Datum: 25.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.
Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.12.2021 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.12.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Vorstellung des Konzepts für die Parkraumbewirtschaftung und der Parkgebührenverordnung der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 23.11.2021 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf, sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums auszuarbeiten. Damit ist der Erlass einer entsprechenden Parkgebührenordnung verbunden.
Im vorgelegten Entwurf werden die betreffenden Parkplätze in zwei Parkzonen eingeteilt. Die Parkplätze in der Ortsmitte sind der Parkzone I zugeordnet. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkbuchten am Oberfeldweg
- Rathausplatz
- Parkstreifen entlang der Rosenheimer Straße
- Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
- Parkplatz an der Geigelsteinstaße
Hier soll die Parkzeit- und Gebührenregelung wie folgt aussehen:
Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:
- Erste Stunde gebührenfrei
- Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 €
- Tagesticket 5,-- Euro
Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:
- Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
- Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden
Zur Handhabung der gebührenfreien Parkzeit von einer Stunde sind zwei Varianten möglich:
Variante 1 würde weiterhin das Verwenden einer Parkscheibe vorschreiben. Die Beschilderung würde hier leider größer ausfallen. Eine Verlängerung der Parkzeit ist eher unbequem.
Variante 2: Die Automaten werden mit einer sog. Semmeltaste ausgestattet. Bei Betätigung wird ein kostenloser Parkschein ausgegeben. Bei Bezahlung verlängert sich die Parkzeit um die bezahlte Zeit. Dadurch ist es möglich, die Parkzeit zu Verlängern und keine Überschreitung zu riskieren. Auch die Überwachung würde erleichtert, da nicht unterschie-den werden muss, ob keine Parkscheibe eingelegt wurde oder ob kein Parkschein gelöst wurde.
Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
- Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Park-streifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstaße und des Hubertusweges
- Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
- Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen
(Hier ist aber noch ein Pachtvertrag mit den Bayrischen Staatsforsten abzuschließen, was erst möglich ist, wenn die Parkraumbewirtschaftung geregelt ist.)
Die Parkzeit und Gebührenregelung ist folgendermaßen angedacht:
Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen:
- Drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.
Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.
An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.
Durch diese Vorgaben soll die Benützung der betreffenden Parkplätze klar und unkompliziert möglich sein. Im Vordergrund steht ein gesicherter und geordneter Ablauf des ruhenden Verkehrs.
Die Parkgebühren werden mit Parkscheinautomaten erhoben. Die Standorte werden entsprechend der praktischen und technischen Tatsachen ausgewählt. Die Automaten sollen für Münz- und Kartenzahlung ausgestattet werden.
Wie in der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 bereits angesprochen wurde, kann eine effektive Parkraumbewirtschaftung aber nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn entsprechende Kontrollen stattfinden. Eine Kontrolle des ruhendenden Verkehrs durch die Polizeiinspektion Kiefersfelden findet weitgehend leider nicht statt.
Der Bürgermeister verweist daher auf den folgenden Tagesordnungspunkt. Hier wird die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland über entsprechende Leistungen für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs dargestellt.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird vermehrt der Wunsch geäußert, dass die gebührenfreie Parkzeit in der Parkzone I zwei Stunden betragen sollte. Dies wird umfangreich begründet, insbesondere dadurch, dass durch die Einführung einer Gebührenpflicht dem Problem der dauerhaft abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen begegnet werden soll. Die Änderung wird in der Satzung aufgenommen. Ebenso sollen die drei Stellplätze entlang der Rosenheimer Straße vor der Raiffeisenbank nicht gebührenpflichtig werden, die Regelung durch Parkscheibe wird beibehalten, da dort kein Parkscheinautomat in angemessener Nähe aufgestellt wird.
Außerdem wird angeregt, den Parkplatz am Grafenfeld weiterhin gebührenfrei zu belassen, da sich dadurch der Andrang auf die Stellplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn entzerren könnte. Andererseits kann es durch diese Maßnahme aber auch zu einer Verlagerung des Verkehrsstroms zum Grafenfeld kommen, was bei der Verkehrsführung über die Carl-Hagen- und Schützenstraße wiederum zum Problemen führen könnte, insbesondere wenn der höher gelegene Parkplatz überfüllt ist und der Verkehr dann in den Ort zurückfließt und in größerer Runde zur Talstation ausweichen muss.
Einigkeit herrscht hinsichtlich der Ausstattung der Parkscheinautomaten. Die gebührenfreie Parkzeit soll mit der sog. Semmeltaste nachgewiesen werden können. Hier wird kostenlos ein Parkschein ausgeben. Für die Bezahlung der Parkgebühren soll Münzeinwurf und Kartenzahlung möglich sein. Die Voraussetzungen für eine Park-App sollen vorhanden sein. Vorerst wird aber auf eine Bezahlung per Handy verzichtet, da diese Möglichkeit zu stark vom Netzempfang abhängig ist und relativ hohe Gebühren dafür anfallen.
Anregungen für Dauerparkkarten werden aufgenommen und auf verhältnismäßige Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
Das Thema Parken und Übernachten mit Wohnmobilen auf öffentlichen Parkplätzen wird kontrovers diskutiert. Für eine Abbildung im Gebührensystem sind hier aber klare und anwendbare Regelungen zu finden. Diese Thematik wird daher zunächst durch den Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus vorberaten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Konzept für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Oberaudorf mit den eingebrachten Änderungen umzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Parkgebührenverordnung für die Gemeinde Oberaudorf. Diese wird in der nächsten Gemeinderatssitzung zum Beschluss vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Beitritt der Gemeinde Oberaudorf zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland bezüglich der kommunalen Verkehrsüberwachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Unter Verweis auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Herrn Michael Braun. Er ist Geschäftsleiter des Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland mit Sitz in Bad Tölz.
Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen. Es unterliegt den Vorschriften des öffentlichen Kommunal- und Haushaltsrechts und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten.
Anhand einer Präsentation zeigt Herr Braun die Arbeitsweise des Zweckverbandes auf und erklärt die Einzelheiten bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Herr Braun geht auch auf die entstehenden Kosten für die Mitgliedschaft und die Leistungen des Zweckverbandes ein und gibt Auskunft darüber, welche Einnahmen die Gemeinde aus der Überwachungstätigkeit erhalten könnte. (Siehe auch unter: https://kdz-oberland.de/).
In einer ersten Einschätzung des Fachpersonals zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sollten für Oberaudorf 50 Überwachungsstunden im Monat vorgesehen werden. Bei Mitgliedschaft kostet eine Überwachungsstunde 30,-- Euro. Jeder bearbeitete Fall kostet 6,-- Euro.
Herr Braun steht anschließend für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Diskussionsverlauf
Nach dem sehr informativen Vortrag über die Leistungen und Arbeitsweise des Zweckverbandes, sowie den aus einer Mitgliedschaft entstehenden Rechten und Pflichten, beantwortet Herr Braun die Fragen aus dem Gremium.
Folgende Aussagen können festgehalten werden:
- Die Mitgliedschaft beim Zweckverband ist für die Gemeinde kostenlos. Als Mitglied haftet die Gemeinde aber für den Verband.
- Die Anzahl der gebuchten Überwachungsstunden kann jederzeit geändert werden. Die Gemeinde macht die Vorgaben über die Überwachungsintensität und die notwendigen Überwachungszeiträume.
- Der ruhende Verkehr wird im gesamten Gemeindegebiet überwacht.
- Bei Verstößen gegen die StVO erhält die Gemeinde den gesamten Betrag gemäß dem Bußgeldkatalog.
- Falls der Zweckverband einen Überschuss erwirtschaftet, werden die Mitgliedsgemeinden daran beteilig.
- Der Verband hat derzeit nur geringe Verbindlichkeiten.
Nachdem alle Fragen beantwortet wurden, zeigt sich der Gemeinderat vom Beitritt zum Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland überzeugt.
Zunächst wird nur die Überwachung des ruhenden Verkehrs als Leistung angefordert. An weiteren Leistungen, wie etwa dem Vollstreckungswesen oder der Überwachung des Kurbeitrags wird bei Bedarf durchaus Interesse gezeigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland beizutreten und den ruhenden Verkehr im Gemeindegebiet von dort überwachen zu lassen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt aufgrund der Parkgebührenordnung und der örtlichen Verkehrssituation die Intensität und den Überwachungsumfang für den ruhenden Verkehr im Gemeindegebiet mit dem Zweckverband zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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5. Ausbau der Bad-Trißl-Straße, Bauabschnitt 2; Umfang der Bauleistung und Vergabeverfahren für Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Bad Trißl-Straße verfügt als Ortsverbindungsstraße über eine herausgehobene Bedeutung. Der Zustand der Straße kann als nicht sanierungsfähig eingestuft werden. In der Folge ist ein Vollausbau anzustreben. Die Maßnahme ist voraussichtlich nach GVFG zu 40% förderfähig. Die mit der gemeindlichen Wasser- und Abwasserversorgung verbundenen Maßnahmen, sind momentan nach RZWas mit bis zu 70% förderfähig. Der Bauabschnitt II wurde so geplant, dass eine gemeinsame, aber fördertechnisch unabhängige Maßnahme mit der Erschließung „Am Heimfeld“ angestrebt ist. Zudem ist der Zuschnitt so gewählt, dass die neue Straße nicht unmittelbar durch die Baumaßnahmen am Heimfeld in Mitleidenschaft gezogen wird. Der BA II erstreckt sich über 653 lfm. Eine Extrapolation der Gesamtkosten des BA I, unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 10% liegt bei etwa 1,61 Mio. €. Eine genauere Kostenschätzung wird durch das zu beauftragende Ingenieurbüro ermittelt werden. Die Grobschätzung ist aber aufgrund des geplanten Auftragswerts auch schon bei Beauftragung des Büros wichtig. In der Folge sollen 5 Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes eingeladen werden. Ein Gremium von max. 5 Gemeinderatsmitgliedern wird final über das anzunehmende Angebot entscheiden. Der Baubeginn ist für Anfang 2023 angesetzt. Dies macht eine Ausschreibung für Februar 2022 notwendig.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Hannes Rechenauer entschuldigt sich wegen beruflichen Verpflichtungen für den restlichen Sitzungsverlauf und verlässt den Saal.
Anhand einer Abbildung erläutert der Erste Bürgermeister die beiden geplanten Erschließungsvorhaben und geht auf Vorteile ein, die durch eine gleichzeitige Planung und Ausführung entstehen können.
Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch die parallele Ausschreibung zur Vergabe an zwei verschiedene Planungsbüros führen kann.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für die Planungsleistungen für den Bauabschnitt II der Bad-Trißl-Straße zu veranlassen und die genannten Posten in die entsprechenden Haushaltsstellen aufzunehmen. Zudem identifiziert jede Fraktion ein fachlich geeignetes Mitglied zur Entsendung in das Auswahlgremium.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Erschließung des Baugebietes "Am Heimfeld"; Umfang der Bauleistung und Vergabeverfahren Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zur Vermarktung und Fortentwicklung des Gebietes „Am Heimfeld“ ist zuerst die Erschließung des Gebietes notwendig. Aus einer Extrapolation der Kosten des Gebiets an der Herbststraße, nehmen wir Erschließungskosten von ca. 890.000 € an.
Für diese Maßnahme gibt es keine Förderung, die Kosten werden in die Grundstückspreise eingerechnet. Um möglichst kosteneffizient arbeiten zu können, macht ein zeitlich mit der Bad-Trißl-Straße synchronisierter Ausbau der Erschließungsanlagen für das angrenzende Wohngebiet Sinn. Die approximierten Planungskosten liegen hier bei ca. 100.000 €.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird angeregt, dass bereits bei der Ausschreibung der Ingenieursleistungen darauf hingewiesen werden soll, dass für die Erschließung des Baugebiets auch die Versorgung mit einem zentralen Wärmenetz geprüft werden soll (z.B. Blockheizkraftwerk).
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Ingenieurleistungen für die Erschließungsanlagen des Wohngebietes „Am Heimfeld“ fünf Ingenieurbüros auszuschreiben und die Kosten entsprechend der Beschreibung im Haushaltsplan vorzumerken. Das Entscheidungsgremium des Gemeinderates soll sich aus den gleichen Gemeinderatsmitgliedern zusammensetzen, wie bei der Vergabe des BA II der Bad-Trißl-Straße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Umbau der Alten Schule Niederaudorf zur KiTa Erweiterung; Sachstandmitteilung und Freigabe Kostenberechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung soll dem Gemeinderat eine Objektbeschreibung zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf, bestehend aus kurzem Rückblick auf die Historie der Schule, Bauausführung und Schnittstellen Kindergartenbetrieb und Baubetrieb vorgestellt werden und über den aktuellen Sachstand zum Umbau der Alten Schule Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung informiert werden.
Zudem wird die Kostenberechnung vorgestellt, erläutert und evtl. auftretende Fragen beantwortet. Ziel soll es in der heutigen Sitzung sein, die vorgestellte Kostenberechnung freizugeben.
Alte Schule Niederaudorf – Objektbeschreibung
- Historie
Das erste östliche Gebäude mit einem Klassenzimmer im OG und Lehrerwohnung im EG wurde 1908/09 erbaut. Ein Erweiterungsbau nach Westen mit 2 weiteren Klassenzimmern erfolgte 1938. Nach dem Schulhausneubau neben der Bahn wurde 1968 die Schule in diesem Gebäude aufgelöst und es diente dann verschiedenen anderen Zwecken:
Verkehrsamt, Bücherei, Vereinsräume etc.
Mit dem Kindergarten-Zwischenanbau wurde 2013 auch der westliche EG-Teil des Gebäudes in diesen Kindergarten integriert. (siehe Anlage Projektbeschreibung)
- Bauausführung
- Bestand
- Teilunterkellerung in Beton (Wände, Decken)
- Massivbau aus Vollziegeln kleinformatig
- Decken: Ostteil Holzbalken, Westteil EG Beton und DG Holzbalken
- Dach: Holz-Pfetten-Dachstuhl mit Ziegeldeckung
- Fenster: Ostteil Kastenfenster Holz, Westteil Verbundfenster südseitig,
Kastenfenster nord- und westseitig an Anbaufläche des 1. Bauabschnittes
- Umbau
- Neue Wände in Trockenbauweise
- Neue Holztüren mit Fingerklemmschutz im Kindergartenbereich
- Neue 3-fach Isolierfenster mit Markisen bis auf Nordseite; hier werden die historischen Kastenfenster saniert
- Deckenverstärkungen Stahl und Holz über EG
- Dachstuhlverstärkungen Holz
- Boden EG/OG Lino in den Gruppenbereichen, Fliesen im Nassbereich und Treppenhaus; DG noch nicht geklärt
Umbau Alte Schule Niederaudorf - Schnittstellen Kindergartenbetrieb/Baubetrieb
- Die Arbeiten im EG / Ostteil werden soweit möglich fertiggestellt. Erst dann erfolgt die Öffnung zur westlichen bestehenden Krippe.
- Treppenhaus Ost neu
Dieses wird zum EG Krippe als erstes verschlossen, um den Betrieb dort möglichst wenig zu stören. Deshalb wurde im Brandschutznachweis auch dieser Fluchtweg in Richtung neue östliche Gruppe geändert (also vorerst durch die Baustelle).
- Brecharbeiten: Zeitpunkt wird mit Kiga-Leitung frühzeitig abgestimmt und
möglichst nicht zur Schlafenszeit durchgeführt.
Planungs- und Ingenieurleistungen.
- Architektenleistungen – Eingabeplanung zur Genehmigung im Landratsamt Rosenheim.
- Erstellung Standsicherheitsnachweis – Unterlagen zur Genehmigung im LRA Ro.
- Erstellung eines ENEV-Nachweises
- Erstellung Brandschutznachweis – Unterlagen zur Genehmigung im LRA Ro.
- Schadstoffuntersuchung – erfolgt
- SiGe-Planung und Koordination – in Bearbeitung
- Werkplanung zu 75 %, Rest nach Projekt und Abbruch
- Projektion Haustechnik: zur Zeit in Bearbeitung
- Ausschreibungen:
- Vor Vergabe: Abbruch, Fenster, Aufzug (Gde-Rats-Sitzung 25.01.2022)
- Vor Veröffentlichung: Baumeister, Zimmerer Rausgabe 01.02.22
- Weitere Abläufe:
Veröffentlichung: 07.02.22 Rausgabe: 14.02.22 Gerüst, Trockenbau
Veröffentlichung: 28.02.22 Rausgabe: 07.03.22 Estrich, Spengler
- Baubeginn:
- Abbruch: 7. – 10. KW
- Baumeister: 11. – 19. KW
- Zimmerer, Gerüst: 15. – 19. KW
- Fenster: Montage ab ca. 24. KW
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat folgen einige Nachfragen zum geplanten Ablauf der Bauarbeiten bei laufendem Kindergartenbetrieb. Auf die dadurch entstehenden Gefährdungen wird hingewiesen. Der Bürgermeister und der ausführende Architekt erläutern hierzu, dass gerade deshalb bereits Abstimmungen mit der Kindergartenleitung laufen und dass die Planung bei der Bauausführung so angelegt ist, dass die Gefahrenpotentiale weitgehend ausgeschlossen werden. Kritische Arbeiten werden in den Schließzeiten des Kindergartens erfolgen.
Eine weiterte Nachfrage bezieht sich auf die Genauigkeit der Kostenberechnung. Hier sagt Raimund Baumann aus, dass er die Kalkulation bereits mit angepassten Baukostenpreisen und unter Berücksichtigung der bereits getätigten Vergaben und eingegangenen Angebote vorgenommen hat. Abweichungen von 10 % nach oben oder unten müssen als üblich angesehen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat gibt die vorgestellte Kostenberechnung mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen, welche aus der Diskussion resultieren, frei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 01 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 01_Abbruch und Rückbauarbeiten wurden sieben leistungsfähige Firmen angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
4 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 19.01.2022 spätestens 11:00 Uhr festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 4 Angebote bei der Gemeinde ein. Angebotseröffnung war der 19.01.2022 um 16:40 Uhr.
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 88.507,47 € Angebot brutto: 105.323,89 € Bieter 2: Angebot netto: 90.598,16 € Angebot brutto: 107.811,81 € Bieter 3: Angebot netto: 164.005,90 € Angebot brutto: 195.167,02 €
Bieter 2 mit Pauschalangebot als Nebenangebot. Gemäß VHB 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) zulässig in Verbindung mit dem Hauptangebot.
Pauschal-Angebot netto: 83.500,- € Angebot brutto: 99.365,00 €
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage wird durch den Bauingenieur Raimund Baumann die Wirksamkeit eines Pauschalangebots erläutert. Das Gemeinderatsmitglied Thomas Brandlhuber weist darauf hin, dass ein Pauschalangebot nur gültig ist, wenn im Leistungsverzeichnis für alle Positionen Einzelpreise angegeben wurden. Zudem darf ein Pauschalangebot nur bis zu 100.000,-- Euro vergeben werden. Ob eine Vergabe in dieser Form förderschädlich sein kann, wird durch das Bauamt noch geprüft.
Beschluss
Die Leistungen für das Gewerk 01_Abbruch- und Rückbauarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 2 mit einer Pauschalangebots-Summe von brutto 99.365 €, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung über die Zulässigkeit, vergeben. Bei negativem Ergebnis erfolgt der Zuschlag an den Bieter 1.
Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 02 Tischlerarbeiten (Fenster) und Rolladenarbeiten (Markiesen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 02_Tischlerarbeiten (Fenster) und Rollladenarbeiten (Markisen) wurden sieben leistungsfähige Firmen angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
7 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 19.01.2022 spätestens 11:00 Uhr festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 4 Angebote bei der Gemeinde ein. Angebotseröffnung war der 19.01.2022 um 16:45 Uhr.
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 84.922,00 € Angebot brutto: 101.057,18 € Bieter 2: Angebot netto: 91.243,00 € Angebot brutto: 108.579,17 € Bieter 3: Angebot netto: 93.026,00 € Angebot brutto: 110.700,94 €
Beschluss
Die Leistungen für das Gewerk 02_Tischlerarbeiten (Fenster) und Rolladenarbeiten (Markisen) zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 1 mit einer Angebotssumme-Summe von brutto 101.057,18 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 03 Aufzugsanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 03_Aufzugsanlage, wurden sechs leistungsfähige Firmen angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
2 Firmen bekundeten Ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Abgabefrist wurde auf den 19.01.2022 spätestens 11:00 Uhr festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging 1 Angebot bei der Gemeinde ein. Angebotseröffnung war der 19.01.2022 um 16:50 Uhr.
Das Angebot wurde rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 42.530 € Angebot brutto: 50.610,70 €
Beschluss
Die Leistungen für das Gewerk 03_Aufzugsanlage zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 1 mit einer Angebotssumme-Summe von brutto 50.610,70 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Satzung zur 2. Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf; Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Aufgrund des anhaltenden hohen Baudrucks erhält die Gemeindeverwaltung häufig Anfragen nach Möglichkeiten zur Ablöse von KFZ-Stellplätzen. Dadurch können Bauwillige ihre Vorhaben vergrößern, indem ihnen durch die Bezahlung eines Ablösebetrages die geforderte Anzahl an Stellplätzen auf öffentlichem Verkehrsgrund angerechnet wird. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz entsteht dadurch aber nicht.
In der derzeit gültigen Fassung der Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Oberaudorf beträgt der Ablösebetrag pro Stellplatz 8.000.—Euro (§ 3 Nr. 3 Satz 4). Gemäß § 3 Nr. 3 Satz 5 der Garagen und Stellplatzverordnung wird der Ablösebetrag je Stellplatz alle 5 Jahre entsprechend der Entwicklung des Baukostenindex angepasst. Die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf wurde mit Wirkung zum 12.10.2016 erlassen. Eine Anpassung des Ablösebetrages für einen Stellplatz erfolgte bisher nicht.
Unter Berücksichtigung der laufend steigenden Baulandpreise und der Kosten für die Herstellung und Erschließung der öffentlichen Infrastruktur errechnet sich der Ablösepreis für einen Stellplatz in Oberaudorf zum heutigen Stand auf 15.000,-- Euro. Eine Anpassung ist dringend notwendig.
Der § 3 Abs. 3 Satz 4 ist deshalb wie folgt zu ändern:
Der Ablösebetrag beträgt je Stellplatz 15.000 Euro.
Daraus ergibt sich folgende Änderungssatzung:
Satzung zur 2. Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf
Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 74, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2021 (GVBl. S. 335) und. Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVBl. S. 286) folgende Satzung:
§ 1
§ 3 Nr. 3 Satz 4 der Garagen- und Stellplatzsatzung wird wie folgt geändert
Der Ablösebetrag beträgt je Stellplatz 15.000,-- Euro.
§ 2 Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Garagen-und Stellplatzsatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
GEMEINDE OBERAUDORF
Oberaudorf, den 25.01.2022
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Ablösebetrages je Stellplatz von 8.000,-- Euro auf 15.000,-- Euro. Die dazu notwendige Satzung zur 2. Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung gemäß Sachverhalt wird hiermit beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2021 der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2021 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2022 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2022 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2023, die Jahresrechnung 2021 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2021 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2021:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 12.302.465,49 €
Vermögenshaushalt 11.630.878,09 €
Gesamthaushalt 23.933.343,58 €
Zuführung zum VMH: 2.430.370,25 €
Zuführung zur allg. Rücklage: 6.558.765,02 €
Allg. Rücklage 31.12.2021: 8.516.050,05 €
Schulden 31.12.2021: 8.186.333,00 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2021 beträgt 1.542 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.306). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2021 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2021 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2022 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister führt aus, dass die Rücklage höher gebildet werden konnte als zunächst angenommen. Damit dürfte die Liquidität der Gemeinde im stets schwierigen ersten Quartal des Jahres 2021 gesichert sein.
Außerdem weist der Bürgermeister darauf hin, dass aus der vorgelegten Übersicht noch keine Schlüsse für das laufende Haushaltsjahr gezogen werden dürfen, da größere Zahlungen für den Neubau der Kläranlage noch ausstehen. Ob es aufgrund der Pandemielage weitere staatliche Hilfen zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinde gibt ist derzeit noch nicht absehbar.
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13. Antrag des Kita-Verbundes Thansau auf Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Der Kita-Verbund Hl. Familie Thansau ist Träger des katholischen Pfarrkindergartens Oberaudorf und übernimmt damit für die Gemeinde Oberaudorf einen Teil der gesetzlichen Pflichtleistungen bei der Kindertagespflege. Der Pfarrkindergarten „Audorfer Kindernest“ finanziert sich durch die Einnahmen aus den Kindergartengebühren. Die darüber hinausgehenden Kosten werden im Rahmen eines Defizitvertrages zu 90 % von der Gemeinde getragen.
Mit Schreiben vom 22.12.2021 hat der Kita-Verbund Hl. Familie Thansau für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 eine Erhöhung der Elternbeiträge von
2,5 % beim Grundbetrag für die Betreuungszeit von 3 - 4 Stunden beantragt. Die monatlichen Elternbeiträge würden dadurch zwischen 4 und 34 Euro ansteigen.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Gebührenerhöhung der Elternbeiträge für das nächste Kindergartenjahr nicht zu rechtfertigen. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte erst für das Jahr 2020. Zudem müssen die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder aufgrund der Coronapandemie seit zwei Jahren teilweise erhebliche Einschränkungen beim Betreuungsangebot hinnehmen und es ist davon auszugehen, dass der Regelbetrieb noch längere Zeit nicht durchgeführt werden kann.
Unter Beachtung der geübten Praxis, dass alle öffentlichen Kindergärten in unserer Gemeinde die selben Betreuungsgebühren erheben, kann sich die Gemeinde der gewünschten Erhöhung nicht anschließen.
Diskussionsverlauf
In seiner Gesamtheit ist sich der Gemeinderat einig, dass eine Gebührenerhöhung der Kirta-Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermittelbar ist. Auch wird ein konkretes Erfordernis momentan nicht gesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt eine Erhöhung der Betreuungsgebühren für die Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2022 ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2022
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ö
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informativ
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14 |
Sachverhalt
Alois Holzmaier gibt als Ausschussmitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, bekannt, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde gem. Art. 103 Abs. 1 und Art 106 der Gemeindeordnung für die Jahre 2019 und 2020 am 27.01.2022 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abgeschlossen wird und die Prüfberichte ab 31.01.2022 zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung ausliegen (Zimmer 16, Kämmerei).
Ebenso gibt Alois Holzmaier bekannt, dass die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeindewerke der Jahre 2018, 2019 und 2020 gem. Art. 103 Abs. 1 und Art 106 der Gemeindeordnung am 27.01.2022 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abgeschlossen wird und die Prüfberichte ab 31.01.2022 in den Gemeindewerken im Büro des Werkleiters zur Einsicht ausliegen.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Nicole Herm bedankt sich im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses für die vorbildliche Zusammenarbeit und Unterstützung durch die Verwaltung und bescheinigt eine übersichtliche Buchführung.
Der Bürgermeister stellt die neue Fußgängerbeschilderung vor. Dem Gremium entspricht die neue Wegweisung. Ebenso weist der Bürgermeister auch auf die neu angebrachte Verkehrsbeschilderung zum Freizeitgebiet Hocheck hin.
Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die Erstellung des neuen Audorfer Anzeigers planmäßig verläuft. Die neuen Redaktionstermine werden in Kürze mitgeteilt.
Es wird darum gebeten, die Langlaufloipen bei geeigneter Schneelage unverzüglich zu präparieren.
Datenstand vom 23.02.2022 08:53 Uhr