Datum: 28.07.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 30.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde am 21.07.2015 zusammen mit der Sitzungsvorlage für diese Sitzung der Niederschriftentwurf der letzten Sitzung zugesandt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Vorstellung des gemeinnützigen Vereins "Aktion für das Leben e. V."
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2015
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Der Verein „Aktion für das Leben e. V.“, bei dem die Gemeinde seit 2010 Mitglied ist, bittet um eine gelegentliche Vorstellung im Gemeinderat (siehe Anlage). Ziel dabei soll es sein, die Vereinsleistungen bezogen auf die Gemeinde Oberaudorf vorzustellen und damit einem größeren Kreis den sozialen Wert des Vereins näher zu bringen.
Diskussionsverlauf
Die Geschäftsführerin des Vereins, Frau Brigitte Plank, stellt den Verein und sein Wirken im Landkreis und speziell in Oberaudorf vor. Sie beantwortet weiterhin die Fragen aus dem Gremium.
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3. Antrag Kindergarten-Verbund Hl. Familie Thansau auf Förderung einer zusätzlichen Betreuungskraft für Integration im Audorfer Kindernest
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Vom Kita-Verbund Hl. Familie Thansau wurde für das „Audorfer Kindernest“ ein Antrag für die Gewährung des erhöhten Gewichtungsfaktors 4,5+x bzw. ein Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Betreuungskraft für Integration gestellt. In der Einrichtung werden derzeit ein Schulkind und zwei Regelkinder aus Oberaudorf betreut, für die Eingliederungshilfebedarf nach §35 a SGB VIII besteht. Ab September 2015 werden zwei Schulkinder und zwei Regelkinder aus Oberaudorf betreut.
Zunächst wird dem Gremium die Bedeutung des Gewichtungsfaktors erläutert, über den für eine erhöhten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwand eine erhöhte Förderung gewährt wird. Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder gilt grundsätzlich der Gewichtungsfaktor 4,5, jedoch kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen (mind. 3 Kinder) zur Finanzierung eines höheren Personalbedarfs im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden nach oben abgewichen werden, wenn der Träger den Bedarf begründet. In einer Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem StMAS werden Empfehlungen für den Einsatz von Integrationskräften im Verhältnis zu den gebuchten Betreuungsstunden von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder gegeben, die für eine Gewährung des erhöhten Faktors 4,5+x zu Grunde gelegt werden können, ohne dass es einer gesonderten Begründung durch den Träger bedarf.
Der Gemeinde wurde vom Träger mitgeteilt, dass voraussichtlich eine Vollzeitkraft eingestellt werden soll. Eine Integrationskraft in Vollzeit befindet sich, bezogen auf die Buchungszeiten der Integrationskinder, innerhalb des vom StMAS empfohlenen Rahmens.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung erläutert anhand des voraussichtlichen Personalbedarfs die wahrscheinlichen Aufwendungen der Geme
inde für eine zusätzliche Betreuungskraft.
Beschluss
Dem Antrag auf Förderung einer zusätzlichen Integrationskraft wird entsprochen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mehrkosten lediglich auf das gesetzlich geförderte Maß zu beschränken sind.
Die Gemeinde wird die veranschlagten Mehrkosten im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2015/16 akzeptieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 "Am Talweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der BUS-Sitzung vom 14. April 2015 wurde die formlose Anfrage des Bauwerbers bzgl. einer weiteren Bebauungsmöglichkeit des Grundstückes am Talweg 5 auf Fl.Nr. 328/18 behandelt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 bzw. der 3. Änderung. Das Gremium kam damals zum Entschluss, dass man sich, auch im Hinblick auf die Nachverdichtung, eine weitere Bebauung vorstellen könne.
Geplant ist der Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit den Außenabmessungen 11,00 x 8,00 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,60 m.
Aufgrund der vorangegangen mehrmaligen Änderungen im Hinblick auf Schaffung zusätzlicher Baurechte soll der vorliegende Planentwurf nach dem Willen des Bau-, Umwelt – und Straßenausschusses nun dem Gemeinderat vorgestellt werden. Dieser soll über das weitere Vorgehen beschließen.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung stellt kurz das geplante Erweiterungsvorhaben für den eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist, vor. Der Vorsitzende erläutern auch kurz die „Historie“ und die Entwicklung des Geltungsbereiches. Die Beratung macht deutlich, dass trotz einer tendenziell anderen Meinung im Ausschuss, die Bedenken über eine weitere Verdichtung und damit ein weiterer Eingriff in das Areal um den Auerbach, überwiegen.
Beschluss
Der Gemeinderat kann sich die gezeigte Bebauung und damit die Änderung des Bebauungsplanes vorstellen und fasst den Änderungsbeschluss entsprechend der Planung vom 11.04.2015. Die Verwaltung wird beauftragt diesen Beschluss bekannt zu machen und einen entsprechenden Planentwurf in Auftrag zu geben. Weitere Änderungen in kurzer zeitlicher Folge sind wegen des abschließenden Planungswillen der Gemeinde und dem ständigen Verfahrensaufwand nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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5. Bebauungsplan Nr. 37 "Talweg/Reisacher Straße"; Abwägung Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss hat in seiner letzten Sitzung über den obigen Tagesordnungspunkt bereits beraten (vgl. Anlage II zu diesem TOP). Er konnte aber die Beratung, insbesondere die Abwägung, nicht abschließen, da eine Einwendung des Landratsamtes Rosenheim, Bauleitplanung (vgl. Anlage II zu diesem TOP), noch geklärt und vorgetragen werden musste. Der Ausschuss hat die abschließende Behandlung deshalb in die heutige Gemeinderatssitzung verschoben.
Die seitens des Landratsamtes am 16.07.2010 vorgebrachten Punkte wurden nochmals nach juristischer Prüfung erläutert und die Gemeinde beurteilt diese wie folgt:
Das Landratsamt weist zu Recht darauf hin, dass eine Wohneinheitsbeschränkung nur je Wohngebäude, nicht aber je Baugrundstück erfolgen darf. Ziffer 2.3.6 der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird dementsprechend geändert, so dass es statt „pro Grundstück“ „pro Wohneinheit“ heißt.
Die Ausführungen des Landratsamtes zu Ziffern 2.15 werden zur Kenntnis genommen. Die Ziffern 2.15.1 und 2.15.2 können aus Sicht der Gemeinde so bestehen bleiben. Sie setzen konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten zur Einhaltung des Lärmschutzes fest. Die festgesetzten Schalldämmmaße sind vom Bauwerber einzuhalten. Dies ist im Rahmen des Bebauungsplanvollzugs nachzuweisen. Eine weitere Konkretisierung auf der Ebene des Bebauungsplanes ist weder möglich noch zur Konfliktbewältigung notwendig.
Bei Ziffer 2.15.3 handelt es sich um Empfehlungen, die statt als Festsetzung unter Ziffer 3 als Hinweise aufgenommen werden sollen. Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend angepasst.
Zusammen mit den in der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vorgenommen Änderungen und Ergänzungen sind die oben Dargestellten bereits in den Planentwurf vom 27.07.2015 eingearbeitet worden. Ebenso wird auf die Festsetzung des Areals als WA in der Begründung unter 4. noch genauer eingegangen. Dieser Entwurf wird den Gemeinderatsmitgliedern nochmals gezeigt und erläutert.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung fasst die bisherigen Einwendungen zum Planentwurf nochmals zusammen. Dabei wird insbesondere auf die noch ausstehende Abwägung der Einwendungen des Landratsamtes (Bauleitplanung) eingegangen. Die von der Kanzlei Döring Spieß formulierte Abwägung wird nochmals vorgelesen. Auch die weiteren in rot dargestellten Änderungen, die in den Planentwurf vom 27.07.2015 eingeflossen sind werden vorgelesen und erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt stellvertretend für den zuständigen Ausschuss den Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.07.2015
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, diese entsprechend den Vorschriften des § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und somit in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Brennernordzulauf; Besetzung der örtlichen Gremien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle Entwicklung zum Baufortschritt des Brennerbasistunnels und der damit einhergehenden beginnenden Planung für die nördliche Zulaufstrecke, welche unser Gemeindegebiet in erheblichem Maße berühren könnte. Es ist demnach unstrittig, dass der Bau des Basistunnels bereits weit vorangeschritten ist und eine Inbetriebnahme im Jahr 2026 realistisch sein dürfte.
Für die nördliche Zulaufstrecke ist die Projektentwicklung stark bemüht die versprochene Beteiligung der Gemeinden größtmöglich zu gewährleisten. Es wird weiterhin betont, dass es für die benötigte Trasse noch keinerlei Planungen gibt. Der sogenannte erweiterte Planungsraum erstreckt sich von Raubling über alle Inntalgemeinden beidseitig des Flusses bis nach Langkampfen, wo die Strecke dann in die bereits gebaute Tasse „Unteres Inntal“ eingebunden werden soll. Es ist demnach nicht richtig, dass die Zulaufstrecke auf österreichischer Seite bereits fertiggestellt ist, sondern für die Anbindung zwischen Kufstein und Wörgl besteht, genau wie auf der deutschen Seite, auch noch kein konkreter Planungsvorschlag.
Die DB Netz AG sowie die ÖBB-Infrastruktur AG haben sich entschlossen, im gemeinsamen Planungsraum vor Beginn von Rechtsverfahren eine Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung im Rahmen des Trassenauswahlprozesses durchzuführen
In diesem Planungsprozess ist vorgesehen, die berührten Gemeinden und die Öffentlichkeit in ähnlicher Art wie schon beim Trassenauswahlverfahren im südlich anschließenden österreichischen Streckenabschnitt einzubeziehen, wobei unterschiedliche Stufen der Beteiligung vorgesehen werden:
• Information
• Konsultation (Einholung und Abgabe von Stellungnahmen)
Kooperation/Mitwirkung
Diese Beteiligung soll durch eine repräsentative Vertretung in folgenden Gremien sichergestellt werden:
• Mehrere Gemeindeforen
• Ein Regionalforum
• Ein regionaler Projektbeirat
und wird vom Lenkungskreis (besetzt mit Vertretern des deutschen BMVI, des österreichischen BMVIT, der DB AG, der DB Netz AG, der ÖBB Infrastruktur AG, des Freistaates Bayern und des Landes Tirol), der auf Grund des Vertrags von Rosenheim eingesetzt wurde, begleitet und gesteuert.
Rahmenbedingungen für die Gremien sind:
• Der Zeitrahmen für den Trassenentwicklungs- und -auswahlprozess bis voraussichtlich Jahresende 2018 und die daraus sich ergebende Notwendigkeit und Häufigkeit der Zusammenkünfte,
• Klare Regelungen der Zusammenarbeit,
• Professionelle Vor- und Nachbereitung, insbesondere Visualisierung (Pläne, Präsentationen, schriftliche Unterlagen für den Teilnehmerkreis) und Protokollierung
• Informationsvermittlung durch die beauftragten Experten und Planer der beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen
• Leitung und Protokollführung durch einen Moderator
Die Gemeindeforen (GF) beschäftigen sich aus der Sicht der vom Brenner-Nordzulauf im gemeinsamen Planungsraum berührten Gemeinden von der Festlegung der Bewertungsmethode des Trassenauswahlverfahrens, über die Trassensuche und –entwicklung, bis zur Trassenempfehlung, die dann Grundlage der Trassenauswahl sein wird, in gesamtheitlicher Betrachtungsweise.
Die Mitglieder haben die Möglichkeit auf Grund ihrer örtlichen Kenntnisse für den durch das jeweilige Gemeindeforum abgedeckten Streckenabschnitt in Zusammenarbeit mit den Experten und Planern des Projektteams DB-ÖBB ihre Anliegen, Bedürfnisse und Vorschläge frühzeitig in das Projekt einzubringen und zu erörtern.
Die Bearbeitung erfolgt in zwei Phasen:
• Phase I: Erarbeitung der Bewertungsmethode
• Phase II: Trassenentwicklung und -planung, fachliche Beurteilung und Trassen- empfehlung
Daraus ergeben sich für die GF beim Trassenauswahlverfahren im gemeinsamen Planungsraum neben dem Informationsaustausch folgende Aufgaben:
• Phase I
- Wahl eines Bürgermeisters je Gemeindeforum, der die Gemeindeforumsinteressen im Regionalforum vertreten soll,
- Konsultation zur Bewertungsmethode des Trassenauswahlverfahrens, das von der Expertengruppe ETW entwickelt wird,
- Mitwirkung bei der Formulierung der Anliegen und Bedürfnisse von Mensch und Natur und bei der Erarbeitung der entsprechenden Kriterien und Indikatoren, die im Trassenauswahlverfahren herangezogen werden sollen
- Kooperation/Mitwirkung bei der Erarbeitung der Trassenvorschläge des Strecken-planers
- Vorschlagsrecht für alternative Trassenvorschläge
Für den erweiterten Planungsraum werden vier Gemeindeforen eingesetzt. Die Gemeinde Oberaudorf befindet sich im Forum Süd 2 zusammen mit Kiefersfelden, Niederndorf und Erl. Dazu sollen von den berührten Gemeinden bis zu maximal fünf Personen je Gemeinde als Mitglieder benannt werden und zwar:
• der Bürgermeister
• je ein weiterer Vertreter der Gemeinde
• ein Vertreter der Landwirtschaft
• ein Vertreter der Wirtschaft
• ein Vertreter von lokalen Bürgerinitiativen oder Vereinigungen
Sollten hier keine fachlichen Vertreter aus Sicht der Gemeinde zweckmäßig sein, können stattdessen auch andere Gemeindevertreter nominiert werden.
Der Bürgermeister hat sich über die Entsendung der Mitglieder des GF Süd 2 bereits Gedanken gemacht und mit den Ausgewählten bereits Gespräche geführt, ob Bereitschaft zur Mitwirkung besteht. Es werden hiermit folgende Personen vorgeschlagen:
Hubert Wildgruber, Erster Bürgermeister, als erster Gemeindevertreter, Max Resch, Dritter Bürgermeister, als zweiter Gemeindevertreter, Katharina Kern, als Vertreterin für die Landwirtschaft, Hans Wildgruber, als weiterer Vertreter der Gemeinde und Bernhard Wenger als Vertreter für Forstwesen und Naturschutz.
Ein Vertreter der Wirtschaft soll von der Gemeinde Kiefersfelden benannt werden.
Die Gemeindeforen arbeiten nach den Regeln einer Geschäftsordnung, welche im Entwurf von der Verwaltung geprüft wurde und bei der ersten offiziellen Zusammenkunft verabschiedet wird.
In Phase II der Mitwirkung haben Mitglieder der Gemeindeforen die Möglichkeit, sich mit konkreten Vorschlägen in den Planungsprozess einzubringen. Dieser Schritt entsteht jedoch erst nach Abschluss der Phase I und ist deshalb noch nicht in der Ausführung.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende und der Sachbearbeiter erläutern noch einmal, wie die Beteiligung am Trassenfindungsverfahren für die nördliche Zulaufstecke zum Brennerbasistunnel ablaufen soll. Ansatz ist hier eine größtmögliche Übereinstimmung zwischen der Projektumsetzung und den betroffenen Gemeinde und sonstigen Beteiligten zu finden. Es wird betont, dass die Gemeindeforen keine rechtsverbindlichen Vorgaben festlegen können.
Es ergibt sich eine kurze, heftige Debatte über die Eignung einzelner Personen die zur Entsendung in das Gemeindeforum vorgeschlagen wurden. Der Bürgermeister nimmt zu seiner Auswahl Stellung und bekräftigt seine Entscheidung mit dem Hinweis darauf, dass die Vorgeschlagenen auch bereits erklärt haben, diese Aufgabe übernehmen zu wollen.
Beschluss
Die Gemeinde Oberaudorf entsendet folgende Personen in das Gemeindeforum Süd 2 zur Mitwirkung beim Trassenfindungsverfahren für den erweiterten Planungsraum nördliche Zulaufstrecke Brennerbasistunnel:
Hubert Wildgruber, Erster Bürgermeister, als erster Gemeindevertreter, Max Resch, Dritter Bürgermeister, als zweiter Gemeindevertreter, Katharina Kern, als Vertreterin für die Landwirtschaft, Hans Wildgruber, als weiterer Vertreter der Gemeinde und Bernhard Wenger als Vertreter für Forstwesen und Naturschutz.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2015
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Sitzungstermine 2016
Den Mitgliedern des Gemeinderates wird eine Vorschlagsliste der Sitzungstermine 2016 verteilt. Auf die geplante Bürgerversammlung am 19. November und die Verschiebung der nächsten BUS-Sitzung wird hingewiesen.
Einladung Vernissage
Der Vorsitzende lädt die Mitglieder des Gemeinderates zur Vernissage des historischen Vereins am 07. August ein.
Digitalfunk BOS
Die Firma euromicron telent teilt mit, dass mit dem Bau einer Anlage am
geplanten Standorts (FlNr. 1197, Gemarkung Oberaudorf) nun begonnen wird.
Aus dem Gremium:
GRM Wildgruber: Lärmaktionsplan der Bahn, die Verwaltung erläutert ausführlich den Verlauf der Bürgerinformation
GRM Förster: Artikel des Bayerischen Städtetages hinsichtlich Einheimischenmodell
Datenstand vom 12.10.2015 15:26 Uhr