Datum: 24.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen.
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gschwendtnerfeld"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.05.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
- Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
- In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021 (TOP 6) wurde der Aufstel-lungsbeschluss zur dritten Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtnerfeld“ gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist es notwendig, den Flächennutzungsplan im entsprechenden Gebiet von der Darstellung „Fläche für die Land-wirtschaft“ zu ändern in:
- Der nördliche Teilbereich (ca. ¼ des Bereiches): sonstige Sondergebiete SO, Zweckbestimmung „Gebiet für kleinflächigen Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO
- Der mittlere Teilbereich (ca. ¼ des Bereiches): sonstige Sondergebiete SO, Zweckbestimmung „Gebiet für großflächigen Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO
Für die Flächennutzungsplanänderung wurde ein fachkundiges Architekturbüro beauftragt. Der Entwurf zur 3. FNP-Änderung wurde mit dem Bebauungsplanentwurf abgestimmt. Die Verwaltung stellt den Inhalt der Planung zusammenfassend kurz vor.
Diskussionsverlauf
Vor Präsentation des Planentwurfes durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert BGM Dr. M. Bernhardt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die Aufgabe und Bedeutung des Flächennutzungsplanes (Vorbereitende Bauleitplanung). Dieser schafft kein Baurecht, sondern bildet die zukünftigen Überlegungen hinsichtlich der Bodennutzungen bzw. Planungen der Gemeinde vorausschauend ab. Er hat eine sogenannte Innenwirkung. Der verbindliche Bauleitplan (Bebauungsplan) ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Deshalb wird die Flächennutzungsplanänderung in einem Parallelverfahren mit der Bebauungsplanaufstellung in dem betroffenen Teilbereich durchgeführt. Anschließend stellt die Verwaltung den Planentwurf zur 3. FNP-Änderung vor und erläutert diese. U.a. wurden folgende Anmerkungen und Fragen aus dem Gemeinderat geäußert.
- Art des dargestellten Biotops. Hier: Hochstaudenfluren an Bachläufen und Nassstandorten.
- Art und Ausführung des geplanten Brückenbauwerkes. Erschließung des Baugebietes von den Röthenbachstraße her.
- Ausgleichsflächenregelungen
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Benno Fürbeck wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der heute vorgelegten Form mit Plandatum: 24. Mai 2022 mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
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4. Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtnerfeld": Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.05.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
1. Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
2. In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 (TOP 8) wurden die Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtnerfeld“ für die nördliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 364, Gemarkung Oberaudorf, sowie die Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan (TOP 7) gefasst. Der hier gegenständliche Bebauungsplan soll die Nahversorgung der Gemeinde Oberaudorf sichern. Vorrangiges Planungsziel ist deshalb die baulich-räumliche Aufwertung des Gebietes sowie die bauliche Innenentwicklung. Eine vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung ist deshalb notwendig.
3. Die Verwaltung stellt eingangs den Bebauungsplanentwurf mit Anlagen zusammenfassend vor. Das beauftragte Architekturbüro steht zudem für detaillierte Angaben und Erläuterungen sowie Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung. Ein dringlich zu klärender Punkt in der heutigen Diskussion wäre auch, ob die Gemeinde sich bereit erklärt, Flächen aus dem gemeindlichen baurechtlichen Öko-Konto für die benötigten Ausgleichsflächen dem Vorhabenträger für das Projekt zur Verfügung zu stellen.
Diskussionsverlauf
Zunächst erläutert der Erste Bürgermeister die Wirkung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Gemeinderat kann hier bereits sehr genau Vorgaben für das Bauvorhaben treffen. Insbesondere kann auch die genaue Lage und Größe der Baukörper sowie deren Gestaltung festgelegt werden.
Anhand der Planvorlage geht dann der Leiter des gemeindlichen Bauamts auf die Details des Bauvorhabens ein. Dabei erklärt er Feststellungen in der Begründung des Bebauungsplans sowie die Regelungen der notwendigen Anlagen, wie den Umweltbericht, die schalltechnische Untersuchung und das Verkehrsgutachten.
Anschließend steht der beauftrage Architekt für dieses Vorhaben, Herr Wagen-staller, für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Aus der anschließenden Diskussion ergeben sich folgende Anregungen sowie Sachverhalte, die noch geklärt werden müssen:
- Die maximale Gebäudehöhe beträgt 6 Meter.
- Die Fassade des Gebäudes soll mit Holz verkleidet wird, bzw. eine ortstypische Gestaltung erhalten.
- Die KFZ-Stellplätze sollen noch weitergehend begrünt werden, insbesondere die weniger genutzten Flächen am Rand des Parkplatzes sollten bestmöglich natürlich gestaltet werden.
- In den Grünstreifen sollten Bereiche für Ruhe und Aufenthaltsbereiche vorgesehen werden.
- Die Dachlandschaft sollte eben verlaufen und nicht mit hoch- und überstehenden Aufbauten versehen sein.
- Die Begrünung des Daches soll intensiv und nicht extensiv sein.
- Die Zufahrtssituation ist noch intensiv zu planen. Die Lage einer Linksabbiegerspur muss exakt festgelegt werden und mit der Zufahrt zum Wertstoffhof und Feuerwehrhaus abgestimmt werden.
- Die Zuwegung für Fußgänger ist ebenfalls noch auszuarbeiten. Sie muss möglichst barrierefrei ausgeführt sein. Der Einbau einer Querungsinsel über die
Geigelsteinstraße ist notwendig. Die geeignete Lage muss genau untersucht werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Benno Fürbeck wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46: „Gschwendtner Feld“ in der heute vorgelegten Form mit Plandatum: 12. Mai 2022 mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
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5. Antrag der Gemeinderatsmitglieder Regina Götze und Michael Mermigkas auf Errichtung einer Hackschnitzel-Nahwärmeanlage sowie einer PV-Anlagen-Pflicht für geeignete Dachflächen im geplanten Neubaugebiet "Am Heimfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.05.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Zum Thema Energieversorgung für das Baugebiet „Am Heimfeld“ wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 25.01.2021 bereits festgehalten, dass bei der Ausschreibung der Ingenieursleistungen darauf hingewiesen werden soll, dass für die Erschließung des Baugebiets auch die Versorgung mit einem zentralen Wärmenetz geprüft werden soll (z.B. Blockheizkraftwerk).
Auch in der vorangegangenen Gemeinderatssitzung am 26.04.2022 wurde im Zuge der Entwicklung eines nachhaltigen Energiekonzepts insbesondere auch auf die Versorgung mit Holzprodukten (Hackschnitzel) verwiesen. Evtl. könnte die Gemeinde aufgrund des eigenen Waldbestandes selbst als Holzerzeuger tätig werden. Beim Projekt „Am Heimfeld“ wird eine Stromerzeugung durch Hackschnitzel mit einer Nahwärmeversorgung gezielt überprüft. Es wurde beschlossen, dass eine Präsentation durch einen Anbieter in einer der nächsten Dorfentwicklungsausschusssitzungen angestrebt werden soll. Die Verwaltung hat daraufhin schon Kontakt mit dem Stadtwerken Rosenheim und deren Tochterunternehmen INNergie aufgenommen.
Erste konkrete Gespräche unter Einbeziehung der Leitung der Gemeindewerke fanden am vergangenen Freitag statt. Der Bürgermeister berichtet kurz darüber.
Der Antrag von den Gemeinderatsmitgliedern Michael Mermigkas und Regina Götze auf die Errichtung einer Hackschnitzel-Nahwärmeanlage sowie einer PV Anlagen-Pflicht auf geeigneten Dachflächen im geplanten Neubaugebiet Am Heimfeld deckt sich mit den bereits eingeleiteten Zielen des Gemeinderats und bedarf eigentlich keiner neuerlichen Abstimmung.
Das Thema wurde im Übrigen frühzeitig durch die Verwaltung eingebracht und die zugehörige und im Antrag wiederholt genannte Technik wurde in vorheriger Sitzung durch das Gemeinderatsmitglied Michael Astl bereits genannt. Auf diesen Hinweis sind bereits Präsentationstermine vereinbart worden.
Es verbleibt also der Punkt PV-Anlagen-Pflicht. Die Verwaltung ist hier der Meinung, dass PV-Anlagen eine prinzipiell sehr sinnvolle Einrichtung sind. Diese sollten auch im Sinne der Bewohner, zur Senkung der Stromkosten unbedingt eingeplant werden. Eine explizite Verpflichtung ist aber wegen der aktuellen Baupreise allerdings kritisch zu sehen. Die notwendige Investition wird den Wohnraum abermals verteuern und kann den Bau für manche Bürger damit verunmöglichen. Zudem muss hier das Selbstbestimmungsprinzip geachtet werden. Für die Verwaltung ist eine zwingende Festsetzung nur mit einer Öffnungsklausel anzuraten.
Diese sollte dem Bauherren einen definierten Zeitraum zur Errichtung der Anlage eröffnen, um etwaige Finanzierungslücken zu berücksichtigen. Wahlweise könnte auch eine Verpflichtung zur Errichtung einer einfachen Solaranlage angeboten werden.
Bei einer eventuell zu errichtenden Nahwärmeversorgung ist auch darauf zu achten, dass man nicht auf der einen Seite von den Bürgern zwingend eine PV Anlage verlangt, im System Heimfeld dann aber ein operationeller Stromüberschuss anfällt und damit die privaten PV Erträge zu großen Teilen ins Netz eingespeist werden. In diesem Fall wäre von einer privatwirtschaftlichen Rentabilität nicht mehr auszugehen und eine Nettobelastung der Einwohner des Heimfeldes wäre zu befürchten.
Im Übrigen ist bei Anträgen laut GO eine Gegenfinanzierung vorzuschlagen. Aus dem Antrag geht nicht eindeutig hervor, ob hier ein Betreibermodell oder ein privatwirtschaftliches Modell angestrebt wird. Sollte ein Betreibermodell durch die Gemeindewerke angestrebt sein, ist eine Gegenfinanzierung vorzuschlagen.
Nach Auffassung der Verwaltung kommt eine verpflichtende Festsetzung einzelner Energieträger für das Heimfeld zu früh. Dies liegt v.a. an der noch fehlenden Aufstellung eines energetischen Gesamtkonzeptes. Zudem liegt kein Gegenfinanzierungskonzept vor.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nachgezogene Anträge zu bereits bestehenden Beschlüssen, unabhängig von der einreichenden Fraktion, nicht zur Behandlung vorgelegt werden können. Anträge sind nicht dazu geeignet, bestimmte Themen, die bereits eine Diskussion im Rat erlebt haben und für die bestehende Beschlüsse vorliegen, durch einzelne Fraktionen zu absorbieren.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister berichtet über das Gespräch mit Fachleuten der Fa. INNergie bezüglich der nachhaltigen Energieversorgung des Gebiets am Heimfeld. Nach ersten Aussagen der Experten ist eine Versorgung mit einem BHKW und einem Nah-wärmenetz leider schwer vorstellbar, da gerade im Sommer kein Bedarf für die Wärmeabnahme entstehen wird. Es werden nur neue, energiesparende Häuser errichtet, sodass die Wärmeabnahme äußerst gering sein wird. Der Betrieb eines Kraftwerks, das Wärme und Strom liefert, ist daher nicht sinnvoll. Auch eine Holzvergasungsanlage, die nur ein reines Wohngebiet versorgt, wird kritisch gesehen, da die Anlaufzeiten dafür sehr träge sind und gerade dann keine Wärme zur Verfügung steht, wenn sie dringend gebraucht wird.
Unstrittig ist, dass die Dachflächen des Gebietes für die Solar- bzw. Photovoltaik-nutzung verwendet werden müssen. So wird verhindert, dass während der warmen Jahreszeit Heizanlagen betrieben werden müssen. Eine Lösung für die Wärmeversorgung während der kalten Jahreszeit bedarf aber noch einer Lösung. Hier könnten evtl. auch schon Systeme der Wasserstofftechnik zum Einsatz gelangen.
Zunächst wird die INNergie GmbH eine Wärmebedarfsanalyse durchführen, auf deren Basis dann weiter entschieden werden kann. Die INNergie will auch Vorschläge für das Energiekonzept des gesamten Ortes vorlegen. Evtl. kann bereits ein Einstieg mit dem Baugebiet „Am Heimfeld“ erfolgen.
Wie bereits bei den vorangegangenen Beratungen zu diesem Thema, herrscht im Gremium weitgehend Einigkeit darüber, dass für das Baugebiet Am Heimfeld eine nachhaltige Lösung für die Energie- und Wärmeversorgung gefunden werden muss. Dazu sind aber noch umfangreiche Untersuchungen notwendig. Eine Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren ist deshalb zurückzustellen.
Beschluss
Dem Antrag der Gemeinderatsmitglieder Mermigkas und Götze wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15
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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.05.2022
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Eintritt des Bauhofbeschäftigten Klaus Effenberger in den Ruhestand
Nach 35 Dienstjahren beendet der Bauhofmitarbeiter Klaus Effenberger seinen Dienst bei der Gemeinde Oberaudorf und tritt in den wohlverdienten Ruhestand ein. Der Bürgermeister bedankt sich herzlich für seine jahrzehntelange Tätigkeit, u. a, auch für die 33 Jahre lange Ausübung des Marktmeisters.
Aufgabenübertragung der Tätigkeit „Verantwortlicher für die Durchführung von Jahrmärkten – Marktmeister“.
Der Aufgabenbereich des Markmeisters wurde durch den Ersten Bürgermeister an den Bauhofmitarbeiter Sebastian Wildgruber übertragen. Dieser nimmt diese Aufgabe gerne an.
Diskussionsverlauf
Rathausfassade
Der Bürgermeister bittet die Gemeinderatsmitglieder, sich das Farbbeispiel am Eingang zum Haus des Gastes zu betrachten und dazu rasch Rückmeldung über Whatsapp zu geben.
Vorstellung Schulräume in Modulbauweise
Für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass für die Grundschule Oberaudorf zusätzliche Klassenzimmer benötigt werden, zeigt der Bürgermeister anhand eines ersten Angebotes, wie solche Räume in modularer Bauweise aussehen würden und mit
welchen Kosten zu rechnen ist.
Aus dem Gremium wird geäußert, dass im Bedarfsfall die Elternschaft rechtzeitig über die Verlagerung der Klassenzimmer informiert werden muss.
Breitbandausbau im Außenbereich
Aufgrund einer Nachfrage aus dem Gremium kann der Bürgermeister berichten, dass derzeit noch keine Ausbaubereitschaft der Telekommunikationsanbieter für die unerschlossenen Außenbereiche besteht. Neue Förderprogramme müssen abgewartet werden. Evtl. könnte der Ausbau des Mobilfunks Abhilfe schaffen. Die Verwaltung wird sich entsprechend erkundigen.
Datenstand vom 29.06.2022 11:04 Uhr