Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2023
3 Bürgerbegehren "Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld"; Abstimmung über Zulässigkeit gem Art. 18a Gemeindeordnung
4 Beschaffung eines Fahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf; Auftragsvergabe
5 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder, bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, sodass sie auch von den Zuhörern verstanden werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.04.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.04.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bürgerbegehren "Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld"; Abstimmung über Zulässigkeit gem Art. 18a Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an den Beratungen und der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Am 25.04.2023 wurden dem Bürgermeister von der Bürgerinitiative „Für a lebendigs Audorf“ für ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner Feld“ 85 Unterschriftslisten mit insgesamt 697 Unterschriften übergeben.
Gemäß Art. 18 a Abs.6 der Gemeindeordnung muss ein Bürgerbegehren für seine Wirksamkeit in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner von mindestens 10 v.H. der Gemeindebürger (=Wahlberechtigte) unterschieben sein. Das waren zum Stichtag in Oberaudorf 429 Personen.
Anhand des durch die Gemeindeverwaltung angelegten Verzeichnisses, in dem die Wahlberechtigten der Gemeinde zum Einreichungstag aufgelistet sind, wurde überprüft, ob die einzelnen Unterschriften für die Unterzeichnung gültig sind. 
Danach wurden 613 Unterschriften als gültig bewertet, 84 Unterschriften waren ungültig. Damit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl erreicht.
Dem Bürgerbegehren liegt folgende Fragestellung zugrunde:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Oberaudorf die Planung für ein Baugebiet zur Ansiedlung eines Super- und Drogeriemarktes auf dem „Gschwendtner-Feld“ stoppt und stattdessen die Alternative einer Neu-Ansiedlung bzw. Umbau/Ausbau solcher Märkte im bereits bestehenden angrenzenden Gewerbegebiet verfolgt?“ 
Als Überschrift und Kurztext wurde angegeben: Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld. 
Nach Einreichung der Unterschriftslisten wurde die Fragestellung an das Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt. Die Rechtsaufsicht sieht hier durchaus das Problem einer verknüpften Fragestellung, hält diese aber für noch zulässig, da es sich bei beiden Fragen im Substrat um dieselbe Thematik handelt (Kopplungsverbot, bzw. alternativer Fragestellung). 
Der Bayerische Gemeindetag sieht zumindest im zweiten Teil der Fragestellung die hohe Wahrscheinlichkeit einer sog. Unmöglichkeit. Die Neuansiedlung bzw. der Um- und Ausbau von bestehenden Märkten kann der Gemeinderat nicht verfolgen. Dies wäre formaljuristisch nur möglich, wenn die Gemeinde im Besitz der jeweiligen 
Liegenschaften wäre. Nach Rücksprache erkennt auch die Rechtsaufsicht dieses Problem und sieht es als bedenklich an, dass dem Bürger vermittelt wird, dass z.B. die Durchsetzung von Um- bzw. Ausbauten im Regelungsbereich der Gemeinde liegen. Dies ist aber nicht der Fall. Allerdings wird in der Zusammenschau der Fragen angenommen, dass die Zielsetzung im Allgemeinen verständlich sein müsste und dass eine juristische Beurteilung durch das Verwaltungsgericht in die eine oder andere Richtung ausgehen könnte. 
Die Verwaltung ist im Übrigen an einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht interessiert. Es wird daher angeregt, nach dem heutigen Beschluss, mit der Bürgerinitiative über die betroffenen Formulierungen ins Vernehmen zu treten und eine Modifikation der Aussage in dem Sinne herbeizuführen, dass die Gemeinde am Ende auch eine Umsetzung darstellen kann. 
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat. 
Stellt der Gemeinderat die Zulässigkeit fest, hat dies zur Folge, dass die bereits seit dem Jahr 2020 eingeleitete Bauleitplanung in Form der dritten Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtner Feld“ gestoppt werden müsste und dem Begehren entgegenstehende Entscheidungen bis zur Durchführung eines Bürgerentscheides nicht mehr getroffen werden dürfen.
In Folge muss dann innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dieser hat ähnliche Fristenregelungen und Durchführungsvorschriften, wie sie für Wahlen gelten. Eine Vorlaufzeit von drei Monaten nach Beschluss des tatsächlichen Gegenstands ist notwendig. Die Verwaltung muss dann umfangreiche Vorbereitungen treffen und schließlich an einem Sonntag eine öffentliche Abstimmung in Wahllokalen durchführen, Briefwahlmöglichkeit muss ebenfalls gewährleistet werden. Die Kosten für eine solche Abstimmung sind nicht unerheblich und dürften bei separater Durchführung bei ca. 20.000 Euro liegen.
Das Fristende zur Durchführung des Entscheides würde in diesem Fall sehr ungünstig auf Sonntag den 20. August, also mitten in die Hauptferienzeit, fallen. Es gibt daher die Möglichkeit, sich mit der Bürgerinitiative auf einen anderen Termin innerhalb weiterer drei Monate zu verständigen. Aus Gründen der Arbeits- und Kostenersparnis würde sich hier der Sonntag am achten Oktober anbieten, an dem auch die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern stattfinden. Die Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten könnten somit sehr effektiv und sparsam parallel ablaufen.
Schließlich soll der Gemeinderat auch beschließen, ob dem Bürgerbegehren ein eigener Bürgerentscheid (sog. Ratsbegehren) beiseitezustellen ist. So kann die Verwaltung die bisher getätigten Überlegungen und Arbeitsschritte transparent darstellen. Es wird dadurch auch transparent dargestellt, wie sich die Überlegungen des Rates entwickelt haben und wie die städtebaulichen Ziele des Rates bisher ausgearbeitet wurden. 
Im Ergebnis hätten die stimmberichtigten Bürgerinnen und Bürger dann in aller Transparenz die Möglichkeit, sich die bisherigen Planungen des Rates und die der Bürgerinitiative parallel anzusehen und dann fundamentiert eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu treffen. 

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Michael Mermigkas meldet sich zu Wort und bemängelt, dass die Beschlussvorschläge zu diesem TOP nicht vorab im Ratsinformationssystem einsehbar waren und deshalb eine Vorbereitung zur Debatte und Abstimmung anscheinend erschwert werden sollte. Der Bürgermeister entgegnet, dass die Verwaltung nicht verpflichtet ist, Beschlussvorschläge vorzulegen und er sich erst kurzfristig zur Ausfertigung eines Vorschlags entschieden habe. Schließlich sei von der Bürgerinitiative erst zwei Tage vor der Sitzung noch ein Schreiben zu diesem Thema an alle Gemeinderatsmitglieder ergangen.

In der nachfolgenden Debatte wird zunächst wieder konträr über das Vorhaben am Gschwendtner Feld diskutiert. Dann geht die Beratung in die Richtung, ob dem Bürgerbegehren auch eine Fragestellung, in der die Sichtweise der Mehrheit des Gemeinderats abgebildet werden soll, entgegengestellt wird (Ratsbegehren). Hier bildet sich mehrheitlich die Meinung, dass eine Abstimmung mit einer Gegenüberstellung der Ziele der Bürgerinitiative und denen des Gemeinderats in einem Bürgerentscheid die größtmögliche Mitbestimmungsmöglichkeit für die Wählerinnen und Wähler in Oberaudorf darstellt.

Zur Klärung noch offener Fragen bezüglich der Fragestellung der Bürgerinitiative sowie zur Terminierung des Bürgerentscheids soll sich der Bürgermeister mit der Bürgerinitiative rechtzeitig in Verbindung setzen.

Trotz starker unterschiedlicher Auffassungen bekennt sich der gesamte Gemeinderat zu einer für die Ortsgemeinschaft konstruktiven und demokratischen Vorgehensweise, um Spaltungen der Bevölkerung zu vermeiden.

Der Bürgermeister greift lenkend in die Debatte ein und erinnert daran, dass nun über die Vorgabe des Tagesordnungspunkts, und zwar über die Zulassung des Bürgerbegehrens zu entscheiden ist. Das Gemeinderatsmitglied Michael Mermigkas bitte darum, keine Beschlussvorschläge zu konstruieren, mit denen mehrere einzelne Entscheidungen zusammengefasst werden. Im konkreten Fall soll der Beschlussvorschlag 2 aufgeteilt werden. Diesem Anliegen kommt das Gremium nach und es erfolgt die Abstimmung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck bei diesem Tagesordnungspunkt von den Beratungen und dem Beschluss auszuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat hält das Bürgerbegehren für zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Unabhängig davon beinhaltet der zweite Teil der Fragestellung Bestandteile, die eine Unmöglichkeit erkennen lassen. D.h. der Gemeinderat könnte die Punkte im Rahmen eines erfolgreichen Bürgerentscheids nicht umsetzen. Der Bürgermeister wird daher zusätzlich beauftragt, mit der Bürgerinitiative wegen einer Anpassung dieses Textteils ins Gespräch zu treten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ratsbegehren parallel zum Bürgerentscheid vorzubereiten. Das Ratsbegehren soll gleichzeitig mit dem Bürgerbegehren zur Abstimmung gebracht werden. In nächster Sitzung des Gemeinderates legt die Verwaltung eine ausformulierte Version des Ratsbegehrens vor, über die dann abschließend diskutiert wird. Dazu ist vorher der Termin für den Bürgerentscheid mit der Bürgerinitiative abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Beschaffung eines Fahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Fahrzeugkonzept der Gemeinde Oberaudorf für ihre beiden Feuerwehren aus dem Jahr 2012 sieht für die Feuerwehr Oberaudorf die Ersatzbeschaffung des bisherigen Löschgruppenfahrzeuges aus dem Jahr 1999 vor.

Mit Beschluss vom 29.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, das Ausschreibungsverfahren für das HLF 20 einzuleiten.

Die Ausschreibung wurde von der Gemeindeverwaltung, Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung, erstellt und gemäß VOL/A europaweit als Vorführfahrzeug ausgeschrieben.

Der Bescheid auf Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien der Reg. v. Obb. in Höhe von 125.000,00 Euro liegt vor. Die Auszahlung erfolgt nach der ordnungsgemäßen Abnahme der Kreisbrandinspektion Rosenheim.

Da das Fahrzeug als Vorführer ausgeschrieben wurde, erfolgte die Einteilung in nur einem Fachlos, zusammen für das Fahrgestell und den feuerwehrtechnischen Aufbau. Die Beladung kann größtenteils aus dem bisherigen Fahrzeug übernommen werden.

Insgesamt haben 8 Bieter die Ausschreibungsunterlagen über das elektronische Vergabe-Informationssystem subreport heruntergeladen.

1 Bieter hat hierzu ein den Ausschreibungskriterien entsprechendes, gültiges Angebot abgegeben.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird nachgefragt, warum nur ein Bieter ein Angebot abgegeben hat. Es wird auch eine gewisse Enttäuschung geäußert, dass der Preisnachlass für ein Vorführfahrzeug doch sehr gering ausfällt. Die Verwaltung bestätigt aber, dass die öffentliche Ausschreibung für das Fahrzeug vorschriftsgemäß erfolgt ist und die Gemeinde auch an das Angebot gebunden ist, wenn nur ein Bieter abgegeben hat. Zudem habe man sich auch bei der Kreisbrandinspektion versichert, ob der Angebotspreis im üblichen Rahmen liegt. Es wurde bestätigt, dass sich das abgegebene Angebot eher im niedrigen Preisbereich befindet. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe für den Auftrag über ein Feuerwehrfahrzeug HLF 20 gemäß der Durchführung der Ausschreibung, an den Bieter Nummer 1 zu vergeben. Das alte Löschgruppenfahrzeug soll danach zum Höchstgebot veräußert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Modernisierung der Straßenbeleuchtung
Im Nachgang zu den Beratungen im Ortsentwicklungsausschuss wurde nun das Konzept zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung abschließend fertiggestellt und zur Umsetzung gegeben. Danach werden die bereits vorhandenen digitalen Leuchten in der Rosenheimer- und Bad-Trißl-Straße noch einmal an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und entsprechend umgebaut. Das Konzept sieht verschiedene Abdimmungen je nach Verkehrsbedeutung der Straßen vor, für Nebenstraßen und Wege auch bewegungsabhängig.

Einweihung des neuen Erler Innsteges:
Die offizielle Eröffnung des Erler Innsteges findet am Freitag, 02.06.2023 ab 13:00 Uhr statt. Die Feierlichkeiten finden auf der Tiroler Seite statt. Die Gemeinde Oberaudorf beteiligt sich mit Abordnungen der Musikkapelle und des Trachtenvereins Niederaudorf. Es gibt Audorfer Bier. Teilnehmer und Zuschauer sollen die Veranstaltung von unserer Seite aus besuchen.

Bekanntgabe der Genehmigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Dem Gemeinderat wird bekanntgegeben, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde Oberaudorf für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich Haushaltsplan mit Anlagen mit Schreiben vom 10.05.2023 durch das Landratsamt Rosenheim rechtsaufsichtlich genehmigt wurde. Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass die Haushaltslage 2023 als angespannt und der finanzielle Spielraum als ungünstig zu bewerten ist. Demnach ist dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung und der Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten (Art. 62 GO) besondere Bedeutung beizumessen. Der Gemeinderat nimmt die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 zur Kenntnis.
Nahversorgermarkt – „Oberaudorfer Dorfmarkt“ 
Am Freitag dem 07.07.2023 findet zu ersten Mal am Kurpark/Feuerhausplatz der „Oberaudorfer Dorfmarkt“ statt. Dieser Markt wurde nach umfangreichen Vorbereitungen durch die Tourist-Info organisiert. Angeboten werden vorwiegend frische Lebensmittel aus der Region und andere regionale Produkte. 
Der Markt wird künftig ganzjährig jeden ersten Freitag im Monat, von 14.00 bis 18.00 Uhr am Kurpark stattfinden. Sollte sich dieses Modell bewähren, müssen entsprechende Benutzungs- und Gebührenregelungen in die Marktsatzung aufgenommen werden.

Diskussionsverlauf

Zusätzlich zum Sachverhalt wurde bekanntgegeben:

Kloster Reisach:
Es zeichnet sich eine Regelung bezüglich der Nutzung des Kirchengebäudes zwischen dem Freistaat und dem Erzbistum ab. Für eine evtl. Übernahme der Klosteranlage durch die Gemeinde wird eine Kosten- und Wertermittlung von einem Architekturbüro durchgeführt.

Bezüglich eines Vereinshauses gibt es noch keine neuen Fortschritte. Es muss auch zunächst der Förderbescheid nach dem Städtebauförderprogramm abgewartet werden. Die Problematik Benediktsäule wurde auch noch nicht weiter behandelt.

Kindergarten Niederaudorf:
Der Baufortschritt ist planmäßig. Mit der Betriebsaufnahme im neuen KIGA-Jahr wird fest gerechnet.

Mit der Einweihung der Kläranlage wird noch abgewartet, bis die Anlage technisch einwandfrei funktioniert.

Datenstand vom 28.06.2023 07:56 Uhr