Datum: 30.06.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2015
2 Zielabweichungsantrag der Gemeinde Kiefersfelden vom 21.11.2014
3 Bauantrag für die Errichtung von mobilen Betreuungsgebäuden zur Kinderbetreuung in Niederaudorf
4 Verschiedenes, Bekanntgaben
4.1 Verkehrsplanung Oberaudorf, Erste Vorüberlegungen
4.2 Rücktritt des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde ein Entwurf der Niederschrift am 22.05.2015 per e-mail zugesandt.

Diskussionsverlauf

Die Entwurfsniederschrift vom 19. Mai 2015 soll auf Seite 4 im ersten Absatz der letzte Satz wie folgt geändert werden:
„Dort ergab der Gedanke, die Kommunale Verkehrsüberwachung versuchsweise einzuführen, eine einstimmige Empfehlung.“

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der im Diskussionsverlauf geschilderten Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Zielabweichungsantrag der Gemeinde Kiefersfelden vom 21.11.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltstraßenausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 09. diesen Monats mit dem Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Zulassung der Abweichung von Zielen der Raumordnung gemäß Art. 4 Bayerisches Landesplanungsgesetz für die 32. Änderung ihres Flächennutzungsplans befasst.

Die Beratung ergab, dass anknüpfend an das Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2011 (vgl. Schreiben vom 28.11.2011), eine Neubewertung vorzunehmen ist. Zum Einen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Neufassung des Landesentwicklungsprogrammes geändert, zum Anderen liegen gänzlich neue Planungen der Gemeinde Kiefersfelden vor.
Bei Letzterem ist besonders hervorzuheben, dass die beabsichtigte Gewerbegebietsansiedlung derzeit eine Fläche von 3,0 ha ohne Eingrünung erfasst und großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden soll (vgl. Schreiben des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat vom 21.05.2015). Gegenüber den Planungen zum „Aventura Kiefersfelden“ mit ca. 7.000 m² sollen jetzt auf der Fläche „Gewerbegebiet“ keine und auf der Fläche „Sondergebiet“ maximal 800 m² Verkaufsfläche entstehen.

Dieser Aspekt war in der vorgenannten Ausschusssitzung Kern der Beratung und führte dazu, dass die Gemeinde den Planungen grundsätzlich zustimmen kann, da bei dieser Größenordnung gemeindliche Belange, insbesondere für den Einzelhandel, mit weitreichenden Folgen nicht zu befürchten sind. Die gemeindliche Stellungnahme lehnt sich an, an den folgenden Beschlussvorschlag.

Diskussionsverlauf

In der Beratung werden auch entwicklungspolitische Belange angesprochen, die nicht unmittelbar im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens relevant sind. Dennoch war es dem Gremium wichtig, ergänzend zur grundsätzlich positiven Haltung, diese Punkte im Beschluss anzuführen.

Beschluss

Die Gemeinde Oberaudorf stimmt dem Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Zulassung der Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die 32. Änderung des Flächennutzungsplans Kiefersfeldens zu.
In der Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landeentwicklung und Heimat soll allerdings auf die naturschutzrechtlichen Belange, die touristische Entwicklung, den Flächenverbrauch sowie die, zwar geringere, insgesamt aber doch zu einer Erhöhung der Verkaufsflächen führende Entwicklung kritisch hingewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauantrag für die Errichtung von mobilen Betreuungsgebäuden zur Kinderbetreuung in Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Beschaffung der Container hat sich verzögert, so dass zum Zeitpunkt der Ladung (bzw. Versand der Sitzungsunterlagen) noch nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. 


Der Beschluss des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 05. Mai hatte zur Folge, dass zunächst die Kaufoption der Container für die Kindertagesstätte Niederaudorf abgewartet werden musste. Nach dem nun klar ist, welche Art der Beschaffung und Nutzung und auch welcher Container in Frage kommt, soll nun, um weiteren Zeitverlust zu vermeiden, über den Bauantrag bereits in dieser Gemeinderatssitzung entschieden werden. Der Antrag ist zwingender Bestandteil der noch ausstehenden Betriebserlaubnis, diese wiederum ist Voraussetzung, dass am 01. September der Kindertagesstättenbetrieb ordnungsgemäß aufgenommen werden kann.
Der angekaufte(gemietete) Container wird auf der Fläche Fl.Nr. 49/2, Gemarkung Niederaudorf, östlich der Schule aufgestellt werden (siehe Lageplan). Er wird dort so platziert, dass eine geeignete und zweckmäßige Anbindung zu den bestehenden Betreuungsräumen möglich ist und die Einrichtung in ihrer Gesamtheit ordnungsgemäß betrieben werden kann.

Nach einer ersten Absprache mit der Genehmigungsbehörde sind voraussichtlich folgende Unterlagen beizubringen:

Baubeschreibung (Anlage)
Brandschutznachweis (Bescheinigung durch ein privat in Auftrag gegebenes Institut oder Prüfung durch das Landratsamt)
Datenblätter zu den Containern
Lageplan (vermaßt)
Statischer Nachweis (Typenstatik) vom Hersteller ???

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung stellt die ersten Planungsskizzen des angemieteten Containers vor und erläutert den Standort und die notwendigen Planungs- und Umsetzungsschritte. Die genaue Lage wird nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Leitungsteam, den ausführenden vor Ort und der aufstellenden Firma festgelegt und zeichnerisch genau dargestellt. Die Anlieferung erfolgt wohl in KW 30.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines mobilen Betreuu ngsgebäudes wie oben beschrieben zu und beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Bauantrag umgehend bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Verschiedenes, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö informativ 4
zum Seitenanfang

4.1. Verkehrsplanung Oberaudorf, Erste Vorüberlegungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss wurde in der letzten Sitzung bereits kurz skizziert, wie die weitere Vorgehensweise aussehen könnte. Mittlerweile liegen auch erste schriftliche Vorschläge über Ablauf und Untersuchungsbereiche der angestrebten Gesamtentwicklung vor. Über die Vergabe der entsprechenden Leistungen werden die zuständigen Gremien dann Zug um Zug entscheiden. Es ist angedacht, dass das Architekturbüro Ranner, München bzw. das Planungsbüro Steinert, Übersee, den geplanten Ablauf des Projekts in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung vorstellen werden. Bis dahin soll auch ein detailliertes Honorarangebot vorliegen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und der Sachbearbeiter berichten über den positiven Eindruck, den die Planer bei einer umfangreichen Ortseinsicht hinterlassen haben. Dem Gremium wurde eine erste Zusammenfassung über die einzelnen Untersuchungsbereiche und ein möglicher zeitlicher Ablaufplan zur Umsetzung des Projekts Verkehrsentwicklung vorgestellt. Möglichst noch in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung sollen Eckpunkte und Vorschläge des Planungsbüros vorgestellt werden. Aus dem Gremium heraus wird besonders begrüßt, dass die Bevölkerung in das gesamte Vorhaben einbezogen wird.

zum Seitenanfang

4.2. Rücktritt des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Mit Schreiben von 21.05.2015 hat der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf, Hans Bichler, erklärt, dass er aus persönlichen Gründen sein Ehrenamt mit sofortiger Wirkung niederlegt. Gemäß dem B ay. Feuerwehrgesetz ist der Gemeinderat hierüber zu informieren. Eine Zustimmung ist nicht notwendig.

Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Feuerwehr Niederaudorf binnen drei Monaten nach dem Rücktrittstermin eine Dienstversammlung mit entsprechender Wahl eines neuen stellvertretenden Kommandanten einberufen. Vorgesehen ist Mittwoch der 15.07.2015 um 19.00 im Gasthaus Keindl.

Datenstand vom 12.10.2015 15:23 Uhr