Datum: 13.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Patrizia Kaiser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nach der Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied von Frau Nicole Herm war entsprechend den Festlegungen des Gemeindewahlausschusses vom 25.03.2020 nächste Nachrückerin für den Wahlvorschlag 02 „Bündnis 90/Die Grünen“ Frau Andrea Wögerbauer, da diese Reihenfolge aufgrund der gleichen Stimmenzahl durch Losentscheid festgelegt wurde.
Nachdem aber Frau Wögerbauer erklärt hat, dass sie dieses Ehrenamt nicht annimmt, hat der Gemeinderat der Ablehnung mit Beschluss vom 26.07.2022 zugestimmt. Entsprechend den Festlegungen des Gemeindewahlausschusses vom 25.03.2020 erhält als nächste Nachrückerin für den Wahlvorschlag 02 „Bündnis 90/Die Grünen“ Frau Patrizia Kaiser das Amt als Gemeinderatsmitglied in Oberaudorf.
Frau Kaiser hat gemäß der Forderung des Art. 47 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) eine Erklärung abgegeben, in der sie die Annahme der Wahl zum ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied und die Bereitschaft zur Ablegung der Eidesformel bestätigt.
Nachrückende Gemeinderatsmitglieder sind entsprechend der Bestimmung des Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.
Der Erste Bürgermeister bittet Frau Patrizia Kaiser nach vorne zu treten, um zur Ablegung des Amtseides folgende Worte nachzusprechen:
„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“
Diskussionsverlauf
Frau Kaiser leistete den gesetzlich vorgeschriebenen Eid und wurde im Kreise der Gemeinderatsmitglieder begrüßt. Sie nimmt ab dem nächsten Tagesordnungspunkt an der Sitzung des Gemeinderates teil.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Berufung von Frau Patrizia Kaiser zum ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied des Gemeinderat Oberaudorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet "Am Heimfeld"; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Um Baurecht für das zukünftige Baugebiet am ehemaligen Hallenfreibadgelände zu schaffen ist eine vorbereitende Bauleitplanung in Form einer Flächennutzungsplanänderung notwendig. Die bisherige Darstellung von WA (Allgemeines Wohngebiet) und Fläche für den Gemeinbedarf muss komplett in WA geändert werden. Der Geltungsbereich der 1. FNP-Änderung umfasst somit die gesamte Flurstück-Nummer 300 des gemeindeeigenen Grundstückes. Bereits in der Gemeinderats-Sitzung vom 27. Oktober 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss einstimmig gefasst. Der Geltungsbereich ist zudem identisch mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 43: „Am Heimfeld“ (Neuaufstellung). In der heutigen Sitzung soll der Entwurf der Änderung vorgestellt werden und bei Billigung das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Diskussionsverlauf
Die beauftragte Architektin Frau Reiser erläutert die Flächennutzungsplanänderung und dessen Notwendigkeit und beantwortet entsprechende Fragen aus dem Gemeinderat.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 1. FNP-Änderung im Bereich des zukünftigen Baugebietes „Am Heimfeld“ mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Neu-Aufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Um Baurecht für das zukünftige Baugebiet am ehemaligen Hallenfreibadgelände zu schaffen ist eine qualifizierte Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes notwendig. Der Geltungsbereich der Neuaufstellung umfasst die gesamte Flurstück-Nummer 300 des gemeindeeigenen Grundstückes und soll als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden. Bereits in der Gemeinderats-Sitzung vom 27. Oktober 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss einstimmig gefasst. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt werden und bei Billigung das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. In dem neuen Baugebiet sollen Einfamilienwohnhäuser (mit Einliegerwohnung), Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser sowie eine Tiefgarage entstehen. Die Planungen für die Erschließung des Baugebietes, welche bereits vergeben wurden, sollen parallel mit dem Bebauungsplanverfahren beginnen.
Diskussionsverlauf
Die beauftragte Architektin Frau Reiser stellt die Planungen detailliert vor und beantwortet zusammen mit Architekt Raimund Baumann Fragen aus dem Gemeinderat. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert den Hintergrund einiger Festsetzungen. Nach lebhafter Diskussion im Gemeinderat ergeben sich einige Änderungen, über die jeweils abgestimmt wird und die in den Entwurf des Bebauungsplans zur frühzeitigen Beteiligung eingearbeitet werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43: „Am Heimfeld“ mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
An der Nordseite des Bebauungsplangebietes soll zur Abgrenzung eine Grünfläche mit Sträuchern festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
Beschluss 3
Die vorgegebene Giebelrichtung im Gebäude Baufeld 10 soll aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 4
Die Zaunhöhen sollen im gesamten Bebauungsplangebiet auf eine Höhe von 1,20 m begrenzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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6. 4. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "An der Tatzelwurmstraße"; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 (TOP 5) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße" gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist es notwendig, den Flächennutzungsplan im entsprechenden Gebiet von der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft" in „Allgemeines Wohngebiet“ zu ändern. Auf den betroffenen Flurnummern soll vorbereitend Baurecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden.
Die beauftragte Architektin Frau Dipl.Ing. Reiser wird den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vorstellen und erläutern sowie für etwaige Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung stehen
Diskussionsverlauf
Nach der Vorstellung der Flächennutzungsplanänderung durch die beauftragte Architektin Frau Reiser wird aus der Mitte des Gremiums die Bebauung der betreffenden Wiese, insbesondere des östlichen Teils, in Frage gestellt, woraufhin eine intensive Diskussion entsteht.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der heute vorgelegten Form mit Plandatum: 13.09.2022 mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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7. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 47 "An der Tatzelwurmstraße"; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauBG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.02.2022 (TOP 4) wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße" für die Grundstücke Fl.Nr. 999/19, 999/22, 999/28 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1000/15, 1000/9 und 891, Gemarkung Niederaudorf gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Geltungsbereich.
Die beauftragte Architektin Frau Dipl.Ing. Reiser wird den Entwurf des Bebauungsplanes ausführlich vorstellen und erläutern sowie für etwaige Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung stehen.
Diskussionsverlauf
Die beauftragte Architektin Frau Reiser stellt den Bebauungsplan detailliert vor und beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat. Nach lebhafter Diskussion ergeben sich einige Änderungen, über die jeweils abgestimmt wird und die in den Entwurf des Bebauungsplans zur frühzeitigen Beteiligung eingearbeitet werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße" (Plandatum 13.09.2022) und beschließt dessen Auslegung mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
Beschluss 2
Die Zufahrt soll für alle Baufenster über den Waldweg erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
Beschluss 3
Die Baufenster von Baufeld 03 soll der Größe von Baufenster 01 und 02 angeglichen werden. Der Obstanger soll größer werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
Beschluss 4
Baufenster 03 soll für Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser offen bleiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Beschluss 5
Die GRZ soll einheitlich auf 0,3 reduziert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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8. Ausbau der Bad-Trißl-Straße (BA2); Vorstellung der Planungen und der Kostenberechnung durch das beauftragte Ingenieurbüro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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8 |
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung präsentiert Herr Dipl.-Ing. (Univ.) Georg Schollerer vom beauftragten Ingenieurbüro, den im Frühjahr 2023 geplanten 2. Bauabschnitt zum Ausbau der Bad-Trißl-Straße von Höhe Sonnenstraße bis Höhe Martin-Greif-Straße.
Die Ausbaulänge beträgt 650 m. Nach den vorliegenden Aufschlussbohrungen entspricht der vorhandene Straßenoberbau nicht den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien. Der Straßenausbau ist somit grundsätzlich notwendig, um den Straßenoberbau den tatsächlichen Verkehrsbedürfnissen anzupassen. Zudem ist der vorhandene Straßenaufbau stark beschädigt. Es werden auch die schadhaften Gehwege erneuert und eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung aufgebaut. Auf Höhe der Evangelischen Kirche wird eine Überquerungshilfe in Form einer Mittelinsel für Fußgänger angeordnet, welche behindertengerecht ausgestattet wird.
Ein wichtiger Bestandteil im Zuge des Ausbaus ist die sorgfältig geplante und koordinierte Verkehrsumleitung bzw. Verkehrsführung während der Bauzeit.
Der Förderantrag ist bereits mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung eingereicht worden. Es wurden Fördermittel gemäß BayGVFG beantragt.
Diskussionsverlauf
Herr Dipl.-Ing (Univ.) Georg Schollerer vom beauftragten Ingenieurbüro stellte die Planungen und die Kostenberechnung für die Bad-Trißl-Straße Bauabschnitt 2 detailliert vor und beantwortete aus dem Gremium kommende Fragen.
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9. Straßenausbau "Am Schloßberg": Vergabe Tiefbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Straße Am Schloßberg schließt an die St 2089 (Kufsteiner Straße) südlich des Burgtors an. Der Zustand der Straße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Fahrbahn weist Netzrisse mit Verdrückungen, Oberflächenausbrüche und Schlaglöcher auf.
Die Ausbaulänge beträgt ausgehend von der Kufsteiner Straße 50 m. Der gesamte Oberbau einschließlich der Frostschutzschicht wird erneuert. Zudem werden Teile der Straßenentwässerung, die Trinkwasserleitung sowie eine Stützmauer erneuert. Der vorhandene Aufbau enthält keine pechhaltigen Schichten.
Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung für das Gewerk Tiefbauarbeiten wurden 9 leistungsfähigen Firmen die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 16.08.2022 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 07.09.2022, spätestens 11:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 2 Angebote bei der Gemeinde ein. Submission war am 07.09.2022 um 11:00 Uhr.
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 190.504,24 € Angebot brutto: 226.700,05 €
Bieter 2: Angebot netto: 216.880,79 € Angebot brutto: 258.088,14 €
Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros belief sich auf 150.000,00 € brutto. Damit beträgt die Kostenmehrung zu dem günstigeren Bieter 51 %.
Nach Prüfung der Preise bei der Baustelleneinrichtung, den Rohrleitungen, des Frostschutzmaterials und den Pflasterarbeiten sind diese als sehr überhöht einzustufen. Es sind allerdings keine Spekulationspreise erkennbar. Auch ist das LV im weiteren Verlauf ordnungsgemäß ausgefüllt.
Aufgrund der Prüfung und Wertung des Angebotes unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte empfiehlt das beauftragte Ingenieurbüro gemäß § 17 VOB/A den Auftrag mit Berücksichtigung der Vor- und Nachteile sowie der erheblich überhöhten Preise nicht zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Nach gründlicher Abwägung des Sachverhalts kam das Gremium zum Schluss, den Ausbau der Straße am Schloßberg , trotz Kostenmehrung und ablehnenden Vorschlag des Ingenieurbüros, durch die Verwaltung in die Wege leiten zu lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Tiefbauarbeiten der Straße Am Schloßberg, an den Bieter 1 mit dem Angebot von 226.700,05 € brutto, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Erhaltungssatzung für die Ortsmitte von Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
In vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderates wurden bereits die Erhaltungssatzungen „Südlich des Burgtors“ und „Kerngebiet Oberaudorf“ nach § 172 Satz 1 Abs. 1 BauGB zum Erhalt des Ortsbildes erlassen. Für den Bau, die Veränderung oder den Abriss von baulichen Anlagen gibt es im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung besondere Regelungen. Die Errichtung einer Anlage darf untersagt werden, wenn die Baumaßnahme die städtebauliche Gestalt des Gebiets beeinträchtigen würde. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ziele, die in der Erhaltungssatzung genannt werden. Für den Erlass einer Erhaltungssatzung gibt es keine Verfahrensvorschriften. Das bedeutet, dass es ausreicht, wenn der Gemeinderat die Erhaltungssatzung beschließt. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der BürgerInnen ist nicht vorgesehen, die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen und tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Im Jahr 2010 wurde Niederaudorf mit einer Goldmedaille zum schönsten Dorf Bayerns gekürt. Zum Erhalt der baulichen Anlagen in Bereichen bzw. Teilbereichen der Dorfstraße, des Schulweges, des Alpenwegs und der Bergstraße in Niederaudorf, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Orts- und Straßenbild von Niederaudorf prägen und die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung sind, soll in der heutigen Sitzung des Gemeinderates folgende Satzung für das Dorfgebiet Niederaudorf erlassen werden:
Gemeinde Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf
Satzung der Gemeinde Oberaudorf zur Erhaltung der städtebaulichen
Eigenart des Dorfgebietes Niederaudorf
(Erhaltungssatzung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung vom 13.09.2022 aufgrund von § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
(1)
Der Geltungsbereich dieser Erhaltungssatzung liegt im Dorfgebiet von Niederaudorf und betrifft die Grundstücke bzw. Teilgrundstücke:
- Alpenweg
- Bergstraße
- Dorfstraße
- Schulweg
(2)
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen (Lageplan und Luftbild) im Maßstab 1:2000, die Bestandteil dieser Satzung sind. Eine Auflistung der betroffenen Flurnummern ist ebenfalls Bestandteil der Satzung.
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
Im Geltungsbereich dieser Satzung befinden sich bauliche Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Orts- und das Straßenbild von Niederaudorf prägen und die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung sind. Ziel dieser Satzung ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten (§ 172 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 3 BauGB).
§ 3 Genehmigungspflicht
(1)
Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Dies gilt nicht für innere Umbauten und bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht verändern.
(2)
Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung von baulichen Anlagen darf nur versagt werden, wenn sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild und die städtebauliche Gestalt mitbestimmen und insofern von städtebaulicher Bedeutung sind.
(3)
Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung der Errichtung baulicher Anlagen darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird (§ 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Wer eine bauliche Anlage in dem durch diese Satzung bezeichneten Gebiet ohne die erforderliche Genehmigung zurückbaut oder ändert, handelt gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ordnungswidrig und kann gemäß § 213 Abs. 2 BauGB mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € belegt werden.
§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erläutert noch einmal die Ziele der Erhaltungssatzung und erklärt dabei, dass für die Eigentümer im Geltungsbereich weiterhin Möglichkeiten für eine bauliche Entwicklung bestehen, diese aber mit der Gemeinde abgestimmt werden müssen.
Aus dem Gremium wird noch der Wunsch zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Satzung geäußert. Danach sollen die beiden alten Anwesen östlich der Rosenheimer Straße „Kreckl“ und „Mauthner“ aufgenommen werden, da sie ortsprägend sind.
Der Gemeinderat teilt diese Meinung und möchte diese Ergänzung per Beschuss feststellen.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt aufgrund § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Satzung der Gemeinde Oberaudorf zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Dorfgebietes Niederaudorf (Erhaltungssatzung) mit dem in der heutigen Sitzung festgesetzten Geltungsbereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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11. Entsendung eines Mitglieds in den Beirat der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf ist über die Gemeindewerke mit 49 % an der Hocheck-Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH und Co. KG beteiligt. Die Gesellschaft hat einen Beirat, der zu allen Maßnahmen die über den gewöhnlich laufenden Betrieb des Unternehmens hinausgehen, seine vorherige Zustimmung erteilen muss. Der Beirat besteht aus fünf Personen. Der Erste Bürgermeister ist geborenes Mitglied und Kraft Vertrag Beiratsvorsitzender. Darüber hinaus entsendet die Gemeinde Oberaudorf ein, aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses, weiteres Mitglied, dessen Amtszeit, wie bei den drei übrigen Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden, jeweils drei Jahre beträgt.
In diesem Jahr endet die Amtsperiode des Beirats, sodass neun Mitglieder entsandt bzw. gewählt werden müssen. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Entsendung des Gemeindevertreters im TOP Verschiedenes bereits angesprochen. Der Bürgermeister hat das Gemeinderatsmitglied Stephan Bruhn als Gemeindevertreter für den Beirat der Hocheck-Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG vorgeschalten. Stephan Bruhn hat sich bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen.
Des Weiteren hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband bei der letzten Prüfung beanstandet, dass nach derzeitiger Rechtslage nicht sichergestellt ist, dass der Einfluss der Gemeinde in Form der entsandten Mitglieder in den Beirat die Bindung der Beteiligung an den öffentlichen Zweck garantiert (Art. 92 Abs. 1 Satz 2 GO). Deswegen ist vom Gemeinderat ein Beschluss zu fassen, dass die entsendeten Beiratsmitglieder an Weisungen gebunden sind, wenn Entscheidungen im Beirat Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können. Vor solchen Entscheidungen im Beirat muss der Gemeinderat über die Zustimmung oder Ablehnung Beschluss fassen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Stephan Bruhn als Gemeindevertreter in den Beirat der Hocheck-Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG zu entsenden (GR Bruhn hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen, Art. 49 Abs. 1 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die von der Gemeinde entsendeten Mitglieder in den Beirat der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & KG haben vor Entscheidungen im Beirat, die Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können, die Zustimmung des Gemeinderats einzuholen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH; Weisungsbindung der vom Gemeinderat bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 16.06.2020 wurden aufgrund der Beteiligung der Gemeinde an der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH gemäß dem Gesellschaftervertrag drei Mitglieder des Gemeinderats in den Aufsichtsrat der GmbH berufen (Dr. Matthias Bernhardt, Max Resch, Susanne März).
Wie im vorher behandelten Tagesordnungspunkt hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband bei der letzten Prüfung beanstandet, dass nach derzeitiger Rechtslage nicht sichergestellt ist, dass der Einfluss der Gemeinde in Form der entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat die Bindung der Beteiligung an den öffentlichen Zweck garantiert (Art. 92 Abs. 1 Satz 2 GO). Deswegen ist vom Gemeinderat ein Beschluss zu fassen, dass die entsendeten Aufsichtsratsmitglieder an Weisungen gebunden sind, wenn Entscheidungen im Aufsichtsrat Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können. Vor solchen Entscheidungen im Aufsichtsrat muss der Gemeinderat über die Zustimmung oder Ablehnung Beschluss fassen.
Diskussionsverlauf
Im Hinblick auf die Informationen aus dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt entsteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die von der Gemeinde entsendeten Mitglieder im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH haben vor Entscheidungen im Aufsichtsrat, die Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können, die Zustimmung des Gemeinderats einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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13. Sanierung Trinkwasser-Hochbehälter Watschöd - Ergebnis der 2. Ausschreibung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Der Werkausschuss befasste sich in der Sitzung am 07.07.2022 mit der Sanierung des Hochbehälters Watschöd (100 m³, 2 Kammern).
Die Sanierungsmaßnahme ist nach Abschnitt 2.2.3 der RZWas zuwendungsfähig. Der Zuwendungsantrag nach RZWas wurde am 28.12.2021 beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim eingereicht.
Im Zuwendungsantrag wurden die Gesamtkosten für die Sanierung des Hochbehälters auf der Grundlage einer Kostenberechnung des IB Killi mit 316.000 € (ohne USt) beziffert. Es wurde eine Zuwendung von 221.480 € beantragt (= 70 %). Der Zuwendungsbescheid wurde am 24.05.2022 vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ausgestellt.
Die Kostenberechnung des IB Killi mit Gesamtkosten von netto 316.000 € lässt sich in die folgenden Gewerke unterteilen:
a) Mineralische Instandsetzung innen mit Dämm- und Abdichtungsarbeiten außen
b) Erneuerung Pumpstation und Rohrleitungsanlage
c) Elektro-, Steuerungs- und Fernwirkanlagen
d) Sonstiges (Sicherheitstür, Zaunanlage)
Die 1. Ausschreibung für das Hauptgewerk a) erfolgte am 31.05.2022 im Bayerischen Staatsanzeiger als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Grundlage war die vom IB Killi erstellte Leistungsbeschreibung, wobei die Kostenberechnung für dieses Gewerk netto 155.100 € ergab (Stand Herbst 2021). Vom IB Killi wurde darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Monaten in diesem Bereich des Baugewerbes große Preissteigerungen auftraten, so dass bei einer aktualisierten Berechnung 30 % höhere Kosten zu veranschlagen sind.
Da im Ergebnis der 1. Ausschreibung nicht zwei oder mehrere voneinander unabhängige Angebote abgegeben wurden und selbst das günstigere Angebot mit 300.037,13 € (ohne USt) deutlich über der Kostenberechnung lag, beschloss der Werkausschuss am 07.07.2022, die Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen (> 25 % Kostenberechnung) aufzuheben und eine erneute Ausschreibung mit einem Ausführungstermin bis spätestens Frühjahr 2023 zu starten.
Das Gewerk „Mineralische Instandsetzung“ wurde daraufhin am 14.07.2022 erneut ausgeschrieben. Es wurden 7 Firmen angefragt. Eröffnungstermin war der 10.08.2022. Es wurden zwei Angebote abgegeben;
- Bieter 1 (netto ohne USt) 264.952,20 €
- Bieter 2(netto ohne USt) 411.440,65 €
Das günstigere Angebot liegt bei netto 264.952 € (ohne USt). Gegenüber der Kostenberechnung mit Zuschlag für die Preissteigerung von 30 % (155.100 € x 1,3) ist der Angebotspreis immer noch um 31,4 % höher.
Die Gemeindewerke Oberaudorf schlagen vor, das günstigere Angebot der 2. Ausschreibung trotz der Überhöhung von 31,4 % zu beauftragen, da in der derzeitigen Lage bei einer erneuten Ausschreibung nicht mit einem besseren Angebot gerechnet werden kann.
Vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wurde uns bestätigt, dass für Maßnahmen nach 2.2.3 der RZWas 2021, zu welchen die Sanierung von Trinkwasserspeichern zählen, die Kosten nach Ausführung mit 70 % gefördert werden können, auch wenn diese Kosten über der ursprünglichen Kostenberechnung liegen, welche Grundlage des Zuwendungsantrages bzw. -bescheides waren.
Die Zuwendungen für Maßnahmen nach 2.2.3 RZWas sind jedoch insgesamt im laufenden 4-Jahres-Zeitraum auf 1.257.750 € begrenzt (5.031 Einwohner (Hauptwohnsitze) zum 30.06.2016 x 250 Euro / Einwohner).
Diskussionsverlauf
Nachdem der Bürgermeister darauf hinweist, dass die Inanspruchnahme der Fördermittel dringend geboten ist, ergibt sich im Gremium einheitlich die Meinung, dass die Maßnahme auch bei überhöht angebotenen Preisen durchgeführt werden muss und der Auftrag vergeben wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk „Mineralische Instandsetzung“ für die Sanierung des Hochbehälters Watschöd an Bieter 1 für netto 264.952,20 € (ohne USt) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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14. Städtebauförderprogramm, ISEK; Vergabe der Planungsleistungen für die Landschaftsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Mit der Sitzung vom 20.08.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu stellen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) einzuholen.
Das ISEK ermöglicht es, die aktuellen Strukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Dorfgebiet genau zu benennen und bietet Lösungsvorschläge an, die innerhalb von 15 Jahren abgearbeitet werden können. Im ISEK werden dazu detaillierte Einzelprojekte mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen beschrieben. Über das Städtebauförderprogramm können die Gemeinde, aber auch ihre Bürger, von Förderungen profitieren, insofern die umzusetzenden Projekte im ISEK benannt sind. Eine strukturierte und professionelle Bürgerbeteiligung wird das Projekt begleiten und sicherstellen, dass die angegangenen Projekte im Sinne der Bürgerschaft sind. Beispielhaft kann hier die im Dorfentwicklungsausschuss vom 13.07.2021 angesprochene Sanierung der Ortsdurchfahrt genannt werden.
Mit Schreiben vom 10.06.2022 teilt die Regierung von Oberbayern mit, dass die Gemeinde Oberaudorf in das Programm aufgenommen wurde und übermittelt eine Programmzuteilung von 170.000.- € für das Jahr 2022. Die Zuwendungsbescheide für konkrete Maßnahmen müssen bis spätestens 30.11.2022 bei der Regierung vorliegen. Daher ist nun eine umgehende Beauftragung des ISEK von Nöten. Dieses stellt wie beschrieben die Basis für alle weiteren Vorhaben dar.
Zusätzlich zu einem notwendigen und bereits vom Gemeinderat beauftragten Stadtplanungsbüro muss gemäß den Förderrichtlinien das ISEK auch von einem Büro für Landschaftsplanung begleitet werden.
Auf Empfehlung der Regierung von Oberbayern wurden drei Büros zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben. Leider erfolgte bis heute noch keine Rückmeldung. Da die Zeit aber drängt, bittet der Bürgermeister um Ermächtigung, sich nach Eingang von Angeboten im Umlaufverfahren an die Gemeinderatsmitglieder zu wenden und im Fall, dass keine Einwände geäußert werden, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erläutert noch einmal im Detail die Vorgehensweise zur Erlangung der Förderung von Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm. Er geht darauf ein, dass die nun für dieses Jahr zugesagte Fördersumme dann zur Verfügung steht, wenn auch in diesem Jahr noch förderfähige Maßnahmen beantragt werden. Er nennt dazu schon einige Vorschläge für Projekte im Ortskern.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, sich nach Eingang von Angeboten im Umlaufverfahren an die Gemeinderatsmitglieder zu wenden und im Fall, dass keine Einwände geäußert werden, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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15. Zusatzbeschilderung der Wernher-von-Braun-Straße mit Erklärung über den Namensgeber
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Aufgrund wiederholter Anfragen hat sich der Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus in der Sitzung am 08.02.2022 mit dem Umgang der Bezeichnung der Wernher-von-Braun-Straße befasst.
Unter Berücksichtigung der zahlreichen Bewertungen und Aufarbeitungen, die über den umstrittenen Namensgeber der Straße veröffentlicht wurden, hat der Ausschuss unter Abwägung dieser Aspekte den Bedarf für eine kritische Auseinandersetzung über die Wernher-von-Braun-Straße erkannt.
Nach eingehender Diskussion sah der Ausschuss eine aufklärende Beschilderung an der Straßenbeschilderung als notwendig und verhältnismäßig an, um die Problematik aufzuarbeiten. Eine Umbenennung der Wernher-von-Braun-Straße würde auch eine Auseinandersetzung mit dem Thema beenden und wurde deshalb nicht empfohlen.
Die Verwaltung wurde beauftragt einen geeigneten Text zu entwerfen, der dann unter dem Straßennamensschild veröffentlicht wird. Dieser lautet wie folgt:
Wernher von Braun (1912 – 1977)
Sein Anteil an der Entwicklung der Weltraumrakete und am Vorstoß in den Weltraum bedeutet eine überragende wissenschaftlich-technische Leistung, deren Ergebnisse, z.B. in der Kommunikationstechnik heute nicht mehr wegzudenken sind. Der Name Wernher von Braun ist verknüpft mit der erfolgreichen Mondlandung im Jahr 1969. Er galt als Prophet der Raumfahrt und genialer Entwickler und war als Wissenschaftler weltbekannt.
Im 2. Weltkrieg war er technischer Direktor des V2-Raketenprogramms. In diesem Zusammenhang war er als SS-Sturmbannführer an der Aktion „Vernichtung durch Arbeit“ im KZ-Außenlager „Dora-Mittelbau“ beteiligt, was den Tod tausender Zwangsarbeiter zur Folge hatte. Diese Umstände führen heute zur berechtigten Distanzierung von der Vorbildfunktion Wernher von Brauns.
Diskussionsverlauf
Einzelne Gremiumsmitglieder sind der Meinung, dass auch noch auf den Hintergrund der Straßennamensgebung hingewiesen werden sollte. Diese ergibt sich daraus, dass die Eltern von Wernher von Braun in Oberaudorf gewohnt haben und auf dem Pfarrfriedhof bestattet sind. Mehrheitlich setzt sich aber die Meinung durch, dass zusätzliche Angaben die Beschilderung unübersichtlich machen würden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den im Sachverhalt genannten Textvorschlag unterhalb des Straßennamensschildes der Wernher-von-Braun-Straße anbringen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
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16. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.09.2022
|
ö
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informativ
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16 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.07.2022 hat das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mitgeteilt, dass die PI Kiefersfelden am 06.09.2022 in die PI Brannenburg integriert wird und die entsprechenden Aufgaben von dort aus getätigt werden.
Diskussionsverlauf
Mehrere Gemeinderatsmitglieder weisen darauf hin, dass die Altpapiertonnen in den Außenbereichen, insbesondere in den Berggebieten nur unregelmäßig geleert werden und bitten die Verwaltung, diesen Zustand zu beheben.
Datenstand vom 26.10.2022 08:31 Uhr