzes sind sanierungsbedürftig.
Allgemeine Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020:
-        Aufgrund der Corona-Pandemie ging der Stromabsatz in 2020 deutlich zurück (Deutschland 6 %, eigenes Netz 3,75 %). Rückgang des Wasserabsatzes in Oberaudorf 1,1 %.
-        Der Rückgang des Stromabsatzes ist jedoch auch ein langjähriger Trend, welcher auf die stetig wachsende Anzahl von Photovoltaikanlagen sowie die Umstellung auf stromsparende Elektrogeräte zurückzuführen ist.
-        Der gesamte Stromabsatz ist seit 2010 um 22 % zurückgegangen. Dennoch ist ein leistungsfähiges Stromnetz aufrechtzuerhalten.
-        2020 war geprägt von niedrigen Energiepreisen an der Strombörse EEX, welche jedoch ab Dezember 2020 und im ersten Halbjahr 2021 unerwartet kräftig und stetig anstiegen (erwarteter konjunktureller Aufschwung, CO2-Bepreisung).
-        2020 wurde geprägt von einem Umdenken in der Bevölkerung und in der Politik bezüglich des Klimaschutzes zur Begrenzung der Erderwärmung.
-        Die Umstellung im Verkehrssektor auf Elektromobilität ging deutlich voran.
-        Stromzähler müssen in den kommenden Jahren zunehmend auf intelligente Messsysteme umgestellt werden (Markterklärung im Februar 2020).
-        Der Stromabsatz an Kunden, welche einen anderen Stromlieferanten gewählt haben, blieb in den vergangenen 5 Jahren in etwa konstant (rund 15,4 % vom Gesamtabsatz).
-        Wasserverluste im Netz sollen weiter gesenkt werden (24,5 % in 2020).
Vermögenslage:
-        Anstieg der Bilanzsumme Ende 2020 auf 8,796 Mio. €. Hauptgrund: Anstieg von Rückstellungen und Verbindlichkeiten, welche auch zu einem höheren Kassenbestand führten.
-        Sachanlagevermögen ist auf 5,020 Mio. € um 226 T€ gesunken.
-        Die Finanzanlagen (Beteiligungen) verringerten sich auf 188 T€. Hierbei wurde der Rest-Beteiligungswert an der Hocheck Bergbahnen GmbH & Co. KG von 30.529 € aufgebraucht.
-        Die Eigenkapitalquote lag Ende 2020 bei 83,3 %.
-        Wichtige Investitionstätigkeiten 2020:
       Erneuerung von Strom- und Wasserleitungen
(z. B. Sanierung Bad-Trißl-Straße - Bauabschnitt 1),
       Neubau von Trafostationen,
       Einführung eines Dokumentenmanagementsystems,
       Neubeschaffung eines Laders.
Finanzlage:
-        Die Mittel aus Kassenbestand und Forderungen (3,392 Mio. €) überstiegen zum Bilanzstichtag die Rückstellungen und Verbindlichkeiten (1,465 Mio. €) deutlich.
-        Alle Investitionen können aus eigener Ertragskraft getätigt werden.
Ertragslage (siehe Tabelle oben):
-        Die Umsatzerlöse betrugen 5,354 Mio. € und gingen um 247 T€ zurück, insbesondere wegen dem niedrigeren Stromabsatz.
-        EW-Netz: Niedrigere Erlöse bei den Netzentgelten können nach den Vorgaben der Regulierung in den Folgejahren ausgeglichen werden (2022 und 2023).
-        In 2020 führte ein geändertes Absatzverhalten aufgrund der Corona-Pandemie zu höheren Kosten bei der Strombeschaffung für den Netzbetreiber (Strombeschaffung für die Netzverluste und Ausgleichsenergiemegen).
-        EW-Vertrieb: Durch die Strompreiserhöhung zum 01.01.2020 konnten die Absatzrückgänge etwas ausgeglichen werden.
-        EW-Erzeugung mit Breitband: Sondereffekt Zuwendungen Breitbandausbau für Aufwendungen der Vorjahre (+ 81.200 €).
-        Moderne Messeinrichtungen: Bei den Stromzählern der Kunden müssen nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes zunehmend „moderne Messeinrichtungen“ und „intelligenten Messsysteme“ eingebaut werden. Hierbei sind in den ersten Jahren die Aufwendungen deutlich höher als die Erlöse.
-        Wasserwerk: Durch die Erhöhung der Verbrauchsgebühren zum 01.01.2020 auf 1,21 €/m³ (vorher 1,02 €/m³) konnte nach den Verlusten der Vorjahre wieder ein Gewinn erzielt werden.
-        Die Beteiligungen trugen wie in den vergangenen Jahren positiv zum Jahresergebnis bei.
-        Die Personalkosten betrugen 2020 1,032 Mio. € und stiegen gegenüber 2019 deutlich an, u. a. wegen der Verstärkung im IT-Bereich.
-        2020 wurden 144.600 € Konzessionsabgaben Strom und 53.450 € Konzessionsabgaben Wasser an die Gemeinde abgeführt.
Auf die Anfrage von GR Herrn Astl, ob man aufgrund des Erfolges mit den Beteiligungen diese nicht ausbauen könnte, teilte WL Paul mit, dass die Beteiligungen historisch gewachsen seien. So habe sich z. B. die Beteiligung an einer Kooperationsgesellschaft bei deren Gründung vor über 20 Jahren, der heutigen KOS Energie GmbH, sehr vorteilhaft entwickelt, da der heutige Beteiligungswert um ein vielfaches höher sei als die damals zu entrichtende Stammeinlage von 2.500 €.
Anmerkung:        Die KOS Energie GmbH ist heute eine Kooperationsgemeinschaft von zwölf mittelständischen Stadt- und Gemeindewerken. Sie wurde 1999 gegründet und hatte zum 31.12.2020 ein Eigenkapital von 3,634 Mio. €.
Risiken, Entwicklungen:
-        Zum 01.01.2022 wird eine deutliche Erhöhung der Strompreise erwartet, insbesondere aufgrund des kräftigen Anstieges der Stromhandelspreise seit Dezember 2020.
-        Die GWO sind ein sehr kleines Versorgungsunternehmen. Die umfangreichen und komplexen Aufgaben eines Stromnetzbetreibers und Stromlieferanten stellen hohe Anforderungen an das Personal. Plötzliche Personalausfälle an Schlüsselpositionen sind ein großes Risiko.
-        Geplante Investitionen 2021 und folgend:
       Modernisierung des Leittechniksystems AQASYS.
       Erneuerungen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz, z. B. in Verbindung mit dem Rückbau von Freileitungen, sowie Erneuerung von sanierungsbedürftigen Wasserleitungen, z. B. auch in Kombination mit Straßenbaumaßnahmen.
       Erneuerung von Trafostationen
       Sanierung von Trinkwasser-Hochbehältern,
ggf. der Bau eines neuen Hochbehälters,
       Neugestaltung der Wassergewinnung in der Mühlau
(Verlegung des Brunnens, neues Wasserschutzgebiet),
       Neuerschließung Grafenherberg (Wasser / Abwasser)

Nach der Vorstellung des Lageberichtes wurde über einzelne Punkt noch kurz diskutiert:
GR Herr Hefter hinterfragte mögliche Trassen für eine Erschließung von Grafenherberg. BGM Bernhardt wies darauf hin, dass in Grafenherberg auch das vorhandene Wasserverteilnetz erneuerungsbedürftig sei.
Zur Umstellung im Verkehrssektor auf Elektrofahrzeuge wurden Argumente hinsichtlich des Für und Wieder ausgetauscht, wie z. B.:
       Durch die Elektromobilität wachse der Bedarf an elektrischen Strom deutlich an, wobei die regenerative (erneuerbare) Erzeugung dieses Energieträgers in Deutschland noch keine 50 % erreicht hat. Daher steigt bei einer Betankung mit Netzstrom grundsätzlich die Menge an Strom an, welcher konventionell erzeugt werden muss.
       Bei einer Betankung mit Strom aus der eigenen PV-Anlage sieht die Öko-Bilanz jedoch deutlich anders aus.
       Für den seit vielen Jahren rückläufigen Stromabsatz der GWO bietet diese Entwicklung auf jeden Fall auch Chancen.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss 2020 zur Kenntnis. Es werden keine Einwendungen erhoben oder Änderungen angeregt. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Abschluss nach Prüfung durch die Kanzlei Butz sowie durch die interne Prüfung in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 120.061,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Wasser - Strukturkonzept nach der RZWas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 01.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Wie bereits in der WA-Sitzung am 15.04.2021 berichtet, werden aufgrund der Kosten für den Neubau der Kläranlage und dem Sachverhalt, dass die Gemeinde Oberaudorf in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, in der gemeinsamen Betrachtung Wasserversorgung mit Abwasserbeseitigung die Härtefallgrenzen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas 2021) überschritten.
Dies bedeutet, dass künftige Sanierungsmaßnahmen nach der RZWas 2021 förderfähig sind. Die RZWas sieht hierbei in Abschnitt 2.2, Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, unter anderem die folgenden Fördergegenstände vor, welche für Oberaudorf in Frage kommen:
2.2.1        die bauliche Sanierung (Erneuerung und Renovierung, nicht Reparatur) bestehender Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle (Misch-, Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle),
2.2.3        die bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken, sowie
2.2.5        die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten.
Weiterhin interessant für die Gemeinde wäre eine Förderung von Sonderprogrammen nach Abschnitt 2.4 der RZWas 2021, wie z. B. das Berghüttenprogramm.
Aufgrund der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren, wie z. B. die Erneuerung von alten Wasserleitungen oder die Sanierung von älteren Hochbehältern, sollen zunächst Bestand und Aufbau der vorhandenen Wasserversorgung, mit Wassergewinnung, Wasserleitungsnetz, Hochbehälter und Pumpstationen, zusammengestellt und bewertet werden, einschließlich des Versorgungsgebietes mit den Bergregionen. Hieraus sollen dann Empfehlungen für Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen abgeleitet werden.
Eine solche Untersuchung ist als Erarbeitung eines Strukturkonzeptes nach 2.2.5 der RZWas förderfähig. Die Zuwendung beträgt, jeweils für Konzepte der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 20 Euro je angeschlossenen Einwohner, maximal 70 % der Ausgaben und maximal 50.000 Euro pro Gemeinde.
Für die Oberaudorfer Wasserversorgung sollen insbesondere die folgenden Themen genauer untersucht werden:
-        Bewertung Wasserversorgungsnetz, insbesondere auch mit hydraulischen Berechnungen,
-        Bewertung Hochbehälter und Pumpstationen: Bestandsaufnahme mit Bewertung Ist-Stand unter Berücksichtigung der Wassergewinnungsanlagen; Betrachtung von Alternativlösungen, wie z. B.
       Hochbehältervolumen ausreichend?
       Hochbehälter in Außengebieten (fehlt derzeit auf dem Tatzelwurm),
       ggf. Ersatz sanierungsbedürftiger kleinerer Hochbehälter durch einen neuen größeren.
-        Bewertung Netztopologie (z. B. Versorgung Bergregionen, Alternativlösungen),
-        Trassenbewertung für eine Neuerschließung des Gebietes Sudelfeld - Grafenherberg (Gemeindegebiet Oberaudorf) vom mittleren Sudelfeld aus (von der Gemeinde Bayrischzell),
-        Notverbund mit der Nachbargemeinde Kiefersfelden (Prüfung der Dimensionierung).
Für die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes wurde von Hr. Schmid eine entsprechende Leistungsbeschreibung erstellt und am 16.06.2021 an 7 Ingenieurbüros versandt. Die Vergabe soll als Verhandlungsvergabe ohne vorgelagerten Planungswettbewerb erfolgen. Hierfür wurde eine entsprechende Vergabematrix erstellt. Es ist beabsichtigt, mit den punktbesten Bewerbern im Anschluss eine Vergabeverhandlung zu führen. Als fachkundige Mitglieder des Bewertungsgremiums sind die Herren Brandlhuber (GR), Paul (WL), Pütz (Spartenleiter) und Schmid (ehem. WL) vorgesehen.
Nach Abzug der Zuwendungen wird derzeit von einer Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 30.000 € ausgegangen. Die Zahlungen sollten erst in 2022 wirksam werden, wonach eine Berücksichtigung im nächstjährigen WP erfolgen wird. Ausreichend liquide Mittel sind vorhanden.
Zwar wurde bereits in der letzten Sitzung über das Thema ausführlich beraten, jedoch ist in der RZWas vorgesehen, dass der Beschluss des zuständigen Organs (hier der Werkausschuss), das Vorhaben durchzuführen, dem Zuwendungsantrag beizulegen ist. Daher gilt es hierzu einen formellen Beschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt wurde von WL Paul dargelegt. Die Wasserversorgungseinrichtungen von Oberaudorf seien historisch gewachsen, wobei sich an einigen Stellen die Frage nach alternativen Lösungen stelle. Durch die bei einem Strukturkonzept vorzunehmende Bestandsaufnahme mit Bewertung sowie die durchzuführenden Planungen, wie eine zukünftige Wasserversorgung aufgebaut sein kann, mit Darstellung verschiedener Alternativen, werde eine wertvolle Grundlage für die anstehenden kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen bzw. Investitionen geschaffen, wie z. B. die Sanierung von Hochbehältern, die Errichtung eines neuen Hochbehälters (ggf. in Verbindung mit der Stilllegung vorhandener Hochbehälter), die Gestaltung des Wasserleitungsnetzes (Querschnitte, Trassenverläufe) etc.
GR Herr Brandlhuber erkundigte sich, wie die Förderrichtlinie RZWas hinsichtlich Wasser und Abwasser zu betrachten sei. WL Paul antwortete hierzu, dass die Überprüfung bezüglich einer Überschreitung der Härtefallgrenzen in der gemeinsamen Betrachtung Wasserversorgung mit Abwasserbeseitigung erfolgte. Hilfreich war, dass die Gemeinde Oberaudorf in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liege. Durch das Überschreiten der Härtefallgrenzen in der gemeinsamen Betrachtung Wasser / Abwasser können jetzt Zuwendungen für Sanierungsmaßnahmen in beiden Sparten beantragt werden.
GR Herr Waller erkundigte sich über die aktuelle Sachlage möglicher Zuwendungen für den Neubau der Kläranlage (Abschnitt 2.2.3 der RZWas). BGM Bernhardt wies darauf hin, dass der Streitwert des laufenden gerichtlichen Verfahrens bei etwa 800 T€ liege.

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes für die Wasserversorgung der Gemeinde Oberaudorf und bevollmächtigt die Gemeindewerke, nach Bewertung der eingehenden Angebote die Planungsleistung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Wasser - Erneuerung der Wasserleitung „Am Schloßberg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 01.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeindewerke beabsichtigen, aufgrund der von der Gemeinde (Bauamt) geplanten Straßensanierungsmaßnahme „Am Schloßberg“ die vorhandene alte Wasserleitung von der Kufsteiner Straße bis zum Gebäude „Am Schloßberg 5“ auf einer Länge von 84 m zu erneuern (siehe Grafik unten).
Wie bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt ist auch diese Maßnahme nach Abschnitt 2.2.1 der RZWas 2021 (bauliche Sanierung bestehender Trinkwasserleitungen) förderfähig, wobei es jedoch noch einen formellen Beschluss durch den Werkausschuss bedarf.
Die Förderung beträgt 120 Euro Zuwendung pro saniertem Meter Wasserleitung, mindestens jedoch 40 % bzw. maximal 90 % der Ausgaben nach Ausführung. Die Kostenschätzung für die Sanierung der Wasserleitung beläuft sich auf 30.000 €. Entsprechende Investitionsmittel sind im Wirtschaftsplan 2021 enthalten, jedoch dort nicht explizit für dieses Bauvorhaben ausgewiesen. Die Finanzierung mit den vorhandenen liquiden Mitteln ist gegeben.

Diskussionsverlauf

WL Paul stellte den Sachverhalt kurz vor. Es handle sich um eine typische Erneuerung einer alten Wasserleitung in Kombination mit einer notwendigen Straßensanierung. Um auch hier einen Förderantrag nach der RZWas erfolgreich stellen zu können, brauche es einen formellen Beschluss des zuständigen Gremiums zum konkreten Vorhaben.

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt die bauliche Sanierung der bestehenden Trinkwasserleitung „Am Schloßberg“ auf einer Länge von rund 84 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 01.07.2021 ö informativ 6

Diskussionsverlauf

BGM Bernhardt erhielt kürzlich die Information, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt von Oberaudorf vom Staatlichen Bauamt Rosenheim für 2024 geplant sei. Es spreche aus seiner Sicht vieles Dafür, in einem solchen Zuge auch Pflasterflächen zu sanieren und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzusehen. Eine solche Sanierungsmaßnehme biete auch die Möglichkeit, den Ortsbereich für die Geschäfte aufzuwerten.
Grundsätzlich solle überlegt werden, wie zukünftig Straßen in Oberaudorf bei Sanierungsmaßnahmen gestaltet werden sollen. Ihm sei ein Beispiel in der Gemeinde Aying bekannt, in welchem die Fahrbahn zu 1/3 asphaltiert und zu 2/3 mit Pflaster ausgeführt wurde. Autofahrer orientieren sich hierbei auf die schmale asphaltierte Spur und fahren daher langsamer. Ebenso wäre es hier möglich, die Versorgungsleitungen unter dem gepflasterten Bereich zu verlegen, um den Zugang zu erleichtern.
GR Herr Hefter hinterfragte, warum bei den vergangenen Straßenbaumaßnahmen so viel belastetes Material mit hohen Kosten entsorgt werden musste. Von Straßenbaumaßnahmen in München sei ihm bekannt, dass das Material bei der Sanierung der Straßen unmittelbar wiederverwendet werde.
BGM Bernhardt wies darauf hin, dass in diesem Fall das Material auf der Baustelle verbleiben müsse. Bei Straßensanierungen sei darauf zu achten, den Straßenunterbau auf geeignete Weise herzustellen. Hierbei bleibe häufig ein größerer Teil des Aushubes übrig. Häufig ändert sich auch die Trassierung bei Sanierungsmaßnahmen. Der vorgeschriebene Umgang mit Aushubmaterial wurde bereits umfassend mit den Fachbehörden erörtert (z. B. LfU).
GR Herrn Waller stellte die Frage, ob bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt von Oberaudorf durch das Staatliche Bauamt die Gefahr bestehe, dass die Straße höher gesetzt werde. BGM Bernhardt verneinte dies, da dies innerhalb von Ortschaften nicht zulässig sei.
BGM Bernhardt wies insgesamt darauf hin, dass neben der vom Staatlichen Bauamt für 2024 geplanten Sanierung der Ortsdurchfahrt von Oberaudorf in 2023 die Fortsetzung der Sanierung der Bad-Trißl-Straße anstehe und in den kommenden Jahren in Abstimmung mit den Gemeindewerken 5 Nebenstraßen mit erneuerungsbedürftigen Wasserleitungen saniert werden sollen. Die von GR Herrn Waller hierzu hinterfragte Urfahrnstraße sei jedoch noch nicht auf der Liste.
GR Herr Waller äußerte sein Unverständnis, warum die niedrige Bahnunterführung am Klosterweg für den Autoverkehr gesperrt sei. Er machte den Vorschlag, ob durch eine Verkehrsregelung mittels Ampeln diese Sperrung nicht wieder aufgehoben werden könnte. Dies würde zu einer besseren Verteilung des Verkehrs in Reisach führen. BGM Bernhardt nahm diesen Vorschlag wohlwollend zur Kenntnis.

Datenstand vom 23.07.2021 10:26 Uhr