Datum: 28.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.05.2022
3 Aufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; Vorstellung Bebauungsvarianten Quartier Süd durch die Architekten
4 Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"; Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB)
5 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und am Graben"; Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB)
6 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Westlich der Dorfstraße" für die Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Bauantrag zu Umnutzung und Erweiterung einer bestehenden Garage in Wohnraum, In der Erlenau 5, Fl.Nr. 479/3, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Oberaudorf
8 Straßensanierungen im Gemeindegebiet Oberaudorf 2022; Vergabe Tiefbauarbeiten
9 Ausbau Gehweg am Oberfeldweg; Vergabe Tiefbauarbeiten
10 Errichtung eines mobilen Klassenzimmers für eine Schulklasse für die Grundschule Oberaudorf; Auftragsvergabe
11 Vergabe Essenslieferung Kindergarten Schatztruhe
12 Aufnahme in das Städtebauförderprogramm; Vergabe der Planungsleistungen
13 Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Tiroler Straße und Innbrücke für Fußgänger und Radfahrer
14 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 

Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 

Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; Vorstellung Bebauungsvarianten Quartier Süd durch die Architekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für den südlichen Bereich, Quartier Süd, des neuen Wohngebietes welcher im aktuellen Bebauungsplanentwurf mit 3 Baukörpern und einem 2-geschossigen Parkdeck (Split-Level) beplant ist (siehe Sitzungsdokument), stellen heute die Architekten ein neues Konzept bzw. Bebauungsvarianten vor. Da die Gemeinde diesen Bereich selbst entwickeln und in Zukunft im Eigentum behalten möchte, sollen alle Möglichkeiten einer sinnvollen, wirtschaftlichen, sozialen und zudem architektonischen Planung und Umsetzung untersucht und diskutiert werden, um für die Gemeinde die bestmögliche Nutzung zu erzielen. Um das Bebauungsplanverfahren zügig fortsetzen zu können, ist es erforderlich, bald einen auslegungsreifen Entwurf auszuarbeiten. Ziel ist es, in der Juli-Sitzung 2022 des Gemeinderates den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu fassen. Bis spätestens November 2022 müsste dann der Satzungsbeschluss erfolgen, da bereits die Vor-Planungen für die Erschließung des Baugebietes laufen. Für die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten muss der Bebauungsplan rechtskräftig sein.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Katharina Kern betritt den Saal und nimmt nun an der Sitzung teil. Es sind 14 Mitglieder des Gemeinderats anwesend. Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters und Hinweis, dass die Gemeinde die kommunale Wohnbauförderung in Anspruch nehmen wird, erläutert Architekt Brennecke vor der Präsentation des Konzeptes die Grundüberlegungen der beiden Entwurfsvarianten. Vor allem wird bei diesem Konzept viel Wert auf das Zusammenspiel von Außenraum und Wohnsituation gelegt. Eine wesentliche Änderung der neuen Planung ist die Reduktion der drei angedachten Baukörper auf zwei größere Gebäude mit zusätzlicher Schaffung von Gemeinschaftsfläche (Gemeinschaftsräume) und Verzicht auf Treppenhäuser durch Planung von Laubenzugängen, mit sogar leichter Erhöhung der Brutto-Geschossfläche. Die vorgestellten Varianten sehen einerseits die Parkflächen (ebenerdig) an der Bad-Trißl-Straße und andererseits im nordöstlichen Bereich des Quartiers vor. Unter anderem wurde von den Architekten ein Modell des Entwurfs vorgestellt und erläutert. Danach entwickelt sich eine sehr konstruktive Diskussion und Beratung, in der u.a. folgende Aspekte und Punkte angesprochen wurden: 
  • Reduktion der notwendigen Stellplätze pro Wohneinheit, abweichend von der gültigen Satzung
  • Entwicklung eines Carsharing-Konzeptes 
  • Umsetzung eines höhenversetzten, 2-geschossigen Parkdecks
  • Bauqualität der Gebäude
  • Anordnung von Fahrradstellplätzen (Festsetzung im Bebauungsplan)

Nach Diskussion fragt Bürgermeister Matthias Bernhardt die Gemeinderats-mitglieder, welche der beiden vorgestellten Varianten von ihnen favorisiert wird. Die Abstimmung ergab mit 13 : 1 Stimmen der Variante A den Vorzug. Es wurde allgemein auch betont, dass beide Entwürfe eine sehr gute Lösung darstellen. Variante A soll in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet werden. 
Da Architekt Raimund Baumann auch bei Sitzung anwesend war und parallel zu dem TOP Alternativplanungen zur nordseitig mit Einfamilienhäusern geplanten Baureihe ausgearbeitet hat, wurden diese ebenfalls vorgestellt. Grundüberlegung war, diese Baureihe mit Reihenhäusern und entsprechenden (erschwinglichen) Grundstücksgrößen zu beplanen und dadurch nachzuverdichten. Zwei Varianten wurden vorgestellt:
1. Im Bereich der Bad-Trißl-Straße 7 Reihenhäuser statt 3 Einfamilienhäuser. 
2. 6 Reihenhäuser statt 3 Einfamilienhäuser. 

Der Gemeinderat favorisierte die Planung der 7 Reihenhäuser im Bereich der Bad-Trißl-Straße. 

Zusätzlich wurden noch einige Punkte vorgestellt, welche in den aktuellen Bebauungsplan einfließen sollen: 
  • Querschnitt Erschließungsstraße und Wohnweg, Gesamtbreite 6,70 m (Skizze vom 24.06.2022)
  • keine Dacheinschnitte möglich
  • Gestaltung von Schleppdachgauben: Ansichtshöhe fixieren (75 cm bzw. 90 cm), maximale Gaubenbreite festlegen bei Einhaltung der Symmetrie (Dachaufbau der Schleppdachgauben als Konstruktionsdetail in Bebauungsplan mit aufnehmen).  

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4. Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"; Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Magnus Waller ist bei diesem Verfahren persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 GO).
Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keindl“ beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Umgriff des Hotels Keindl mit Metzgerei und Gasthof. Dabei sollen neben der Sicherung der bestehenden Nutzungen auch die Rahmenbedingungen für zukünftige bauliche Erweiterungen im Geltungsbereich bestimmt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.11.2021 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 hat in der Zeit vom 07.12.2021 bis 14.01.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 hat vom 07.12.2021 bis 14.01.2022 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.04.2022 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes in der neuen Planfassung vom 26.04.2022 hat in der Zeit vom 09.05.2022 bis 10.06.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.04.2022 hat vom 09.05.2022 bis 10.06.2022 stattgefunden. Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 37 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 22 Stellen ging kein Rücklauf ein.
12 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 3 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden. 

Öffentlichkeitsbeteiligung 
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

DB AG, DB Immobilien vom 16.05.2022

Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahme ist weiterhin gültig und zu beachten.
Abwägung
Die Behandlung der Stellungnahme erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und führt zu keiner Planänderung. Nachdem sich die Planung in den Grundzügen nicht verändert hat und keine neuen Betroffenheiten bezüglich der Bahnangelegenheiten gesehen werden, wird auch weiterhin keine Änderung der Planunterlagen erforderlich. Auf die vorangegangene Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen.

Beschluss:

Die Stellungnahme der DB AG wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
14
13
0


Handwerkskammer von München und Oberbayern vom 02.06.2022

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme und die zur Kenntnisnahme der vorausgegangenen Stellungnahme. Die Gemeinde Oberaudorf möchte für die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Betriebs, beziehungsweise Hotels und Gasthofs schaffen. Wir möchten nochmals auf die vorausgegangene Stellungnahme vom 13.Januar 2022 verweisen und diese aufrechterhalten. Die sich im Verfahrensverlauf ergebenen Änderungen sind aus unserer Sicht nicht weiter von Belang.

Abwägung

Die Stellungnahme der IHK wurden ebenfalls bereits im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung behandelt und abgewogen. Da die IHK feststellt, dass die im Verfahrensverlauf ergebenen Änderungen nicht weiter von Belang sind, ist eine erneute Behandlung der Stellungnahme nicht erforderlich. Auf die erfolgte Abwägung im vorangegangenen Verfahrensschritt wird verwiesen. 

Beschluss:

Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
14
13
0


Staatliches Bauamt Rosenheim vom 27.05.2022

Seitens des Bauamts Rosenheim bleiben die Einwendungen mit Schreiben vom 16.12.2021 weiterhin bestehen.

Abwägung

Die Einwendungen des Staatlichen Bauamts wurden in der nun vorliegenden Planfassung berücksichtigt. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich von der Dorfstraße und die Sichtdreiecke wurden in die Planzeichnung übernommen. Die Berücksichtigung der freizuhaltenden Sichtachsen ist dann im Rahmen der Ausführungsplanung der Parkplatz- und Freiflächengestaltung zu berücksichtigen. 

In Bezug auf die möglichen Immissionen lag den Planunterlagen ein Lärmschutzgutachten vor, welches unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Schallschutz am Baukörper) keine immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen bestehender oder geplanten Nutzungen erwartet. 
Eine Planänderung wird demnach nicht erforderlich.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis: 

Anwesend
Ja
Nein
14
13
0

Beschluss

Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, 28.06.2022 mit den bereits eingearbeiteten ange-führten Ergänzungen/Änderungen (ohne Planänderung i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 49 „Keindl“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und am Graben"; Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“ im vereinfachten Verfahren beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, mittels Herausnahme einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben" hier vorab entsprechendes Baurecht nach § 34 BauGB zur Erweiterung der Grundschule Oberaudorf in Form eines mobilen Betreuungsgebäudes zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.04.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben (Planfassung vom 26.04.2022) hat in der Zeit vom 09.05.2022 bis 10.06.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“ (Planfassung vom 26.04.2022) hat vom 09.05.2022 bis 10.06.2022 stattgefunden. 
Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 36 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt: 
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 19 Stellen ging kein Rücklauf ein.
15 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 2 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden. 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
DB AG, vom 10.06.2022
Gegen die Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen /Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind gegebenenfalls in der Bauleitplanung festzusetzen.
Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen.
Abwägung
Das Planungsgebiet liegt im Innenbereich und wird durch den umliegenden Gebäudebestand abgeschirmt. Dadurch ist das Gebiet von direkten Einwirkungen wie Staub oder Funkenflug nicht betroffen. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans entsteht hier eine Baulücke nach § 34 BauGB. Ob bei einer Bebauung passive Maßnahmen zum Schallschutz notwendig sind, ist im Rahmen etwaiger nachfolgender baulicher Nutzungen zu prüfen. 
Einschränkungen für die Bahnanlagen ergeben sich nicht, da keine Planungen im unmittelbaren Umfeld der Bahnanlagen vorgesehen sind. Eine Planänderung wird deshalb nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
14
14
0

Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung vom 02.06.2022
Das eigentlich von der Planung betroffene Grundstück Fl.-Nr. 118 ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens bzw. des vorliegenden Planentwurfs.
Die offensichtlich beabsichtigte Teilaufhebung des Bebauungsplanes betreffend dieser Fl.-Nr. müsste jedoch gerade diese Grundstücksfläche als Geltungsbereich und Verfahrensgegenstand haben und nicht das verbleibende Bebauungsplangebiet. Im vorliegenden Plan zur vierten Änderung des BPL („neue räumliche Grenze“) wären die eingetragenen Festsetzungen zudem nicht vollständig übernommen. Der Aufhebungsbereich sollte als solcher festgelegt und bezeichnet werden. Der ursprüngliche Geltungsbereich kann nachrichtlich und ohne planzeichnerische inhaltliche Festsetzungen gekennzeichnet sein.
Abwägung
Die Planzeichnung ist redaktionell entsprechend den Angaben des Landratsamts zu überarbeiten. Gemäß Einschätzung des Landratsamts (Mail Herr Liepold vom 03.06.2022) erfordert diese Überarbeitung keine erneute Auslegung, da aus der Begründung die Planungsabsicht klar hervorgeht.
Beschluss:
Die Planzeichnung wird entsprechend der Angaben des Landratsamts redaktionell überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
14
14
0

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt die Notwendigkeit des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans und erläutert die Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim. 

Beschluss

Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, 28.06.2022 mit den bereits eingearbeiteten ange-führten Ergänzungen/Änderungen (ohne Planänderung i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Westlich der Dorfstraße" für die Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Um Baurecht für den westlichen Teil des Grundstückes der Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf zu schaffen, wurde nach Abklärung mit dem Landratsamt Rosenheim in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2022 der Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Einbeziehungssatzung gefasst. Die Klarstellungssatzung ist nach Auffassung des Landratsamtes ergänzend notwendig, da der Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung sich nur auf Außenbereichsflächen beziehen kann. Der be-baute Bereich des Grundstücks 7/1 ist bereits Innenbereich. Der faktische Innenbe-reich verläuft in etwa von der südwestlichen Grundstücksecke nach Nordosten zur westlichen Fassadenfront und von dort nach Norden entlang der westlichen Gebäu-deaußenwände der Nachbargrundstücke. Diese Linie könnte als Klarstellungssat-zung gekennzeichnet werden. Die außerhalb davon vorgesehenen Einbeziehungs-flächen wären dann der Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Anwesens mit einer Wohneinheit und Errichtung von überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück. In der heutigen Sitzung soll der erste Entwurf der Einbeziehungssatzung, erstellt durch die beauftragte Architektin, vorgestellt werden. Ziel ist es, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Einleitend erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt eingehend die Hintergründe des Verfahrens und den Grund, wieso zur bereits beschlossenen Einbeziehungssatzung auch noch eine Klarstellungssatzung erforderlich ist. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand des Planentwurfs die Linie, anhand derer die Klarstellungssatzung die Abgrenzung Innenbereich zu Außenbereich darstellt und die rot gekennzeichnete einzubeziehende Fläche. 

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat beschließt ergänzend zum Beschluss vom 22.02.2022 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Westlich der Dorfstraße in Niederaudorf“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Grundstück Dorfstr. 15, Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf in der Planfassung vom 28.06.2022 mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen und beschließt dessen Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten bzw. fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zu Umnutzung und Erweiterung einer bestehenden Garage in Wohnraum, In der Erlenau 5, Fl.Nr. 479/3, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 28.04.2022 wurde der genannte Bauantrag (TOP 12) behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf das nördlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 401 notwendig, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Es handelt sich um eine Fläche mit einer Länge von 10,91 m und einer Tiefe von 2,93 m (im Mittel). Um dieses Grundstück nicht grundbuchmäßig zu belasten, wurde anstelle des Antrags auf Abstandsflächenübernahme ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gestellt. Eine Zustimmung zur Abweichung wurde in der genannten Sitzung ebenfalls beschlossen. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde teilte uns jedoch telefonisch und mit Mail vom 19.05.2022 mit, dass eine Abweichung hier nicht möglich ist, da für eine Abweichung von den Abstandsflächen vorher schon ein Aufenthaltsraum im umzunutzenden Gebäude vorhanden gewesen sein müsste (Werkstatt o.ä.). Das Landratsamt bezieht sich auch auf einen Vollzugshinweis, demnach es nicht möglich ist, eine legal an der Grundstücksgrenze nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 alt stehende Garage durch ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen zu ersetzen. Demnach kann hier nur unter der Voraussetzung entsprechendes Baurecht geschaffen werden, dass die Gemeinde dem vorliegenden Antrag auf Abstandsflächenübernahme zustimmt. Bei Fl.Nr. 401 handelt es sich um Fläche für die Landwirtschaft. Wie aus dem beiliegendem Luftbild zu ersehen ist, sind die zu Fl.Nr. 401 angrenzenden Gebäude größtenteils direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut, für zwei Grundstücke liegen entsprechende Abstandsflächenübernahmen der Gemeinde vor. Da die ersten Gebäude dieser Siedlung bereits 1936 errichtet wurden, ist nicht mehr nachvollziehbar, wie die Regelungen der weiteren grenzständigen bzw. grenznahen Wohngebäude bzw. die Grenzziehung zustande kamen. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt das Bauvorhaben und die dafür notwendigen Abstandsflächen. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert, dass gemeindliche Grundstücke normalerweise nicht belastet werden sollten. In diesem Fall könnte man aufgrund der bereits vorhandenen grenzständigen Bebauung der Siedlung eine Ausnahme machen. Aus dem Gremium wird auf evtl. anfallende Kosten hingewiesen (Notar etc.), diese hat der Bauwerber zu übernehmen. 

Beschluss

Dem Antrag auf Abstandsflächenübernahme auf das Grundstück Fl.Nr. 401, Gemarkung Oberaudorf wird zugestimmt. Der Bauherr hat alle dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Straßensanierungen im Gemeindegebiet Oberaudorf 2022; Vergabe Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Zuge der Straßensanierungen 2022 sind 4 Straßenzüge mit der Erneuerung der Asphaltdeckschicht bzw. Tragdeckschicht geplant:
Wechselbergstraße: Asphaltdecke abfräsen und neu asphaltieren.
Im Kramerfeld: Asphaltdecke abfräsen und neu asphaltieren.
Schweinbergstraße: Kompletten Straßenbelag entfernen und eine neue Tragdeckschicht erstellen.
Florianistraße: Nach erfolgter Bodenstabilisierung eine Tragdeckschicht erstellen.

Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung für das Gewerk 01_Tiefbauarbeiten wurden 8 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
6 Firmen bekundeten ihr Interesse und 1 Firma bekundete ihr Interesse über die Vergabeplattform Staatsanzeiger, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 19.05.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 15.06.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 6 Angebote bei der Gemeinde ein. Submission war am 15.06.2022 um 16:00 Uhr. 

Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 144.535,00 €        Angebot brutto:        171.996,65 €
Bieter 2:         Angebot netto: 178.773,62 €        Angebot brutto:        212.740,61 €
Bieter 3:         Angebot netto: 153.140,68 €        Angebot brutto:        182.237,41 €
Bieter 4:         Angebot netto: 156.743,32 €        Angebot brutto:        186.524,55 € 
Bieter 5:         Angebot netto: 184.045,25 €        Angebot brutto:        219.013,85 €
Bieter 6:         Angebot netto: 161.778,25 €        Angebot brutto:        192.516,12 €

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläuterte kurz, dass die zu sanierenden Straßenzüge nicht alle die schlechtesten Straßen betreffe, sondern vor allem auch die Straßenbeläge ausgetauscht werden, die sich in der Bewertungsklasse 3 befinden, damit diese Straßen nicht in den weitaus teureren Vollausbau rutschen.
Aus dem GR kam die Bitte, im weiteren Verlauf der Schweinbergstraße die Betonbegrenzung gegen eine ansehnlichere auszutauschen. Die Verwaltung gab Auskunft darüber, dass es in diesem Bereich sehr schwer ist eine neue Begrenzung aufzustellen, da der Untergrund gegen das Abrutschen stabilisiert und Stromleitungen verlegt wurden und daher ist der Aufwand sehr groß.
Weiter wurde aus dem Gremium die Frage nach der Belastung der Böden bei den Straßenzügen angefragt. Die Verwaltung gab an, dass laut einem Telefonat mit einem Fachbüro, die Böden bei den Sanierungen nicht komplett ausgebaut, sondern vorwiegend abgefräst werden, wodurch der Belag an anderer Stelle vom AN je nach Belastungsgrenze wieder eingebaut werden kann. 

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 01_Tiefbauarbeiten im Zuge der Straßensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet Oberaudorf 2022 werden an den Bieter Nr. 1 mit einer Angebots-Summe von brutto 171.996,65 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Ausbau Gehweg am Oberfeldweg; Vergabe Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Wie in der Sitzung vom 22.03.22 der Gemeinderat informiert wurde, soll der Gehweg am Oberfeldweg neu gepflastert werden, wodurch auch die Wasserleitung, der Strom und die Gasleitung neu verlegt werden sollen.

Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung für die gesamten Tiefbauarbeiten wurden 14 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).

7 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 20.05.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 08.06.2022, spätestens 15:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging 1 Angebot bei der Gemeinde ein. Submission war am 08.06.2022 um 15:00 Uhr. 
Das Angebot wurde rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 188.087,12 €        Angebot brutto:        223.823,67 €
Auswertungsergebnis:
Die Kostenberechnung gemäß bepreisten LV durch das beauftragte Ingenieurbüro betrug 143.142,72 €, welche durch das abgegebene Angebot um 56 % überschritten wird. 
Nach Prüfung der eingesetzten Preise bei der Baustelleneinrichtung und den Rohrgrabarbeiten sind diese als sehr überhöht einzustufen. Es sind allerdings keine Spekulationspreise erkennbar. Auch ist das LV im weiteren Verlauf ordnungsgemäß ausgefüllt.
Im Haushalt sind die finanziellen Mittel für diese Höhe der Baumaßnahme nicht gedeckt und auch vom Gemeinderat nicht genehmigt worden. Daher schlägt die Verwaltung vor die Ausschreibung durch den 
§ 17 VOB/A „Aufhebung der Ausschreibung aufzuheben
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn:

1.
kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht,

2.
die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen,

3.
andere schwerwiegende Gründe bestehen.


Kommentar VOB/A (Teil 4 Kapitel 4.2 § 16)
Erscheint ein Angebotspreis unangemessen hoch, weil er erheblich von der Kostenschätzung des Auftraggebers abweicht, muss zunächst die Kostenschätzung auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Ergibt die Überprüfung, ggf. aufgrund einer erneuten Marktanalyse, dass der Angebotspreis den derzeitigen Marktverhältnissen entspricht, so kann das Angebot, das sich als das wirtschaftlichste herausgestellt hat, bei vorhandenen Haushaltsmitteln bezuschlagt werden. Andernfalls ist die Ausschreibung wegen fehlender Haushaltsmittel gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufzuheben.

Beschluss

Nach Prüfung und Bewertung des Angebotes und unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte wird die Ausschreibung wegen den überhöhten Preisen und fehlender Haushaltsmittel gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Errichtung eines mobilen Klassenzimmers für eine Schulklasse für die Grundschule Oberaudorf; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Zuge der Errichtung eines mobilen Klassenzimmers wurden 7 leistungsstarke Firmen aufgefordert, ein Angebot bzgl. Lieferung, Montage, Miete und optional Ankaufmöglichkeit abzugeben. Das Raumprogramm wurde definiert mit einem Unterrichtsraum, Flur, Garderobe und Sanitäreinrichtung getrennt nach Geschlechtern. Zudem soll das mobile Klassenzimmer mit Heizung und außenseitiger Beschattung ausgestattet sein. Nach Ausschreibung liegen dem Bauamt zwei Angebote vor. Es werden die Planungen und die Kosten der einzelnen Leistungsbereiche gegenübergestellt und erläutert. Letztendlich wäre vom Gemeinderat zu entscheiden, ob das mobile Betreuungsgebäude gemietet werden soll oder ob evtl. ein Kauf in Frage kommen würde. Da die Fertigstellung des geplanten Erweiterungsbaus der Grundschule Oberaudorf voraussichtlich noch einige Jahre andauern könnte (Fördermodalitäten sind von der Regierung noch nicht definitiv fixiert), wäre dies evtl. eine finanziell sinnvolle Alternative. 

Leistung                                         Anbieter 1                                Anbieter 2


Mietangebot: 

Anlieferung, Montage
Demontage, Abtransport:                30.984,- €                                27.736,52 €

Miete pro Monat (ein Jahr):                    2.844,- €                                    2.767,- € 

Miete pro Monat (ab 2 Jahre):                       2.268,- €                                    2.767,- € 


Gesamtkosten bei Miete 1 Jahr:         65.112,- €                                60.940,52 €

Gesamtkosten bei Miete 2 Jahre:         85.416,- €                                94.144,52 €

Gesamtkosten bei Miete 3 Jahre:       112.632,- €                               127.348,52 €

Gesamtkosten bei Miete 4 Jahre:         139.848,- €                                160.525,52 €        


Kaufpreisangebot: 

Anlieferung und Montage:                                                           11.450,- €

Gebäude:                                               179.748,- €                                190.400,- €

Gesamt brutto:                                179.748,- €                                201.850,- €

Hinweise des Bauamtes:
  • In der vergangenen BUS-Sitzung wurde bereits der Bauantrag zur Errichtung eines mobilen Klassenzimmers behandelt und das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Bestandteil des Bauantrages ist u.a. ein Brandschutzkonzept (Sonderbau).  
  • Bei positiven Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26: „Zwischen Oberfeldweg und am Graben“ kann Baurecht nach § 34 BauGB geschaffen werden. 
  • Die Fundamente, die Versorgungs-und Entsorgungsleitungen sowie die Gestaltung der Außenanlagen (Anböschungen) sind bauseits, wenn die Kapazitäten ausreichen, von der Gemeinde bzw. den Gemeindewerken herzustellen. 

Hinweislich sei zudem erwähnt, dass die anbietenden Firmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die vorgegebenen Liefer- und Montagetermine einhalten könnten. 
Aufgrund der sehr schwierigen Situation auf dem Markt können sich jedoch die Termine sehr schnell ändern. Eine 100-prozentige Zusage zu den Terminen kann zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht gewährleistet werden. Mit Verzögerungen muss gerechnet werden.   

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand der Planzeichnungen das Angebot von Bieter 1 versus Bieter 2 sowie die Mietpreise und die Preise bei Ankauf. Bürgermeister Matthias Bernhardt plädiert für einen Erwerb, da das mobile Gebäude, sollte es in Zukunft keine Schulklasse mehr beherbergen müssen, auch für andere Zwecke genutzt bzw. weiterverkauft werden könnte. Sollte das mobile Betreuungsgebäude nicht bis zum Schulbeginn fertig werden, besteht die Möglichkeit, eine Schulklasse, wie schon mal während der Corona-Zeit, bis zur Fertigstellung im Kursaal zu unterrichten. Abschließend werden noch Fragen aus dem Gemeinderat wie z.B. nach Ausstattung, Heizung etc. vom Bauamtsleiter beantwortet. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das mobile Betreuungsgebäude für die Schule Oberaudorf gemäß Angebot des Anbieters Nr. 1 mit einer Bruttogesamtsumme von 179.748,- € zu erwerben. Die Verwaltung wird beauftragt alles Notwendige in die Wege zu leiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Vergabe Essenslieferung Kindergarten Schatztruhe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö 11

Sachverhalt

Im Kindergarten Schatztruhe wird für Kinder, die die Einrichtung den ganzen Tag besuchen, eine Mittagsverpflegung angeboten (warme Mahlzeit und Nachspeise). Die Mahlzeiten werden nach einem Speiseplan unter Einhaltung einer Meldefrist von fünf Tagen bestellt und zum Selbstkostenpreis von ca. 4,-- Euro an die Kinder abgegeben. Die Bestellung und Abrechnung erfolgt durch das Kindergartenpersonal. 

Derzeit liefert die Fa. Food Butlers GmbH aus Bad Feilnbach das Essen. Qualität und Geschmack werden als weitgehend in Ordnung beurteilt. Schwankungen kommen vor.

Nun ergibt sich die Möglichkeit, das Essen direkt von der benachbarten Petö-Schule zu beziehen, wo es in der schuleigenen Küche frisch zubereitet wird. Die Schulkinder werden dort bereits seit längerem versorgt. Die Qualität soll sehr gut sein. Das Kindergartenpersonal holt die Lieferungen unmittelbar nach Fertigstellung in der Schule ab. Die Abrechnung mit den Eltern erfolgt direkt mit der Schulverwaltung (Sepa-Mandat), was zu einer Entlastung des Kindergartenpersonals führen würde. Auch der Preis pro Essen liegt ungefähr gleichauf. Ein kleines Problem besteht allerdings: Die Schule liefert nur an offiziellen Schultagen Essen. Da der Kindergartenbetrieb aber auch teilweise während der Ferienzeiten stattfindet, müssen die Kinder dann eigene Verpflegung mitbringen (ca. 3 Wochen pro Jahr).

Die Kindergartenleitung und der Elternbeitrat würden die Essenlieferung durch die Petö-Schule dennoch sehr begrüßen.

Der laufende Vertrag mit der Fa. Foot-Buttlers GmbH muss mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, d.h. dass bei einer Kündigung im Juli eine Umstellung zu Beginn des neuen Kindergartenjahres möglich ist.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommen neben lobenden Worten auch Beiträge, die eine Lieferung der Speisen durch die Petö-Schule skeptisch sehen. Insbesondere wird hinterfragt, ob auch bei Personalausfällen genügend Kapazitäten für eine einwandfreie Essenzubereitung vorhanden sind.

Da die KIGA-Leitung und der Elternbeirat aber gerne mit der Petö-Schule zusammenarbeiten möchten, zeigt sich auch der Gemeinderat zuversichtlich, dass die Belieferung des Kindergartens aus der Petö-Schule erfolgreich abläuft.

Aus dem Gremium wird noch darauf hingewiesen, dass die Petö-Schule aufgrund des Betriebs einer Großküche einen Fettabscheider benötigt. Die Mitarbeiter der Kläranlage werden diesen Sachverhalt überprüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Essenslieferungen für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf ab dem neuen Kindergartenjahr durch die Petö-Schule erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen bzw. das bestehende Vertragsverhältnis mit der Fa. Foot-Butlers GmbH fristgerecht zu kündigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Aufnahme in das Städtebauförderprogramm; Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit der Sitzung vom 20.08.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu stellen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) einzuholen. 
Das ISEK ermöglicht es, die aktuellen Strukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Dorfgebiet genau zu benennen und bietet Lösungsvorschläge an, die innerhalb von 15 Jahren abgearbeitet werden können. Im ISEK werden dazu detaillierte Einzelprojekte mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen beschrieben. Über das Städtebauförderprogramm können die Gemeinde, aber auch ihre Bürger, von Förderungen profitieren, insofern die umzusetzenden Projekte im ISEK benannt sind. Eine strukturierte und professionelle Bürgerbeteiligung wird das Projekt begleiten und sicherstellen, dass die angegangenen Projekte im Sinne der Bürgerschaft sind. Beispielhaft kann hier die im Dorfentwicklungsausschuss vom 13.07.2021 angesprochene Sanierung der Ortsdurchfahrt genannt werden. 
Mit Schreiben vom 10.06.2022 teilt die Regierung von Oberbayern mit, dass die Gemeinde Oberaudorf in das Programm aufgenommen wurde und übermittelt eine Programmzuteilung von 170.000.- € für das Jahr 2022. Die Zuwendungsbescheide für konkrete Maßnahmen müssen bis spätestens 30.11.2022 bei der Regierung vorliegen. Daher ist nun eine umgehende Beauftragung des ISEK von Nöten. Dieses stellt wie beschrieben die Basis für alle weiteren Vorhaben dar. Von der Verwaltung wurden 3 leistungsfähige und etablierte Büros angeschrieben, zwei dieser Büros haben ein Angebot unterbreitet. Die Angebote sind inhaltlich vergleichbar.
Anbieter 1: Netto 39.000.- € Brutto 46.410.- €
Anbieter 2: Netto 69.850.- € Brutto 88.949.01 €
Es wird vorgeschlagen das wirtschaftlich günstigere Angebot des Anbieters 1 anzunehmen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert noch einmal im Detail die Vorgehensweise zur Erlangung der Förderung von Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm. Er geht darauf ein, dass die nun für dieses Jahr zugesagte Fördersumme dann zur Verfügung steht, wenn auch in diesem Jahr noch förderfähige Maßnahmen beantragt werden. Er nennt dazu schon einige Vorschläge für Projekte im Ortskern. 

Um auszuloten, welches Förderprojet der Gemeinderat als erstes noch in diesem Jahr zur Umsetzung bringen will, schlägt der Bürgermeister eine zusätzliche, kurzfristig anberaumte Sitzung des Gemeinderats vor. Dazu wird die für 12.07.2022 geplante Sitzung des Dorfentwicklungsausschusses als Gemeinderatssitzung stattfinden. Eine entsprechende Einladung folgt termingerecht.

 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Angebot von Anbieter 1 an. Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Tiroler Straße und Innbrücke für Fußgänger und Radfahrer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister verliest den Antrag der GR-Mitglieder Benno Fürbeck und Stefan Hirnböck. Für die gesamte Verkehrsfläche der Tiroler Straße, der Innbrücke und einen Teil der begleitenden Geh- und Radwege ist für Anordnungen das Landratsamt Rosenheim zuständig, da es sich um eine Staatsstraße handelt (St. 2093). Straßenbaubehörde und damit verantwortlich für die Umsetzung von angeordneten Maßnahmen ist das Staatliche Bauamt Rosenheim.

Der entlang der alten Zollgebäude verlaufende Gehweg wurde vom Freistaat Bayern gemeinsam mit den Gebäuden verkauft und ist damit ein Privatgrundstück. An sich schon eine nicht nachvollziehbare Vorgehensweise der staatlichen Behörden. Die Pflanzkübel stehen somit auf Privatgrund. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Aufstellung. Die Eigentümer begründen die Aufstellung damit, dass Radfahrer wegen das starken Verkehrs auf das Hochbord ausweichen und dadurch eine Gefahr für die Benutzung des Hauseingangs besteht.

Die im Antrag geschilderte Problematik wird aber durchaus bestätigt und ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt. Die aufgezeigten Lösungsvorschläge sind wohl durchdacht und werden auch durch die Verwaltung ausdrücklich unterstützt.

Leider ist bereits seit länger Zeit die Zusammenarbeit mit beiden Behörden als sehr schlecht zu bezeichnen. Eine geordnete Aufgabenerfüllung im Sinne der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer und der ortsansässigen Bevölkerung ist weitgehend nicht mehr feststellbar.

Bereits bei der Dienstbesprechung mit dem Staatlichen Bauamt am 30.06.2021 wurde von uns darauf hingewiesen, dass die zerschneidende Wirkung der Tiroler Straße (St 2093) eine große Gefahr für Fußgänger und Radfahrer darstellt. Durch diese stark befahrene Straße werden die südlich liegende Florianisiedlung (ca. 300 Einwohner) und das Sportplatzgelände mit Jugendheim, Bergwachthaus und Festplatz, von der nördlich liegenden Ortsmitte und dem Gewerbegebiet mit Nahversorgungsfunktion abgetrennt. Für den erheblichen Querungsbedarf von Fußgängern und Radfahrern, der auch durch Kinder und Jugendliche entsteht, die das Sportgelände nutzen, gibt es keinen sicheren Übergang über diese sehr breit ausgebaute Staatsstraße. Daher besteht hier ein hohes Unfallrisiko. Alle Bestrebungen der Gemeinde Oberaudorf zur Entschärfung dieser Situation sind bisher gescheitert. Das StBA sagt zu, in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zu untersuchen, ob es geeignete Maßnahmen gibt, die hier die Einrichtung einer sicheren Fußgängerquerung möglich machen. Auf mehrmaliges schriftliches Nachfragen haben wir bis heute noch keine Antwort vom StBA erhalten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den heute vorliegenden Antrag zu unterstützen und unter Bezugnahme auf den bereits vorhandenen Sachverhalt an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Die Gemeinde tritt als Antragsteller auf und fordert auf dem Dienstweg die entsprechende Bearbeitung.

Diskussionsverlauf

Das Gremium bestätigt grundsätzlich die geplante Vorgehensweise der Verwaltung. In verschiedenen Wortmeldungen wird auf die unklare Verkehrssituation für Radfahrer beim Befahren der Innbrücke hingewiesen. Eine klare und wirkungsvolle Lösung für die genannten Gefahrenstellen ist dringend notwendig.

Außerdem wird auch darauf hingewiesen, dass eine grenzüberschreitende Lösung für die sichere Überquerung der Innbrücke für Radfahrer auch bereits Thema eines Förderprojekts der Euroregio Inntal war. Auch darauf soll zurückgegriffen werden.

Beschluss

Die Gemeinde stellt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde einen Antrag auf Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer für die Tiroler Straße (St. 2093). Insbesondere werden Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Innbrücke und im Bereich der Sportplatzsiedlung eingefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö informativ 14

Sachverhalt

Bekanntgabe der Genehmigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Dem Gemeinderat wird bekanntgegeben, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich Haushaltsplan mit Anlagen, jeweils für die Gemeinde, mit Schreiben vom 09.06.2022 durch das Landratsamt Rosenheim rechtsaufsichtlich genehmigt wurde. Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung unerlässlich ist, da die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde (rund 1.396 €) deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden (rund 764 €) liegt. Das Landratsamt empfiehlt, dass sich die Gemeinde Oberaudorf auf unabweisbare Ausgaben beschränken und nur finanzielle Leistungen erbringen sollte, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird nachgefragt, warum die Fahrradabstellplätze im Innenhof des Bahnhofs nicht besser genutzt werden können. Die Verwaltung kann leider nur antworten, dass der private Eigentümer den Stellplatz aufgelöst hat und nun nichterfüllbare Forderungen für die Nutzung des Platzes erhebt.

Auf Nachfrage erläutert der Erste Bürgermeister, dass die Gemeinde leider weitgehend kein Vorkaufsrecht für zum Verkauf angebotene landwirtschaftliche Grundstücke ausüben kann.

Die Verwaltung informiert, dass sich die Aufstellung der Parkscheinautomaten wegen Lieferverzug auf den Herbst verschiebt.

Datenstand vom 27.07.2022 09:53 Uhr