Datum: 15.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
3 Vorberatung zum Haushaltsplan 2022 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf
4 Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2025
5 Beschaffung SAN (Netzwerkspeicher) Dell Storage-Array, Angebot Fa. Comtec GmbH
6 Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2021 bis Februar 2022
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen. 

Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.

Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Finanzausschuss-Sitzung vom 09.11.2021 wurde den Finanzausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 09.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Vorberatung zum Haushaltsplan 2022 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Allgemeines
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2022 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH),  Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2022) und der Beteiligungsbericht vor. Die Unterlagen wurden am 10.03.2022 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 15.03.2022 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2020 und 2021 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. 
Auch im Jahr 2022 herrscht immer noch eine große Unsicherheit im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung für dieses Jahr. Die finanziellen Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Entwicklungen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Jahr 2022 sind noch nicht vorhersehbar. Gerade die negative Entwicklung der Inflationsrate in letzter Zeit stellt nicht nur die Kommunen vor großen Problemen. Laut Mitteilung des Bayerischen Gemeindetags ist von einer Inflationsrate um die 5 % auszugehen. Zudem müssen wir mit dem Einsetzen einer Wende bei der Entwicklung der Zinsen, einer ungebremsten Kostensteigerung bei Baumaßnahmen (Ausbau Kindergarten Niederaudorf und die verschiedenen Straßenbaumaßnahmen), spürbare Zeitverzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und noch nicht vorhersehbaren Ausgabensteigerungen bzw. neuen Aufgaben in Feldern, die derzeit noch gar nicht abgesehen werden können, rechnen. Besonders die rasante Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Energiepreise werden die Ausgaben im kommunalen Bereich deutlich erhöhen. Ob mit Entlastungsmaßnahmen der Kommunen durch den Bund und das Land zu rechnen ist, ist aufgrund der hohen Staatsverschuldung sehr fraglich. Deshalb ist die Einhaltung der Haushaltsansätze, die Reduzierung der Ausgaben immer noch unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und die Ausgaben in diesem Jahr zu verringern.

Diskussionsverlauf

Nach einer Einleitung durch den 1. Bürgermeister stellte der Kämmerer den Ausschussmitgliedern den Haushaltsentwurf vor. Auftretende Fragen des Gremiums zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Ansätzen wurden vom 1. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet. Aus dem Gremium wurde angeregt den Haushaltsansatz für den Unterhalt der Wanderwege und der Wanderwegebeschilderung zu erhöhen. 

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2022 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 05.04.2022 mit aufzunehmen. Die Steuerhebesätze für 2022 sind unverändert beizubehalten.
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2022 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen, der Stellenplan zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2022.

Finanzplan und Investitionsplan 2023 bis 2025
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2022 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2023 bis 2025 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2021 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein erster Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2022). Die Unterlagen wurden am 10.03.2022 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 15.03.2022 zugestellt.




Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Im Anschluss eine Kurzübersicht des Finanzplans 2023 bis 2025:

2023 €
2024 €
2025 €
VWH
12.335.500 €
12.011.100 €
11.888.400 €
VMH
6.380.500 €
3.977.000 €
1.689.200 €
Gesamt
18.716.000 €
15.988.100 €
13.577.600 €
Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2023 bis 2025 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2023 bis 2025 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2023 - 2025
2110.9401
Anbau Grundschule Oberaudorf
2.800.000 €
1301.94
Neubau Feuerwehrhaus Ndf.
500.000 €
4646.9400
Neubau Kindergarten Oberaudorf
760.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
300.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße
1.600.000 €
6300.9503
Ausbau Wechselbergstraße
100.000 €
6300.9505
Erschließung Am Heimfeld
920.000 €
6700.9601
Straßenbeleuchtungsneuanlagen
10.000 €

Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2023 und 2024 bis zum Jahr 2025 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2025:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2021
2022
2023
2024
2025
Stand 01.01.
1.850.073 €
8.408.838 €
4.346.738 €
5.969.438 €
7.178.438 €
Zuführung
6.558.765 €
0 €
1.622.700 €
1.209.000 €
732.200 €
Entnahme
0 €
4.062.100 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
8.408.838 €
4.346.738 €
5.969.438 €
7.178.438 €
7.910.638 
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2021
2022
2023
2024
2025
Stand 01.01.
178.119 €
107.212 €
97.912 €
140.812 €
183.712 €
Zuführung
0 €
0 €
42.900 €
42.900 €
42.900 €
Entnahme
70.907 €
9.300 €
0
0 €
0 €
Stand 31.12.
107.212 €
97.912 €
140.812 €
183.712 €
226.612 €








Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2022. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
       2022
Betrag €
2.720.897
2.183.421
1.971.649
2.759.877
3.348.105
8.186.333
7.394.672

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden. Es stehen große unaufschiebbare Ausgaben vor der Tür, die aus dem laufenden Haushalt nicht abgefangen werden können. Dies sind die Sanierung der Bad-Trißl-Straße, der dreizügige Ausbau der Schule Oberaudorf und die Bereitstellung von Räumen für die ab 2025 geforderte Ganztagesbetreuung, die Sanierung und Umgestaltung des alten Feuerwehrhauses am Kurpark, der Neubau eines Feuerwehrhauses in Niederaudorf und die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf. Der weiterhin mögliche Erwerb mit anschließender Sanierung des Klosters Reisach könnte gegebenenfalls ebenso Kosten erzeugen.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2023 bis 2025 unter Berücksichtigung der zum Entwurf angemerkten Änderungen für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 05.04.2022 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Beschaffung SAN (Netzwerkspeicher) Dell Storage-Array, Angebot Fa. Comtec GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das zweite SAN (Netzwerkspeicher) wird zur Replizierung des vorhandenen SANs benötigt. Unsere Virtualisierungsplattform besteht aus einem MS Hyer-V Cluster mit 2 Knoten (physikalische Server). Das SAN ist aber nur einmal vorhanden. Fällt dieses aus, ist kein Zugriff auf die virtuellen Maschinen (Server der einzelnen Fachanwendungen) nicht mehr möglich. Mit einer replizierten SAN würde dies verhindert werden. 
Nachfolgend das Angebot der Firma Comtec GmbH für ein baugleiches SAN der Marke Dell. Im Angebot ist die Lieferung und Einrichtung durch die Firma Comtec und das Remote durch die Fa. Dell enthalten. Ebenfalls sind drei zusätzliche Switche enthalten, diese sind zur Anbindung erforderlich. Die Beschaffung des ersten SAN wurde ebenfalls über die Firma Comtec GmbH abgewickelt. Comtec GmbH ist unser DELL-Partner und hat die Konzeption unseres Rathaus-Servers miterarbeitet. Die Firma ist also bestens mit unserem Server vertraut. Deshalb wurde auf eine Angebotsanfrage bei anderen Händlern verzichtet, da bei anderen Anbietern nicht gewährleistet werden kann, dass ein identischen SAN Netzwerkspeicher angeschafft wird. 

Diskussionsverlauf

Zum Sachverhalt gab es keine Fragen aus dem Gremium. Es wurde sofort abgestimmt.

Beschluss

Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung die Beschaffung des SAN an die Firma Comtec  GmbH auf Grund des Angebotes vom 28.02.2022 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2021 bis Februar 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 3.400 €. Es wurden zwei Geldspenden für die Kindertagesstätte Niederaudorf (gesamt 300 €), eine Einzelspende für den Sportlerweg in Höhe von 2.500 € und eine Spende für den Kinderspielplatz am Kurpark Oberaudorf in Höhe von 600 € gespendet.

Diskussionsverlauf

Zum Sachverhalt gab es keine Fragen aus dem Gremium. Es wurde sofort abgestimmt.

Beschluss

Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von März 2021 bis Februar 2022 in Höhe von insgesamt 3.400 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Ein Antrag der Hocheck GmbH & Co.KG zur Übernahme einer Bürgschaft wurde zur Finanzausschuss-Sitzung eingereicht. Bürgermeister Dr. Bernhardt erläuterte dem Gremium, dass eine Behandlung im Finanzausschuss nicht möglich ist, da hier die Wertgrenze des Finanzausschusses bei finanziellen Rechtsgeschäften überschritten ist. Der Antrag wird deshalb im Gemeinderat behandelt.
Weiter Anfragen oder Anträge aus dem Finanzausschuss werden nicht abgegeben

Datenstand vom 23.03.2022 08:53 Uhr