Datum: 15.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.07.2022
3 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Laurentiusstr. 5, Fl.Nr. 229/9 und 229/10, Gemarkung Oberaudorf
4 Bauantrag zum Dachausbau des ehemaligen Schulhauses mit 3 Ferienwohnungen und Anbau eines Raumes im UG, Wall Nr. 5, Fl.Nr. 1193/1, Gemarkung Niederaudorf
5 Bauantrag zur Errichtung einer WC-Kabine am Luegsteinsee, Fl.Nr. 199, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 882/5 (TFl) und 882/9, Gemarkung Niederaudorf sowie Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
7 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 882/5 (TFl), Gemarkung Niederaudorf
8 Bauantrag zur Errichtung eines Carports sowie Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung, Kranzhornstraße, Fl.Nr. 351/13, Gemarkung Oberaudorf
9 Bauantrag zur Aufstockung einer Garage mit Ergänzung einer Wohneinheit mit Balkon sowie Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Lohbachstr. 12, Fl.Nr. 20, Gemarkung Oberaudorf
10 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Martin-Greif-Str. 28 a, Fl.Nr. 290/12 und 290/2, Gemarkung Oberaudorf
11 Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Duplexgaragen, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 497/7, Gemarkung Oberaudorf
12 Bauantrag zur Errichtung von zwei Garagen mit Nebenräumen, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Oberaudorf
13 Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Ausbau einer Wohnung in einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude, Tatzelwurmstr. 40, Fl.Nr. 904, Gemarkung Niederaudorf
14 Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Überdachung des Stützmauerfundamentes mit einem begrünten Flachdach, Lohbichlweg 6, Fl.Nr. 995/1, Gemarkung Niederaudorf
15 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf; Teilerneuerung der Dacheindeckung
16 Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach, BW IV/05; Vergabe der Ingenieur-Leistungen
17 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 11 Sanitärarbeiten
18 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 12 Lüftungsanlagen
19 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 15 Malerarbeiten
20 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 17 Metallbauarbeiten 1 - Metallbau- und Verglasungsarbeiten
21 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 18 Metallbauarbeiten 2 - Treppengeländer
22 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 19 Treppenarbeiten
23 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 20 Tischlerarbeiten -Innentüren
24 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 21 Metallbauarbeiten 3 - Treppen Balkone Dächer außen
25 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss 1

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 15.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Auf Antrag von Bürgermeister Dr. Matthias Bernhard werden von TOP 6 und 7 getauscht.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 19.07.2022 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Laurentiusstr. 5, Fl.Nr. 229/9 und 229/10, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht vor:
  • Abbruch des bestehenden Wohnhauses
  • Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit einer Grundfläche von 331 m², 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss. 
  • Es soll eine Tiefgarage entstehen.

Die Einfügung bezüglich der Höhe ist auf dem Eingabeplan dargestellt und ist nach Ansicht der Verwaltung gegeben, die bestehende faktische Baulinie wird eingehalten. Die geplante Grundfläche des Gebäudes entspricht nach Ansicht der Verwaltung nicht der umgebenden Bebauung, die sich um einiges geringer darstellt. Einer Abweichung hinsichtlich der steilen Dachneigung kann evtl. aus ortsgestalterischen Gründen statt gegeben werden. Das Straßenbild wird durch mehrere Steildachhäuser ortsgestalterisch geprägt. Zur Beurteilung des Vorhabens zur besseren Einschätzung auch wegen bestehender Topografie wäre ein Ortstermin auch mit der Baugenehmigungsbehörde sicherlich sinnvoll. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass der Architekt hier versucht, die vorhandene Bebauung wiederzuspiegeln. Es würde jedoch gemäß der vorliegenden Planung das zweitgrößte Gebäude in der Umgebung entstehen und dementsprechend würde sich auch der Bezugsmaßstab im Hinblick auf weitere Bebauungen verändern. 

Aus dem Gremium kommen folgenden Anmerkungen/Fragen:

  • Im Sinne der Innenverdichtung wäre das Bauvorhaben zu befürworten. 
  • Ein Ortstermin wird bejaht.
  • Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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4. Bauantrag zum Dachausbau des ehemaligen Schulhauses mit 3 Ferienwohnungen und Anbau eines Raumes im UG, Wall Nr. 5, Fl.Nr. 1193/1, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der September-Sitzung 2021 wurde dem Bauantrag zur energetischen Sanierung und Erneuerung des Dachs des ehemaligen Lehrerhauses das gemeindliche Einvernehmen erteilt und mit Datum 06.12.2021 vom Landratsamt Rosenheim genehmigt. Der nun vorliegende Bauantrag sieht vor:
  • den Ausbau des Daches mit 3 Ferienwohnungen des ehemaligen Schulhauses
  • ein westseitiger Anbau im UG (eingeschossig) mit einer Fläche von ca. 13,97 m² und einer südlich vorgelagerten Terrasse. Das Flachdach über dem Anbau bedarf einer Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung. 

Die notwendigen Stellplätze können nachgewiesen werden, im Zuge der Bearbeitung durch das Landratsamt wird auch die Kreistiefbauverwaltung wegen der Lage an der Tatzelwurmstraße (Kreisstraße) beteiligt. 

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist sich darüber einig, dass die Ortsgestaltungssatzung durch eine häufige Zustimmung zu Ausnahmen nicht aufgeweicht werden soll. Hier kann jedoch, da es sich um einen Anbau in Hanglage handelt, dem Antrag auf Ausnahme zugestimmt werden. 

Beschluss 1

  1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Hinsichtlich des Flachdaches über dem eingeschossigen Anbau wird eine Ausnahme von § 3 der Ortsgestaltungssatzung zugelassen. (Starke Hangneigung und Einbindung in Baubestand)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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5. Bauantrag zur Errichtung einer WC-Kabine am Luegsteinsee, Fl.Nr. 199, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Da die bestehende WC-Kabine am Luegsteinsee (bei der Rutsche) nicht mehr den hygienischen Standards entspricht, ist geplant, an derselben Stelle eine neue Kabine mit den Außenabmessungen 4,88 m x 3,00 m x 2,80 m (2,50 lichte Raumhöhe) mit Satteldach zu errichten, die entsprechend notwendigen Anschlüsse sind bereits vorhanden. Es handelt sich hier um eine automatische Knauß-Kombi Kabine, bestehend aus 1 Einheit. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 882/5 (TFl) und 882/9, Gemarkung Niederaudorf sowie Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zum vorliegenden Bauantrag liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Der Bauantrag entspricht dem Vorbescheid bezüglich der südlichen Baugrenzen. Auf der zu bebauenden Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 882/5 (südlich situierter Baukörper, das Grundstück wird geteilt) soll entstehen:
  • ein 2-geschossiges Wohnhaus mit Galerie im Dachgeschoss mit den Außenabmessungen 11,70 m x 9,50 m und einer seitlichen Wandhöhe von  5,84 m
  • eine südlich zu Straße situierter Carport  mit den Außenabmessungen 4,12 m x 5,46 m; das Dach (Flachdach) soll als Dachterrasse genutzt werden, ein entsprechender Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung liegt vor. 
  • südlich des Carports ein 2. Stellplatz
  • eine süd- und östlich angeordnete überdachte Terrasse mit einer Dachneigung von 5° (ebenfalls Abweichung erforderlich)

Es fanden Gespräche mit dem Bauherrn bezüglich einer Abtretung oder eines Erwerbs durch die Gemeinde der Fl.Nr. 882/9 zur evtl. Verbreiterung der Gemeindestraße statt. 

Diskussionsverlauf

Eingangs erklärt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer die Planunterlagen sowie die Unterschiede der vorliegenden Planung zum genehmigten Vorbescheid (Zuwegung). Der Bürgermeister erläutert die Problematik mit dem in der Gemeinde-Straße liegenden Grundstück Fl.Nr. 882/9 und den Hintergrund der in der Vergangenheit liegenden Nicht-Abtretung dieses Flurstücks an die Gemeinde. (Bei den Nachbargrundstücken fand eine Abtretung des jeweils entsprechenden Grundstücksstreifens statt.) Folge davon ist eine Einengung der Brünnsteinstraße in diesem Bereich, so dass auch die nötige Breite für die Feuerwehreinfahrt, v.a zum nördlich situierten Gebäude, nicht gegeben ist und somit die Erschließung nicht gesichert ist. Es wird nach einer Lösung/Kompromiss mit dem Grundstückseigentümer gesucht.   

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich Flachdach wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Beschluss 3

3. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung der Terrassenüberdachung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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7. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 882/5 (TFl), Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zum vorliegenden Bauantrag liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Der Bauantrag entspricht dem Vorbescheid bezüglich der nördlichen Baugrenzen. Auf der zu bebauenden Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 882/5 (nördlich situierter Baukörper, das Grundstück wird geteilt) soll entstehen:

  • ein 2-geschossiges Wohnhaus mit den Außenabmessungen 11,30 m x 9 m und einer seitlichen Wandhöhe von  5,64 m
  • eine nördlich anschließende Garage mit den Außenabmessungen 4,30 m x 8 m
  • nördlich der Garage ein 2. Stellplatz
  • die Zufahrt soll entlang der westlichen Grundstücksgrenze entstehen

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist sich einig, dass auch hier, entsprechend TOP 6, die Erschließung nicht gesichert ist

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Carports sowie Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung, Kranzhornstraße, Fl.Nr. 351/13, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses am 15.02.2022 wurde dem Neubau des Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf Fl.Nr. 351/13 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes liegt mit Datum 24.03.2022 vor. Der vorliegende Bauantrag sieht die Errichtung eines nordseitig situierten Carports mit den Außenabmessungen 5,00 m x 4,76 m und einer seitlichen Wandhöhe von 2,72 m mit Satteldach vor. Da aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse der gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung erforderliche Aufstellraum von 5 m nicht eingehalten werden kann und auf 1,50 m reduziert werden soll, liegt ein Antrag auf Abweichung mit folgender Begründung vor:
Eine Reduzierung des Stauraumes vor dem Carport wäre zu vertreten, da durch die offene Ausführung des Carports (keine Seitenwände, wie bei einer Garage) eine Einsehbarkeit in den fließenden Verkehr gegeben ist, so dass es beim Rausfahren aus dem Carport zu keiner Beeinträchtigung des Straßenverkehrs kommt. Zudem ist die Kranzhornstraße eine reine Wohnstraße und eine Sackgasse, so dass ausschließlich mit langsamen Anwohnerverkehr zu rechnen ist und nicht mit Durchgangsverkehr. Da sich der zweite Stellplatz auf der Südseite des geplanten Wohnhauses befindet, ist der Stauraum vor dem Carport auch nicht als Stellplatz erforderlich.

Diskussionsverlauf

Da keine technisch notwendige Begründung für eine Abweichung von der Satzung vorliegt, ist das Gremium nach Beratung einstimmig der Ansicht, hier der beantragten Abweichung nicht zuzustimmen. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Abweichung von § 8 der Garagen- und Stellplatzsatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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9. Bauantrag zur Aufstockung einer Garage mit Ergänzung einer Wohneinheit mit Balkon sowie Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Lohbachstr. 12, Fl.Nr. 20, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit ist geplant:

  • Aufstockung der ostseitig situierten Garage (mit Pultdach) mit den Außenabmessungen 6,29 m x 5,73 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,37 m, Wohnfläche 24,31 m
  • Südlich angeordneter Balkon
  • Angepultet an das Hauptdach mit einer Dachneigung von 5°; ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung liegt vor 
  • Ausführung als Blechdach; ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung liegt vor 

Begründung des Antrags auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung:

Durch das Schleppdach kann ein niedriger und optisch untergeordneter Aufbau entstehen. Ein Satteldach müsste eine maximalere Wandhöhe aufweisen, um die gleiche Nutzbarkeit zu schaffen. Daraus würde sich durch die geringe Breite auch ein turmartiges Gebäude ergeben. Aus diesen Gründen ergibt sich auch die geringe Dachneigung von 5° und die daraus resultierende Dacheindeckung.
Es sind auch in der Nachbarschaft schon Schleppdächer vorhanden (z.B. Lohbachstraße 13).

Ein Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung ist vorhanden. 

Diskussionsverlauf

Das Gremium vertritt einstimmig die Auffassung, dass die geplante Aufstockung auch unter Berücksichtigung der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt werden kann.  

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Ausnahme von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachform und Dachneigung von 5° (Flachdach) wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 3

3. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich Dacheindeckung Blechdach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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10. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Martin-Greif-Str. 28 a, Fl.Nr. 290/12 und 290/2, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 290/2 (Zufahrt 290/12) soll entstehen:

  • Ein 2-geschossiges, in Hanglage errichtetes Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 13,88 m x 7,70 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,92 m – 6,22 m
  • 2 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden 
  • westlich soll eine Dachterrasse mit darunterliegendem Abstellraum für Geräte/Fahrräder entstehen, hierzu liegt ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor. 
  • Aufgrund der Hanglage des Grundstückes sind Abgrabungen bzw. Aufschüttungen über der in der Ortsgestaltungssatzung festgelegten 0,50 m notwendig, es liegt ein entsprechender Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor.

Es liegt ein genehmigter Vorbescheid mit Datum 02.12.2019 zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor, der der aktuellen Planung nicht entspricht. 
 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdachs (Dachterrasse) wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Dem Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich Aufschüttungen und Abgrabungen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Duplexgaragen, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 497/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

In den Sitzungen am 18.01.2022 und am 21.06.2022 wurde zum genannten Grundstück ein Bauantrag zum Neubau von zwei Wohngebäuden mit 12 Wohnungen und einer Tiefgarage (am 21.06. mit abgeänderter, reduzierter Planung) behandelt und jeweils das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Mit Datum 01.07.2022 erging von der Genehmigungsbehörde der entsprechende Ablehnungsbescheid. 
Nun liegt erneut ein Bauantrag vor, der vorab bereits mit dem Landratsamt abgestimmt wurde und aus deren Sicht genehmigungsfähig wäre.
Dieser Bauantrag sieht vor:
  • Neubau von 4 Doppelhaushälften mit den Außenabmessungen jeweils 9 m x 7,48 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,30 m
  • die Errichtung von je Doppelhaus südwestlich 2 Gauben und nordöstlich 1 Gaube
  • außerhalb der bestehenden faktischen südlichen Baulinie sollen 2 Duplex-Garagen (8 Stellplätze) mit den Außenabmessungen 6 m x 5,70 m und einem Flachdach entstehen. (Abweichung erforderlich)
  • die zwei Besucherstellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister weist auf die bekannte faktische Baulinie hin, die auch bei dieser neuen Planung durch die dahinterliegenden Garagen überschritten wird und informiert darüber, dass die Genehmigungsbehörde diesen Antrag als genehmigungsfähig ansieht, das gemeindliche Einvernehmen jedoch nicht ersetzen würde.  

Beschluss 1

  1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Beschluss 2

2.        Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich des Flachdaches der Garagen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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12. Bauantrag zur Errichtung von zwei Garagen mit Nebenräumen, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der vorliegende Bauantrag sieht vor:
  • Die Errichtung einer Garage im südöstlichen Teil des Grundstückes mit den Außenabmessungen 6,20 m x 8,30 m, Ausführung mit Pultdach mit einer Höhe von 2,62 m – 3,73 m.
  • Die Errichtung im nordwestlichen Teil des Grundstückes einer Garage, Außenabmessungen 9 m x 3,70m sowie davor Abstellraum, Fahrradraum und Freisitz, Außenabmessungen 7,20 m x 6 m, Ausführung mit Satteldach. 

Im Jahr 2021 wurde eine Außenbereichssatzung für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 145, 146 und 147, Gemarkung Niederaudorf erlassen, wobei der Geltungsbereich im Einvernehmen mit dem Landratsamt sehr eng um die bereits bestehenden Gebäude festgelegt wurde. Der Grund der Aufstellung war, den bebauten Bereich, welcher ursprünglich ohne Satzung nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, zu ordnen bzw. evtl. zukünftige Erweiterungen zu fixieren. (siehe Aufsatz zu BauGB § 35 Abs. 6 vom LRA Rosenheim in den Dokumenten) Die jetzt geplanten Garagen befinden sich nicht im Geltungsbereich der Satzung. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt betont, dass durch die zurückliegende Aufstellung der Außenbereichssatzung der zu bebauende Bereich eindeutig fixiert wurde und die jetzt geplanten Garagen außerhalb dieses Bereichs liegen. Das Gremium vertritt ebenfalls einstimmig die Auffassung, dass einer Bebauung außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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13. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Ausbau einer Wohnung in einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude, Tatzelwurmstr. 40, Fl.Nr. 904, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der mit Datum 08.09.2021 genehmigte Bauantrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 20.07.2021 behandelt. Die nun vorliegende Tektur sieht folgende Änderungen vor:
  • Dachneigung 18° (ursprünglich 20°)
  • Raumaufteilung
  • Dach- und Außenwandaufbau
  • Fensterpositionen: Die Festsetzungen der ursprünglichen Baugenehmigung bezüglich der Fassadengestaltung sind u.E. nach auch für eine Tektur gültig, da sich das Gebäude im Außenbereich sowie in der Nachbarschaft eines denkmalgeschützten Gebäudes befindet.

Beschluss

Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Überdachung des Stützmauerfundamentes mit einem begrünten Flachdach, Lohbichlweg 6, Fl.Nr. 995/1, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses am 25.06.2020 wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses Lohbichlweg 6 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag beinhaltete auch die Errichtung eines Lagergebäudes im nordwestlichen Grundstücksteil sowie die Errichtung einer Stützmauer in diesem Bereich. Mit Datum 10.02.2021 wurde der Bauantrag genehmigt. Nun möchte der Bauherr entlang der Stützmauer und zwischen Stützmauer und Lagergebäude ein begrüntes Flachdach mit einer Länge von ca. 16 m, einer Breite von ca. 3,50 m und einer Höhe von ca. 3 m errichten und stellt dazu einen Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung. Die überdachte Fläche soll als Abstellfläche etc. dienen. Der Weg, der oberhalb entlang der Hangkante vorbeiführt, wird regelmäßig vom Kindergarten genutzt, durch das begrünte Flachdach könnte ein Zaun auf der Mauer als Absturzsicherung entfallen. Ein Satteldach ist hier aufgrund des Satteldachs auf dem Lagergebäude nicht möglich. Sollte der Abweichung von der Ortsgestaltung zugestimmt werden, wird in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Straßenausschuss der entsprechende Bauantrag gestellt. 

Diskussionsverlauf

Nach längerer Diskussion vertreten die Gremiumsmitglieder einstimmig die Auffassung, dass die eingereichten Unterlagen zu einer Beurteilung des Vorhabens nicht aussagekräftig sind. 

Beschluss

Auf Basis der eingereichten Unterlagen ist eine Entscheidung nicht möglich. Es soll ein Bauantrag eingereicht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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15. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf; Teilerneuerung der Dacheindeckung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im Zuge der Untersuchung für die Montage-Vorrichtung der zukünftigen PV-Anlage auf der südlichen Dachfläche des Westbaus der Alten Schule in Niederaudorf wurde festgestellt, dass es sich bei der Dachschindel-Eindeckung um die Ersteindeckung von 1938 handelt (damaliger Erweiterungsbau der Schule). Obwohl sich diese noch in einem erstaunlich guten Zustand befindet, ist nicht abzuschätzen, wie lange diese noch halten wird. Grundsätzlich ist zu überlegen, im Zuge der Umbauarbeiten diese zu erneuern. Bei einer späteren Erneuerung wäre mit Zusatzkosten für einen erneuten Gerüstaufbau (momentan ca. 15.000,-- €) und für die De- und Wiedermontage der neuen PV-Anlage zu rechnen.   

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung stellt den formulierten Sachverhalt nochmals dar. Da seitens der Verwaltung auf die berechtigte Frage aus der Mitte des Gremiums, ob die Erneuerung auch die Lattung sowie den Austausch der bestehenden Dachbahn beinhaltet, keine Aussage gemacht werden konnte, wurde die Entscheidung auf die nächste Sitzung vertagt. Das Angebot mit Beschreibung der zu erneuernden Bauteile wird ebenfalls in der nächsten Sitzung vorgelegt.

Beschluss

Das Bauamt wird beauftragt, genauere Untersuchungen durchführen zu lassen und dann erneut im Gremium zu behandeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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16. Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach, BW IV/05; Vergabe der Ingenieur-Leistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Fußgängerbrücke über den Auerbach (BW IV-5) „Bongossi-Brücke“ muss wegen der starken Beeinträchtigung der Standsicherheit erneuert werden. Die Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben. Daher wurden seit dieser Feststellung 2019 vom Prüfingenieur Martin Fritsch Auflagen vorgegeben. Diese Einschränkungen wie

  • keine Befahrung durch KFZ
  • Beschilderung max. 20 Personen gleichzeitig auf der Brücke
  • regelmäßige Überprüfung des Überbauzustandes  

werden durch verkehrsrechtliche Anordnungen und Beschilderungen seither gewährleistet. Nach Rücksprache mit der Regierung ist es möglich, die Brücke nach den Förderrichtlinien des BayFAG Art. 13c fördern zu lassen. (Keine Frist) Diese Förderung liegt derzeit bei ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzlich bestünde auch die Möglichkeit, zusammen mit der Brücke die anschließenden Wege durch Sanierung und Ausbau das Fahrradwegenetz bei Einhaltung einiger Entwurfsparameter zu erweitern (Vorschlag siehe Anlage). Diese Unterlagen würde das Bauamt für den Förderantrag vorbereiten. Hier wären jedoch Rechte bzw. Dienstbarkeiten von anliegenden Grundeigentümern zur Umsetzung Voraussetzung und notwendig. Im Juni fand zusammen ein Gespräch mit dem Ing. Markus Fritsch und Kollege statt, bei dem unterschiedliche Konstruktionsmöglichkeiten der neuen Brücke besprochen wurden. Man einigte sich auf eine gedeckte Holzfachwerkbrücke (Muster in der Anlage). Zwischenzeitlich liegt dem Bauamt ein Angebot für die Ing.-Leistungen Objekt- und Tragwerksplanung vor. (siehe Anlage)
Da das Angebot unterhalb der Wertgrenze für die vereinfachte Vergabe für freiberuftliche Leistungen liegt, (50.000,- Euro netto) wäre der Vorschlag der Verwaltung, die angebotenen Leistungen an das Ing.-Büro Fritsch zu vergeben. Die Bereitsstellung aller kompletten Förderunterlagen incl. aller notwendigen Planungen wären Bestandteil des Honorars. Ing.-Büro Fritsch prüft seit Jahrzehnten bereits die Brücke, zudem wurden bereits vor 3 Jahren die Auflager/Widerlager vom Büro Fritsch hinsichtlich der Standsicherheit überprüft, die Bestandsvermessung betreut und in der Vergangenheit viele Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt auch wegen notwendiger Freibordhöhe geführt. Zusammenfassend wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Leistungen an das Ing.-Büro Fritsch zu vergeben. Auch wären die Anforderungen und Wertgrenzen bei der Vergabe durch kommunale Auftraggeber eingehalten. 
  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert die verschiedenen Fördermöglichkeiten.  Nach Diskussion einigt man sich letztendlich, auch weil am Auerbachdamm Radfahrer nicht gewünscht sind und daher die Förderung des Geh- und Fahrradwegeausbaus im Zuge des Brückenbaus wegfällt, auf eine Förderung von ca. 50 % nach FAG Art. 13 c (nur für den Brückenneubau). Die Verwaltung stellt dem Gremium das Honorar-Angebot nochmals vor. 

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für Objekt- und Tragwerksplanung zur Erneuerung der Brücke über den Auerbach (BW IV-5) in Oberaudorf in einer Höhe von netto 48.176,32 Euro werden an das Ingenieurbüro Martin Fritsch in Kolbermoor vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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17. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 11 Sanitärarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Dieser TOP entfällt, da der Auftragswert voraussichtlich über 100.000 € (vor Prüfung) liegt und daher im Gemeinderat zu behandeln und zu vergeben ist. Die Prüfung des Angebotes konnte wegen einer Erkrankung des Projektingenieurs noch nicht erfolgen. 

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18. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 12 Lüftungsanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 18

Sachverhalt

Dieser TOP entfällt, da der Auftragswert voraussichtlich über 100.000 € (vor Prüfung) liegt und daher im Gemeinderat zu behandeln und zu vergeben ist. Die Prüfung des Angebotes konnte wegen einer Erkrankung des Projektingenieurs noch nicht erfolgen. 

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19. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 15 Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 19

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 15_Malerarbeiten wurden 10 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung). 4 Firmen wurden nach Interessensbekundung die notwendigen Ausschreibungsunterlagen zugesandt, leider ging kein entsprechendes Angebot bei der Gemeinde ein; die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben und in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 Außenanstrich und Holzfenster sowie LOS 2 Innenanstrich. 
6 Firmen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 01.07.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 25.07.2022, spätestens 09:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
LOS 1
Bieter 1:         Angebot netto:  24.179,-- €         Angebot brutto:  28.773,01 € 
LOS 2
Bieter 1:         Angebot netto:  46.574,-- €        Angebot brutto:  55.423,06 € 
Bieter 2:         Angebot netto:  34.116,-- €        Angebot brutto:.. 40.598,04 € 

Berechnet waren am 25.01.2022 Los 1 + Los  2: brutto 61.377,22 €

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 15 Malerarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden vergeben: Los 1 an Bieter Nr. 1 mit einer Angebots-Summe von brutto 28.773,01 € und Los 2 an Bieter Nr. 2 mit einer Angebots-Summe von brutto 40.598,04 € (Gesamtsumme Los 1 + Los 2: brutto 69.371,05 €) Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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20. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 17 Metallbauarbeiten 1 - Metallbau- und Verglasungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 20

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 17_Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurden 17 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
7 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 20.07.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 09.08.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 4 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 44.381,-- €        Angebot brutto: 52.813,39 €
Bieter 2:         Angebot netto: 37.522,-- €        Angebot brutto: 44.651,18 €
Bieter 3:         Angebot netto:42.608,16 €        Angebot brutto: 50.703,71 €
Bieter 4:         Angebot netto: 56.542,-- €        Angebot brutto: 67.284,98 €

Berechnet waren am 18.07.2022: brutto 44.339,40 €

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 17 Metallbau - und Verglasungsarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 2 mit einer Angebots-Summe von 44.651,18 € brutto vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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21. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 18 Metallbauarbeiten 2 - Treppengeländer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 21

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 18 Metallbauarbeiten 2 wurden 15 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
5 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 02.08.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 22.08.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 4 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 14.345,-- €        Angebot brutto: 17.070,55 €        
Bieter 2:         Angebot netto: 27.868,04 €        Angebot brutto: 32.946,39 €        
Bieter 3:         Angebot netto: 12.578,22 €        Angebot brutto: 14.968,08 €
Bieter 4:         Angebot netto:  20.918,-- €        Angebot brutto: 24.892,42 €        
Berechnet waren am 25.01.2022: brutto  16.568,37 €

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk Metallbauarbeiten 2 zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 3 mit einer Angebots-Summe von brutto 14.968,08 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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22. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 19 Treppenarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 22

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 19 Treppenarbeiten wurden 15 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
4 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 02.08.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 22.08.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 2 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 20.961,91 €        Angebot brutto: 24.944,67 €        
Bieter 2:         Angebot netto: 15.454,00 €         Angebot brutto: 18.390,26 €
Berechnet waren am 25.01.2022: brutto 18.848,65 €

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 19 Treppenarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 2 mit einer Angebots-Summe von brutto 18.390,26 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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23. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 20 Tischlerarbeiten -Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 23

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 20 Tischlerarbeiten - Innentüren wurden 16 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
7 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 02.08.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 22.08.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 56.830,80 €        Angebot brutto: 67.628,65 €        
Bieter 2:         Angebot netto: 48.567,23 €        Angebot brutto: 57.795,00 €        
Bieter 3:         Angebot netto: 52.611,00 €        Angebot brutto: 62.607,09 €
Berechnet waren am 25.01.2022: brutto 56.677,32 €

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 20 Tischlerarbeiten- Innentüren zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 2 mit einer Angebots-Summe von brutto 57.795,-- € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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24. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 21 Metallbauarbeiten 3 - Treppen Balkone Dächer außen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 24

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 21 Metallbauarbeiten 3 wurden 14 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
12 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 02.08.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 22.08.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 5 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 48.800,00 €        Angebot brutto: 58.072,00 €        
Bieter 2:         Angebot netto: 55.045,00 €        Angebot brutto: 65.503,55 €        
Bieter 3:         Angebot netto: 47.524,96 €        Angebot brutto: 56.554,70 €
Bieter 4:         Angebot netto: 57.693,50 €        Angebot brutto: 68.655,27 €
Bieter 5:         Angebot netto: 61.365,50 €        Angebot brutto: 73.024,95 €
Berechnet waren am 25.01.2022: brutto 52.329,06 €

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 21 Metallbauarbeiten 3 zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 3 mit einer Angebots-Summe von 56.554,70 € brutto vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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25. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö 25

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert darüber, dass der von der Bergwacht Oberaudorf geplante Carport-Anbau an die Rettungswache ca. 90.000,-- € kostet und die Bergwacht daher eine Förderung von der Gemeinde erhalten möchte. Es soll die in der Vergangenheit von Mitarbeitern der Bergwacht erfolgte Arbeitsleistung in Höhe von ca. 30.000,-- abgelöst werden. Im Gremium beginnt eine Diskussion, in der die Aufrechnung bzw. Forderung der Bergwacht nicht nachvollzogen werden kann. 

Datenstand vom 18.10.2022 08:56 Uhr