Datum: 11.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
BGM Bernhardt frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2021 wurde vorab bekannt gegeben. Der BGM frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Halbjahresbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Strom- und Wasserabsatz
Für das gesamte Stromnetz der Gemeindewerke betrug der Rückgang des Stromabsatzes 2020 gegenüber 2019 3,75 %, wobei dies im Wesentlichen der Corona-Pandemie zuzuschreiben war. Wegen der Fortsetzung der Pandemie mit starken Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 wird in diesem Jahr nach den bisher bekannten Einspeisemengen ein Stromabsatz wie in 2020 erwartet. Im Wirtschaftsplan wurde noch von einem weiteren Rückgang von 2 % ausgegangen.
Wirtschaftsplan 2021, Investitionen
Die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Investitionen liegen zum Teil im Zeitplan zurück bzw. können in 2021 nicht alle umgesetzt werden. Hierzu die folgenden Hinweise
- Mit der Erneuerung der Wasserleitung Oberloh wurde am 02.11.2021 begonnen.
- Länge 500 m, DN 80, Fertigstellung noch im November geplant.
- An der bisherigen PVC-Leitung traten in den vergangenen Jahren mehrere Rohrbrüche auf.
- Mit der Neuverlegung wird auch ein Leerrohr für ein Niederspannungskabel zur Reserve mitverlegt.
- Breitbandausbau (Schule, Rathaus): Die technischen Arbeiten sind abgeschlossen.
- Modernisierung Leittechniksystem AQASYS (Fernwirk- und Leittechniksystem für die Wasser- und Stromversorgung): Aufgrund der vielfältigen Anforderungen wurde die Fa. Zemsauer Elektrotechnik GmbH Ende Januar mit einer Bestandsaufnahme, Vorplanung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses beauftragt. Diese Arbeiten wurden von der Fa. Zemsauer sehr umfassend und detailliert durchgeführt, benötigten hierdurch aber mehr Zeit als geplant. In der Bestandsaufnahme und Vorplanung konnten wichtige neue Erkenntnisse gewonnen werden, welche in der jetzt fertiggestellten Leistungsbeschreibung eingeflossen sind. Die Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit die Umsetzung nach dem Winterhalbjahr erfolgen kann.
- Neubau einer Trafostation: Die Erneuerung der Trafostation an der Sudelfeldstraße wurde an die Fa. Energietechnik Jackl vergeben uns soll noch heuer abgeschlossen werden.
- Sanierung bzw. Neubau Hochbehälter ‐ Planung: Die Arbeiten erfolgen durch das Ingenieurbüro Killi. Von den Hochbehältern Bergschlössl und Watschöd wurden detaillierte Bauwerksuntersuchungen durchgeführt, wie z. B. betontechnologische Untersuchungen durch Bohrkernentnahmen. Für die anderen 6 Hochbehälter wird derzeit eine Bewertung und Kostenschätzung für eine, sofern erforderlich, notwendige Sanierung durchgeführt. Die Ergebnisse sollen in das Strukturkonzept Wasserversorgung des Ingenieurbüros INFRA einfließen.
- Sanierung Hochbehälter Watschöd (2 Kammern): Im Wirtschaftsplan wurden 45 T€ für erste Sanierungsmaßnahmen in 2021 vorgesehen, welche jedoch heuer nicht mehr durchgeführt werden können. Vom Ingenieurbüro Killi wurde im Oktober jedoch die Ausführungsplanung und Erstellung einer umfassenden Leistungsbeschreibung für eine Ausschreibung fertiggestellt. Da die Maßnahmen nach 2.2.3 der RZWas zuwendungsfähig ist, muss jedoch zunächst ein Zuwendungsantrag gestellt werden. Hierfür wird noch eine Maßnahmenbeschreibung benötigt.
- Dokumentenarchivierung (Digitalisierung von Dokumenten): In 2020 wurden 332 komplette Papierordner der Gemeindewerke digitalisiert. In diesem Jahr erfolgten 294 weitere Ordner. Je Ordner wurde eine PDF-Datei erzeugt und mit Texterkennung umgewandelt ins Dokumentenmanagementsystem überführt. Mit der leistungsfähigen Suchfunktion im DMS können die Ordner in sehr kurzer Zeit nach Stichwörtern durchsucht werden.
- Maßnahmen zur Netzstabiliät nach dem EnWG (Redispatch 2.0): Bei den von allen Stromnetzbetreibern umzusetzenden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Systemstabilität in den Stromversorgungsnetzen müssen Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung über 100 kW dahingehend ausgerüstet werden, dass sie bei auftretenden Netzengpässen jederzeit auf Anforderungen der übergeordneten Netzbetreiber abgeschaltet oder zurückgeregelt werden können. Die Gemeindewerke haben als Dienstleister für die Umsetzung die Bayernwerk Netz GmbH beauftragt. Der deutschlandweit vorgegebene Starttermin 01.10.2021 konnte von der Branche nicht eingehalten werden und verschiebt sich zumindest ins Frühjahr 2022. Die Gemeindewerke hielten alle geforderten Verpflichtungen rechtzeitig ein, wie z. B. die Lieferung von Stammdaten der betroffenen Anlagen.
Neben den Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan wurde noch das in der WA-Sitzung am 01.07.2021 behandelte Strukturkonzept für die Wasserversorgung an die Fa. INFRA aus Rosenheim vergeben. Die bisherigen Wasserbedarfsberechnungen für die zukünftige Wasserversorgung von Oberaudorf kommen zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Speichervolumen in den Hochbehältern für die sichere Versorgung der Tiefzone unzureichend ist. Das erforderliche Zusatzvolumen ist hierbei noch in Klärung.
Strom- und Wasserversorgung - Wichtige Ereignisse und Arbeiten in 2021
Sparte Strom
- Zählerturnuswechsel Strom: Bereits rund 200 Stromzähler nach Ablauf der Eichfristen durch moderne Messeinrichtungen ausgetauscht.
- Ca. 15 neue Hausanschlüsse Strom hergestellt, 16 Hausanschlüsse sind in Planung.
- Trafostationen: Reinigungsarbeiten und Erdungsmessungen durchgeführt.
- Planungen für die Erneuerung von Trafostationen in 2022 und 2023.
- Ladesäulen am Rathaus wurden errichtet und in Betrieb genommen.
- Zahlreiche Anfragen und Beratungstermine für die Ladeinfrastruktur in Privathäusern.
- NS-Verkabelung Lohbichlweg neu verlegt (mit neuer Gasleitung); Teilstücke von Freileitungen im Lohbichlweg und in der Carl-Hagen-Straße wurden abgebaut.
- Straßenbeleuchtung: Wiederkehrende Prüfungen von ca. 100 Masten erfolgten durch die Fa. Roch; Schäden wurden durch die Gemeindewerke beseitigt.
- Neubau der Eisenbahnbrücke (Unterführung) an der Reisacher Straße durch die DB Netz AG (geplant in 2023): Im Zuge der Maßnahme ist seitens der Gemeindewerke eine Umverlegung von 20-kV-Kabel notwendig. Die Planungen sind heuer angelaufen.
- Wiederkehrende jährliche Prüfungen an mobilen elektrischen Geräten und Werkzeugen (DIN-VDE-Prüfungen): Gemeinde und Gemeindewerke rund 1.000 Geräte.
- Fußgängerüberweg Rosenheimer Straße (Zebrastreifen) - Umbau Beleuchtung, Anschluss einer Fahrrad-Ladestation (Doppelstation).
- Betrieb und Wartungsarbeiten Wasserkraftwerk Mühlbach, Spitzenlastaggregate, Straßenbeleuchtung etc.
Sparte Wasser
- 16 Wasserrohrbrüche behoben. Im Frühjahr und Herbst wurden in zwei „Nachtaktionen“ auffällige Netzabschnitte nach Leckagen geprüft (mit Ultraschallmessgeräten). Es wurden jeweils 3 schadhafte Stellen entdeckt und repariert.
- Ca. 20 Hausanschlüsse erneuert oder neu gebaut, z. T. noch in Arbeit. Auffällig in den vergangenen Jahren ist, dass sich viele Baustellen immer mehr zum Jahresende hin verschieben.
- Schadensfälle durch veraltete Hausanschlüsse häufen sich im Innen- und Außenbereich. Oft wenig Verständnis der Eigentümer für Erneuerung.
- Teilnahme am Benchmarking Wasserversorgung: Bearbeitung des sehr umfangreichen Fragenkataloges durch Michael Schmid und Thomas Pütz. Die Teilnahme ist eine Voraussetzung, um Zuwendungen nach der RZWas zu erhalten.
- Sanierung Gemeindebrunnen: Um die Schächte des Brunnens am Burgtor und des Marienbrunnens für das Absperren und Ablesen nicht mehr betreten zu müssen, wurden Vorrichtungen gebaut.
Ein neuer Zählerschacht für den Marienbrunnen ist sehr aufwendig und sollte mit der geplanten Straßensanierung Rosenheimer Straße / Kufsteiner Straße kombiniert werden (2024).
Das Thema Gemeindebrunnen wurde in der WA-Sitzung am 10.11.2020 ausführlich behandelt. Hier wurde auch die Frage aufgeworfen, ob alle Brunnen weiterhin erhalten werden sollen.
- Notstromaggregate in den Hochbehältern Ried und Hocheck wurden gewartet.
- Eine Abiturientin und ein Schüler absolvierten in diesem Jahr ein einwöchiges Praktikum bei den Gemeindewerken.
Explosion der Großhandelspreise Strom (Strombeschaffung)
Nachdem die Stromhandelspreise in den vergangenen Jahren vergleichsweise niedrig waren, sind sie in diesem Jahr auf extreme Höhen geklettert.
Ausschlaggebend für die in letzter Zeit stark angestiegenen Preise sind die Handelspreise für den erzeugten Strom an den Strombörsen der EEX in Leipzig und Paris, die entweder auf dem Terminmarkt oder dem Spotmarkt gehandelt werden. Auf dem Spotmarkt wird kurzfristig innerhalb von 1 - 2 Tagen lieferbarer Strom gehandelt, während auf dem Terminmarkt längerfristige Lieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden (Terminkontrakte).
Die Strombörsenpreise auf dem Terminmarkt sind seit Dezember 2020 kontinuierlich und seit Ende August diesen Jahres sprunghaft angestiegen, eine Entwicklung, die in dieser Größenordnung auch von Experten im Energiemarkt nicht vorhergesehen wurde. Wie aus der nachfolgenden Grafik ersichtlich ist, betrugen im Januar 2020, also noch vor der Corona-Pandemie, die Terminmarktpreise für das Jahr 2022 46 €/MWh und erreichten schließlich in der ersten Oktoberhälfte 2021 im Mittel 130 €/MWh, also fast den dreifachen Wert (Anmerkung: 10 €/MWh entsprechen 1 ct/kWh).
Für diese Strompreisentwicklung werden häufig die folgenden Gründe genannt:
- Die Preise für den Handel europäischer CO2-Zertifikate stiegen in 2021 sprunghaft an. Bei diesem Emissionshandel erwerben Betreiber konventioneller Kraftwerke Zertifikate, mit denen ihnen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe das Recht eingeräumt wird, CO2-Emissionen in die Atmosphäre abzugeben. Die Preise betrugen 2019 noch rund 20 - 30 € pro Tonne CO2, erreichten dann Ende August 2021 die Marke von 60 € je Tonne und bewegen sich seither um diesen Wert.
Hinweis zur CO2-Emission von Erdgas und leichtem Heizöl:
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Erdgas
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Heizöl EL
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Brennstoffmenge
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1.000 Nm³
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1.000 Liter
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Menge CO2 bei Verbrennung
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2,0 Tonnen
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2,6 Tonnen
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Heizenergie (Heizwert) 1)
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10.100 kWh (10,1 kWh/Nm³)
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9.800 kWh (9,8 kWh/l)
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1) Bei Brennwertkessel höhere Heizenergie (Erdgas + 11 %, Heizöl + 6 %)

- In Deutschland hatte Erdgas 2020 bei der gesamten Stromerzeugung einen Anteil von 16,3 %. Die Handelspreise für Erdgas sind in den vergangenen Monaten stark angestiegen. So haben sich die Weltmarktpreise an der New Yorker Börse NYMEX in den vergangenen 12 Monaten in etwa verdoppelt. Deutlich stärker angestiegen sind die Terminmarktpreise 2022 in Deutschland, welche sich im gleichen Zeitraum in etwa vervierfacht haben. Parallel zu dieser Entwicklung sind auch die Weltmarktpreise für Kohle auf neue Höchststände geklettert.
- Verzicht auf konventionelle Großkraftwerke. Deutschland will 2022 die letzten Atomkraftwerke abschalten. Ebenso wird der Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant. Durch die Verknappung der konventionellen Stromerzeugung auf der einen Seite und dem nicht entsprechenden Ausbau von erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen auf der anderen Seite (siehe Grafiken unten) entsteht eine Verknappung des Stromangebotes. Fehlende Strommengen müssen wiederum durch fossile Energieträger ausgeglichen werden, wobei dies wieder die Nachfrage nach Erdgas und Kohle erhöht und in Verbindung mit den Kosten für den Emissionshandel zu Mehrkosten bei der Stromerzeugung führt.
Bruttostromerzeugung nach Energieträgern in Deutschland 2020:
Quelle: BDEW, Stand 04.2021
Jährliche installierte Windenergie-Leistung in Deutschland:
Quelle: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR), Stand 17.02.2021
- In 2022 kommt noch der Sondereffekt hinzu, dass die Erzeugung von Strom aus Windkraft aufgrund eines niedrigeren Windaufkommens bis Oktober hinter den Erwartungen zurückblieb. Auch dies stärkte die Nachfrage nach fossiler Energie, mit den vorhin genannten Effekten.
- Nach den bisherigen Kenntnissen werden in Deutschland die Strom-Netzentgelte zum 01.01.2022 um durchschnittlich etwa 5 % ansteigen. Gründe hierfür sind neben den allgemeinen Preissteigerungen der Ausbau erneuerbarer Energien aber auch Mindereinnahmen der Stromnetzbetreiber aufgrund des niedrigeren Stromabsatzes im Pandemiejahr 2020, welche nach den Regeln der Netzentgelt-Regulierung in den Folgejahren ausgeglichen werden dürfen.
- Den Anstieg der Strompreise dämpfen wird die EEG-Umlage. Diese sinkt zum 01.01.2022 auf 3,723 ct/kWh.
Was bedeutet diese Entwicklung für unsere Kunden?
Die Gemeindewerke beschaffen den für ihre Kunden benötigten Strom über die KOS Energie GmbH, bei der sie mit 11 anderen Stadt- und Gemeindewerken beteiligt sind. Von der für 2022 prognostizierten Gesamtmenge von 11.779 MWh wurden bereits 8.681 MWh durch eine vereinbarte Beschaffungsstrategie bestellt. Hierbei werden über einen dreijährigen Zeitraum nach festen Regeln wiederkehrend Teilmengen für das Lieferjahr auf dem Terminmarkt beschafft (für 2022 bisher 101 Teilmengen).
Bei dem bisherigen Füllstand von 8.681 MWh handelt es sich um eine Bandmenge, welche zum günstigeren Preis „Base“ bestellt wurde. Base bezeichnet dabei eine kontinuierliche Strombelieferung, bei der jede Viertelstunde dieselbe Leistung an Strom geliefert wird. Für die Abweichungen zu den tatsächlich ausgespeisten Mengen, welche im Winter höher sind als im Sommer und auch untertägig stark schwanken, müssen noch zusätzliche Mengen gekauft bzw. verkauft werden, z. B. zu Terminmarkt-Quartalspreisen oder im Lieferzeitraum zu den tagesaktuellen Preisen (Spotmarkt). Für diese Strukturabweichungen sind die Kosten für den Kauf meist deutlich höher und im Verkauf meist deutlich niedriger als im „Base“.
Weiterhin wurde im Beschaffungsportfolio Anfang 2020 für das Lieferjahr 2022 eine Menge von 515 MWh für einen Sondervertragskunden eingestellt.
Hierdurch weist das Beschaffungsportfolio der Gemeindewerke für das Lieferjahr 2022 einen aktuellen Füllstand von 9.196 MWh auf, welche überwiegend noch zu günstigen Konditionen beschafft werden konnten. Dies sind 78 % der o. g. Gesamtmenge von 11.779 MWh. Bei der Restmenge von 2.583 MWh (22 %) wären die Beschaffungskosten für den Typ „Base“ aktuell etwa doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis der bisherigen Beschaffungsmenge. Darüber hinaus sind beim derzeitigen Füllstand noch nicht die o. g. Strukturabweichungen berücksichtigt, welche zusätzliche Kosten verursachen.
Berücksichtigen sollte man hier, welche Ausmaße die Preise für den Terminmarkt 2022 im Oktober 2021 angenommen haben. So lagen die Strombeschaffungskosten für einen Sondervertragskunden (RLM) auf dem Terminmarkt 2022 bei durchschnittlich rund 14 ct/kWh. Im Falle einer Beschaffung der Strommenge für einen Kunden zu diesem Preis würde seine Stromrechnung 2022 um rund 28 % höher ausfallen als in 2021.
Die Gemeindewerke Oberaudorf sind über die aktuelle Entwicklung auf dem Energiemarkt insofern besorgt, da keiner seriös vorhersagen kann, wie sich die Preise in den kommenden Monaten entwickeln werden.
Aufgrund der sprunghaft angestiegenen Strompreise Anfang Oktober wurde von der Werkleitung die vereinbarte Beschaffungsstrategie bei der KOS am 05.10.2021 ausgesetzt.
Für die kommenden Wochen und Monate plant die Werkleitung das weitere Vorgehen wie folgt:
- Falls die Terminmarktpreise bis zum Ende des Jahres deutlich zurückgehen, wird die Beschaffungsstrategie wieder aufgenommen bzw. bei günstigen Energiemarktpreisen die noch fehlenden Mengen für 2022 teilweise oder komplett bestellt (vergl. oben, Restmenge derzeit 22 %).
- Falls die Terminmarktpreise auf dem bisherigen Niveau bleiben bzw. weiter steigen, wird ab 01.01.2022 zumindest ein Teil der fehlenden Mengen auf dem tagesaktuellen Markt (Spotmarkt) beschafft.
Insgesamt erfordert das weitere Vorgehen eine gewisse Risikobereitschaft, um auch die Chancen sinkender Handelspreise nutzen zu können. Hierbei kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass die Mitte November festzulegenden Strompreise die weitere Entwicklung ausreichend berücksichtigen. Aufgrund der bereits beschafften Strommenge von 78 % ist aus Sicht der Werkleitung das verbleibende Risiko im Falle von weiter steigenden Strompreisen vertretbar (rund 90.000 €, falls der Strompreis um 30 €/MWh ansteigt).
Für die Anpassung der Strompreise zum 01.01.2022 (siehe nächster TOP) sieht daher die Kostenkalkulation für die noch fehlende Menge von 2.583 MWh einen Beschaffungspreis von im Mittel 14 ct/kWh vor.
Aufgrund der zuletzt sehr stark angestiegenen Stromhandelspreise soll hier noch auf eine weitere Problematik hingewiesen werden. In Deutschland versorgen rund 1.370 Stromlieferanten Privatkunden und Gewerbebetriebe mit elektrischer Energie. Aufgrund der Vertragslaufzeit von Stromlieferverträgen mit Preisgarantie ist davon auszugehen, dass manche Lieferanten die für Ihre Kunden benötigten Strommengen nicht vorab auf dem Terminmarkt zu festen Preisen bestellt haben. Da sie jetzt fehlende Mengen zu viel höheren Preisen nachbestellen müssen, ist eine Insolvenzwelle nicht unwahrscheinlich. Erste Lieferanten haben bereits Insolvenz angemeldet. Hiervon können demnächst auch einige der aktuell 70 Lieferanten betroffen sein, welche Kunden in Oberaudorf beliefern. Die Gemeindewerke Oberaudorf in der Rolle des Stromnetzbetreibers tragen daher das Risiko, zustehende Netzentgelte von ausfallenden Drittlieferanten nicht einnehmen zu können.
Diskussionsverlauf
Ab 19.05 Uhr nimmt zu Beginn von TOP 3 Herr Alois Holzmaier als Stellvertreter für Herrn Michael Astl (entschuldigt) an der Sitzung teil.
WL Paul trug den Halbjahresbericht vor, welcher bereits vorher bekanntgegeben wurde (siehe Sachverhalt oben). Ausführlich ging er auf die Steigerung der Energiepreise ein. Der massive Anstieg der Stromhandelspreise wurde auch von Experten im Energiemarkt nicht vorhergesehen. Ein Hauptgrund hierfür ist aus seiner Sicht die Verknappung der konventionellen Stromerzeugung, welche z. B. durch die Stilllegung von Atomkraftwerken entstanden sei.
Die letzten drei deutschen Atomkraftwerke sollen 2022 abgeschaltet werden. Hierdurch gehen 4.000 MW installierter Leistung an Grundlast verloren. Wie anhand der gezeigten Grafik ersichtlich, halte der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeuger hier nicht Schritt. So wurden 2020 in Deutschland nur 1.650 MW installierte Leistung an Windenergie zugebaut. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass mit einer Megawatt installierte Leistung Kernenergie im Vergleich zu einer Megawatt installierte Leistung Windenergie in etwas die 3,5-fache Menge an Strom pro Jahr produziert werden kann (hohe Abhängigkeit der Windenergie von der Windstärke).
Paul erläuterte, dass bei der für den eigenen Stromvertrieb benötigten Strommenge für 2022 bisher rund 78 % aufgrund einer Beschaffungsstrategie bestellt wurden. Die Restmenge von 22 % sei noch offen. Für die Beschaffung dieser Restmenge sollte eine gewisse Risikobereitschaft eingegangen werden, um auch die Chancen sinkender Stromhandelspreise nutzen zu können. Zu den für 2022 neu festzulegenden Strompreisen für die von den Gemeindewerken belieferten Kunden wurde ein Vorschlag ausgearbeitet, welcher ein mittleres Beschaffungsrisiko für die noch ausstehende Restmenge berücksichtige.
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4. Anpassung der Strompreise zum 01.01.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Wie im Halbjahresbericht beschrieben, müssen die Gemeindewerke aufgrund der stark angestiegenen Strombeschaffungskosten, trotz der deutlich sinkenden EEG-Umlage, die Strompreise für die von ihnen belieferten Kunden zum 01.01.2022 erhöhen.
Die Strombeschaffungskosten für das aktuelle Jahr 2021 betragen für unsere Tarifkunden (SLP) 4,6 ct/kWh. Aufgrund der vorhin beschriebenen Preisentwicklung ist für 2022 mit rund 8,2 ct/kWh zu rechnen - bei den derzeitigen Strompreisen, Stand Ende Okt. 2021 - wobei die weitere Preisentwicklung bzw. Beschaffung noch zu Änderungen führen kann.
Bei dem Preis von 8,2 ct/kWh würde sich der Energiepreis bereits um 3,6 ct/kWh erhöhen (ohne MwSt). Mit Berücksichtigung der sich zum 01.01.2022 sinkenden Umlagen von - 2,63 ct/kWh (EEG-Umlage - 2,78 ct/kWh, Netzumlagen + 0,15 ct/kWh) und leicht steigenden Netzentgelten (+ 0,36 ct/kWh bei 3.000 kWh/h) ergeben sich bereits hieraus höhere Kosten von netto 1,33 ct/kWh bzw. mit MwSt von ca. 1,6 ct/kWh. Dies wären + 4,6 % für einen Kunden im GEWO-Tarif mit 3.000 kWh/Jahr.
Aufgrund dieser Kostensituation planen die Gemeindewerke, die Strompreise in den GEWO-Tarifen und allgemeinen Tarifen zum 01.01.2022 um etwa 4,5 % zu erhöhen.
Die folgenden Übersichten enthalten eine Beispielsrechnung für einen Kunden mit einem Jahresbedarf von 3.000 kWh im Tarif GEWO-Solo (= meist gewählter Tarif). Die rot markierten Preise für 2022 sind noch vorläufig:
Zwischensumme (4.): Verbleibt nicht beim Vertrieb. Die enthaltenen Netzentgelte dienen der Finanzierung des Stromnetzes der Gemeindewerke; sie sind nach der Anreizregulierungsverordnung zu ermitteln
regulatorischen Prüfung durch die Landesregulierungsbehörde.
5. = Stromrechnung, wie Sie der Kunde erhält; hier ist die Mehrwertsteuer abzuführen (6.)
7. = Betrag, welcher beim Vertrieb der Gemeindewerke verbleibt. Aufwendungen für den Vertrieb und die Dienstleistung der Energiebeschaffung sind darin enthalten, evtl. Rest = Gewinn.
Diskussionsverlauf
WL Paul verwies auf die Erläuterungen im Halbjahresbericht zu den stark angestiegenen Stromhandelspreisen. Aufgrund der hierdurch hervorgerufenen höheren Strombeschaffungskosten, welche die sinkende EEG-Umlage deutlich übertreffen, und etwas ansteigender Netzentgelte, sollen zum 01.01.2022 die Strompreise bei den Standardtarifen um etwa 4,5 % erhöht werden. Hierbei wurde ein mittlerer Strompreis für die noch zu beschaffende Restmenge von 22 % angesetzt.
Auf Anfrage von GR Herrn Fürbeck, welche Auswirkungen eine etwas andere prozentuale Erhöhung haben würde, erklärte Paul, dass dies eine Risikoabwägung sei. Würde man die Strompreise um 3 % erhöhen, müssten die Beschaffungspreise für die noch ausstehende Restmenge gegenüber den aktuellen Handelspreisen noch weiter sinken. Hierdurch würde das Risiko eines negativen Jahresergebnisses deutlich steigen.
2. BGM Holzmaier vertrat die Ansicht, dass die Stromversorgung in Oberaudorf von einer hohen Zuverlässigkeit geprägt sei, nicht zuletzt, weil Freileitungen immer mehr zurückgebaut wurden. Auch in Zusammenhang mit dem Service vor Ort sei die vorgesehene Preiserhöhung gerechtfertigt.
BGM Bernhard fragte nach, wie der Strom aus dem Wasserkraftwerk Mühlbach vermarktet wird und ob es sinnvoll wäre, diesen direkt für die Kunden der Gemeindewerke zu verwenden. Der im Wasserkraftwerk produzierte Strom entspricht rund 15 % des Strombedarfes von Oberaudorf.
WL Paul erläuterte, dass der Strom aus dem Wasserkraftwerk über die sogenannte Direktvermarktung veräußert wird. Hierbei erhalte man im Wesentlichen die für das Wasserkraftwerk geltende EEG-Vergütung von 12,57 ct/kWh. Der für die Kunden der Gemeindewerke beschaffte Strom aus dem Stromhandel war im Vergleich hierzu in der Vergangenheit deutlich günstiger. Sofern die Stromhandelspreise in Zukunft die Höhe der geltenden EEG-Vergütung dauerhaft übersteigen sollten, könnte ggf. auch eine Nutzung für den eigenen Bilanzkreis sinnvoll sein.
BGM Bernhard wies darauf hin, dass der Werkausschuss sich in Zukunft auch auf die weitere Ausrichtung der Gemeindewerke befassen sollte. So müsse hinterfragt werden, welche Geschäftsfelder mit Rücksicht auf die Größe der Gemeindewerke zukünftig erfolgreich geführt werden können. Hierbei stelle der Ausfall von Mitarbeitern, bei welchen aus Gründen der Personalkosten nicht immer eine ausreichende Vertretung gewährleistet werden kann, ein Risiko dar.
Insgesamt wurden aus dem Gremium aufgrund der vorgeschlagenen Strompreiserhöhung keine Bedenken geäußert.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt, aufgrund der deutlich gestiegenen Strombeschaffungskosten und der gestiegenen Netzentgelte, welche in Summe die Absenkung der EEG-Umlage deutlich übersteigen, die Strompreise der von den Gemeindewerken Oberaudorf belieferten Kunden zum 01.01.2022 im Durchschnitt um etwa 4,5 % zu erhöhen. Die Gestaltung der einzelnen Preistarife erfolgt durch die Werkleitung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Erweiterung des Stromversorgungsnetzes
zum Kirnsteiner See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH plant an der nördlichen Gemeindegrenze von Oberaudorf südlich des Kirnsteiner Sees einen Funkmast zu errichten (siehe Übersichtsplan im Anhang) und hatte hierfür die erforderlichen Bauanträge eingereicht. Der Bauausschuss der Gemeinde Oberaudorf hat in den Sitzungen am 25.06.2020 und 18.02.2021 den Bauantrag abgelehnt. Dennoch hat das Landratsamt Rosenheim am 15.03.2021 die Baugenehmigung erteilt und hierbei das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Die DFMG ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG und betreibt deutschlandweit über 31.000 Funkstandorte.
Zur Stromversorgung des Funkmastens stellte ein Bevollmächtigter der DFMG am 14.06.2021 bei den Gemeindewerken Oberaudorf einen Antrag für einen Netzanschluss Strom. In den Antragsunterlagen wird für den Endausbau eine benötigte Leistung von 45 kVA angegeben. Ein vergleichbarer Funkmast in Schweinberg hatte im vergangenen Jahr einen Bedarf von 64.300 kWh.
Mit Schreiben vom 16.07. und 20.08.2021 haben die Gemeindewerke darauf hinwiesen, dass die Herstellung eines Netzanschlusses aufgrund der erforderlichen langen Stromtrasse hohe Investitionskosten verursachen würde und diese von der DFMG zu tragen wären. Hierzu hat die DFMG inzwischen mit Schreiben vom 26.08. und 18.10.2021 signalisiert, die „bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses“ zu übernehmen.
Der Standort für den geplanten Funkmast befindet sich noch auf dem Gemeindegebiet von Oberaudorf, so dass die Gemeindewerke aufgrund des Konzessionsvertrages Strom den Netzanschluss prinzipiell für sich beanspruchen können.
Grundsätzlich haben die Gemeindewerke Oberaudorf ein Interesse, Möglichkeiten für einen zusätzlichen Stromabsatz zu nutzen, um dem Anstieg der Netzentgelte und somit der Strompreie entgegenzuwirken.
Zum Für und Wider einer Erweiterung des Stromversorgungsnetzes nach Norden sollen auch Planungen der Autobahndirektion Südbayern (jetzt „Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern“) betrachtet werden und welche bereits mindestens bis 2017 zurückreichen, am Autobahn-Parkplatz Kranzhorn WC-Anlagen zu errichten. Auf Anfrage wurde uns am 11.10.2021 von der Autobahn GmbH mitgeteilt, dass sich die Planungen im Vorentwurfsstadium befinden und der Vorentwurf noch heuer fertiggestellt werden soll. Für die WC-Anlagen werden neben einem Stromanschluss auch ein Wasser- und Abwasseranschluss benötigt.
Das Stromversorgungsnetz der Gemeindewerke Oberaudorf reicht derzeit lediglich bis zum Ortsteil Einfang, siehe „Trafostation Einfang“ auf dem beigefügten Übersichtsplan bzw. zur Kläranlage. Die Gemeindewerke haben bereits verschiedene Varianten für Stromtrassen zum Kirnsteiner See betrachtet:
- Eine Trasse bis zum geplanten Funkmast entlang einer asphaltierten öffentlichen Feldstraße hat eine Länge von rund 1,9 km (dargestellt als „Trasse Blau“). Lediglich ein kleiner Abschnitt am nördlichen Ende ist hier nicht asphaltiert. Entlang dieser Trasse sind Versorgungsleitungen der Telekom verlegt. Die Trasse wird im nördlichen Bereich (Beginn des Waldstückes) von der Gashochdruckleitung der bayernets GmbH sowie der Ölpipeline der Deutschen Transalpine Oelleitung GmbH gekreuzt.
- Eine alternative Trasse, in der Übersicht als „Trasse Grün“ dargestellt, führt über eine überwiegend nicht asphaltierte öffentliche Feldstraße. Sie beginnt an der Trafostation Kläranlage und hat eine Länge von 2,6 km. Bei dieser Trasse ist lediglich der südliche Abschnitt ab dem nördlichen Punkt des Badesees am Husarenweg bis zur Kläranlage asphaltiert.
Entlang der Feldstraße sind jedoch bereits drei Mittelspannungstrassen der Bayernwerk Netz GmbH sowie Leitungen der Telekom verlegt (Bayernwerk: Seit 2018 zwei Trassen mit je 3 x 630 mm² und eine bereits ältere Trasse 3 x 150 mm²). Ob noch zusätzlich eine Mittelspannungstrasse der Gemeindewerke verlegt werden kann, erscheint fraglich und müsste noch eingehend in Abstimmung mit dem Bayernwerk und der Telekom geprüft werden.
Auch diese Trasse wird von der Gashochdruckleitung der bayernets GmbH sowie der Ölpipeline der Deutschen Transalpine Oelleitung GmbH gekreuzt (rund 200 m nördlich des Badesees).
Im nördlichen Abschnitt der „Trasse Grün“ ab dem Autobahn-Parkplatz „Kranzhorn“ verläuft außerdem die geplante Trasse für den Brenner Nordzulauf „Trasse Violett“.
- Die Realisierung einer Stromtrasse östlich der Autobahn erscheint unrealistisch, da auf einer Länge von 300 m der Inndamm unmittelbar an der Schallschutzwand der Autobahn grenzt.
- Denkbar wäre auch eine Verlegung an der westlichen Grundstückgrenze der Autobahn, sofern die Autobahn GmbH zustimmen würde (ggf. als Gegenzug für die Herstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen für den Autobahn-Parkplatz). An der Grundstücksgrenze befinden sich derzeit mehrere Baumgruppen.
- Eine Trasse über landwirtschaftliche Grundstücke erscheint nicht realisierungsfähig. Es würden vermutlich einige Grundstückseigentümer einer Verlegung nicht zustimmen.
- Ein derartig aufwendiger Netzanschluss für nur einen Funkmast erscheint zunächst sehr aufwendig und unrentabel. Blickt man jedoch die nächsten 10 bis 20 Jahre nach vorne, stellt sich die Frage, ob eine neue Stromtrasse im nördlichen Gemeindegebiet nicht auch für zukünftige Anforderungen von Interesse sein könnte, wie z. B.
- WC-Anlage am Autobahn-Parkplatz „Kranzhorn“ (siehe „P“ im Übersichtsplan bzw. die o. g. Hinweise),
- Schnellladestationen am Autobahn-Parkplatz (Ladeinfrastruktur, z. B für LKW),
- Ausbau regenerativer Energien, z. B. Photovoltaik am westlichen Randstreifen der Autobahn, Windkraft an der nördlichen Gemeindegrenze,
- Bau Brenner-Nordzulauf in einigen Jahren, z. B. Bereitstellung Baustrom.
Für diese Optionen erscheint die längere Trasse Grün interessanter zu sein, wenngleich eine Verlegung aufgrund der vorhandenen Untergrundbelegung ungesichert ist (siehe oben).
Bei Trasse Blau ist zu berücksichtigen, dass der Asphalt noch in einem sehr guten Zustand ist und es schade wäre, diesen aufzuschneiden. Ebenso ist man hier vom Autobahn-Parkplatz „Kranzhorn“ rund 300 m entfernt.
Im Bereich des geplanten Standortes des Funkmastens verläuft bereits eine Stromtrasse der Bayernwerk Netz GmbH. Sollten die Gemeindewerke auf einen Stromanschluss verzichten, wäre dies ggf. eine alternative Versorgungsmöglichkeit, wobei dann die Gemeindewerke Oberaudorf von zukünftigen Entwicklungen ausgeschlossen werden könnten. Ebenso bliebe dann der Anschluss des Autobahn-Parkplatzes „Kranzhorn“ an die Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung ungeklärt.
Um belastbare Kosten für einen möglichen Netzanschluss zu erhalten, haben die Gemeindewerke vom Ingenieurbüro ROPLAN eine Kostenberechnung durchführen lassen. So ist bei Variante Blau mit Kosten von rund 362.000 €, bei Variante Grün mit Kosten von rund 334.000 € zu rechnen (jeweils netto ohne MwSt, inkl. 10 % Planung und Bauüberwachung, Mittelspannungstrasse 3 x 150 mm², mit Trafostation am Funkmast). Für einen möglichen zukünftigen Ringschluss wäre zu überlegen, auch ein Leerrohr mitzuverlegen. Die Anschlusskosten für Strom, Wasser und Abwasser des Autobahn-Parkplatzes Kranzhorn sind bei den o. g. Preisen noch nicht enthalten.
Diskussionsverlauf
WL Paul stellte den Sachverhalt dar und berichtete über den bisherigen Schriftwechsel mit der Deutschen Funkturm GmbH. Er betonte, dass es den Gemeindewerken nicht alleine um die Versorgung eines Funkmastens gehe, sondern die weitere Entwicklung entlang einer geeigneten Trasse mit möglichen zusätzlichen Stromabnehmern im Mittelpunkt stehe. Für die Gemeindewerke in der Rolle als Stromnetzbetreiber wäre es wichtig, der Tendenz des sinkenden Stromabsatzes in den vergangenen Jahren entgegenzuwirken, damit das Delta der höheren Netzentgelte gegenüber anderen Netzbetreibern nicht weiter ansteige.
BGM Bernhard und WL Paul wiesen darauf hin, dass mit dem heutigen Beschluss eine Entscheidung getroffen werden soll, ob das Stromversorgungsnetz der Gemeindewerke zur nördlichen Gemeindegrenze am Kirnsteiner See erweitert und der DFMG ein Angebot unterbreitet werden soll. Welche Trasse die beste Eignung habe und technisch realisiert werden kann, wäre dann im nächsten Schritt zu prüfen und festzulegen.
BGM Bernhardt zeigte sich davon überzeugt, dass in Zukunft entlang einer Trasse zur nördlichen Gemeindegrenze ein zusätzlicher Strombedarf entstehen werde.
Aus seiner Sicht wäre eine geeignete Trasse, um z. B. auch den Autobahn-Parkplatz Kranzhornstraße mit Wasser und Abwasser erschließen zu können, die nicht asphaltierte Gemeindestraße zwischen den Trassen Blau und Grün. Diese Trasse ende am landwirtschaftlichen Grundstück von Herrn Waller, wobei dieser bereit wäre, einer weiteren Verlegung durch sein Grundstück Richtung Autobahnparkplatz zuzustimmen (siehe folgenden Ausschnitt - rote Strichlinie):
WL Paul äußerte Bedenken, weil im Bereich dieser Gemeindestraße unmittelbar die violette Trasse des geplanten Brenner-Nordzulaufes verlaufe. BGM Bernhard verwies hier auf die laufenden Vorplanungen, ggf. die Verknüpfungsstelle etwas nach Westen in den Bereich der vorhandenen Bahnlinie zu verschieben.
Auf Anfrage aus dem Gremium wies er auch darauf hin, dass im Bereich der bisher vorgesehenen Trasse zum Brenner-Nordzulauf noch keine Veränderungssperre festgelegt wurde.
Insgesamt sprach sich der Werkausschuss einstimmig dafür aus, der DFMG ein Angebot für einen Stromanschluss zu unterbreiten. Daher wurde von den beiden Beschlussvorlagen die erste befürwortet, die zweite abgelehnt.
Beschluss 1
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH plant die Errichtung eines Funkmastens südlich des Kirnsteiner Sees auf dem Gebiet der Gemeinde Oberaudorf. Für die Stromversorgung der Sendeanlagen hat die DFMG bei den Gemeindewerken Oberaudorf einen Antrag auf einen Netzanschluss Strom gestellt. Da die DFMG inzwischen mitgeteilt hat, die bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung entstehenden Kosten für einen Anschluss zu übernehmen, hat sie um ein konkretes Kostenangebot für die Herstellung des Netzanschlusses angefragt. Der Werkausschuss spricht sich dafür aus, der DFMG hierfür ein Angebot zu unterbreiten und bei Annahme desselben durch die DFMG mit den Ausführungsplanungen für eine geeignete Trasse zu beginnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss spricht sich dagegen aus, der DFMG Deutsche Funkturm GmbH ein Angebot für einen Stromanschluss am geplanten Standort für einen Funkmast am Kirnsteiner See zu unterbreiten und stattdessen der DFMG vorzuschlagen, einen Antrag für einen Netzanschluss Strom bei der Bayernwerk Netz GmbH zu stellen. Das den Gemeindewerken Oberaudorf im Konzessionsvertrag Strom grundsätzlich eingeräumte Recht zur Stromversorgung im Konzessionsgebiet würde dann für den Funkmast der Bayernwerk Netz GmbH abgetreten, sofern diese bereit ist, den Anschluss herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
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6. Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Gemeindewerke - Vorstellung der Prüfberichte, Empfehlungen an den GR
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Prüfung Jahresabschluss 2018 durch die örtliche Rechnungsprüfung
Der Gemeinderat stellte in der Sitzung am 26.11.2019 den Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 13.452,20 und einer Bilanzsumme von 8.246.062,06 € fest und beschloss, den Jahresüberschuss in Höhe von 13.452,20 € auf die neue Rechnung vorzutragen.
Für den Jahresabschluss 2018 stand noch die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss aus. Die Prüfung erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier im Zeitraum vom 25.10.2021 - 02.11.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2018.
Prüfung Jahresabschluss 2019
Der Jahresabschluss 2019 wurde im Werkausschuss am 14.07.2020 behandelt. Der Ausschuss nahm den Abschluss zur Kenntnis. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss nach Prüfung durch die Kanzlei Butz sowie nach der örtlichen Rechnungsprüfung in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 134.143,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2019 bestellt.
Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 06.08.2020 - 25.09.2020.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2019, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen, vergl. Anlage, Prüfungsbericht Jahresabschluss und Lagebericht 2019 vom 25.09.2020 (z. B. Abschnitte 2.1 c - Lagebericht, 4.1.1 - Buchführung, 4.1.2 - Jahresabschluss und 4.2.1 - Gesamtaussage Jahresabschluss).
Für den Jahresabschluss 2019 stand noch die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss aus. Die Prüfung erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier im Zeitraum vom 03.11.2021 - 08.11.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2019.
Prüfung Jahresabschluss 2020
Der Jahresabschluss 2020 wurde bereits in der WA-Sitzung am 01.07.2021 vorgestellt. Der Ausschuss nahm den Abschluss zur Kenntnis. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss nach Prüfung durch die Kanzlei Butz sowie nach der örtlichen Rechnungsprüfung in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 120.061,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2021 bestellt.
Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 06.07.2021 bis 24.09.2021.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2020, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen, vergl. Anlage, Prüfungsbericht Jahresabschluss und Lagebericht 2020 vom 24.09.2021 (z. B. Abschnitte 2.1 c - Lagebericht, 4.1.1 - Buchführung, 4.1.2 - Jahresabschluss und 4.2.1 - Gesamtaussage Jahresabschluss). Der Prüfungsbericht enthält auch den endgültigen Lagebericht zum Jahresabschluss 2020.
Für den Jahresabschluss 2020 steht noch die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss aus, wobei diese noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Diskussionsverlauf
WL Paul bedankte sich bereits bei der Vorstellung der Tagesordnungspunkte zu Beginn der Werkausschusssitzung bei 2. BGM Holzmaier, welcher auch Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist, für die engagierte Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfungen bei den Gemeindewerken für die Jahre 2018 und 2019, welche vom 25.10.2021 – 08.11.2021 stattfanden und aufgrund des Umfangs der Prüfungen viele Stunden in Anspruch nahmen.
2. BGM Holzmaier erläuterte, dass aus zeitlichen Gründen eine frühere Prüfung für die Jahre 2018 und 2019 nicht möglich war (Vertretung des damaligen 1. BGM Wildgruber, Corona-Pandemie in 2020). Er wies auch darauf hin, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Gemeindewerke für 2020 am 26.11.2021 beginnen soll.
WL Paul erläuterte die für die Jahresabschlüsse 2018 - 2020 bereits erfolgten Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer bzw. die bereits erfolgten örtlichen Rechnungsprüfungen für 2018 und 2019 und verwies auf die bereits ergangenen Beschlüsse und Beschlussempfehlungen.
Beschluss 1
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, den Werkleiter Herrn Michael Schmid für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung
a) den geprüften Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.104.214,65 € und einem Jahresüberschuss von 134.143,90 € festzustellen,
b) den Jahresüberschuss von 134.143,90 € auf neue Rechnung vorzutragen und
c) den Werkleiter Herrn Michael Schmid für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung
a) den geprüften Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.795.588,02 € und einem Jahresüberschuss von 120.061,72 € festzustellen,
b) den Jahresüberschuss von 120.061,72 € € auf neue Rechnung vorzutragen und
c) die Werkleiter Michael Schmid (bis 30.06.2020) und Hubert Paul (ab 01.07.2020), vorbehaltlich einer positiven Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Abwasserentsorgung - Sachstand Neubau Kläranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Die Fertigstellung der Kläranlage schreitet zügig und planmäßig voran.
Die Baumeisterarbeiten mit den Asphaltierungen sind fertiggestellt und wurden abgenommen. Der Lagerplatz wurde zurückgebaut und der Feldweg wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Derzeit werden die Zaunanlagen errichtet. Die geplante Fertigstellung ist ca. in 3 Wochen mit der Toranlage.
Der Carport wird derzeit aufgestellt.
Die Außenanlagen mit Anpflanzungen wurden an den einzigen Anbieter, die Fa. LAFOSTRA vergeben. Anpflanzungen erfolgen bis Ende November, die Einsaatarbeiten erst im Frühjahr 2022.
Die Schließanlage ist bestellt und wird voraussichtlich Anfang Dezember installiert.
Derzeit werden unzählige Restarbeit erledigt und die erstellten Mängellisten abgearbeitet. 2 Brennpunkte stehen im Focus: Verstopfer im Einlaufhebewerk und starke Schaumbildung in der Schlammpresse und MÜSE. Konkrete Vorschläge zur Mängelbeseitigung wurden erarbeitet und sind kurzfristig umzusetzen.
Der endgültige Wasserrechtsbescheid sollte die nächsten Tage eingehen. Eine Mitteilung über die Fertigstellung / Betriebsaufnahme an das LRA ist erfolgt. Ein Tekturplan zur Freiflächengestaltung wurde ebenfalls eingereicht. Die Abnahme durch einen PSW (privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft) wird vorbereitet.
Diskussionsverlauf
Projektleiter Schmid erläutert die im Sachverhalt beschriebenen Punkte. Es sei davon auszugehen, dass sich die Rechnungslegungen für noch größere abzurechnende Leistungen bis Mai 2022 hinziehen werden.
Zu der bereits bestellten elektronischen Schließanlage verwies er auf die zukünftige Ausbaufähigkeit für alle Einrichtungen der Gemeinde.
Als weiteren Punkt teilte Schmid mit, dass für die neue Kläranlage eine umfassende Versicherung abgeschlossen wurde, welche die Gebäude, Maschinen und auch eine Elementarversicherung beinhalte. Die Versicherungsprämien seien aufgrund des Neuwertes der Anlagen und des Versicherungsumfanges höher als bei der alten Anlage. Die neue Photovoltaikanlage wurde separat versichert (mit Ausfallversicherung).
Aktuell werde die Anschaffung eines Notstromaggregates (rund 100 kW) erwogen, da die Wahrscheinlichkeit von Stromausfällen in der Zukunft größer werden dürfte. Ein Notstromaggregat könnte mit 70 % gefördert werden. Sinnvoll wäre hier ein mobiles Gerät, um es auch für andere Anwendungen einsetzen zu können.
Schmid wies auch darauf hin, dass das Energiemanagement in der Kläranlage aufgrund steigender Strompreise optimiert werden sollte, um den eigenerzeugten Strom möglichst gewinnbringend einzusetzen.
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8. Breitbandausbau - Sachstand zu aktuellen Themen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Die Glasfaseranbindungen Schule und Rathaus sind fertiggestellt.
Die weitere Bearbeitung, wie z. B.
- interne Verkabelung,
- weitergehende Förderanträge, z. B. für die Digitalausstattung der Schule,
erfolgen durch die Gemeinde.
Eine zentrale Frage ist die Herangehensweise und der beabsichtigte Ausbauumfang des Glasfaserausbaus in der Gemeinde. Als wesentlich ist dabei herauszuheben, dass derzeit Unmengen an Geld durch den Freistaat und den Bund in die Breitbandversorgung gepumpt werden. Durch die am 01.08.2021 in Kraft getretene neue bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR), mit der die Fördermittel des Bundes auf 90 % aufgestockt werden, sollte ein Ausbau im Rahmen der noch festzulegenden internen Kriterien und Prioritäten möglich sein. Dabei stellen sich jedoch intern umfangreiche personelle, strukturelle und inhaltliche Fragen, die es grundsätzlich durch den GR zu klären gilt.
So gilt es zunächst zu klären, wer nach dem Ausscheiden von Herrn Schmid den Breitbandausbau weiterhin koordinieren soll, mit welchem Partner dies geschehen soll und ob die Abwicklung überhaupt noch über die Gemeindewerke erfolgen kann und soll (auch finanziell).
Ferner ist festzulegen ob ein Eigenausbau (eher nicht?) erfolgen soll oder weiterhin über Externe (bisher Telekom). Durch die bereitgestellten Finanzmittel wurden (so die tel. Auskunft des Breitbandzentrums) etliche private Investoren angelockt, so dass auch seitens der Telekom wieder Angebote zu erhalten sein dürften. Förderrechtlich nicht unproblematisch ist dabei die Frage einer vorausschauenden Mitverlegung von Leerrohren im Zuge des beabsichtigten Straßenbaus.
Grundsätzlich wird nunmehr der Glasfaseranschluss bis in die Gebäude gefördert. Eine Anbindung von Gewerbebetrieben ist bereits jetzt nahezu flächendeckend möglich, wobei der Begriff Gewerbe je nach Förderrichtlinie unterschiedlich ausgelegt wird. Ab 2023 ist auch die weitere Anbindung von Privatgebäuden praktisch unbegrenzt möglich. Dabei handelt es sich um Zukunftsinvestitionen, bei denen die tatsächliche Nutzung derzeit deutlich hinter dem Angebot zurückbleibt.
Als Fazit gilt: Geld ist da - die Fragen sind: wer soll es wann wie ausgeben.
Diskussionsverlauf
Herrn Schmid erläuterte den oben beschriebenen Sachverhalt.
Für die hergestellten Breitbandanschlüsse Schule und Rathaus wurden Zuwendungsanträge gestellt.
Zwischen den Breitbandförderprogrammen vom Bund und dem Freistaat Bayern bestehen deutliche Unterschiede. So werde die Bundesförderung von 50 % durch das bayerische Programm auf 90 % aufgestockt. Ebenso bestehen Unterschiede in der Definition von Gewerbe.
Derzeit haben Gewerbebetriebe einen Anspruch auf Förderung für einen Glasfaseranschluss bis ins Haus. Ab 2023 soll dies auch für private Gebäude gelten.
Aus Sicht von Hr. Schmid sollte die Gemeinde für die nähere Zukunft klären, welche Schwerpunkte im weiteren Breitbandausbau gelegt und wie diese umgesetzt werden sollen (personell, Beratungsfirmen etc.).
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9. Verschiedenes - Bekanntgaben - Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.11.2021
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ö
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informativ
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9 |
Diskussionsverlauf
Da es sich bei Herrn Michael Schmid als langjährigen Werkleiter um die letzte Werkausschusssitzung vor seinem offiziellen Eintritt in den Ruhestand handelte, bedankte sich BGM Bernhard bei ihm aufrichtig für die über viele Jahre geleistet gute und engagierte Arbeit bei den Werken, der Kläranlage und in der Gemeinde.
2. BGM Holzmaier schloss sich diesem Dank an und verband diesen mit der Hoffnung, dass man Herrn Schmid auch zukünftig zu seinem Fachwissen, was z. B. die Versorgungsanlagen in der Gemeinde betrifft, fragen dürfe.
Datenstand vom 18.11.2021 18:57 Uhr