Datum: 20.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.05.2023
3 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, Alpenweg 31 und 33, Fl.Nr. 49/38 und 49/39, Gemarkung Niederaudorf
4 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Wintergartens, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zum Anbau einer Wohnung im Obergeschoss auf die bestehende Doppelgarage, Erweiterung im Erdgeschoss um einen Carport sowie Errichtung eines Gartengerätehauses, Rosenheimer Str. 29, Fl.Nr. 313/18, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus auf der bestehenden Garage zur Wohnraumerweiterung, Rosenheimer Str. 59c, Fl.Nr. 313/29, Gemarkung Oberaudorf
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Sonnenstraße, Fl.Nr. 272/15 und 272/11, Gemarkung Oberaudorf
8 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Am Oberfeld, Fl.Nr. 116, Gemarkung Oberaudorf
9 Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses als Ersatzbau, Am Schloßberg 5, Fl.Nr. 170, Gemarkung Oberaudorf
10 Bauantrag zum Neubau eines Dreifamilienhauses, Spitzsteinweg 10, Fl.Nr. 523/13, Gemarkung Oberaudorf
11 Bauantrag zu Abbruch, Neubau und Verlängerung einer Halle mit Buswaschanlage und Busstellplatz, Reisacher Str. 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf
12 Bauantrag zur Nutzungsänderung, zum Anbau und zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes Rosenheimer Str. 24, Fl.Nr. 346/4, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
13 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf Wunsch des Bauherrn wird TOP 8 „Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Am Oberfeld, Fl.Nr. 116, Gemarkung Oberaudorf“ wegen notwendiger Umplanungen in die nächste Sitzung des Bau- und Straßenausschusses verschoben. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 20.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 16.05.2023 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, Alpenweg 31 und 33, Fl.Nr. 49/38 und 49/39, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids ging fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim ein. Der genehmigte Vorbescheid vom 13.07.2012 wurde bereits viermal verlängert Die Verwaltung erläutert anhand eines farbigen Lageplanes M=1:1000 das Vorhaben. Geplant ist der Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit je zwei Vollgeschossen westlich der Rosenheimer Straße. Die Erschließung der Wohnhäuser soll südlich über den Alpenweg erfolgen. Die Beurteilungskriterien haben sich bis heute nicht geändert.

Beschluss

Dem Verlängerungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Wintergartens, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Vorliegender Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung eines ostseitigen Wintergartens in einer vorhandenen Nische mit den Außenabmessungen 4,70 m x ca. 2,80 m mit Pultdach vor. Ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen liegt mit entsprechender Begründung bei. Die Entscheidung hierzu liegt beim Landratsamt. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ befindet und das Bauvorhaben geringfügig die Baugrenzen überschreitet, ist im Zuge des Bauantrags ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Planentwurfs durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass es sich hier um einen alten Bebauungsplan, aber immer noch rechtskräftigen Bebauungsplan handelt. Bei diesen wurde häufig die Baugrenze dicht um das Bestandsgebäude gelegt. Da die Baugrenze hier jedoch nur sehr geringfügig überschritten werden soll, wäre daher ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans positiv zu bewerten.  

Beschluss

Unter der Maßgabe, dass beim Bauantrag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit aussagekräftiger städtebaulicher Begründung gestellt wird und der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen vom Landratsamt genehmigt wird, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Anbau einer Wohnung im Obergeschoss auf die bestehende Doppelgarage, Erweiterung im Erdgeschoss um einen Carport sowie Errichtung eines Gartengerätehauses, Rosenheimer Str. 29, Fl.Nr. 313/18, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem vorliegenden Bauantrag wurde in der Bauausschuss-Sitzung am 16.01.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt, der Genehmigungsbescheid erging mit Datum 12.04.2018. Da 2022 keine Verlängerung beantragt wurde, wird der Bauantrag erneut in seiner ursprünglichen Form gestellt. Die bestehende Garage soll aufgestockt werden, um Wohnraum für eine neue Wohneinheit zu schaffen. In diesem Zuge sollen die bestehenden Garagen um zwei überdachte Stellplätze und einen Müll- und Fahrradraum westseitig erweitert werden. Gleichzeitig ist die Errichtung eines Gartengerätehauses geplant. Das Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück eingehalten werden und die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Der westseitig geplante Balkon entspricht in seiner Größe jedoch nicht § 3 Abs. 7 der 2021 erlassenen Ortsgestaltungssatzung. Dem Bauherrn wurde mitgeteilt, dass sich der Gemeinderat in der Sitzung am 25.04.2023 erneut gegen eine dem vorliegenden Bauantrag entsprechenden Balkongröße ausgesprochen hat. Es liegt ein entsprechender Antrag bzw. Anschreiben des Bauwerbers auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Eingabeplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass der Bauantrag nach § 34 BauGB zu bewerten ist; die Einfügung in die Umgebungsbebauung ist gegeben. Der Bauantrag widerspricht jedoch der Ortsgestaltungssatzung, der Bürgermeister verweist hier auf die Gemeinderatssitzung vom 25.04.2023, in der diese Thematik behandelt und beschlossen wurde. 
Auf den Einwand eines Gremiums-Mitglied, dass Bauwerber durch die Ortsgestaltungssatzung eingeschränkt werden, erwidert der Bürgermeister, dass genügend ältere Gebäude in Oberaudorf eine entsprechende Charakteristik aufweisen und dass bei etwaigen Härtefällen eine Ausnahme erteilt werden kann. Eine homogene Wirkung der Bebauung ist jedoch gewollt; der Gemeinderat hat sich darüber Gedanken gemacht. Auch erfolgt aus der Mitte des Gremiums der Hinweis, dass eine Zustimmung zur hier beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung dem Gleichbehandlungsprinzip, welches ein Anliegen sowohl der Gemeindeverwaltung als auch dem Bauausschuss sein muss, widerspricht. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 der Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus auf der bestehenden Garage zur Wohnraumerweiterung, Rosenheimer Str. 59c, Fl.Nr. 313/29, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf der bestehenden Garage soll zur Wohnraumerweiterung entstehen:

  • ein ostseitiger Anbau mit den Außenabmessung 6,56 m x 7, 12 m
  • mit südseitigem kleinen Balkon
  • das bestehende Dach soll dazu entsprechend verlängert werden
  • Außentreppe auf der Nordseite
  • es entsteht keine weitere Wohneinheit
  • die notwendige Abstandsflächenübernahme des östlichen Nachbarn liegt vor

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Sonnenstraße, Fl.Nr. 272/15 und 272/11, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im nördlichen Teil des Grundstückes soll entstehen:
  • Ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 9,69 m x 11,80 m, seitliche Wandhöhe 5,57 m
  • 2 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung: eine Garage ostseitig und ein Stellplatz nordseitig
  • ostseitig ein Gewächshaus mit den Außenabmessungen 4 m x 3,25 m
  • Die Erschließung erfolgt von der Sudelfeldstraße über den vorhandenen Weg (Fl.Nr. 272/11).

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, ein Einfügenachweis ist den Dokumenten beigefügt. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommt aus der Mitte des Gremiums die Anmerkung, dass die Einfahrtsradien auf jedem Eingabeplan entsprechend darzustellen sind, auch wenn, wie im vorliegenden Fall, ausreichend Platz für die Stellplätze sowie die Zufahrt - wie im Plan eindeutig ersichtlich - zur Verfügung stehen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Am Oberfeld, Fl.Nr. 116, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Dieser TOP wird auf die nächste Sitzung des Bau- und Straßenausschusses verschoben. 

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9. Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses als Ersatzbau, Am Schloßberg 5, Fl.Nr. 170, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das vorhandene Gebäude Am Schloßberg 5 soll abgerissen werden. Als Ersatzbau ist geplant:

  • Neubau eines zweigeschossigen Zweifamilienhauses mit den Außenabmessungen 14,38 m x 10,73 m, seitliche Wandhöhe 7,32 m 
  • eine westlich situierte Garage für 3 Fahrzeuge mit Abstellraum 
  • ein westlich an der Grundstücksgrenze gelegener Stellplatz
  • die Erschließung der Wohnung im OG erfolgt über eine nordöstlich situierte Außentreppe

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Neubau eines Dreifamilienhauses, Spitzsteinweg 10, Fl.Nr. 523/13, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Spitzsteinweg 10 soll das bestehende Wohngebäude abgerissen werden. Entstehen soll:

  • ein dreigeschossiges Dreifamilienhaus mit den Außenabmessungen 10,58 m x 12,31 m, seitliche Wandhöhe 7,14 m
  • ostseitig eine Gaube mit Blechverkleidung/Blechdach
  • 6 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, ein Einfügenachweis bezüglich der Höhen der Nachbargebäude ist den Unterlagen beigefügt, die vorhandene faktische Baulinie wird eingehalten. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Blechdaches der Gaube kann, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023, zugestimmt werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zu Abbruch, Neubau und Verlängerung einer Halle mit Buswaschanlage und Busstellplatz, Reisacher Str. 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Bus-Waschhalle an der Reisacher Str. 2 muss verlängert werden, da die neuen Fahrzeuge etwas länger sind und nicht mehr in die bestehende Halle passen. Geplant ist:

  • Abbruch der bestehenden Halle
  • an selber Stelle Neubau einer (längeren) Halle mit den Außenabmessungen 20,20 m x 10, 60 m, seitliche Wandhöhe 5,83 m
  • Die Halle enthält eine Bus-Waschanlage sowie einen Bus-Stellplatz zur Innenreinigung

Da das Gebiet gemäß Flächennutzungsplan einem Gewerbegebiet im Sinne des § 8  BauNVO entspricht, findet hier die Ortsgestaltungssatzung keine Anwendung.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Eingabeplanung vor. Der Bürgermeister schlägt vor, mit dem Bauherrn das Gespräch zu suchen, um die Halle gefälliger zu gestalten, z.B. durch eine Holzverschalung. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit dem Bauherrn in Verbindung zu setzen und um eine gefällige Außengestaltung der Halle zu bitten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Bauantrag zur Nutzungsänderung, zum Anbau und zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes Rosenheimer Str. 24, Fl.Nr. 346/4, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Vorliegender Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 16.05.2023 behandelt. Da hier aus dem Gremium zu einzelnen Punkten um Rücksprache mit dem Bauherrn bzw. Planänderung gebeten wurde und es auch von Seiten der Genehmigungsbehörde Beanstandungen gab, liegt jetzt eine neue, geänderte Planung vor:
  • Nutzungsänderung des Ladenteils im OG zu einer zusätzlichen Wohneinheit (Nr. 4), hier soll die Erschließung zusätzlich über eine südseitige Treppe erfolgen (unverändert) 
  • Das geplante südseitige Radlager soll unter der neu entstehenden Treppe/Balkon errichtet werden (Grenzanbau nicht möglich). 
  • Erweiterung der EG-Wohnung Nr. 2 im EG südseitig um einen Raum. Es soll ein Blechdach und ein Glasdach entstehen (geplante Terrasse entfällt), für das Blechdach ist eine Ausnahme von § 3 Abs. 5 Ortsgestaltungssatzung notwendig. 
  • Erweiterung der OG-Wohnung Nr. 3 entfällt.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geänderte Planung vor. Bürgermeister Matthias Bernhard betont, dass eine Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung bei Bestandsgebäuden mit entsprechender technischer Begründung genehmigungsfähig ist. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö informativ 13

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben des Bürgermeisters:
  • Das Kneippbecken ist nahezu fertig, die Einweihung ist geplant für den 05.08.2023
  • Der Ausbau der Bad-Trißl-Straße liegt im Zeitplan.
  • In der Rosenheimer Straße werden neue Straßenlaternen installiert.
  • Der Umbau der Alten Schule in Niederaudorf ist kurz vor Fertigstellung, planmäßige Eröffnung ist Anfang September. Da der Bauleiter schwer erkrankt ist, übernimmt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer einen großen Teil der Bauleitung. 

Gremiums-Mitglied Thomas Brandlhuber fragt an, ob der Kostenmehrung bzw. Budgeterweiterung für den Umbau Alte Schule Niederaudorf vom Gemeinderat zugestimmt wurde. Der Gemeinderat hat die Kostenberechnung „Umbau Alte Schule“ in der Januar-Sitzung 2022 freigegeben. Bürgermeister Matthias Bernhardt verweist auf die Kostenschätzung und die Nachträge, die, je nach Höhe, im Bau- und Straßenausschuss bzw. im Gemeinderat genehmigt werden. Zudem sind die in den Haushalt eingestellten Mittel ausschlaggebend. In einer der nächsten Bauausschuss-Sitzungen werden voraussichtlich die aktuellen Kosten vorgestellt. 

Datenstand vom 02.08.2023 15:40 Uhr