Datum: 18.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.03.2023
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 - 8 Wohneinheiten, eines Fahrradschuppens und eines Mülltonnenhauses sowie Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Bahnhofallee 6, Fl.Nr. 348/7, Gemarkung Oberaudorf
4 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses im Zuge der General- und energetischen Sanierung, Schweinberg 2, Fl.Nr. 654/51, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses, Schweinberg 2, Fl.Nr. 654/51, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zum Neubau eines Hackschnitzellagers sowie Einbau eines Heizraums und eines Hackschnitzelbunkers, Antritt 1, Fl.Nr. 1454, Gemarkung Niederaudorf
7 Bauantrag zur Errichtung einer Außentreppe sowie einem weiteren Ausgang am bestehenden Bergheim, Lechen 3, Fl.Nr. 1032, Gemarkung Oberaudorf
8 Antrag auf Nutzungsänderung mit Teilumbau eines bestehenden MVZ in Therapiezentrum, betreutes Wohnen und stillgelegte Bereiche, Sankt-Josef-Spital-Str. 6, Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberaudorf
9 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Wall, Fl.Nr. 1220, Gemarkung Niederaudorf
10 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Auerbachstr. 6, Fl.Nr. 305/14, Gemarkung Oberaudorf
11 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Ferienwohnhauses, Laurentiusstr. 16, Fl.Nr. 229/20, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Erteilung einer Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO
12 Bau eines Carports, Herbststr. 15, Fl.Nr. 309/9, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 6 "Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße"
13 Wegebauvorhaben Rückeweg Rahmgschöss; Stellungnahme der Gemeinde
14 Wegebauvorhaben Rückeweg Kohlstatt; Stellungnahme der Gemeinde
15 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Ein-wände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 07.03.2023 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 - 8 Wohneinheiten, eines Fahrradschuppens und eines Mülltonnenhauses sowie Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Bahnhofallee 6, Fl.Nr. 348/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der genannte Antrag auf Vorbescheid sieht vor:

  • Abbruch des bestehenden Mehrfamilienhauses
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses, Außenabmessungen 22 m x 11,50 m, seitliche Wandhöhe ca. 6,90 m
  • Schaffung von 12 Stellplätzen
  • Schaffung eines Fahrradschuppens sowie eines Kinderspielplatzes (ca. 40 m²)

Folgende Fragen zum Vorbescheid werden gestellt: 

  1. Ist das o.g. Bauvorhaben mit den im Lageplan und Schnitt eingezeichneten Ausmaßen bauplanungsrechtlich zulässig?
  2. Ist ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 8 Wohneinheiten genehmigungsfähig?
  3. Wir bitten auch um Prüfung der Abstandsflächen. 
Werden hinsichtlich der Abstandsflächenregeln alle Voraussetzungen erfüllt?
(Abstandsflächen wurden It. Abstandsflächensatzung der Gemeinde Oberaudorf berechnet)
  1. Ist es erlaubt auf dem Satteldach die im Lageplan und Schnitt eingezeichneten Schleppgauben zu errichten?

Zu 1.: Die Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB, die Verwaltung sieht die Einfügung gegeben.

Zu 2.: Die Anzahl der Wohneinheiten hängt maßgebend von der Anzahl der lt. Garagen- und Stellplatzsatzung zu schaffenden Stellplätze ab und kann daher nicht abschließend beantwortet werden.  

Zu 3.: Die Prüfung der Abstandsflächen (Bauordnungsrecht) erfolgt über die Genehmigungsbehörde. Es besteht eine örtliche Satzung über abweichende Abstandsflächentiefe.  

Zu 4.: Die geplanten Schleppdachgauben entsprechen gemäß Planung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Entwicklung aus der Dachfläche und symmetrischer Anordnung.
Hinweis: Die dargestellten Stellplätze entsprechen hinsichtlich der Anordnung den örtlichen Satzungen.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt anhand der Vorbescheidsplanung das Bauvorhaben vor. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert darüber, dass das Gebäude ca. 20 cm höher als das südlich gelegene Referenzgebäude geplant ist sowie eine ca. 10 m² höhere Grundfläche aufweisen wird und merkt an, dass nach Ansicht der Verwaltung die Einfügung in die Umgebungsbebauung trotzdem gegeben ist. 

Aus dem Gremium kommen folgende Fragen und Hinweise:

  • Auf die Frage, ob die Stellplätze funktionieren, wird Auskunft gegeben, dass im Bauantrag die jeweiligen Radien und Schleppkurven darzustellen sind. 
  • Es erfolgt der Hinweis auf dringend benötigten Wohnraum, der hier geschaffen wird.
  • Der Bürgermeister stellt klar, dass bei Vorliegen des Bauantrages besonders auf die Gestaltung der Fassade geachtet werden muss. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses im Zuge der General- und energetischen Sanierung, Schweinberg 2, Fl.Nr. 654/51, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das auf dem Grundstück Schweinberg 2 bestehende eingeschossige Gebäude soll im Zuge der Sanierung erweitert werden:
  • Entfernung des Daches und einiger Wände im EG
  • Neuerrichtung eines OG (Aufstockung)

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, die Erschließung ist gesichert. Es besteht keine landwirtschaftliche Privilegierung. Nach Ansicht der Verwaltung ist auch eine Beurteilung nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB (Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen) fraglich, da ein erheblicher Teil des Bestandsgebäudes abgerissen wird. Eine Beurteilung gemäß § 35 BauGB erfolgt letztendlich durch das Landratsamt Rosenheim als Baugenehmigungsbehörde.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhard, dass er das Vorhaben nicht als genehmigungsfähig sieht, da:

1. sich das Gebäude im Außenbereich befindet und
2. ein (Teil-) Abbruch mit anschließender Erweiterung im § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) nicht abgebildet ist.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses, Schweinberg 2, Fl.Nr. 654/51, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Schweinberg 2 (wie TOP 4) soll an der östlichen Grundstücksgrenze ein Gartenhaus mit dem Abmessungen 5,98 m x 4 m, einem Pultdach, Höhe 2,96 m bis 2,25 m errichtet werden:
  • Gemäß Art. 57 Abs. 1 BayBO sind u.a. verfahrensfrei: Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ außer im Außenbereich. Da das Grundstück sich im Außenbereich befindet, ist hier ein Bauantrag notwendig.
  • In den Abstandsflächen sind zulässig: Nebengebäude, kleiner als 9 m, mittlere Wandhöhe weniger als 3 m
  • Das geplante Pultdach sowie die Pappschindeln entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.
Die Erschließung ist gesichert. Es besteht keine landwirtschaftliche Privilegierung. Nach Ansicht der Verwaltung wäre das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (sonstige Vorhaben im Einzelfall im Außenbereich) zu beurteilen, wenn keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt. Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Somit besteht eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Die Beurteilung gemäß § 35 BauGB erfolgt letztendlich durch das Landratsamt Rosenheim als Baugenehmigungsbehörde.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer berichtet Bürgermeister Matthias Bernhardt zum Vergleich über einen zurückliegenden Bauantrag für ein Gartenhäuschen, geplant im Außenbereich jedoch in einem bestehenden Gebäudeverbund, das keine Baugenehmigung erhielt. Im Gremium entwickelt sich eine Diskussion über:
  • in der Vergangenheit entstandene Gebäude im Außenbereich 
  • die Darstellung von Flächen für Landwirtschaft
  • Die evtl. Aufstellung einer Satzung; Voraussetzung ist jedoch ein gewisses Gewicht der vorhandenen Bebauung. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Neubau eines Hackschnitzellagers sowie Einbau eines Heizraums und eines Hackschnitzelbunkers, Antritt 1, Fl.Nr. 1454, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf dem Anwesen Antritt 1 soll entstehen:
  • Ein Hackschnitzellager, Außenabmessungen 13,34 m x 4,80 m, mit Heizraum und Hackschnitzelbunker
  • Das Gebäude soll auf den bestehenden Fahrsilo-Wänden, die aus Stahlbeton bestehen, errichtet werden.
  • Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung einer Außentreppe sowie einem weiteren Ausgang am bestehenden Bergheim, Lechen 3, Fl.Nr. 1032, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das 1942 erbaute Bergheim Lechen 3 soll wie folgt brandschutzertüchtigt werden, u.a. durch Anbau von Fluchttreppen:
  • Errichtung einer Außentreppe vom bestehenden Balkon OG auf Gelände EG
  • Neusituierung und Einbau einiger Innentüren
  • Teilabbruch Wand
  • Errichtung einer Außentreppe von EG auf Gelände zwischen EG und KG 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Nutzungsänderung mit Teilumbau eines bestehenden MVZ in Therapiezentrum, betreutes Wohnen und stillgelegte Bereiche, Sankt-Josef-Spital-Str. 6, Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorliegender Antrag zu Nutzungsänderung und Teilumbau des bestehenden MVZ sieht vor: 

  • Im EG Nutzungsänderung und Teilumbau des MVZ in Therapieräume und Stilllegung einiger Bereiche
  • Im OG Nutzungsänderung in betreutes Wohnen als Teilbereich des Alten- und Pflegezentrums
  • Im DG Nutzungsänderung in Therapiezentrum 
  • Im KG Bestand medizinisches Versorgungszentrum:  in Teilbereichen stillgelegt bzw. Nutzungsänderung in Technik/Heizung für Therapiezentrum, betreutes Wohnen und Alten- und Pflegeheim  
  • Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung sind vorhanden
  • äußerliche Um- und Anbauten finden nicht statt. 

Eine Bestätigung hinsichtlich des Nachweises der Standsicherheit im Zuge der geplanten Nutzungsänderung liegt vor. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Maßnahmen in den einzelnen Geschossen vor. Das Gremium wird auf Nachfrage darüber informiert, dass sowohl die Art der Nutzung der Therapieräume im DG sowie der stillgelegten Bereiche in Zukunft noch ungewiss ist. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Wall, Fl.Nr. 1220, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zum o.g. Bauantrag liegt ein mit Datum 25.04.2018 genehmigter Vorbescheid sowie eine Ergänzung (nach Verlängerung) mit entsprechenden naturschutzrechtlichen Auflagen vor. Der jetzige Bauantrag entspricht diesem Vorbescheid nicht, vor allem der Gesamteindruck der Fassadengestaltung widerspricht dem genehmigten Vorbescheid. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1220, Gemarkung Niederaudorf soll entstehen: 

  • ein in Hanglage errichtetes Wohnhaus
  • Außenabmessungen 8 m x 15 m
  • seitliche Wandhöhe 5,48 m bis 8,41 m
  • mit 3 Wohneinheiten
  • östlich angeordnete Garage, das Garagendach ist als Dachterrasse geplant
  • 6 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen
  • Geplant ist die Zufahrt über Grundstück Fl.Nr. 1223/1, auf das ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten Fl.Nr. 1220 eingetragen sein muss. 

Das geplante Flachdach auf der Garage entspricht nicht § 5 der Ortsgestaltungssatzung, ein entsprechender Antrag auf Ausnahme liegt nicht vor. Zudem sieht die Verwaltung einen Widerspruch zu § 1 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich des Gesamteindrucks des geplanten Gebäudes: 

„(3) Maßgeblich ist dabei die Wahrung einer gestalterischen Ordnung und die Verhinderung einer, durch individuelle, sich nicht in den Gesamteindruck der Bebauung einfügende Gestaltungen bedingte, Unordnung des Ortsbildes. Dies steht dem Ziel der Wahrung einer homogenen, voralpenländischen Ortsprägung entgegen.“

Nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim liegt der Ortsteil Wall in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB. Ob die im Bescheid des Landratsamtes festgelegten Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz erfüllt sind, liegt im Prüfumfang der Genehmigungsbehörde. 

Diskussionsverlauf

Einleitend betont Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass das geplante Gebäude § 1 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung widerspricht. Im Gremium beginnt eine rege Diskussion über das geplante Gebäude. Letztendlich ist man sich einig, dass sich der Baustil und die Fassadengestaltung des Wohnhauses absolut nicht in das Ortsbild von Wall einfügt; vor allem auch im Hinblick auf die Situierung direkt hinter der denkmalgeschützten Kirche. Der Bürgermeister schlägt vor, evtl. mit dem Bauwerber direkt das Gespräch zu suchen.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Auerbachstr. 6, Fl.Nr. 305/14, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück Auerbachstr. 6 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“. Geplant ist:

  • Abbruch des bestehenden Gebäudes
  • Errichtung eines 2-geschossigen Wohngebäudes an selber Stelle
  • Errichtung einer nordseitigen Garage

Da das geplante Gebäude geringfügig von den im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen abweicht, liegt ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A. Punkt 2 des Bebauungsplans vor. 

Zu den nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen in Bezug auf die Situierung von Solarzellen liegt ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Punkt 29.2.4 - Dachaufbauten - des Bebauungsplans vor. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt die bestehenden Baugrenzen und die beantragte Abweichung. Bürgermeister Matthias Bernhardt merkt an, dass hier die Baugrenze nicht vergrößert sondern nur deren Geometrie unter Einhaltung der festgesetzten Grundfläche geändert werden soll. Eine Vergrößerung der Baugrenze würde eine Bebauungsplanänderung notwendig machen. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Befreiung von der Festsetzung A. Punkt 2 bezüglich der abweichenden Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Einer Befreiung von der Festsetzung Punkt 29.2.4 bezüglich der Situierung der Solarzellen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Ferienwohnhauses, Laurentiusstr. 16, Fl.Nr. 229/20, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Erteilung einer Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 22.11.2022 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Ferienwohnhauses behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In dem hier bestehenden allgemeinen Wohngebiet sind nicht störende Gewerbebetriebe gemäß BauNVO nur ausnahmsweise zulässig. Nun verlangt das Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 15.12.2022 die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer Ausnahme für die Nutzung als nicht störender Gewerbebetrieb (Ferienwohnung). Der entsprechende Antrag liegt mit folgender Begründung vor: „Bei beantragter Nutzung als Ferienwohnung ist davon auszugehen, dass sie als nicht störend einzustufen ist. In unmittelbarer Nähe befindet sich das „Bergschlössl“ mit vorwiegender Nutzung als Ferienwohnheim.“  

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahme  von § 4 Abs. 3 BauNVO wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Bau eines Carports, Herbststr. 15, Fl.Nr. 309/9, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 6 "Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Herbststr. 15 ist im südlichen Bereich anstelle des Behelfscarports die Errichtung eines neuen Carports geplant, Abmessung 6 m x 6 m, Pultdach Höhe ca. 2,10 m bis 2,60 m mit integrierten Photovoltaikmodulen. 

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 6 „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“ in der im Jahr 2017 neu aufgestellten Teilfläche „Herbststraße“. Gemäß Art. 57 BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m² verfahrensfrei. Da sich das Vorhaben jedoch innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes befindet und außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Über Befreiungen von Festsetzungen entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde. Bisher wurden in diesem Bebauungsplangebiet keine Befreiungen zugelassen.  Dies wurde bei der Neuaufstellung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6 vom Gemeinderat beschlossen. Da der Bauausschuss nicht ermächtigt ist, von einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates abzuweichen, empfiehlt der Bauausschuss, diesen Antrag im Gemeinderat zu behandeln, um evtl. zukünftige sinnvolle Befreiungen im begrenzten Maße zuzulassen. 

Diskussionsverlauf

Eingangs erklärt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer das Vorhaben sowie Vorgehen bei der beantragten isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und betont, dass hier, als zusätzliche Voraussetzung zur Zustimmung durch die Gemeinde, alle Nachbarunterschriften vorliegen müssen. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert das Gremium über die in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung des Gemeinderates, im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 6, Neuaufstellung Teilfläche „Herbststraße“ keinerlei Befreiungen zuzulassen. Demzufolge kann das Gremium hier keine Zustimmung erteilen und der Antrag soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates behandelt werden. 

Beschluss 1

  1. Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“ zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Herbststr. 15 wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Das Gremium empfiehlt, den vorliegenden Antrag im Gemeinderat zu behandeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Wegebauvorhaben Rückeweg Rahmgschöss; Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö informativ 13

Sachverhalt

Mit Datum 19.02.2023 liegt der Gemeinde ein Bauentwurf sowie Kartenmaterial zum Wegebauvorhaben Rückeweg Rahmgschöss mit der Bitte um Stellungnahme der Gemeinde vor. Der Antragsteller ist Bauträger und beteiligter Waldbesitzer. Die Wegebaumaßnahme dient der gesicherten ganzjährigen Erschließung eines rund 16 ha großen Bergwaldkomplexes am Nordhang des Schwarzenbergs. Der geplante Rückeweg verläuft auf einer Teilstrecke auf einer bereits vorhandenen Wegetrasse, welche jedoch aufgrund ihres Zustandes keine ganzjährige Befahrung zulässt. Es sind keine gemeindlichen Flächen betroffen.

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Oberaudorf besteht Einverständnis mit der geplanten Wegebaumaßnahme, öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Verlauf des Rückeweges ist teilweise identisch mit einem ausgewiesenen Wanderweg. Die Nutzung als Wanderweg muss weiterhin gewährleistet werden. Dies soll dem Antragsteller mittels Beschlussauszug mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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14. Wegebauvorhaben Rückeweg Kohlstatt; Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö informativ 14

Sachverhalt

Es liegt der Gemeinde ein Bauentwurf sowie Kartenmaterial zum Wegebauvorhaben Rückeweg Kohlstatt mit der Bitte um Stellungnahme der Gemeinde vor. Der Antragsteller ist Bauträger und beteiligter Waldbesitzer. Die Erschließungsmaßnahme dient der Bewirtschaftung eines rund 40 ha großen Bergwaldkomplexes. Der geplante Rückeweg verläuft auf fast der gesamten Strecke auf einer bereits vorhandenen, alten Wegetrasse. Dieser Weg ist in seinem jetzigen Zustand nicht mit Forstmaschinen befahrbar und soll ausgebaut bzw. an geltende Standards angepasst werden. Die Gemeinde Oberaudorf ist mit Fl.Nr. 821, Gemarkung Oberaudorf betroffen. 

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Oberaudorf besteht Einverständnis mit der geplanten Wegebaumaßnahme, öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Verlauf des Rückeweges ist teilweise identisch mit einem ausgewiesenen Wanderweg. Die Nutzung als Wanderweg muss weiterhin gewährleistet werden. Dies soll dem Antragsteller mittels Beschlussauszug mitgeteilt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.04.2023 ö informativ 15

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhard informiert auf die Frage aus dem Gremium nach dem massiven Holzeinschlag auf dem Grundstück Ecke westlich Staatsstraße/Auerbach, dass die Gemeinde hier nicht involviert war. 

Datenstand vom 08.05.2023 09:19 Uhr