Datum: 28.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2023
3 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Am Heimfeld"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung
4 Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung
5 Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Rosenheimer Straße 116"; erweiterter Geltungsbereich
6 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns
7 Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
8 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
9 Entlastung des 1. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
10 Änderung der Gemeindegrenze zwischen Oberaudorf und Kiefersfelden im Bereich Gießenbach-Schmidalm
11 Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges für den Bauhof
12 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder, bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, sodass sie auch von den Zuhörern verstanden werden können.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister stellt einen Antrag nach Geschäftsordnung, dass TOP 4, BBP Heimfeld, nicht behandelt wird, da keine vollständigen Unterlagen vorliegen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Am Heimfeld"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet ,,Am Heimfeld" gefasst. Grund der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Neu-Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Am Heimfeld" zur Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen. Mit der neuen Art der Nutzung „Allgemeines Wohngebiet" (gem. § 4 BauNVO) muss die bisherige Nutzungsdarstellung im Flächennutzungsplan von Fläche für den Gemeinbedarf Soziale Zwecke in WA (Allgemeines Wohngebiet) geändert werden. Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die baurechtlichen Voraussetzungen zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Am Heimfeld" geschaffen, die zusammen im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst die Fläche des Grundstückes mit der Flurnummer 300. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.11.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.09.2022, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, hat in der Zeit vom 14.11.2022 bis 16.12.2022 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2023 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungs-planes in der neuen Planfassung vom 24.01.2023 hat in der Zeit vom 08.02.2023 bis 13.03.2023 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.01.2023 hat vom 02.02.2023 bis 13.03.2023 stattgefunden. Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 43 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange:
Von 28 Stellen ging kein Rücklauf ein.
11 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 4 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.  
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

04        Bayerischer Bauernverband vom 28.02.2023
Grundsätzlich bestehen keine Einwände. 
Jedoch sollte im Beschrieb der möglichen Emissionen und Immissionen (Lärm und Geruch) aus der angrenzenden Landwirtschaft hingewiesen werden.
Abwägung
Im Umweltbericht unter Kapitel 3.3.6 wird bereits auf die „ortsüblichen Immissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung auf den umliegenden Flächen“ eingegangen. Ein entsprechender Hinweis ist auch im Bebauungsplan enthalten. Ein Änderungsbedarf ergibt sich durch die Stellungnahme damit nicht.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend
Ja
Nein
16
16
0

28        Landratsamt Rosenheim, SG Brandschutz vom 08.02.2023
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle hat sich zur vorherigen Fassung nichts Gravierendes geändert und zusätzlich werden die Belange des Brandschutzes grundsätzlich schon in Ihrem „Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 43 „Am Heimfeld“ (Punkt 4.6 Rettungswege und Löschwasserversorgung) in der Fassung vom 24.01.2022 angeschnitten. 
Wir verweisen hiermit auf unsere Stellungnahme vom 22.11.22 und würden es begrüßen, zu einem späteren Zeitpunkt/Planungsstand noch einmal einbezogen zu werden. 
Abwägung
Nachdem das Flächennutzungsplanverfahren nunmehr abgeschlossen werden soll, erfolgt eine weitere Beteiligung des Sachgebiets dann im Rahmen der Ausführungsplanung / Baugenehmigung.


Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend
Ja
Nein
16
16
0

35        Landratsamt Rosenheim, SG Wasserrecht vom 10.03.2023
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit: 
Auf die Einwendungen des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim im Schreiben vom 15.02.2023 wird Bezug genommen. 
Abwägung
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim bezieht sich auf den Bebauungsplan. Es wird auf die Abwägung an dieser Stelle verwiesen. 
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird lediglich die Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für Gemeinbedarf in ein Allgemeines Wohngebiet geändert. Dadurch ergibt sich für das Schutzgut Wasser keine wesentliche Änderung (vgl. auch Angaben im Umweltbericht). 
Bezüglich der im Rahmen der Bebauungsplanung seitens des WWA angemerkten noch ausstehenden Nachweis eines Entwässerungskonzepts für die privaten und öffentlichen Grundstücke wurde bereits eine Untersuchung beauftragt, die der Abwägung des Bebauungsplans beigelegt wird. Nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro (Ing. Büro ROPLAN GbR Rosenheim) ist nach überschlägigen Ermittlungen eine Versickerung auch im Bereich der westlichen Grundstücke mit Tiefgarage mittels Rigolen möglich. 
Auf Flächennutzungsplanebene sind mit Ausnahme der Ortsrandeingrünung keine „innere Durchgrünung“ und auch keine innere Erschließung dargestellt, um eine ausreichende Flexibilität auf Bebauungsplanebene zu behalten. Entsprechende Flächen sind, wie auch in anderen Bauflächen in der Darstellung des „Allgemeinen Wohngebiets“ inkludiert. 
Nachdem grundsätzlich sickerfähige Böden vorliegen und konkrete Maßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanung möglich sind, wird an der vorliegenden Planung festgehalten. 
Bezüglich der im Rahmen der Stellungnahme des WWA noch angesprochenen Auffüllungen werden die notwendigen Hinweise zur fachgerechten Entsorgung sowie zur Versickerung in diesen belasteten Bereichen in den Bebauungsplan übernommen.
Weitere Punkte wie die Vermeidung von Gefahren durch schnell abfließendes Oberflächenwasser sowie die Lage im Risikogebiet sind im Rahmen der Bebauungsplanung zu prüfen und entsprechend festzusetzen. Im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung ist dazu bereits eine Erläuterung unter dem Kapitel 3.3.3 Schutzgut Wasser enthalten. In der Plandarstellung der Flächennutzungsplanänderung kann innerhalb des Geltungsbereichs die Risikokulisse ergänzt werden.
Beschluss:
In der Planzeichnung wird innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung die Lage des Risikogebiets für Überschwemmungen (HQ Extrem) ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend
Ja
Nein
16
16
0

36        Regierung von Oberbayern, vom 08.02.2023
Auf die Stellungnahme vom 05.12.2022 wird verwiesen.
Abwägung durch die Gemeinde
Laut Auszug aus der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wurden die untere Naturschutz- und die untere Bauaufsichtsbehörde sowie das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim am Verfahren beteiligt. Das Wasserwirtschaftsamt gab keine Stellungnahme ab. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat sich zu den von uns genannten Punkten bzgl. Ortsbild nicht geäußert. Die untere Naturschutzbehörde hat mehrere Hinweise zu einer verbesserten Ortsrandeingrünung gegeben. 
Ergebnis 
Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplan Nr. 43 stehen bei einer ausreichenden Gewichtung der Belange des Orts- und Landschaftsbilds auch in der Fassung vom 24.01.2023 den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.
Abwägung
Eine Planänderung ist durch die Stellungnahme der Regierung nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.


Abstimmungsergebnis:
Anwesend
Ja
Nein
16
16
0

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister trug die Abwägungen vor. Dazu anstehende Fragen wurden beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 28.03.2023, samt Anlagen. Der Gemeinderat stellt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Heimfeld“ fest. 
Die angeführten Ergänzungen werden, soweit notwendig, eingearbeitet. Eine Änderung des Planentwurfs i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich. Die Verwaltung legt die Flächennutzungsplanänderung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung (gemäß § 6 Abs. 1 BauGB) vor.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die beauftragten Ingenieurbüros konnte leider wegen starkem Termindruck die zur Abwägung erforderlichen Unterlagen noch nicht bereitstellen. Dieser Tagesordnungspunkt muss auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt werden.

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5. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Rosenheimer Straße 116"; erweiterter Geltungsbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022 wurde die Aufstellung der Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Rosenheimer Str. 116 beschlossen. Gemäß Beschluss hat sich der Geltungsbereich an den äußeren Grenzen der Bestandsgebäude zu orientieren. Nun liegt ein Schreiben vom 08.02.2023 vor, in dem darum gebeten wird, den festgesetzten Geltungsbereich nach Osten zu erweitern. Gründe hierfür sind:
  • Schaffung weiterer notwendiger Stellplätze 
  • Schaffung einer Wendemöglichkeit
  • Lagermöglichkeit von Hackgut

Diskussionsverlauf

Nach genauer Betrachtung der neuen Planungen und der Auswirkungen auf die Flächenausweisung sieht der Gemeinderat den Erweiterungsantrag als gerechtfertigt an. Der Zweck für die Lagerfläche für eine Hackschnitzelheizung muss aber erfüllt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Erweiterung des Geltungsbereiches einverstanden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 wurde im Werkausschuss am 10.11.2022 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Jahresabschluss vorbehaltlich der erfolgreichen Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG sowie vorbehaltlich der erfolgreichen örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Form festzustellen und den Jah-resüberschuss in Höhe von 89.566,91 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2021 der Gemeindewerke wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2021 bestellt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 10.11.2022 bis 19.12.2022.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2021, welcher erstmals von der Steuerkanzlei Dr. Storg GmbH erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. 
Erweitert wurde der Prüfauftrag aufgrund einer Festlegung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern auf Grundlage von § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hiernach hat der Eigenbetrieb nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten für die Elektrizitätsverteilung zu führen und einen Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Die Prüfung dieses Tätigkeitsabschlusses Elektrizitätsverteilung wurde vom Wirtschaftsprüfer in einen separaten Prüfungsbericht zusammengefasst.
Im Prüfbericht wird darauf hingewiesen, dass die Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses Elektrizitätsverteilung nicht eingehalten wurden: „Nach Ziffer 5 des Feststellungsbeschlusses hat die Einreichung des Prüfungsberichtes sowie des separaten Prüfungsberichtes bis zum Ablauf einer Frist von acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen. Diese Frist wurde aufgrund des Krisenjahre (Corona, Energiekrise) und des Steuerberaterwechsels nicht eingehalten. Aus diesem Grund konnte auch die sechsmonatige Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 25 Abs. 1 EBV nicht eingehalten werden.“ 
Darüber hinaus führte die Abschlussprüfung zu keinen Beanstandungen.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier und Frau Patrizia Kaiser im Zeitraum vom 08.11.2022 - 18.11.2022. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des RPA, Stephan Bruhn, trägt den Prüfungsbericht in zusammengefasster Version vor und empfiehlt, der Feststellung zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a)        den geprüften Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.877.551,65 € und einem Jahresüberschuss von 89.566,91 € festzustellen und
b)        den Jahresüberschuss von 89.566,91 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 6 „Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns“.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Erläuterungen zu TOP 6 werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung (hier: Werkleiter Hubert Paul) für den Jahresabschluss 2021 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 25.01.2022 bekanntgegeben (Art. 102 Abs. 2 GO). An die Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an, die bis zum 31.12.2022 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 103 GO in der Zeit vom 02.11. bis 07.11.2022 vorgenommen, die Jahresrechnung 2021 geprüft und das Ergebnis festgestellt. Der Jahresrechnung waren u.a. die nach § 77 Abs. 2 KommHV vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt (u.a. Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht und ein Rechenschaftsbericht). Der hierzu verfasste Prüfungsbericht vom 28.02.2023 lag in der Kämmerei ab 01.03.2023 zur Einsichtnahme bereit. Dies wurde den Mitgliedern des Gemeinderates in der öffentlichen GR-Sitzung am 28.02.2023 unter Verschiedenes bekanntgegeben.
Bericht Stephan Bruhn:
Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderatsmitglied Bruhn, gab den Prüfungsbericht 2021 über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 bekannt und erläuterte die einzelnen Prüfungspunkte und Feststellungen. 
Die örtliche Prüfung ergab demnach keinen Anlass zur Beanstandung. Kleinere Beanstandungen wurden direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern geklärt. Die Bücher wurden sehr sorgfältig geführt. Insgesamt ist es erfreulich, dass die Ausgaben gesenkt und die Einnahmen gesteigert werden konnten. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung 2021 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2023 die Jahresrechnung 2021 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der RPA empfiehlt dem Gemeinderat (lt. RPA-Beschluss vom 28.02.2023), die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 12.302.465,49 € und im Vermögenshaushalt von 11.630.878,09 € gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Die Sitzungsleitung wird an den Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier übertragen.

Der Vorsitzende des RPA, Stephan Bruhn, trägt eine zusammengefasste Version des Prüfungsberichts vor und empfiehlt dem Gemeinderat, der Feststellung der Jahresrechnung zuzustimmen.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:



Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (VWH)
12.302.465,49 €
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH)
11.630.878,09 €
Gesamthaushalt VWH und VMH
23.933.343,58 €

Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 2.430.370,25 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.558.765,02 €.

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Entlastung des 1. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt ist als Leiter der Gemeindeverwaltung (Art. 46 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung – GO) wegen persönlicher Beteiligung nach § 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2021 ausgeschlossen. Demnach übergibt der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt die Sitzungsleitung für diesen TOP an seinen Stellvertreter, Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier (Art. 39 Abs. 1 GO).
Über die Entlastung der Jahresrechnung 2021 hat der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung zeitnah, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2023 zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2021 vorliegt und diese durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden ist. Beide Voraussetzungen sind erfüllt (siehe u.a. vorherige TOP Nr. 8 “Feststellung der Jahresrechnung 2021“). Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Diskussionsverlauf

Der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier verweist auf den TOP 8 und bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Finanzwirtschaft. Er empfiehlt dem Gemeinderat die Entlastung des Ersten Bürgermeisters.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf erteilt dem Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt als Leiter der Gemeindeverwaltung Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Änderung der Gemeindegrenze zwischen Oberaudorf und Kiefersfelden im Bereich Gießenbach-Schmidalm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bei Vermessungsarbeiten aufgrund eines privaten Rechtsgeschäfts wurde festgestellt, dass die Gemeindegrenze zwischen Oberaudorf und Kiefersfelden in Bereich des Gießenbachs, Nähe der Schmidalm, unregelmäßig und in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar verläuft. Insbesondere springt die Grenze zwischen dem südlich gelegenen Bachbett und davon nördlich gelegenen Wirtschaftsweg mehrfach hin und her, wodurch die Zuständigkeiten für die Gewässer- bzw. Wegeunterhaltung nicht klar geregelt werden können. 

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat nun vorgeschlagen, im Rahmen der Vermessungsarbeiten den Grenzverlauf zu bereinigen. Er würde dann an der Kante zum Bachbett verlaufen und dadurch auch in der Örtlichkeit deutlich erkennbar sein. 

Es handelt sich ausschließlich um Grundstücke in privatem Grundbesitz, die Interessen der Gemeinde werden nicht berührt, Nachteile sind nicht erkennbar. Die Änderungen würden 2851 m² zu Gunsten der Gesamtfläche der Gemeinde Kiefersfelden ergeben. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Grenzbereinigung.

Mit der Grenzänderung geht einher, dass das Ortsrecht der abgebenden Gebietskörperschaft in den betroffenen Grundstücken außer Kraft tritt und das Ortsrecht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft tritt. Für die Wirksamkeit der Grenzänderung und den Wechsel des geltenden Ortsrechts ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Sachbearbeiter beantwortet noch einige Verständnisfragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Oberaudorf und Kiefersfelden im Bereich des Gießenbaches, entsprechend der dafür vorgelegten Fortführungsnachweise und dem damit verbundenen Übergang des Ortsrechts zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Ersatzbeschaffung für Kommunalkampaktfahrzeug dringend notwendig
Der Sachverhalt wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.03.2023 im TOP 5, Verschiedenes; Bekanntgaben bereits öffentlich behandelt. Um das unmittelbare Interesse für das Vorführfahrzeug anzumelden wurde auch der Finanzausschuss in der Sitzung am 16.03.2023 unterrichtet.
Beim Bauhof muss dringend das Kompaktkommunalfahrzeug Bokimobil ausgetauscht werden, da es aufgrund ständig anfallender Reparaturen nicht mehr zuverlässig und wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Fahrzeug wurde 2009 in Dienst gestellt, die laufenden Reparaturkosten sind erheblich.
Der Hersteller hat nun ein Vorführfahrzeug angeboten, dass gegenüber einer Neubeschaffung einen erheblichen Preisnachlass bietet. Allerdings müsste die Kaufzusage rasch erfolgen, da sonst ein anderer Kunde den Vorzug erhalten könnte. 
Da der Kaufpreis deutlich über 100.000 Euro beträgt, liegt die Zuständigkeit für die Auftragsvergabe beim Gemeinderat. Mit dem Vorführfahrzeug könnten alle vorhandenen Anbaugeräte (Kehrmaschine, Schneepflug, Streugerät und Mulcher) weiterverwendet werden. Gleichzeitig wurde auch ein vergleichbares Angebot eines anderen Herstellers angefordert.
Preisübersicht:
Bokimobil HY 1252, Vorführgerät, netto                        114.880 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                    8.000 €
Kassenwirksamer Preis                                                 106.880 €, zzgl. MwSt.

Bokimobil H 140, Neufahrzeug, netto                                134.880 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                    8.000 €
Kassenwirksamer Preis                                                126.880 €, zzgl. MwSt.

Hansa Geräteträger APZ 1003, Neufahrzeug, netto                126.940 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                    4.500 €
Kassenwirksamer Preis                                                122.440 €

Das Altgerät wird von beiden KFZ Mechanikern des Bauhofs als nicht mehr zuverlässig bewertet. Bei den Neuanschaffungen müsste mit erheblichen Lieferzeiten gerechnet werden.
Nach Rücksprache mit der Bauhofleitung empfiehlt die Verwaltung, den Kauf des angebotenen Vorführgerätes Bokimobil. Der Finanzausschuss hat die Zustimmung für eine Kaufzusage befürwortet. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, als Ersatzbeschaffung für den Bauhof den Kauf eines Kommunalfahrzeugs Bokimobil HY 1252, Vorführgerät, zum Preis von 106.880,--Euro, netto zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö informativ 12

Sachverhalt

Durchlass Dorfbach im Bereich zwischen Marienplatz und Florianistraße
Bei der aktuellen Brückenprüfung hat sich ergeben, dass der Durchlass im genannten Bereich sehr schadhaft ist. Besonders auf Höhe des jetzigen Parkplatzes für das Seebacher Haus scheint die Überdeckelung nicht mehr tragfähig zu sein. Die Unterhaltslast für den eingehausten Bachlauf liegt bei der Gemeinde.

Der betroffene Teil des Parkplatzes muss daher zunächst abgesperrt werden. Die Ertüchtigung des Bauwerks wird eingehend untersucht. 

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr