Datum: 22.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2022
3 Gemeinsamer Antrag der Musikkapelle Oberaudorf und des Fußballvereins Oberaudorf auf Verlängerung der Betriebszeit für die Bierzeltveranstaltungen an der Sportplatzstraße im Mai und im August 2022
4 Bebauungsplan Nr. 47 "An der Tatzelwurmstraße" für die Grundstücke Flurnummern 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
5 4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Grundstücke an der Tatzelwurmstraße, Flurnummern 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
6 Einbeziehungssatzung für den Bereich westlich der Dorfstraße, Grundstück Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
7 Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtner Feld"; Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan
8 Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtner Feld"; Aufstellungsbeschluss
9 Baugebiet "Am Heimfeld"; Ergebnisse der Bürgerbeteiligung
10 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns
11 Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
12 Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
13 Entlastung des 1. und 2. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
14 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns
15 Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
16 Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
17 Entlastung des 1. und 2. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
18 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns
19 Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
20 Klärschlammentsorgung; Auftragsvergabe
21 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen. 

Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.

Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Gemeinsamer Antrag der Musikkapelle Oberaudorf und des Fußballvereins Oberaudorf auf Verlängerung der Betriebszeit für die Bierzeltveranstaltungen an der Sportplatzstraße im Mai und im August 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21.12.2021 der Musikkapelle Oberaudorf genehmigt, in der Zeit vom 25.05. bis 30.05.2022 auf der Festwiese am Sportplatz eine Veranstaltungsreihe in einem Bierzelt durchzuführen. Ebenso wird auch dieses Jahr wieder die alljährliche Festwoche des FVO vom 29.07. bis 07.08.2022 dort stattfinden.
Bei der Genehmigung der Veranstaltungen wurden insbesondere aus Gründen des Nachbar- und Jugendschutzes als Auflagen festgesetzt, dass die Veranstaltungen täglich um 23.30 Uhr beendet werden (Ausschankende um 23.00 Uhr) sowie nur Ausschank von Bier und alkoholfreien Getränken erfolgt. Zusätzliche Ausschankstellen als Bar wurden ebenfalls aus den vorgenannten Gründen bisher nicht gestattet. Diese Auflagen haben sich aus Sicht der Verwaltung sehr gut bewährt.
Gleichermaßen werden die Argumente der Vereine ebenfalls gesehen und als gewichtig erachtet. Positiv wird ebenfalls angemerkt, dass die Vereine proaktiv auf die Nachbarschaft zugegangen sind. Im Sinne einer Weiterentwicklung des Festzeltbetriebes ist ein zunächst auf ein Jahr beschränkter Probelauf denkbar. 
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei einer Änderung des Veranstaltungskonzeptes Genehmigungen des Jugendamtes und der zuständigen Polizeidienststelle eingeholt werden müssen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird bestätigt, dass es, insbesondere auch im Interesse der Nachbarschaft, wichtig ist, die Erlaubnis für die Musikkapelle mit der jährlichen Erlaubnis des Fußballvereins gleichzustellen. 
Das Gemeinderatsmitglied Martin Baumann stellt den Antrag der beiden Vereine im Detail vor und berichtet auch noch einmal über die durchgeführte Nachbarbeteiligung. Er bestätigt, dass eine Abgabe von hochprozentigen alkoholhaltigen Getränken nicht erfolgt. 

Im Gremium wird die angefragte Ausweitung des Bierzeltbetriebes mehrheitlich positiv beurteilt. Die Zusage zur Betriebszeitverlängerung soll zunächst nur für dieses Jahr bestehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die geplanten Bierzeltveranstaltungen vorab vom Jugendamt und der Polizei bewertet werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Anträge der Musikapelle und des Fußballvereins Oberaudorf für die Bierzeltveranstaltungen am Sportplatz unter Hinweis auf die notwendigen Genehmigungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Bebauungsplan Nr. 47 "An der Tatzelwurmstraße" für die Grundstücke Flurnummern 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2021 (TOP 6) wurde ein Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für genannte Grundstücke an der Tatzel-wurmstraße behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da nach Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung das Baurecht nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, in ein Bauleitplanungs-verfahren einzutreten, da auf Bebauungsplanebene Art und Maß der Bebauung detailliert und nach Vorstellung der Gemeinde und der Bauherren geregelt werden kann. Insbesondere können dabei auch die Bedürfnisse einer landschaftsgerechten Einfügung berücksichtigt werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die Grundstücke an der Tatzelwurmstraße mit den Fl.Nr. 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf. Die Vorhabenträger beabsichtigen hier die Errichtung von mehreren Wohngebäuden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im vorgestellten Geltungsbereich.

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben wird im Gremium kontrovers diskutiert. Einerseits werden Bedenken gegen eine weitere Versiegelung von Grünflächen erhoben sowie die Befürchtung geäußert, dass eine positive Entscheidung auch als Vorlage für ähnlich gelagerte Fälle angesehen werden könnte und dadurch weitere kritische Bebauung erzeugt. 


Andererseits wird das betreffende Grundstück als Baulücke bewertet, die nun unter Mitsprache des Gemeinderats ortstypisch eingebunden werden kann. Es werden auch Befürchtungen geäußert, dass sich die Gesetzeslage schnell zu weiterer Baunutzung ändern kann und die Fläche dann ohne Einfluss der Gemeinde einer massiveren Bebauung ausgesetzt sein könnte.

Die als Vorplanung gezeigte Bebauung, die auch die verbindliche Anlegung einer Streuobstwiese garantiert, sowie die Zusage für eine Grundstücksabtretung für einen Gehweg entlang der Tatzelwurmstraße, werden mehrheitlich positiv angesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße“ mit dem im Sachverhalt vorgestellten Geltungsbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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5. 4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Grundstücke an der Tatzelwurmstraße, Flurnummern 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund der in TOP 4 behandelten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße“ mit der neuen Art der Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ muss in einem Parallelverfahren die bisherige Nutzungsdarstellung im Flächen-nutzungsplan von vorwiegend „Fläche für Landwirtschaft“ in „Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden. Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Flächennut-zungsplanes im Bereich des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße“ von der Gebietsart Fläche für die Landwirtschaft in Allgemeines Wohngebiet mit evtl. festgesetzter Grünfläche.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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6. Einbeziehungssatzung für den Bereich westlich der Dorfstraße, Grundstück Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.05.2021 (TOP 6) wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Anwesens mit einer Wohneinheit und Errichtung von überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück Dorfstr. 15 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Rosenheim als Genehmigungsbehörde teilte dem Bauherrn jedoch mit Schreiben vom 02.08.2021 mit, dass die für die Durchführung des Vorhabens vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 7/1 bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Gemeinde kann jedoch durch Erlass einer städtebaulichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Einbeziehungssatzung) hier Baurecht schaffen. Mit Datum 25.10.2021 liegt der Gemeinde ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vor, um hier das entsprechende Baurecht zur Erweiterung des bestehenden Anwesens zu schaffen. Der Geltungsbereich wird zurzeit noch mit dem Landratsamt Rosenheim abgeklärt. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erklärt, warum das Vorhaben vom Landratsamt als Außenbereich angesehen wird und deshalb eine Einbeziehungssatzung erforderlich ist.

Mehrfach wird aus der Mitte des Rates darauf hingewiesen, dass der angrenzende landwirtschaftliche Betrieb durch die geplante Bebauung nicht eingeschränkt werden darf. Der Bauherr muss alle möglichen Auswirkungen hinnehmen und dies auch dinglich gesichert garantieren. Der Beschluss wird mit einer entsprechenden Bedingung versehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich westlich der Dorfstraße, Grundstück bzw. Teilfläche der Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf. Dabei sind die landwirtschaftlichen Interessen aus der vorhandenen Bebauung vertraglich zu garantieren und im Grundbuch dinglich abzusichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtner Feld"; Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an er Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und vor allem der Sicherung der örtlichen Nahversorgung wurde durch das Gutachten der BBE, vorgestellt im GR am 11.02.2021, deutlich unterstrichen. In gleicher Sitzung wurde ein Grundsatzbeschluss mit 16:4 Stimmen gefasst. Dieser lautet: 
Der Gemeinderat möchte die Nahversorgung in Oberaudorf zukunftssicher aufstellen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen bauleitplanerischen Schritte für das Flurstück 364 Gemarkung Oberaudorf und das bestehende Gewerbegebiet, in die Wege zu leiten. Gleichzeitig muss eine entsprechende Verkehrsplanung in Auftrag gegeben werden. Das neue Nahversorgungsgebiet muss Hand in Hand mit einer baulichen Aufwertung des Innendorfs von Oberaudorf erfolgen. Generell ist eine Stärkung des Innendorfs neben einer umfassenden Nahversorgung das gesetzte Ziel des Gemeinderates. Der Gemeinderat empfiehlt zusätzlich für die Gestaltung der betreffenden Flächen eine angemessene Bürgerbeteiligung durchzuführen, dies beinhaltet auch das Innendorf.  
In Reaktion auf diesen Auftrag wurde in der Sitzung des GR vom 20.5.2021 die Änderung des FNP im Bereich Gschwendtner Feld mit 14:2 Stimmen beschlossen. Mit diesem Beschluss formuliert die Gemeinde das eigene Entwicklungsziel für das Gschwendtner Feld in Richtung Großflächiger/Kleinflächiger Einzelhandel sowie Gewerbegebiet. Das Entwicklungsziel ist somit landesplanerisch formuliert und festgelegt. Eine positive Stellungnahme der Landesplanung liegt ebenfalls vor. Weiterhin wurde ein Verkehrsgutachten beauftragt, das die Umsetzung des Vorhabens aus verkehrsplanerischer Sicht ebenfalls positiv beurteilt. Zum Schutz des Innendorfes wurde vom Gemeinderat mit Sitzung vom 23.11.2021 das vorrangige Ziel der Innenentwicklung beschlossen. Flankierend wurde von der Verwaltung die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm fristgerecht beantragt. Für die weiteren Planungen ist dem Vorhabenträger eine angemessene Bürgerbeteiligung während des Bebauungsplanverfahrens aufzuerlegen, um dem gefassten Grundsatzbeschluss vollumfänglich zu entsprechen. Dem Vorhaben und Erschließungsplan kann ansonsten aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Ergänzend wird aber die Auflage angeraten, eine Sekundärerschließung des Gebietes im Bereich der Röthenbachstraße zu fordern.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der umfassenden Vorberatungen haben sich die Meinungen der Ratsmitglieder zu diesem Vorhaben verfestigt. Es besteht kein Bedarf mehr für weitere Diskussionen. Der Bürgermeister veranlasst die Abstimmung.

Beschluss

Dem vorgelegten Vorhaben und Erschließungsplan wird mit der Auflage der Errichtung einer Sekundärerschließung im Bereich Röthenbachstraße, zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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8. Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtner Feld"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Der Hergang der zu diesem Aufstellungsbeschluss führenden Entwicklung wurde bereits unter TOP7 der heutigen Sitzung beschrieben. Bezugnehmend auf das Bebauungsplanverfahren wird nun ergänzend Folgendes ausgeführt:
Der Bebauungsplan Nr. 46 „Gschwendtner Feld“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Zuge des Verfahrens hat die Gemeinde alle Möglichkeiten, Vorgaben zur Gestaltung und Ausführung des Projektes festzusetzen. Dies wird im Zuge des Verfahrens geschehen. Wichtig ist hierbei, dass die tatsächliche Umsetzung der vorgeschlagenen und visualisierten Planung entspricht. Besondere Beachtung wird im Verfahren der Grünordnungsplan erfahren, der die Situierung und Gestaltung der Parkplätze regeln wird. In Vorbereitung auf das Verfahren wurde zwischen der Gemeinde Oberaudorf und dem Projektentwickler (Fa. Küblböck) ein mit Hilfe der Kanzlei Möller und Partner gestalteter städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Übernahme aller Kosten und Aufwendungen, die der Gemeinde Oberaudorf durch die Planungen entstehen, durch den Projektträger zu. Auf dem Areal, welches mit dem Änderungsbeschluss des FNP vom 20.05.2021, als Fläche für den Großflächigen/Kleinflächigen Einzelhandel vorgesehen ist, soll ein EDEKA Markt, geführt durch die Firma Prechtl und ein Rossmann Drogeriemarkt entstehen. Im Vorfeld wurde bereits bei der Regierung von Oberbayern um eine Einschätzung des Vorhabens gebeten. Sie kommt zu folgendem Schluss:

Die geplante Errichtung eines Edeka-Markts mit einer Verkaufsfläche von max. 1.740 m² entspricht an gewähltem Standort den Einzelhandelszielen des LEP. Der geplante Backshop mit einer Verkaufsfläche von ca. 50 m² und der Rossmann mit ca. 760 m² stehen den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Hinsichtlich eines entsprechenden Flächenbedarfsnachweises für das geplante Gewerbe- bzw. Urbane Gebiet sind die Planungsunterlagen noch zu ergänzen. Bzgl. der zu erwartenden Immissionen, einer möglichen Hochwassergefahr durch den Oberaudorfer Dorfbach und der Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.   
Die Landes- und Regionalplanung der Regierung von Oberbayern bestätigt damit die auch im Gutachten der BBE festgestellte Tatsache, dass der Markt am gewählten Standort den Landesentwicklungszielen entspricht. Ein Immissionsgutachten ist Bestandteil des vorhabenbezogenen BBP. Eine Abstimmung mit dem WWA Rosenheim und dem Landratsamt Rosenheim hat stattgefunden. Die Planung wird von diesen Fachstellen begleitet, v.a. um negative Auswirkungen im Hochwassergeschehen, die gesetzlich ohnehin nicht zugelassen wären, zu vermeiden bzw. den Hochwasserschutz an dieser Stelle zu verbessern. 
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird zu dem städtebaulichen Vertrag noch ein Durchführungsvertrag mit dem Projektentwickler geschlossen, der detailliert dessen Verpflichtungen festlegt. Dieser muss vor Satzungsbeschluss unterzeichnet sein. Die einzelnen Auflagen des BBP werden im Verfahren durch den GR begleitet und definiert. Eine angemessene Bevölkerungsbeteiligung ist nach dem Grundsatzbeschluss des GR vom 11.02.2021 durch den Projektträger durchzuführen. Durch das Projekt entsteht keine auslösende Wirkung zur Bebauung der restlichen Fläche des Gschwendtner Feldes.
 

Diskussionsverlauf

Um einer geregelten Ortsentwicklung Rechnung zu tragen, schlagt der Erste Bürgermeister vor, dass die verbleibende Fläche des „Gschwendtner Feldes“ erst dann zur Bebauung freigegeben wird, wenn das Gewebegebiet an der A 93 vollständig verwertet ist und der Baubauungsplan für das Gewerbegebiet „An der Tiroler Straße“ neu überarbeitet wurde. Der Beschluss wird entsprechend ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Teilbereich des „Gschwendtnerfeld", Fl.Nr. 364, Gemarkung Oberaudorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtnerfeld“. Dieser Bereich umfasst die nördliche Grundstücksfläche von ca. 14.300 m². 
Die verbleibende Fläche des „Gschwendtner Feldes“ wird erst dann zur Bebauung freigegeben, wenn das Gewebegebiet an der A 93 vollständig verwertet ist und der Baubauungsplan für das Gewerbegebiet „An der Tiroler Straße“ neu überarbeitet wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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9. Baugebiet "Am Heimfeld"; Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Seit 23.11.2021 war im Foyer des Haus des Gastes ein Modell zum Bebauungsplan „Am Heimfeld“ ausgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich ein Bild von der geplanten Bebauung machen und in eine eigens dafür bereit gestellte Urne ihre Kommentare und Anregungen abgeben. In der heutigen Sitzung sollen diese dem Gemeinderat vorgestellt und darüber entschieden werden, ob sinnvolle Ergänzungen bzw. Änderungen in den neuen finalen Entwurf mit aufgenommen werden sollen. Der beauftragte Architekt Raimund Baumann wird zu möglichen Änderungen aus städtebaulicher Sicht Stellung nehmen und Fragen hinsichtlich der Umsetzung beantworten. Zudem wird auch über eine vom Gemeinderat angeregte Nachverdichtung im nördlichen Teil des Baugebietes beraten und entschieden. 

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Nicole Herm entschuldigt sich und verlässt die Sitzung. Es sind 18 Mitglieder des Gemeinderats anwesend.


Als beauftragter Architekt nimmt Raimund Baumann Stellung zu den Anregungen und Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Er zeigt und begründet einige Änderungen, die er seit der Vorstellung des letzten Planentwurfs vorgenommen hat. Dabei empfiehlt er, dass die Bebauung am Nordrand des Geländes wegen einer besseren Einfügung in das Ortsbild nur mit Einzelhäusern vorgenommen werden sollte.

Der Bürgermeister bittet den Gemeinderat nun um Abwägung der Bürgerbeteiligung und um Festlegung weiterer Planvorgaben. Es ergeben sich folgende Feststellungen:

  • Die Bebauung am Nordrand ist mit Einzelhäusern zu planen, wie im Modell dargestellt.
  • Die zwei südost gelegenen Einzelhäuser sollen wegen einer bessern Durchsicht möglichst eine Giebelausrichtung nach ost-west erhalten.
  • Eine Bedachung des Parkdecks bei den Reihenhäusern soll vorgenommen werden. Vorschläge: PV-Anlage oder Dachbegrünung in möglichst filigraner Bauweise.
  • Die Prüfung der zentralen Wärmeversorgung wird noch einmal bekräftigt.
  • Verlorene landwirtschaftlich genutzte Flächen sollten auf Grundstücken der Gemeinde ausgeglichen werden.

Beschluss

Die in der Beratung diskutierten Änderungen und Ergänzungen werden in den finalen Entwurf aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu veranlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2018 der Gemeindewerke wurde die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2019 bestätigt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 22.07.2019 - 07.08.2019.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2018, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2018 mit dem Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers wurde im Werkausschuss am 07.11.2019 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 13.452,20 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Für den Jahresabschluss 2018 stand noch die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss aus. Die Prüfung erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier im Zeitraum vom 25.10.2021 - 02.11.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2018. Die örtliche Prüfung ergab somit keinen Anlass zur Beanstandung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a)        den geprüften Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.246.062,06 € und einem Jahresüberschuss von 13.452,20 € festzustellen und
b)        den Jahresüberschuss von 13.452,20 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 10 “Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Gemeindewerke gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung für den Jahresabschluss 2018 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 28.01.2020 bekanntgegeben (Art. 102 Abs. 2 GO). An die Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 103 GO in der Zeit vom 15.04. bis 17.04.2021 vorgenommen, die Jahresrechnung 2019 geprüft und das Ergebnis festgestellt. Der Jahresrechnung waren u.a. die nach § 77 Abs. 2 KommHV vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt (u.a. Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht und ein Rechenschaftsbericht). Der hierzu verfasste Prüfungsbericht vom 27.01.2022 lag in der Kämmerei ab 31.01.2022 zur Einsichtnahme bereit. Hierzu wurde mit der Einladung am 18.01.2022 zur nichtöffentlichen RPA-Sitzung am 27.01.2022 sowie in der öffentlichen GR-Sitzung am 25.01.2022 unter Verschiedenes darauf hingewiesen.
Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderatsmitglied Bruhn, gab den Prüfungsbericht 2019 über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 bekannt und erläuterte die einzelnen Prüfungspunkte und Feststellungen. Die örtliche Prüfung ergab demnach keinen Anlass zur Beanstandung. Kleinere Beanstandungen wurden direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern geklärt. Die Bücher wurden sehr sorgfältig geführt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung 2019 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2019 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der RPA empfiehlt dem Gemeinderat (lt. RPA-Beschluss vom 27.01.2022), die Jahresrechnung 2019 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:

Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (VWH)
11.300.571,73 €
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH)
4.041.943,09 €
Gesamthaushalt VWH und VMH
15.342.514,82 €

Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 1.096.326,30 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.668.260,15 €.

Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Entlastung des 1. und 2. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt ist wegen persönlicher Beteiligung nach § 49 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen. Dies trifft auch auf den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier zu, da er im Jahr 2019 ca. 9 Monate den damaligen 1. Bürgermeister Hubert Wildgruber krankheitsbedingt vertrat und die Amtsgeschäfte tätigte. Demnach übergibt der 1. Bürgermeister Dr. Bernhardt die Sitzungsleitung für diesen TOP an seinen 2. Stellvertreter, 3. Bürgermeister Max Resch.
Nach tel. Rücksprache am 17.01.2022 mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, ist der seit 01.04.2020 neu im Amt gewählte 1. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen, obwohl hier über die Jahresrechnung 2019 abgestimmt wird. Ebenso wurde der Gemeinde bestätigt, dass auch der 2. Bürgermeister aus den o.g. Gründen bei diesem TOP auszuschließen ist.
Über die Entlastung hat der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2019 vorliegt und diese durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden sind. Beide Voraussetzungen sind erfüllt (siehe u.a. vorheriger TOP Nr. 12 „Feststellung der Jahresrechnung 2019“). Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten und Zweiten Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 der Gemeindewerke wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2019 bestellt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 06.08.2020 - 25.09.2020.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2019, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier im Zeitraum vom 03.11.2021 - 08.11.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2019. Die örtliche Prüfung ergab somit keinen Anlass zur Beanstandung.
Der geprüfte Jahresabschluss 2019 wurde im Werkausschuss am 11.11.2021 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von 134.143,90 € auf neue Rechnung vorzutragen und den Werkleiter Michael Schmid für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a)        den geprüften Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.104.214,65 € und einem Jahresüberschuss von 134.143,90 € festzustellen und
b)        den Jahresüberschuss von 134.143,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 14 “Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Gemeindewerke gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung für den Jahresabschluss 2019 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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16. Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 26.01.2021 bekanntgegeben (Art. 102 Abs. 2 GO). An die Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an, die bis zum 31.12.2021 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 103 GO in der Zeit vom 25.10. bis 26.10.2021 vorgenommen, die Jahresrechnung 2020 geprüft und das Ergebnis festgestellt. Der Jahresrechnung waren u.a. die nach § 77 Abs. 2 KommHV vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt (u.a. Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht und ein Rechenschaftsbericht). Der hierzu verfasste Prüfungsbericht vom 27.01.2022 lag in der Kämmerei ab 31.01.2022 zur Einsichtnahme bereit. Hierzu wurde mit der Einladung am 18.01.2022 zur nichtöffentlichen RPA-Sitzung am 27.01.2022 sowie in der öffentlichen GR-Sitzung am 25.01.2022 unter Verschiedenes darauf hingewiesen.
Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderatsmitglied Bruhn, gab den Prüfungsbericht 2020 über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 bekannt und erläuterte die einzelnen Prüfungspunkte und Feststellungen. U.a. teilte er mit, dass durch einen nicht rechtzeitig gestellten Förderantrag für den Neubau der Kläranlage möglicherweise Zuschüsse in nicht unerheblichem Ausmaß entgehen könnten. Ansonsten ergab die örtliche Prüfung keinen Anlass zur Beanstandung. Kleinere Beanstandungen wurden direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern geklärt. Die Bücher wurden sehr sorgfältig geführt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung 2020 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2022 die Jahresrechnung 2020 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der RPA empfiehlt dem Gemeinderat (lt. RPA-Beschluss vom 27.01.2022), die Jahresrechnung 2020 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:

Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (VWH)
11.802.237,15 €
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH)
6.599.400,74 €
Gesamthaushalt VWH und VMH
18.401.637,89 €

Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 1.659.042,07 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.815.232,45 €.

Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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17. Entlastung des 1. und 2. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt ist wegen persönlicher Beteiligung nach § 49 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen. Dies trifft auch auf den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier zu, da er vom 01.01. bis 31.03.2020 den damaligen 1. Bürgermeister Hubert Wildgruber krankheitsbedingt vertrat. (siehe u.a. Bemerkungen zu TOP 13 „Entlastung der Jahresrechnung 2019“). Demnach übergibt der 1. Bürgermeister Dr. Bernhardt die Sitzungsleitung für diesen TOP an seinen 2. Stellvertreter, 3. Bürgermeister Max Resch.
Über die Entlastung der Jahresrechnung 2020 hat der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2022 zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2020 vorliegt und diese durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden sind. Beide Voraussetzungen sind erfüllt (siehe u.a. vorheriger TOP Nr. 16 „Feststellung der Jahresrechnung 2020“). Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten und Zweiten Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 18

Sachverhalt

Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2020 der Gemeindewerke wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2021 bestellt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 06.07.2021 bis 24.09.2021.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2020, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2020 mit dem Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers wurde im Werkausschuss am 11.11.2021 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von 120.061,72 € auf neue Rechnung vorzutragen und die Werkleiter Michael Schmid (bis 30.06.2020) und Hubert Paul (ab 01.07.2020), vorbehaltlich einer positiven Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier und Nicole Herm im Zeitraum vom 26.11.2021 - 06.12.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2020. Die örtliche Prüfung ergab somit keinen Anlass zur Beanstandung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a)        den geprüften Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.795.588,02 € und einem Jahresüberschuss von 120.061,72 € festzustellen und
b)        den Jahresüberschuss von 120.061,72 € € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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19. Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 19

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 18 “Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Gemeindewerke gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung für den Jahresabschluss 2020 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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20. Klärschlammentsorgung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö 20

Sachverhalt

Die Entsorgung des Klärschlamms aus der Kläranlage Oberaudorf erfolgt vertragsgemäß seit letztem Jahr durch Verbrennung im Zementwerk Rohrdorf. Die Entsorgungsverträge werden aber aufgrund der variierenden Kosten nur für ein Jahr abgeschlossen.
Die zu entsorgende Schlammmenge aus der Kläranlage Oberaudorf wird für das kommende Jahr auf ca. 300 Tonnen geschätzt. Über diese Menge wurden bei drei Anbietern Angebote eingeholt:

Angebote Klärschlammentsorgung 2022:
Entsorgungsunternehmen
Stadler
Mühlberger
Zementwerk Rohrdorf
Wiese
Entsorgungskosten/Tonne (netto)
112,00 €
112,00 €
113,50 €
71,00 €





Angenommene Menge 2022: 300 t (netto)
33.660,00 €
33.660,00 €
34.050,00 €
21.300,00 €
Analysekosten/Jahr (netto)
ca. 1.500,00 €
ca. 1.500,00 €
0,00 € Inkl.
ca. 1.500,00 €





Nettosumme 2022
35.160,00 €
35.160,00 €
34.050,00 €
22.800,00 €
Bruttosumme 2022
41.840,40 €
41.840,40 €
40.519,50 €
27.132,00 €

Die Klärschlammentsorgung erfolgte in der Vergangenheit beim Zementwerk Rohrdorf zufriedenstellend und aufgrund der kurzen Transportwege auch ökologisch vorbildlich.
Beim Angebot Wiese würde der Klärschlamm per LKW in die „neuen“ Bundesländer zur Rekultivierung/Kompostierung befördert werden, was sich aus ökologischer Sicht nicht gut darstellen lässt, aber eben aus wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert ist. Dieses Angebot ist erst am Sitzungstag eingegangen. Die Anfrage erfolgte im Dezember 2021.
Ein ordnungsgemäßer Entsorgungsnachweis wird von allen Anbietern zugesagt.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat ist mehrheitlich der Meinung, dass die Gemeinde hier aus ökologischen Gründen (CO² Bilanz) und aus Gründen der künftigen Entsorgungssicherheit den Auftrag zur Klärschlammentsorgung auch weiterhin an das Zementwerk Rohrdorf vergeben soll. Ein Transport des Klärschlamms über mehrere hundert Kilometer, wie es beim Anbieter Wiese der Fall, ist für eine Gemeinde mit Anspruch auf Nachhaltigkeit nicht darstellbar und ist trotz günstigem Angebotspreis nicht zu rechtfertigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Klärschlammentsorgung aus der Kläranlage Oberaudorf an das Zementwerk Rohrdorf zu vergeben. Nach Auftragsablauf ist eine erneute Kostenermittlung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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21. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö informativ 21

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister informiert über die Bewertung des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung bezüglich einer unterirdischen Verknüpfungsstelle für die Zulaufstrecke zum Brennerbasistunnel im Wildbarrenmassiv. Die Machbarkeit wurde dabei nicht verneint. Rein wirtschaftliche Aspekte rechtfertigen eine Ablehnung nicht. Weitere Untersuchungen müssen gefordert werden, notfalls auch durch eigene Initiative. Unterstützung wurde bereits von politischer Seite zugesagt.

Am 13.05.2022 findet im Kursaal unter Leitung des Seniorenbeauftragten ein Aktionstag statt, der verschiedene Themen aus dem Seniorenbereich aufgreifen wird, u.a. Wohnberatung, Pflegeberatung, Kriminalprävention und Aktivangebote. 

Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr