Datum: 17.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.04.2022
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3 |
Antrag auf Vorbescheid zum Wiederaufbau einer Scheune mit Ergänzung eines Jungkalbinnen-Aufzucht-Stalles, Bergstr. 2, Fl.Nr. 14, 15, 171, Gemarkung Niederaudorf
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4 |
Bauantrag zu Anbau und Sanierung eines Wohnhauses mit Carport, Gartenstr. 3, Fl.Nr. 366, Gemarkung Oberaudorf
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5 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen, Tiroler Str. 3, Fl.Nr. 132/93, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
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6 |
Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens, Sonnenstr. 3b, Fl.Nr. 300/23, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
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7 |
Bauantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Garage, Am Fischbach 12, Fl.Nr. 1002/39, Gemarkung Niederaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
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8 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 17.05.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 28.04.2022 ist somit genehmigt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Wiederaufbau einer Scheune mit Ergänzung eines Jungkalbinnen-Aufzucht-Stalles, Bergstr. 2, Fl.Nr. 14, 15, 171, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Bergstr. 2 soll die ostseitig bestehende Scheune (für Tierhaltung) abgebrochen und mit denselben Abmessungen wiederaufgebaut werden. Entstehen soll ein Kälberstall und im OG ein Heulager. Konkrete Fragen zum Vorbescheid werden nicht gestellt, eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zu Anbau und Sanierung eines Wohnhauses mit Carport, Gartenstr. 3, Fl.Nr. 366, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
An das bestehende Gebäude Gartenstr. 3 soll zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit angebaut werden:
- ein 3-geschossiger Anbau (Hanglage) nach Süden mit den Außenabmessungen 3,91 m x 5,83 m, seitliche Wandhöhe 5,50 m bis 6,27 m
ein westseitiger profilgleicher Anbau über OG und DG, erdgeschossig entsteht ein Carport (Ersatz für den bereits bestehenden). Dieser geplante Carport soll mit einer Tiefe von 5,67 m ausgeführt werden, also 0,835 m tiefer als Bestand. Folglich ein Abstand zur Straße von 0,665 m, hier wäre eine entsprechende Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung notwendig. Da die jetzt gültige festgelegte Aufstellfläche von 5 m auf keinen Fall eingehalten werden kann, wäre aus Sicht der Verwaltung der Carport mit eine Abstand zur Straße hin wie der bereits bestehende auszuführen.
Es werden 6 Stellplätze nachgewiesen, davon sind 4 Stellplätze bereits Bestand. Diese weisen zur Grundstücksgrenze (straßenseitig) eine Länge von 6,335 m gemäß Planzeichnung auf (notwendige Länge gemäß Satzung 5 m).
Die zwei südseitig angeordneten Stellplätze widersprechen § 8 Nr. 1 der Garagen- und Stellplatzsatzung (Stellplatze und Garagen/Carports müssen zu öffentlichen Verkehrsflächen, u.a. zu Gehsteigen einen Abstand von mindestens 1,50 m betragen), hier wäre eine entsprechende Abweichung von der Satzung notwendig.
Es liegt eine Stellungnahme der Eigentümerin des nördlichen Nachbargrundstückes vor, diese wird mit den Bauantragsunterlagen an das Landratsamt weitergeleitet.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt, in welchen Fällen eine Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung begründet wäre. Bei vorliegendem Bauantrag hält er eine Abweichung für zustimmungsfähig, da der bestehende Carport noch vor der Garagen- und Stellplatzsatzung errichtet wurde und es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine andere Möglichkeit zur Schaffung von ausreichenden Stellplätzen gibt. In der darauf folgenden Diskussion wurde u.a. die Befürchtung geäußert, dass zu viele zugelassene Abweichungen die Satzung außer Kraft setzen würde. Letztendlich ist sich das Gremium einig, den notwendigen Abweichungen von der Garagen- und Stellplatzsatzung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung im Hinblick auf den Abstand des Carports von 1,50 m und den Abständen der beiden südlichen Stellplätze zur Straße die Zustimmung zu erteilen.
Beschluss 1
1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Unter der Maßgabe, dass der nordseitige Abstand des Carports zur Straße ca. 1,50 m beträgt, wird einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich der Aufstellfläche von 5 m wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Beschluss 3
3. Einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich des seitlichen Abstandes der drei südlich situierten Stellplätze von 1,50 m wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen, Tiroler Str. 3, Fl.Nr. 132/93, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Vorliegendem Bauantrag wurde in der Sitzung am 23.04.2020 erneut das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums und der Verwaltung die Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht gegeben ist. An das bestehende Wohnhaus soll nordseitig ein zweigeschossiges unterkellertes Einfamilienwohnhaus mit den Außenabmessungen 14,67 m x 6,395 – 7,315 m entstehen.
Nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim, siehe Schreiben von Regierungsdirektor Zallinger vom 11.04.2022, ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig: „Aufgrund der bestehenden Bebauung auf Fl.Nr. 361/2 sowie 361/1 in Grundfläche sowie wahrnehmbarer Höhenentwicklung fügt sich das beantragte Vorhaben in die Umgebungsbebauung ein. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung steht das Vorhaben somit nicht im Kontrast zur Umgebungsbebauung. Das Vorhaben steht in eindeutiger Beziehung zu der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung. Es bestehen in diesem Bereich Wohngebäude in vergleichbaren Größen. Dem Vorhaben stehen somit weder das Bauplanungsrecht noch Bauordnungsrecht in Gestalt einer örtlichen Bauvorschrift entgegen. Aus Sicht des Landratsamtes ist das beantragte Bauvorhaben daher genehmigungsfähig.“
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer berichtet Bürgermeister Matthias Bernhardt von dem im März stattgefundenen vor-Ort-Termin mit dem Kreisbaumeister. Der Bauherr hatte ein Phantomgerüst zur Beurteilung der Einfügung aufgestellt. Laut Aussage des Kreisbaumeisters ist hier aufgrund der bereits vorhandenen verschiedenartigen Gebäude (z.B. Toskana-Häuser) keine städtebauliche Bewertung möglich, eine ortsgestalterische Struktur ist nicht erkennbar. Der Bürgermeister betont, dass die damals genehmigten Neubauten nach § 34 BauGB beurteilt und vor Inkrafttreten der Ortsgestaltungssatzung errichtet wurden. Auf Nachfrage erklärt der Bauamtsleiter, dass zwei Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung geplant sind, das Bestandsgebäude wird hier nicht betrachtet. In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 23.04.2020 wurde das Bauvorhaben vor allem wegen der Baudichte abgelehnt, gemäß Aussage des Kreisbaumeisters wird jedoch hauptsächlich die von außen wahrnehmbare Ansicht zur Beurteilung der Einfügung herangezogen. Einige Mitglieder des Gremiums verweisen auf die Nachverdichtung und beurteilen das geplante Bauvorhaben positiv.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6
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6. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens, Sonnenstr. 3b, Fl.Nr. 300/23, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 22.03.2022 wurde o.g. Antrag zum Anbau eines Wintergartens behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun wurde der Bauherr vom Landratsamt aufgefordert, einen Antrag auf Befreiung von den nicht eingehaltenen Festsetzungen § 3 (3) und 3 (5) der Ortsgestaltungssatzung zu stellen. Der Antrag auf Befreiung wurde mit folgender Begründung gestellt:
Die Konstruktion des Wintergartens ist ohne Dachüberstände vorgesehen, da dies aus technischer Sicht nicht erforderlich ist. Auch würde ein Dachüberstand die Durchgangshöhe an der Vorderseite des Wintergartens erheblich einschränken. Lediglich die Dachrinne auf der Längsseite ist an der Traufe vorgesetzt um das anfallende Regenwasser vom Glasdach direkt ableiten zu können. Die Dachflächen bestehen aus einem Sicherheitsglas mit Sonnenschutz. Diese Bauweise ermöglicht eine optimale Belichtung im Inneren des neuen Wohnraumes und der bestehenden Räume.
Diskussionsverlauf
Das Gremium ist nach kurzer Diskussion mehrheitlich der Ansicht, dass sowohl bei der Glaseindeckung des Wintergartens als auch beim fehlenden Dachüberstand die gemeindliche Zustimmung erteilt werden kann. Es wird generell darüber gesprochen, über die Sommerpause die Ortsgestaltungssatzung zu überarbeiten und solche und ähnlich gelagerte Fälle mitaufzunehmen. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, alle bisher erteilten Abweichungen zur Ortsgestaltungssatzung aufzulisten.
Beschluss
Dem Antrag auf Befreiung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich des Dachüberstandes und der Dacheindeckung (Glasdach) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Garage, Am Fischbach 12, Fl.Nr. 1002/39, Gemarkung Niederaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der letzten BUS-Sitzung am 28.04.2022 wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Anbau und Garage aus bauplanungsrechtlicher Sicht sowie ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Dachneigung (Planung des Anbaus und Garage mit Flachdach) behandelt. Dem Bauantrag wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Abweichung wurde nicht zugestimmt, da gemäß Diskussionsverlauf einer Abweichung nur aus bautechnischen Gründen zugestimmt werden sollte. Es wurde jedoch auch der Vorschlag gemacht, ob in der Ortsgestaltungssatzung die Hinzunahme von Gründächern bei Flachdachausführung als Ausnahme mit aufgenommen werden kann. In der heutigen Sitzung soll auf Wunsch bzw. Antrag des Bauherrn erneut über eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung beraten werden. Hierfür hat der Bauherr zusammen mit dem beauftragten Architekten ausführliche Gründe beschrieben, weshalb bei dieser gewählten Wohnhausplanung die Ausführung des Anbaus mit zusammenhängender Garage bewusst mit Flachdach gewählt wurde. Folgende Argumente wurden u.a. aufgeführt.
- Ausführung der Dächer mit Pultdach hätte zur Folge, dass das Pultdach knapp unter das Hauptdach führt. Architektonisch und technisch sehr ungünstig
Ausführung des Pultdaches bei 10 Grad mit Dachziegeln nicht mehr möglich. (erneute Abweichung erforderlich)
Durch die sehr beengte Einfahrt, den Grundstückszuschnitt, bleibt keine andere Möglichkeit, das Wohnhaus analog dem Altbestand - auch aus genehmigungstechnischer Sicht - zu planen und entsprechend den Garagenanbau so zu integrieren.
Das Pultdach würde sich über die Eingangsüberdachung, den Technikraum und die Garage mit Geräteraum erstrecken. Dies hätte eine, von Norden betrachtet, verspringende Ausführung zur Folge. Dies stünde einer gestalterisch ansehnlichen Gesamterscheinung des Bauvorhabens wesentlich entgegen.
Die nicht uneingeschränkte Planung der Lage des Wohnhauses hinsichtlich des Altbestandes, einer eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit und die daraus resultierende Planung bzw. Wahl der Dachformen der Anbauten als Flachdach ist bei der vorliegenden Eingabeplanung nachvollziehbar. Zudem sein noch erwähnt, dass die Bauherren für eine Flachdachbegrünung, wenn vom Ausschuss gewünscht, offen wären.
Diskussionsverlauf
Nach nochmaliger kurzer Präsentation des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert dieser ausführlich die auch im Sachverhalt unter anderem dargestellten Gründe, weshalb bei der gewählten Wohnhausplanung die Ausführung des Anbaus mit zusammenhängender Garage bewusst mit Flachdach gewählt wurde und führt einige noch detailliert aus:
- Das bestehende Gelände musste bei der Planung berücksichtigt werden, daher ergab sich der Höhenversatz der Garage/Geräteraum zum Hausanschlussraum.
Eine Ausführung mit Satteldach hätte zur Folge, dass eine Belichtung der OG-Räume nordseitig technisch schwer umsetzbar wäre.
Eine Ausführung mit Satteldach oder auch Pultdach würde zu wuchtig wirken.
Die Garage ist weder von der Straße noch vom Auerbachweg einsehbar.
Nach reger Diskussion über die Möglichkeiten, die Garage und den Technikraum entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen, kommt das Gremium einstimmig zu dem Ergebnis, dass hier einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden kann. Es wurde jedoch auch von Bürgermeister Matthias Bernhardt ausdrücklich betont, dass Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung nur aus zwingenden, vor allem technischen Gründen zugelassen werden sollen. In diesem Fall kann einer Abweichung begründet zugestimmt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Abweichung von § 5 der Ortsgestaltung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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17.05.2022
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ö
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informativ
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8 |
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium:
- Einige Mitglieder des Gremiums vertreten die Auffassung, dass begrünte Flachdächer nicht in die Ortsgestaltungssatzung mit aufgenommen werden sollen, da diese nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Hanglage) funktionieren.
- Der Zebrastreifen in der Rosenheimer Straße im Bereich Nahkauf verliert bereits die Farbe. Der Bürgermeister erwidert, dass das vermutlich daran liegt, dass diese Querung nur temporär als Versuch dient.
- Es treten – vor allem im Bereich der Baustellen an der Carl-Hagen-Straße -vermehrt Straßenrisse auf, diese können hauptsächlich für Radfahrer gefährlich werden. Hier erwidert der Bürgermeister, dass
1. die entsprechenden Bauherrn angeschrieben und zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden und dies auch kontrolliert wird,
2. die bestehenden Löcher beseitigt werden, dies ist bereits beauftragt.
Datenstand vom 25.05.2022 15:08 Uhr