Datum: 16.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2022
3 Vorberatung zum Haushaltsplan 2023 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf
4 Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 bis 2026
5 Beschaffung Tische Rathaus, Angebot Fa. Schwadke
6 Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2022 bis Februar 2023
7 Ersatzbeschaffung zweier Kommunalfahrzeuge für den Bauhof
8 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Finanzausschuss beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab. 

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung am 16.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Finanzausschuss-Sitzung vom 01.12.2022 wurde den Finanzausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 01.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vorberatung zum Haushaltsplan 2023 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2023 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 06.03.2023) und der Beteiligungsbericht vor. Die Unterlagen wurden am 09.03.2023 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 16.03.2023 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2021 und 2022 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. 
Im Bereich der Personalkosten sind die festgesetzten Ansätze Stand Anfang März noch sehr ungenau, da zurzeit noch die Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Bereich laufen. Alle Anzeichen deuten auf eine deutliche Erhöhung der Personalkosten für die Arbeitnehmer hin. Die Lohnkosten wurden von uns deshalb bereits gegenüber den letzten Jahren wesentlich höher angesetzt. Ob die höheren Ansätze ausreichen ist noch nicht absehbar. Um einen aussagekräftigen Haushaltsplan zu erhalten, müssten die Personalkosten nach der Einigung der Tarifparteien korrigiert werden, da sie einen der größten Ausgabenkosten im Verwaltungshaushalt darstellen. Bis Anfang April könnten die Ansätze noch angepasst werden. Auch bei einigen anderen wichtigen Haushaltsstellen konnten die Daten nur sehr grob geschätzt werden, da uns die genauen Zahlen bei Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht vorlagen (Endabrechnung Petö-Schule, Konzessionsabgaben, Defizitvertrag mit Audorfer Kindernest). Hier könnten sich noch wesentliche Änderungen im Verwaltungshaushalt ergeben.
Die vorherrschenden aktuellen geopolitischen Entwicklungen werden auch im Jahr 2023 nicht vorhersehbare wirtschaftliche Auswirkungen haben. Für das Jahr 2023 ist laut Bayerischem Gemeindetag von einer Inflationsrate um die 8 % auszugehen. Auch in nächster Zeit werden große Unsicherheiten im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Kommunen gegeben sein. Zudem werden die Rahmenbedienungen der Entwicklung auch auf absehbare Zeit durch Themen wie Rohstoffknappheit, Fachkräftemangel, die Entwicklung der Energiekosten, die Zinsentwicklung und die Inflationsrate noch wesentlich beeinflusst werden. Zu berücksichtigen sind außerdem die hohen Kostensteigerungen im Bereich der Lohnkosten. Deshalb ist die Einhaltung der Haushaltsansätze, die Reduzierung der Ausgaben immer noch unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und die Ausgaben in diesem Jahr zu verringern.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Zehrer informierte den Ausschuss, dass die geplante zweite Beratung über den Haushaltsplan bzw. Haushaltssatzung 2023 (mit Anlagen) und des Finanzplans bis zum Jahr 2026 des Finanzausschuss am 20. April 2023 leider zu kurzfristig angesetzt wurde, um dort beschlossene Änderungen noch in den Haushaltsentwurf für die Gemeinderatssitzung am 25. April 2023 einzuarbeiten zu können. Die Sitzung müsste vorverlegt werden oder evtl. abgesetzt werden. Ausschussmitglied Hannes Rechenauer sprach sich für einen Verzicht auf eine weitere Sitzung aus, da diese eigentlich nicht mehr notwendig sei. Bürgermeister Dr. Bernhardt fügte hinzu, dass keine weiteren Projekte als die bisher bekannten geplant sind. Abweichungen vom vorgestellten Haushaltsplan würden sich nur in Zahlen, bzw. HH-Ansätzen ergeben. Der Ausschuss befürwortete den Vorschlag und verzichtet auf eine weitere FA-Sitzung zur Haushaltsplanung 2023.
Weitere Fragen zum Haushalt wurden vom Kämmerer und vom 1. Bürgermeister beantwortet. Es folgte eine angeregte Diskussion im Ausschuss zum Thema Kindergartengebühren. 

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung für das Jahr 2023 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt zu erlassen, in der vorgefertigten Form zu genehmigen und die Steuerhebesätze unverändert beizubehalten. 
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2023 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen, der Stellenplan zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2023.

Finanzplan und Investitionsplan 2024 bis 2026

Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2023 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2024 bis 2026 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2022 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein erster Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2026 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2023). Die Unterlagen wurden am 09.03.2023 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 16.03.2023 zugestellt.




Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Im Anschluss eine Kurzübersicht des Finanzplans 2024 bis 2026:

2024 €
2025 €
2026 €
VWH
12.903.300
12.903.300
12.903.3000
VMH
5.356.100
5.166.100
2.374.600
Gesamt
18.259.400
18.069.900
15.277.900
Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2024 bis 2026 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2024 bis 2026 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2024 - 2026
1300.9350
Erwerb Feuerwehrfahrzeug Oberaudorf
600.000 €
1300.9350
Erwerb Alarmierungsgeräte Feuerwehr
40.000 €
1301.9401
Neubau Feuerwehrhaus Ndf.
700.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
300.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße
300.000 €
6300.9505
Erschließung Am Heimfeld
360.000 €
6700.9601
Straßenbeleuchtungsneuanlagen
20.000 €
8800.3400
Verkauf Grundstück (Am Heimfeld)
6.000.000 €

Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2024 und 2025 bis zum Jahr 2026 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2026:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2022
2023
2024
2025
2026
Stand 01.01.
8.850.073 €
9.378.276 €
2.474.376 €
4.660.876 €
8.030.476 €
Zuführung
969.438 €
0 €
2.186.500 €
3.369.600 €
1.177.400 €
Entnahme
0 €
6.903.900 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
9.378.276 €
2.474.376 €
4.660.876 €
8.030.476 €
9.207.876 € 
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2022
2023
2024
2025
2026
Stand 01.01.
178.119 €
107.212 €
83.812 €
83.812 €
83.812 €
Zuführung
0 €
0 €
0 €
0 €
0 €
Entnahme
70.907 €
23.400 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
107.212 €
83.812 €
83.812 €
83.812 €
83.812 €








Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2023. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
       2022
2023
Betrag €
2.183.421
1.971.649
2.759.877
3.348.105
8.186.333
7.394.672
6.222.614

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden. Es stehen große unaufschiebbare Ausgaben vor der Tür, die aus dem laufenden Haushalt nicht abgefangen werden können. Dies sind die noch anstehenden Straßensanierungen der nächsten Jahre, der dreizügige Ausbau der Schule Oberaudorf und die Bereitstellung von Räumen für die ab 2025 geforderte Ganztagesbetreuung, die Sanierung und Umgestaltung des alten Feuerwehrhauses am Kurpark, der Neubau des Feuerwehrhauses in Niederaudorf und die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf. Der weiterhin mögliche Erwerb mit anschließender Sanierung des Klosters Reisach könnte gegebenenfalls ebenso Kosten erzeugen.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer und Bürgermeister Dr. Bernhardt beantworteten die Fragen zur Finanzplanung. Besonders das Thema Feuerwehr (Probleme bei der Feuerbekämpfung im Bergbereich, Anschaffung einer Drehleiter) wurde im Ausschuss noch länger besprochen.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrundeliegende Investitionsprogramm der Jahre 2024 bis 2026 unter Berücksichtigung der zum Haushaltsplanentwurf 2023 beschlossenen Änderungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Beschaffung Tische Rathaus, Angebot Fa. Schwadke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund mehrere Anfragen aus dem Kollegenkreis wurden für 11 höhenverstellbare Schreibtische bei der Firma Schwadke GmbH ein Angebot in Höhe von 16.718,42 € eingeholt. Höhenverstellbare Schreibtische beugen chronischen Krankheiten vor. Im Hinblick auf die Prävention von Rückenproblemen wirken sich die Tische sehr positiv sein. Damit wird die Gesundheit des Personal langfristig gefördert.
Auf eine Angebotsanfrage bei anderen Händlern wird verzichtet, da die bereits bestehenden Büromöbel ebenfalls bei der Firma Schwadke gekauft wurden und deshalb farblich und technisch am besten zueinander passen.

Beschluss

Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung die Beschaffung der 11 höhenverstellbaren Schreibtische bei der Firma Schwadke GmbH in Höhe von 16.718,42 € durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2022 bis Februar 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 1.350 €. Es wurden zwei Geldspenden für die Spielplätze (gesamt 350 €) und eine Einzelspende für den Sportlerweg in Höhe von 1.000 € gespendet.

Diskussionsverlauf

Zum Sachverhalt gab es keine Fragen aus dem Gremium. Es wurde sofort abgestimmt.

Beschluss

Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von März 2022 bis Februar 2023 in Höhe von insgesamt 1.350 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Ersatzbeschaffung zweier Kommunalfahrzeuge für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Ersatzbeschaffung für Kommunalkampaktfahrzeug dringend notwendig
Der Sachverhalt wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.03.2023 im TOP 5, Verschiedenes; Bekanntgaben bereits öffentlich behandelt. Der Gemeinderat hat der Beschaffung mehrheitlich zugestimmt, wünscht sich aber einen offiziellen Beschluss durch den Finanzausschuss.
Beim Bauhof muss dringend das Kompaktkommunalfahrzeug Bokimobil ausgetauscht werden, da es aufgrund ständig anfallender Reparaturen nicht mehr zuverlässig und wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Fahrzeug wurde 2009 in Dienst gestellt, die laufenden Reparaturkosen sind erheblich.
Der Hersteller hat nun ein Vorführfahrzeug angeboten, dass gegenüber einer Neubeschaffung einen erheblichen Preisnachlass bietet. Allerdings müsste die Kaufzusage rasch erfolgen, da sonst ein anderer Kunde den Vorzug erhalten könnte. 
Da der Kaufpreis deutlich über 100.000 Euro beträgt, liegt die Zuständigkeit für die Auftragsvergabe beim Gemeinderat. Mit dem Vorführfahrzeug könnten alle vorhandenen Anbaugeräte (Kehrmaschine, Schneepflug, Streugerät und Mulcher) weiterverwendet werden. Gleichzeitig wurde auch ein vergleichbares Angebot eines anderen Herstellers angefordert. Preisübersicht:

Bokimobil HY 1252, Vorführgerät, netto                        114.880 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                    8.000 €
Kassenwirksamer Preis                                                 106.880 €, zzügl. MwSt.

Bokimobil H 140, Neufahrzeug, netto                                134.880 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                    8.000 €
Kassenwirksamer Preis                                                126.880 €, zuzügl. MwSt.

Hansa Geräteträger APZ 1003, Neufahrzeug, netto                126.940 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                    4.500 €
Kassenwirksamer Preis                                                122.440 €

Das Altgerät wird von beiden KFZ Mechanikern des Bauhofs als nicht mehr zuverlässig bewertet.
Nach Rücksprache mit der Bauhofleitung empfiehlt die Verwaltung, den Kauf des angebotenen Vorführgerätes Bokimobil und bittet den Finanzausschuss um Zustimmung für eine Kaufzusage. Der Beschluss für den Kauf muss im Gemeinderat nachgeholt werden.

Ersatzbeschaffung eines Dreiseitenkippers  

Der bisherige Kipper der Fa. Müller-Mittental ist für den Betrieb unseres Bauhofs zu veraltet und deshalb unpraktisch. Er genügt laut Bauhofleiter nicht mehr den Anforderungen unseres Bauhofs und wird nur noch sehr selten genutzt.  Es wurden zwei Angebote eingeholt. Preisübersicht:

Pühringer Tandem        Dreiseitenkipper 4824T, netto                 39.559,55 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                      9.559,55 €
Kassenwirksamer Preis                                                      30.000 €, zzügl. MwSt.

Müller-Mitteltal LKW-Tandem-Dreiseitenkipper, netto        27.570 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                  10.000 €
Kassenwirksamer Preis                                                17.570 €, zuzügl. MwSt.


Nach Rücksprache mit der Bauhofleitung empfiehlt die Verwaltung, den Kauf des angebotenen Tandem-Dreiseitenkipper der Müller-Mitteltal für netto 27.570 € und bittet den Finanzausschuss um Zustimmung für den Kauf.

Bei den Neuanschaffungen muss mit erheblichen Lieferzeiten für beide Fahrzeuge gerechnet werden.

Diskussionsverlauf

Da der Anschaffungspreis für den Kommunalfahrzeug Bokimobli über 50.000 € beträgt, ist laut Geschäftsordnung der Gemeinderat für die Auftragsvergabe zuständig. Die Entscheidung über die Beschaffung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt.

Bei der Anschaffung für den Anhänger Dreiseitenkipper entscheidet sich der Finanzausschuss  für das Fahrzeug Müller-Mitteltal LKW-Tandem-Dreiseitenkipper. 

Beschluss

Die Entscheidung über die Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges Geräteträger wird aufgrund der in der Geschäftsordnung festgelegten Zuständigkeiten in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt.

Bei der Anschaffung für den Anhänger Dreiseitenkipper entscheidet sich der Finanzausschuss für das Fahrzeug Müller-Mitteltal LKW-Tandem-Dreiseitenkipper zum kassenwirksamen Preis von 17.570 €, zuzügl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Aus dem Gremium erfolgten keine weiteren Fragen oder Bekanntgaben. 

Datenstand vom 14.04.2023 15:34 Uhr