Datum: 10.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.07.2022
3 Halbjahresbericht
4 Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke
5 Anpassung der Strompreise zum 01.01.2023
6 Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg - Sachstand
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 10.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

BGM Bernhardt frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 10.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.07.2022 wurde vorab bekannt gegeben. Der BGM frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 10.11.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

Erschließung Funkmast am Kirnsteiner See und Autobahnparkplatz Kranzhorn
Über die Maßnahme wurde bereits in den vergangenen Sitzungen des Werkausschusses berichtet. Die Verlegung der Mittelspannungstrasse von Einfang bis zum Funkmast am Kirnsteiner See sowie der Wasserleitung (DA 75) und Abwasserdruckleitung (DA 110) von Einfang bis zum Autobahnparkplatz Kranzhorn hat bereits gute Fortschritte gemacht.
Eine besondere Herausforderung war hierbei die Querung der Mineralölfernleitung DN 1000 der Deutschen Transalpine Oelleitungs GmbH (TAL) sowie der Gashochdruckleitung DN 400 der bayernets GmbH (siehe Übersichtsplan). Diese Arbeiten wurden von den Betreibern überwacht. Die TAL versah im Zuge der Kreuzungsarbeiten die Mineralölfernleitung mit einer neuen Umhüllung.
Von den 2.260 m von Einfang bis zum Funkmast fehlen noch etwa 200 m im südlichen Abschnitt (Bereich Einfang). Am Funkmast ist noch eine Trafostation zu errichten. Der Stromanschluss soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.
→ Anlage - Übersichtsplan Erschließung Funkmast und Autobahnparkplatz Kranzhorn

Sanierung Hochbehälter Watschöd
Da das Ergebnis der 1. Ausschreibung vom 31.05.2022 deutlich über der Kostenberechnung lag, beschloss der Werkausschuss am 07.07.2022, die Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen aufzuheben und eine erneute Ausschreibung mit einem Ausführungstermin bis spätestens Frühjahr 2023 zu starten.
Das Gewerk „Mineralische Instandsetzung“ wurde daraufhin am 14.07.2022 erneut ausgeschrieben, wobei von den beiden abgegebenen Angeboten das günstigere Angebot bei netto 264.952 € (ohne USt) lag. Gegenüber der Kostenberechnung mit Zuschlag für die Preissteigerung von 30 % (155.100 € x 1,3) war der Angebotspreis immer noch um 31,4 % höher. Trotz dieser Überhöhung beschloss der Gemeinderat in der Sitzung am 13.09.2022 die Vergabe, da in der derzeitigen Lage bei einer erneuten Ausschreibung nicht mit einem besseren Angebot gerechnet werden kann.
Die Arbeiten für die mineralische Instandsetzung außen (Abdichtung / Isolierung mit Foamglas) sollen noch im November durchgeführt werden. Die deutlich umfangreicheren Sanierungsarbeiten innen sollen bis Frühjahr 2023 fertiggestellt werden.

Strukturkonzept Wasserversorgung
Die bisherigen Ergebnisse des Strukturkonzeptes wurden von Hr. Haindl vom Ingenieurbüro INFRA in der Werkausschusssitzung am 07.07.2022 vorgestellt. Seither wurde der Schwerpunkt auf eine mögliche Erschließung von Grafenherberg mit Wasser und Abwasser gelegt, siehe TOP 6.
Aufgrund der im Strukturkonzept ermittelten Kosten für die Errichtung eines neuen Hochbehälters im Vergleich zu den Kosten für die Sanierung von bestehenden Hochbehältern kann es sinnvoll sein, in der laufenden Förderperiode der RZWas, welche bis Ende 2024 läuft, zunächst den neuen Behälter zu bauen und die Sanierungsmaßnahmen in die zu erwartende Folgeperiode ab 2025 zu verschieben. Hierdurch könnte die für Vorhaben nach Nr. 2.2.3 der RZWas mögliche Höchstfördersumme (ca. 1,25 Mio. Euro) in der laufenden Periode ausgeschöpft werden.
Das Strukturkonzept soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.

Strommarkt
Die Preise an den Stromhandelsbörsen, an welchen auch der überwiegende Teil des Stromes für die Kunden der Gemeindewerke Oberaudorf beschafft wird (über den Dienstleister KOS Energie GmbH), sind bereits im letzten Jahr ab August 2021 unerwartet deutlich angestiegen und haben im ersten Halbjahr 2022 nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 kontinuierlich neue Höchststände erreicht. Im Sommer führte schließlich die Ankündigung der Gazprom vom 14.06.2022, den Gasfluss durch die Ostseepipeline Nordstream 1 auf 40 % zu drosseln, zu einer erneuten Preisexplosion bei Erdgas und Strom. 
Der Terminmarkt 2023 erreichte am 26.08.2022 ein Allzeithoch von 98,5 ct/kWh. Dies entspricht dem 20-fachen Wert gegenüber Anfang 2021. Im September und Oktober sind die Preise für den Terminmarkt 2023 wieder gesunken, befanden sich jedoch am 08.11.2022 immer noch bei 33,5 ct/kWh und damit auf einem sehr hohen Niveau. Dies entspricht in etwa dem 9-fachen Preis des Terminmarktes vor zwei Jahren (Betrachtung des Folgejahres).
Terminmarktpreise Strom 2023, 2024 und 2025 (Grundlast - Base, Stand 09.11.2022):

Als Auslöser für den Anstieg der Strombörsenpreise kann im Wesentlichen der Anstieg der europäischen Erdgaspreise angeführt werden, flankiert von hohen Preisen für den europäischen CO2-Zertifikatehandel. Ursache für den hierbei in etwa vergleichbaren Preisanstieg bei Strom und Erdgas ist das Preisbildungssystem an den Strombörsen („Merit Order“): Von den abgerufenen Stromerzeugungsanlagen bestimmt der Strompreis der teuersten Anlage den Strompreis für alle eingesetzten Anlagen. Durch dieses Preisbildungssystem erzielen Stromerzeugungsanlagen, welche von den hohen fossilen Brennstoffkosten bzw. vom CO2-Zertifikatehandel nicht betroffen sind und ihren Strom an der Strombörse vermarkten, seit den deutlichen Preisanstiegen in 2021 sehr hohe Gewinne. 
Im Sommer 2022 verstärkte das Umfeld des europäischen Energiemarktes den Energiemangel und befeuerte den Preisanstieg. Hierzu zählen insbesondere der Erdgasmangel als Folge des Ukrainekrieges, die Nichtverfügbarkeit von rund der Hälfte der französischen Atomkraftwerke sowie die weitverbreitete Trockenheit in Europa (Strom aus Wasserkraft, fehlendes Kühlwasser für konventionelle Kraftwerke, Binnenschifffahrt).
Im Strommarkt hätte ein Eingriff in das Preisbildungssystem an den Strombörsen (Merit Order) zu einer deutlichen Reduzierung der Strompreise in diesem Jahr führen können. Spanien und Portugal entschieden bereits im Mai, in den Strommarkt einzugreifen, wobei dies in etwa zu einer Halbierung des Terminmarktpreises für 2023 führte. In Deutschland konnte sich der Gesetzgeber hierzu jedoch nicht durchringen, wozu auch die von den sogenannten Experten geäußerten Bedenken beitrugen.
Eine weitere Besonderheit des Strommarktes ist, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren auf der Angebotsseite regulierend eingegriffen hat: So verteuert der CO2-Zertifikatehandel bestimmte Energieträger oder die Abschaltung von Grundlastkraftwerken (Atom und Kohle) sorgte bei nicht gleichzeitig entsprechendem Ausbau erneuerbarer Energien für einen Mangel auf der Angebotsseite.
Für 2022 wurden etwa 20 % der Strommengen für die Vertriebskunden der GWO nicht auf dem Terminmarkt bestellt, sondern werden zu den tagesaktuellen Spotmarktpreisen beschafft. Aufgrund der in diesem Jahr deutlich höheren Beschaffungskosten für diese 20 % Spotmarktmengen rechnen die Gemeindewerke 2022 im Stromvertrieb mit einem hohen Jahresverlust. Die Verluste etwas dämpfen könnte die jüngste Entwicklung auf dem Spotmarkt. Hier sind die Preise seit Anfang Oktober deutlich gesunken und erreichten im Monatsmittel Oktober 15,3 ct/kWh (August 46,5 ct/kWh, September 34,6 ct/kWh). Hingegen lag der Terminmarktpreis 2023 im Oktober im Mittel noch bei 41,0 ct/kWh.
Entwicklung der Spotmarktpreise Strom vom 01.01.2021 bis 10.11.2022 (Day-Ahead, Deutschland):
Termin- / Spotmarkt:        Strom und Gas werden an den Börsen der EEX gehandelt. Auf dem Spotmarkt wird kurzfristig innerhalb von 1 - 2 Tagen lieferbarer Strom gehandelt, während auf dem Terminmarkt längerfristige Lieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden (Terminkontrakte). Auf dem Terminmarkt Strom 2023 wird Strom gehandelt, welcher in 2023 geliefert wird.
Der für die Kunden der Gemeindewerke benötigte Strom wird zu einem großen Teil von der KOS Energie GmbH über eine dreijährige Beschaffungsstrategie auf dem Terminmarkt in vielen Teilmengen bestellt. Bei einer Nachbetrachtung stellt man fest, dass mit einer längerfristigen Beschaffungsstrategie oder bei früherer Beschaffung von zusätzlichen Terminmarktmengen die negativen Auswirkungen der explodierenden Stromhandelspreise im Beschaffungsportfolio hätten eingedämmt werden können. Jedoch ist an den Strommärkten seit Ende 2020 ein kontinuierlicher Preisanstieg zu verzeichnen, welcher Entscheidungen für die Beschaffung größerer Strommengen abweichend von der Beschaffungsstrategie schwierig machte (siehe Grafik oben).
Eine Beschaffung von unterjährigen Mengen auf dem Terminmarkt zur Reduzierung der Spotmarktmengen wurde regelmäßig geprüft, wobei dies aufgrund der ebenfalls sehr hohen Terminmarktpreise (Monat bzw. Quartal) keinen Vorteil gebracht hätte.
Aufgrund dieser Entwicklung müssen die GWO zum 01.01.2023, wie auch viele andere Versorgungsunternehmen, die Strompreise deutlich erhöhen (siehe TOP 5). 

Diskussionsverlauf

Im Halbjahresbericht weist WL Paul darauf hin, dass es sich bei den Erschließungsarbeiten für den Funkmast am Kirnsteiner See und den Autobahnparkplatz Kranzhorn aktuell um das größte technische Projekt der Gemeindewerke handelt. Die Maßnahme soll noch heuer zum Abschluss gebracht werden.
Bei der Sanierung des Hochbehälters Watschöd werden unter anderem die Oberflächen der Wasserkammern mit Hochdruckwasserstrahlen etwas abgetragen und mit einem speziellen Spritzbeton im Anschluss wieder hergestellt. Nach den Sanierungsmaßnahmen soll der Zustand des Hochbehälters wieder einem neuen Behälter gleichen.
Das zentrale Thema in diesem Jahr waren die Entwicklungen an den Energiemärkten. WL Paul erläutert den Sachverhalt, wie oben beschrieben. Die Strommärkte haben sich seit Oktober 2022 nach unten bewegt, sind derzeit aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Auffällig ist, dass die Preise auf dem Spotmarkt seit Oktober deutlich niedriger sind als die Preise auf dem Terminmarkt 2023.
BGM Bernhardt weist darauf hin, dass das Preisbildungssystem an den Strombörsen (Merit Order) bereits bei der Einführung sehr umstritten war.
Im Gremium besteht Einvernehmen, dass Möglichkeiten für eine zusätzliche Eigenerzeugung von Strom in Oberaudorf genutzt werden sollten.

zum Seitenanfang

4. Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 10.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Wie bereits im Werkausschuss berichtet, mussten die Gemeindewerke für die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 einen neuen Steuerberater suchen, da die bisherige Kanzlei Drexler & Partner aus Kapazitätsgründen die Arbeiten nicht mehr durchführen konnte.
Die neue Steuerkanzlei Dr. Storg GmbH führte nach entsprechender Einarbeitung in die Buchhaltung der Gemeindewerke die Jahresabschlussarbeiten für 2021 sehr detailliert durch und führte auch Verbesserungen und Vereinfachungen ein. So wurden z. B. die Kontenzuordnungen optimiert und ein einfaches Schlüsselungssystem für die pauschale Kürzung des Vorsteuerabzuges bei Innenumsätzen zwischen den Gemeindewerken und der Gemeinde eingeführt.
Durch den Wechsel des Steuerberaters und die umgesetzten Änderungen konnte der Jahresabschluss erst am 12.08.2022 fertiggestellt werden.
Im vorliegenden Jahresabschlusses 2021 wird eine Bilanzsumme von 8.877.551,65 € (Vorjahr 8.795.588,02 €) und ein Jahresüberschuss von 89.566,91 € (Vorjahr 120.061,72 €) ausgewiesen.
Die Jahresüberschüsse / Jahresfehlbeträge nach Betriebszweigen und Teilbetrieben ergeben das folgende Bild. Das Vorjahr 2020 ist zum Vergleich gegenübergestellt.

Betriebszweig / Teilbetrieb
2020
2021
E-Werk
20.287 €
-59.422 €
-        Teilbetrieb EW-Netz
-39.436 €
-50.923 €
-        Teilbetrieb EW-Vertrieb
3.488 €
-26.193 €
-        Teilbetrieb EW-Erzeugung mit Breitbandausbau
81.248 €
23.659 €
-        Teilbetrieb Moderne Messeinrichtungen
-25.014 €
-5.965 €
Wasserwerk
31.611 €
35.007 €
Beteiligungen
68.164 €
113.981 €
Jahresüberschuss Gemeindewerke gesamt
120.062 €
89.567 €
Der beigefügte Bericht der Dr. Storg GmbH über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 enthält u. a. die folgenden Anlagen:
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Tätigkeitsabschlüsse der Teilbetriebe,
  • Anlagenspiegel,
  • Entwicklung des Anlagevermögens.
Erläuterungen zum Jahresabschluss enthält der ebenfalls beigefügte Lagebericht des Werkleiters.
Die Unterlagen des Jahresabschlusses mit Lagebericht wurden am 01.09.2022 für die Abschlussprüfung an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG übermittelt. Vom Wirtschaftsprüfer Hr. Butz wurde uns mitgeteilt, dass die Prüfungen erst im November 2022 durchgeführt werden können.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses begann am 08.11.2022.

→ Anlage 4a - Bericht Jahresabschluss 2021
→ Anlage 4b - Lagebericht vom 30.08.2022

Diskussionsverlauf

WL Paul erläutert die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlusses 2021. Durch den Wechsel des Steuerberaters konnte der Jahresabschluss erst im August fertiggestellt werden. Zur Entwicklung der Jahresergebnisse der Teilbetriebe sind im Lagebericht Erläuterungen zu finden.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss 2021, welcher mit einer Bilanzsumme von 8.877.551,65 € und einem Jahresüberschuss von 89.566,91 € abschließt zur Kenntnis. Es werden keine Einwendungen erhoben oder Änderungen angeregt. 
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss vorbehaltlich der erfolgreichen Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG sowie vorbehaltlich der erfolgreichen örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 89.566,91 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Anpassung der Strompreise zum 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 10.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Wie im Halbjahresbericht (TOP 3) bereits erläutert, müssen die Gemeindewerke die Strompreise für ihre Kunden zum 01.01.2023 deutlich erhöhen.
Die Grafik zu den Terminmarktpreisen 2023 in TOP 3 zeigt Energiepreise für Strom-Grundlast. Der Energiepreis erhöht sich noch um die Kosten für den Ausgleich des untertägigen Lastverhaltens (Struktur). Der gesamte Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis, den Netzentgelten, den Netzumlagen, der Konzessionsabgabe, der Stromsteuer, den Vertriebskosten sowie der Umsatzsteuer zusammen.
Trotzdem die Gemeindewerke Oberaudorf den für Ihre Kunden benötigten Strom zu einem großen Teil über eine dreijährige Beschaffungsstrategie auf dem Terminmarkt einkaufen, hat die Entwicklung der Stromhandelspreise seit Ende 2021 zu deutlich höheren Beschaffungskosten geführt. 
Im Beschaffungsportfolio Vertrieb wurden über die dreijährige Beschaffungsstrategie der KOS für 2023 bisher 9.619 MWh bzw. rund 81,4 % der für 2023 prognostizierten Strommenge auf dem Terminmarkt bestellt.
Aufgrund der außerordentlich hohen Terminmarktpreise wurde von der Werkleitung die Beschaffungsstrategie bei der KOS Energie GmbH Anfang September 2022 ausgesetzt.
Wie bereits in TOP 3 beschrieben, befindet sich der Terminmarkt 2023 immer noch auf einem sehr hohen Niveau (Stand 08.11.2022: 335 €/MWh), wohingegen auf dem Spotmarkt seit Oktober die Preise spürbar nach unten gingen (Mittelwert Oktober 15,3 ct/kWh). Vorausgesetzt der Strommarkt erlebt in 2023 keine erneuten Preisexplosionen wie im Sommer 2022, kann die Beschaffung der noch nicht bestellten Strommenge für 2023 auf dem Spotmarkt (rund 18,6 %) einen deutlichen Vorteil bringen.
Sollte der Terminmarkt 2023 im verbleibenden Jahr 2022 nicht deutlich nach unten sinken, beabsichtigt die Werkleitung, die verbleibende Restmenge bzw. eine Teilmenge hiervon ab dem 01.01.2023 auf dem tagesaktuellen Spotmarkt bzw. bei günstigen Marktverhältnissen am unterjährigen Terminmarkt zu beschaffen.
In der aktuellen Strompreiskalkulation wurde für die noch fehlende Strommenge von 18,6 % ein Beschaffungspreis angesetzt, welcher dem aktuellen Terminmarktpreis 2023 entspricht (33 ct/kWh). Zusätzlich wurden noch Zusatzkosten für den Ausgleich des untertägigen Lastverhaltens berücksichtigt. 
Insgesamt wurde von der gesamten prognostizierten Strommenge für 2023 von 11,8 Mio. kWh für die zur Strompreiskalkulation maßgebende Menge von 11,3 Mio. kWh ein durchschnittlicher Energiepreis von netto 17,5 ct/kWh zugrunde gelegt.
Ebenfalls erhöhen sich in 2023 die Netzentgelte deutlich. So wurden aufgrund der von der Bayernwerk Netz GmbH im Oktober veröffentlichten Netzentgelte 2023 in der Netzentgeltberechnung für die vorgelagerten Netzebene 401.711 € angesetzt. Gegenüber dem Planwert für 2022 (352.278 €) ist dies eine Steigerung von 14 %. Zudem erhöhen sich die Beschaffungskosten für die Netzverluste aufgrund der gestiegenen Strompreise deutlich von 5,43 ct/kWh in 2022 auf 14,73 ct/kWh in 2023 (+ 66.601 €). Für einen Kunden mit 3.000 kWh Jahresverbrauch erhöhen sich die Netzentgelte 2023 um 8,3 %.
Leider wissen die Stromversorgungsunternehmen Anfang November 2022 immer noch nicht, wie die von der Regierung bereits Anfang September 2022 groß angekündigte Strompreisbremse ausgestaltet werden soll. Die zuletzt angekündigte Variante, ein Grundkontingent von 80 % einer Jahresmenge auf brutto 40 ct/kWh zu begrenzen und den Rest nach dem Marktwert abzurechnen, lässt noch viele Fragen offen. Eine Strompreisbremse bei 40 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 % kann auch dazu führen, dass Stromkunden der Gemeindewerke, welche einen GEWO-Tarif haben, keinen Vorteil erfahren.
Derzeit ist bereits erkennbar, dass sich die Strompreise unter den vielen Lieferanten sehr unterschiedlich entwickeln werden und dies auch zahlreiche Lieferantenwechselvorgänge auslösen kann. Die Grundversorger haben hierbei ein Mengenrisiko, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein größerer Anteil der drittbelieferten Kunden zum Grundversorger wechselt. Daher muss in den Tarifen für die Grundversorgung eine zusätzliche Strommenge berücksichtigt werden, welche ggf. zu deutlich höheren Preisen beschafft werden muss als der Energiepreis, welcher für die Strompreiskalkulation der Bestandskunden zugrunde gelegt wurde. Dies ist der Hauptgrund, warum bei der Strompreiskalkulation die Preise in der Grundversorgung höher ansteigen als in den Sondertarifen GEWO.
Ein weiteres Risiko für den Stromvertrieb besteht in der erwarteten Zunahme von Zahlungsausfällen von Kunden aufgrund der hohen Energiepreise und Inflation.
Im Stromnetz besteht für die Gemeindewerke das Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund von Insolvenzen von Lieferanten. 
Die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 geben die GWO, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, in der Jahresabrechnung 2022 an die Kunden weiter. 2023 wird keine EEG-Umlage erhoben.
Bei den ab 01.01.2023 gültigen Strompreisen werden sich die Gemeindewerke auch eine unterjährige Preisanpassung vorbehalten.
Die Gemeindewerke Oberaudorf beabsichtigen, die ab 01.01.2023 für Ihre Kunden geltenden Strompreise in den kommenden Tagen neben den allgemeinen Veröffentlichungen mit einem Preisanpassungsschreiben bekanntzugeben.
Aufgrund der beschriebenen Kostensituation planen die Gemeindewerke, die Strompreise zum 01.01.2023 in den GEWO-Tarifen um rund 23 % und in den allgemeinen Tarifen der Grundversorgung um etwa 29 % zu erhöhen.
Bei den Großkunden (RLM-Kunden, > 100.000 kWh bzw. > 30 kW) betragen die Preiserhöhung zwischen 30 % und 45 %. Gründe für die etwas höheren Anstiege gegenüber den Tarifkunden sind das Lastverhalten (Strukturaufschläge im Energiepreis), das Mengenrisiko und ein etwas stärkerer Anstieg der Netzentgelte bei den RLM-Kunden gegenüber den SLP-Kunden.
Die folgende Übersicht zeigt eine Beispielsrechnung für einen Kunden mit einem Jahresbedarf von 3.000 kWh im Tarif GEWO-Solo. In den GEWO-Tarifen Solo, Familie, Gewerbe und Wärme wurden 2021 ca. 7,68 Mio. kWh Strom verkauft, das sind rund 83 % des an Tarifkunden verkauften Stroms:

Diskussionsverlauf

Aufbauend auf die im Halbjahresbericht beschriebenen Entwicklungen an den Strommärkten fasst WL Paul die Ursachen für die notwendigen Strompreiserhöhungen nochmal zusammen. Die Beschaffung eines großen Teiles der für die Kunden der Gemeindewerke benötigten Stromes für 2023 begann aufgrund der dreijährigen Beschaffungsstrategie bei der KOS bereits Anfang 2020. Die damals noch sehr günstigen Einkaufspreise erhöhten sich dann ab 2021 deutlich und erreichten in diesem Jahr Höchststände, welche vorher nicht für möglich erachtet wurden. Paul schlägt vor, die noch fehlende Strommenge von ca. 18,6 % für 2023 auf dem Spotmarkt zu beschaffen, es sei denn, dass der Terminmarkt noch günstige Beschaffungsoptionen bietet. Als Ergebnis des Stromeinkaufes über drei Jahre wurde bei der Strompreiskalkulation ein durchschnittlicher Energiepreis von netto 17,5 ct/kWh zugrunde gelegt.
Auf die Frage von BGM Bernhardt, ob man die Preise der Grundversorgung nicht stärker erhöhen sollte, gibt Paul Folgendes zu bedenken: Sollte der Strommarkt deutlich fallen bzw. einbrechen, werden zahlreiche andere Lieferanten, welche als Angebotsgrundlage die aktuellen Strombeschaffungspreise verwenden, versuchen, Bestandskunden abzuwerben. Bei den neuen Preisen ist die Grundversorgung bei einem Durchschnittshaushalt bereits etwa 5 ct/kWh teurer der GEWO-Tarif. In der Grundversorgung sind außerdem zahlreiche Bestandskunden bereits seit vielen Jahren.
Aufgrund der angekündigten Strompreisbremse für Industrie- bzw. RLM-Kunden (Kunden mit über 100.000 kWh/Jahr) spricht sich BGM Bernhardt dafür aus, bei Angeboten für diese Kunden die endgültige Festlegung der Strompreisbremse nach Möglichkeit abzuwarten. Bei den vorab genannten 13 ct/kWh netto bestehen Zweifel, ob es sich hier um den kompletten Strompreis handeln soll.

Beschluss 1

Der Werkausschuss beschließt, aufgrund der deutlich gestiegenen Strombeschaffungskosten und Netzentgelte, die Strompreise der von den Gemeindewerken Oberaudorf belieferten Kunden zum 01.01.2023 zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt im Durchschnitt bei den GEWO-Standardtarifen etwa 23 % und beim allgemeinen Tarif für die Grundversorgung etwa 29 %. Bei den Sondervertragskunden (RLM) wird zunächst die Ausgestaltung des angekündigten Strompreisdeckels für RLM-Kunden abgewartet. Die Gestaltung der einzelnen Preistarife und der Tarife für die Sondervertragskunden erfolgt durch die Werkleitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Werkleitung für die Beschaffung der erforderlichen Strom-Restmenge 2023 von rund 18,6 % für den Stromvertrieb zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 10.11.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Die Bayerische Bereitschaftspolizei betreibt auf dem Sudelfeld in Grafenherberg eine eigene Wasserversorgungsanlage. Mit dieser werden neben der Bergunterkunft der Bereitschaftspolizei 16 weitere Anwesen von Grafenherberg mit Trinkwasser versorgt. Für diese Eigenwasserversorgung ist die wasserrechtliche Genehmigung bereits ausgelaufen, wurde jedoch zunächst bis Ende 2023 verlängert. Eine neue Genehmigung würde auch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes erfordern, wobei dies aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen mit Weidevieh als nicht realisierungsfähig erachtet wird.
Überlegungen, Grafenherberg an eine öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung anzuschließen, laufen bereits seit mehreren Jahren. Die Gemeindewerke Oberaudorf haben eine Erschließung von Grafenherberg in die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes mit aufgenommen. Dieses Strukturkonzept wird derzeit vom Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim erarbeitet und befasst sich mit Anforderungen für die zukünftige gemeindliche Wasserversorgung. Für die Erschließung von Grafenherberg wurden verschiedene Varianten betrachtet. Eine Erschließung von Oberaudorf wäre lediglich mit einem erheblichen finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Daher fanden bereits in den vergangenen Jahren Gespräche mit der Gemeinde Bayrischzell statt, welche bereits eine Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf dem Sudelfeld unterhält.
Um das weitere Vorgehen abzustimmen, fand am 19.10.2022 im Rathaus Oberaudorf eine Besprechung mit Vertretern der Gemeinden Bayrischzell und Oberaudorf, dem Planungsbüro INFRA, der vorhandenen Wasserversorgung Grafenherberg und der Bergbahnen Sudelfeld statt.
Für die Erschließungsmaßnahmen plant Oberaudorf das Förder-Sonderprogramm „Berghütten“ nach Nr. 2.4 der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) zu nutzen. Das Programm soll eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ermöglichen. Es gilt vorläufig bis 31.12.2024, wobei eine Verlängerung bis 2027 in Aussicht gestellt wird.
Bei Zuwendungsverfahren wie der RZWas wird auch die Umsetzung einer wirtschaftlichen Variante hinterfragt und eine Zusammenarbeit der Gemeinden erwartet. Die deutlich aufwendigere Variante einer Trinkwasser-Erschließung vom Tatzlwurm könnte daher auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht förderfähig sein.
Für Grafenherberg wurde eine Wasserbedarfsberechnung durchgeführt. So ist an Spitzentagen mit 259 Bewohnern plus 556 Personen in Gaststätten zu rechnen. Bei einer Gleichzeitigkeit von 90 % ergibt sich ein maximaler Tageswasserbedarf von 80 m³. Entsprechend groß würde ein Trinkwasserspeicher (Hochbehälter) für Grafenherberg ausgelegt. 
Im Zuge der durchgeführten Vorplanung wurden drei Varianten für eine Erschließung von Grafenherberg mit Wasser und Abwasser betrachtet. Bei diesen soll ein Anschluss an den Versorgungseinrichtungen der Gemeinde Bayrischzell am Berghotel bzw. im Mittleren Sudelfeld erfolgen (vergl. Anlage):
a)        Erschließung vom Berghotel: Trassenverlauf über die bestehenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen vom Berghotel zur Talstation Waldkopf und weiter mit neuer Trasse über die Gemeindestraße nach Grafenherberg. Diese Variante führt zu einer vergleichsweise langen Trasse vom Berghotel bis Grafenherberg. Die vorhandenen Anlagen vom Berghotel bis zur Talstation sind nicht dafür ausgelegt, Grafenherberg mit zu versorgen. Der neue Hochbehälter müsste oberhalb von Grafenherberg angeordnet werden.
b)        Erschließung vom Berghotel: Trassenverlauf über einen Feldweg auf etwa gleicher Geländehöhe vom Berghotel bis Grafenherberg. Diese Trasse verläuft etwa 1/3 über ein Privatgrundstück, bei welchem die Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht sicher ist. Der neue Hochbehälter müsste oberhalb von Grafenherberg angeordnet werden.
c)        Erschließung vom Mittleren Sudelfeld: Die Trasse verläuft entlang einer asphaltierten Straße vom Mittleren Sudelfeld bis Grafenherberg auf dem Gebiet der Gemeinde Bayrischzell. In einem Teilabschnitt müsste nach Süden von der Straße ausgewichen werden, um das Grundstück eines Eigentümers zu umgehen, dessen Zustimmung als aussichtslos gilt. Das Mittlere Sudelfeld liegt etwa 120 m höher als Grafenherberg.

Die Wasserversorgung des Mittleren Sudelfelds wird derzeit über einen Hochbehälter mit 30 m³ abgesichert, welcher oberhalb vom Ort angeordnet ist. Ein Vorteil dieser Variante c) ist, dass dieser vorhandene Hochbehälter durch einen größeren ersetzt werden könnte und dieser dann der Versorgung vom Mittleren Sudelfeld und Grafenherberg dient. Grafenherberg bräuchte dann keinen eigenen Hochbehälter.
Von den genannten drei Varianten bietet Variante c) die größten Vorteile bezüglich der Trassenlänge (kürzeste Strecke) und der Möglichkeit eines gemeinsamen Hochbehälters. Neben der Verlegung einer Wasserleitung und Abwasserdruckleitung soll mit der Telekom und dem Bayernwerk geklärt werden, inwiefern diese Breitband bzw. Strom mitverlegen wollen.
In der Besprechung am 19.10.2022 wurde von Bürgermeister Kittenrainer eine Zusammenarbeit zwischen Bayrischzell und Oberaudorf bei der Erschließung von Grafenherberg sowie ein Anschluss von Grafenherberg an die gemeindlichen Wasser- und Abwasseranlagen von Bayrischzell im Sudelfeld befürwortet. Er sprach sich für einen Übergabepunkt zwischen Bayrischzell und Oberaudorf aus, wobei für den Unterhalt der Anlagen in Grafenherberg die Gemeinde Oberaudorf sorgen soll.
In der Besprechung war man sich einig, dass im nächsten Schritt mit den Grundstückseigentümern die Gestattung des geplanten Trassenverlaufs geklärt und nachfolgend zu einer Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Anwohnern eingeladen werden sollte.
In der Besprechung zeigte sich insgesamt, dass für eine Erschließung von Grafenherberg noch viele Details zu klären sind, wie z. B., ob für Grafenherberg die Satzungen für Wasser und Abwasser der Gemeinde Oberaudorf gelten sollen.
Da mit erheblichen Gesamtkosten zu rechnen ist, stellt sich die Frage, wer diese Kosten trägt. Ziel ist es natürlich, Förderprogramme wie die RZWas (Berghüttenprogramm) bestmöglich auszunutzen. Dennoch stellt sich auch bei einer Förderung die Frage, wer die restlichen Kosten übernimmt.
Ebenfalls ist die Betriebsführung für Wasser und Abwasser nach der Erschließung zu klären. In der Besprechung hat sich gezeigt, dass diese nicht die Gemeinde Bayrischzell übernehmen will. Für die Gemeinde / Gemeindewerke Oberaudorf würde der Unterhalt jedoch auch zu einem nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand führen. Ein Grund hierfür ist auch die Entfernung zum eigenen Versorgungsgebiet.
→ Anlage 6a - Übersicht Varianten a - b - c
→ Anlage 6b - Lageplan Grafenherberg mit Variante c)

Diskussionsverlauf

Nach der Vorstellung des Sachverhaltes durch WL Paul wurden Fragen zur Höhe der Kostenbeteiligung der Anwohner in Grafenherberg gestellt. BGM Bernhard weist darauf hin, dass dies noch offen ist und es noch viele zu klärende Punkte gibt. Es stellt sich auch die Frage, ob für die Ver- und Entsorgung von Grafenherberg eigene Satzungen erlassen werden oder die bestehenden Satzungen der Gemeinde Oberaudorf angewandt werden sollen.

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 10.11.2022 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

WL Paul unterrichtete den Werkausschuss von einem Schreiben der KOS Energie GmbH, nach welchem die Unternehmen, welche Energie über die KOS Energie GmbH einkaufen, Bürgschaftserklärungen für die KOS abgeben sollen. Hintergrund ist, dass zwei bedeutende Energielieferanten der KOS, welche bei Energielieferungen in Vorleistung gegenüber der KOS gehen, aufgrund der geänderten und risikoreicheren Energiemärkte Sicherheiten von der KOS verlangen. Bei den Bürgschaftssummen handelt es sich zum aktuellen Stand um rund 1,28 Mio. Euro für die Gemeindewerke Oberaudorf.
GR Hr. Waller geht davon aus, dass solche Absicherungen üblicherweise über eine Ausfallversicherung erfolgen sollten.
BGM Bernhardt weist darauf hin, dass für Eigenbetriebe wie den Gemeindewerken ohnehin die Gemeinde, also ein Kommune, bürgen muss. Es stellt sich daher die Frage, ob die gewünschte Bürgschaft für die KOS daher überhaupt erforderlich sei.
WL Paul wird bei der KOS die genaueren Hintergründe in Erfahrung bringen.

Datenstand vom 17.11.2022 13:40 Uhr