Datum: 07.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.01.2023
3 Antrag auf Vorbescheid zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerbunker sowie Einbau einer Ferienwohnung in den landwirtschaftlichen Teil des Anwesens Vorderfahrenberg, Fahrenberg 3, Fl.Nr. 1339, Gemarkung Niederaudorf
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses, Bad-Trißl-Str. 16, Fl.Nr. 301/2, Gemarkung Oberaudorf
5 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 - 6 Wohneinheiten, Sudelfeldstr. 39, Fl.Nr. 272/2 (TF), Gemarkung Oberaudorf
6 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Bestandsgebäudes, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf
7 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohneinheit als Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Im Kramerfeld 7, Fl.Nr. 51/1, Gemarkung Niederaudorf
8 Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Ferienhaus, Oberfeldweg 28, Fl.Nr. 128/2, Gemarkung Oberaudorf
9 Bauantrag zur Errichtung eines Carports, Sportsplatzstr. 16, Fl.Nr. 602/12, Gemarkung Oberaudorf
10 Bauantrag zu Umbau, Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes, Bad-Trißl-Str. 57, Fl.Nr. 263/1, Gemarkung Oberaudorf
11 Bauantrag zum Abriss eines Balkons und Schaffung eines zusätzlichen Treppenhauses in das OG, Alpenweg 22, Fl.Nr. 63/3, Gemarkung Niederaudorf
12 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Blumenweg 6, Fl.Nr. 978/19, Gemarkung Niederaudorf
13 Bauantrag zum Anbau eines Wohnraums und eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162, Gemarkung Oberaudorf
14 Bauantrag zu Teilabbruch und Teil-Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie Umbau und Sanierung des Bestands, Kranzhornstr. 31, Fl.Nr. 351/20, Gemarkung Oberaudorf
15 Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge auf Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf; Verlängerung der Genehmigung
16 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 24 Fliesenarbeiten
17 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 25 Bodenbelagsarbeiten
18 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 07.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Ein-wände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten Sitzung ist im TOP 09 wie folgt zu ändern

Die örtliche Kirche will das Kirchengebäude in Zukunft nicht kaufen, jedoch für kirchliche Hochfest etc. nutzen. 

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 17.01.2023 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerbunker sowie Einbau einer Ferienwohnung in den landwirtschaftlichen Teil des Anwesens Vorderfahrenberg, Fahrenberg 3, Fl.Nr. 1339, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im landwirtschaftlichen nord-westlichen Teil des Anwesens Vorderfahrenberg soll im EG eine Hackschnitzelheizung mit Lagerbunker entstehen. Im OG ist der Einbau einer Ferienwohnung mit entsprechender Treppe ins EG geplant, ein Teil des landwirtschaftlichen Gebäudeteils soll weiterhin als Stall bestehen bleiben. Eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. Im vorliegenden Vorbescheid soll grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit hauptsächlich der Ferienwohnung abgeklärt werden. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses, Bad-Trißl-Str. 16, Fl.Nr. 301/2, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid sieht vor: 
  • auf dem westlichen Teil des Grundstückes Bad-Trißl-Str. 16 ein Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 10,50 m x 8 m
  • nordseitig angebaut eine Doppelgarage mit den Außenabmessung 6 m x 6 m
  • seitliche Wandhöhe 5,50 m 
  • die Zufahrt zum bestehenden Wohnhaus ist bereits vorhanden und erfolgt über die Bad-Trißl-Straße

Der Antrag auf Vorbescheid ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 43 „Am Heimfeld“. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird gefragt, ob evtl. ein Geh- und Fahrtrecht über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 300, Baugebiet „Am Heimfeld“ für die Grundstücke Bad-Trißl-Str. 16 und 14 besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, dies abzuklären. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 - 6 Wohneinheiten, Sudelfeldstr. 39, Fl.Nr. 272/2 (TF), Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid sieht vor: 
  • Abbruch des bestehenden westlichen Wohnhauses
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 – 6 Wohneinheiten
  • Außenabmessungen 15,99 m x 9,5 m, seitliche Wandhöhe 7,38 m
  • 6 Stellplätze 

Folgende Fragen zum Vorbescheid werden gestellt:

  1. Ist das o.g. Bauvorhaben mit den im Lageplan und Schnitt eingezeichneten Ausmaßen bauplanungsrechtlich zulässig?
  2. Ist ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 6 Wohneinheiten genehmigungsfähig?
  3. Wir bitten auch um Prüfung der Abstandsflächen: Werden hinsichtlich der Abstandsflächenregeln alle Voraussetzungen erfüllt? (Abstandsflächen wurden lt. Abstandsflächensatzung der Gemeinde Oberaudorf berechnet)
  4. Ist es erlaubt, auf dem Satteldach 2 Schleppgauben mit einer Länge von jeweils ca. 3,50 m zu errichten?
  5. Können je nach Stellplatzberechnung bis zu zwei PKW-Stellplätze abgelöst werden?
  6. Sind je nach Stellplatzberechnung Duplex-Stellplätze und/oder Duplex-Garagen zulässig?
  7. Sind vor Duplex-Stellplätzen 1,5m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend?

Zu Punkt 1 und 2: Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und die Genehmigungsfähigkeit ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Die Verwaltung sieht die Einfügung sowohl in Bezug auf die Höhe der umliegenden Gebäude als auch in Bezug auf das Verhältnis Freifläche zu Grundfläche als nicht gegeben:

Seitliche Wandhöhe geplantes Gebäude:         7,38 m
Seitliche Wandhöhe Nachbargebäude        :        westlich 6,73 m
                                                       Östlich 4,26 m
                                                       Südlich 6,71 m 

Das geplante Gebäude stellt sich als das höchstes in Bezug auf die umliegende Bebauung dar. 

Verhältnis Grundfläche/Freifläche siehe beil. Lageplan, hier stellt sich die im Vergleich zur Nachbarbebauung verbleibende Freifläche als sehr gering dar. 

Zu Punkt 3: Die Prüfung der Abstandsflächen liegt im Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörde.

Zu Punkt 4: Die geplanten Gauben entsprechen in ihrer Ausführung der Ortsgestaltungssatzung.

Zu Punkt 5: Die Ablöse von Stellplätzen ist vom Gemeinderat zu entscheiden.

Zu Punkt 6 und 7: Fragen zu Duplex-Garagen bzw. Duplexstellplätzen sind, da nicht in der Garagen- und Stellplatzsatzung geregelt, im Gremium zu entscheiden. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert das geplante Bauvorhaben. Bürgermeister Matthias Bernhard informiert über die Einfügung nach § 34 BauGB in Bezug auf die Gebäudehöhen und die Freiflächen, vor allem aber über den sich ergebenden Aufschaukel-Effekt der Gebäude-Höhen, wenn einmal begonnen wird, einem im Vergleich zur Umgebungsbebauung höherem Gebäude das Einvernehmen zu erteilen. Es beginnt eine Diskussion vor allem über das Für und Wider von Duplex-Garagen, deren Zweckmäßigkeit in Frage gestellt wird. Evtl. ist, da hier Regelungsbedarf besteht, die Garagen- und Stellplatzsatzung anzupassen. Letztendlich herrscht im Gremium Einigkeit darüber, dass sich das geplante Gebäude weder in der Höhe noch im Verhältnis von Grundfläche zu verbleibender Freifläche in die Umgebungsbebauung einfügt.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Bestandsgebäudes, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bestehende Bestandsgebäude Hoffeldring 6 soll westlich und östlich erweitert werden. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“. Da durch die geplante Erweiterung die Baugrenzen überschritten werden, ist ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Ein entsprechender Antrag liegt mit Begründung bei. 
Die Genehmigungsbehörde teilt auf Nachfrage mit, dass, sofern eine Befreiung überhaupt in Betracht gezogen werden kann (die Grundzüge der Planung werden unbestreitbar berührt), dann nach § 31 Abs. 3 BauGB. Nachdem dies aber eine sehr gründliche Prüfung voraussetzt, wird empfohlen, das Vorhaben im Rahmen eines förmlichen Vorbescheidsverfahrens klären zu lassen.
Auszug § 31 Abs. 3 BauGB: 
(3) In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a bestimmt ist, kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Von Satz 1 kann nur bis zum Ende der Geltungsdauer der Rechtsverordnung nach § 201a Gebrauch gemacht werden. 
Die Gemeinde Oberaudorf liegt gemäß Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 07.09.2022 in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201 a BauGB. 
Die Verwaltung schlägt vor, evtl. Nachverdichtungen auf Basis einer Bauleitplanung umzusetzen und somit grundsätzlich die Entscheidung den Gemeinderat treffen zu lassen und nicht in Form von Befreiungen von Festsetzungen, welche u.a. auch im Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörde liegen.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert den Vorbescheid und die dafür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Bürgermeister Matthias Bernhardt erklärt, dass bei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das Landratsamt die Zustimmung erteilen muss. Er schlägt vor, dass Festlegungen in Bebauungsplänen bzw. beantragte Befreiungen/Abweichungen grundsätzlich in der Gemeinde, sprich vom Gemeinderat, entschieden werden und die Gemeinde damit auch die Planungshoheit behält bzw. Bebauungspläne auch neu gestalten kann. 
 

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohneinheit als Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Im Kramerfeld 7, Fl.Nr. 51/1, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben liegt ein Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim (BG-2019-215) vom 08.05.2019 zur Errichtung einer Wohneinheit als Anbau an ein best. Wohnhaus vor. Die Bauherren beantragten fristgereicht mit Schreiben vom 05.01.2023 an das Landratsamt Rosenheim die Verlängerung der Baugenehmigung. Die Beurteilung erfolgte nach § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung). An den Beurteilungskriterien hat sich seitdem nichts verändert. Der zu verlängernde Bauantrag sieht zur Schaffung einer neuen Wohneinheit, den westseitigen Anbau eines zweigeschossigen Gebäudes mit Satteldach an das bestehende Wohnhaus und westseitigen Carport sowie, als Verbindungsbau, einen erdgeschossigen Wintergarten vor. Die Einfügung nach § 34 BauGB ist gegeben. Die neu entstehenden Stellplätze entsprechen sowohl in der Anzahl als auch in der Situierung der Garagen- und Stellplatzverordnung. Im Hinblick auf eine evtl. Teilung des Grundstückes sind die jeweiligen Stellplätze den Wohneinheiten zuzuordnen und dinglich zu sichern.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Ferienhaus, Oberfeldweg 28, Fl.Nr. 128/2, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 03.12.2021 wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Nebengebäude sowie PKW-Stellplatz genehmigt (BG-2021-4049). Der nun vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung des mittlerweile fertig gestellten Wohnhauses in ein Ferienhaus vor, bauliche Änderung sind nicht geplant, Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung sind vorhanden Das Haus liegt im Innenbereich im Allgemeinen Wohngebiet, dort sind Ferienwohnungen ausnahmsweise zulässig, es bedarf einer Ausnahme von § 4 Abs. 3 BauNVO. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern. 
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kern-gebiet“, § 3 Abs. 1: Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Laut Abs. 3 darf die erhaltungs-satzungsrechtliche Genehmigung der Errichtung baulicher Anlagen nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird (§ 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
In Anbetracht der Mietsituation vor Ort ist eine Umwandlung von Wohnnutzung in ein Ferienhaus nicht möglich. Die Gemeinde Oberaudorf liegt gemäß Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 07.09.2022 in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201 a BauGB.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, weshalb im umgekehrten Fall einige Anträge auf Wohnnutzung einer Ferienwohnung keine Genehmigung erhielten, erwidert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass in diesen Fällen immer eine dingliche Sicherung als Ferienwohnung der Knackpunkt war. Es wird betont, dass das Gebäude als Wohnhaus genehmigt wurde und dass einige Familien in Oberaudorf bekannt sind, die so ein Objekt zur Wohnnutzung suchen. 

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme betreffend § 4 Abs. 3 BauNVO wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung wird nicht erteilt. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zur Errichtung eines Carports, Sportsplatzstr. 16, Fl.Nr. 602/12, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach einer längeren Vorgeschichte und der Einstellung des Baus durch die Genehmigungsbehörde liegt nun ein Bauantrag zur Errichtung des Carports im nördlichen Teil des Grundstücks Sportplatzstr. 16 vor:

  • Außenabmessung 9 m x 3,68 m
  • Mittlere Wandhöhe 2,73 m
  • Lage zwischen Hauptgebäude und Grundstücksgrenze (jeweils direkt)
  • Dachform: das bestehende Dach des Hauptgebäudes wird verlängert

Die nun eingereichte Planung entspricht sowohl der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zu Umbau, Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes, Bad-Trißl-Str. 57, Fl.Nr. 263/1, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Bad-Trißl-Str. 57 soll umgebaut, erweitert und saniert werden:
  • Anhebung Kniestock 
  • Errichtung von 2 Standgiebeln mit Balkon
  • Schaffung einer 3. Wohneinheit
  • Teilsanierung des Gebäudes
  • Seitliche Wandhöhe Bestand: 6,10 m
  • Seitliche Wandhöhe geplant: 7,10 m

Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der geforderte Einfügenachweis bezieht sich nur auf das Gebäude Bad-Trißl-Str. 54 mit einer seitlichen Wandhöhe von 6,76 m. Die seitlichen Wandhöhen der beiden Nachbargebäude: 
  • Fl.Nr. 264/2 (Am Lärchhang 1): 5,10 m
  • Fl.Nr. 263/2 (Graf-Pückler-Str. 9): 5,45 m 
Die Verwaltung sieht die Einfügung in Bezug auf die Höhe nicht gegeben, da sich das Gebäude nach dem Umbau als das höchste im Vergleich zur Umgebungsbebauung darstellt. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Erweiterung vor und geht auf die Einfügung nach § 34 BauGB ein. Da der Einfügenachweis sich nur auf die Gebäudehöhe von Bad-Trißl-Str 54 bezieht, wurden von der Verwaltung die Höhen der direkt angrenzenden Gebäude ermittelt. Das Gremium schließt sich der Beurteilung der Verwaltung in Bezug auf die Gebäudehöhe an. Aus der Mitte des Gremiums wird noch darauf hingewiesen, dass die Stellplätze auch in Bezug auf Ein- und Ausfahrt funktionieren müssen, dies soll in Zukunft in den Eingabeplänen dargestellt werden.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zum Abriss eines Balkons und Schaffung eines zusätzlichen Treppenhauses in das OG, Alpenweg 22, Fl.Nr. 63/3, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der bestehende ostseitige Balkon soll zur Schaffung eines zusätzlichen Treppenhauses ins OG und Erweiterung eines Zimmers im OG abgerissen werden. Die Wohnungen im OG sollen neu aufgeteilt werden. Es entsteht keine neue Wohneinheit, Stellplätze sind vorhanden.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Blumenweg 6, Fl.Nr. 978/19, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das bestehende erdgeschossige Nebengebäude Blumenweg 6 soll abgebrochen werden, entstehen soll an selber Stelle:

  • ein zweigeschossiges Wohnhaus an selber Stelle
  • seitliche Wandhöhe 5,59 m
  • erdgeschossige Erweiterung nach Süden mit Dachterrasse im OG
  • zwei Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden
  • die überbaute Fläche vergrößert sich durch den Neubau im Vergleich zum bestehenden Gebäude um ca. 17 m²

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Bauantrag zum Anbau eines Wohnraums und eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nordseitig angepultet an das bestehende Wohnhaus soll entstehen:
  • Ein Wohnraum im EG, Außenabmessungen 5,09 m x 5,57 m 
  • Ein Wintergarten im OG 
  • Jeweils ostseitig Balkon bzw. Terasse
  • Nordseitig eine Treppe ins OG

Es entsteht keine neue Wohneinheit. Bezüglich des Glasdaches (Wintergarten) und der Dachform und –neigung ist eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung notwendig.  

Diskussionsverlauf

Im Gremium beginnt eine rege Diskussion darüber, ob hier eine eigenständige Wohneinheit bzw. eine Ferienwohnung entstehen soll oder eine Erweiterung des vorhandenen Wohnraums. Es wird darauf hingewiesen, dass, falls eine touristische Nutzung als Ferienwohnung geplant ist, eine nachträgliche Genehmigung erfolgen muss. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Abweichungen von § 3 Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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14. Bauantrag zu Teilabbruch und Teil-Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie Umbau und Sanierung des Bestands, Kranzhornstr. 31, Fl.Nr. 351/20, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der nördliche Teil des Gebäudes Kranzhornstr. 21 soll abgerissen werden. Entstehend soll an selber Stelle:

  • ein dreigeschossiger Neubau 
  • eine Gaube ostseitig und ein Balkon mit Pultdach 
  • im EG ein Erker
  • je eine Gaube ost- und westseitig im Bestandsbau

Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Für den erforderlichen Abstand zur Straße liegt ein Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung vor. 

Anträge auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung:

  1. Flachdach über dem Erker im EG 
  2. Pultdach mit 7° Dachneigung und geringem Dachüberstand nordseitig im OG
  3. Schleppgauben mit Dachneigung von 7° und Blecheindeckung
  4. Tiefe des Ostbalkons im DG 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand der Eingabepläne die geplante Baumaßnahme.

Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anmerkungen:

  • Bezüglich der Einfahrtsradien der Stellplätze wird bemerkt, dass die Einfahrt nicht funktioniert. 
  • Die 4 Stellplätze vor dem südlichen Bestandsgebäude sollen so nah wie möglich und parallel zur Terrasse angeordnet werden. 
  • Die Dachneigung der Schleppgauben soll, wenn technisch möglich und sinnvoll, auf ca. 10° geändert werden. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung bezüglich des verringerten Abstands zur Straße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Flachdach über dem Erker im EG wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Pultdach über Treppenhaus im OG nordseitig mit einer Dachneigung von 7° und Dachüberstand von 20 cm wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Alois Holzmaier bei Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 5

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Schleppgauben mit Dachneigung von 7° wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Alois Holzmaier bei Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 6

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich der Blecheindeckung der Schleppgauben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Alois Holzmaier nicht anwesend.

Beschluss 7

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Balkon ostseitig im DG tiefer als der Dachüberstand wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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15. Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge auf Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf; Verlängerung der Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Mit Mail vom 13.01.2022 bittet Herr Josef Kurz, die Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis für das Ultraleichtflugzeug Trike, amtl. Kennzeichen D-MCRU auf dem Grundstück Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf als Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufzunehmen. Dies ist bereits der 5. Antrag auf Verlängerung (jeweils um zwei Jahre), die Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge wurde bis 31.12.2022 erteilt. Der Antrag auf Verlängerung ist von Herrn Kurz bei der Regierung von Oberbayern zu stellen, die Gemeinde gibt hier lediglich eine Stellungnahme dazu ab. Bisher wurden keine Beschwerden über den Flugbetrieb bekannt, lt. Bescheid der Regierung von Oberbayern sind pro Jahr höchstens 35 Starts und 35 Landungen durchzuführen. 

Beschluss

Der Bauausschuss steht der weiteren Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis positiv gegenüber. Dies soll dem Antragsteller mittels Beschluss-Auszug mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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16. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 24 Fliesenarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 24 Fliesenarbeiten wurden 9 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
4 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 17.01.2023 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 07.02.2023, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 23.971,80 €        Angebot brutto: 28.526,44 €
Bieter 2:         Angebot netto: 26.162,80 €        Angebot brutto: 31.133,73 €
Bieter 3:         Angebot netto: 27.066,20  €        Angebot brutto: 32.208,78 €

Berechnet waren am 25.01.2022: brutto 41.269,20 €

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt erklärt den Hintergrund des Unterschieds zu dem  im Januar 2022 berechneten Preis. Aufgrund von Wegfall von Wandfliesen ergab sich eine Reduzierung der Gesamtfläche.  

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 24 Fliesenarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 1 mit einer Angebots-Summe von € 28.526,44 brutto vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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17. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Gewerk 25 Bodenbelagsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 17

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen für das Gewerk 25 Bodenbelagsarbeiten wurden 5 leistungsfähige Firmen angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbekundung).
3 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 17.01.2023 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 07.02.2023, spätestens 16:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabefrist gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein.  
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. 
Bieter 1:         Angebot netto: 37.982,80-- €        Angebot brutto: 45.199,53 €
Bieter 2:         Angebot netto: 31.545,40 €        Angebot brutto: 37.539,03 €
Bieter 3:         Angebot netto: 31.636,50 €        Angebot brutto: 37.647,44 €
Berechnet waren am 25.01.2022: brutto 60.065,25 €

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt die Bemusterung der Bodenbeläge. Die reduzierte Angebotssumme ergibt sich aus dem Wegfall der ursprünglich in der Kostenberechnung aufgeführten Treppenbeläge. Diese wurden separat als Gewerk Holzbelagsarbeiten an einen Schreiner vergeben.  

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten zum Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur Kita-Erweiterung werden an den Bieter Nr. 2 mit einer Angebots-Summe von 37.539,03 € brutto vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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18. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö informativ 18

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium informiert der Bürgermeister, dass das tägliche Abholen des Mittagessens von der Petö-Schule für den Kindergarten super funktioniert. 
Der Bürgermeister teilt mit, dass in Sachen Umnutzung Weber an der Wand nochmal Gespräche mit dem Eigentümer stattfinden werden. 

Datenstand vom 29.03.2023 09:11 Uhr