Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2022
3 Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung
4 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben"; Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 08 Trockenbauarbeiten
6 Vorstellung des Seniorenberatungstages am 13.05.2022 durch den Seniorenbeauftragten
7 Bestellung eines externen Informationsschutzbeauftragten
8 Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
9 Wirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf
10 Finanzplan 2023 bis 2025 der Gemeindewerke Oberaudorf
11 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Oberaudorf
12 Finanzplan und Investitionsprogramm 2021 bis 2025 der Gemeinde Oberaudorf
13 Konzeption für nachhaltige Energieerzeugung
14 Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof; Geräteträger FußTrac
15 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 

Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen. 

Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.

Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keindl“ beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Umgriff des Hotels Keindl mit Metzgerei und Gasthof. Dabei sollen neben der Sicherung der bestehenden Nutzungen auch die Rahmenbedingungen für zukünftige bauliche Erweiterungen im Geltungsbereich bestimmt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keindl“ bekannt zu geben und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Landschaftsarchitektin Frau Dipl. Ing. Belinda Reiser wird in der heutigen Sitzung die Abwägungsvorschläge vorstellen und ggf. erläutern. Die Beschlussvorschläge werden verlesen und daraufhin wird zu den jeweils einzelnen Abwägungen abgestimmt. 
Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 41 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt: 
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 19 Stellen ging kein Rücklauf ein.
12 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 10 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden. 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
03        Bayerisches Landesamt für Umwelt, vom 17.12.2021
„..Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 
Von den o.g. Belangen wird die Rohstoffgeologie berührt. Dazu geben wir folgende Stellungnahme ab: 
Belange der Rohstoffgeologie sind durch die vorliegende Planung nicht unmittelbar betroffen.
Vor der Ausweisung ggf. notwendiger externer Ausgleichsflächen ist die Rohstoffgeologie erneut zu beteiligen, um potenzielle Konflikte mit Belangen der Rohstoffgeologie frühzeitig zu vermeiden. 
Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Rosenheim (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde).  
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall. ...“
Abwägung
Ausgleichsflächen werden im Rahmen der geplanten Nachverdichtung nicht erforderlich, so dass eine Betroffenheit der Rohstoffgeologie auch weiterhin nicht gegeben sein wird.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0



10        Deutsche Bahn AG, DB Immobilien vom 12.01.2022

„… Gegen die o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken.
Wir weisen darauf hin, dass durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen.
Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.
An der Bahnstrecke 5702 Rosenheim - Kiefersfelden bestehen Ausbaupläne im Rahmen des Brenner-Nordzulaufs. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung wird dadurch nicht tangiert. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass nach derzeitigem Planungsstand, eine Umverlegung der Bestandsstrecke in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereichs der Bauleitplanung in Betracht zu ziehen ist. Des Weiteren ist hier die Neubaustrecke in Tunnellage geplant. Alle Unterlagen zum Projekt können auf der Internetseite des Brenner-Nordzulaufs eingesehen werden: https:/Iwww. brennernordzulauf.eu/planungsunterlagen.html. …“
Abwägung
Das Vorhaben sieht die Erweiterung des bestehenden Beherbergungsbetriebs vor. Erhebliche emissionsbedingte Belastungen durch den Bahnverkehr wurden seitens des Betriebs bisher nicht benannt. Aufgrund der Lage an der Staatsstraße werden passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich (vgl. auch Accon, Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Keindl“ in Oberaudorf, Bericht Nr. ACB-0422-226020/02 vom 07.04.2022), die auch etwaige Belastungen durch den Bahnverkehr vermindern. 
Die Bahnlinie liegt in ausreichendem Abstand zum Planungsgebiet, so dass durch das Vorhaben keine Einschränkungen für notwendige Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen am Bahnkörper bedingt werden. 
Die Planungen zum Brenner-Nordzulauf sehen in der vorliegenden Variante Violett auf der Höhe von Niederaudorf für das Gütergleis bereits eine Tunnellösung sowie eine teilweise Umverlegung der Bestandsstrecke vor. Bei Beibehalten der Tunnellösung würden sich für Niederaudorf voraussichtlich keine wesentlichen Beeinträchtigungen ergeben. Genaueres kann erst im Rahmen der konkreten Planungen ermittelt werden und gilt dann nicht nur für das Vorhabensgebiet, sondern für den gesamten Ort. 
Eine Planänderung wird somit nicht erforderlich. 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0




18        Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 13.01.2022
„…Grundsätzlich bestehen von unserer Seite aus keine Einwände. 
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass sich angrenzend Handwerksbetriebe und gewerbliche Nutzungen befinden. Es ist sicherzustellen, dass durch die Planungen keine Nachteile für die in Umgriff bereits bestehenden bestandskräftigen, gewerblichen Betriebe entstehen und ein ordnungsgemäßer Betrieb genauso wie angemessene Weiterentwicklungsmöglichkeiten gewährleistet sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die, von den Betrieben ausgehenden, betriebsbedingten Emissionen einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs. …“
Abwägung
Das Vorhaben erstreckt sich ausschließlich auf den Grundbesitz des Bauherrn. Für die Erschließung werden wie bisher die vorhandenen Zufahrten genutzt. Stellplätze werden entsprechend der einschlägigen Stellplatzschlüssel innerhalb des Planungsgebiets bereitgestellt. Etwaige emissionsschutzrechtliche Konflikte wurden im Rahmen der oben genannten Schalltechnischen Untersuchung (Accon, 07.04.2022) untersucht sowie Maßnahmen zur Vermeidung benannt. Erhebliche Beeinträchtigungen für die Anlieger werden demnach nicht erwartet. Die Begründung sowie der Umweltbericht werden um die Ergebnisse des Gutachtens fortgeschrieben und die Festsetzungen ergänzt. Im Rahmen des Hauptverfahrens zum Bebauungsplan werden die neuen Unterlagen der Öffentlichkeit sowie den Behörden zugänglich gemacht.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung werden in die Unterlagen zum Bebauungsplan eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0



25        Landratsamt Rosenheim, Kreisbauamt, Bauleitplanung vom 14.01.2022
„… Eine Rechtsgrundlage für die ,,Festsetzung" von Baufeldbezeichnungen gibt es nicht. Es kann damit auch keine Feingliederung von Nutzungsarten und -zwecken nach § 1 Abs. 4 -9 BauNVO erfolgen.
Die verbindliche Bezeichnungsvorgabe ist auch für eine Nutzungsmaßgliederung nach § 16 Abs. 5 BauNVO nicht vorgesehen.
Die Kennzeichnung als Hinweis oder Beispiel einer möglichen Nutzung der Baufelder in dem Angebotsbebauungsplan, sollte ausreichen.
Ansonsten keine Anmerkungen zu dem aus bauplanungsrechtlicher Sicht gut aufgebauten und strukturiert begründeten Planentwurf. …“
Abwägung
Die Erklärung der Nutzungsschablone ist nicht in den Festsetzungen vorzusehen, sondern als Hinweis aufzunehmen. Die Festsetzungen sind redaktionell entsprechend anzupassen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen sind entsprechend der Empfehlung des Landratsamts redaktionell zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0





27        Landratsamt Rosenheim, Brandschutzdienststelle vom 20.12.2021
„… In Bezug auf das Projekt bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Bitte beachten Sie die beiliegenden Planungshilfen zur Bauleitplanung. 
Zudem bitten wir bei der Betrachtung des Projekts die u.U. erhöhte notwendige Löschwassermenge sowie die Entfernung der 1. Löschwasserentnahmestelle zu den jeweiligen neu geplanten Objekten zu berücksichtigen.
Ebenfalls bitten wir die Richtlinie "Flächen für die Feuerwehr" und die Zugänglichkeiten zu den Objekten zu beachten.
Mit dieser Stellungnahme werden nur die Belange der Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz angesprochen. Es werden keine Aussagen zum baulichen Brandschutz getätigt Von Seiten der Brandschutzdienststelle gibt es keine weiteren Anmerkungen zum Projekt. …“
Abwägung
Als Feuerwehraufstellflächen könnten im Brandfall die öffentlichen Verkehrsflächen (Dorfstraße) genutzt werden, die in nahezu allen Teilen die erforderliche Mindestbreite von 5,50m aufweist. Dort befinden sich auch die Hydranten, aus denen das Löschwasser entnommen werden kann. Auf der Ostseite ist zudem die private Stellplatzzufahrt nutzbar, die über die gesamte Grundstückslänge geht. 
Die Löschwasserkapazität ist ausreichend. 
Auch die Rettungswege sind ausreichend gesichert. Durch die ringförmige Erschließung bestehen Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge aus mehreren Richtungen.

Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung ist entsprechend fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0



29        Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz vom 13.01.2022
„… Durch die Überplanung des Gebiets entsteht ein Schutzanspruch (MD) für die bestehenden und die geplanten Gebäude innerhalb des Plangebiets (Flurnummer 39) gegenüber Geräuscheinwirkungen, ausgehend von der Staatsstraße 2089 (Rosenheimer Straße, Flurnr. 6). 
Durch die Verkehrsgeräusche der St 2089 (Rosenheimer Straße) sind Beurteilungspegel an den nächstgelegenen Immissionsorten von tags> 60 dB(A) und nachts> 50 dB(A) zu erwarten; dies entspricht dem Lärmpegelbereich III der DIN 4109 (Tabelle 7, Juli 2016).
Umliegend befinden sich mehrere Wohngebäude (Flurnummern 3, 7, 43 und 43/3) im Einwirkbereich des Planungsgebiets (Hotelerweiterung mit Gastgarten, Kfz-Stellplatzen und Tiefgarage).
Durch eine schalltechnische Untersuchung ist nachzuweisen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für ein MD an den maßgeblichen Immissionsorten im Planungsgebiet, gegenüber dem o.g. Verkehrsweg eingehalten werden.
Zudem ist die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein MD (ausgehend von den Geräuschemissionen des möglichen Betriebsumfangs innerhalb des Planungsgebiets) an den umliegenden maßgeblichen Immissionsorten (außerhalb des Planungsgebiets, s.o.) nachzuweisen.
Eventuell erforderliche Schallschutzmaßnahmen sind im Zuge der Gutachtenerstellung auszuarbeiten.
Bei der DIN 18005 handelt es sich um anzustrebende Werte von Verkehrs- und Gewerbelärm bei der Ausweisung von Baugebieten, deren Überschreitung bei der Abwägung zu rechtfertigen ist. …“
Abwägung
Wie bereits oben dargelegt, wurde inzwischen eine Schalltechnische Untersuchung durch das Gutachterbüro Accon, Greifenberg erstellt. Dieses kommt zum Ergebnis, dass das Vorhaben verträglich ist, wenn am Gebäude entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden und die Betriebsabläufe entsprechend der vorliegenden Betriebsbeschreibungen eingehalten werden. Bei Änderungen in der Bauausführung oder im Betriebsablauf wäre die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte durch ein neues Gutachten nachzuweisen. Die Einarbeitung der Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung in die Planunterlagen wurde bereits im Rahmen der Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Handwerkskammer München veranlasst. Eine darüberhinausgehende weitere Planänderung ist nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine über die vorangegangenen Beschlüsse zur Einarbeitung der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung hinausgehenden Planänderung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0



30        Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2022
„… Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit
Bei Umsetzung des Bebauungsplans sind Belange des Artenschutzes berührt. Es müssen Gebäude abgerissen und Gehölzbestände beseitigt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hier Lebensräume streng geschützter Tierarten (insbesondere Fledermäuse, Reptilien) oder europäischer Vogelarten befinden. Eine Beeinträchtigung dieser Arten durch die Umsetzung der Planung kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage: §§44 ff BNatSchG
Mögliche Überwindung:
Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausschließen zu können, sind die unter Punkt 4.10 genannten artenschutzrechtlichen Maßnahmen als zwingend vor Abriss durchzuführen festzusetzen. Dies ist zu dokumentieren und der uNB vorzulegen.
Sonstige fachliche Empfehlung:
Der Erhalt der alten Bäume wäre naturschutzfachlich sehr sinnvoll. Eine mögliche Umgestaltung der Stellplätze, möglicherweise mit Reduzierung zugunsten der Bäume, sollte geprüft werden. ...“
Abwägung
zum Artenschutz:
Bezüglich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte wurde bereits eine Biologin mit der Begutachtung der Gebäude und entsprechender Ausflugskontrollen beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden zudem Maßnahmen zur Vermeidung bestimmt, die mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Der Punkt 4.10 der Artenschutzrechtlichen Maßnahmen ist somit bereits in der Umsetzung. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.
Zum Baumbestand:
Die Erhaltung des Baumbestands wurde mehrfach geprüft. Eine ausreichende Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze kann allerdings nur durch Neuordnung des Bestands erfolgen. Die entfallenden Bäume werden allerdings durch Neupflanzungen ersetzt. Zudem erfolgt innerhalb der Stellplätze eine Grüngliederung, wie im Rahmen der kommunalen Stellplatzsatzung vorgesehen. 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0




31        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 14.01.2022
„… Zwar befinden sich innerhalb des Planungsgebietes keine Baudenkmäler, allerdings liegen unmittelbar benachbart und somit in engem räumlichen Zusammenhang mit dem Planungsgebiet mehrere Baudenkmäler:
  • D-1-87-1 57-51: „Kath. Filialkirche St. Michael, Saalbau mit Satteldach, Nordturm mit Welscher Haube, Turmuntergeschoss sowie Teile des Chors und Langhauses romanisch, im 15. Jh. Ausbau, im 18. Jh. barocke Umgestaltung mit Verlängerung und Bau der Vorhalle, 1821 Turmoberbau; mit Ausstattung; Friedhof mit Ummauerung.“
    • D-1-87-1 57-53: „Bauernhaus, Einfirsthof, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Blockbauobergeschoss, Laube, verbretterter Hochlaube und polygonalem Eckerker, 1680, überformt 1811.“ (Dorfstr. 13)
    • D-1-87-1 57-52: „Bauernhaus, Einfirsthof, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit verbrettertem Giebelfeld, schmaler Laube und breiter Hochlaube, 18. Jh., 1824 Dachaufbau." (Dorfstr. 5) (vgl. Begründung S. 25, 5.2.7 Schutzgut Kulturelles Erbe).
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf betrifft insbesondere das unmittelbare Umfeld des westlich des Planungsgebietes gelegenen Baudenkmals „Kath. Filialkirche St. Michael“, weshalb sich der gegenständliche Bebauungsplanentwurf auf Bestand oder Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. 
Deshalb ist gem. Art. 6 BayDSchG bei allen Baumaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Keindl“ eine Abstimmung der Planung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Es wird um die Aufnahme eines Hinweises in den Textteil gebeten, welcher auf die zwingende Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde gem. Art. 6 (Baudenkmäler) BayDSchG zur Genehmigung alter Bauvorhaben (auch im Freistellungsverfahren) im Bereich des Bebauungsplans hinweist.
Es wird folgender Textbaustein vorgeschlagen:
„Die Denkmalschutzbehörde ist bei allen Baumaßnahmen und Maßnahmen an baulichen Anlagen von denen Baudenkmäler unmittelbar oder in ihrem Nahbereich betroffen sind, zu beteiligen. Dies betrifft den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Keindl“. Insbesondere verfahrensfreie und von der Baugenehmigung freigesteilte Baumaßnahmen bedürfen einer entsprechenden Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz (BayDSchG), welche beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen und über die Gemeinde einzureichen sind.“
Außerdem wird darum gebeten, die oben angeführten Baudenkmäler in der Plan-darstellung zu kennzeichnen. …“
Abwägung
Der Hinweis ist im Bebauungsplan zu ergänzen. Nachdem die umliegenden Baudenkmäler allerdings außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen, können diese auch nur insoweit gekennzeichnet werden, in denen sie in die Planzeichnung hineinragen (Kirche). Im Umweltbericht ist eine Abbildung mit Lageplan enthalten. Zudem kann der zu ergänzende Hinweis noch um die Lage der Baudenkmäler erweitert werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In den Hinweisen wird die Erlaubnispflicht, wie vom Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vorgeschlagen, ergänzt. Zudem wird die Lage der Baudenkmäler im Hinweis genannt.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0




37        Staatliches Bauamt vom 16.12.2021
„… Das Staatliche Bauamt gibt folgende Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit: 
Die Erschließung der Bebauung ist über die bestehenden Zufahrten (Abschnitt 380, Station 9,515 sowie Abschnitt 380, Station 9,620) vorgesehen. Im Bereich der Zufahrten sind die Sichtdreiecke mit den Abmessungen Tiefe 3 m in der Zufahrt, Länge parallel zur St 2089 70 m jeweils in beide Richtungen einzuhalten. Weitere Zugänge und Zufahrten sind nicht erlaubt.
Im Bereich der Sichtdreiecke der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung der Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0,80 m überragen. Ebenso wenig dürfen dort keine Sichthindernisse errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten (Art. 26 BayStrWG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter Berücksichtigung der RASt). …“
Abwägung
Die Sichtdreiecke sind in der Planzeichnung als Hinweis aufzunehmen und die geltenden Vorschriften entsprechend zu benennen. Die Stellplätze entlang der Rosenheimer Straße sind nachfolgend im Rahmen des Freiflächengestaltungsplans so zu situieren, dass die Sichtdreiecke nicht berührt werden. Im Rahmen der Vorplanungen konnten alle erforderlichen Stellplätze außerhalb der Sichtdreiecke platziert werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Sichtdreiecke sind in der Planzeichnung als Hinweis zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0




41        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vom 30.12.2021
„… Das WWA gibt folgende fachliche Empfehlung zum Umgang mit Niederschlagswasser: 
Eine flächenhafte Versickerung (z.B. über Mulden) ist generell der unterirdischen Versickerung vorzuziehen. Daher schlagen wir vor, den folgenden Absatz mitaufzunehmen:
„Wo die Untergrundverhältnisse es zulassen, ist Niederschlagswasser nach den Vorgaben der Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit der TRENGW über die belebte Bodenzone zu versickern.
Kann die Flächenversickerung oder das Anlegen von Mulden nachweislich nicht verwirklicht werden, ist eine linienförmige Versickerung über Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur anzuwenden, wenn zwingende Gründe (ungünstige Untergrundverhältnisse) eine der vorgenannten Lösungen ausschließen. Im Allgemeinen wird darauf hingewiesen, dass das Durchstoßen grundwasserschützender Deckschichten nicht zulässig ist. Die Sohle einer Versickerungsanlage darf im Rahmen der erlaubnisfreien Versickerung gemäß NWFreiV nicht tiefer als 5m unter Geländeoberkante liegen und muss einen Abstand von 1m zum mittleren höchsten Grundwasserstand aufweisen. Alternativ ist die Versickerung beim Landratsamt Rosenheim - Wasserrecht wasserrechtlich zu beantragen.“ …“
Abwägung
Im Bebauungsplan ist bereits ein allgemeiner Hinweis zur Niederschlagswasserbeseitigung enthalten. Dieser kann durch den Vorschlag des WWA ergänzt werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zum Umgang mit dem Niederschlagswasser wird, wie vom WWA vorgeschlagen, ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0



Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium folgt den Beschlussvorschlägen der Verwaltung. Benötigte Änderungen werden in eine neue Planfassung eingearbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) einzuleiten.


Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0




Antrag des Bauherrn
Der Bauherr beantragt, den im Baufeld „Anbau Seminar“ vorgesehenen eingeschossigen Anbau mit zwei Geschossen überbauen zu dürfen. Dazu würde die Kubatur im Baufeld „Hotel/Metzgerei“ in gleicher Form bis zum nördlichen Ende des Baufelds fortgeführt. 
Abb. 1 geplanter Hotelbau inkl. Überbauung des ursprünglich auf der Nordseite (hier rechts im Bild) geplanten eingeschossigen Seminargebäudes (Quelle: PERZL & STRGAR OG, 03.2022)
Abb. 2 Ansicht bzw. Schnitt von Westen, links im Bild die Tiefgaragenabfahrt (Quelle: PERZL & STRGAR OG, 03.2022)
Abwägung
Durch die geplante Überbauung des Seminarraums entsteht ein ruhiger Hauptbaukörper an der Rosenheimer Straße. Die überbaute Grundfläche erhöht sich durch die Planung nicht. Für die Planänderung müsste das Baufeld „Seminarraum“ aufgelöst und in das Baufeld „Hotel“ mit integriert werden, so dass ein einheitliches Baurecht für den gesamten Baukörper gilt (mit Ausnahme der verbleibenden Vorbauten auf der Ostseite). 
Beschlussvorschlag 2:
Dem Antrag des Bauherrn wird stattgeben. Die Planunterlagen sind an die neue Planung anzupassen. 

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
15
15
0


Diskussionsverlauf

Die anwesende Architektin Frau Reiser stellt die Abwägung sowie den Antrag des Bauherrn anhand vorliegender Planentwürfe vor und beantwortet entsprechende Fragen aus dem Gemeinderat. 

Beschluss 1

Zu Beschlussvorschlag 1: Das Gremium folgt den Beschlussvorschlägen der Verwaltung. Benötigte Änderungen werden in eine neue Planfassung eingearbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Beschlussvorschlag 2: Dem Antrag des Bauherrn wird stattgeben. Die Planunterlagen sind an die neue Planung anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben"; Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Voraussichtlich im September dieses Jahres muss, zur Erweiterung der Klassenräume der Grundschule Oberaudorf, ein mobiles Betreuungsgebäude zunächst für mindestens eine Klasse auf dem Schulgelände aufgestellt werden. Die Schule und der Umgriff befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“. Der Grundstücksteil, auf dem der Schulcontainer aufgestellt werden soll, ist im Bebauungsplan mit Wohnbebauung dargestellt.  Die Verwaltung schlägt - nach Prüfung aller Möglichkeiten - die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“ vor. Ziel ist, mittels Herausnahme einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben" hier vorab entsprechendes Baurecht nach § 34 BauGB zur Erweiterung der Grundschule Oberaudorf in Form eines mobilen Betreuungsgebäudes zu schaffen. 

Diskussionsverlauf

Die anwesende Architektin Frau Reiser stellt anhand eines Planentwurfs die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans vor. Von der Verwaltung wird die geplante Situierung des Schulcontainers aufgezeigt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26: „Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“ für das Grundstück Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) und billigt den vorgestellten Planentwurf. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 08 Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 08_Trockenbauarbeiten wurden 10 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
5 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 23.03.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 13.04.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein. Submission war am 13.04.2022 um 16:00 Uhr. 
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 176.195,97 €        Angebot brutto:        209.673,20 €
Bieter 2:         Angebot netto: 115.535,83 €        Angebot brutto:        137.487,64 €
Bieter 3:         Angebot netto: 138.590,13 €        Angebot brutto:        164.922,25 €

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 08_Trockenbauarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 2 mit einer Angebots-Summe von brutto 137.487,64 € € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vorstellung des Seniorenberatungstages am 13.05.2022 durch den Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Wie bereits im Audorfer Anzeiger veröffentlicht, findet am Freitag den 13.05.2022 im Kursaal der Aktionstag „Zu Hause daheim“ statt. Das abwechslungsreiche Programm richtet sich vor allen an die ältere Generation und gibt viele Informationen für eine sichere und komfortable Gestaltung des eigenen Wohn- und Lebensumfeldes.

Zusammengestellt wurde der Aktionstag von unserem Seniorenbeauftragten Sepp Gasteiger, der die Veranstaltung auch federführend durchführen wird. Er stellt das Programm und die Ziele des Aktionstages dem Gremium vor.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bedankt sich für das große Engagement bei Sepp Gasteiger. Der Aktionstag wird sehr begrüßt. Die Ratsmitglieder sagen zu, für die Veranstaltung im persönlichen und öffentlichen Umfeld Werbung zu machen.

zum Seitenanfang

7. Bestellung eines externen Informationsschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Grundsätzlich gilt: Datenschutz und Informationssicherheit gehen Hand in Hand. Der Datenschutz betrifft vorrangig den Schutz personenbezogener Daten sowie das organisatorische Umfeld. Die Informationssicherheit dagegen betrachtet hauptsächlich die technische Umsetzung bei Hard- und Software inkl. der (auch präventiv) zu berücksichtigenden Schutzmaßnahmen. Dies speziell im Bereich der IT-Sicherheit (IT = Informationstechnik). Zwischen diesen gibt es sinnvolle und auch wichtige Schnittmengen und Wechselwirkungen. 

Art. 11 des Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) verpflichtet die Gemeinden:
Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden …. ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und erstellen die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) sieht einen Informationssicherheitsbeauftragten als unbedingt erforderlich und empfiehlt hierzu entsprechende Maßnahmen. 

Seit 01.01.2016 besteht aufgrund des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) eine Verpflichtung für die Gemeinde sowie deren Einrichtungen und Eigenbetriebe zum Führen eines Informationssicherheitskonzeptes. 

Zunächst wurde eine Einführungsfrist bis 01.01.2018 gewährt, die dann noch einmal bis zum 01.01.2020 verlängert wurde. Aufgrund der Unaufschiebbarkeit haben das Landratsamt Rosenheim und ca. 20 Landkreisgemeinden bereits im Jahr 2018 eine Zweckvereinbarung abgeschlossen, nach der ein/e gemeinsame/r Informationssicherheitsbeauftragte/r bestellt wird. Diese Aufgabe wurde dann an eine/n Beschäftigte/n beim Landkreis übertragen. Die dafür entstehenden Kosten teilen sich die beteiligten Kommunen auf. Oberaudorf hat jährlich einen Beitrag von ca. 2.800 Euro an den Landkreis zu leisten.

Leider hat sich herausgestellt, dass das Personal des Landkreises aufgrund der umfangreichen Anforderungen im Bereich der Informationssicherheit nicht in der Lage ist, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragen für die angeschlossenen Gemeinden umfassend zu erfüllen. Bisher wurden die erforderlichen Dokumente und Handlungsanweisungen weitgehend nicht erstellt sowie dringend notwendigen Sicherheitsuntersuchungen nicht durchgeführt. Das Landratsamt hat nicht die Kapazitäten, die Umsetzung, Begleitung und Prüfung aller geforderten Schritte und Maßnahmen, zeitlich, inhaltlich und rechtssicher darzustellen.
Die Gemeinde bekommt letztendlich keinen Gegenwert aus der Zweckvereinbarung. Es ist eher zu befürchten, dass Mängel im Informationssicherheitsbereich nicht ausreichend abgedeckt sind.

Soll die Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragen gewissenhaft wahrgenommen werden, benötigt er neben dem vielschichtigen Fachwissen vor allen Dingen auch im IT-Bereich ein ausreichendes Zeitkontingent. Der Informationssicherheitsbeauftragte ist eine Kontrollinstanz, der seine Aufgaben unabhängig von der IT-Organisation erfüllt. Deswegen ist bei der Besetzung der Stelle darauf zu achten, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Informationssicherheitsbeauftragte nicht gleichzeitig Leiter der IT-Abteilung 
oder Systemadministrator sein darf. Andernfalls kommt er in die Situation, seine eigene Arbeit kontrollieren zu müssen. Ebenso scheiden auch Personen aus, die Personalverantwortung für den IT-Bereich tragen (Bürgermeister, Geschäftsleiter).

Als Nachweis, dass die Informationssicherheit einer Gemeindebehörde für die Beschäftigten und Bürger sichergestellt ist, müssen bestimmte Standards erfüllt werden, die schließlich zertifiziert werden. Beim ISB kommt es zudem auf umfangreiches technisches Fachwissen im EDV-Bereich an. Ebenso ist auf technische und rechtliche Neuerungen zu reagieren. Die Bedeutung einer sicheren EDV-Umgebung ist für die Funktionsfähigkeit von Verwaltungen essenziell. Städte, aber auch kleinere Gemeinden werden immer häufiger Opfer von Cyberkriminellen und Hackern. Bei "erfolgreichen" Angriffen und der damit einhergehenden möglichen Offenlegung, bzw. dem Verlust sensibler Daten, ist natürlich auch die Außendarstellung einer Kommune und der Vertrauensverlust der Bürger ein absolut ernstzunehmendes Thema. Gerade im Wiederholungsfall ist dieser Eindruck schwer wieder zu korrigieren. 

Diese notwendigen Voraussetzungen kann die Gemeindeverwaltung selbst nicht wirtschaftlich leisten. Es müsste zusätzliches Fachpersonal generiert werden. Man ist schließlich zu dem Ergebnis gekommen, die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragen an einen externen Dienstleister vertraglich abzugeben. Dadurch werden die umfangreichen Aufgaben der IT-Sicherheit professionell abgewickelt und die erforderlichen Nachweise können rechtssicher erbracht werden.

Aufgaben und Inhalte
• Abstimmung der Informationssicherheitsziele mit der Geschäftsleitung
• Erstellung eines ganzheitlichen, strukturierten und schlüsselfertigen 
  ISMS Konzepts (beinhaltet LSI/BSI IT –Grundschutz)
• Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit
• Sicherstellung der Bekanntgabe der Leitlinie zur Informationssicherheit innerhalb der Gemeinde
• Erstellung, Anpassung und Führung des Informationssicherheitskonzeptes der
  Gemeinde
• Beratung der Leitungsebene in allen Fragen zur Informationssicherheit
• Berichterstattung an Leitungsebene von Vorkommnissen, welche die 
  Informationssicherheit betreffen
• Regelmäßig Berichterstattung über den Stand der Informationssicherheit
• Sicherstellung des notwendigen Informationsflusses für das Informationssicher-
  heitsmanagement (Berichtswesen, Dokumentation)
• Sicherstellen der Umsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen inklusive 
  der Zugriffsregelungen sowie aussagekräftige und nachvollziehbare 
  Dokumentationen
• Initiierung und Kontrolle der Informationssicherheitsmaßnahmen
• Durchführung von Sicherheitslückenchecks nach Bedarf
• Erstellung von IT- Identitäts- Berechtigungskonzepten
• Informationssicherheits- Flatrate
• Reaktions- Antwortzeit innerhalb von zwei Werktagen zu den üblichen Geschäftszeiten
• Fester Ansprechpartner für die Gemeindeverwaltung
• Koordinierung zielgruppenorientierter Sensibilisierungs- u. Schulungsmaßnahmen
  zum Thema Informationssicherheit (E-Learning)
• Einbindung aller Bediensteten der Gemeinde in den Informationssicherheits-
  prozess sowie in die Notfallvorsorge
• Leitung und Analyse zur Nachbearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen
• Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten aus dem Gebiet der (Informations-)
  Sicherheit (z.B. Datenschutzbeauftragten)

Anwendungsbereich Gemeinde Oberaudorf
  • Rathausverwaltung
  • Bauhof
  • Wertstoffhof
  • Friedhöfe
  • Tourist-Info
  • Kläranlage
  • Sachaufwandsträger für eine Grundschule mit Mittagsbetreuung
  • Museum
  • Bücherei
  • Kindertagesstätte mit Kindergarten und Kinderkrippe

Die Geschäftsleitung, die Personalverwaltung und die IT-Abteilung haben nach umfangreicher Recherche und Erkundigungen bei anderen Behörden zwei geeignete Unternehmen ermittelt, die den gestellten Anforderungen der Informationssicherheit gerecht werden. Beide Unternehmen haben sich ausführlich mit hausinternen Präsentationen vorgestellt.

Nach eingehenden Beratungen hat sich herausgestellt, dass die die Firma CyberTecc GmbH (Neustadt) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat und die von uns gestellten Forderungen in Relation zum Kostenfaktor am nachhaltigsten erfüllen kann. Bei der Entscheidung wurden mehrere Referenzen geprüft. Die Gemeinde Kiefersfelden kommt zum gleichen Ergebnis.

Diskussionsverlauf

Das Gremium informiert sich über den praktischen Ablauf bei der Übertragung der Tätigkeiten an einen Dienstleister. Insbesondere wird auch nachgefragt, ob dabei persönliche Daten übermittelt werden. Es wird ausgesagt, dass es sich bei beim Informationssicherheitsmanagement um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Anwendungen der Gemeinde handelt. Überwacht werden die Systematik und nicht die personenbezogenen Daten.

Beschluss

Die Gemeinde Oberaudorf bestellt auf der Grundlage eines Beratungsmandates mit Wirkung zum 01.01.2023 einen persönlich genannten Mitarbeiter der CyberTecc GmbH zu ihrem externen Informationssicherheitsbeauftragten. Seine Aufgabe ist die Erstellung eines ganzheitlichen, strukturierten, schlüsselfertigen ISMS Konzeptes auf Basis LSI/BSI zur Entlastung und Absicherung der Verwaltung, gemäß 
Art. 11 BayEGovG sowie der im Sachverhalt definierte Aufgabenkatalog.


Abberufung des bisherigen gemeinsamen Informationsschutzbeauftragten:
Der Gemeinderat beschließt weiter, die Bestellung des gemeinsamen Informationsschutzbeauftragten am Landratsamt Rosenheim und die damit verbundene Zweckvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2022 zu kündigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Wie bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt behandelt, besteht die Daten- und Informationssicherheit aller Gemeinden und Behörden aus zwei Säulen:
Datenschutz und Informationssicherheit. Der Datenschutz betrifft vorrangig den Schutz personenbezogener Daten sowie das organisatorische Umfeld. Die Informationssicherheit dagegen betrachtet hauptsächlich die technische Umsetzung bei Hard- und Software inkl. der (auch präventiv) zu berücksichtigenden Schutzmaßnahmen. Zwischen beiden Bereichen gibt es sinnvolle und auch wichtige Schnittmengen und Wechselwirkungen.

Die Gemeinde Oberaudorf hat kraft Gesetzes einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Derzeit ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten an den Geschäftsleiter übertragen, welcher beratend und überwachend tätig sein sollte. In konkreten Fällen werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Datenschutzkonzepte entwickelt und umgesetzt. Diese Regelung kann nun aber nicht weiter beibehalten werden, da die Umsetzung, Begleitung und Prüfung aller geforderten Schritte und Maßnahmen weder zeitlich, inhaltlich noch rechtssicher intern umfänglich darstellbar sind.

Die Einhaltung und Umsetzung der DSGVO mit ihren neuen Regelungen und neuem Datenschutzbewusstsein bringt einen deutlich höheren zeitlichen Aufwand mit sich, welcher intern meist sehr schwer oder gar nicht mehr aufzubringen ist.
Nach einhelliger Einschätzung unter Experten sollten für Gemeinden unserer Größenordnung ca.  20 Prozent einer Vollzeitstelle „nur“ für die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten verwendet werden. In jedem Fall ist es sicherlich nicht mehr möglich, dass die Koordination und Begleitung der Umsetzung des Datenschutzes noch "nebenbei" erledigt werden. Es müsste zusätzliches Fachpersonal eingestellt werden.

Die Gemeinde Oberaudorf hat ohne Gemeindewerke ca. 90 Mitarbeiter mit den verschiedensten Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen. Viele davon sind als absolut kritisch einzustufen und somit folgerichtig datenschutzrechtlich als sehr relevant zu betrachten. Ein DSB kann nicht mit Aufgaben betraut werden, welche zu Interessenskonflikten in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter führen. Er darf daher nicht gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen Amtsleitung, Personal, EDV, Einwohnermeldeamt, Gemeindekasse, Steuerstelle oder in vergleichbaren Bereichen
wahrnehmen.

Die Geschäftsleitung, die Personalverwaltung und die IT-Abteilung haben nach umfangreicher Recherche und Erkundigungen bei anderen Behörden zwei geeignete Unternehmen ermittelt, die den gestellten Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Beide Unternehmen haben sich ausführlich mit hausinternen Präsentationen vorgestellt.

Nach eingehenden Beratungen hat sich herausgestellt, dass auch beim Thema Datenschutz die Firma CyberTecc GmbH (Neustadt) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat und die von uns gestellten Forderungen in Relation zum Kostenfaktor am nachhaltigsten erfüllen kann. Bei der Entscheidung wurden mehrere Referenzen geprüft. Die Gemeinde Kiefersfelden kommt zum gleichen Ergebnis

Die CyberTecc GmbH gewährleistet durch nachweisliche Zertifizierung und ihre bereits bestehende Tätigkeit im kommunalen Umfeld umfassendes Wissen zum Thema Datenschutz und haftet zudem eigenverantwortlich für Schäden bis zu 3 Millionen Euro.

Tätigkeitsspektrum und Aufgaben

Die Bereitstellung von Vorlagen und Erstellung betrieblicher Anweisungen und Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten, 
etwa hinsichtlich:

  • Umgangs mit E-Mail und Internet am Arbeitsplatz;
  • Die Wahrnehmung von Besprechungen und anderen Terminen, die weder am Sitz des Auftraggebers noch des Auftragnehmers stattfinden;
  • Die Durchführung von Vor- Ort- Prüfungen („Audits“) bei Subunternehmern,
    Vorlieferanten oder anderen für den Auftraggeber tätigen Dienstleistern;
  • Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit meldepflichtigen Sachverhalten
    betreffend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12 DS-GVO, Art. 33 DS-GVO), einschließlich vorbeugender Maßnahmen zur
    Verhinderung und vorbereitender Maßnahmen im Hinblick auf adäquate
    Reaktionen;
  • Die Beantwortung konkreter Anfragen von Beschäftigten oder der
    Unternehmensleitung zum Datenschutz jenseits des Tagesgeschäfts (z.B.
    datenschutzrechtliche Machbarkeit neuer Geschäftsmodelle);
  • Der Aufbau, die Bewertung oder Fortentwicklung eines etwaig vorhandenen, umfassenden Datenschutzmanagementsystems oder Teile desselben z.B. nach den Empfehlungen des IT-Grundschutz-Katalog des BSI
  • Die kontinuierliche Kontrolle und Führung des Auftragsdatenverzeichnisses
  • Die kontinuierliche Kontrolle und Führung des Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten
  • Die Erstellung und Überprüfung des Datensicherungskonzeptes
  • Die Erstellung von Dienstanweisungen
  • Die kontinuierliche Überprüfung der Homepages
  • Erstellung einer DSFA (Datenschutzfolgeabschätzung)
  • Erstellung eines jährlichen Datenschutzberichtes
  • E-Learning zur kontinuierlichen Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Hilfestellung und Beratung bei IT-Themen nach Bedarf bsp. Backupkonzept
  • Hilfestellung und Beratung bei der Umsetzung und Einrichtung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Stellungnahme vor dem erstmaligen Einsatz eines automatisierten Verfahrens
  • Zugriff auf die firmeneigene Cloud samt Datenmanagement System
  • Datenschutz- Flatrate
  • Reaktions- Antwortzeit innerhalb zweier Werktage zu den üblichen Geschäftszeiten

  • Schlüsselfertiges Datenschutzkonzept auf Basis des LSI - BSI zur Entlastung der Verwaltung

Anwendungsbereich Gemeinde Oberaudorf
  • Rathausverwaltung
  • Bauhof
  • Wertstoffhof
  • Friedhöfe
  • Tourist-Info
  • Kläranlage
  • Sachaufwandsträger für eine Grundschule mit Mittagsbetreuung
  • Museum
  • Bücherei
  • Kindertagesstätte mit Kindergarten und Kinderkrippe

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt. Es werden keine Fragen mehr gestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Oberaudorf betraut die CyberTecc GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Florian Wolf, mit den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten sowie dem Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems mit Wirkung zum 01.06.2022 gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Abberufung des bisherigen Datenschutzbeauftragten:
Der Gemeinderat beschließt, die Bestellung des Datenschutzbeauftragten, Herrn Florian Seebacher, mit Wirkung zum 31.05.2022 zu widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Wirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Werk- und Abwasserausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.04.2022 über den Wirtschaftsplan (WP) mit Finanzplan der Gemeindewerke Oberaudorf beraten.
Alle relevanten Unterlagen wurden vorab über das RIS veröffentlicht und bekannt gemacht. Insbesondere wurde auf die Erläuterungen verwiesen.
Die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat wurde mit 5:0 Stimmen abgegeben.
Fragen aus dem Gremium wurden vom 2. Bürgermeister sowie vom Werkleiter beantwortet.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Herbert Trattner entschuldigt sich und verlässt den Sitzungssaal. Es sind noch 14 Mitglieder des Gemeinderats anwesend.

Der Erste Bürgermeister verweist auf die Ergebnisse des Fachausschusses und trägt den Sachverhalt vor. Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses den Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus:
a)         dem Erfolgsplan des E-Werkes mit einem Jahresverlust von 241.200 €,
b)         dem Erfolgsplan des Wasserwerkes mit einem Jahresgewinn von 66.600 €,
c)         dem Erfolgsplan der Beteiligungen mit einem Jahresgewinn von 109.100 €,
d)        dem Vermögensplan des E-Werkes mit einem Volumen von 334.000 €,
e)         dem Vermögensplan des Wasserwerkes mit einem Volumen von 273.500 €
f)         sowie dem Vermögensplan der Beteiligungen mit einem Volumen von 0 €

in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Finanzplan 2023 bis 2025 der Gemeindewerke Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Unter Bezug auf den vorhergehenden TOP (Wirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf) wird auf die Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses vom 12.04.2022 sowie die im RIS bereitgestellten Unterlagen verwiesen. 
Die Gemeindewerke sind schuldenfrei. Neue Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen sind nicht geplant.
An größeren Investitionen stehen 2022 und in den Folgejahren die Modernisierung der Prozessleitsysteme, die Sanierung von Trinkwasser-Hochbehältern, der Bau eines neuen Hochbehälters, die Neugestaltung der Wassergewinnung in der Mühlau (Verlegung des Brunnens, neues Wasserschutzgebiet), die Erneuerung von schadhaften Wasserleitungen, die Erneuerung von Trafostationen sowie die Erneuerung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen an (z. B. nächster Bauabschnitt zum Ausbau der Bad-Trißl-Straße, welcher von der Gemeinde für 2023 geplant ist).

Die Realisierung der vorgesehenen Projekte in der Sparte Wasser sind auch darauf ausgerichtet, das Förderprogramm RZWas bestmöglich zu nutzen. Im Investitionsplan wurde bei diesen Maßnahmen von 70 % Zuwendungen ausgegangen.

Mit einstimmigem Beschluss (5:0) wurden diese Planungsansätze vom Werk- und Abwasserausschuss befürwortet.

Noch auftretende Fragen wurden vom 2. Bürgermeister sowie vom Werkleiter beantwortet.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister verweist auf die Ergebnisse des Fachausschusses und trägt den Sachverhalt vor. Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses die Finanzpläne der Gemeindewerke Oberaudorf für die Jahre 2021 bis 2025 mit den zugrundeliegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Es wird auf die ausführlichen Vorberatungen im Finanzausschuss am 15.03.2022 und 05.04.2022 mit den dazugehörigen Protokollen und der vorgeschlagenen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat vom 05.04.2022 verwiesen, sowie auf den bereits erhaltenen Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 und mit allen dazugehörigen Unterlagen, die jedem GR-Mitglied im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 05.04.2022 zugestellt wurden. An diesen Unterlagen haben sich folgende Änderungen ergeben: 
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz
Alt in €
Ansatz
Neu in €
VWH



5800.5100
Wanderwege
5.000
15.000 
7000.6380
Strom BHKW Kläranlage
40.000 
49.000 
7000.1100
Strom BHKW Einnahme
700.000 
717.000 
5800.1500
Spende Sportlerweg
3.000 
0600.5000
Sanierung Fassade Rathaus
60.000
73.000
8400.5000
Sanierung Fassade Haus d. Gastes
10.000
22.000
9000.0611
Einn. Grunderwerbssteuer
250.000
275.000
VMH



5910.3670
Spende Sportlerweg
3.000
0
2110.9400
Umbau Grundschule
50.000
80.000
4640.9500
Spielplatz Kurpark
100.000
120.000
4640.3610
Zuschuss Spielplatz 65%
50.000
70.000
6800.9350
Parkautomaten
47.000
60.000
7200.9350
Zeiterfassung WSH
0
1.400
7000.3530
Verbesserungsbeitrag
1.500.000
1.544.400

Die Änderungen wurden in der FA-Sitzung am 05.04.2022 dem Finanzausschuss bekannt gegeben und einstimmig genehmigt. Wir verweisen hier ausdrücklich auf das Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 05.04.2022. Demnach werden als Anlagen zu diesem TOP ein Entwurf der Haushaltssatzung 2022, die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, der Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie eine Kurzzusammenfassung des Haushalts 2022 zugestellt.
Der Kämmerer erläutert nochmals knapp die wichtigsten Inhalte der Haushaltssatzung sowie des Haushaltes 2022, in der die wichtigsten Einnahmen und Ausgabepositionen des Haushaltsplanes, dabei insbesondere die bedeutendsten Investitionen, sowie der Schulden- und Rücklagenstand, dargestellt werden. Eine Kreditaufnahme ist für das Jahr 2022 nicht vorgesehen. Beim Eigenbetrieb der Gemeinde ist ebenfalls keine Kreditaufnahme eingeplant. Die erwarteten Zuführungsbeträge vom VWH an den VMH in den Jahren 2022 bis 2025 entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Die allgemeine Rücklage beträgt zum Jahresende 4.338.338 € und ist deutlich über der gesetzlichen Mindestrücklage von 112.379 €. Für den Ausbau der alten Schule, Niederaudorf wurde eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 760.000 € eingegangen. Die Haushaltssatzung 2022 wird abschließend noch kurz vorgetragen. 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister verweist auf die Ergebnisse des Fachausschusses und trägt den Sachverhalt vor. Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt gemäß Art. 63 GO die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2022 einschließlich ihrer Bestandteile und Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.346.700 € und die im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.464.700 € festsetzt. Eine Kreditaufnahme ist 2022 nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 760.000 € festgesetzt. Beim Eigenbetrieb werden weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird bei der Gemeinde auf 1.000.000 €, beim Eigenbetrieb auf 200.000 € festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden unverändert beibehalten. Diese betragen bei der Grundsteuer A und B je 310 v. H. und bei der Gewerbesteuer 330 v. H. 
Als Anlagen zur Haushaltssatzung sind insbesondere der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie Stellenplan und der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Schulden zu nennen. Die Haushaltssatzung 2022, der Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2022 und die Einzelpläne Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Finanzplan und Investitionsprogramm 2021 bis 2025 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Es wird auf die ausführlichen Vorberatungen im Finanzausschuss am 15.03.2022 und am 05.04.2022 mit den dazugehörigen Protokollen und der hier vorgeschlagenen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat vom 05.04.2022 verwiesen, sowie auf den bereits erhaltenen Entwurf des Finanzplanes mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 mit allen dazugehörigen Unterlagen. Die Unterlagen wurden jedem GR-Mitglied im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 05.04.2022 zugestellt. An diesen Unterlagen haben sich bis zur heutigen GR-Sitzung am 26.04.2022 keine Änderungen ergeben. Wir verweisen hier ausdrücklich auf das Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 05.04.2022. Demnach werden zu diesem TOP keine Anlagen mehr zugestellt. 
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan ist im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Die wichtigsten Projekte bzw. Investitionen in den Jahren 2023 bis 2025 sind insbesondere der Umbau des Kindergartens in Niederaudorf, der geplante Weiterbau der Bad-Trißl-Straße, der Neubau eines Feuerwehrhauses in Niederaudorf, die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf und die Erweiterung der Grundschule Oberaudorf. Die einzelnen Maßnahmen können dem bereits zugesandten Finanzplan bzw. den Finanzausschuss-Protokollen entnommen werden. 
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH ist in den Jahren 2023 bis 2025 keine neue Kreditaufnahme geplant. Eine Zuführung in die allgemeine Rücklage ist für die Jahre 2023 (684.300 €), 2024 (191.900 €) und 2025 (453.900 €) im Finanzplan vorgesehen. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2025 erwirtschaftet. 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister verweist auf die Ergebnisse des Fachausschusses und trägt den Sachverhalt vor. Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan und das ihm zugrundeliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Konzeption für nachhaltige Energieerzeugung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nicht zuletzt die Ukrainekrise hat uns vor Augen geführt, dass eine nachhaltige Energieversorgung, nicht nur zum Erhalt der Umwelt, sondern auch in Hinblick auf die Energiekosten der Kommune und der Bürger, ein zentrales Thema darstellt. Die Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf hat sich daher aktuell gegen die geplante Gasheizung in der alten Schule Niederaudorf entschieden und wird nun eine Pelletheizung einbauen und PV Anlagen installieren. Für die Bestandsgebäude der Gemeinde wird derzeit ein BAFA gefördertes Sanierungskonzept erarbeitet. Das Ziel der Verwaltung und des Bürgermeisters ist hier, die Energieverbräuche durch die Installation von PV Anlagen nachhaltig zu senken und die Wärmedämmung zu verbessern. Gleichzeitig liegt noch ein signifikantes Einsparungspotential im Bereich der Straßenbeleuchtung. Hier werden momentan dynamische Steuerungskonzepte genauer untersucht. 
Neben den Einsparungsmöglichkeiten bestehen aber ebenfalls Möglichkeiten im Bereich der Energieerzeugung. Diese sind bei größeren Erzeugungsmengen nicht ohne Expertenunterstützung umzusetzen. Die Gemeinde Oberaudorf verfügt bereits über ein Wasserkraftwerk mit einer installierten Leistung von 700KW in Mühlbach. Ein weiteres Kraftwerk mit ca. 700KW installierter Leistung wäre prinzipiell am Auerbach unterhalb der Hotelanlage Tatzelwurm denkbar. Dabei wird nicht an ein Kraftwerk mit Staumauer, sondern an eine Anlage mit Druckleitung gedacht. Mit einer kombinierten Systemleistung 1,4 MW wäre Oberaudorf in der Lage, einen Großteil seiner Grundlast von ca. 1,7MW im Gemeindegebiet abzufangen. Der Bürgermeister wird diese Idee vorstellen. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Angebotssteller zur Voruntersuchung in seiner Zeit als Professor an der Universität für Bodenkultur am gleichen Lehrstuhl tätig war. Aus dieser Erfahrung hält der Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Pelikan für sehr geeignet, eine Untersuchung zum Wasserkraftpotential am Auerbach durchzuführen. Interessenverbindungen bzw. sonstige aktuelle und vergangene geschäftliche Verbindung zwischen dem Bürgermeister und Herrn Pelikan existieren nicht.      

Diskussionsverlauf

Die Idee zur Untersuchung des umweltfreundlichen Ausbaus der Wasserkraft am Auerbach wird grundsätzlich begrüßt. Auf die strengen Anforderungen, die ein solches Projekt mit sich bringt, wird hingewiesen. Der Gemeinderat legt Wert darauf, dass Beeinträchtigungen für Mensch und Natur nur im angemessen Maße erfolgen dürfen. 
Mehrfach wir aus dem Gremium der Wunsch geäußert, dass für die Gemeinde ein Gesamtkonzept für nachhaltige Energieerzeugung entwickelt werden muss, in dem alle geeigneten Energiequellen abgebildet werden. Insbesondere wird auch auf die nachhaltige Energieversorgung mit Holzprodukten (Hackschnitzel) verwiesen, dass die Gemeinde selbst als Holzerzeuger tätig werden kann. Beim Projekt „Am Heimfeld“ wird eine Stromerzeugung durch Hackschnitzel mit einer Nahwärmeversorgung gezielt überprüft. Eine Präsentation durch einen Anbieter soll in einer der nächsten Dorfentwicklungsausschusssitzungen angestrebt werden.

Für das Projekt Wasserkraft wird die Voruntersuchung freigegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Voruntersuchung für ein nachhaltiges Wasserkraftwerk am Auerbach bei Herrn Prof. Dr. Pelikan in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof; Geräteträger FußTrac

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Bestandsunimog der Gemeinde hat mit 20 Jahren seinen maximalen Einsatzzeitraum erreicht. Das Fahrzeug war in den letzten Jahren durch eine stark steigende Zahl an Reparaturen gekennzeichnet. Vor dem betriebswirtschaftlichen Hintergrund und der Einsatzsicherheit, gerade im Räumdienst, stand nun eine Ersatzbeschaffung an. Zur Auswahl standen eine erneute Beschaffung eines Unimog, die Anschaffung eines Schleppers und die Anschaffung eines FußTrac. Der finanzielle Aufwand für die Fahrzeuge ist bei gleicher Ausstattung vergleichbar. Der Bauhof hat in den letzten Wochen verschiedene Fahrzeuge getestet und hat im Abschluss die Anschaffung eines FußTrac empfohlen. Der Bauhof-Leiter Michael Astl kann bei Bedarf näheres über die Abwägungsgründe berichten. Wie bereits in vorheriger Sitzung berichtet, möchte sich die Gemeinde beim Kauf auf Vorführfahrzeuge bzw. junge gebrauchte Fahrzeuge konzentrieren, um Kosten zu sparen. Der zum Kauf vorgeschlagene FußTrac ist ein junges Vorführfahrzeug mit ca. 300 Betriebsstunden. Der Vorteil des Fahrzeuges ist, dass alle Anbauteile zum Schneeräumen weiterverwendet werden können. Die Kosten des Fahrzeuges belaufen sich auf 190400.- (s. Anlage).    

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob das Fahrzeug aufgrund der geringen Fertigungszahlen auch alle Anforderungen für den Bauhofbetrieb dauerhaft erfüllen kann. Der Bauhofleiter versichert, dass das Fahrzeug von mehreren fachkundigen Beschäftigten eingehend geprüft wurde und dabei keinerlei Bedenken entstanden sind.

Außerdem wird aus der Mitte des Gemeinderats vorgeschlagen, ob nicht eine vorherige Miete des Fahrzeuges in Frage käme, um die Geeignetheit eingehender prüfen zu können. Dazu wird aber keine Veranlassung gesehen, da das Fahrzeug dauerhaft gebraucht wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung des FußTrac zu vorgelegten Konditionen und beauftragt die Verwaltung, alles Übrige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

15. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö informativ 15

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erinnert an das Maibaumaufstellen am ersten Mai 2022 am Rathausplatz und lädt alle Anwesenden dazu ein.

Datenstand vom 25.05.2022 08:35 Uhr