Datum: 25.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2022
3 Abwassergebühren; Verlängerung des bisherigen 5-jährigen Kalkulationszeitraumes um ein Jahr von 2018 bis 2023
4 Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS) vom 03.11.2017, gültig zum 31.10.2022; Hier: Änderung des Beitragssatzes
5 Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Rosenheimer Str. 116, Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
6 Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
7 Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße"; Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB
8 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 11 Sanitärarbeiten
9 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 12 Lüftungsarbeiten
10 Städtebauförderprogramm, ISEK; Vergabe der Planungsleistungen für die Landschaftsplanung
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder, bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen und sich auch den Zuhörern zuzuwenden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Abwassergebühren; Verlängerung des bisherigen 5-jährigen Kalkulationszeitraumes um ein Jahr von 2018 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die GR-Sitzungen vom 19.10. und 21.12.2021 mit den gefassten Beschlüssen. In der Sitzung am 21.12.2021 wurde nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, der ursprünglich vierjährige Kalkulationszeitraum (2018 bis 2021) für die Berechnung der Abwassergebühren um ein Jahr von 2018 bis 2022 verlängert. Der Grund für die Verlängerung des Kalkulationszeitraumes war, dass eine genaue Gebührenkalkulation nicht möglich ist, da u.a. noch keine Gesamtkosten der neuen Kläranlage ermittelt werden können sowie staatliche Zuwendungen in beträchtlicher Höhe noch geklärt werden müssen. 
An dieser Situation hat sich leider bis September 2022 noch nichts geändert, so dass am 06.09.2022 ein Gespräch im Rathaus Oberaudorf mit der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Rosenheim Frau Müller) sowie mit Frau Radlbeck, Kommunalberatung aus Straubing, stattfand, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen. 
Nach Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim besteht aufgrund der dargelegten Gründe und keiner Veränderung gegenüber dem Jahr 2021 Einverständnis mit der Verlängerung des aktuellen Kalkulationszeitraumes 2018 bis 2022 um ein weiteres Jahr bis zum Jahr 2023, damit die Abwassergebühren genau kalkuliert werden können. Somit bleiben die Kanalgebühren seit 2018 (6 Jahre) in unveränderter Höhe bestehen. Eine Kalkulation mit Erhöhung der Kanalgebühren erfolgt dann im Jahr 2023 zum 01.01.2024. Die Gebührenkalkulation erfolgt durch Frau Radlbeck, Kommunalberatung. 
Fragen aus dem Gremium werden vom 1. Bürgermeister und der Verwaltung beantwortet.

Diskussionsverlauf

Die Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aus den genannten Gründen und mit Abspräche des Landratsamtes Rosenheim, den bisherigen schon verlängerten 5-jährigen Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren von 2018 bis 2022 um ein Jahr bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS) vom 03.11.2017, gültig zum 31.10.2022; Hier: Änderung des Beitragssatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahme der Entwässerungseinrichtung (Kläranlage) ist nach der Beschreibung in der Beitragssatzung zum Verbesserungsbeitrag (VES-EWS vom 17.09.2019) zum 31.10.2022 technisch abgeschlossen bzw. tatsächlich beendet (sog. Fertigstellungszeitpunkt). Zu diesem Zeitpunkt entsteht die Beitragsschuld des Verbesserungsbeitrages für die Beitragspflichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der noch zu erstellende Endabrechnungsbescheid der Verbesserung an denjenigen zu senden ist, der am 31.10.2022 Eigentümer des Grundstücks ist. Bei diesem Beitragsschuldner handelt es sich um einen sog. Altanschließer. Für beitragspflichtige Grundstücke ab dem 31.10.2022 (sog. Neuanschließer) kann kein Verbesserungsbeitrag, sondern nur noch ein (erhöhter) einmaliger Herstellungsbeitrag erhoben werden. Die Rechtsprechung fordert deshalb, dass zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrages (hier: 31.10.2022), d. h., wenn die Verbesserungsmaßnahme tatsächlich beendet ist, ein neu kalkulierter erhöhter Beitragssatz vorliegt. Da aber eine Kalkulation des neuen Beitragssatzes noch nicht möglich ist (siehe TOP-Nr. 3), ist ab dem 31.10.2022 ein vorläufiger (erhöhter) Beitragssatz (Herstellungsbeitrag) bei der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS) festzusetzen (Art. 5 Abs. 4 KAG). Dieser setzt sich aus dem bisherigen noch gültigen alten Herstellungsbeitragssatz der BGS/EWS vom 03.11.2017, gültig ab 01.01.2018, in Höhe von 14,00 €/m² Geschossfläche und dem vorläufigen Beitragssatz für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung von 8,51 €/m² Geschossfläche (lt. § 6 VES-EWS vom 17.09.2019) zusammen. 
Die Festlegung des vorläufigen Beitragssatzes in Höhe von 22,51 €/m² Geschossfläche sowie die im Entwurf vorliegende Erste Satzung zur Änderung der BGS/EWS wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, abgesprochen.
E n t w u r f

Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf 
(BGS/EWS) vom 03.11.2017

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Oberaudorf folgende Satzung:

§ 1
Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS) vom 03.11.2017 wird wie folgt geändert:

§ 6 Beitragssatz erhält folgende neue Fassung:

„Der vorläufige Beitrag beträgt pro Quadratmeter Geschossfläche 22,51 €“

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 31.10 2022 in Kraft.

Gemeinde Oberaudorf

Oberaudorf, den 26.10.2022

                                       (Gemeindesiegel)


   Dr. Bernhardt
1. Bürgermeister


Erst nach Feststehen und Ermittlung des Verbesserungsaufwandes kann der endgültige Beitragssatz für die Verbesserungsmaßnahme sowie der neue erhöhte Herstellungsbeitrag genau berechnet werden. Diese sind dann zu gegebener Zeit gleichzeitig in der Verbesserungsbeitragssatzung und der BGS-EWS neu festzusetzen und zu beschließen.
Fragen aus dem Gremium werden vom 1. Bürgermeister und der Verwaltung beantwortet.

Diskussionsverlauf

Der Sachbearbeiter beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorgelegte Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS) vom 03.11.2017, gültig zum 31.10.2022, zu erlassen. Der vorläufige Beitragssatz wird in § 6 der Satzung auf 22,51 € pro Quadratmeter Geschossfläche festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Rosenheimer Str. 116, Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das bestehende Gebäude im westlichen Teil der Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf sanieren und erweitern. Laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist für diese Baumaßnahme der Erlass einer städtebaulichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Einbeziehungssatzung) notwendig, da sich das Grundstück bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet. Mit Datum 27.07.2022 liegt der Gemeinde ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vor, um hier das entsprechende Baurecht zur Erweiterung des bestehenden Anwesens zu schaffen. Der genaue Geltungsbereich muss noch festgelegt werden. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird die Notwendigkeit einer Einbeziehungssatzung hinterfragt, da es sich nur um geringfügige Änderungen am Objekt handelt. Das Vorhaben an sich wird mehrheitlich begrüßt. Der Geltungsbereich der Satzung muss aber sehr nahe auf den jetzigen Bestand festgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Grundstück bzw. Teilfläche der Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf. Der Geltungsbereich hat sich an den äußeren Grenzen der Bestandsgebäude zu orientieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 21.06.2022 (TOP 5) wurde der Bauantrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücke 1000/22, Gemarkung Niederaudorf behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Rosenheim als Genehmigungsbehörde teilte dem Bauherrn jedoch mit Schreiben vom 06.07.2022 mit, dass die für die Durchführung des Vorhabens vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1000/22 bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Gemeinde kann jedoch durch Erlass einer städtebaulichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Einbeziehungssatzung) hier die Voraussetzung für ein entsprechendes Baurecht schaffen. Mit Datum 02.08.2022 liegt der Gemeinde ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vor, um hier das entsprechende Baurecht zu schaffen. Der genaue Geltungsbereich muss noch festgelegt werden. 

Diskussionsverlauf

Mehrere Ratsmitglieder geben zu bedenken, dass der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung so festgelegt werden muss, dass keine zusätzlichen Baurechte auf dem betroffenen Grundstück und auf dem Nachbargrundstücken entstehen (Baulücken nach § 34 BauGB).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die nördliche Teilfläche des Grundstückes Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22, Gemarkung Niederaudorf. Der Geltungsbereich ist so einzuschränken, dass keine zusätzlichen Baurechte auf dem betroffenen Grundstück und auf dem Nachbargrundstücken entstehen (Baulücken nach § 34 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße"; Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die bestehende Veränderungssperre für das Baugebiet läuft mit Datum 11.11.2022 aus. Gemäß § 17 BauGB kann die Gemeinde diese Frist verlängern. Dies ist notwendig, da nach Erlass des Aufstellungsbeschlusses die Ausarbeitung von weiteren detaillierten Planungen notwendig ist. Ein entsprechender Planentwurf liegt nun vor.  Der Satzungsentwurf für die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr ist in den Dokumenten beigefügt.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfragen aus dem Gremium bestätigt der Bürgermeister, dass weitergehende Planungen im Baubebauungsplanverfahren rechtzeitig im Gemeinderat besprochen und jeweils zum Beschluss vorgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre über das Bebauungsgebiet „Südlich der Carl-Hagen-Straße“ gemäß dem vorgestellten Entwurf. Diese Satzung ist nach Ausfertigung umgehend in Kraft zu setzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 11 Sanitärarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bezugnehmend auf TOP 5 der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 wurde ein erneutes Vergabeverfahren durchgeführt, diesmal mit einer öffentlichen Ausschreibung. Der Veröffentlichungstermin war am 12.08.2022, die Submission wurde auf den 05.09.2022, 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 2 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 125.481,14 €        Angebot brutto:        149.322,56 €
Bieter 2:         Angebot netto: 113.878,48 €           Angebot brutto:        135.515,39 €
Berechnet waren am 10.05.2022: brutto €        Angebot brutto:          101.150,- €
 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird angefragt, ob die Leistungsverzeichnisse vor der Auftragsvergabe im Gemeinderat eingesehen werden können. Grundsätzlich sind bei allen öffentlichen Ausschreibungen alle maßgebenden Unterlagen für jedermann einsehbar. Es wird gebeten, konkrete Anfragen rechtzeitig an das Bauamt zu richten. Eine Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 11 Sanitärarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 2 mit einer Angebots-Summe von brutto 135.515,39 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 12 Lüftungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bezugnehmend auf TOP 6 der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 wurde ein erneutes Vergabeverfahren durchgeführt, diesmal mit einer öffentlichen Ausschreibung. Der Veröffentlichungstermin war am 12.08.2022, die Submission wurde auf den 05.09.2022, 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist ging 1 Angebot bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 94.041,15 €        Angebot brutto:        111.908,97 €
Berechnet waren am 10.05.2022: brutto € 83.300,-- €

Diskussionsverlauf

Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 12 Lüftungsarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 1 mit einer Angebots-Summe von brutto 111.908,97 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Städtebauförderprogramm, ISEK; Vergabe der Planungsleistungen für die Landschaftsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit der Sitzung vom 20.08.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu stellen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) einzuholen. 
Das ISEK ermöglicht es, die aktuellen Strukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Dorfgebiet genau zu benennen und bietet Lösungsvorschläge an, die innerhalb von 15 Jahren abgearbeitet werden können. Im ISEK werden dazu detaillierte Einzelprojekte mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen beschrieben. Über das Städtebauförderprogramm können die Gemeinde, aber auch ihre Bürger, von Förderungen profitieren, insofern die umzusetzenden Projekte im ISEK benannt sind. Eine strukturierte und professionelle Bürgerbeteiligung wird das Projekt begleiten und sicherstellen, dass die angegangenen Projekte im Sinne der Bürgerschaft sind. Beispielhaft kann hier die im Dorfentwicklungsausschuss vom 13.07.2021 angesprochene Sanierung der Ortsdurchfahrt genannt werden. 
Mit Schreiben vom 10.06.2022 teilt die Regierung von Oberbayern mit, dass die Gemeinde Oberaudorf in das Programm aufgenommen wurde und übermittelt eine Programmzuteilung von 170.000.- € für das Jahr 2022. Die Zuwendungsbescheide für konkrete Maßnahmen müssen bis spätestens 30.11.2022 bei der Regierung vorliegen. Daher ist nun eine umgehende Beauftragung des ISEK von Nöten. Dieses stellt wie beschrieben die Basis für alle weiteren Vorhaben dar.
Zusätzlich zu einem notwendigen und bereits vom Gemeinderat beauftragten Stadtplanungsbüro muss gemäß den Förderrichtlinien das ISEK auch von einem Büro für Landschaftsplanung begleitet werden. 
Auf Nachfrage bei mehreren Büros ist nur ein einziges Angebot eingegangen.
Anbieter 1: 16.000€, netto, 19.040 €, brutto.
Das Angebot stammt von einem anerkannten und leistungsfähigen Büro, das auch mit der Reg. v. Obb. bereits zusammengearbeitet hat.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert noch einmal im Detail die Vorgehensweise zur Erlangung der Förderung von Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm. Mit der Beauftragung eines Büros für Landschaftsplanung werden die Vorgaben der Reg. v. Obb. erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot anzunehmen und beauftragt die Verwaltung alles Weitere zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö informativ 11

Sachverhalt

Leerung der Altpapiertonnen in den Außenbereichen:
In der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022 wurde die unregelmäßige Leerung der Altpapiertonnen der Firma Chiemgau Recycling GmbH bemängelt. Inzwischen liegt uns eine Mitteilung der Firma vor. Die Firma Chiemgau Recycling GmbH weist unter anderem darauf hin, dass die Altpapiertonnen generell spätestens ab 6 Uhr am Abfuhrtag bereitzustellen seien. Damit Beschwerden der betroffenen Papiertonnennutzer weiter bearbeitet werden können, bittet die Firma Chiemgau Recycling GmbH die Gemeindeverwaltung, ihr die einzelnen Fälle weiterzugeben. Dies wird außerdem in der nächsten Ausgabe des Audorfer Anzeigers bekanntgegeben.
Vorstellung der Planungen für den Erweiterungsanbau an der Bergrettungswache durch die Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden.
Bürgerversammlung am 17.11.2022
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Bürgerversammlung für das Jahr 2022 am 17.11.2022 stattfinden wird.

Diskussionsverlauf

Vorstellung der Planungen für den Erweiterungsanbau an der Bergrettungswache durch die Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden
Dem Leiter der Bergwachtbereitschaft Oberaudorf-Kiefersfelden, Herrn Anton Wendlinger, wird das Wort erteilt. Er stellt den Planungsstand für den gewünschten Anbau vor und geht auch auf die Notwendigkeit für das Vorhaben ein. Der Anbau soll bei nahezu gleicher Grundfläche die von der Bergwacht genutzte Garage beim Kindergarten in Niederaudorf ersetzen. Diese Garage kann dann von der Gemeinde genutzt werden. 

Wendlinger gibt auch einen Überblick über die Kosten, die durch den Garagenanbau an der Bergrettungswache ausgelöst werden und beziffert diese mit 75.000,-- bis 90.000,-- Euro. Um die Finanzierung zu sichern, bittet er die Gemeinde um eine Beteiligung von 30.000.—Euro und verweist auf das große ehrenamtliche Engagement der Bergwacht. Zudem sind Anfragen für Finanzmittel beim BRK und bei der Gemeinde Kiefersfelden gestellt.

Einige Mitglieder des Gemeinderats sagen der Bergwacht eine wohlwollende Prüfung der Beteiligung der Gemeinde zu. Der Bürgermeister und weitere Gemeinderatsmitglieder verweisen aber darauf, dass vor der Nennung von konkreten Beträgen auch eine angemessene Kostenbeteiligung der eigenen Dachorganisation BRK, sowie eine entsprechend gleichwertige Beteiligung der Gemeinde Kiefersfelden abzuwarten ist.

Holzbrücke über den Auerbach
Aus den Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Hängebrücke über den Auerbach offensichtlich schadhaft ist. Eine Prüfung durch das Bauamt ist erforderlich.

Es gibt Beschwerden über fehlende Hundetoiletten am Auerbach. Die Verwaltung verweist aber darauf, dass keine Hundetoiletten abgebaut wurden.

Die offizielle Eröffnung der Kläranlage wird mit einer kleinen Feier im kommenden Frühjahr stattfinden.

Wegen mangelnder Füllung wurden die Altpapiertonnen am Wertstoffhof abgebaut. Das Altpapier kann nun über die Papierpresse im großen Container entsorgt werden.

Der Ursprung des Wappenspruchs, der neu am Haus des Gastes aufgemalt wurde, wird im nächsten Audorfer Anzeiger vorgestellt und entsprechend übersetzt.

Das E-Carsharing-Fahrzeug hat seinen Standort nun am Parkplatz Geigelsteinstaße.

Datenstand vom 30.11.2022 09:56 Uhr