Datum: 22.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
4 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zu Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garagen, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 1002, Gemarkung Niederaudorf
5 Tektur zum Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Heubergweg 1, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Abstellräumen und Errichtung einer Stützwand sowie Geländeauffüllung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162 und 132/34, Gemarkung Oberaudorf
7 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an eine bestehende Doppelhaushälfte, Sonnenstr. 3b, Fl.Nr. 300/23, Gemarkung Oberaudorf
8 Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis auf Teilflächen der Fl.Nr. 1385 und 1386, Gemarkung Niederaudorf; Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf
9 Straßenbau 2022; Vorstellung der geplanten Maßnahmen
10 Straßensanierungen 2022; Vorstellung der geplanten Maßnahmen
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

TOP 10 entfällt, da noch einige detaillierte Informationen einzuholen sind. Der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab. 

Diskussionsverlauf

Einleitend erklärt zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier, dass aufgrund von Corona der erste Bürgermeister Matthias Bernhardt sowie Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt nicht an der Sitzung teilnehmen können und die entsprechenden Vertreter aus beruflichen Gründen verhindert sind.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 22.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 15.02.2022 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vorliegendem Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung am 18.01.2022 (TOP 3) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums und der Verwaltung die Einfügung vor allem in Bezug auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche nicht gegeben ist. Auf dem betroffenen Grundstück soll ein 2-geschossiges Doppelhaus mit den Außenabmessungen 15 m x 9,50 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,63 m entstehen. 

Nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim, siehe Schreiben von Regierungsdirektor Zallinger vom 09.02.2022, widerspricht das Vorhaben nicht den Bestimmungen des § 34 BauGB und fügt sich nach allem in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Insbesondere steht es nicht im Kontrast zur Umgebungsbebauung. Somit wäre das Vorhaben genehmigungsfähig. Das Landratsamt regt die nochmalige Behandlung des Vorhabens im zuständigen Gremium an und gibt bis 30.03.2022 Gelegenheit, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. 
Herr Simon vom Bayerischen Gemeindetag schreibt zum Thema Einfügung folgendes: 
Der Maßstab für die Zulässigkeit nach § 31 Abs. 1 ist das tatsächlich Vorhandene, die eine planerische Ausweisung als Maßstab nicht ersetzen kann (BVerwG Urt. v. 23.4.1969 – 4 C 12.67). Das BVerwG hat im Urt. v. 23.3.1994 – 4 C 18.92, darauf hingewiesen, dass der aus der vorhandenen Bebauung zu gewinnende Maßstab notwendig grob und ungenau sei; auch sprächen Gründe einer praktischen, handhabbaren Rechtsanwendung dafür, in erster Linie auf solche Maße abzustellen, die nach Außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und an Hand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung in leichter Beziehung zueinander setzen lassen. Daraus folgt, dass vorrangig die absoluten Größen von Grundflächen, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, zu Grunde zu legen sind. Demgegenüber müssen die anderen Maßfaktoren wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl – dies gilt entsprechend für die Baumassenzahl – zurücktreten und können nur in begrenzter Weise als Auslegungshilfen hinzugezogen werden (BVerwG Urt. v. 23.3.1994 – 4 C 18.92). Geschossflächen- und Grundflächenzahl werden maßgeblich von der jeweiligen Grundstücksgröße bestimmt (vgl. §§ 19 und 20 BauNVO), sind also Gesichtspunkte, die naturgemäß im nicht beplanten Innenbereich zurücktreten müssen. Insgesamt kommt es daher nach der Rechtsprechung (so ausdrücklich BVerwG Urt. v. 23.3.1994 – 4 C 18.92) für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht auf die Feinheiten der Berechnungsregeln der BauNVO zB für die Geschossfläche an; entscheidend ist vielmehr, ob sich das Gebäude als solches in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das BVerwG Urt. v. 8.12.2016 – 4 C 7.15, ZfBR 2017, 263 = BeckRS 2016, 11376 weist darauf hin, dass sich die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche, das Bild der maßgeblichen Umgebung prägen und sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung anbieten.

Diskussionsverlauf

Nach nochmaliger Erläuterung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommen folgende Beiträge aus dem Gremium und von Seiten des zweiten Bürgermeisters:

  • Beide Beurteilungsmaßstäbe sind legitim, das Landratsamt strebt eine Verdichtung der Bebauung an, um möglichst wenig Fläche zu verbauen.
  • In der Vergangenheit wurde mehr auf die verbleibende Freifläche wert gelegt.
  • Die ursprüngliche Entscheidung des Gremiums war korrekt.
  • Da sich das Bauvorhaben einfügt, sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, um Wohnraum zu schaffen. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird erneut das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Damit ist nach § 30 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeinde Oberaudorf der Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

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4. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zu Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garagen, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 1002, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wurde fristgerecht eingereicht. Die Genehmigung wurde seit der erstmaligen Erteilung 1991 jeweils fristgerecht verlängert. Geplant ist nach Abbruch des best. Wohnhauses ein Einfamilienhaus, E+1 ohne Kniestock und Dachgeschossausbau. In dem Vorbescheid wurde festgesetzt, dass maximal zwei Wohneinheiten in dem Wohnhaus entstehen dürfen. Bei Einreichung eines Bauantrages muss die geforderte Anzahl der Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung nachgewiesen werden. Die Beurteilungskriterien haben sich seit der letzten Behandlung des Vorbescheids aus Sicht der Verwaltung nicht verändert. 

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Tektur zum Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Heubergweg 1, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 23.09.2021 (TOP 4) wurde für o.g. Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid behandelt, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. In der Sitzung am 18.01.2022 wurde ein Bauantrag mit geänderter Planung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen wiederrum nicht erteilt. Nach etlichen Gesprächen des Bauherrn mit dem Landratsamt sowie mit der Gemeinde liegt nun ein Antrag auf Tektur vor, der wie folgt vom Landratsamt beurteilt wird: 
Der nunmehr vom Bauherrn eingereichte Änderungsplan wurde dem Landratsamt Rosenheim vorab zugesandt. Das Vorhaben fügt sich nun hinsichtlich seiner Höhenentwicklung harmonischer in die Umgebung ein. Auch wurde die Anzahl der Wohnungen und damit auch der erforderlichen Stellplätze reduziert. 
Die Nutzung des westseitig herausgezogenen Anbaus als Terrasse für die Wohnung im Obergeschoss macht eine ansonsten erforderliche Zulassung einer Abweichung von den Bestimmungen der gemeindlichen Gestaltungssatzung entbehrlich, da der ursprünglich vorgesehene Balkon hierdurch entfällt.
Auf dem Grundstück südlich des bestehenden Mehrfamilienhauses Heubergweg 1 soll entstehen:
  • ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus 
  • Außenabmessungen 14,50 m x 9,25 m 
  • seitliche Wandhöhe 5,99 m
  • westseitiger erdgeschossiger Anbau, der als Terrasse für die OG-Wohnung dient
  • südseitiger Balkon
  • Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Tekturplanung im Vergleich zu der ursprünglichen Planung vor. Die Frage aus dem Gremium, ob der Bauherr den Kriterien nachgekommen ist, kann bejaht werden. Vor allem durch die Höhenreduktion entspricht die vorliegende Tektur den Einfügekriterien. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Abstellräumen und Errichtung einer Stützwand sowie Geländeauffüllung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162 und 132/34, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zum genannten Bauantrag liegt mit Datum 11.02.2022 ein genehmigter Vorbescheid vor, das gemeindliche Einvernehmen dazu wurde in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 23.09.2021 erteilt. Der vorliegende Bauantrag entspricht im Wesentlichen dem genehmigten Vorbescheid. 
Geplant ist: 
  • auf Fl.Nr. 162 der Neubau einer Garage mit zwei Abstellräumen, Außenabmessungen 12 m x 7 m sowie einem direkt östlich angrenzenden Stellplatz
  • auf Fl.Nr. 132/34 an der östlichen Grundstücksgrenze zur Bahnlinie der Deutschen Bahn eine Stützwand (Ausführung Naturstein) mit einer Höhe von max. 2 m und einer Länge von ca. 54 m, das dahinter gelegene Gelände soll auf das Niveau der Stützwand Oberkante aufgefüllt werden
  • im Anschluss an die Garage Richtung Norden eine Stützwand (Ausführung Naturstein) mit einem Grenzabstand von mindestens 3 m, ebenfalls mit einer Höhe von ca. 2 m und einer Länge von ca. 18 m
  • Überfüllung der geplanten Garage und Anpassung der neuen Geländeoberkante an das bestehende Gelände entlang des Anwesens Auerburgstr. 21 anzupassen (siehe Schnitt A-A). 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an eine bestehende Doppelhaushälfte, Sonnenstr. 3b, Fl.Nr. 300/23, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Vorliegender Bauantrag ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. An die bestehende Doppelhaushälfte soll südseitig ein Wintergarten mit den Außenabmessungen 7,36 m x 3,00 m und einer Höhe von 2,77 m – 3,29 m (Pultdach) angebaut werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis auf Teilflächen der Fl.Nr. 1385 und 1386, Gemarkung Niederaudorf; Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelte mit der Bitte um Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf einen Antrag auf Rodungserlaubnis zur Rodung von Teilflächen der Fl.Nr. 1385 und 1386, Gemarkung Niederaudorf mit einer Größe von ca.0,3 ha. Die beiden angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen zusammengelegt werden, um eine bessere Weidesituation zu erreichen. 

Diskussionsverlauf

Gremiumsmitglied Frau Katharina Kern verlässt den Kursaal, da sie aufgrund persönlicher Betroffenheit nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen darf. Nach kurzer Vorstellung der zur Rodung bestimmten Flächen ergeht der 

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt eine dementsprechende Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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9. Straßenbau 2022; Vorstellung der geplanten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung stellt die Verwaltung die für 2022 geplanten Straßenbaumaßnahmen anhand vorliegender Entwurfsplanungen vor und erläutert diese.

Maßnahme 1:        Ausbau der Straße zwischen Wechselberg und Zimmerau 

Ausbaulänge: 900 m
Fahrbahnbreite: 3,50m + 2 x 0,75 m Seitenstreifen
3 Ausweichen
Straßenvermessung durchgeführt
Bodengutachten: kein Teer
Tauschgrund und Grunderwerb
förderfähige Maßnahme
keine Trassen
Fräsrecyling 
309.000,- Euro brutto Baukosten 

Maßnahme 2:        Ausbau der Straße Am Schlossberg  

Ausbaulänge Straße: 50 m
Wasserleitung: 84 m
Fahrbahnbreite: bestandsorientiert
Straßenvermessung durchgeführt
Bodengutachten: kein Teer
kein Grunderwerb notwendig:
Straßenentwässerung neu
Stützmauer neu
96.000,- Euro brutto Baukosten 

Maßnahme 3:        Ausbau des Gehweges am Oberfeldweg  

Ausbaulänge Straße: 140 m
Wasserleitung: neu
Strom: neu
Gas: neu
Fahrbahnbreite: bestandsorientiert
Straßenvermessung durchgeführt
Bodengutachten: kein Teer
kein Grunderwerb notwendig:
Stützmauer neu
109.000,- Euro brutto Baukosten 


Maßnahme 4:        Sanierung Teilstück der Regauer Straße  

Ausbaulänge Straße: 200 m
Rinnenausbildung
Asphaltaufkantung
Einläufe neu 
Leitplanken neu, neue Lage
71.000,- Euro brutto Baukosten 

Diskussionsverlauf

Maßnahme 1

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Verfahren Fräsrecycling vor und fügt an, dass für Bergstraßen gute Erfahrungen gemacht werden konnten. Der Fördersatz beträgt maximal 80 %. 

Fragen und Anmerkungen aus dem Gremium: 

  • Ist eine Ausweichstrecke vorhanden? Kann bejaht werden.
  • Frage nach Bodengutachter
  • Sind Leitungen vorhanden? Kann verneint werden. 
  • Es wird vorgeschlagen, das Bankett teilweise mit Rasengittersteinen auszuführen, um eine gute Befahrbarkeit zu gewährleisten (Ausweiche).
  • Es wird angemerkt, dass auf der Straße nicht viel Verkehr ist.
  • Zur Frage nach dem Zeithorizont erklärt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer, dass die Maßnahme heuer noch durchgeführt werden soll, Ziel ist September/Oktober. Er erläutert das Förderprogramm und die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. 

Maßnahme 2

Keine Förderung, die angegebenen Kosten sind die Gesamtkosten, es ist noch keine Aufteilung mit den Gemeindewerken erfolgt. Die Wasserleitung, die auf Gemeindegrund verläuft, soll erneuert werden. Straßenbaumaßnahmen erfolgen immer in enger Absprache mit den Gemeindewerken. Der Ausbau soll heuer noch erfolgen.

Maßnahme 3 

Keine Förderung, die angegebenen Kosten sind die Gesamtkosten, die noch gesplittet werden müssen. 
Fragen und Anmerkungen aus dem Gremium: 

  • Wieso soll der Weg gepflastert werden? Bei Hebungen des Weges durch z.B. Baumwurzeln ist ein Pflaster leichter auszubessern. Es ist ein Pflaster wie in der Rosenheimer Straße geplant, jedoch mit bräunlich/sandiger Farbe.
  • Der Weg soll barrierefrei ausgeführt werden. 

Maßnahme 4

Die Sanierung ist nicht förderfähig. Nach kurzer Diskussion über Sinn und Zweck der Maßnahme ist man sich einig, dass hier ein zu großer Aufwand für eine zu geringe Wirkung betrieben wird. Man ist sich letztendlich einig, dass diese Sanierung die geringste Priorität besitzt und deshalb weggelassen werden soll. Die bereits eingeplanten Baukosten in Höhe von 71.000,- Euro brutto  sollen als Puffer für die Maßnahmen 1 – 3 vorgesehen werden.


Sonstiges

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob auch eine Sanierung der Grafenherbergstraße geplant ist. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erwidert, dass im Moment keine Sanierung vorgesehen ist. Ob eine Befahrung der Straße stattgefunden hat, muss noch in Erfahrung gebracht werden. 

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10. Straßensanierungen 2022; Vorstellung der geplanten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Dieser TOP entfällt, da noch detaillierte Informationen einzuholen sind. 

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.03.2022 ö informativ 11

Diskussionsverlauf

Das Gremium wird darüber informiert, dass auf Antrag aus der Elternschaft im Kellergeschoss des Kindergartens in Niederaudorf über einen Zeitraum von 10 Tagen eine Radonmessung durchgeführt wurde. Der Radon-Messbericht eines Fachbüros ergab einen Wert von 250 Becquerel pro m³. Der Referenzwert in Deutschland ist in dauerhaften Aufenthaltsräumen als auch an Arbeitsplätzen mit 300 Bq/m³ festgesetzt. Erst über 300 Bq/m³ müssen Maßnahmen eingeleitet werden.
Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier informiert darüber, dass der Bauhof am Auerbach Bäume und Sträucher geschnitten hat und einen Teil des Wegs mit Mineralbeton aufgefüllt hat. 
Aus dem Gremium  wird auf Schäden im Klosterweg hingewiesen, die durch das Entfernen einiger Bäume entstanden sind. 

Datenstand vom 07.04.2022 08:45 Uhr