Datum: 20.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
BGM Bernhardt frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 wurde vorab bekannt gegeben. Der BGM frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Halbjahresbericht mit Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Der Halbjahresbericht wurde gemeinsam mit dem Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2023 erstellt (siehe Anlage).
Diskussionsverlauf
Im Halbjahresbericht und den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan wies WL Paul zunächst auf die Entwicklung an den Energiemärkten hin. Die Strompreiserhöhung für die Kunden der Gemeindewerke ab 01.01.2023 wurde Anfang November 2022 kalkuliert, wobei als Kalkulationsgrundlage die Kosten für den bereits erfolgten Stromeinkauf auf dem Terminmarkt (Beschaffungsstrategie über 3 Jahre) als auch die Bewertung der für 2023 noch fehlenden Strommenge zu den Handelspreisen November 2022 herangezogen wurden.
Da die Stromhandelspreise in 2023 gegenüber November 2022 deutlich nachgegeben haben, wenngleich sie sich noch immer auf hohem Niveau befinden, sind die in der Strompreiskalkulation berücksichtigten Risiken bisher nicht eingetreten. Sollte die Entspannung bei den Handelspreisen fortbestehen, wäre grundsätzlich auch eine unterjährige Strompreissenkung in Erwägung zu ziehen. Da die weitere Entwicklung an den Energiemärkten nicht vorhersehbar ist, wies BGM Bernhardt jedoch darauf hin, dass eine solche wohl überlegt sein müsste.
Zum dargelegten vorläufigen Jahresergebnis von 2022 wies WL Paul darauf hin, dass bei den Jahresabschlussarbeiten durch den Steuerberater, welche demnächst beginnen, durchaus noch Veränderungen eintreten können. Die für 2022 ermittelten Zahlen stellen jedoch die Ausgangslage für die Prognosen im Erfolgsplan 2023 dar.
Erfolgreich verlief die Erschließung des neuen Funkmastens am Kirnsteiner See mit Strom und des Autobahnparkplatzes Kranzhorn mit Strom, Wasser und Abwasser. Da die Arbeiten mit viel Eigenregie durchgeführt wurden, konnten die Baukosten niedrig gehalten werden. So lagen diese auch unter den Anschlusskosten, welche der DFMG Deutsche Funkturm GmbH und der Autobahn GmbH des Bundes in Rechnung gestellt wurden. Dies wirkt sich auch positiv auf das Jahresergebnis 2022 aus, wenngleich noch Rückstellungen für ggf. erforderliche Nachbesserungen gebildet werden.
Bei der Investitionsplanung ist nach den Erläuterungen von Herrn Paul festzustellen, dass die in der Wasserversorgung bis 2026 vorgesehenen Maßnahmen dazu führen werden, dass die Gemeindewerke rund 2,0 Mio. € an eigenen Mitteln benötigen werden, auch wenn das Förderprogramm RZWas voll genutzt werden kann. Dies lässt sich im Wirtschaftsplan 2023 im Finanzplan Wasserwerk ablesen, welcher die Entwicklung bis 2026 zeigt.
BGM Bernhardt wies darauf hin, dass mit den geplanten Investitionen in der Wasserversorgung die 4-jährige Förderperiode der RZWas 2021, welche bis 31.12.2024 reicht, bestmöglich genutzt werden soll. Aus diesem Grund werde der Bau eines neuen Hochbehälters ab 2025 vorgesehen, in der Erwartung, dass es ein entsprechendes Förderprogramm nach der RZWas 2021 gibt (siehe auch TOP 7).
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4. Wirtschaftsplan 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt zum Wirtschaftsplan 2023 ist dem beigefügten Halbjahresbericht mit Erläuterungen zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplänen, den Investitionsplänen, den Vermögens- und Finanzplänen sowie dem Stellenplan ist als Anlage beigefügt (22 Seiten).
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
a) den Erfolgsplan des E-Werkes mit einem Jahresgewinn von 176.200 €,
b) den Erfolgsplan des Wasserwerkes mit einem Jahresgewinn von 27.300 €,
c) den Erfolgsplan der Beteiligungen mit einem Jahresgewinn von 82.200 €,
d) den Vermögensplan des E-Werkes mit einem Volumen von 418.000 €,
e) den Vermögensplan des Wasserwerkes mit einem Volumen von 526.800 € sowie
f) den Vermögensplan der Beteiligungen mit einem Volumen von 0 €
in der vorgelegten Form zu beschließen.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ferner, die Finanzpläne für die Jahre 2022 - 2026 mit den zugrundeliegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Lohnstundensätze 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung sehen es die Gemeindewerke für erforderlich an, die Lohnstundensätze, welche zuletzt vor zwei Jahren in 2021 angepasst wurden, in 2023 zu erhöhen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Stundensätze der Gemeindewerke Oberaudorf
- Bei den Fahrzeugpreisen Straßenbeleuchtung und Kraftwerk handelt es sich um Pauschalen für 3 Monate.
Der Gemeinde wird ein Rabatt von 10 % gewährt (Gemeinderabatt).
Insgesamt können die Stundensätze der Gemeindewerke im Vergleich zu anderen Versorgungsunternehmen als günstig bewertet werden. So beträgt z. B. bei den Stadtwerken Rosenheim der Stundensatz für einen Monteur bzw. Sachbearbeiter 59,00 €, für einen Meister 88,00 €, jeweils ohne Umsatzsteuer (siehe veröffentlichte Stundensätze der SWRO Netzt GmbH).
Diskussionsverlauf
WL Paul erläuterte den Sachverhalt. Die allg. Preissteigerung betrug in den Jahren 2021 und 2022 zusammen 10 %, so dass die Gemeindewerke sich dieser Entwicklung nicht ganz entziehen können. In der Kalkulation wurden sowohl die Personalkosten der jeweiligen Entgeltgruppen betrachtet als auch ein Gemeinkostenzuschlag berücksichtigt. Seitens des Gremiums herrschte Einvernehmen, dass die vorgeschlagene Erhöhung nachvollziehbar ist.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt einer Erhöhung der Lohnstundensätze für 2023 wie vorgestellt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Abschlussprüfung 2022 - Bestellung neuer Wirtschaftsprüfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Gemäß Artikel 107 der Gemeindeordnung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht eines Eigenbetriebs durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) zu prüfen. Die Abschlussprüfung muss vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband oder von einem Wirtschaftsprüfer oder von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden.
Die Abschlussprüfungen wurden seit 2016 (ab Jahresabschluss 2015) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG durchgeführt. Von Herrn Butz wurde uns jedoch mitgeteilt, dass er aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ab 2023 keine Jahresabschlussprüfungen mehr durchführen wird.
Daher haben die Gemeindewerke Oberaudorf für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022, die Prüfung und Testierung des Teilabschlusses für die Elektrizitätsverteilung sowie die Prüfung und Testierung der EEG- und KWKG-Mengen und -Beträge bei den folgenden 9 Prüfungsgesellschaften angefragt:
- LKC Holding GmbH, München
- Schneider + Partner GmbH, München
- Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband, München
- BKWP Wiedemann & Partner mbB, München
- BBH AG, München
- Eger, Färber & Kollegen, Rosenheim
- Reinhart & Lindner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rosenheim
- Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH, Bad Reichenhall
- Berndt & Greska Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Karlsfeld-Rothschwaige
Auf die Anfrage hin erhielten wir 6 Absagen, welche mit zu hoher Auslastung begründet wurden. Von zwei Gesellschaften erhielten wir trotz Rückfrage keine Antwort.
Schließlich wurde nur von der „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall ein Angebot abgegeben. Das Honorarangebot richtet sich nach dem anfallenden Zeitaufwand zu den folgenden Stundensätzen:
- Wirtschaftsprüfer 160,00 €/h
- Assistenten 100,00 €/h
Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass das Prüfungshonorar für die Abschlussprüfung sowie die Prüfung und Testierung des Teilabschlusses für die Elektrizitätsverteilung einen Gesamtbetrag von 10.000 € nicht überschreiten wird. Für die einmalige Prüfung der Eröffnungsbilanz (Erstprüfung durch die Gesellschaft) ist mit einem Aufwand von 1.000 € zu rechnen.
Weiterhin ist gemäß Angebot davon auszugehen, dass bei der Prüfung und Testierung der EEG- und KWKG-Mengen und -Beträge ein Aufwand von bis zu 8.000 € entstehen kann.
Aufgrund der von anderen Prüfungsgesellschaften bekannten Stundensätze für Wirtschaftsprüfer, welche zum Teil deutlich über 200 €/Stunde liegen, empfehlen die Gemeindewerke, das Angebot der „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall anzunehmen. Bei einer Annahme des Angebotes werden zunächst nur die Prüfungen für das Jahr 2022 beauftragt.
In der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf ist in § 6 festgelegt, dass die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch den Gemeinderat erfolgt.
Diskussionsverlauf
Nach dem vorgestellten Sachverhalt stellte 2. BGM Herr Holzmaier die Frage, ob die „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ Erfahrungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen wie den Gemeindewerken vorweisen kann.
WL Paul wies darauf hin, dass von der vorgesehene Wirtschaftsprüferin Frau Wilhelm mitgeteilt wurde, dass ihre Kanzlei bereits Prüfungen für den EEG- und KWKG-Ausgleichsmechanismus durchgeführt hat, wenn auch nur in wenigen Fällen.
Bei der Anfrage an 9 Prüfungsgesellschaften hat sich gezeigt, dass diese aufgrund einer starken Auslastung derzeit häufig kein Angebot abgeben können.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf die „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Wasserversorgung - Sanierungsmaßnahmen mit Berücksichtigung RZWas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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ö
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informativ
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Sachverhalt
Aufgrund der vielen in der Wasserversorgung in den kommenden Jahren geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen soll die nachfolgende Zusammenstellung eine Übersicht im Zusammenhang mit Förderungen nach der RZWas geben.
Die Durchführung dieser Maßnahmen richtet sich hierbei an die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021). Für die Wasserversorgung der Gemeindewerke Oberaudorf sind hierbei insbesondere die folgenden Teile der RZWas 2021 interessant:
2.2.1 Bauliche Sanierung (Erneuerung und Renovierung, nicht Reparatur) bestehender Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle (Misch-, Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle).
2.2.3 Bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken.
2.2.5 Die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten.
Aktuell befinden wir uns im 4-Jahres-Förderzeitraum der RZWas 2021, welcher sich vom 01.04.2021 - 31.12.2024 erstreckt.
Die Erstellung eines Strukturkonzeptes für die Wasserversorgung nach Nr. 2.2.5 der RZWas wurde bereits durchgeführt und abgeschlossen (Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim).
Maßnahmen nach Nr. 2.2.1 der RZWas zur Sanierung / Erneuerung von Wasserleitungen sind in der max. Zuwendungshöhe im 4-Jahres-Zeitraum nicht begrenzt. Dieses Förderinstrument soll daher laufend bei der Erneuerung von Wasserleitungen genutzt werden, wie z. B. in 2023 beim Bauabschnitt 2 der Bad-Trissl-Straße.
Hingegen gilt für Maßnahmen nach Nr. 2.2.3 der RZWas hinsichtlich der maximalen Zuwendungshöhe im 4-Jahres-Zeitraum eine Höchstgrenze. Diese beläuft sich aufgrund einer besonderen Berechnung für die Gemeinde Oberaudorf auf eine maximale Zuwendungshöhe im 4-Jahres-Zeitraum von 1,258 Mio. €. Mit Berücksichtigung eines max. Fördersatzes von 70 % ergibt dies förderfähige Sanierungskosten von 1,797 Mio. €.
Um diese max. Zuwendungsbeträge möglichst ausnutzen zu können, planen die Gemeindewerke Oberaudorf die folgenden Maßnahmen im 4-Jahres-Förderzeitraum der aktuellen RZWas 2021 vorzusehen:
Die größte in den kommenden Jahren anstehende Investition im Wasserbereich ist schließlich der Neubau eines Hochbehälters mit einem Speichervolumen von 1.100 m³. Hier wird eine Förderung nach einer möglichen Nachfolge-RZWas (RZWas 2025 ?) angestrebt.
Diskussionsverlauf
Der Sachverhalt wurde von WL Paul erläutert. Bei der RZWas werden bei Wasser- und Abwasserleitungen sowie Bauwerken (z. B. Hochbehälter, Kläranlagen) grundsätzlich nur Sanierungsmaßnahmen gefördert. So werde z. B. der Bau von neuen Trassen nicht gefördert (Ausnahme z. B. Verbundleitungen).
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8. Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg, Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Werkausschusssitzung am 10.11.2022 wurde der Anschluss von Grafenherberg an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinde Bayrischzell im Mittleren Sudelfeld behandelt. Nachfolgend wird der Sachverhalt nochmals kurz zusammengestellt:
- Die Bayerische Bereitschaftspolizei betreibt auf dem Sudelfeld in Grafenherberg eine eigene Wasserversorgungsanlage. Mit dieser werden neben der Bergunterkunft der Bereitschaftspolizei 16 weitere Anwesen von Grafenherberg mit Trinkwasser versorgt.
- Für diese Eigenwasserversorgung ist die wasserrechtliche Genehmigung bereits ausgelaufen, wurde jedoch zunächst bis Ende 2023 verlängert. Eine neue Genehmigung würde auch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes erfordern, wobei dies aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen mit Weidevieh als nicht realisierungsfähig erachtet wird.
- In einer Besprechung am 19.10.2022 erklärte sich die Gemeinde Bayrischzell dazu bereit, einen Anschluss von Grafenherberg an ihre gemeindlichen Versorgungsanlagen im Mittleren Sudelfeld zu unterstützen.
- Für die Erschließungsmaßnahmen soll das Förder-Sonderprogramm „Berghütten“ nach Nr. 2.4 der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) genutzt werden. Das Programm soll eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ermöglichen. Es gilt vorläufig bis 31.12.2024, wobei eine Verlängerung bis 2027 in Aussicht gestellt wird.
- Eine Grundlagenermittlung und erste Schritte einer Vorplanung wurden vom Ingenieurbüro INFRA im Zuge des Strukturkonzeptes bereits erarbeitet:
- Eine Wasserbedarfsberechnung führte zu dem Ergebnis, dass an Spitzentagen mit 259 Bewohnern plus 556 Personen in Gaststätten zu rechnen ist. Bei einer Gleichzeitigkeit von 90 % ergibt sich ein maximaler Tageswasserbedarf von 80 m³. Entsprechend groß würde ein Trinkwasserspeicher (Hochbehälter) für Grafenherberg ausgelegt.
- Für die Erschließung von Grafenherberg wurden drei Varianten näher betrachtet, wobei auch eine Erschließung vom Berghotel mit Trassenverläufen über die Talstation Waldkopf und alternativ hierzu über einen Feldweg auf etwa gleicher Geländehöhe betrachtet wurde. Die dritte Variante einer Erschließung vom Mittleren Sudelfeld aus entlang einer asphaltieren Straße mit einem Höhenunterschied von rund 120 m schnitt bei einem Variantenvergleich schließlich am besten ab.
- Auf dem Mittleren Sudelfeld könnte ein vorhandener Trinkwasserspeicher (Hochbehälter) mit 30 m³ durch einen größeren ersetzt werden, welcher dann der gemeinsamen Absicherung für das Mittlere Sudelfeld und Grafenherberg dient. Grafenherberg bräuchte dann keinen eigenen Hochbehälter.
Um die in der Grundlagenermittlung und bisherigen Vorplanung gewonnenen Planungsergebnisse fortzuführen, sollen im nächsten Schritt Planungsleistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) durchgeführt werden. Ziel ist es hierbei, eine detaillierte und machbare Erschließungstrasse in Gesprächen und Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern festzulegen und die Kosten für diese Trasse in Verbindung mit Untergrunduntersuchungen möglichst genau zu ermitteln. Ebenso sollen Standort, Grundstücksfragen und Kosten eines neuen größeren und nach Möglichkeit gemeinsamen Hochbehälters für die Versorgung vom Mittleren Sudelfeld und Grafenherberg geklärt werden. Alle Planungsschritte sollen eng mit der Gemeinde Bayrischzell und dem bisherigen Wasserversorger, die Bayerische Bereitschaftspolizei, abgestimmt werden. Alle Voraussetzungen für den Förderantrag nach dem Sonderprogramm „Berghütten“ nach Nr. 2.4 RZWas sollen geklärt werden.
Mit der Entwurfsplanung sollen die gesamten Erschließungskosten möglichst genau ermittelt werden. Diese Kosten sollen schließlich als Grundlage für die weiteren Planungskosten nach HOAI dienen (anrechenbare Kosten). Ebenso soll die Kostenberechnung darlegen, welcher Kostenanteil trotz Förderprogramm z. B. von den Anschlussnehmern zu tragen ist.
Da das Ingenieurbüro INFRA aufgrund der Arbeiten für das Strukturkonzept bereits die bisherigen Planungen für Grafenherberg durchführte und für die Erschließung von Bergregionen Erfahrung und Referenzen vorweisen kann (z. B. Schliersee), ist es naheliegend, auch die nächsten Planungsschritte von INFRA durchführen zu lassen. Die Planungen bis zur Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) sollen bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
Für diese Planungen hat das Ingenieurbüro INFRA ein Angebot unterbreitet, welches aus Sicht der Gemeindewerke sachgerecht nach den Grundlagen der HOAI erstellt wurde. Es schließt mit einer Angebotssumme von netto 58.080,05 € (zzgl. USt):
Diskussionsverlauf
BGM Bernhardt betonte bei der Vorstellung des Sachverhaltes, dass für die vorhandene Eigenwasserversorgung von Grafenherberg aufgrund der geltenden Anforderungen an Schutzgebieten eine neue Genehmigung ausgeschlossen ist. Er wies auch darauf hin, dass die Bayerische Bereitschaftspolizei an einer zeitnahen Erschließung ein hohes Interesse bekundet hat und bereit sei, bei den Baukosten einen größeren Eigenanteil zu übernehmen. Für Grafenherberg wäre die Aufstellung von eigenen Wasser- und Abwassersatzungen naheliegend.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt, die Planungen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) für die Erschließung von Grafenherberg an das Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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20.04.2023
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informativ
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Sachverhalt
BGM Bernhardt wies darauf hin, dass die Gemeinde bei der Straßenbeleuchtung bestrebt ist, zeitgemäße Ausführungsregelungen zu erarbeiten und festzulegen, wobei auch Bewegungsmelder für das Dimmen bzw. Schalten von Leuchten an bestimmten Stellen betrachtet werden sollten. Insbesondere ist auch die Festlegung einer passenden Farbtemperatur für neue Leuchten vorgesehen (etwas wärmeres Licht).
Weitere bedeutende Themen wurden in diesem TOP nicht besprochen.
Datenstand vom 12.05.2023 16:48 Uhr