Datum: 29.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.11.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.11.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.10.2022 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister weist aufgrund von Einwänden aus dem Gremium in der letzten Sitzung darauf hin, dass angefragte Unterlagen (hier Leistungsverzeichnis) von der Verwaltung auch noch am Sitzungstag ordnungsgemäß versandt wurden.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.10.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Weitere Beteiligung am Ausflugsbus Inntal-Chiemsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.11.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Seit 2017 fährt der Ausflugsbus zwischen Oberaudorf und Bernau-Felden, um touristische Angebote wie Chiemsee-Schifffahrt, Kampenwandbahn, Wildpark Wildbichl, Fohlenhof Ebbs, Raritätenzoo und Erlebnisberg Oberaudorf-Hocheck miteinander zu verbinden. Es handelt sich dabei um eine Ausweitung der bestehenden Buslinie RVO 9502, in Form einer täglichen Anbindung von Ende Mai bis Anfang Oktober.
Alle beteiligten Partner sprechen sich nach wie vor für die Fortsetzung der Buslinie aus, diese soll eventuell in den nächsten Jahren sogar erweitert werden. Der Landkreis Rosenheim wäre auch bereit seine Beteiligung zu erhöhen.
Die Auslastungszahlen des letzten Jahres werden vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Aufgrund der sehr schwachen Auslastungszahlen erkennt das Gremium, daß dieses Angebot kein Erfolgsmodell ist. Für die wenigen Fahrgäste, die den Ausflugsbus zum Chiemsee nutzen, sind die hohen Kosten unverhältnismäßig. Es wird angeregt, eher ein Modell zu entwickeln, in dem Sammelfahrten nach vorheriger Anmeldung zum Chiemsee angeboten werden.
Trotzdem empfindet der Gemeinderat es als wichtig, verstärkt Leistungen im ÖPNV anzubieten. Die im Haushalt vorgesehenen Geldleistungen sollten sinnvoller verwendet werden, insbesondere wird Bedarf an Ausweitung der bestehenden Orts- und Wanderbuslinie gesehen. Es müssen auch noch die Pläne für den regionalen ÖPNV, wie etwa die Ausweitung des MVV oder des österreichischen VTT berücksichtigt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt sich nicht mehr als Partner für Buslinie RVO 9502 (Oberaudorf-Chiemsee) zu beteiligen. Die im Haushalt vorgesehen Finanzmittel sind für andere Projekte im ÖPNV zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Neuabschluss des Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft Oberaudorf über die Grundstücksnutzung für das Freizeitgebiet Hocheck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.11.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Als Geschäftsführer der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG ist das Gemeinderatsmitglied Hannes Rechenauer persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Auf die Beratungen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen vom 23.02.2021 und 14.09.2021 wird verwiesen.
Wie bereits vorberaten, regelt ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG die eigentliche Nutzung des gesamten Freizeitgebietes, insbesondere die Nutzung des Grundstücks der Talstation, der Parkplätze und der Liftanlagen. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis zum Jahr 2027.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen soll dieser Vertrag vorzeitig neu abgeschlossen und mit neuer Laufzeit versehen werden. Ziel ist ein symmetrischer Vertrag, der die entsprechende Rechtssicherheit bietet, damit Investitionen getätigt (Aufnahme von Finanzmittel) und dann auch längerfristig steuerlich wirksam geltend gemacht werden können (Abschreibungen).
Als Voraussetzung für eine Weitergabe von Nutzungsrechten an die Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG, muss aber zunächst die Gemeinde über eine rechtlich gesicherte Grundlage verfügen, die eine Übertagung für die benötigten Flächen, insbesondere für das Grundstück Fl.Nr. 229, Gemarkung Oberaudorf (sog. Gallanger), möglich macht.
Hierzu besteht wiederum eine notarielle Vereinbarung zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft (Grundstückseigentümer) über die Nutzung des genannten Grundstücks. Dieser Vertrag läuft noch bis 03.09.2026.
Zuerst muss also der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft rechtswirksam verlängert werden. Danach kann der Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahn & Freizeitanlagen GmbH & Co. KG an die festgelegte Laufzeit angepasst werden.
Diese Verträge dienen der rechtlichen Absicherung des Betriebes des Freizeitge-bietes Hocheck und schaffen somit die Grundlage für eine zukunftssichere Ausrichtung des Freizeitgebiets Hocheck und sichern dadurch auch die Nutzungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit. Insbesondere ist auch die Nutzung für die Flächen der Naturrodelbahn geregelt.
Im neuen Vertrag gibt es einige unwesentliche Textänderungen. Die Vertragslaufzeit wird wieder 30 Jahre, beginnend mit Vertragsabschluss, betragen.
Bei den Entschädigungsregelungen kommt es zu Anpassungen.
Mit dem Eintritt in den neuen Vertrag werde die Entschädigungen wie folgt festgelegt:
- Gegenleistung für die Rechtseinräumung 1.000 €, jährlich
- Nutzungsentschädigung Skipiste, Liftanlagen, Beschneiung 3.800 €, jährlich
- Nutzungsentschädigung Sommerrodelbahn 1.200 €, jährlich
- Nutzungsentschädigung Winterrodelbahn 1.000 €, jährlich
Dies ergibt eine moderate Steigerung um 600.-€, die allfällige Preisanpassung orientiert sich dabei nicht mehr an der Preisentwicklung für landwirtschaftlichen Grund, sondern am Verbraucherpreisindex.
Die Gemeinde möchte sich an dieser Stelle für die vertrauensvolle und loyale Zusammenarbeit bei der Weidegenossenschaft bedanken, die damit einen großen Beitrag zum Erhalt des Liftbetriebs am Hocheck leistet.
Diskussionsverlauf
Da das Thema bereits vorbehandelt wurde ergeben sich kaum Fragen aus dem Gremium. Auf Nachfrage wird vom Bürgermeister bestätigt, daß eine Erhöhung der Entschädigungen dann eintritt, wenn der Verbraucherpreisindex über 10 % ansteigt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Hannes Rechenauer von der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP wegen persönlicher Beteiligung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, den Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Weidegenossenschaft Oberaudorf bezüglich der Grundstücksnutzung für das Freizeitgebiet Hocheck vorzeitig für weitere dreißig Jahre abzuschließen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Neuabschluss des Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheckbergbahnen- und Freizeitanlagen GmbH über die Grundstücks- und Anlagennutzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.11.2022
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Als Geschäftsführer der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG ist das Gemeinderatsmitglied Hannes Rechenauer persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO, Beschluss TOP 4).
Auf die Beratungen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen vom 23.02.2021 und 14.09.2021 wird verwiesen.
Wie bereits vorberaten und im vorherigen TOP behandelt, regelt ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG die eigentliche Nutzung des gesamten Freizeitgebietes, insbesondere die Nutzung des Grundstücks der Talstation, der Parkplätze und der Liftanlagen. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis zum Jahr 2027.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen soll dieser Vertrag vorzeitig neu abgeschlossen und mit neuer Laufzeit versehen werden. Ziel ist ein symmetrischer Vertrag, der die entsprechende Rechtssicherheit bietet, damit Investitionen getätigt (Aufnahme von Finanzmittel) und dann auch längerfristig steuerlich wirksam geltend gemacht werden können (Abschreibungen).
Der Vertragstext wurde an die jetzige Sach- und Rechtslage angepasst. Er enthält Regelungen für alle derzeit bestehenden Anlagen, insbesondere auch die Nutzung der Parkplätze. Für die Nutzung der Winterrodelbahn und des Übungsgeländes wurden eigene Vereinbarungen abgeschlossen (GR-Beschluss vom 19.10.2021, Top 14 und 15).
Der Vertrag wurde von beiden Seiten unabhängig juristisch geprüft und abgestimmt. Er soll ab Vertragsabschluss fünfundzwanzig Jahre gültig sein.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird nachgefragt, warum die Gemeinde der Bergbahn eine Entschädigung für den Betrieb der Toiletten in der Talstation leisten muss. Der Bürgermeister antwortet darauf, dass diese Toiletten auch für die öffentliche Nutzung verwendet werden und nicht nur für Gäste der Bergbahn und der Gaststätte.
Weil das Thema bereits vorbehandelt wurde, werden keine weiteren Fragen gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Abschluss des vorgestellten Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG und ermächtigt hierzu den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Berufung von zwei neuen Mitgliedern für die Lawinenkommission Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.11.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der bisherige Obmann der Lawinenkommission, Hans Berger, hat sein Amt im April dieses Jahres niedergelegt. Der Bürgermeister bedankt sich bei dieser Gelegenheit für das jahrelange erfolgreiche Engagement für die Allgemeinheit.
Die Kommission wird seither durch den stellvertretenden Obmann Raimund Baumann geführt. Dieser hat in einer Dienstbesprechung erklärt, dass er die kommissarische Leitung der Lawinenkommission noch bis zur Wahl eines neuen Obmanns fortführen wird.
Für das Amt des Obmanns gibt es bereits Interessenten, die aber zur Übernahme der Führungsposition noch eine Saison Erfahrung sammeln wollen. In einer Dienstbesprechung wurde deshalb vereinbart, dass nach der jetzigen Saison noch eine Versammlung zur Wahl eines Obmanns einberufen wird.
Aufgrund der umfangreichen Beanspruchung, die dieses Ehrenamt neben der beruflichen Tätigkeit bedeuten kann, wünscht sich die Lawinenkommission einen Ersatz für den ausgeschiedenen Hans Berger und eine Aufstockung durch ein zusätzliches Mitglied.
Vorgeschlagen wurden Christoph Antretter und Markus Gstatter. Beide sind ortskundige und erfahrene Skitourengeher und stehen aufgrund der Ortsansässigkeit für die Einsätze der Kommission auch werktags zur Verfügung. Erfreulicher Weise haben beide Anwärter schon bestätigt, dass sie dieses Ehrenamt gerne annehmen wollen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium begrüßt, dass sich die beiden Anwärter für das kommunale Ehrenamt als Mitglieder der Lawinenkommission Oberaudorf zur Verfügung stellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Christoph Antretter und Herrn Markus Gstatter in die Lawinenkommission Oberaudorf aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.11.2022
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Umstellung des Prozessleitsystems (PLS) in der Kläranlage Oberaudorf von Schraml auf FlowChief
Gemäß Beschluss des GR vom Juli 2019 wurde der Auftrag für die gesamte EMSR- Technik der Kläranlage für ca. 1,7 Mio Euro an die Fa. Zemsauer vergeben. Bestandteil dieser Auftragsvergabe war u.a. die Errichtung eines Prozessleitsystems auf der Basis des Systems der Fa. Schraml (Kosten rund 50 Tsd Euro). Dieses System war in die Ausschreibung aufgenommen worden, da es sich seinerzeit um ein bereits bekanntes und im Einsatz befindliches System gehandelt hatte (u.a, vorhandene Anbindung an Pumpstationen; in GW im Einsatz; etc).
Dieses System wurde auch in der neuen KA verbaut und befindet sich bereits im, wenn auch provisorischen Einsatz.
In den letzten 3 1/2 Jahren hat sich jedoch auf Grund einiger Vorkommnisse die Betrachtungsweise von Schraml grundlegend geändert, wobei insbesondere der Versuch von Schraml zusammen mit der Software ausschließlich zusätzliche teure eigene Hardware einbauen zu lassen, zu Irritationen führte. Daher war in den letzten Jahren zunehmend festzustellen, dass Endanbieter (Zemsauer, Zach) auf Alternativprodukte auswichen.
Entsprechend unterbreitete auch die Fa. Zemsauer erstmalig im Sommer 2022 der Gemeinde das mündliche Angebot, das gesamte PLS auf eigene Kosten gegen ein Alternativprodukt der Fa. FlowChief auszutauschen. Auch auf Bitte des KA-Personals hin wurde zugesichert, diesen Vorschlag wohlwollend zu prüfen. Dies ist geschehen, das schriftliche Angebot der Fa. Zemsauer soll angenommen werden.
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Einheitlichkeit
Früher gab es das Bestreben, gemeindeintern und auch nachbarschaftsübergreifend (Kiefersfelden und Brannenburg) eine einheitliche Software einzusetzen. Dies auch vor dem Hintergrund einer ursprünglich angedachten möglichen Verschmelzung. Davon wird nun abgewichen.
- Terminsituation
Der Projektleitung war wichtig, es auch im Falle einer Umstellung nicht zu weiteren Verzögerungen kommen zu lassen. Dies ist jedoch nicht auszuschließen.
Die Fa. Zemsauer sieht sich derzeit nicht in der Lage, auch auf wiederholte Nachfrage hin, im Fall einer Umstellung einen Fertigstellungstermin zu benennen.
Sie weist jedoch mündlich darauf hin, dass es sich bei FlowChief um ein, bei der Fa. Zemsauer bestens eingeführtes System handle, welches ein deutlich zügigeres Arbeiten erlaube. Da auch bei Schraml infolge von Corona und der Unterbrechung wegen der erfolgten Prüfung mit Verzögerungen zu rechnen sei, geht Zemsauer bei einer zeitnahen Beauftragung von keinen nennenswerten Verzögerungen gegenüber einer Fertigstellung mit Schraml aus.
Da die Kläranlage derzeit über ein, wenn auch nur eingeschränkt lauffähiges System verfügt, wird, insbesondere nach Rücksprache mit dem KA-Personal, eine mögliche Verzögerung unter Berücksichtigung der Vorteile in Kauf genommen.
- Vergaberecht
Mögliche vergaberechtliche Bedenken wurden zwischenzeitlich aufgegeben. Zum einen hätte der ursprüngliche Vergabewert der fraglichen Leistung keine Auswirkung auf die Vergabereihenfolge der alten Submission zur Folge. Zum anderen wurde das Angebot vom beauftragten Fachbüro Hopf detailliert geprüft und es liegt eine eindeutige Vergabeempfehlung vor.
- Kostensituation
Gemäß Angebot wäre ein Austausch für die Gemeinde kostenneutral, d.h. ohne Mehrkosten. Aufgrund der bisher bereits verstrichenen Zeit und der vorherrschenden Marktsituation gilt dies jedoch nur für eine nunmehr zeitnahe Annahme des Angebotes.
- Sonstiges
Die Gründe, die für eine Annahme sprechen, sind ausführlich vom Ing. Büro Hopf dargelegt und aus Sicht der PL stichhaltig. Insbesondere die Hardeware-Unabhängigkeit bietet für weitere anstehende Arbeiten, wie Umrüstung der Pumpstation überzeugende Vorteile. Insgesamt überzeugen, auch unter Berücksichtigung der Terminsituation, die Vorteile einer Umstellung. Dies entspräche auch dem Wunsch des KA- Personals.
Der Gemeinderat wird hiermit über die Umstellung des Prozessleitsystems in der Kläranlage von Schraml auf FlowChiel in Kenntnis gesetzt. Der Erste Bürgermeister wird die Vertragsänderungen im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs abschließen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium gestellte Fragen werden vom Ersten Bürgermeister beantwortet. Insbesondere wird noch einmal bestätigt, dass die Systemumstellung nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Datenstand vom 21.12.2022 08:35 Uhr