Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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02. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder, bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, sodass sie auch von den Zuhörern verstanden werden können.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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02. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Max Resch betritt den Saal. Es sind 16 Mitglieder des Gemeinderats anwesend.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Ausbau Bad-Trißl-Str. Bauabschnitt 2: Vergabe Bauleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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02. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Bad-Trißl-Straße verfügt als Ortsverbindungsstraße über eine herausgehobene Bedeutung. Der Zustand der Straße kann als nicht sanierungsfähig eingestuft werden. In der Folge ist ein Vollausbau angestrebt, welcher in drei Bauabschnitte unterteilt wurde.
Der Erste Bauabschnitt mit ca. 455 lfm von der Auerbachbrücke bis zur Sonnenstraße wurde 2020 fertiggestellt und war über GVFG zu 40% der anrechenbaren Kosten gefördert.
Für den Zweiten Bauabschnitt mit ca. 650 lfm von der Sonnenstraße bis Höhe Einmündung Marin-Greif-Straße liegt der Gemeinde die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vor.
Die Bauleistungen des Straßen- und Rohrleitungsbau wurden am 20.01.2023 als öffentliche Ausschreibung nach VOB, national im elektronischen Vergabeportal bekanntgegeben und die Unterlagen freigegeben.
Die Unterlagen wurden von 9 interessierten Firmen heruntergeladen. Submission war am 14.02.23 um 11:00 Uhr. Es wurden 3 Angebote fristgerecht abgegeben.
Alle Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Vergabevorschlag des beauftragten Ingenieurbüro Roplan:
Die Kostenprognose für das Bauvorhaben Bad-Trißl-Straße BA2 belief sich auf 1.944.103,00 €. Die Angebotssumme des Baubieters 2 liegt ca. 5% über der Kostenprognose.
Bieter 2 ist präqualifiziert, in der Region sehr gut bekannt und hat zahlreiche Bauvorhaben die mit dem Ausbau der Bad-Trißl-Straße BA2 vergleichbar sind, mit Erfolg abgewickelt.
Bieter 2 ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen uneingeschränkt geeignet.
Wir empfehlen der Gemeinde Oberaudorf den Auftrag an Bieter 2 zu erteilen.
Die Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf hatte mit Bieter 2 im Zuge vorheriger Baumaßnahmen durchwegs gute Erfahrungen und stimmt dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros zu, die Baumaßnahme Ausbau der Bad-Trißl-Straße BA 2, an Bieter 2 mit der Angebotssumme 2.046.393,98 € zu vergeben.
Bieter 1
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Bieter 2
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Bieter 3
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2.346.686,35 €
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2.046.393,98 €
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2.119.787,87 €
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Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Bauleistungen für den Bauabschnitt 2 der Bad-Trißl-Straße an den Bieter 2 mit der Angebotssumme von 2.046.393,98 € brutto bis zur Zuschlagsfrist am 17.03.2023 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Felswandsicherung Hocheckweg; Vergabe Bauleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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02. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung plant am Hocheckweg die sehr brüchige Felswand auf Höhe Eck 4 zu sichern, talseitig eine Hangbefestigung herzustellen und in diesem Bereich die Straße neu zu asphaltieren.
Zu diesem Zweck fand eine Besichtigung mit erfahrenen Firmen statt, die zu dem Ergebnis gekommen sind, die Felswand könne nur mit einem Netz aus Stahldrahtgeflecht stabilisiert werden. Hierfür werden 3-4 m lange Anker in den Felsen eingebracht und mit einem Netz aus Stahldrahtgeflecht überspannt. Talseitig auf einer Länge von ca. 20 m soll der Hang befestigt werden, um die bestehende Leitplanke wieder verkehrssicher zu verankern.
Hierfür wurden von vier Firmen Angebote angefragt.
Für die Felswandsicherung wurden 3 Angebote abgegeben.
Bieter 1
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Bieter 2
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Bieter 3
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112.136,71 €
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142.804,80 €
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157.536,37 €
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Für die Hangsicherung talseitig wurden 2 Angebote abgegeben.
Bieter 1
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Bieter 4
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73.113,16 €
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41.229,93 €
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Für die Asphaltierung der Straße wurde 1 Angebot abgegeben.
Die Verwaltung hat die Angebote rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft und schlägt vor die Felswandsicherung an Bieter 1 mit der Angebotssumme 112.136,71 € brutto, die Hangsicherung talseitig mit der Angebotssumme 41.229,93 € brutto und die Asphaltarbeiten mit der Angebotssumme von 13.030,50 € an Bieter 4 zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium werden einige Fragen zur technischen Ausführung des Vorhabens gestellt. Diese werden, auch anhand von Fotos; von der Sachbearbeiterin Frau Marschke beantwortet.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Felswandsicherung am Hocheckweg auf Höhe Eck 4 an den Bieter 1 mit der Angebotssumme von 112.136,71 € zu vergeben
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Hangsicherung am Hocheckweg auf Höhe Eck 4 an den Bieter 2 mit der Angebotssumme von 41.229,93 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Asphaltarbeiten am Hocheckweg auf Höhe Eck 4 mit der Angebotssumme von 13.030,50 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Stromlieferverträge KOS Energie GmbH - Gemeindewerke; Ausfallbürgschaften für Stromlieferanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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02. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeindewerke Oberaudorf und mehrere andere Stromversorgungsunternehmen beziehen ihren Strom von der KOS Energie GmbH. Aufgrund der in 2022 auf extreme Höhen angestiegenen und stark schwankenden Energiehandelspreise ist das Risiko von Zahlungsausfällen einzelner Marktakteure deutlich gestiegen. Daher fordern zwei Vorlieferanten der KOS Energie GmbH Bürgschaftserklärungen der belieferten Werke gegenüber der KOS für Forderungen aus Stromlieferungen der Vorlieferanten.
Strombezug der Gemeindewerke Oberaudorf
Die Gemeindewerke Oberaudorf beziehen den Strom für ihre rund 3.400 Vertriebskunden sowie den Strom für den Netzbetrieb (insbesondere Stromverluste) von der KOS Energie GmbH, bei welcher sie auch zu 5,56 % beteiligt sind. Aufgrund des sehr starken Anstieges der Stromhandelspreise sind die Beschaffungskosten der Gemeindewerke für den benötigten Strom seit Sommer 2021 deutlich angestiegen, wie das folgende Diagramm zeigt:

Für die Stromlieferungen von der KOS Energie GmbH an die Gemeindewerke Oberaudorf besteht ein Rahmenvertrag von 2014. In diesem ist bereits geregelt, dass der Kunde (GWO) verpflichtet ist, für die elektrische Energie, die er von der KOS bezieht, an diese mindestens diejenige Sicherheit zu stellen, die die KOS für die elektrische Energie, die sie vom Stromlieferanten (Vorlieferanten) bezieht und an den Kunden weitergibt, anteilig zu stellen hat. Nach diesem Rahmenvertrag ist die Sicherheit, welche der Kunde der KOS zu stellen hat, ggf. in Ergänzungsvereinbarungen zum Rahmenvertrag zu regeln.
Allerdings wurde in den vergangenen Jahren häufig auf die Ergänzungsvereinbarung verzichtet, da im Innenverhältnis kein zusätzlicher Klärungs- bzw. Regelungsbedarf bestand.
Axpo Deutschland GmbH
Die Axpo ist gemäß Stromliefervertrag mit der KOS für die erforderliche Residualstromlieferung (Reststromlieferung) im Rahmen der Bilanzkreiskooperation verpflichtet, den erforderlichen Mengenbedarf für die KOS am Spotmarkt einzudecken.
Für den Fall, dass Lieferanten ausfallen und keine Terminmarktmengen in die KOS-Bilanzkreise geliefert werden, besteht für die Axpo die Verpflichtung die gesamte Bedarfsmenge zu beschaffen. Diese Verpflichtung hat die Axpo aufgrund der Bilanzkreiskooperation zwischen KOS und AXPO auch gegenüber den Bilanzkreiskoordinatoren?? In Deutschland wird jedem Bilanzkreis ein Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) zugeordnet. Ein Bilanzkreisverantwortlicher überwacht für seinen Bilanzkreis die eingespeiste und entnommene elektrische Leistung und somit deren Bilanz nach außen (positiv, negativ, ausgeglichen). Sie streben eine ausgeglichene Bilanz an, welche im Normalfall intern selten erreicht wird, da viele Bilanzkreise besonders verbraucher- oder erzeugerstark sind. Aus diesem Grund stehen die Bilanzkreisverantwortlichen mit den Bilanzkreiskoordinatoren (= Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)) in ständigem Austausch. Die Bilanzkreiskoordinatoren sorgen für den Ausgleich von Energie zwischen den Bilanzkreisen, sodass eine ausgeglichene Gesamtbilanz im deutschen Netzregelverbund erreicht wird. Hierzu stellen die Bilanzkreisverantwortlichen Viertelstunden-Prognosen bereit, die sie bis kurz vor der Echtzeit anpassen dürfen.) für mindestens 2 Monate zu erfüllen. Auch wird das Ausgleichsenergierisiko durch die Verkettung der Bilanzkreise zunächst bei der AXPO aufschlagen.
Für den theoretischen Fall, dass sämtliche Lieferungen von Dritten ausbleiben, übernimmt die AXPO die komplette Vollversorgung.
Hierzu fordert die Axpo eine entsprechende Sicherheitsstellung.
Für dieses Extremszenario, dass die gesamte Lieferung über die AXPO zu hohen Marktpreisen erfolgt, ergibt sich aus Sicht der Axpo in Bezug auf die KOS Gesamtmenge von etwa 1,4 Mrd. kWh eine theoretische Risikoposition aktuell in Höhe von 120 Mio. Euro.
Berechnungsgrundlage:
2 Monate bzw. 1/6 der Jahresmenge x angenommener Marktpreis von ca. 50 ct/kWh
Die Gemeindewerke Oberaudorf haben einen Anteil von 1,0 % an der Liefermenge Strom und müssen somit einen entsprechenden Anteil an der Absicherung in Höhe von 1,2 Mio. Euro stellen.
Gas Versorgung Süddeutschland GmbH
Zwischen der KOS und der GVS besteht ein Strom- sowie ein Erdgas-Rahmenvertrag über den Kauf und die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas. Die KOS kauft bei GVS am Terminmarkt Strom und Gasprodukte für die Lieferjahre bis drei Jahre im Voraus ein.
Die GVS betrachtet derzeit lediglich das Kreditausfallrisiko, d. h. das Risiko, dass die GVS für bereits gelieferte Energiemengen kein Geld bekommt. Die Höhe der Bürgschaft als Absicherung der Zahlungsansprüche bemisst sich am zu zahlenden Betrag für die Energiemenge für etwa zwei Liefermonate.
Berechnungsgrundlage: 1/6 Jahresbestellmenge (= 2 Monate) x EK-Preis
Strom 1/6 x 350.000.000 kWh x 14 ct/kWh = 8 Mio. Euro
Die Gemeindewerke Oberaudorf haben einen Anteil von 1,0 % an der Liefermenge Strom und müssen somit einen entsprechenden Anteil an der Absicherung in Höhe von 80.000 Euro stellen (Bürgschaftsbetrag).
Bei dieser Betrachtung ist allerdings kein Marktpreisrisiko berücksichtigt. Die Ermittlung der Höchstbeträge basiert auf einer Risikokalkulation auf Basis der aktuellen Marktsituation, sodass bei einer drastischen Marktveränderung die Höchstbeträge ggf. anzupassen sind.
Mit der GVS war ursprünglich ein bedingter Vertragsschluss vereinbart, der auch von allen unterzeichnet wurde. Allerdings akzeptiert die GVS für neue Strom- und Gasgeschäfte den bedingten Vertragsschluss nicht mehr, sondern fordert zur Absicherung der Energielieferungen eine Bürgschaftserklärung. Die Bürgschaftserklärung ersetzt den bedingten Vertragsschluss, der dann aufgehoben wird.
Damit die KOS Energie GmbH im Stromhandel wettbewerbsfähige Preise für ihre Kunden (Stromversorgungsunternehmen) erzielen kann, sind Verträge mit mehreren Energielieferanten (Vorlieferanten der KOS) erforderlich. Die GVS würde ohne die geforderten Sicherheiten keine Energie mehr verkaufen und somit als Vorlieferant ausfallen.
Ausfallrisiko der KOS Energie GmbH
Die KOS Energie GmbH (KOS) wurde im Februar 1999 gegründet. Sie ist eine Kooperationsgemeinschaft von 12 mittelständischen Stadt- und Gemeindewerken aus dem südbayerischen Raum. Zentrale Geschäftsfelder sind die bedarfsoptimierte Strom- und Gasbeschaffung, das Energiedatenmanagement sowie weitere energienahe Dienstleistungen.
Die KOS ist der Vertragspartner der Lieferanten. Die Gemeindewerke Oberaudorf verbürgen sich für die KOS für den Fall, dass die KOS als Vertragspartner und damit Zahlungsverpflichteter ausfällt.
Die KOS macht in „normalen“ Jahren einen Umsatz von gut 100 Mio. € (2021: 131 Mio. €; 2020: 113 Mio. €).
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2021 auf 19,1 Mio. €. Das Eigenkapital auf 3,4 Mio. €, d.h. die Eigenkapitalquote beträgt ca. 18 %. Die KOS erwirtschaftet durchgehend positive Jahresergebnisse (2021: 242 T€; 2020: 551 T€).
Die Geschäftslage und die Geschäftsdaten sind somit positiv und lassen eine Inanspruchnahme der Stadt- und Gemeindewerke nicht erwarten. Die Bonitätsbewertung der KOS bei der Creditreform erreicht die Einstufung „sehr gute Bonität“.
Durch die extrem gestiegenen Energiepreise steigt der Umsatz der KOS in 2023 auf 454 Mio. €. Es wird in 2023 ein positives Ergebnis von ca. 1,4 Mio. € erwartet.
Durch die hohen Energiepreise und deren starke Schwankungen werden aber alle Teilnehmer am Energiemarkt vorsichtiger und versuchen sich gegen alle potentiellen Risiken abzusichern:
Stromhandelspreise der vergangenen 12 Monate (Terminmarkt 2024, 2025 und 2026):
Die von der KOS eingekauften Energiemengen dienen der Belieferung der Gesellschafter im Rahmen der Daseinsvorsorge sowie der Versorgung weiterer öffentlicher Energieversorgungsunternehmen. D.h. die von der KOS eingekauften Energiemengen werden an die Stadt- und Gemeindewerke geliefert und von diesen bezahlt.
Aus diesem Grund wäre ein Ausfall der KOS nur denkbar, wenn entweder ein Kunde (= Stadt- bzw. Gemeindewerk) der KOS ausfällt oder ein Lieferant der KOS seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommt und eine Wiederbeschaffung durch die KOS nicht oder nicht zu wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist. Diesen Fall erachten wir für insgesamt wenig wahrscheinlich.
Dennoch verlangen die Lieferanten der KOS Sicherheiten auch für diesen wenig wahrscheinlichen Fall.
Notwendigkeit der Bürgschaften
Die unabdingbare Notwendigkeit der Stellung dieser Bürgschaften ergibt sich aus der Tatsache, dass sonst die KOS Energie GmbH und damit die Gemeindewerke nicht mehr als Vertragspartner akzeptiert werden.
Dies hätte bei der GVS Gasversorgung Süddeutschland zur Konsequenz, dass wir dort keinen Strom mehr beschaffen können. Im momentan sehr engen Markt heißt dies, dass wir zuerst einen Lieferanten und damit eine Option auf gute Preise sowie perspektivisch den Marktzugang verlieren. D. h. mittelfristig (ca. 2 - 3 Jahre) ist ohne die Stellung von Bürgschaften mit einem Ausscheiden der Stadt- und Gemeindewerke aus dem Markt des Strom- und Gasvertriebes zu rechnen.
Bei der AXPO hat die derzeit fehlende Sicherheit (Bürgschaft) bereits die Konsequenz, dass die Gemeindewerke Oberaudorf nicht mehr am Bilanzkreisverbund der AXPO teilnehmen können. Dies bedeutet ein höheres Risiko aus dem Bilanzkreismanagement und damit die Gefahr, dass höhere Kosten für Ausgleichsenergie entstehen.
Zudem entstehen höhere Abwicklungskosten seitens AXPO und KOS. Diese schlagen sich derzeit mit 0,67 €/MWh nieder. Dies bedeutet für die Gemeindewerke Oberaudorf einen Mehraufwand von jährlich ca. 8.000 €.
Prüfung der Bürgschaften durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim
Nach Art. 72 Abs. 2 GO bedürfen Bürgschaften, die Eigenbetriebe übernehmen, zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.
Die ursprünglich, Stand Oktober 2022, von den beiden Vorlieferanten Axpo und GVS geforderten selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärungen wurden von den kommunalen Rechtsaufsichtsbehörden nicht genehmigt. Daraufhin konnte die KOS Energie GmbH das Thema und dessen Bedeutung für Energieversorger mit dem bayerischen Innenministerium erörtern. Das Staatsministerium unterstrich die Auffassung, dass kommunale Eigenbetriebe keine gesamt- sowie selbstschuldnerische und auch keine unbegrenzte Bürgschaft stellen dürfen. Gleichwohl wurde das Einkaufsmodell von Stadt- und Gemeindewerke - Kooperationen und die Vorteile einer gemeinsamen Beschaffungsgesellschaft positiv bewertet. Auch wurden die Forderungen der Energielieferanten, dass die Stadt- und Gemeindewerke für die Zahlungen der Energielieferungen einstehen, als nachvollziehbar betrachtet.
Das Staatsministerium brachte deshalb die Ausfallbürgschaft ins Gespräch und bat darum, diese Form der Bürgschaft gegenüber den Lieferanten anzubieten bzw. entsprechend zu begründen, da Städte und Kommunen und damit auch Stadt- bzw. Gemeindewerke als kommunale Eigenbetriebe als Sicherheitsgeber einen besonderen Stellenwert haben.
Daraufhin konnte die KOS bei der Axpo und der GVS erreichen, dass diese bei den Eigenbetrieben eine Ausfallbürgschaft mit Höchstbetrag akzeptieren.
Die jetzt vorliegenden Bürgschaftserklärungen sind Ausfallbürgschaften, ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage bzw. nicht selbstschuldnerisch.
Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim prüft derzeit die von AXPO und der GVS vorliegenden Bürgschaftserklärungen. Nachdem der Rechtsaufsicht alle angeforderten Prüfunterlagen übermittelt wurden, wurde uns am 16.02.2023 telefonisch in Aussicht gestellt, dass die beiden Ausfallbürgschaften der Gemeindewerke Oberaudorf gegenüber der KOS Energie GmbH genehmigungsfähig sind, die abschließende Prüfung jedoch noch etwas Zeit benötigt. Vergleichbare Bürgschaftserklärungen prüft das Landratsamt parallel für die Stadtwerke Wasserburg, welche ebenfalls den Strom über die KOS bezieht.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Sachverhalts beantwortet der Leiter der Gemeindewerke Hubert Paul die Fragen aus dem Gremium. Insbesondere wird nachgefragt, ob die Gemeindewerke noch mit Strom beliefert werden, wenn die KOS Energie GmbH zahlungsunfähig wird. Der Werkleiter erklärt, dass gerade in diesem Fall die Bürgschaft zum Tragen käme und der Strom dann direkt vom Vorlieferant gekauft werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der erfolgreichen rechtlichen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim, dass die Gemeindewerke Oberaudorf die beiden vorliegenden Ausfallbürgschaften für Forderungen aus den Stromlieferverträgen der Axpo Deutschland GmbH und der Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS) gegenüber der KOS Energie GmbH übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Sonnenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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02. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 2. Februar 2023 haben Anlieger beantragt, für die Sonnenstraße eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h anzuordnen. Das Schreiben wird durch 97 Unterschiften unterstützt, wobei 46 Unterzeichnende nicht in der Sonnenstraße wohnen. In der Sonnenstraße sind ca. 70 Erwachsene gemeldet.
Wie üblich wurde der Antrag zur fachlichen Stellungnahme der zuständigen Polizeiinspektion Brannenburg übersandt. Entgegen der bisherigen Aussagen der vorher zuständigen Dienststelle in Kiefersfelden befürwortet die PI Brannenburg den Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung, da die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese sind, dass es sich nicht um eine Durchgangsstraße bzw. um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt und dass alle Vorfahrtsregelungen im betreffenden Bereich nach dem rechts vor links Prinzip ablaufen. Die PI Brannenburg empfiehlt weiter, das gesamte Wohngebiet zwischen Auerbachstraße (von der Sudelfeldstraße herkommend) sowie die Sonnenstraße, Ganghoferstr. und Ludwig-Thoma-Str.) jeweils von der Bad-Trißl-Straße her) zur Tempo-30-Zone zu erklären. Die gesamte Zone würde mit vier Verkehrszeichen (Z 241.21) geschlossen.
Bisher wurden gleichlautende Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkung von der PI Kiefersfelden immer abgelehnt, da der Verkehr in den betroffenen Straßen überwiegend aus den Anwohnern selbst besteht und diese die Verkehrssituation am stärksten beeinflussen. Zudem müssen sich die Anwohner bewusst sein, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zu weiteren Befugnissen führt. Sport- und Spiel auf der Fahrbahn bleiben weiterhin verboten. Die Aufstellung der Verkehrszeichen kann auch nur zu einem scheinbaren Sicherheitsgefühl führen. Ebenso sind die Kontrollmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Grundsätzlich muss auch bedacht werden, dass wesentlich mehr Kinder im Straßenverkehr zu Schaden kommen, wenn sie Mitfahrer in Kraftfahrzeugen sind.
Es ist auch die Verhältnismäßigkeit zu bedenken. Es handelt sich hier um ein reines Wohngebiet mit relativ schmalen Fahrbahnen. An sich müsste sich dabei naturgemäß bereits eine geringere Geschwindigkeit ergeben, insbesondere dann, wenn alle Unterzeichner des Antrags selber langsamer fahren. Die StVO schreibt in § 45 Abs. 9 auch vor, dass Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Diese Umstände sind hier nur schwer erkennbar und im Vergleich zu den bisher abgelehnten Anträgen aus anderen Ortsteilen auch sehr schwer nachzuweisen.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, nach dem für alle abgrenzbaren Wohngebiete, in denen sich keine Durchgangsstraße befindet, eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h gelten soll. Eine Beschilderung würde sich dann erübrigen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nur wirkungsvoll sind, wenn diese auch kontrolliert werden. Eine Ausdehnung der kommunalen Verkehrsüberwachung auf die Kontrolle des fließenden Verkehrs muss deshalb angedacht werden.
Diskussionsverlauf
Der Erste Bürgermeister geht zunächst noch einmal darauf ein, dass durch den Wechsel der Bewertung der Polizei nun auch für die anderen Ortsteile und Straßen, für die bisher Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierung gestellt wurden, Bedarf für eine Überprüfung besteht. Bevor aber generell Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden, soll die Wirkung der Anordnungen auch überprüft werden. Dafür soll vor und nach der Aufstellung von Verkehrszeichen gemessen werden.
Der Gemeinderat diskutiert kontrovers über die Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Anwohnerstraßen. Da sich aber aufgrund der Stellungnahme der Polizeiinspektion Brannenburg nun auch ein Ermessensspielraum der Gemeinde für die Anwendung der StVO ergibt, einigt man sich auf folgende Vorgehensweise:
Zunächst wird im betroffen Gebiet eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die von der PI Brannenburg vorgeschlagene Tempo-30-Zone wird zunächst versuchsweise für die Dauer eines Jahres angeordnet und beschildert. Während dieser Zeit werden wieder verdeckte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Mit den Ergebnissen der Messung wird der Erfolg der Maßnahme überprüft, sodass Rückschlüsse für weiteren Handlungsbedarf in anderen Wohngebieten gezogen werden können.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Anordnung einer Zone mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h für das Gebiet zwischen Auerbachstraße (von der Sudelfeldstraße herkommend) sowie die Sonnenstraße, Ganghoferstr. und Ludwig-Thoma-Str.) jeweils von der Bad-Trißl-Straße her) zunächst probeweise für die Dauer eines Jahres zu. Durch Messungen vor der Aufstellung der Verkehrszeichen und während der Versuchsphase wird die Wirkung der Maßnahme überprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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02. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Örtliche Rechnungsprüfung 2021
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Stephan Bruhn gibt bekannt, dass die örtliche Prüfung für das Jahr 2021 abgeschlossen ist. Die Prüfungsberichte 2021 liegen für alle Mitglieder des Gemeinderates ab Mittwoch, 1. März 2023, wie folgt zur Einsicht bereit:
Prüfungsbericht 2021 der Gemeinde in der Gemeindeverwaltung im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 16 (Kämmerei), Prüfungsbericht 2021 der Gemeindewerke in den Gemeindewerken, Kranzhornstraße 2, 83080 Oberaudorf.
Eltviller Erklärung zur Arbeit der Kommunen
Bundesweit haben zahlreiche kleinere Kommunen des ländlichen Raumes, dabei federführend die Stadt Zwiesel, eine Erklärung verfasst, in der sie bei der Bundesregierung auf die Entwicklung einer Agenda 2030 hinweisen. Dabei werden 17 Nachhaltigkeitsziele definiert, die im kommunalen Aufgabenbereich liegen und für deren Umsetzung den Gemeinden mehr Verantwortungsbefugnisse zugestanden werden müssen.
Diskussionsverlauf
Vorstellung der Kieferer Tafel
Träger der Tafel Kiefersfelden-Oberaudorf ist die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Kiefersfelden-Oberaudorf. Als Vertreter stellt Herr Hans Hanusch die sog. Kieferer Tafel vor.
Herr Hanusch führt aus, dass die Tafel bereits seit 15 Jahren besteht. Sie ist im Sinne der Wohltätigkeit als gemeinnützig anerkannt und wird ausschließlich durch ca. 35 ehrenamtliche Helfer betrieben. Die Tafel versorgt pro Woche 120 bis 150 bedürftige Personen mit Lebensmitteln. Der berechtigte Personenkreis muss nachweisen, dass er für die Tafel aufgrund geringen Einkommens bezugsberechtigt ist. So darf beispielsweise das monatliche Einkommen einer Einzelperson 935 €, das einer vierköpfigen Familie 1970 € nicht übersteigen. Diese Beträge entsprechen den Leistungen der staatlichen Grundsicherung (Bürgergeld).
Der bedürftige Personenkreis besteht derzeit zum Großteil als Flüchtlingen und Asylsuchenden. Etwa die Hälfte der Bezugsberechtigten lebt derzeit im Gemeindegebiet Oberaudorf. Sie werden durch die evang. Kirchengemeinde wöchentlich zur Tafel gefahren. Für einen großen Teil der muslimischen Bedürftigen werden spezielle Lebensmittelpakete zusammengestellt (kein Schweinefleisch und nur Weißbrot).
Herr Hanusch berichtet, dass der Betrieb der Tafel zu erheblichen Kosten führt. Die Räumlichkeiten und auch die Betriebskosten (Strom, Wasser, Abfallentsorgung) werden derzeit vollständig von der Gemeinde Kiefersfelden getragen. Hans Hanusch würde sich deshalb wünschen, dass sich die Gemeinde Oberaudorf an diesen Kosten beteiligt und die Hälfte der Betriebskosten an die Gemeinde Kiefersfelden erstattet.
Er behauptet in diesem Zusammenhang, dass eine Anfrage des Bürgermeisters aus Kiefersfelden bereits durch den Bürgermeister von Oberaudorf abgelehnt wurde. Dieser Aussage widerspricht der Erste Bürgermeister Matthias Bernhardt nachdrücklich und spricht aus, dass er keine Anfrage dieser Art aus Kiefersfelden erhalten hat.
Der Erste Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Hanusch und den Mitarbeitern der Tafel für die wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Er weist aber darauf hin, dass für die Verpflegung von Flüchtlingen und Asylbewerben von staatlicher Seite gesorgt werden muss und diese Aufgabe jetzt nicht an die ehrenamtlichen Tafeln weitergereicht werden darf.
Im Gemeinderat besteht mehrheitlich die Meinung, dass mögliche Zuwendungen der Gemeinde Oberaudorf an die Tafel aber direkt für Leistungen der Lebensmittelhilfe zugedacht werden sollen. Ein gegenseitiges Aufrechnen über Unterstützungsleistungen der Gemeinde Oberaudorf und Kiefersfelden für gebietsübergreifende, gemeinnützige Institutionen ist nicht zielführend.
Fazit über die Parkraumüberwachung
GR Rechenauer regt an, nach Ablauf der Wintersaison einen Erfahrungsaustausch über das erste Halbjahr der Parkraumüberwachung mit den maßgebenden Akteuren durchzuführen. Die Verwaltung wird eine entsprechende Besprechung organisieren.
Datenstand vom 15.03.2023 09:26 Uhr