Datum: 27.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sachverhalt
Der erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder, bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, sodass sie auch von den Zuhörern verstanden werden können.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Diskussionsverlauf
GR-Mitglied Hans Kloo ist nun ebenfalls anwesend und nimmt an der Abstimmung teil.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung zur erneuten, verkürzten Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sachverhalt
Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Am Heimfeld" beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit der Zweckbestimmung WA (allgemeines Wohngebiet) im Bereich des ,,ehemaligen Hallenfreibadgeländes" an der Bad-Trißl-Straße zur Schaffung dringend benötigten Wohnraumes. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Am Heimfeld" wurde parallel zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.11.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.09.2022 hat in der Zeit vom 14.11.2022 bis 16.12.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.09.2022 hat vom 14.11.2022 bis 16.12.2022 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2023 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes in der neuen Planfassung vom 24.01.2023 hat in der Zeit vom 08.02.2023 bis 13.03.2023 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.01.2023 hat vom 08.02.2023 bis 13.03.2023 stattgefunden.
Nach Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 BauGB eine Planänderung. Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen wurden in eine neue Planfassung mit aufgenommen. Der Gemeinderat beauftragte in der Sitzung am 25.04.2023 die Verwaltung, das Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fortzuführen, d.h. den Planentwurf erneut, jedoch verkürzt auszulegen mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, beschränkte sich die Einholung der Stellungnahmen nur auf die Öffentlichkeit und die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Das Ergebnis dieses verkürzten Verfahrens, bei dem 10 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 4 Stellen ging kein Rücklauf ein.
4 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Seitens der Träger öffentlicher Belange gingen nur zwei Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange:
36 Regierung von Oberbayern, vom 22.05.23
Auf die Stellungnahmen vom 05.12.2022 und 08.02.2023 wird verwiesen.
Die Regierung kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer ausreichenden Gewichtung der Belange des Orts- und Landschaftsbildes auch die Fassung des Bebauungsplans vom 25.04.2023 den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen steht.
ABWÄGUNG
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist durch die Stellungnahme der Regierung nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
41 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vom 22.05.2023
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
Entwässerungskonzept
Auf Grund der vorgelegten Entwässerungskonzeption besteht nun aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzliches Einverständnis mit der Bauleitplanung. Für die Grundstücke 14 bis einschließlich 18 halten wird jedoch weiterhin eine Sicherung der Flächen für die vorgesehene unterirdische Versickerung für erforderlich, um eine konkurrierende Nutzung dieser Flächen (bspw. durch Erdwärmesonde, o.a.) auszuschließen und die ordnungsgemäße Erschließung sicherzustellen!
zu den Hinweisen Nr. 7 Niederschlaqswasser:
In den Hinweisen ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht auf die gültigen rechtlichen Grundlagen und technische Regeln zu verweisen. Satz 2 verweist zudem teilweise auf hier nicht einschlägige technische Regeln (DWA-M102). Wir schlagen von daher vor, Satz 2 beispielsweise wie folgt zu ersetzen:
„Grundsätzlich ist für eine gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde erforderlich. Hierbei sollte das Entwässerungskonzept vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgestimmt werden.
Hierauf kann verzichtet werden, wenn bei Einleitungen in das Grundwasser (Versickerung) die Voraussetzungen der erlaubnisfreien Benutzung im Sinne der NWFreiV (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung) mit TRENGW (Technische Regeln für das zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser) erfüllt sind. Auf die notwendige Vorbehandlung von Niederschlagswasser bei unterirdischer Versickerung, wie Rigolen, wird hingewiesen. Die Anforderungen der einschlägigen technischen Regeln sind einzuhalten (u. a. DWA-A 138, DWA-M 153, DWA-A 117)."
zu den Hinweisen Nr. 9 Bodenbelastungen:
Der letzte Satz in diesem Abschnitt mit dem Verweis auf ,,Feinsandboden" sollte bei der hier vorliegenden Situation durch den im Baugrundgutachten vom 07.02.2023 genannten ,,schlufffreien Kiessand" ersetzt werden, da ansonsten die Sickerfähigkeit der unterirdischen Versickerungsanlage zu stark eingeschränkt wird.
ABWÄGUNG
Entwässerungskonzept
Eine konkrete Festsetzung von Flächen für die Versickerung wird seitens der Gemeinde nicht für erforderlich und sinnvoll gehalten: da derzeit noch nicht klar ist, ob die Tiefgarage in der vollen Größe errichtet wird („Angebots-Bebauungsplan“), könnten neben den im Entwässerungskonzept angesetzten Flächen auch weitere Flächen auf den Grundstücken zur Verfügung stehen. Dem Bauantrag ist ein entsprechendes, schlüssiges Entwässerungskonzept vorzulegen. Da die Flächen im Besitz der Gemeinde sind, kann diese zudem lenkend einwirken.
zu den Hinweisen
Die Hinweise sind wie vom WWA vorgeschlagen redaktionell zu überarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Entwässerungskonzept
Dem Vorschlag, eine Fläche für die Versickerung auf den privaten Flächen entlang der Bad-Trißl-Straße festzusetzen, wird nicht gefolgt.
Hinweise
Die Hinweise werden redaktionell überarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Die Erschließungsplanung für das Baugebiet liegt inzwischen inklusiver Höheplanung vor (vgl. TOP 04). Dabei wurde deutlich, dass in Bezug auf die zulässigen Auffüllungen und Abgrabungen noch Konkretisierungsbedarf in den Festsetzungen notwendig war. Diese wurden daraufhin so angepasst, dass Auffüllungen bzw. auch Abgrabungen so auszuführen sind, dass das zukünftige Gelände der Höhe der Erschließungsstraße entspricht. Eine Auffüllung bis zur OK Fertigfußboden im Erdgeschoss soll so verhindert werden, da in Folge der Stellungnahme des WWA ja extra die Gebäudelage so festgesetzt wurde, dass die Fertigfußbodenhöhe ausreichend oberhalb des zukünftigen Geländes und damit außerhalb der überschwemmungsgefährdeten Bereiche zu liegen kommt.
Um die Anbindung an die Garagen zu optimieren, sind diese auf maximal 10cm oberhalb der Erschließungsstraße im Bereich der Zufahrt zu setzen. Aufschüttungen für die Errichtung eines barrierefreien Hauseingangs sowie einer Terrasse wurden in den Festsetzungen berücksichtigt.
Durch die zulässigen Aufschüttungen werden im Bereich der nordöstlichen und östlichen Grünflächen für die Ortsrandeingrünung Böschungen erforderlich, um an das Bestandsgelände anzubinden. Die Festsetzung zur Ortsrandeingrünung wurde dahingehend konkretisiert, als dass hier ausschließlich Böschungen zulässig sind und keine Stützmauern. Zusammen mit der festgesetzten Bepflanzung wird so ein harmonischer Übergang in die freie Landschaft gewährleistet. Stützmauern bleiben zum Abfangen des Geländes zwischen den Baugrundstücken zulässig. Dies wird zum Beispiel zwischen dem Baufenster 02 und 03 erforderlich oder zum Abfangen von kleinen Geländesprüngen zu den Garagen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt, Bauamtsleiter Rainer Ostermayer sowie die anwesende Architektin Frau Reiser beantworten ausführlich Fragen aus dem Gemeinderat, u.a. betreffend die Tiefgarage, das Entwässerungskonzept, das Niveau der Erschließungsstraße im Bezug zu den geplanten Gebäuden und die Höhe der Auffüllungen, Gefälle und Mauern, angrenzend an die Grenze des Geltungsbereichs, sowie zwischen den einzelnen Grundstücken.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 27.06.2023 mit den bereits eingearbeiteten angeführten Ergänzungen/Änderungen (ohne Planänderung i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Erschließung Baugebiet "Am Heimfeld"; Vorstellung der Planungen durch das beauftragte Ingenieurbüro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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beschließend
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Sachverhalt
Für das neue Baugebiet „Am Heimfeld“ wird eine Erschließungsstraße benötigt. Hierfür wurde in der Sitzung vom 29.03.2022 ein Ingenieurbüro beauftragt, welches heute den Planentwurf mit einer Kostenberechnung dem Gemeinderat präsentiert.
Das Baugebiet „Am Heimfeld“, bestehend aus 18 Baufeldern mit Einfamilien-, Doppel-, Reihen-, Mehrfamilienhäusern und einer Wohnanlage, soll über eine Ringstraße mit allen erforderlichen Sparten erschlossen werden. Es sind mehrere Grünflächen mit Bäumen, teilweise mit integrierten Stellplätzen entlang der Verkehrsfläche angedacht, die beiden Ein- bzw. Ausfahrtsbereiche der neuen Erschließungsstraße sollen in Granitpflaster bzw. wahlweise in Betonpflaster ausgeführt werden, um eine angenehme und verkehrsberuhigende Wirkung für das innenliegende Wohngebiet zu erzielen.
Die Maßnahme soll Mitte Oktober mit den Erdarbeiten beginnen und die Fertigstellung ist bis September 2024 geplant.
Diskussionsverlauf
Fragen aus dem Gremium mit Antworten von Herrn Schollerer bzw. BGM:
- Können die Erschließungskosten auf die Käufer umgelegt werden?
- Ja, sie werden von der Gemeinde zwar vorgestreckt und können dann auf die Käufer umgelegt werden.
- Gesamtkosten für die Erschließung mit Ingenieurleistungen + Nebenkosten?
- Ca. 1,4 Mio. (Betonpflaster ca. 50.000 € günstiger)
- Müssen die Pflasterflächen nach Baustellenverkehr wieder saniert werden?
- Da Granitpflaster widerstandsfähiger ist, wird es aus Sicht von Ing. Büro Roplan bevorzugt und dieses müsste unter normalen Umständen nach der Fertigstellung der weiteren Baumaßnahmen nicht saniert werden, da auch die großen Mehrfamilienhäuser über die Bad-Trißl-Str. erschlossen werden.
- Gibt es bei den Einmündungsbereichen Probleme mit Begegnungsverkehr aus der Bad-Trißl-Str.?
-Nein, hier wurde darauf geachtet, dass in diesem Bereich die Fahrbahnbreite ausreichend ist, um den Begegnungsverkehr zu gewährleisten.
- Ist die Ausfahrt von der nördlich gelegenen Einmündung zur Bad-Trißl-Str. durch die Kurve der Bad-Trißl-Str. gefährlich?
- Kurve ist evtl. nicht gut einsehbar. Durch den Bebauungsplan so festgesetzt. Zur Verkehrsberuhigung wird an der evangelischen Kirche eine Querungshilfe mit einer abgesetzten Pflasterfläche eingebaut. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen sind an der Bad-Trißl-Str. geplant.
- Sind durch die zu bauende Tiefgarage die Erschließungsarbeiten beeinträchtigt?
- Es wird von dem Bürgermeister vorgeschlagen, dass die Mehrfamilienhäuser auch in der Hand der Gemeinde bleiben (wird in einer gesonderten Sitzung beraten) und hierdurch auch keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind.
- Warum wird ein Unterflurhydrant eingebaut?
- Herr Schollerer klärt auf, dass es sich hier um ein Missverständnis gehandelt hat. Es wird 2 Oberflurhydranten geben und keinen Unterflurhydranten.
Diskussionspunkt Pflaster bei Ein- bzw. Ausfahrtsbereichen:
Nachteile
- Höhere Anfangskosten, die die Gemeinde vorstrecken muss
Vorteile
- Optische Trennung der Fahrbahn, dadurch Verkehrsberuhigung gegeben
(Spielstraße besser erkennbar)
- Granit (Naturstein) ökologischer als Beton oder Asphalt
- Regenentwässerung auch auf Straßenfläche
- Keine sichtbaren Flickstellen nach Aufgrabung
- Asphalt erwärmt sich mehr als Granit
- Ästhetischer Aspekt
Die Entscheidung über Granit-, Beton- oder Asphaltdecke ist noch ausstehend.
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5. Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Hoffeld"; Einverständnis des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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beschließend
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Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 07.03.2023 (TOP 6) wurden sowohl der Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Bestandsgebäudes Hoffeldring 6 als auch der dazu erforderliche Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ behandelt und nicht zugestimmt, da Festlegungen in Bebauungsplänen bzw. beantragte Befreiungen/Abweichungen vom Gemeinderat entschieden werden sollen.
Das Bestandsgebäude Hoffeldring 6 soll westlich und östlich erweitert werden. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“. Da durch die geplante Erweiterung die festgesetzte Baugrenze doch erheblich überschritten wird, wurde vom Bauausschuss der Vorschlag gemacht, beantragte Nachverdichtungen in Form von Bauleitplanungsverfahren durch die Gemeinde zu regeln. Im vorliegenden Fall wäre eine Bebauungsplanänderung notwendig. In der heutigen Sitzung werden die notwendigen Überschreitungen bzw. Änderungen der Festsetzungen vorgestellt. Der Gemeinderat soll in der heutigen Sitzung entscheiden, ob eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden soll. Ein Aufstellungsbeschluss soll dann evtl. in einer der folgenden Sitzungen des Gemeinderates gefasst werden.
Diskussionsverlauf
Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters, ob man grundsätzlich das Baufenster vergrößert haben möchte, erklärt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer anhand der Vorbescheidsplanung die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen bzw. die dadurch notwendige Änderung des Bebauungsplans. Es beginnt eine längere Diskussion im Gemeinderat, in der u.a. zur Sprache kommt, dass durch die Zustimmung:
- der bestehende Bebauungsplan, bei dessen Aufstellung sich der damalige Gemeinderat sicher Gedanken gemacht hat, aufgeweicht würde
ein Präzedenzfall für weitere Bebauungsplanänderungen in diesem Bereich geschaffen würde
eine höhere Anzahl an Stellplätzen erforderlich werden würde
voraussichtlich hauptsächlich Zweitwohnsitze geschaffen werden
Letztendlich vertritt der Gemeinderat einstimmig die Auffassung, dass der jetzige Bebauungsplan ohne Änderungen erhalten werden soll; für eine Nachverdichtung wird in diesem Bereich keine Notwendigkeit gesehen. Bürgermeister Matthias Bernhardt regt den Gemeinderat zum Nachdenken über einen Grundsatzbeschluss darüber an, dass Bebauungsplanänderungen vorrangig auf Initiative des Gemeinderates erfolgen sollen.
Beschluss
Der Gemeinderat kann sich eine Verdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 336/14 und eine Vergrößerung der Baugrenzen gemäß vorgelegten Entwürfen nicht vorstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bau eines Carports, Herbststr. 15, Fl.Nr. 309/9, Gemarkung Oberaudorf; isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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beschließend
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Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.04.2023 (TOP 12) wurde genannter Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans behandelt und nicht zugestimmt, da bei der Neuaufstellung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6 vom Gemeinderat beschlossen wurde, hier keine Befreiungen zuzulassen. Da der Bauausschuss nicht ermächtigt ist, von einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates abzuweichen, wurde empfohlen, diesen Antrag im Gemeinderat zu behandeln, um evtl. zukünftige sinnvolle Befreiungen im begrenzten Maße zuzulassen.
Entstehen soll auf dem Grundstück Herbststr. 15 im südlichen Bereich anstelle des Behelfscarports ein neuer Carport, Abmessung 6 m x 6 m, Pultdach Höhe ca. 2,10 m bis 2,60 m mit integrierten Photovoltaikmodulen. Da sich das Vorhaben jedoch innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße" (Teilbereich) befindet und außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Über Befreiungen von Festsetzungen entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde; alle Nachbarzustimmungen sind jedoch Voraussetzung für eine Zustimmung der Gemeinde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch eine evtl. Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen wird. Dies kann aber nach Ansicht der Verwaltung auf verfahrensfreie Vorhaben beschränkt werden, ohne die Grundzüge des Bebauungsplanes zu berühren; jedoch immer als Einzelfallentscheidung mit Zustimmung des Bau- und Straßenausschusses.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand der Eingabeunterlagen den geplanten Carport. Bürgermeister Matthias Bernhardt verweist auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, dass hier keine Veränderungen zugelassen werden. Es beginnt eine Diskussion im Gemeinderat darüber, dass:
- bei Zustimmung zur Befreiung wiederum ein Präzedenzfall geschaffen würde
die Errichtung einer Photovoltaikanlage kein Grund zur Zustimmung sein sollte
der Käufer bei Kauf des Grundstückes über den Bebauungsplan und seine Festsetzungen Bescheid gewusst hat
von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht abgewichen werden soll
es sich hier um einen relativ jungen Bebauungsplan handelt und sich der damalige Gemeinderat bei der Aufstellung entsprechende Gedanken gemacht hat
die Festsetzungen im Bebauungsplan übertrieben sind
bei den vorhandenen Bebauungsplänen neue Richtlinien aufgestellt werden bzw. diese angepasst werden sollen
Letztendlich kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass aus genannten Gründen dem Antrag auf isolierte Befreiung nicht zugestimmt werden kann; auch der bestehende, ohne Genehmigung errichtete Carport wird in Frage gestellt.
Beschluss
Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Nachbarunterschriften vorliegen, wird dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“ zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Herbststr. 15 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 16
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7. Kommunale Wärmeplanung; Konzeptvorstellung und Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Thema Wärme und Energieerzeugung steht momentan im Zentrum des Handelns der Bundesregierung. Die angestrebten Ziele, deren Umsetzbarkeit und die Herausforderungen die für Bürger und Kommunen entstehen, sind dabei unklar. Es kann allerdings festgestellt werden, dass die Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der formulierten Gesetzesvorhaben spielen werden. Sei es im Rahmen der lokalen Energieerzeugung und Speicherung, bei der Notwendigkeit des Ausbaus von Strom- und Wärmenetzen und nicht zuletzt im Bereich der Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Um diesen nicht unerheblichen und vor allem zeitnah umzusetzenden Vorgaben gerecht zu werden, insofern dies möglich ist, ist eine Planungsgrundlage zwingend notwendig. Dies ist im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung möglich. Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.
Die Kommune übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und sie ist vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Sie kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Im Ergebnis kann die Kommune die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Anbietung eines bestimmten Wärmeträgers oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen.
Die Gemeinde Oberaudorf muss in die Position gebracht werden, folgende Fragen beantworten zu können: Wie sieht die künftige Wärmeversorgung in unserer Kommune aus? Welche Heizungsart ist für welches Haus die richtige? Auf welche Art der Wärmeversorgung sollten unsere Gewerbebetriebe künftig setzen? Fragen wie diese beschäftigen derzeit viele Menschen in ganz Deutschland. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie ansässigen Unternehmen bei der Beantwortung dieser Fragen zu helfen, sollten wir eine kommunale Wärmeplanung (kWP) durchführen. Ziel ist es, mit Hilfe von Fachplanern und unter Einbeziehung relevanter lokaler Akteure ökologische, ökonomische, sozialverträgliche und versorgungssichere Wärmelösungen für das gesamte Gemeindegebiet aufzuzeigen.
Die Erarbeitung einer kWP gliedert sich in vier Schritte:
Zunächst wird im Rahmen einer Bestandsanalyse ermittelt, wie der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch aussieht und welche Treibhausgasemissionen daraus resultieren. Die Analyse schließt Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen sowie die aktuell bestehende Versorgungsstruktur mit ein. Im zweiten Schritt wird anhand der Szenarien-Entwicklung eine Zukunftsprojektion für das Gemeindegebiet erstellt, inklusive einer Grobplanung der Versorgungsart und einer Potenzialanalyse erneuerbarer Energiequellen.
Der dritte Schritt beinhaltet die Entwicklung von Zielszenarien. Diese zeigen Bedingungen und Maßnahmen auf, unter denen das gesetzte Ziel erreicht werden kann. Im Rahmen dieser Phase wird das Gemeindegebiet in Fokusgebiete aufgeteilt, zum Beispiel auf Quartiers- oder Ortsteilebene, und eine Bewertung der Zielszenarien vorgenommen, um das bestmögliche Szenario auszuwählen. Aus diesen Ortsteilebene, konkrete Maßnahmenpakete zusammengestellt, die zur Zielerreichung der Klimaneutralität beitragen und umsetzbar sind.
Um die Akzeptanz zu erhöhen, ist eine frühzeitige Information und Einbeziehung der Bürger entscheidend.
Wichtig ist hier vor allem die Signalwirkung, die der offizielle Start der kommunalen Wärmeplanung hat: Die Gemeinde erarbeitet einen konkreten Plan, wie das Gemeindegebiet künftig bestmöglich mit klimaneutraler Wärme versorgt werden kann, und bezieht alle dafür wichtigen Akteure mit ein. Sie wird damit ihrer Rolle als Treiber und zugleich Moderator im Rahmen der Wärmewende vor Ort gerecht. Gerade vor den z.T. sehr schnell wechselnden Anforderungen die der Gesetzgeber formuliert (z.B. Biomasse ja/nein) ist es wichtig, wenigstens vor Ort zu versuchen einen verlässlichen Leitfaden für alle zu erstellen.
Die Gemeinde hat sich für dieses Vorhaben mit der INNergie GmbH zusammengetan, um deren Expertise im Bereich Wärmeversorgung mitnutzen zu können und um Synergieeffekte zu nutzen. Es wird angestrebt sich die Kosten für die Erstellung der kWP zu teilen. Die INNergie hat durch ihre Kontakte die AGFW Projekt GmbH zur Erstellung des KWP in Oberaudorf gewinnen können. Die AGFW e.V. als Träger der Projekt GmbH verfügt über 50 Jahre Expertise im Bereich Wärmeplanung und ist als Spitzenverband in die Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Dies ist wichtig, um bei der Planung auf etwaige aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat begrüßt die Anstrengungen für einen kommunalen Wärmeplan, da dadurch auch für die Bevölkerung zuverlässige Grundlagen geschaffen werden, um nachhalte Wärmeversorgung rechtzeitig einzuplanen. Es wird aber auch darauf verwiesen, dass in die Planung auch die im Außenbereich liegenden Ortsteile mit einbezogen werden müssen und hierbei individuelle Lösungen angeboten werden sollen.
Auf welche Energieträger die Planung aufbauen wird, kann leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit wir aber weiterhin die Nutzung von Biomasse aus Holz als sehr geeignet angesehen.
Das Gremium stimmt dem Bürgermeister auch darin zu, dass die Planungen umgehend begonnen werden und die anstehenden Straßenbaumaßnahmen darin bereits Berücksichtigung finden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch die AGFW Projekt GmbH zu und beauftragt den Bürgermeister alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Festsetzung und Benennung eines Bürgerentscheides als Ratsbegehren bezüglich Nahversorgungsentwicklung am Gschwendtnerfeld gemäß Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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beschließend
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Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an den Beratungen und der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
In der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 hat der Gemeinderat das von der Bürgerinitiative „Für a lebendigs Audorf“ eingereichte Bürgerbegehren „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ zugelassen. Nachdem der Gemeinderat dem Ziel des Begehrens nicht unmittelbar gefolgt ist, muss ein Bürgerentscheid stattfinden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, diesem Entscheid auch eine eigene Frage als sogenanntes Ratsbegehren gem. Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung gegenüberzustellen, in der die Sichtweise des Gemeinderats zu dieser Thematik abgebildet werden soll.
Dadurch sollen die Wählerinnen und Wähler die größtmögliche Mitbestimmungsmöglichkeit für die städtebauliche Entwicklung der betroffenen Flächen und der damit verbundenen Nahversorgungseinrichtungen im Bereich des Gschwendtnerfeldes erhalten.
Die Verwaltung will insbesondere die bisher getätigten Überlegungen und Arbeitsschritte des bereits seit fast drei Jahren laufenden Bauleitverfahrens transparent darstellen. Ziel des Gemeinderats ist es, die Nahversorgung von Oberaudorf entsprechend den heutigen Bedürfnissen in einer wachsenden Gemeinde nachhaltig zu sichern und mit kurzen Wegen anzubieten. Damit soll dem Kaufkraftabfluss in die weiter entfernten Nachbarorte, mit den damit verbunden ökologischen Nachteilen, vorgebeugt werden.
Vom Bürgermeister wird deshalb folgende Fragestellung für das Ratsbegehren vorgeschlagen:
Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat die Planungen zur Errichtung eines Supermarktes für Lebensmittel und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld fortführt, damit die Nahversorgung in Oberaudorf langfristig garantiert und gesichert wird?
Der Kurztitel lautet:
Fortführung der Planungen zur Errichtung eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld
Diese Fragestellung wurde vorab dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Es bestehen keine rechtlichen Bedenken.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit dem Ratsbegehren und dem Bürgerbegehren Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden. Falls die Abstimmungen über beide Begehren an demselben Tag stattfinden sollten, muss der Gemeinderat gem. Art. 18a Abs. 12 S. 3 GO zusätzlich eine Stichfrage beschließen, damit auch im Falle widersprüchlich ausgehender Abstimmungen, die zu einer Patt-Situation führen würden, eine verbindliche Entscheidung herbeigeführt wird.
Diese Stichfrage wird ebenfalls auf dem Stimmzettle abgedruckt und wird mit folgenden Text belegt:
Stichfrage:
Werden beide Bürgerentscheide mehrheitlich jeweils mit Ja oder mehrheitlich jeweils mit Nein abgestimmt und lässt sich ihr Inhalt folglich nicht miteinander vereinbaren:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Sie haben eine Stimme:
Ich bin für die Errichtung eines Super- und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld (Ratsbegehren)
Ich bin gegen die Errichtung eines Super- und Drogeriemarktes auf dem
Gschwendtnerfeld (Bürgerbegehren).
Ein Musterstimmzettel wurde den Einladungsunterlagen beigefügt.
Diskussionsverlauf
Einige Ratsmitglieder bemängeln an der für das Ratsbegehren vorgeschlagenen Fragestellung den zweiten Halbsatz, weil dadurch suggeriert werden könnte, dass nur die Planungen des Gemeinderats eine nachhaltige Nahversorgung garantieren.
Nach kurzer Diskussion wird als Kompromiss folgender Text für die Fragestellung des Ratsbegehrens vorgeschlagen:
Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat die Planungen zur Errichtung eines Supermarktes für Lebensmittel und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld fortführt und damit die Rahmenbedingungen schafft, um die Nahversorgung in Oberaudorf langfristig zu sichern?
Über diesen Text wird dann abgestimmt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck bei diesem Tagesordnungspunkt von den Beratungen und dem Beschluss auszuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, gemeinsam mit dem Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ einen Bürgerentscheid als Ratsbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat die Planungen zur Errichtung eines Supermarktes für Lebensmittel und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld fortführt und damit die Rahmenbedingungen schafft, um die Nahversorgung in Oberaudorf langfristig zu sichern?“ durchzuführen.
Die dadurch notwendige Stichfrage wird in eindeutiger Weise mit dem Wortlaut „Ich bin für“ bzw. „Ich bin gegen“ – die Errichtung eines Super- und Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld formuliert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe der Einigungsgespräche mit der Bürgerinitiative bezüglich des Bürgerentscheids "Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit Zulassung des Bürgerbegehrens „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ wurde der Bürgermeister beauftragt, sich noch mit der Bürgerinitiative bezüglich einer Anpassung der komplexen Fragestellung sowie über den Durchführungstermin für den notwendigen Bürgerentscheid abzustimmen.
Als Ergebnis der konstruktiven Gespräche kann festgehalten werden:
Die Bürgerinitiative ist sich mit dem Bürgermeister darin einig, dass der Bürgerentscheid zusammen mit den Landtagswahlen am 8. Oktober stattfinden wird.
Im Vorfeld der Abstimmung wird es verschiedene Informationsveranstaltungen geben. So findet am 11. Juli um 19:00 Uhr in der Privatbrauerei Astl eine moderierte Diskussions-Veranstaltung statt, bei der der Bürgermeister seine Teilnahme zugesagt hat.
Nach der Sommerpause möchte der Bürgermeister eine Bürgerversammlung zur Fragestellung des Bürgerbegehrens einberufen. Über den genauen Termin im September wurde gemeinsamer Abstimmungsbedarf festgehalten.
Optional wird auch die BI hier nochmal zu einem gesonderten Termin laden.
Die Fragestellung des zugelassenen Bürgerbegehrens möchte die Bürgerinitiative nicht mehr ändern.
Diskussionsverlauf
Das gesamte Gremium wünscht sich, das Diskussionen und Auseinandersetzungen zum Thema Bürgerentscheid „Gschwendtnerfeld“ fair und sachlich bleiben müssen. Gegenteilige Meinungen müssen in einer Demokratie akzeptiert werden und dürfen nicht zur Spaltung in der Bürgerschaft führen.
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10. Terminfestsetzung für den Bürgerentscheid "Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld" und für den Bürgerentscheid (Ratsbegehren) des Gemeinderats bezüglich Nahversorgung auf dem Gschwendtnerfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an den Beratungen und der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
In der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 hat der Gemeinderat das von der Bürgerinitiative „für a lebendigs Audorf“ eingereichte Bürgerbegehren „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ zugelassen. Nachdem der Gemeinderat dem Ziel des Begehrens nicht unmittelbar gefolgt ist, muss ein Bürgerentscheid stattfinden.
In Folge muss dann innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dieser hat ähnliche Fristenregelungen und Durchführungsvorschriften, wie sie für Wahlen gelten. Eine Vorlaufzeit von drei Monaten nach Beschluss des tatsächlichen Gegenstands ist notwendig. Die Verwaltung muss dann umfangreiche Vorbereitungen treffen und schließlich an einem Sonntag eine öffentliche Abstimmung in Wahllokalen durchführen, Briefwahlmöglichkeit muss ebenfalls gewährleistet werden. Die Kosten für eine solche Abstimmung sind nicht unerheblich und dürften bei separater Durchführung bei ca. 20.000 Euro liegen.
Das reguläre Fristende zur Durchführung des Entscheides würde in diesem Fall sehr ungünstig auf Sonntag den 20. August, also mitten in die Hauptferienzeit, fallen. Es gibt daher die Möglichkeit, sich mit der Bürgerinitiative auf einen anderen Termin innerhalb weiterer drei Monate zu verständigen. Aus Gründen der Arbeits- und Kostenersparnis würde sich hier der Sonntag am achten Oktober anbieten, an dem auch die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern stattfinden. Die Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten könnten somit sehr effektiv und sparsam parallel ablaufen.
Nachdem sich auch die Bürgerinitiative dankenswerterweise dieser Argumentation anschließen kann und ebenfalls bestrebt ist, hier Aufwand und Kosten zu sparen, stimmt sie einer Terminfestsetzung für den Bürgerentscheid und einem gegenübergestellten Ratsbegehren auf Sonntag, den achten Oktober 2023 zu.
Da an diesem Tag auch die Landtags- und Bezirkswahlen stattfinden, muss auch beim Innenministerium eine Erlaubnis eingeholt werden, die aber laut vorheriger Auskunft unproblematisch erteilt werden dürfe.
Diskussionsverlauf
Es gab keinen Diskussionsbedarf. Der Gemeinderat stimmt nach dem Sachvortrag ab.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck bei diesem Tagesordnungspunkt von den Beratungen und dem Beschluss auszuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat setzt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheides „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ sowie für den im TOP 8 bezeichneten Bürgerentscheid des Gemeinderats „Fortführung der Planungen zur Errichtung eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld“ auf Sonntag, den 08.Oktober 2023 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar mit den Vorbereitungsarbeiten zu beginnen, um die Bürgerentscheide entsprechend der Vorgaben des Art. Art. 18 a der Gemeindeordnung am festgesetzten Termin durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.06.2023
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ö
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informativ
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11 |
Diskussionsverlauf
- Künftig sollen schriftliche Einladungen zu Ausschusssitzungen nur noch auf elektronischem Wege (RIS) erfolgen. Eine Änderung der Geschäftsordnung wird vorbereitet.
- Der Förderantrag (RÖFE) für die Umgestaltung des Vorplatzes vor der Tourist-Info und dem Haus des Gastes wurde gestellt. Er beinhaltet auch einige Maßnahmen für den Kursaal.
- Die Eröffnung des Kneippbeckens am Auerbach ist am 07.August geplant. Es gibt ein Rahmenprogramm. Für Verpflegung ist gesorgt.
- Die Hocheck Bergbahnen erwarten in der kommenden Woche den fünfzigtausendsten Fluggast auf der Anlage „Audorfer Flieger“.
Datenstand vom 26.07.2023 09:59 Uhr