Datum: 07.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
2. BGM Holzmaier frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.04.2022 wurde vorab bekannt gegeben. Der BGM frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.
Diskussionsverlauf
GR Herr Waller nimmt ab 19.03 Uhr an der Sitzung teil.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Strukturkonzept Wasserversorgung nach der RZWas - aktueller Sachstand (Hr. Haindl, Fa. INFRA)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
In der WA-Sitzung am 01.07.2021 wurde die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes für die Wasserversorgung der Gemeinde Oberaudorf beschlossen. Für diese Planungsleistung wurde nach einem Ausschreibungsverfahren das Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim beauftragt.
Mit dem Strukturkonzept sollen insbesondere die folgenden Fragestellungen untersucht werden:
- Wasserbedarfsberechnung für die kommenden 25 Jahre,
- Bewertung Wasserversorgungsnetz, insbesondere auch mit hydraulischen Berechnungen,
- Bewertung Hochbehälter und Pumpstationen: Bestandsaufnahme mit Bewertung Ist-Stand unter Berücksichtigung der Wassergewinnungsanlagen; Betrachtung von Alternativlösungen, wie z. B.
• Hochbehältervolumen ausreichend,
• Hochbehälter in Außengebieten (fehlt derzeit auf dem Tatzelwurm),
• ggf. Ersatz sanierungsbedürftiger kleinerer Hochbehälter durch einen neuen größeren?
- Bewertung Netztopologie (z. B. Versorgung Bergregionen, Alternativlösungen),
- Trassenbewertung für eine Neuerschließung des Gebietes Sudelfeld - Grafenherberg (Gemeindegebiet Oberaudorf) vom mittleren Sudelfeld aus (von der Gemeinde Bayrischzell),
- Notverbund mit der Nachbargemeinde Kiefersfelden (Prüfung der Dimensionierung).
Die Ausarbeitung des Strukturkonzeptes ist inzwischen weit fortgeschritten. Herr Haindl von der Fa. INFRA wird in der Sitzung über den aktuellen Stand berichten.
Diskussionsverlauf
Nach einer kurzen Einführung zu den Zielen des Strukturkonzeptes wird Herrn Haindl von der Fa. INFRA das Wort übergeben, um über die bisherigen Ergebnisse und den aktuellen Stand zu berichten. Einige wichtige von Hr. Haindl vorgetragene Untersuchungsergebnisse bzw. Sachverhalte enthält die nachfolgende Auflistung:
• Grundlage eines Strukturkonzeptes ist eine Wasserbedarfsberechnung für die kommenden 25 Jahre. Die Basisdaten lieferten die Gemeindewerke (Haupt- und Zweitwohnsitze, Großabnehmer, Übernachtungen, Groß- und Kleinvieheinheiten).
Für die Tiefzone (Gebiet Oberaudorf und Niederaudorf) ergeben sich die folgenden Werte:
- Einwohner derzeit: 5.125 (Hauptwohnsitze und 40 % Zweitwohnsitze in der Tiefzone)
- Einwohner in 25 Jahren: 6.431 (Ansatz Zuwachs Hauptwohnsitze 1 % pro Jahr)
- Berücksichtigt wird eine Senkung der Wasserverluste auf 10 %, eine Reduzierung des Wasserbedarfes der öffentlichen Brunnen auf 15.000 m³/a und eine Reduzierung des Eigenbedarfes auf 10.000 m³/a.
- Ergebnis: In 25 Jahren wird der Mehrverbrauch aufgrund des Bevölkerungszuwachses durch die Reduzierung der Wasserverluste, des Eigenbedarfes und des Bedarfes für die öffentlichen Brunnen in etwa kompensiert. Lediglich der max. Tageswasserbedarf steigt etwas an:
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derzeit
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in 25 Jahren
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Jahreswasserbedarf
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440.000 m³/a
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430.500 m³/a
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Durchschnittlicher Tageswasserbedarf
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1.200 m³/d
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1.180 m³/d
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Maximaler Tageswasserbedarf
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2.120 m³/d
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2.280 m³/d
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Maximaler Stundenbedarf
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254 m³/h bzw. 71 l/s
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274 m³/h bzw. 76 l/s
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• Trinkwasserspeicher (Hochbehälter): Aufbauend auf die Wasserbedarfsberechnung errechnet sich das empfohlene Volumen in der Tiefzone zu 1.700 m³.
- Derzeit vorhanden: 900 m³ (Hochbehälter Agg und Bergschlössl)
- Erforderliches zusätzliches Volumen: 800 m³
• Erweiterung des Speichervolumens - 3 Varianten:
- Behälter neu 800 m³; Agg und Bergschlössl werden saniert
- Behälter neu 1.100 m³; Agg wird saniert, Bergschlössl stillgelegt
- Behälter neu 1.700 m³; Agg und Bergschlössl werden stillgelegt
• Netzhydraulik: Das gesamte Trinkwassernetz wurde in einem Programm für hydraulische Berechnungen hinterlegt.
- Die Netzhydraulik ist in Ordnung, die Leitungsquerschnitte ausreichend.
- Mit dem Programm können auch Schwachstellen für den Löschwasserbedarf ermittelt werden.
• Trinkwassergewinnung: Für die Wasserversorgung ist der Brunnen Mühlau entscheidend; genehmigter max. Entnahmestrom:
- Brunnen Mühlau - 50 l/s
- Haslachquellen - 5 l/s
• Trinkwasser-Notverbund Kiefersfelden: Um eine Aussage für die max. mögliche Fördermenge nach Oberaudorf zu erhalten, wurde ein Pumpversuch durchgeführt:
- Um die Versorgung von Oberaudorf an Tagen mit max. Wasserbedarf sicherzustellen, wäre eine Fördermenge über 24 Stunden von 26,4 l/s erforderlich.
- Beim Pumpversuch konnte die Pumpe bei 80 % Leistung rund 19 l/s fördern. Der Druck auf der Saugseite der Pumpe betrug hierbei nur noch 2,1 bar.
- Grundsätzliche ist ein Notverbund für Notfälle vorgesehen (z. B. Ausfall einer Wassergewinnungsanlage), nicht jedoch für die kontinuierliche Deckung des Wasserbedarfes. Daher soll er auch nicht bei der Bemessung des erforderlichen Volumens für Trinkwasserspeicher berücksichtigt werden.
• Erschließung Grafenherberg von der Gemeinde Bayrischzell:
- Die Wasserbedarfsberechnung ergibt einen Bedarf an Spitzentagen von 80 m³/Tag bzw. rund 1,0 l/s.
- Die Wasserversorgung für das Gebiet Sudelfeld von Bayrischzell ist für 5 l/s ausgelegt.
- Es wird ein Hochbehälter mit 80 m³ vorgeschlagen (Standort Waldkopf).
- Der Anschluss an der Wasserversorgung Bayrischzell könnte im Bereich des Berghotels Sudelfeld erfolgen (mit Pumpstation).
- Das Abwasser könnte über eine Druckleitung bis zu einem Hochpunkt am Waldkopf und von dort weiter über eine Freispiegelleitung zum mittleren Sudelfeld in den Kanal DN 200 von Bayrischzell geleitet werden (gemeinsame Trasse mit der Wasserleitung).
- GR Herr Waller frägt nach, ob das Abwasser nicht alternativ und ggf. günstiger in das Abwassersystem an der Talstation des Waldkopfliftes geleitet werden kann.
- Ein technisches Klärungsgespräch vor Ort zu offenen Fragen ist für Ende Juli vorgesehen.
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4. Sanierung Trinkwasser-Hochbehälter Watschöd - Ergebnis der beschränkten Ausschreibung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bereits in den vergangenen WA-Sitzungen wurde über den Sanierungsbedarf der Trinkwasser-Hochbehälter berichtet. Die vom Ingenieurbüro Killi aus Emmering bisher durchgeführten Untersuchungen fließen hierbei auch in das Strukturkonzept Wasserversorgung des Ingenieurbüros INFRA ein, z. B. bei der Frage wie groß ein neuer Hochbehälter für die Schaffung von zusätzlichem Speichervolumen ausfallen soll. So kann es z. B. wirtschaftlicher sein, Hochbehälter für die Tiefzone von Ober- und Niederaudorf (Hochbehälter Bergschlössl, Agg und Schindleiten) nicht zu sanieren, sondern stillzulegen und den ohnehin erforderlichen neuen Behälter entsprechend größer auszuführen.
Nicht in Frage gestellt werden hierbei die vorhandenen Trinkwasser-Hochbehälter in den Berggebieten, welche zum Teil stark sanierungsbedürftig sind. Da solche Sanierungsmaßnahmen nach 2.2.3 der RZWas zuwendungsfähig sind, wurde für heuer die Sanierung des Hochbehälters Watschöd (100 m³, 2 Kammern) geplant. Der Zuwendungsantrag nach RZWas wurde am 28.12.2021 beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim eingereicht.
Im Zuwendungsantrag wurden die Gesamtkosten für die Sanierung des Hochbehälters Watschöd auf der Grundlage einer Kostenberechnung des IB Killi mit 316.000 € (ohne USt) beziffert. Es wurde eine Zuwendung von 221.480 € beantragt (70 %). Der Zuwendungsbescheid vom WWA Rosenheim wurde nach einer längeren umfassenden Prüfung der Maßnahmenbeschreibung (Erläuterungsbericht) und mehreren nachgeforderten Nachweisen am 24.05.2022 ausgestellt.
Die Kostenberechnung des IB Killi mit Gesamtkosten von netto 316.000 € lässt sich in die folgenden Gewerke unterteilen:
a) Mineralische Instandsetzung innen mit Dämm- und Abdichtungsarbeiten außen
b) Erneuerung Pumpstation und Rohrleitungsanlage
c) Elektro-, Steuerungs- und Fernwirkanlagen
d) Sonstiges (Sicherheitstür, Zaunanlage)
Die Ausschreibung für das Hauptgewerk a) erfolgte am 31.05.2022 im Bayerischen Staatsanzeiger als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Grundlage war die vom IB Killi erstelle Leistungsbeschreibung, wobei die Kostenberechnung für dieses Gewerk netto 155.100 € ergab.
Es wurden die folgenden 7 Firmen angefragt:
- Josef Pfaffinger Bauunternehmung GmbH
- PORR Bau GmbH Tiefbau - NL Tirol
- Fritz Wiedemann und Sohn GmbH
- GFB - Gesellschaft für Bauwerksanierung und Instandsetzung mbH
- Hartmaier Bautenschutz GmbH
- Pfeiffer Baugesellschaft mbH
- Rudolf Mayer GmbH
Der Eröffnungstermin fand am 23.06.2022 statt.
Es gingen nur zwei Angebote ein (nachfolgende Angebotspreise ohne USt):
- Fa. Fritz Wiedemann: 300.037,13 €
- Fa. Rudolf Mayer: 303.753,71 €
Hierbei enthält das Angebot der Rudolf Mayer GmbH die mineralische Instandsetzung innen durch die Fa. Fritz Wiedemann. Das Angebot der Fa. Fritz Wiedemann sieht umgekehrt die Dämm- und Abdichtungsarbeiten außen durch die Fa. Rudolf Mayer vor. Das geringfügig günstigere Angebot der Fa. Fritz Wiedemann schließt mit einem Gesamtpreis von netto 300.037,13 €. Gegenüber der Kostenberechnung von 155.100 € stellt dies eine Erhöhung von 93,4 % dar.
Da im Ergebnis nicht zwei oder mehrere voneinander unabhängige Angebote abgegeben wurden und selbst das günstigstere Angebot 93,4 % über der Kostenberechnung lag, wird vorgeschlagen, die Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen (> 25 % Kostenberechnung) aufzuheben und eine erneute Ausschreibung mit einem Ausführungstermin bis spätestens Frühjahr 2023 zu starten.
Diskussionsverlauf
WL Paul erläuterte den Sachverhalt, wie oben beschrieben. Er wies darauf hin, dass die Ausschreibung in die Zeit der Pfingstferien fiel und dies ein Grund sein könnte, warum nicht mehr Firmen ein Angebot abgegeben haben. Bei einer neuen Ausschreibung sollen die Firmen für die Angebotserstellung etwas mehr Zeit erhalten. Ebenfalls sollen sie die Wahlmöglichkeit bekommen, die Sanierung noch in diesem Jahr vor dem Winter oder aber erst im Frühjahr durchzuführen. Auf Nachfrage von 2. BGM Holzmaier teilte Paul mit, dass bei einer Aufhebung und erneuten Ausschreibung kein neuer Zuwendungsantrag gestellt werden muss.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt die Ausschreibung „Sanierung HB Watschöd - Mineralische Instandsetzung“ vom 31.05.2022 aus wirtschaftlichen Gründen (Angebotspreis > 25 % Kostenberechnung) aufzuheben und eine erneute Ausschreibung mit einem Ausführungstermin bis spätestens Frühjahr 2023 zu starten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Stromanschluss Funkmast am Kirnsteiner See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Wie bereits in den WA-Sitzungen am 11.11.2021 und 12.04.2022 erläutert, plant die DFMG Deutsche Funkturm GmbH an der nördlichen Gemeindegrenze von Oberaudorf südlich des Kirnsteiner Sees einen Funkmast zu errichten (siehe Übersichtsplan im Anhang).
Die DFMG hat mit den Bauarbeiten inzwischen begonnen.
Der WA sprach sich in der Sitzung am 11.11.2021 dafür aus, der DFMG ein Angebot zu für einen Stromanschluss zu unterbreiten.
Auf Basis von Kostenberechnungen des Ingenieurbüros ROPLAN für drei verschiedene Trassen wurde der DFMG am 18.11.2021 ein Angebot für eine Mittelspannungstrasse mit Trafostation am Standort des Funkmastens übermittelt. Die Angebotssumme betrug 376.000 € (ohne USt), wobei das Angebot noch mehrere Vorbehalte bezüglich der Realisierbarkeit (z. B. aufgrund der vorhandenen Untergrundbelegung bzw. Zustimmung von Grundstückseigentümern) enthielt.
Um diese bestehenden Unsicherheiten zu klären, beauftragte die DFMG zunächst nur Planungsleistungen mit dem Ziel, eine realisierbare Trasse festzustellen und eine bessere Kostensicherheit zu erzielen.
Während der Planungen wurde auch bei der Autobahn GmbH des Bundes nachgefragt, ob diese weiterhin einen Ausbau des Autobahnparkplatzes Kranzhorn vorsieht, da jetzt eine Erschließung des Parkplatzes mit der Stromtrasse zum Funkmast kombiniert werden könnte. Dies würde eine Teilung der Kosten für die Stromtrasse von Einfang bis zum Autobahnparkplatz zwischen der DFMG und der Autobahn ermöglichen. Die Gespräche mit der Autobahn GmbH verliefen bisher sehr positiv, wenngleich noch kein Vertrag für eine Miterschließung abgeschlossen werden konnte. Siehe hierzu den nächsten TOP.
Bei den durchgeführten Planungen hat sich schließlich eine Trassenführung von Einfang über die Gemeindestraße Flur-Nr. 122/1, dem Autobahnparkplatz Kranzhorn, dem angrenzenden nördlichen Abschnitt auf Autobahngrund und weiter über das Waldstück der Bayerischen Staatsforsten (Flur-Nr. 210) zum Funkmast als Favorit herausgestellt.
Diese Stromtrasse wurde schließlich auf Grundlage einer vom Ingenieurbüro ROPLAN ermittelten Kostenberechnung am 10.06.2022 der DFMG für netto 388.600 € angeboten. Das Angebot enthält den Zusatz, dass zu diesen Kosten 83.100 € der DFMG erstattet bzw. nicht berechnet werden, sofern sich die Autobahn GmbH des Bundes für die Herstellung der Stromtrasse von Einfang bis zum Autobahnparkplatz Kranzhorn beteiligt.
Das Angebot wurde von der DFMG am 13.06.2022 angenommen und am 23.06.2022 beauftragt. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung wurde kein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt.
Die Gemeindewerke haben sich dafür entschieden, die Verlegung der Stromtrasse in Eigenregie mit planerischer Unterstützung des Ingenieurbüros ROPLAN durchzuführen.
Aufgrund der derzeitigen Lieferschwierigkeiten von Mittelspannungskabel wurden diese bereits bestellt. Sofern die Autobahn GmbH einer Mitverlegung von Wasser und Abwasser zustimmt, werden auch hierfür geeignete Rohre und Formteile beschafft.
Die Tiefbauarbeiten unterteilen sich in drei Abschnitte (siehe Übersichtsplan):
a) Von der Trafostation in Einfang bis südlich des Autobahnparkplatzes Kranzhorn (ca. 890 m)
b) Entlang des Autobahnparkplatzes Kranzhorn und rund 360 m nördlich davon (ca. 740 m)
c) Über die Gemeindestraße mit der Flur-Nr. 208 und das Grundstück der Bayerischen Staatsforsten zum Funkmast (ca. 670 m)
Die Abschnitte a) und c) sollen nach Jahrespreisen mit der Fa. Albert Steiner verlegt werden (ab August).
Der Abschnitt b) entlang des Autobahngrundstückes wird von der Fa. LB Elektro- und Verkehrsanlagenbau GmbH & Co. KG aus Bischofsmais mitverlegt. Diese Firma hat von der Autobahn GmbH den Auftrag, entlang der Autobahn Leerrohre mit Datenkabel zu verlegen. In Abstimmung mit der Autobahn GmbH bot LB Elektro auch die Mitverlegung von Kabelschutzrohren für die Stromkabel der Gemeindewerke mit an. Nach positiver Prüfung des Angebotes durch das Ingenieurbüros ROPLAN beauftragten die Gemeindewerke die Mitverlegung der Kabelschutzrohre am 15.06.2022. Die Verlegearbeiten im Abschnitt b) begannen hierbei bereits in der Woche ab 20.06.2022.
Die Gemeindewerke haben für die Verlegung der Stromtrasse von Einfang bis zum Funkturm die folgenden Kosten veranschlagt (netto ohne USt, ohne eigenem Personalaufwand):
- Mittelspannungskabel, 150 mm² 62.400 € (bereits bestellt)
- Kabelschutzrohre DN 125 15.000 €
- Tiefbau Abschnitt b) 45.200 € (bereits beauftragt)
- Tiefbau Abschnitt a) und c) 130.000 € (Abrechn. n. Aufwand (Jahrespreise))
- Trafostation Funkmast 55.000 €
- Planungs- und Nebenkosten (ca. 15 %) 46.100 €
Gesamt 353.700 €
Die Gemeindewerke rechnen bei günstigem Verlauf damit, dass der Stromanschluss bis etwa Ende November 2022 fertiggestellt werden kann.
- Abschnitt b auf dem Autobahngrundstück:
Arbeiten werden voraussichtlich bereits im Juli fertiggestellt.
- Abschnitt c (nördlicher Waldbereich):
Die Verlegung ist ab Anfang August geplant.
- Abschnitt a (südlicher Bereich mit landw. Nutzung und Einfangstraße): Die Verlegung ist ab etwa Mitte September geplant.
Die Grundstückseigentümer entlang der Trasse erhalten rechtzeitig ein Informationsschreiben.
Wie im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich ist, bestanden bis zuletzt für den nördlichen Abschnitt c noch zwei Varianten für die Trasse, welche mit den Bayerischen Staatsforsten abgestimmt wurden. Am 01.07.2022 teilten uns die Bayerischen Staatsforsten mit, dass sie mit einer Verlegung der von den Gemeindewerken favorisierten Variante 1 einverstanden sind. Bei Variante 2 wäre eine Verlegung im Schutzstreifen der Mineralölfernleitung der Deutschen Transalpine Oelleitung GmbH (TAL) erforderlich gewesen. Hierzu hätte einer Sondergenehmigung bei der TAL beantragt werden müssen. Dies hätte voraussichtlich viel Zeit gekostet, wobei ein positiver Ausgang nicht sicher gewesen wäre.
Diskussionsverlauf
WL Paul erläuterte den Sachverhalt, wie oben beschrieben. Der Werkausschuss befürwortete die Vorgehensweise der Gemeindewerke.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der beschriebenen Vorgehensweise der Gemeindewerke für die Herstellung eines Stromanschlusses für den neuen Funkmast am Kirnsteiner See zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Erschließung Autobahnparkplatz Kranzhorn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Wie im vorhergehenden TOP bereits erläutert, wurde bei den Planungen für die Stromtrasse zum neuen Funkmast der DFMG auch bei der Autobahn GmbH des Bundes nachgefragt, ob diese weiterhin einen Ausbau des Autobahnparkplatzes Kranzhorn vorsieht, da jetzt eine Erschließung des Parkplatzes mit der Stromtrasse zum Funkmast kombiniert werden könnte.
Die Gespräche mit der Autobahn GmbH verliefen sehr positiv. Wenngleich mit einem Ausbau des Parkplatzes frühestens ab 2025 zu rechnen ist, besteht seitens der Autobahn Interesse, eine Teilerschließung mit Strom, Wasser und Abwasser von Einfang bis zum Autobahnparkplatz bereits jetzt vorzuziehen, damit die Kosten für die Stromerschließung gesenkt werden können (Kostenteilung mit der DFMG).
Da in diesem Fall die Autobahn GmbH und die Gemeindewerke gemeinsame Interessen verfolgen, stimmte die Autobahn GmbH auch zu, dass die Gemeindewerke die nach dem Autobahnparkplatz Kranzhorn weiter zum Funkmast verlaufende Stromtrasse etwa 450 m auf dem Autobahngrundstück verlegen dürfen.
Für die Verlegung auf dem Autobahngrundstück (gesamt rund 740 m) erteilte das Fernstraßen-Bundesamt den Gemeindewerken auf Antrag die straßenrechtliche Genehmigung. Zusätzlich wurde mit der Autobahn GmbH des Bundes ein Straßenbenutzungsvertrag abgeschlossen.
Wie bereits in der letzten WA-Sitzung am 12.04.2022 berichtet, wurde der Autobahn GmbH am 23.03.2022 eine erste Kostenschätzung für die Erschließung des Autobahnparkplatzes zur weiteren Entscheidungsfindung übermittelt. Diese umfasste eine komplette Erschließung bis zu einem möglichen Anschlusspunkt auf dem Parkplatz, inkl. Trafostation und inkl. einer Verlegung der Abwasserdruckleitung bis zur Kläranlage. Die Kostenschätzung ergab netto 794.600 €, wobei sich dieser Betrag bei einer Kostenteilung der Stromtrasse mit der DFMG um 82.250 € verringern würde.
Da uns die Autobahn GmbH mitteilte, dass mit einem Ausbau des Parkplatzes Kranzhorn frühestens ab 2025 zur rechnen sei, wurde der Autobahn GmbH für eine Miterschließung mit der DFMG jetzt ein Angebot für eine Teilerschließung ausgearbeitet, welche nur die Verlegung von Strom, Wasser und Abwasser von Einfang bis zum Autobahnparkplatz berücksichtigt (ohne Trafostation, ohne Abwasserleitung von Einfang bis zur Kläranlage). Das Angebot wurde der Autobahn GmbH am 22.06.2022 übermittelt. Die Angebotssumme beträgt netto 371.600 € mit Berücksichtigung der Kostenteilung für den Stromanschluss mit der DFMG.
Eine Antwort der Autobahn GmbH zum Angebot steht noch aus.
Diskussionsverlauf
WL Paul erläuterte den Sachverhalt, wie oben beschrieben. Auf die Frage, ob seitens der Autobahn GmbH für den Ausbau des Parkplatzes Kranzhorn auch zusätzliche Grundstücke vorgesehen werden, teilte Paul mit, dass den Gemeindewerken hierzu nichts bekannt sei. Nach den bisher bekannten Planungen soll das westlich des Autobahnparkplatzes abfallende Gelände bis zur vorhandenen Grundstücksgrenze aufgeschüttet werden, um zusätzliche Flächen für Stellplätze zu schaffen. Insbesondere sei auch die Errichtung von WC-Anlagen vorgesehen (PWC = Parkplatz WC).
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der beschriebenen Vorgehensweise der Gemeindewerke für die Teilerschließung des Autobahnparkplatzes Kranzhorn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Wasserkraftwerk Mühlbach - Vertragsentwurf Betrieb und Stromvermarktung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das WKW Mühlbach befindet sich im Eigentum einer eigenen Gesellschaft, der „Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH“. Diese Gesellschaft gehört zu 50 % der Gemeinde Oberaudorf und zu 50 % der Bayerischen & Tiroler Sensen-Union (BTSU).
In 2013 wurden im Wasserkraftwerk Mühlbach Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt, um eine höhere Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zu erhalten. Hierdurch erhöhte sich die Einspeisevergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom ab Dezember 2013 von vorher 7,67 ct/kWh auf 12,57 ct/kWh. Der Anspruch auf die Vergütung von 12,57 ct/kWh besteht für die Dauer von über 20 Jahren und endet am 31.12.2034.
Auf der Grundlage einer Vereinbarung vom Dezember 2013 zwischen der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH und den Gemeindewerken Oberaudorf nehmen die Gemeindewerke den vom Wasserkraftwerk Mühlbach ins Netz eingespeisten Strom von der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH ab und vermarkten diesen auf eigenes Risiko nach dem EEG-Marktprämienmodell. Gemäß dem Marktprämienmodell erhalten Anlagenbetreiber eine höhere bzw. niedrigere Vergütung als die EEG-Vergütung, wenn sie für ihren Strom an der Börse einen höheren bzw. niedrigeren Preis erzielen als eine durchschnittliche EEG-Anlage.
Die Vereinbarung entstand 2013 vor dem Hintergrund, dass der EEG-Vergütungssatz grundsätzlich deutlich über den an den Strombörsen bei Direktvermarktung erzielbaren Preisen lag.
Gemäß der Vereinbarung zahlten die Gemeindewerke Oberaudorf an die Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH in den vergangenen Jahren für den ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung in Höhe der EEG-Förderung von 12,57 ct/kWh und einer Zulage von 0,13 ct/kWh, gesamt 12,7 ct/kWh.
Die Gemeindewerke Oberaudorf vermarkten über die KOS Energie GmbH den Strom des Wasserkraftwerkes und nutzen hierbei das Marktprämienmodell (Direktvermarktung Wasserkraftstrom). Für die Dienstleistung erhält die KOS ein Vermarktungsentgelt von 0,2 ct/kWh. Bei einer jährlichen Stromeinspeisung von 2,0 Mio. kWh ergibt dies ein jährliches Dienstleistungsentgelt von 4.000 €.
Aufgrund der Entwicklung an den Energiemärkten in den vergangenen Monaten hat sich der Sachverhalt bei der Direktvermarktung und dem Marktprämienmodell deutlich geändert. So wurde die Marktprämie bei dem für das Wasserkraftwerk Mühlbach gültigen EEG-Satz von 12,57 ct/kWh im Sept. 2021 erstmals negativ, wobei dies auch in den Folgemonaten anhielt.
Bei einer negativen Marktprämie besteht die Einspeisevergütung nur noch aus dem dann hohen Börsen-Verkaufspreis, eine Mitfinanzierung aus dem EEG entfällt.
Monatsmarktwerte vom Jan. 2016 bis Juni 2022
Monatsmarktwerkt = monatliche durchschnittliche Spotmarktpreise Day-Ahead
Quelle: www.netztransparenz.de
Durch diese Entwicklung erhalten die Gemeindewerke Oberaudorf mit der Direktvermarktung seit 2021 gegenüber der reinen EEG-Vergütung deutliche Mehrerlöse. Die Mehrerlöse erreichten in den vergangenen Jahren die folgenden Beträge, wobei das Dienstleistungsentgelt der KOS bereits berücksichtigt ist:
- 2017: 2.400 €
- 2018: 5.800 €
- 2019: 3.100 €
- 2020: 3.500 €
- 2021: 30.500 €
- 2022: > 100.000 € ? … weiterer Jahresverlauf?
Diese Entwicklung bei der Direktvermarktung ist zunächst für die Gemeindewerke Oberaudorf erfreulich. Keinen Vorteil hat jedoch die Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH, da sie gemäß der bisherigen Vereinbarung nur die 12,7 ct/kWh erhält.
Bei dieser Thematik vertritt der Werkleiter der Gemeindewerke zwei Rollen, da er auch die Aufgabe des Geschäftsführers der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH wahrnimmt.
Aus Sicht der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH passt die Abgabe von Strom für 12,7 ct/kWh an die Gemeindewerke jetzt nicht mehr, so dass es die Pflicht des Geschäftsführers ist, nach einer besseren Vermarktungsmöglichkeit Ausschau zu halten oder aber eine neue Vereinbarung mit den Gemeindewerken zu verhandeln.
Daher wurde vom Geschäftsführer der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH in der Aufsichtsratssitzung am 20.06.2022 vorgeschlagen, den Betreibervertrag vom Dezember 2013 zwischen der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH und den Gemeindewerken Oberaudorf neu zu regeln und ein entsprechender Vertragsentwurf vorgestellt.
Gemäß diesem Vertragsentwurf erhalten die Gemeindewerke Oberaudorf Mehrerlöse gegenüber der reinen EEG-Vergütung bis zu einem jährlichen Grenzbetrag von 20.000 €. Mehrerlöse über 20.000 € sind an die Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH abzuführen, wobei von diesen aufgrund der Beteiligungsverhältnisse wiederrum 50 % der Gemeinde Oberaudorf zustehen.
In der Aufsichtsratssitzung vom 20.06.2022 zeigte sich die BTSU mit dieser Regelung einverstanden. Seitens der Gemeinde Oberaudorf wurde darauf hingewiesen, den Entwurf zunächst im Gemeinderat vorstellen und beraten zu müssen.
Der Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf
WL Paul erläuterte den Sachverhalt, wie oben beschrieben. Vom Werkausschuss wurden keine Bedenken zum Vertragsentwurf geäußert.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den vorgelegten Vertragsentwurf „Vertrag über den Betrieb des Wasserkraftwerkes Mühlbach und die Vermarktung des ins Netz der Gemeindewerke Oberaudorf eingespeisten Stroms“ anzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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07.07.2022
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ö
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informativ
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8 |
Diskussionsverlauf
GR Herr Kloo stellte die Frage, ob die Gefahr von mehrtägigen Stromausfällen inzwischen größer geworden sei. Er berichtete von einem Vortrag, in dem Landwirten empfohlen wurde, die Gefahr durchaus ernst zu nehmen und ggf. eine eigene Notstromversorgung aufzubauen. GR Frau Götze berichtete von Überlegungen, statt individuellen Einzelspeichern in Gebäuden in Zukunft größere gemeinsame Stromspeicher für ganze Orte vorzusehen.
WL Paul wies darauf hin, dass in der Energiebranche die Gefahr von Stromausfällen aufgrund der Netzstabilität einen hohen Stellenwert erhalten hat (Zunahme der erneuerbaren Stromerzeugung). Daher müssen z. B. Einspeiseanlagen > 100 kW mit fernsteuerbaren Einrichtungen ausgestattet werden, damit die Übertragungsnetzbetreiber bei Netzengpässen rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten können (Projekt Redispatch 2.0). Es sei auch nicht auszuschließen, dass durch die aktuelle Energiekrise, welche durch Energiemangel gekennzeichnet ist, Stromausfälle hervorgerufen werden können.
Datenstand vom 14.07.2022 14:16 Uhr