Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.07.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.07.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.07.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bauvorhaben "Alte Schule Niederaudorf"- Kindergarten: Vergabe Gewerk 10 Heizungsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 10_Heizungsarbeiten wurden 16 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
Leider bekundete keine Firma ihr Interesse. Im Zuge des Verfahrens wurden den Firmen die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 01.06.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 20.06.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging kein einziges Angebot im Bauamt ein.
Daraufhin wurde vom Ing.-Büro und vom Bauamt bei weiteren Firmen nach vorherigem Telefonat angefragt, ob Interesse zur Abgabe eines Angebotes besteht. 4 Firmen wurden die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 18.07.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging ein einziges Angebot im Bauamt ein.
Dieses Angebot wurde rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 151.372,05 € Angebot brutto: 180.132,74 €
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Katharina Kern betritt den Sitzungssaal und nimmt an der Sitzung teil.
Der Bürgermeister gibt noch bekannt, dass der Bescheid zur Förderung der Pelletanlage durch die Bafin in Höhe von 40.000 € bereits eingegangen ist und sich die finanziellen Aufwendungen der Gemeinde dadurch deutlich reduzieren.
Beschluss
Die Leistungen für das Gewerk 10_Heizungsarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 1 mit einer Angebots-Summe von brutto 180.132,74 € € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Bauvorhaben "Alte Schule Niederaudorf"- Kindergarten: Vergabe Gewerk 11 Sanitärarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 11_Sanitärarbeiten wurden 16 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
Leider bekundete keine Firma ihr Interesse. Im Zuge des Verfahrens wurden den Firmen die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 01.06.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 20.06.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging kein einziges Angebot im Bauamt ein.
Daraufhin wurde vom Ing.-Büro und vom Bauamt bei weiteren Firmen nach vorherigem Telefonat angefragt, ob Interesse zur Abgabe eines Angebotes besteht. 4 Firmen wurden die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 18.07.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging kein einziges Angebot im Bauamt ein. Die Verwaltung schlägt vor, erneut in ein Vergabeverfahren einzusteigen. Die Ausführungsfristen sind zusammen mit dem beauftragten Architekten und dem beauftragten Fachingenieur neu zu koordinieren. Das LV ist zu überarbeiten.
Diskussionsverlauf
Es gibt keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister lässt abstimmen.
Beschluss
Die Leistungen sind erneut auszuschreiben. Die Ausführungsfristen und das Leistungsverzeichnis sind zu überarbeiten und anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Bauvorhaben "Alte Schule Niederaudorf"- Kindergarten: Vergabe Gewerk 12 Lüftungsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 12_Lüftungsarbeiten wurden 18 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
Leider bekundete keine Firma ihr Interesse. Im Zuge des Verfahrens wurden den Firmen die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 01.06.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 20.06.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging kein einziges Angebot im Bauamt ein.
Daraufhin wurde vom Ing.-Büro und vom Bauamt bei weiteren Firmen nach vorherigem Telefonat angefragt, ob Interesse zur Abgabe eines Angebotes besteht. 4 Firmen wurden die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 18.07.2022, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist ging kein einziges Angebot im Bauamt ein. Die Verwaltung schlägt vor, erneut in ein Vergabeverfahren einzusteigen. Die Ausführungsfristen sind zusammen mit dem beauftragten Architekten und dem beauftragten Fachingenieur neu zu koordinieren. Das LV ist zu überarbeiten.
Diskussionsverlauf
Es gibt keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister lässt abstimmen.
Beschluss
Die Leistungen sind erneut auszuschreiben. Die Ausführungsfristen und das Leistungsverzeichnis sind zu überarbeiten und anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Ausbau des Glasfasernetzes durch die Telekom Deutschland GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Telekom Deutschland GmbH hat schriftlich angekündigt, im Jahre 2025 einen Großteil des Gemeindegebietes eigenwirtschaftlich mit einem Glasfasernetz (FTTH) auszubauen.
Der sog. eigenwirtschaftliche Ausbau bedeutet, dass sich ein privater Anbieter dazu bereit erklärt, ein Leitungsnetz auf eigene Kosten auszubauen und dies dann selbst zu nutzen und zu betreiben. Das Netz muss aber auch für alle anderen zugelassenen Anbieter zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber verlangt dann dafür entsprechende Kosten.
Die für den Netzausbau vom Land und Bund für das jeweilige Gemeindegebiet bereitgestellten Fördermittel erhält der Anbieter, der sich verpflichtet, das Netz auszubauen.
Die Telekom hat zugesagt, ca. 3030 Haushalte in Oberaudorf mit Glasfaser zu versorgen. Für die Gemeinde entstehen dafür keine Kosten. Leider erfolgt der Ausbau wiederum nur in den Kernsiedlungsgebieten. Für die Randbereiche ist derzeit noch kein Ausbau vorgesehen. Je nach Finanzlage könnte ein erweitertes Förderprogramm auch hier zu Verbesserungen führen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Ausbau des Netzes bis zur Grundstücksgrenze erfolgt. Für den Hausanschluss selbst muss der Eigentümer aufkommen. Dazu muss er diese Leistung auch einkaufen. Bei Hausanschlüssen, die bisher noch nicht auf Breitband umgestellt sind, kann dies bedeuten, dass die Zuleitungen zu den Gebäuden neu gegraben werden müssen.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat begrüßt die Ausbaupläne der Telekom Deutschland GmbH zum eigenwirtschaftlichen Ausbau von einem Großteil des Gemeindegebiets mit Glasfaserkabel. Es wird aber darauf hingewiesen, dass beim Ausbau des Kabelnetzes unbedingt eine Abstimmung mit weiteren geplanten Tiefbaumaßnahmen im öffentlichen Bereich erfolgt, damit die Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten möglichst gering ausfallen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, mit der Telekom Deutschland GmbH eine gemeinsame Absichtserklärung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Breitband-Infrastruktur (FTTH-Netz) Glasfaser) abzuschließen und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss einer solchen Vereinbarung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Vertrag über Betrieb und Stromvermarktung des Wasserkraftwerkes Mühlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das WKW Mühlbach befindet sich im Eigentum einer eigenen Gesellschaft, der „Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH“. Diese Gesellschaft gehört zu 50 % der Gemeinde Oberaudorf und zu 50 % der Bayerischen & Tiroler Sensen-Union (BTSU).
In 2013 wurden im Wasserkraftwerk Mühlbach Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt, um eine höhere Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zu erhalten. Hierdurch erhöhte sich die Einspeisevergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom ab Dezember 2013 von vorher 7,67 ct/kWh auf 12,57 ct/kWh. Der Anspruch auf die Vergütung von 12,57 ct/kWh besteht für die Dauer von über 20 Jahren und endet am 31.12.2034.
Auf der Grundlage einer Vereinbarung vom Dezember 2013 zwischen der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH und den Gemeindewerken Oberaudorf nehmen die Gemeindewerke den vom Wasserkraftwerk Mühlbach ins Netz eingespeisten Strom von der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH ab und vermarkten diesen auf eigenes Risiko nach dem EEG-Marktprämienmodell. Gemäß dem Marktprämienmodell erhalten Anlagenbetreiber eine höhere bzw. niedrigere Vergütung als die EEG-Vergütung, wenn sie für ihren Strom an der Börse einen höheren bzw. niedrigeren Preis erzielen als eine durchschnittliche EEG-Anlage.
Die Vereinbarung entstand 2013 vor dem Hintergrund, dass der EEG-Vergütungssatz grundsätzlich deutlich über den an den Strombörsen bei Direktvermarktung erzielbaren Preisen lag.
Gemäß der Vereinbarung zahlten die Gemeindewerke Oberaudorf an die Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH in den vergangenen Jahren für den ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung in Höhe der EEG-Förderung von 12,57 ct/kWh und einer Zulage von 0,13 ct/kWh, gesamt 12,7 ct/kWh.
Die Gemeindewerke Oberaudorf vermarkten über die KOS Energie GmbH den Strom des Wasserkraftwerkes und nutzen hierbei das Marktprämienmodell (Direktvermarktung Wasserkraftstrom). Für die Dienstleistung erhält die KOS ein Vermarktungsentgelt von 0,2 ct/kWh. Bei einer jährlichen Stromeinspeisung von 2,0 Mio. kWh ergibt dies ein jährliches Dienstleistungsentgelt von 4.000 €.
Aufgrund der Entwicklung an den Energiemärkten in den vergangenen Monaten hat sich der Sachverhalt bei der Direktvermarktung und dem Marktprämienmodell deutlich geändert. So wurde die Marktprämie aufgrund des Anstieges der Strombörsenpreise bei dem für das Wasserkraftwerk Mühlbach gültigen EEG-Satz von 12,57 ct/kWh im Sept. 2021 erstmals negativ, wobei dies auch in den Folgemonaten anhielt.
Bei einer negativen Marktprämie besteht die Einspeisevergütung nur noch aus dem dann hohen Börsen-Verkaufspreis, eine Mitfinanzierung aus dem EEG entfällt. Siehe hierzu auch das Diagramm im Anhang zur Entwicklung der Monatsmarktwerte an der Strombörse vom Januar 2016 bis Juni 2022.
Durch diese Entwicklung erhalten die Gemeindewerke Oberaudorf mit der Direktvermarktung seit 2021 gegenüber der reinen EEG-Vergütung deutliche Mehrerlöse. Die Mehrerlöse erreichten in den vergangenen Jahren die folgenden Beträge, wobei das Dienstleistungsentgelt der KOS bereits berücksichtigt ist:
- 2017: 2.400 €
- 2018: 5.800 €
- 2019: 3.100 €
- 2020: 3.500 €
- 2021: 30.500 €
- 2022: > 100.000 € ? … weiterer Jahresverlauf?
Diese Entwicklung bei der Direktvermarktung ist zunächst für die Gemeindewerke Oberaudorf erfreulich. Keinen Vorteil hat jedoch die Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH, da sie gemäß der bisherigen Vereinbarung nur die 12,7 ct/kWh erhält.
Bei dieser Thematik vertritt der Werkleiter der Gemeindewerke zwei Rollen, da er auch die Aufgabe des Geschäftsführers der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH wahrnimmt.
Aus Sicht der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH passt die Abgabe von Strom für 12,7 ct/kWh an die Gemeindewerke jetzt nicht mehr, so dass es die Pflicht des Geschäftsführers ist, nach einer besseren Vermarktungsmöglichkeit Ausschau zu halten oder aber eine neue Vereinbarung mit den Gemeindewerken zu verhandeln.
Daher wurde vom Geschäftsführer der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH in der Aufsichtsratssitzung am 20.06.2022 vorgeschlagen, den Betreibervertrag vom Dezember 2013 zwischen der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH und den Gemeindewerken Oberaudorf neu zu regeln und ein entsprechender Vertragsentwurf vorgestellt.
Gemäß diesem Vertragsentwurf erhalten die Gemeindewerke Oberaudorf Mehrerlöse gegenüber der reinen EEG-Vergütung bis zu einem jährlichen Grenzbetrag von 20.000 €. Mehrerlöse über 20.000 € sind an die Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH abzuführen, wobei von diesen aufgrund der Beteiligungsverhältnisse wiederrum 50 % der Gemeinde Oberaudorf zustehen.
In der Aufsichtsratssitzung vom 20.06.2022 zeigte sich die BTSU mit dieser Regelung einverstanden. Seitens der Gemeinde Oberaudorf wurde darauf hingewiesen, den Entwurf zunächst im Gemeinderat vorstellen und beraten zu müssen.
Der Werkausschuss befasste sich mit dem Sachverhalt in der Sitzung am 07.07.2022 und empfahl dem Gemeinderat, den vorgelegten Vertragsentwurf anzunehmen.
Der Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf
Der Erste Bürgermeister äußert, dass er die angedachte Vertragsanpassung als rechtlich bedenklich einstuft, da für die Gemeinde finanzielle Nachteile entstehen könnten. Zudem berichtet er, dass er in der letzten Werkausschusssitzung nicht anwesend war und deshalb diese Einschätzung noch nicht bekanntgeben konnte. Der Bürgermeister schlägt vor, die Vertragsanpassung zuerst bei der Rechtsaufsichtsbehörde prüfen zu lassen und dann weitere Schritte zu tätigen.
Es ist auch abzuwägen, ob der bestehende Vertag nicht zuerst gekündigt werden müsse um in neue Verhandlungen einzutreten. Die genauen Bestimmungen über die Auflösungsmöglichkeiten müssen ebenfalls noch genau ermittelt werden.
Der Bürgermeister erteilt dem Leiter der Gemeindewerke, der in Personalunion auch Geschäftsführer der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH ist, Herrn Hubert Paul, das Wort.
In seiner Stellungnahme erklärt Herr Paul, dass er in seiner Rolle als Geschäftsführer der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH dafür zu sorgen hat, dass dieser Betrieb nach den aktuellen und sehr dynamischen Ereignissen auf dem Energiemarkt an reelle Bedingung angepasst werden muss. Daher hat er, auch in Abwägung zu der Beteiligung der Gemeindewerke, die angedachte Vertragsänderung vorgeschlagen. Aus seiner Sicht wird dadurch ein derzeit bestehendes Missverhältnis ausgeglichen, in dem auch die Belange der Gemeindewerke entsprechend berücksichtigt werden.
In der Diskussion verfestigt sich aber auch im Gemeinderat die Meinung, dass zuerst eine weitere rechtliche Prüfung der Vertragssituation erfolgen muss, bevor Anpassungen vollzogen werden. Alleine dadurch, dass sich die Ertragssituation aus der Stromvermarktung für die Gemeinde als Vertragspartei sehr positiv auswirkt, entsteht kein Grund, den Vertrag anzupassen. Andererseits müsse auch hingenommen werden, wenn sich die Marktsituation zum Nachteil der Gemeinde entwickelt hätte.
Verträge binden beide Vertragsparteien, auch wenn sich die äußeren Rahmenbedingen ändern.
Der Bürgermeister formuliert einen neuen Beschlussvorschlug und lässt darüber abstimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der genauen Prüfung des Vertrags über den Betrieb des Wasserkraftwerkes Mühlbach und die Vermarktung des ins Netz der Gemeindewerke Oberaudorf eingespeisten Stroms“. Bevor konkrete Anpassungen erfolgen, sind diese der Gemeindeaufsicht als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Unterschriftsaktion bezüglich der Verkehrssicherheit im Bereich zwischen Caritas-Seniorenheim und dem Burgtor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Anwohner und Betroffene fordern für die Kufsteiner Straße (St 2089) im Bereich zwischen Burgtor und Seniorenheim/Kindergarten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und weitere Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.
In diesem Straßenabschnitt müssen Fußgänger die sehr stark befahrene Hauptstraße überqueren, da der Gehweg nicht durchgängig auf einer Fahrbahnseite verläuft. Dies stellt vor allem für Kinder und ältere Personen eine große Gefahr dar.
Zudem erzeugt der starke Straßenverkehr bei der derzeit erlaubten Geschwindigkeit Tag und Nacht eine große Lärmbelastung, die durch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit reduziert werden könnte. Die zuletzt erfasste durchschnittliche Tagesverkehrsbelastung aus dem Jahr 2015 ergab 4939 Fahrzeuge. Diese Zahl dürfte sich aufgrund der nun bereits länger andauernden Verlagerungen noch stark erhöht haben.
Außerdem beantragen die Anwohner zusätzlich eine offizielle Lärmmessung an Tagen mit starkem Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig bitten sie um permanente Aufstellung einer elektronischen Geschwindigkeitsanzeige.
Da es sich um eine Staatsstraße handelt, ist hier die zuständige Straßenverkehrsbehörde das Landratsamt Rosenheim.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag der Anwohner. Durch den Ausweichverkehr von der Autobahn bei Blockabfertigung, saisonbedingten Dosierungsmaßnahmen der österreichischen Verkehrsbehörden und den Grenzkontrollen hat sich der Verkehr dermaßen stark auf die Staatstraßen und Ortsdurchfahrten verlagert, dass die daraus entstehenden Belastungen von der Bevölkerung nicht mehr hingenommen werden können. Die staatlichen Behörden müssen endlich auch die veränderten Umstände anerkennen und sind in der Pflicht, Verkehrssicherheit auch in den betroffenen Ortschaften herzustellen.
Bisher wurden Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierung und Querungshilfen für Fußgänger in diesem Bereich immer abgelehnt. Bei genauer Betrachtung der Situation stellt aber gerade die erzwungene Fahrbahnüberquerung wegen dem Wechsel des Gehweges auf die Gegenseite in diesem unübersichtlichen Bereich eine große Gefahrenstelle dar, die dringend entschärft werden muss.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie beim Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen für die Tiroler Straße zu verfahren und diesen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Die Gemeinde tritt als Antragsteller auf und fordert auf dem Dienstweg die entsprechende Bearbeitung.
Diskussionsverlauf
Zunächst berichtet der Bürgermeister über eine kürzlich durch die dritten Klassen der Grundschule Oberaudorf durchgeführte Verkehrszählung, die erstaunlicherweise nahezu dieselben Ergebnisse erbrachte wie die amtliche Zählung. In diesem Bereich wurden zu Spitzenzeiten weit über fünfhundert Fahrzeuge pro Stunde gezählt.
Das Gremium zeigt großes Verständnis für den Antrag der Anwohnerschaft und bewertet die 258 gesammelten Unterschriften als deutliches Zeichen, dass hier massiver Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wird den Initiatorinnen für das große Engagement gedankt.
Gerade Fußgänger, die aus Mühlbach kommen, sind einer stärkeren Gefährdung ausgesetzt. Besonders wird betont, dass durch die Zunahme des Autobahnausweichverkehrs bereits seit einiger Zeit eine vollkommen neue Situation vorliegt. Die Staatsstraßen sind nicht mehr in der Lage, den durch politische Fehlentscheidungen verursachten Ausweichverkehr von den Autobahnen aufzunehmen. Belastet wird vor allem die Bevölkerung der Ortschaften, der das Recht auf sicheren und geordneten Ablauf des Straßenverkehrs genommen wird.
Aus dem Gremium wird mehrheitlich sogar gefordert, die Überwachung des fließenden Verkehrs in die eigenen Hände zu nehmen und so die Auswirkungen in den Griff zu bekommen.
Die Forderungen der Antragsteller werden umgehend durch die Verwaltung an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige wird in Kürze auf Höhe der Einmündung Seestraße aufgestellt.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, wie beim Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen für die Tiroler Straße zu verfahren, und den Antrag für die St 2089, im Bereich zwischen Burgtor und Seniorenheim/Kindergarten zu stellen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und weitere Sicherungsmaßnahmen zu prüfen und entsprechend weiterzuleiten. Die Gemeinde tritt als Antragsteller auf und fordert auf dem Dienstweg um entsprechende Bearbeitung.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine elektronische Geschwindigkeitsmessanzeige im Bereich Einmündung Seestraße in die St.2089 aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Amtsniederlegung eines Gemeinderatsmandats
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2022
|
ö
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beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 24 Mai 2022 erklärt Frau Nicole Herm, dass sie aus persönlichen Gründen das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied mit Wirkung zum 26.07.2022 niederlegen wird. (vgl. Anhang).
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen seit 2014 ist hierzu die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für die Niederlegung vorliegt, durch den Gemeinderat nicht mehr erforderlich, sodass lediglich die Feststellung der Amtsniederlegung zu leisten ist. Hierfür bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses (BayVGH vom 11.2.1976, BayVBl 1976, 341, und Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz).
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister und das Gremium bedanken sich Frau Herm für das ehrenamtliche Engagement im Gemeinderat Oberaudorf. Nach der Abstimmung überreicht der Bürgermeister einen Blumenstrauß.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied von Frau Nicole Herm fest und bedankt sich für ihren Einsatz um das gemeindliche Wohl.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Entscheidung über die Nichtannahme eines Gemeinderatsmandats als Listennachfolgerin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Nach Beschluss der Niederlegung des Amtes durch das Gemeinderatsmitglied Nicole Herm ist entsprechend den Festlegungen des Gemeindewahlausschusses vom 25.03.2020 nächste Nachrückerin für den Wahlvorschlag 02 „Bündnis 90/Die Grünen“ Frau Andrea Wögerbauer, da diese Reihenfolge aufgrund der gleichen Stimmenzahl durch Losentscheid festgelegt wurde.
Frau Wögerbauer wurde mit Schreiben vom 08.07.2022 vom Bürgermeister darüber unterrichtet, dass sie als Listennachfolgerin zum Gemeinderatsmitglied von Oberaudorf gewählt wurde. Sie wurde aufgefordert, die Wahl binnen einer Woche anzunehmen.
Mit Schreiben vom 24.07.2022 erklärte Frau Wögerbauer, dass sie das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied nicht annehmen wird.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen seit 2014 ist hierzu die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung vorliegt, durch den Gemeinderat nicht mehr erforderlich, sodass lediglich die Feststellung der Ablehnung zu leisten ist. Hierfür bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses (BayVGH vom 11.2.1976, BayVBl 1976, 341, und Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz).
Aufgrund dieser Ablehnung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 13.09.2022 wird das nun nachrückende Gemeinderatsmitglied vereidigt.
Diskussionsverlauf
Es gibt keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister lässt unter Verweis auf die eindeutige Rechtslage abstimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Ablehnung der Wahl zum ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied von Frau Andrea Wögerbauer fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2022
|
ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Unterschriftsaktion für permanente Besetzung mit einer Polizeistreife im Dienstgebäude Kiefersfelden
Auf Initiative von Frau Charlotte von Schwartz wurde in Oberaudorf und Kiefersfelden eine Unterschriftsaktion durchgeführt, mit der das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd aufgefordert wird, nach Auflösung der Polizeiinspektion Kiefersfelden im weiter genutzten Dienstgebäude eine permanente Streifenbesetzung einzurichten. Es haben über 400 Bürgerinnen und Bürger unterschieben. Mit Dank für das Engagement werden die Listen weitergeleitet.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Herr Michael Schmid als von der Gemeinde entsendetes Mitglied des Beirats in der Hocheck Bergbahn- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG aufgrund der Beendigung seines Dienstverhältnisses ausscheidet. Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung ein neues Beiratsmitglied bestimmen
Aus dem Gremium wird angefragt, ob die Gemeinde eine Möglichkeit sieht, die Tafel in Kiefersfelden zu unterstützen, da die Lebensmittelspenden sehr stark zurückgehen und der Bedarf derzeit nicht mehr gedeckt werden kann.
Die Mehrheit des Gemeinderats sieht in der Unterstützung der Tafel keine Aufgabe der Gemeinde. Grundversorgungsleistungen sind staatliche Aufgaben. Zu Vorschlägen für Einzelaktionen nimmt der gemeindliche Seniorenbeauftrage kurz Stellung. Nach seiner Meinung ist es eher problematisch, Einzelaktionen durchzuführen, da die Tafel bestrebet ist, allen Bedürftigen dieselben Leistungen zukommen zu lassen. Die Problematik müsse anderweitig geregelt werden.
Datenstand vom 14.09.2022 07:37 Uhr