Datum: 19.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
|
3 |
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 offenen Garagen, Seestraße, Fl.Nr. 192 (TFl), Gemarkung Oberaudorf
|
4 |
Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf
|
5 |
Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes, Tiroler Str. 5, Fl.Nr. 500, Gemarkung Oberaudorf
|
6 |
Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage zu Schlafzimmer für die vorhandene Ferienwohnung, Riedleiten 9 a, Fl.Nr. 788, Gemarkung Niederaudorf
|
7 |
Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten, 2 Läden und einer Tiefgarage, Rosenheimer Str. 26, Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf
|
8 |
Bauantrag zu Abbruch des bestehenden Stall- und Tennengebäudes und Teilabbruch Rezeption, Umbau und Erweiterung des Hotels sowie Erweiterung und Anbau Rezeption, Dorfstr. 2 - 4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf
|
9 |
Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Abstellräumen, Errichtung einer Stützwand wowie Geländeauffüllung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162, 132/34, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
|
10 |
Antrag auf Erteilung einer nachträglichen Rodungserlaubnis auf Fl.Nr. 1382/0, Gemarkung Oberaudorf; Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf
|
11 |
Straßensanierungen 2022; Vergabe Bodenstabilisierung Florianistraße
|
12 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 21.06.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 21.06.2022 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 offenen Garagen, Seestraße, Fl.Nr. 192 (TFl), Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 192 an der Seestraße unterhalb des denkmalgeschützten Gebäudes „Weber an der Wand“ soll entstehen:
- ein 3-geschoßiges Wohnhaus mit Teilunterkellerung in Hanglage mit den Außenabmessungen 7 m x 12 m und einer Firsthöhe (Ansicht von Süden) von ca. 10 m
im DG soll ein PKW-Abstellplatz entstehen
EG und OG sollen in den Hang situiert werden und jeweils einen südlich angeordneten Balkon bzw. Terrasse erhalten
Das Grundstück soll für das Bauvorhaben geteilt werden.
Da im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Zu beachten ist folgendes:
- Das Bauvorhaben ist geplant im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“.
- Das Gebäude soll vor dem ortsbildprägenden und denkmalgeschützten Gebäude „Weber an der Wand“ sowie der dahinter liegenden Luegsteinwand (Bodendenkmal) errichtet werden.
- Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück dargestellt als Grünfläche mit besonderer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild.
- Eine Teilfläche des Grundstückes ist als Biotop (Luegsteinwand) festgelegt.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Bebauung vor. Der Bürgermeister verweist auf die Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ und die schützenswerte, in der Satzung dargestellte Ansicht von Süden, die durch dieses Bauvorhaben beeinträchtigt werden würde. Im Gremium entwickelt sich eine rege Diskussion, in der hauptsächlich auf die Sichtachse Bezug genommen wird, welche unbedingt zu erhalten ist. Zudem wurde auch der nicht unerhebliche Eingriff in den schützenswerten Fels und die umliegende Natur angesprochen. Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung wurde die geplante Südansichtshöhe als zu massiv angesehen. Mit dem abschließenden Hinweis aus der Mitte des Gremiums, dass bei einer Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens eine Abstimmung über die erhaltungsrechtliche Genehmigung nicht notwendig ist, ergeht der
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
4. Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der im Juni 2001 erstmals genehmigte Vorbescheid wurde seitdem mehrmals verlängert. Der erneute Verlängerungsantrag des Bauwerbers ging fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim ein. Geplant ist ein Einfamilienwohnhaus (11,50 m x 10,00 m) mit Doppelgarage, welches gem. § 34 BauGB zu beurteilen ist. Seitens der Verwaltung wird das Vorhaben kurz anhand eines Katasterauszuges M=1:1000 vorgestellt. Die Beurteilungskriterien haben sich bzgl. Einfügung in die nähere Umgebung nicht verändert. Die Aufstellfläche vor der Doppelgarage gemäß örtlicher Satzung ist mit mindestens 5 m einzuhalten. Im Zuge eines künftigen Eingabeplanes muss ein Einfügenachweis nach § 34 BauGB vorgelegt werden. Das Ursprungsgelände sowie das geplante Gelände sind u.a. jeweils an den Grundstücksgrenzen in der Bauantragsplanung darzustellen.
Beschluss
Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes, Tiroler Str. 5, Fl.Nr. 500, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Zur Schaffung von 4 Mitarbeiterappartements soll das bestehende Betriebsgebäude Tiroler Str. 5 mittels profilgleichem Anbau nordseitig über OG und DG aufgestockt werden; ost- und westseitig soll jeweils eine Gaube entstehen, der Zugang erfolgt über eine nordseitig liegende Außentreppe ins OG. Die neu zu errichtenden notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen und gemäß Festsetzung der Garagen- und Stellplatzsatzung zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Gewerbegebiet an der Tiroler Straße“. Zulässig sind:
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben könnte. Ausnahmsweise können zugelassen werden: Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Planungen vor und informiert darüber, dass das im Bebauungsplan Nr. 17 ausgewiesene Gewerbegebiet faktisch nicht mehr vorhanden ist und es sich zum jetzigen Zeitpunkt um MI (Mischgebiet) handelt. Der Bebauungsplan sollte überarbeitet bzw. neu aufgestellt werden, dies ist schon seit längerem geplant, wird aber nicht als höchste Priorität angesehen. Das Gremium bittet dem Bauwerber mitzuteilen, das Blechdach der Gauben farblich abgestimmt zur Dacheindeckung zu gestalten.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Blechdachs der Gauben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage zu Schlafzimmer für die vorhandene Ferienwohnung, Riedleiten 9 a, Fl.Nr. 788, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Im bestehenden Gebäude Riedleiten 9 a soll zur Erweiterung der vorhandenen Ferienwohnung die Doppelgarage im EG zu zwei Schlafzimmern umgenutzt werden. Die Garagentore werden durch Fenster ersetzt, im nördlichen Bereich soll neben dem Bad eine neue Treppe zum OG und ein Vorraum entstehen, der Zugang ist bestehend über eine Außentreppe zum 1. OG. Ein gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung notwendiger Stellplatz (bei Ferienwohnungen je Wohneinheit einer) ist bereits vorhanden. Das Gebäude befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer ist das Gremium mehrheitlich der Auffassung, dass sich die Ansicht des Gebäudes durch Entfernen der Garagentore und Einbau von Fenstern verbessern wird.
Beschluss
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten, 2 Läden und einer Tiefgarage, Rosenheimer Str. 26, Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die damals dargestellte Planung des über der Tiefgaragenabfahrt angeordneten Mülltonnenhäuschens des freigestellten Bauvorhabens widerspricht der tatsächlichen Ausführung bzw. den Darstellungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Situierung und der Dachform. Da diese Änderungen aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die zukünftigen Wohnungseigentümer und vor allem nicht auf die Nachbarinteressen hatten, stimmte der damalige Bürgermeister ohne Behandlung im Bauausschuss dieser Änderung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu. Vorliegender Antrag auf Tektur soll die Rechtssicherheit herstellen.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert die damalige Änderung anhand des Eingabeplans und informiert über die Hintergründe. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass durch die Änderung keine Beeinträchtigung der Wohnungseigentümer sowie der Nachbarn entstanden ist.
Beschluss
Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bauantrag zu Abbruch des bestehenden Stall- und Tennengebäudes und Teilabbruch Rezeption, Umbau und Erweiterung des Hotels sowie Erweiterung und Anbau Rezeption, Dorfstr. 2 - 4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Vorliegender Bauantrag sieht den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Hotels vor:
- Abbruch des bestehenden Stall- und Tennengebäudes
zweigeschossiger profilgleicher Anbau nach Norden
Teilabbruch der Rezeption
Erweiterung und Anbau der Rezeption im Westteil
Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Keindl“ durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig. Der vorliegende Bauantrag entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert anhand der Eingabepläne das dem Gremium bereits hinlänglich bekannten Bauvorhaben. Bürgermeister Alois Holzmaier informiert darüber, dass es sich bei der Bezeichnung „Bitumen“ zur Dachgestaltung um einen Fehler handelt, natürlich wird das Dach mit Ziegeleindeckung ausgeführt. Auf die Frage nach den Stellplätzen erwidert der Bauamtsleiter, dass diese ausreichend vorhanden sind. Der Bauherr bzw. Architekt ist dafür verantwortlich, dass diese auch gem. Normen technisch fachgerecht ausgeführt werden. Auf Nachfrage wird erklärt, dass es sich bei der auf der Südseite dargestellten Außentreppe zum Biergarten um einen aus brandschutzgründen erforderlichen Fluchtweg handelt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Dachgestaltung muss gemäß der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Abstellräumen, Errichtung einer Stützwand wowie Geländeauffüllung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162, 132/34, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 22.03.2022 wurde o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun beantragt der Bauherr (auf Verlangen des Landratsamtes) eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des geplanten Flachdachs der Garage. Die geplante Garage soll aufgrund der Hanglage des Baugrundstücks ein Flachdach erhalten und überfüllt werden. Das Dach soll begrünt werden. Lt. § 5 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung können Flachdächer insbesondere bei starker Hangneigung, bei Unterflurgaragen oder zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt noch einmal die vorliegende Planung, der vom Bauausschuss bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier geht auf das vorhandene Gelände ein, dass hier die Garage aufgrund der Lage überfüllt werden soll.
Beschluss
Dem Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdaches der Garage wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Antrag auf Erteilung einer nachträglichen Rodungserlaubnis auf Fl.Nr. 1382/0, Gemarkung Oberaudorf; Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelte mit der Bitte um Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf einen Antrag über die nachträgliche Erlaubnis zur Rodung einer Teilfläche der Großalm, Fl.Nr. 1382/0, Gemarkung Oberaudorf mit einer Größe von ca.1,58 ha. Der Eigentümer bestätigte bei einem stattgefundenen Ortstermin mit Vertretern des AELF Rosenheim, dass die besagte Fläche 2014 infolge von Schadereignissen eingeschlagen wurde und darauffolgend von Schlagabraum und Ästen gesäubert wurde. Die Fläche wurde vor dem Einschlag als Waldweidefläche benutzt. Der Zaunverlauf wurde nicht geändert. Er hatte nach eigenen Angaben vergessen, am AELF etwaige Konflikte mit der Forstbehörde abzuklären und äußerte den Wunsch auf einen nachträglichen Rodungsantrag, da die Fläche künftig als Weidefläche dienen soll.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim bittet mit Mail vom 17.06.2022 um Stellungnahme, ob von Seiten der Gemeinde keine Einwände gegen die Maßnahme bestehen.
Diskussionsverlauf
Es entsteht eine rege Diskussion, in der folgende Punkte angesprochen werden:
- Da die Rodung bereits vor 8 Jahren durchgeführt wurde, kann die Gemeinde keine Stellungnahme abgeben.
- Eine Stellungnahme der Gemeinde ändert nichts.
- Die Betroffenen sollten sich nach einem Schadereignis umgehend mit dem AELF in Verbindung setzen.
- Die Gemeinde erwartet, dass die Schutzwaldanteile der gerodeten Fläche wieder aufgeforstet werden.
Beschluss
Dem nachträglichen Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt eine dementsprechende Stellungnahme abzugeben. Die im Sachverhalt erwähnten Punkte sind Bestandteil dieser Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
11. Straßensanierungen 2022; Vergabe Bodenstabilisierung Florianistraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Im Zuge der Straßensanierungen 2022 ist in der Florianistraße ausgehend von der Gemeindegrenze im Süden bis zur Einmündung der Sportplatzstraße, wie bereits in der GR-Sitzung vom 28.06.22 angesprochen, seitens der Verwaltung eine Bodenstabilisierung angedacht.
Die Straße ist vor allem im oberen Bereich in einem desolaten Zustand und müsste komplett saniert werden. Es bietet sich hierbei die Bodenstabilisierung an, welche einen kompletten Vollausbau ersetzt, aber mit einem weitaus geringeren Aufwand verbunden ist.
Es wird dabei der Altbestand der vorhandenen Straße mittels einer Fräse zerkleinert und mit einer Schichtdicke von 25 cm als Unterbau wieder eingebaut. Dies soll an einem Tag erfolgen, wodurch der Ausbau der Straße, die Zufahrt zum Friedhof nicht unnötig lange blockieren würde.
Nach erfolgter Stabilisierung wird eine Asphalttragdeckschicht aufgebracht, welche Bestandteil der bereits genehmigten Asphaltarbeiten ist.
Es wurden 5 leistungsstarke Firmen bezüglich der geforderten Leistungen angefragt. Der Verwaltung liegt ein Angebot in der Höhe von 66.635,54 € brutto vor, welches dieses spezielle Verfahren anbietet und bereits in der Nachbargemeinde erfolgreich anwendet wurde.
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Erläuterung des Sachverhalts durch die Verwaltung, kamen aus dem Gremium unter anderem Fragen bzgl. der Ausbaulänge, der Einbauhöhe des Straßenbelages in Höhe der Wohnbebauung, der Wasserlauf bei der Wohnbebauung und nach der Tragfähigkeit.
Die Fragen konnten von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:
- Ausbaufläche: 2225m², 445 lfm, Breite 5m
Der Graderfahrer kann die Fläche zu den Einfahrten etwas angleichen, um einen zu großen Höhenunterschied zu vermeiden.
Der Wasserlauf kann durch die Neigung der Straße geleitet werden und soll von den Häusern weg, auf die gegenüberliegende Straßenseite geleitet werden. Außerdem ist geplant vor dem Durchlass, der leicht höher gelegen ist wie die Wohnbebauung, eine Einleitung durch eine kleine Rinne zu erstellen.
Sehr Tragfähig, durch den 25 cm dicken mit Bindemittel versetzten Unterbau und einer zusätzlichen 6 cm dicken Asphalttragdeckschicht.
Beschluss
Der Auftrag wird an die Firma mit vorliegendem Angebot, mit der Auftragssumme von 66.635,54 € brutto, vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.07.2022
|
ö
|
|
12 |
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium:
- Auf dem Weg vom Luegsteinsee über den sog. „Hals“ liegt ein Baum. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wegepaten Bescheid zu geben.
- Bei dem Zebrastreifen in der Rosenheimer Straße wurde die bereits verblasste Farbe wieder aufgefrischt.
Datenstand vom 04.08.2022 13:27 Uhr