Datum: 15.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen, Kranzhornstraße, Fl.Nr. 351/13, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Nebengebäude mit Garage und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße 8, Fl.Nr. 295/16, Gemarkung Oberaudorf
6 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Reisacher Straße km 24,461 Strecke 5702; hier: Zustimmung der Gemeinde Oberaudorf
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab. 

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 15.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 18.01.2022 ist somit genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.01.2022 (TOP 3) wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der nicht gegebenen Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht erteilt. Nun liegt wiederum ein Antrag auf Vorbescheid mit geänderter Planung vor. Entstehen soll:

  • ein 2-geschossigen Doppelhaus mit den Außenabmessungen 13,75 m x 10 m und einer seitlichen Wandhöhe von 7,05 m
  • die Grundstückfläche wird aufgrund einer Verschiebung der Grundstücksgrenze nach Süden auf 613,63 m² erhöht
  • vier Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden

Folgende Unterschiede ergeben sich zur Planung im Januar:

VB 18.01.2022                VB 15.02.2022

GRZ 0,27                        GRZ 0,22
GR 142,50 m²                GR 137,50 m²
FF 387,5 m²                        FF 476,13 m²
WH 6,63 m                        WH 7,05 m
FH 9,37 m                        FH 9,71 m
BRI 1.140 m³                BRI 1.152,25 m³(ohne Keller)

Durch die Vergrößerung der Grundstücksfläche und die Verringerung der Grundfläche hat sich die GRZ verringert und das Verhältnis Grundfläche/Freifläche verändert. Die Gebäudehöhe sowie der Bruttorauminhalt (ohne Keller) haben sich jedoch vergrößert. 

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion sieht das Gremium auch in der aktuellen Planung die Einfügung nicht gegeben. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen, Kranzhornstraße, Fl.Nr. 351/13, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu vorliegendem Bauantrag liegt mit Datum 06.02.2020 ein genehmigter Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung vor, die Einliegerwohnung und die damit verbundenen Stellplätze entfallen in der aktuellen Planung. Der vorliegende Bauantrag beinhaltet den Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, der Carport wurde, da er nicht der Garagen- und Stellplatzsatzung entsprach, aus den Planungen entfernt. Entstehen soll:
  • ein 2-geschossigen Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 7,50 m x 10,50 m und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 6,45 m im Mittel
  • im westlichen Grundstücksteil ein Pool 
  • zwei Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden

Diskussionsverlauf

Auf die Frage aus dem Gremium, ob später die Schaffung einer Einliegerwohnung möglich wäre, wird erwidert, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung dazu notwendig ist und ein Nachweis der erforderlichen Stellplätze.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Nebengebäude mit Garage und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße 8, Fl.Nr. 295/16, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Ernst-Sachs-Straße 8 soll entstehen:
  • ein 2-geschossiges Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten
  • Außenabmessungen 14,85 m x 10,40 m, seitliche Wandhöhe 5,75 m
  • ein nördlich situiertes Nebengebäude mit den Außenabmessungen 6 m x 12,60 m
  • Vier Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden, zwei in der bereits bestehenden Garage im südlichen Grundstücksteil, zwei im nordseitig geplanten Nebengebäude.

Die Zufahrt zum Gebäude wird über das Grundstück Fl.Nr. 295 (im Eigentum des Bauherrn) mit einer Breite von 3,50 m errichtet. Seitlich wird ein Versickerungsgraben entlang der Fahrbahn eingeplant. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, ein entsprechender Einfügenachweis liegt vor. 

Diskussionsverlauf

Nach Anfrage von Bürgermeister Dr. Bernhardt und nach kurzer Beratung wurde vom Gremium bestätigt, dass der Einfügenachweis in der vorliegenden Form mit den Angaben begrüßt wird, da damit die Beurteilung von nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bauvorhaben erleichtert wird. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Erneuerung der Eisenbahnüberführung Reisacher Straße km 24,461 Strecke 5702; hier: Zustimmung der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.11.2021 bittet die DB Netz die Gemeinde bis 28.02.2022 um Stellungnahme/Zustimmung zum Bauvorhaben EÜ Reisacher Straße. Es ist beabsichtigt, die 1:1 Erneuerungsmaßnahme im Jahr 2024 auszuführen. Bereits im Vorfeld wurden die Gemeinde und die Gemeindewerke über das Vorhaben informiert und bei den Planungen beteiligt. Die Gemeinde teilte der Bahn mit, dass gewisse Mindestdurchgangsmaße berücksichtigt werden müssen. Auch muss im Zuge der Maßnahme, den Straßenbau betreffend, die Straßenentwässerung gewährleistet werden. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanungen wird die Gemeinde mit der DB Netz AG dies detailliert berücksichtigen. Die Gemeindewerke werden Arbeiten am Mittelspannungsnetz vornehmen. Es sollen die beiden MS-Trassen von der Trafostation Kranzhornstraße und der Trafostation Hoechst bis zur EÜ Reisacher Straße erneuert werden. In der heutigen Sitzung soll kurz die Planung erläutert werden und evtl. aus dem Gremium auftretende Anregungen und Stellungnahmen mit auf-gegriffen werden.   

Diskussionsverlauf

Eingangs informiert Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt darüber, dass die Gemeinde nicht an den Kosten beteiligt wird, wenn kein Änderungsverlangen ihrerseits vorliegt. Sollte die Gemeinde jedoch ein Aufweitungsverlangen haben, würde die Gemeinde voll in die Kosten involviert werden. Die Höhe der EÜ für Rettungsfahrzeuge ist gewährleistet. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Planungen vor. Der Bürgermeister erklärt die in der Unterführung laufenden Stromleitungen, auf die im Zuge der Planungen hingewiesen und die während der Baumaßnahme berücksichtigt werden müssen. Aus dem Gremium kommt der Hinweis auf die fehlende ostseitige Lärmschutzwand und die Berücksichtigung der Eigentümer der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen. 

Beschluss

Das Gremium stimmt vorgestellter Planung zu und verweist in diesem Rahmen deutlich auf die in der Planung fehlenden Lärmschutzwände im Osten und die Lücken in der Lärmschutzbebauung im Innendorf; diese wurden in Vorgesprächen mehrfach in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 01 Abbruch- und Rückbauarbeiten. Top-Nr. 8 – Gemeinderatssitzung 25.01.2022
Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – VOB-Stelle 

Die Formulare des VHB Bayern sind für Vergabestelle und Bieter zwingend anzuwenden, wenn diese den Vergabeunterlagen zum Gegenstand gemacht worden sind. 
Ist das Pauschalangebot von Bieter Nr. 2 nicht als solches gekennzeichnet, muss es nach Ihren Teilnahmebedingungen ausgeschieden werden. Aber auch gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 8 VOB/A in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 2 VOB/A, die Sie für die Ausschreibung des öffentlichen Auftraggebers anzuwenden haben, muss das Nebenangebot auf gesonderter Anlage und als solches eindeutig gekennzeichnet sein.
Ein Pauschalpreisangebot ist als Nebenangebot nach § 16 Absatz 3 VOB/A grundsätzlich zu werten, wenn der Auftraggeber sie in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen zugelassen hat. Sofern es keine abweichende technische Lösung bietet, sondern lediglich eine zulässige Abweichung hinsichtlich des Bauvertragstyps.
Der Bauvertrag des pauschalisierten Preises kann im Baurecht jedoch auch Probleme bzw. Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Bauleistungsänderungen, welche bedingt durch einen Kostenanstieg vorgenommen werden, kommen in der gängigen Praxis sehr häufig vor. Wurde zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen ein pauschalisierter Preis per Bauvertrag beschlossen, so liegt das Risiko steigender Kosten für Personalleistungen sowie Material einzig und allein bei dem Bauunternehmen. Da ein Bauunternehmen jedoch wirtschaftlich arbeiten muss und diese steigenden Kosten nur schwerlich durch eine Anpassung des Preises kompensieren kann, ist die Bauleistungsänderung während der Bauphase die einzige Möglichkeit. Um hier Streit zu vermeiden, sollte die baurechtliche Pauschalpreisvereinbarung zwischen den Parteien daher möglichst sehr genau formulieren, welche Leistungen von dem Bauunternehmen für den Festpreis durchgeführt werden. Dies hilft beiden Parteien auch dabei, die Kosten zu kalkulieren. Unstimmigkeiten kann es jedoch trotzdem bei einem derartigen Vertrag geben. 

Ungeachtet dessen, dass das Nebenangebot des Bieters 2 formal nicht gewertet werden kann, ist es aufgrund der inhaltlichen Erklärung nicht eindeutig im Umgriff. Es nimmt keinen Bezug auf den Umfang der Leistungsbeschreibung und führt nur die Titel des LV´s auf. Es bedürfte weiterer und aus meiner Sicht nicht mehr zulässige Aufklärungen zum Umfang der Leistung, um das Angebot zuschlagsfähig machen zu können. 
Bieter 2 wurde mit Absageschreiben der Ausschluss des Nebenangebotes auf Grund des formalen Fehlers schriftlich mitgeteilt.
Aufgrund der Dringlichkeit wurde Bieter 1 mit einer Brutto-Summe von 105.323,89 Euro beauftragt.   

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterung des Bürgermeisters über den eigentlichen Grund der Anfrage bei der VOB-Stelle hat sich leider zum Nachteil für die Gemeinde herausgestellt, dass ein formaler Fehler festgestellt wurde. Dieser führte folglich zum Ausschluss des (günstigeren) Nebenangebotes. Auf Anfrage aus dem Gremium über die entstandenen Mehrkosten (Differenz zum ausgeschlossenen Nebenangebot) kann auf ca. 5000,-- € verwiesen werden. 

Aus dem Gremium:

  • Schlechter Zustand des Unteren Innwegs. Hier gibt Bürgermeister Matthias Bernhardt zu bedenken, dass die Baulast bei der Gemeinde liegt, hier jedoch die starke Beanspruchung der Straße durch den entsprechenden Unternehmer erfolgt und bei Sanierung eine entsprechende Kostenaufteilung erfolgen sollte. 
  • Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass der Parkplatz am Sudelfeld/Grafenherberg wegen fehlender Genehmigung vom Landratsamt Rosenheim gesperrt wurde. 

Datenstand vom 02.03.2022 11:03 Uhr