Datum: 22.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:53 Uhr bis 20:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Heubergweg 3, Fl.Nr. 350/7, Gemarkung Oberaudorf
4 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Nebengebäudes und Neubau eines Wohnhauses, Laurentiusstr. 16, Fl.Nr. 229/20, Gemarkung Oberaudorf
5 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses mit max. zwei Wohneinheiten und Garagen, Enzianstr. 4 a, Fl.Nr. 976/73 und 976/94, Gemarkung Niederaudorf
6 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines weiteren mobilen Betreuungsgebäudes für die Kindergartentagesstätte Schatztruhe, Schulweg 2, Fl.Nr. 49/2 und 49/24 (TF), Gemarkung Niederaudorf
7 Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Lehrbienenhauses, Am Aggerbachl, Fl.Nr. 1023/3, Gemarkung Niederaudorf
8 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 882/5 (TFl), Gemarkung Niederaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 22.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 18.10.2022 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Heubergweg 3, Fl.Nr. 350/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht vor:

-        Abbruch des bestehenden Wohnhauses
-        Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit einer Grundfläche von 19,91 m x 12 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,95 m. 
-        Es soll eine Tiefgarage entstehen.

Die Einfügung bezüglich der Höhe ist auf den Planunterlagen dargestellt. Über die bestehende faktische Baulinie liegt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2020 vor, das die östliche faktische Baulinie festlegt, gebildet durch die östlichen Außenwände der Hauptbaukörper Heubergweg 1 bis 13. Diese ist auch in der Anlage dargestellt. 
Dazu liegt eine schriftliche Aussage des Landratsamtes Rosenheim vor: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 13.10.2020 ist eindeutig. Die Baulinie ostseits verläuft exakt entlang der östlichen Gebäudefluchten. Darüber hinaus ist auch die im Westen vorhandene Baulinie einzuhalten.“ Hinweis der Verwaltung: Das auf dem Lageplan südlich dargestellte Gebäude auf Fl.Nr. 350/8 ist genehmigt und befindet sich bereits im Bau.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Bebauung vor und erläutert die faktische, vom Gericht festgestellte Baulinie. Bürgermeister Mattias Bernhardt merkt an, dass sich das bereits im Bau befindliche südliche Gebäude nicht an die östliche Baulinie hält; jedoch in Bezug auf die Genehmigung als Sonderfall zu betrachten ist, da es sich hier nicht, wie im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, um eine Baulücke gehandelt hat. Der Planer möchte dieses Gebäude jedoch als Präzedenzfall heranziehen. Der Bauamtsleiter erläutert, dass die Einfügung in Bezug auf die Grundfläche als gegeben gesehen werden kann; die GRZ als Einfügekriterium kann in diesem Fall nicht herangezogen werden.   

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Nebengebäudes und Neubau eines Wohnhauses, Laurentiusstr. 16, Fl.Nr. 229/20, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Laurentiusstr. 16 soll das bestehende westliche Nebenge-bäude abgebrochen werden und ein kleines Ferien-Wohnhaus mit 85 m² Wohnfläche entstehen:

-        Firstrichtung nord-süd ausgerichtet
-        Außenabmessungen 7 m x 10 m
-        2- bzw. 1-geschossig (Hanglage)
-        1 Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung soll an der westlichen Grundstücksgrenze entstehen

Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Ein Lageplan mit den umliegenden Grundstücks- und Grundflächen ist den Dokumenten beigefügt. Die Höhe des geplanten Gebäudes in Bezug auf die Umgebung ist in den Schnitten A und B dargestellt.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Bebauung vor und erläutert die Einfügung in Bezug auf die im Plan dargestellten Höhen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Stellplatz aufgrund der Hanglage eine Absturzsicherung erhalten soll. Dies soll in den Bauantragsplanungen berücksichtigt werden.   

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses mit max. zwei Wohneinheiten und Garagen, Enzianstr. 4 a, Fl.Nr. 976/73 und 976/94, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.10.2022 wird die Verlängerung des Vorbescheides des LRA Rosenheim vom 09.10.1991 (AZ IV/R-2 611 C 35-24/10) um weitere 2 Jahre bean-tragt. Dieser Vorbescheid wurde zuletzt mit Bescheid vom 22.12.2020 bis zum Ab-lauf des 22.11.2022 verlängert. 

Gegenstand des Vorbescheides ist die Errichtung eines Wohnhauses mit max. 2 Wohneinheiten und Garagen in der Enzianstr. 4a, 83080 Oberaudorf, Flur-Nrn. 976/73 und 976/94, jeweils Gemarkung Niederaudorf.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um-gebung ein. Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 12.10.2016 sind für das Vorhaben mindestens 4 Stellplätze nachzuweisen. 

Das Grundstück wird verkehrstechnisch erschlossen über die Enzianstraße, bzw. die südlich abzweigende private Verkehrsfläche. Diese befindet sich auch im Teileigen-tum der Antragstellerin. Die Erschließbarkeit des Baugrundstücks mit gemeindlichen Ver- und Entsorgungsanlagen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom) ist möglich, bzw. gesichert.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die Beurteilungskriterien haben sich seit dem letzten Antrag auf Verlängerung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht geändert.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einverneh-men erneut erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines weiteren mobilen Betreuungsgebäudes für die Kindergartentagesstätte Schatztruhe, Schulweg 2, Fl.Nr. 49/2 und 49/24 (TF), Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund des notwendigen Mehrbedarfs an Kinderbetreuungsplätzen wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses am 09.07.2019 ein Bauantrag zur Errichtung eines weiteren mobilen Betreuungsgebäudes (Container) für die Kindertagesstätte Schatztruhe behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zur Schaffung notwendiger Stellplätze wurde ein Pachtvertrag mit dem Eigentümer des anliegenden Grundstückes Fl.Nr. 49/24, Gemarkung Niederaudorf geschlossen, der bis 31.12.2022 läuft. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragslaufzeitende schriftlich gekündigt wird, was nicht geschehen ist. Der Baugenehmigungsbescheid BG-2019-2058 mit Datum 10.12.2019 vom Landratsamt Rosenheim war befristet bis 31.12.2021 und wurde mit Bescheid vom 29.06.2021 um ein Jahr verlängert. Um weiterhin die Unterbringung der Kinder in dem mobilen Betreuungsgebäude bis zur Fertigstellung des Umbaus der „Alten Schule“ zu gewährleisten, soll der nochmalige Verlängerungsantrag den Zeitraum von einem Jahr bis 31.12.2023 umfassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt geht auf den laufenden Pachtvertrag für die notwendigen Stellplätze ein und teilt mit, dass trotzdem auf Wunsch der Genehmigungsbehörde ein Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Baugenehmigung gefasst werden muss. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerung der Baugenehmigung BG-2019-2058 vom 29.06.2021 zur Errichtung eines weiteren mobilen Betreuungsgebäudes für die Kindertagesstätte Schatztruhe um ein weiteres Jahr zu beantragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Lehrbienenhauses, Am Aggerbachl, Fl.Nr. 1023/3, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses am 28.04.2022 wurde o.g. Bauantrag behan-delt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, der Bauantrag wurde mit Datum 15.09.2022 genehmigt. Aufgrund von Einwendungen des Eigentümers des umlie-genden Grundstücks (Fl.Nr. 1023) sieht der nun vorliegende Antrag auf Tektur fol-gende Änderungen vor:

-        Errichtung eines Bienenstandes anstatt Lehrbienenstand
-        verringerte Abmessungen 7,50 m x 4 m, seitliche Wandhöhe 2,90 m
-        Das Lager für die Bienenkästen soll offen (vorher überdacht) ausgeführt wer-den.
-        Die bestehende Stützmauer soll teilweise abgebrochen werden. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt das Bauvorhaben anhand des Tekturplans und stellt die Änderungen zum ursprünglichen Eingabeplan dar. Fragen aus dem Gremium bezüglich Unterschied Bienenhaus und Lehrbienenhaus sowie dem bestehenden Geh- und Fahrtrecht werden entsprechend beantwortet.  

Beschluss

Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Brünnsteinstraße, Fl.Nr. 882/5 (TFl), Gemarkung Niederaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorliegendem Bauantrag wurde in der Sitzung am 15.09.2022 (TOP 7) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums durch eine Einengung der Brünnsteinstraße aufgrund der Errichtung eines Einfamilienhauses im südlichen Bereich des Grundstückes die nötige Breite für die Feuerwehreinfahrt nicht gegeben und somit die Erschließung nicht gesichert ist. Auf dem betroffenen Grundstück im nördlichen Teil soll ein 2-geschossiges Wohnhaus mit den Außenabmessungen 11,30 m x 9,00 m, einer seitlichen Wandhöhe von 5,64 m sowie einer Garage und einem Stellplatz entstehen.

Nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim, siehe Schreiben von Regie-rungsdirektor Zallinger vom 28.10.2022 (den Dokumenten beigefügt), liegt die Einfügung vor und auch die bauplanungsrechtliche Erschließung, hier insbesondere die verkehrsmäßige, ist gegeben. 

Das Landratsamt beabsichtigt daher, das verweigerte Einvernehmen zu ersetzen, regt die nochmalige Behandlung des Vorhabens im zuständigen Gremium an und gibt bis 07.12.2022 Gelegenheit, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt nochmal kurz die Eingabeplanung. Bürgermeister Matthias Bernhardt geht auf die gesetzlichen Bestimmungen für Feuerwehrzufahrten und den Brandschutz ein. Da aufgrund des in der Gemeindestraße (Brünnsteinstraße) liegenden Grundstücks Fl.Nr. 882/9 die Zufahrt hier eingeengt wird, ist die Gemeinde wegen eines evtl. Kaufs noch in Verhandlungen mit dem Eigentümer.  Auf Nachfrage aus dem Gremium wird die nördliche, von der Genehmigungsbehörde festgelegte Baulinie erklärt.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 22.11.2022 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben des Bürgermeisters:

  • Die Baumaßnahme der Straße am Schloßberg wurde abgeschlossen und bereits abgenommen, die Behelfsstraße befindet sich im Rückbau. 
  • Die Fertigstellung des mobilen Betreuungsgebäudes der Grundschule Oberaudorf verzögert sich wegen Lieferproblemen.
  • Der Toilettencontainer für den Luegsteinsee wurde bereits geliefert. Der Bauhof wird den Container aufstellen und die Holzverschalung anbringen.
  • Der Ausbau der Alten Schule in Niederaudorf schreitet voran, es wird wegen der bekannten Probleme eine Baukostenerhöhung um ca. 18 % erwartet, aufgrund von Lieferproblemen wird sich die Fertigstellung jedoch verzögern. 
  • Kneippbecken: Die Betonierarbeiten incl. Abdichtungsarbeiten innen und außen sind fertig. Die Plattenverlegearbeiten außen sollen bis Wintereinbruch fertiggestellt werden. Für die Plattenverlegearbeiten innen ist es im Moment zu kalt, diese werden im Frühjahr 2023 witterungsabhängig ausgeführt. 
  • Der Aufbau der neuen Spielgeräte hinter dem alten Feuerwehrhaus ist abgeschlossen und abgenommen. 
  • Für den Bauhof wurde kostengünstig ein gut erhaltener, gebrauchter Bagger erworben.
 
Aus dem Gremium: 

  • Die Gestaltung des Spielplatzes hinter dem Alten Feuerwehrhaus wird sehr gelobt. 
  • Es wird gefragt, wieso der Parkplatz gegenüber dem Kaiserblick neuerdings für die Öffentlichkeit gesperrt ist. Der Bürgermeister erklärt, dass sich dieser in Privatbesitz befindet und nur noch für Gäste des Seebacherhauses zur Verfügung steht. Es soll geklärt werden, ob eine vertragliche Regelung besteht, dass einige der Stellplätze der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müssen. 



 

Datenstand vom 08.12.2022 07:43 Uhr