Datum: 17.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
3 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum sowie Abbruch eines best. Holzschuppen, Uferweg 5, Fl.Nr. 1002/16, Gemarkung Niederaudorf
4 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der Gastronomieräume im EG in Wohnnutzung im EG und OG (westlicher Teil des Anwesens), Seestr. 4, Fl.Nr. 192, Gemarkung Oberaudorf
5 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der Lagerhalle für Brennholz und Hackschnitzel mit einem Hackschnitzel-Heizraum und dazugehörigem Silo und Lagerfläche, Wechselberg 1, Fl.Nr. 995, Gemarkung Oberaudorf
6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Heubergweg 3, Fl.Nr. 350/7, Gemarkung Oberaudorf
7 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung und Aufstockung der best. Doppelgarage mit Abstellraum zu einer altersgerechten Altenteilerwohnung und Erweiterung eines überdachten KFZ-Stellplatzes, Schweinberg 6 b, Fl.Nr. 653 und 653/3, Gemarkung Oberaudorf
8 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes, Obere Loh, Fl.Nr. 633/7, Gemarkung Oberaudorf
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 17.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Ein-wände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 13.12.2022 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum sowie Abbruch eines best. Holzschuppen, Uferweg 5, Fl.Nr. 1002/16, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wurde fristgerecht beim Landratsamt eingereicht und der Gemeinde zur Stellungnahme weitergeleitet. Der ursprüngliche Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses am 13.12.2018 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Datum 02.04.2019 wurde der Bauantrag genehmigt, dies ist die erste Verlängerung. Da zwischenzeitlich die Ortsgestaltungssatzung in Kraft getreten ist, haben sich die Beurteilungskriterien geändert. Der vorliegende Eingabeplan wurde in Bezug auf die Form des Garagendaches geändert von geplantem Flachdach zu Satteldach. Geplant ist der Neubau eines zweigeschossigen Doppelhauses mit den Außenabmessungen 16,00 m x 11,00 m, einer grenzseitigen Doppelgarage mit Geräteraum und 2 Stellplätzen sowie Abbruch des bestehenden Holzschuppens. Hinweis: Dem Bauherrn soll mitgeteilt werden, das Gebäude so zu planen, dass auch die Garage mit Dachüberstand ausgeführt werden soll. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt die der Ortsgestaltungssatzung angepasste Planung. Die aus dem Gremium gestellten Fragen zum Verfahren bei der Verlängerung einer Baugenehmigung werden seitens der Verwaltung beantwortet. 

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der Gastronomieräume im EG in Wohnnutzung im EG und OG (westlicher Teil des Anwesens), Seestr. 4, Fl.Nr. 192, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gastronomieräume des historischen Gebäudes „Weber an der Wand“ sollen zu Wohnräumen umgenutzt werden. Es handelt sich hierbei um das in die Denkmalschutzliste eingetragene Baudenkmal (D-1-87-157-25) Gasthaus Weber an der Wand, eine ehem. Einsiedelei, 1721 zuerst erwähnt, im 19. Jahrhundert zu einem Gasthaus ausgebaut. Die entsprechend geplanten baulichen Maßnahmen, u.a. auch der Einbau einiger Fenster, sind eng mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Am 21.12.2020 wurde die Satzung der Gemeinde Oberaudorf zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets südlich des Burgtors (Erhaltungssatzung) rechtskräftig, die der Erhaltung des Ortsbildes im sehr sensiblen südlichen Ortseingangsbereich, geprägt durch die kulturell schützenswerte Ansicht auf das denkmalgeschützte Gebäude „Weber an der Wand“, der dahinterliegenden Luegsteinwand und die bestehenden erhaltenswerten Gebäude westlich der Kufsteiner Straße dient. Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Dies gilt nicht für innere Umbauten und bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht verändern. Die Gestaltung der neuen Fenster muss sich am Bestand orientieren und zudem in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert anhand der Planunterlagen die Nutzungsänderung. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert über die für dieses Gebiet bestehende Erhaltungssatzung.  

Nach längerer Diskussion ist sich das Gremium einig, dass die Gastronomie grundsätzlich, wenn irgendwie möglich, auch im Hinblick auf den geschichtlichen Hintergrund, erhalten bleiben soll. Es soll ein Gespräch mit dem Eigentümer stattfinden, um nochmals sämtliche Möglichkeiten zu betrachten, dies zu ermöglichen. Ebenfalls ist der Eigentümer auf die notwendige Feuerwehrzufahrt hinzuweisen.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung verweigert. Das Gremium beauftragt den Bürgermeister, mit dem Eigentümer die zukünftige Strategie zur Nutzung des Gebäudes zu besprechen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der Lagerhalle für Brennholz und Hackschnitzel mit einem Hackschnitzel-Heizraum und dazugehörigem Silo und Lagerfläche, Wechselberg 1, Fl.Nr. 995, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid sieht den südseitigen profilgleichen Anbau an die bestehende Lagerhalle (Brennholzlagerfläche) zur Hackschnitzellagerung mit einem Hackschnitzel-Heizraum und Silo mit einer Erweiterungslänge von 10 m vor. Die 2009 genehmigte bestehende Lagerhalle für Brennholz und Hackschnitzel wird wegen der großen Nachfrage nach Brennholz nur für Brennholzlagerung beansprucht. Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Heubergweg 3, Fl.Nr. 350/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu genanntem Grundstück wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 22.11.2022 ein Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dieser Antrag befindet sich derzeit beim Landratsamt Rosenheim und soll weiterlaufen.

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht vor:

-        Abbruch des bestehenden Wohnhauses
-        Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit einer Grundfläche von 18,60 m x 12 m und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 6,95 m. 
-        Es sollen Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung entstehen. 

Die Einfügung bezüglich der Höhe ist auf den Planunterlagen dargestellt und nach Ansicht der Verwaltung gegeben. Das Gebäude soll so in  das Gelände situiert werden, dass es sowohl der östlichen wie auch der westlichen faktischen Baulinie entspricht. Im Zuge des Bauantrages muss auch, abhängig von den Wohneinheiten, die entstehen sollen, ein Kinderspielplatz errichtet werden. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert die aktuell geplante Bebauung und die Unterschiede zur vorherigen Planung. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert über die durch Gerichtsurteil festgestellten faktischen Baulinien, die in dieser Planung eingehalten werden. Die Beurteilung des Vorbescheids geschieht gemäß § 34 BauGB. Im Gremium wird diskutiert über:

  • die entstehenden Abstandsflächen
  • Tiefgarage versus Stellplätzen/Carports

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung und Aufstockung der best. Doppelgarage mit Abstellraum zu einer altersgerechten Altenteilerwohnung und Erweiterung eines überdachten KFZ-Stellplatzes, Schweinberg 6 b, Fl.Nr. 653 und 653/3, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid zur Schaffung einer altersgerechten Altenteilerwohnung sieht vor:

  • Umnutzung der bestehenden westlichen Doppelgarage im EG zu Wohnzwecken 
  • Anhebung des bestehenden Satteldaches zur Schaffung eines Abstellraumes 
  • Errichtung eines überdachten KFZ-Stellplatzes 

Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb für ökologische Milchviehhaltung im Außenbereich, eine entsprechende Privilegierung besteht. 
Bauordnungsrechtlicher Hinweis: Notwendige Abweichungen bezüglich Abstandsflächen und Brandschutz sind mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird die geplante Schaffung der einem landwirtschaftlichen Betrieb zugehörigen Altenteilerwohnung einstimmig befürwortet. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes, Obere Loh, Fl.Nr. 633/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf einer Landwirtschaftsfläche in Oberloh östlich der Straße Richtung Hödenauer See soll entstehen:

  • ein Stahlbetonmast mit einer Höhe von ca. 44,59 m
  • im oberen Bereich zwei Plattformen für Wartungszwecke
  • an beiden Plattformen werden ca. 5,80 m hohe Tragrohre befestigt, an denen sich die Antennen befinden
  • Der Mast hat am Mastfuß einen Durchmesser von 1,596 m. 
  • Die gesamte Technik für die Funkübertragungsstation befindet sich auf einer frostfrei gegründeten Fundamentplatte mit einer Fläche von ca. 3,20 m x 1,20 m. Darauf werden die Komponenten für die Systemtechnik aufgestellt, diese bestehen aus unterschiedlichen Technikschränken, die die Funktechnik enthalten.  

Der Funkmast soll als Mobilfunkstandort dienen für GSM, LTE und 5G. Die Anmeldung zum Netzanschluss wurde an die Gemeindewerke Oberaudorf versendet – hier fehlt bislang noch die Rückmeldung. Es besteht auch die Möglichkeit, eine temporäre Netz-Ersatz-Anlage am Standort einzusetzen, bis die reguläre Stromverbindung besteht.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Satz 3 BauGB zu beurteilen. Dieser besagt, dass ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistung, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerbli-chen Betrieb dient.
Der nächste Funkmast am Schweinberg befindet sich in Sichtweite (ca. 700 m entfernt) und sollte für die mobilfunktechnische Erschließung ausreichen. 
Hinweis: Die Baumaßnahme ist im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Inntal Süd geplant, für die Erlaubnis zur Errichtung von Masten (siehe § 5 der Verordnung) ist das Landratsamt Rosenheim als untere Naturschutzbehörde zuständig. Aus Sicht der Gemeinde überwiegen die naturschutzrechtlichen Belange, welche hier betroffen sind.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand des Eingabeplans die Baumaßnahme. Bürgermeister Matthias Bernhardt verweist auf den Funkmasten in Kirnstein, der trotz des Widerstandes seitens der Gemeinde und der Lage im Landschaftsschutzgebiet Inntal genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung eines weiteren Mastes umso unverständlicher, da in 700 m Luftlinie bereits ein Mobilfunkmast (Schweinberg) vorhanden ist. Es wird vermutet, dass es sich um verschiedene, miteinander konkurrierende Mobilfunk-Anbieter handelt. Aus dem Gremium kommen folgende Meldungen:

  • es soll ein Nachweis erfolgen, dass auf dem Mast am Schweinberg keine zusätzlichen Antennen mehr installiert werden können 
  • ostseitig des Inns wäre ein geeigneter Standort
  • der geplante Mast ist landschaftszerstörend
  • es bestehen Bedenken bezüglich der evtl. gesundheitsgefährdenden Strahlung
  • in einer Nachbargemeinde wurde ein Alternativ-Standort in Zusammenarbeit mit dem Betreiber gefunden
  • die Gemeinde soll sich den Bau eines weiteren Mastes im Gemeindegebiet nicht gefallen lassen

Hinweis: Im Moment sind seitens der Gemeinde die elektrischen Erschließungseinrichtungen weder vorhanden noch geplant. Die Gemeinde hat dazu zur Zeit auch keine Ressourcen frei.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

Brückenprüfungen

Bürgermeister Matthias Bernhardt gibt das Ergebnis der aktuell stattgefundenen Prüfung der Brücken im Gemeindegebiet bekannt. Einige sind in sehr schlechtem Zustand und müssen leider saniert bzw. erneuert werden. Daher müssen einige Straßensanierungsmaßnahmen zurückgestellt werden. Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Bürgermeister mit, dass insgesamt 5 Brücken betroffen sind. Die Rosengassenbrücke ist dabei nicht enthalten. 

Kläranlage

Die Anlage läuft, im Moment laufen immer noch die Restarbeiten aller Gewerke. Geplant ist nach Fertigstellung ein Tag der offenen Tür. 

Kloster Reisach

Die Gemeinde ist nach wie vor in Verhandlungen zum Kauf des Klosters, jedoch ohne Kirchengebäude. Auch die örtliche  Kirche will das Kirchengebäude in Zukunft nicht nutzen. 

Datenstand vom 02.02.2023 08:19 Uhr