Datum: 21.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.05.2022
3 Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Pfarrheim-Räume in EG und OG zu einem Hort, St.-Josef-Spital-Str. 5, Fl.Nr. 103, Gemarkung Oberaudorf
4 Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt im EG zur Wohnnutzung, Rosenheimer Str. 59 b, Fl.Nr. 313/36, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22 (Teilfläche), Gemarkung Niederaudorf
6 Änderungsantrag zum Bauantrag zum Neubau von zwei Wohngebäuden mit 12 Wohnungen und einer Tiefgarage, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7 Gemarkung Oberaudorf
7 Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses, Florianistr. 25, Fl.Nr. 606, Gemarkung Oberaudorf
8 Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage, Wernher-von-Braun-Str., Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf
9 Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäuser, Carl-Hagen-Str. 22, Fl.Nr. 20/3, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
10 Bauantrag zur Errichtung eines mobilen Klassenzimmers für eine Schulklasse für die Grundschule Oberaudorf, Oberfeldweg 9, Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf
11 Erweiterung und Modernisierung Kurpark Oberaudorf; Auftragsvergabe
12 Fassade Rathaus und Haus des Gastes; Vergabe der Malerarbeiten
13 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 21.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 17.05.2022 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Pfarrheim-Räume in EG und OG zu einem Hort, St.-Josef-Spital-Str. 5, Fl.Nr. 103, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Die bisherige Nutzung des Pfarrheims am Kindergarten Oberaudorf soll von Pfarrheimräumen im EG und OG in Horträume für 3. und 4. Klasse geändert werden. Bauliche Maßnahmen sind dazu nicht erforderlich. Stellplätze für bestehenden Kindergarten, bestehende Hortgruppe sowie neue Hortgruppe sind auf dem Grundstück vorhanden (13 Stück).

Diskussionsverlauf

Ergänzend zum Antrag auf Nutzungsänderung erläutert Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt, dass der Auftrag des Hortes an den KiTa-Verbund abgegeben wurde. Dadurch ergibt sich ein größerer Bedarf und es ist zu Befürworten, dass die Räume für eine Hortnutzung zur Verfügung gestellt werden.  

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt im EG zur Wohnnutzung, Rosenheimer Str. 59 b, Fl.Nr. 313/36, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das bestehende Werkstattgebäude, das nach einem Brand im Jahr 2016 wieder-aufgebaut wurde, liegt bereits eine Baugenehmigung zum Einbau einer Wohnung in das Obergeschoss des wiederaufgebauten Wirtschaftsgebäudes vor. Nun liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt im EG zur Wohnnutzung zur Erweiterung der vorhandenen Wohnfläche im OG vor. Zwei Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Die Erklärung zu den Abstandsflächenübernahmen, betreffend das Grundstück Fl.Nr. 313/7 nach Norden, Osten und Süden, dargestellt in der Eingabeplanung, der Eigentümerin liegt vor. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Eingabeplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer werden aus dem Gremium folgende Fragen gestellt:

  • Sind ausreichend Stellplätze vorhanden? Dies wird von Seiten der Verwaltung bejaht, da bereits Bestand, durch die Nutzungsänderung wird keine neue Wohneinheit geschaffen.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22 (Teilfläche), Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1000/22, Gemarkung Niederaudorf soll entstehen:
  • ein Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 14 m x 9 m und einer seitlichen Wandhöhe von 3,45 m
  • mit Keller, EG und DG (Galerie)
  • mit überdachter südlicher Terrasse 
  • eine nördlich direkt anschließende Doppelgarage

Das Grundstück wird für das Bauvorhaben geteilt, die Erschließung ist mittels entsprechender Dienstbarkeiten (Geh- und Fahrrecht, Leitungsrecht) notariell gesichert. Die Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB, im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die zu bebauende Fläche als WA (allgemeines Wohngebiet) dargestellt.    

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt anhand der Einbeziehungssatzung Dorfstraße die faktische Baulinie sowie die Abgrenzung Innenbereich zu Außenbereich. In vorliegendem Fall könnte die Genehmigungsbehörde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung fordern. Folgende Anmerkungen aus dem Gremium:

  • die Darstellung der Grenze Innenbereich zu Außenbereich im Flächennutzungsplan wurde bewusst zur harmonischen Abrundung des Außenbereichs so gewählt
  • durch die Errichtung des geplanten Gebäudes würde auf dem Nachbargrundstück eine Baulücke entstehen

Der Bürgermeister betont, dass aus Sicht der Gemeinde nichts gegen die geplante Bebauung spricht. 
 


 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Änderungsantrag zum Bauantrag zum Neubau von zwei Wohngebäuden mit 12 Wohnungen und einer Tiefgarage, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7 Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 18.01.2022 (TOP 4) wurde ein Bauantrag für o.g. Grundstück behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Auch nach Auffassung der Genehmigungsbehörde kann die Baugenehmigung nicht erteilt werden, da die Einfügekriterien hinsichtlich der Gebäudegrundfläche, der Höhe des Gebäudes und die faktische Baugrenze nicht gegeben sind. Das geplante Gebäude steht in deutlichem Kontrast zur Umgebungsbebauung. Dem Bauherrn wurde dies schriftlich mitgeteilt und eine entsprechende Frist gegeben, um die Planungen abzuändern. Nun liegt ein Antrag entsprechend den vom Landratsamt geforderten Änderungen vor:
  • Der Geräteschuppen und das Fahrraddach wurden aus dem Bauantrag entfernt und das Tiefgaragen-Einfahrtsdach im Ansichtsplan markiert und im Bauantragstitel aufgeführt. 
  • Die Berechnung der erforderlichen Stellplätze wurde aufgrund der Stellplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf auf die Wohnflächen der Aufenthaltsräume je Wohnung ermittelt und in beiliegendem Berechnungsblatt nachgewiesen. 
  • Die Rampenneigung der TG-Zufahrt wurde auf die maximal zulässige Neigung von 15 % abgeändert. 
  • Die Dachdeckung des Einfahrtsgebäudes wurde in ein Blechdach geändert.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ergeben sich folgende Änderungen:

  • Reduktion der seitlichen Wandhöhe von 6,30 m auf 6,16 m (- 14 cm). 
  • Reduktion der Firsthöhe von 9,46 m auf 8,80 m (- 66 cm)
  • Reduktion der Dachneigung von 31° auf 28° (- 3°)
  • Reduktion der jeweiligen Gebäudegrundflächen von ca. 196 m² auf ca. 164,4 m² bzw. 166,36 m² (- ca. 30,5 m²)
  • Die Gesamtgebäudetiefe wurde von 22 m auf 16 m reduziert (- 6 m)
  • Die garten- und straßenseitige Gebäudeflucht entspricht der maßgebenden vorhandenen Baugrenze der westlich situierten Bestandsgebäude. 

In Bezug auf die abgeänderte und reduzierte Höhe ist die Einfügung nach wie vor kritisch zu sehen, da sich die Gebäude im Vergleich zur Umgebungsbebauung als die höchsten darstellen. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass zur Einfügung bezüglich der Gebäudehöhen ein entfernteres Gebäude herangezogen wurde, die Firsthöhe sollte jedoch an das direkt westliche Gebäude angepasst werden. Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anmerkungen:

  • Raumhöhe DG: deshalb die geplanten Dachaufbauten, eine weitere Reduktion der Höhe wäre für eine Wohnnutzung im DG nicht mehr möglich
  • Im Prinzip ist in dieser Lage nur ein zweigeschossiges Gebäude möglich, hier wird jedoch vom Investor versucht, soviel Wohnfläche wie möglich zu schaffen.
  • Die Gebäude fügen sich in der geplanten Größe nicht ein.
  • Verweis auf Heubergweg, hier musste die Wohnfläche auch reduziert werden, um eine Baugenehmigung zu erhalten.
  • Die in der Änderungsplanung weggelassenen Nebengebäude könnten im Nachhinein verfahrensfrei errichtet werden. 
  • Dem Bauwerber wurde im Vorhinein bereits Auskunft über die mögliche Bebauung erteilt.
  • Ob die Reduktion mit dem Landratsamt abgeklärt wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt.

Beschluss

Dem Änderungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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7. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses, Florianistr. 25, Fl.Nr. 606, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die vorliegende Tektur des mit Datum 27.09.2021 genehmigten Bauantrages sieht eine Änderung der nördlichen Erweiterung des Wohnhausanbaus über EG und OG von ursprünglich 3,45 m x 4,50 zu 3,45 m x 8,12 m vor. Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung sowie die Abstandsflächen können nachgewiesen werden. 

Beschluss

Dem Änderungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage, Wernher-von-Braun-Str., Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.07.2021 wurde dem o.g. Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht erteilt, in zwei zurückliegenden Sitzungen (18.01.2022 und 23.09.2021) wurden Anträge auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung behandelt und zugestimmt. Nun liegt folgender Antrag auf Tektur vor:
  • Änderung des Grundrisses KG: Einteilung der Kellerräume sowie Verschiebung der Außenwand 
  • Errichtung einer Überdachung der Tiefgaragenabfahrt
  • Änderung des Südbalkons DG, Vergrößerung der Fläche von ca. 55,3 m² auf ca. 57,6 m² 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geplanten Tektur durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer lobt der Bürgermeister die Bereitschaft des Bauherrn, die Planungen der Ortsgestaltungssatzung anzupassen und die Gestaltung des Daches der Tiefgaragenabfahrt von Flachdach in Sattel- bzw. Pultdach zu ändern 

Beschluss

Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäuser, Carl-Hagen-Str. 22, Fl.Nr. 20/3, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 18.01.2022 wurde o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun liegt ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Ausführung der Überdachung der südlich angeordneten Tiefgaragenrampe als begrüntes Flachdach vor. In der Ortsgestaltungssatzung ist eine Ausnahmeregelung für Flachdächer fixiert. Als Begründung wird im Antrag Bezug genommen auf die Bauvorhaben in der Carl-Hagen-Str. 26 und 8, die ebenfalls mit begrünten Dächern ausgeführt werden; hier wurden die Bauanträge jeweils vor Inkrafttreten der Ortsgestaltungssatzung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Antrags durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer weist der Bürgermeister auf das hier vorhandene Überschwemmungsgebiet hin. Aus dem Gremium wird bemerkt, dass die für diesen Antrag wichtige Ostansicht nicht korrekt dargestellt ist. Bürgermeister Matthias Bernhardt betont, dass bei in der Vergangenheit behandelten Anträgen einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung nur zugestimmt wurde, wenn diese technisch begründbar ist. 

Beschluss

Dem Antrag auf Ausnahme von § 5 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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10. Bauantrag zur Errichtung eines mobilen Klassenzimmers für eine Schulklasse für die Grundschule Oberaudorf, Oberfeldweg 9, Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Am 16.05.2022 teilte uns der Schulleiter mit, dass nach derzeitigem Planungsstand und nach Rücksprache und Bestätigung des Schulamtes zur Erweiterung der Klassenräume der Grundschule Oberaudorf Raum für ein weiteres Klassenzimmer geschaffen werden muss. Hierzu ist geplant, im nördlichen Bereich des Schulgeländes zur temporären Nutzung ein mobiles Gebäude für ein Klassenzimmer zu errichten. Angebote mit Zeichnungen hierfür liegen dem Baumt bereits vor und werden geprüft. Die Vergabe soll baldmöglichst in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen. Um keine Zeit zu verlieren, soll in dieser Sitzung der Bauantrag zur Errichtung eines mobilen Klassenzimmers für eine Schulklasse für die Grundschule Oberaudorf behandelt werden. Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde bereits eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Zwischen Oberfeldweg und am Graben" in die Wege geleitet; Satzungsbeschluss ist geplant in der Gemeinderatssitzung am 28.06.2022. Der Bauantrag entspricht den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans, die Erschließung ist gesichert. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Baumaßnahme anhand des Eingabeplans vor und informiert das Gremium umfassend über das geplante mobile Gebäude:

  • Der Grund für den relativ großen Abstand zum Schulgebäude ist, dass Raum für den in Zukunft benötigten Anbau direkt an der Schule bleiben soll.
  • Das mobile Schulgebäude wird elektrisch geheizt. 
  • Die Zufahrt erfolgt auf dem Weg westlich der Turnhalle.
  • Es handelt sich nicht um einen Container wie am Kindergarten, sondern um ein mobiles Gebäude mit durchdachter, gefälliger Ausführung.
  • In der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll über Kauf oder Miete entschieden werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdachs wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Erweiterung und Modernisierung Kurpark Oberaudorf; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für die Erweiterung und Modernisierung des Kurparks wurde am 28.04.2022 die ex-ante Bekanntmachung über ein beabsichtigtes Vergabeverfahren veröffentlicht (Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung). Umfang der Leistungen: Spielgeräte, 4 Wellnessliegen, Sitzbänke, Tische, Budget 98.000 € netto.) Am 06.05.2022 wurden 6 leistungsfähige Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Abgabefrist wurde auf den 01.06.2022, spätestens 12.00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen vier Angebote ein. Submission war am 01.06.2022 um 12.00 Uhr.

Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.

Bieter 1:        Angebot netto: 90.917,00 €        Angebot brutto: 108.191,23 €
Bieter 2:        Angebot netto: 70.195,50 €        Angebot brutto: 83.532,65 €
Bieter 3:        Angebot netto: 105.967,00 €        Angebot brutto: 126.100,73 €
Bieter 4:        Angebot netto: 111.090,38 €        Angebot brutto: 132.197,55 €


Bieter Nummer 1 hat alles laut Ausschreibung angeboten und das beste Gesamt-konzept, Bieter Nummer 2 hat keine Wellnessliegen angeboten und hat kein gutes Konzept, Bieter Nummer 3 hat keine Wellnessliegen angeboten und das Budget überschritten, Bieter Nummer 4 hat das Budget überschritten und viele Alternativen zu Spielgeräten und Liegen/Bänke angeboten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert, dass ein Kinderspielplatz als Einzelmaßnahme keine Förderung erhält, aber für den Kurpark gesamt eine RÖFE-Förderung von 57 % möglich ist. Er stellt die einzelnen Planungen sowie die Gegenüberstellung vor. Aus dem Gremium:

  • Es wird über den Untergrund bzw. Fallschutz der Spielgeräte diskutiert, möglich wären Rindenmulch, Rollkies, Holzschnitzel. 
  • Holzart der Spielgeräte: Robinie
  • Spielplatzprüfung ist vorgeschrieben und erfolgt jährlich

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk Erweiterung und Modernisierung Kurpark Oberaudorf werden an den Bieter Nummer 1 mit einer Angebotssumme von brutto 108.191,23 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Fassade Rathaus und Haus des Gastes; Vergabe der Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für die Malerarbeiten an der Fassade des Rathauses sowie Haus des Gastes wurden am 08.06.2022 vier leistungsfähige Firmen angeschrieben, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 17.06.2022, spätestens 12:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen zwei Angebote bei der Gemeinde ein, wobei ein Angebot nicht vergleichbar ist, da es nur die Arbeiten in Regie beinhaltet (Tätigkeit auf Stundenbasis). Das verbliebene Angebot wurde rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Angebot netto: 20.122,40 €                Angebot brutto:        23.945,66 €

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geplanten Maßnahmen an der Fassade teilt Bürgermeister Matthias Bernhardt mit, dass die Gemeinde in das Städtebauförderprogramm aufgenommen wurde und informiert über den Hintergrund und das Gesamtkonzept. Die Sanierung des Rathauses soll Schritt für Schritt erfolgen, beginnend mit der Fassadengestaltung; eine energetische Sanierung ist geplant. Es wird über einige gestalterische und technische Belange diskutiert.

Beschluss

Die Leistungen für die Malerarbeiten an der Fassade des Rathauses sowie Haus des Gastes werden an den Bieter Nr. 1 mit einer Angebots-Summe von brutto 23.945,66  € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 21.06.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bekanntgabe:
Für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen, Tiroler Str. 3, der in der Sitzung am 17.05.2022  (TOP 5) nochmals behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nochmal verweigert wurde, wurde vom Landratsamt das Einvernehmen ersetzt. 

Diskussionsverlauf

Informationen des Bürgermeisters: 

  • Die Gemeinde wurde in das Städtebauförderprogramm aufgenommen. Für das 2022 stehen 170.000 € Förderung zur Verfügung. In einer Sondersitzung des Gemeinderates soll geklärt werden, für welche Projekte diese Förderung verwendet werden, z.B. Umbau des alten Feuerwehrhauses. 

  • Bevorstehende Besprechung in Sachen „Kloster Reisach“ mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Vertretern der zuständigen Behörden. Es besteht nach wie vor eine Kaufabsicht der Gemeinde; eine Förderung von 60 % bei Verwendung für nicht erträglich genutzte Teile wäre möglich. Ein Mitglied des Gremiums macht den Vorschlag, das Kloster Benediktbeuern zu besichtigen, um sich Anregungen für eine zukünftige Nutzung des Klosters zu holen. 

  • neueste Entwicklungen Brenner-Nordzulauf 

Hinweise aus dem Gremium:

  • Brunnen im Klosterhof ist undicht, 
  • Probleme am Dixie-Kloo am Sillei
  • Probleme mit Toiletten am Luegsteinsee
  • Es wird vorgeschlagen, am Sillei ein großes Schild anzubringen, dass Hunde nicht ins Wasser dürfen.
  • Regelung für Standup-Paddles am Sillei

Datenstand vom 11.07.2022 16:16 Uhr