Datum: 18.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.06.2023
3 Ausbau Bad-Trißl-Straße Bauabschnitt 2; Entscheidung über Pflasterflächen in Einmündungsbereichen
4 Erschließung Baugebiet "Am Heimfeld"; Entscheidung über Pflasterflächen in Einmündungsbereichen
5 Bauantrag zum Neubau eines Solar-Carports auf die bestehende Parkfläche Nähe Urfahrnstraße, Fl.Nr. 920, Gemarkung Niederaudorf
6 Bauantrag zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem bestehenden Anwesen, Kufsteiner Str. 14, Fl.Nr. 126, Gemarkung Oberaudorf
7 Bauantrag zur Erweiterung einer Lagerhalle und Einbau einer Hackschnitzelheizung, Wechselberg 1, Fl.Nr. 995, Gemarkung Oberaudorf
8 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Am Oberfeld, Fl.Nr. 116, Gemarkung Oberaudorf
9 Bauantrag zum Umbau des Milchviehauslaufs zu einem Tiefstreustall für Trockensteher und kuhgebundene Kälberaufzucht sowie Überdachung des bestehenden Futtertisches, Zimmerau 2, Fl.Nr. 875, Gemarkung Oberaudorf
10 Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Diskussionsverlauf

Gremiums-Mitglied Thomas Brandlhuber möchte folgendes in TOP 13 ergänzt haben: Gremiums-Mitglied Thomas Brandlhuber fragt an, ob der Kostenmehrung bzw. Budgeterweiterung für den Umbau Alte Schule Niederaudorf vom Gemeinderat zugestimmt wurde. Der Gemeinderat hat die Kostenberechnung „Umbau Alte Schule“ in der Januar-Sitzung 2022 freigegeben.  

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 20.06.2023 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Ausbau Bad-Trißl-Straße Bauabschnitt 2; Entscheidung über Pflasterflächen in Einmündungsbereichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Ausbau der Bad-Trißl-Straße Bauabschnitt 2 ist im ersten Bereich von der Sonnenstraße bis zur Wechselbergstraße mit den Tiefbauarbeiten beendet und die Randeinfassungen für die Pflasterarbeiten haben begonnen.
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023 angesprochen, wäre es möglich verkehrsberuhigende Elemente in Form von Pflasterstreifen in das Straßenbild zu integrieren.
Von dem beauftragten Ingenieurbüro wurden hierfür 2 Varianten zur Verfügung gestellt. Die Mehrkosten für die Pflasterflächen wären ca. 135 €/m² (Brutto). 

Variante 1:
Aufpflasterungen der Kreuzungsbereiche
Fläche: jeweils ca. 165 m²
Mehrkosten von ca. 23.000,- € pro Kreuzungsbereich 

Variante 2:
Aufpflasterungen vor / nach den Kreuzungsbereichen
Fläche: jeweils ca. 50 m²
Mehrkosten von 7.000,- € pro Kreuzungsbereich

Geplant wären die Kreuzungsbereiche der Ganghoferstraße, Wechselbergstraße und die beiden Kreuzungsbereiche „Am Heimfeld“.
Da Variante 1 bei den Kreuzungsbereichen „Am Heimfeld“ nicht in Frage kommen kann, da es einen optischen Unterschied zwischen der im „Am Heimfeld“ geplanten Spielstraße und der Bad-Trißl-Straße geben muss. Variante 1 würde hier einen flüssigen Übergang von Bad-Trißl-Straße zu „Am Heimfeld“ schaffen.
Um die Kreuzungsbereiche in einem gleichmäßigen Bild erscheinen zu lassen und den Verkehr mit optischen Mitteln zu beruhigen, würde sich die kostengünstigere Variante 2 anbieten.
Es ist anzumerken, dass in der Tabelle von den RLS-90 (Richtlinien für Lärmschutz an Straßen) die Lärmentwicklung von unterschiedlichen Straßenoberflächen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit abgebildet werden. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h erhöht sich der Lärm um 3 db, was einer Verdopplung des Schalldruckpegels entspricht.
Es entsteht ein höherer Wartungsaufwand, welcher bereits mit dem Bauhof abgesprochen wurde und nicht als zu hoch eingeschätzt wurde. Ebenso wird durch die glatte Ausführung des Pflasters kein Problem bezüglich des Winterdienstes gesehen.

Diskussionsverlauf

Es wurden die positiven sowie negativen Auswirkungen der Aufpflasterungen mit dem Gremium durch Bürgermeister und Verwaltung besprochen.

Positiv:
  • Verkehrsberuhigende Wirkung
  • Verkehrsfläche wird durch Aufpflasterungen aufgelockert
  • Signalwirkung für die Zukunft


Negativ:
  • Lärmbelastung durch Aufplasterungen bei 50 km/h von 3 db mehr, dadurch Verdoppelung des Schalldruckpegels
  • Wartungsmehraufwand
  • Längere Bauzeit für Bad-Trißl-Str BA2 von ca. 3-4 Wochen
  • Es wird teilweise angezweifelt, dass die Aufplasterungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit beitragen

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere für die Ausführung der Variante 2 zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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4. Erschließung Baugebiet "Am Heimfeld"; Entscheidung über Pflasterflächen in Einmündungsbereichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023 wurde der Entwurf der Erschließungsstraße „Am Heimfeld“ vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt. Hier wurde der Straßenbelag der beiden Ein- bzw. Ausfahrtsbereiche der neuen Erschließungsstraße, um eine verkehrsberuhigende und angenehme Wirkung zu erzielen, in Granitpflaster dargestellt und auch in den Kosten berücksichtigt.
Die Pflasterflächen sind für die Spielstraße ein wichtiges Element, welches die Straßenfläche zur Bad-Trißl-Straße deutlich abgrenzt und so keine weiteren Maßnahmen dafür vorzusehen sind.
Da die Geschwindigkeit in einer Spielstraße max. 7 km/h beträgt, spielt hier die Lärmentwicklung mit unter 1 db eine untergeordnete Rolle.
Im Entwurf sind die Pflasterflächen im nördlichen Bereich ca. 43,5 Meter lang und haben eine Fläche von ca. 296,5 m². Im südlichen Bereich beträgt die Länge 34 Meter und die Fläche 289 m².
Diese Längen könnten bei Bedarf auf jeweils 20 Meter gekürzt werden, wodurch sich die Pflasterfläche von 586 m² auf 303,5 m² verringern würde. Die Kosten für Granitsteinpflaster betragen ca. 150 €/m² (Betonsteinpflaster 50 €/m²). Somit würden sich die Kosten von 87.900 € auf 45.525 € verringern.
Die Erschließungsstraße wurde allerdings auch nach ästhetischen Aspekten geplant und die Längen der Pflasterflächen an dem Geh- und Radweg zwischen den Mehrfamilien- und Doppelhäusern angebunden.

Beschluss

Die Pflasterflächen werden entgegen dem Entwurf auf ca. 20 Meter verkürzt. Die Pflasterflächen werden aus Granitstein ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau eines Solar-Carports auf die bestehende Parkfläche Nähe Urfahrnstraße, Fl.Nr. 920, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im nordwestlichen Teil der bestehenden Parkfläche bei Schloß-Urfahrn soll ein Carport wie folgt entstehen:

  • in Holzbauweise mit den Außenabmessungen 12,34 m x 3,70 m mit Pultdach mit einer seitlichen Wandhöhe von 3,38 m – 2,73 m
  • die Dachhaut soll aus Photovoltaik-Modulen zur Versorgung von u.a. im Carport abgestellter E-Autos bestehen
  • Da teilweise, vor allem im östlichen Bereich, der nach § 6 Abs. 2 der Garagen- und Stellplatzsatzung erforderliche Stauraum von 5 m nicht eingehalten werden kann, liegt ein Antrag auf Abweichung vor.

Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB, da das Bauvorhaben sich im Außenbereich befindet. Wegen der Nähe zum denkmalgeschützten Schloß Urfahrn wird im Zuge der Genehmigung auch die untere Denkmalschutzbehörde beteiligt werden. Folgende Auskunft erhielt der Planer vom Landratsamt Rosenheim: 
Nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister ist die Verwirklichung Ihres Vorhabens gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dazu ist der Nachweis der bisherigen Stellplätze der Hausnr. 5 + 5a, sowie aller vorhandenen Stellplätze auf dem Grundstück und den Nebengrundstücken des Schloss Urfahrn mit Zuordnung zu den entsprechenden Nutzungseinheiten erforderlich.
Aus gestalterischen Gründen ist die Umplanung zu einem Satteldach notwendig, außerdem wäre eher vorstellbar ein geschlossenes holzverschaltes Gebäude als ein offener Carport.
Die vorliegende Planung sieht auf Wunsch der Bauherrin weiterhin ein Pultdach vor. Ein separates Anschreiben der Bauherrin, in dem nochmal ausdrücklich betont wird, dass der Carport entgegen der Empfehlung des Landratsamtes mit Pultdach behandelt werden soll, wurde den Sitzungsdokumenten beigefügt bzw. den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt.  
Dem Bauantrag ist ein Stellplatznachweis der bestehenden Nutzungseinheiten Haus-Nr. 5 und 5a sowie von Schloss Urfahrn beigefügt. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert den Bauantrag anhand des Eingabeplanes. Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anmerkungen: 

  • Es besteht die Möglichkeit, den geplanten Carport Richtung Norden zu verschieben, so dass der Abstand von 5 m zur Straße eingehalten werden kann.
  • Das nördlich des Carports vorhandene Gebüsch hat eine Windschutzfunktion. 
  • Sicherheitsgründe würden für eine Abweichung sprechen, vorhandene Bepflanzung nicht
  • Der Carport stört von der Lage her nicht wirklich.
  • Auch auf ein Satteldach kann Photovoltaik angebracht werden.

Letztendlich sieht die Mehrheit des Gremiums keinen Grund, hier einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung zuzustimmen. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2 Garagen- und Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem bestehenden Anwesen, Kufsteiner Str. 14, Fl.Nr. 126, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf dem bestehenden Gebäude Kufsteiner Str. 14 soll nordseitig eine Schleppdachgaube mit der Ansichtsfläche 4,98 m x 1,45 m entstehen. Das Gebäude liegt im Gebiet der Erhaltungssatzung „Kerngebiet Oberaudorf“. Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung von baulichen Anlagen darf nur versagt werden, wenn sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild und die städtebauliche Gestalt mitbestimmen und insofern von städtebaulicher Bedeutung sind. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Blechdaches der Gaube kann, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023, zugestimmt werden.

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Erweiterung einer Lagerhalle und Einbau einer Hackschnitzelheizung, Wechselberg 1, Fl.Nr. 995, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 17.01.2023 wurde der Antrag auf Vorbescheid zu o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Datum 15.06.2023 erging der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim. Der nun vorliegende Bauantrag entspricht dem Vorbescheid, lediglich die Inneneinteilung wurde geändert. Die in der Vorbescheidsgenehmigung genannten Auflagen zum Naturschutz sind einzuhalten. Entstehen soll ein südseitiger profilgleicher Anbau an die bestehende Lagerhalle (Brennholzlagerfläche) mit einer Erweiterungslänge von 10,24 m zur Hackschnitzellagerung mit einem Heizraum und einem Hackschnitzelbunker. Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Am Oberfeld, Fl.Nr. 116, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 116 soll ein Doppelhaus mit Doppelgarage entstehen:
  • 2-geschossig mit den Außenabmessungen 15,99 m x 11,62 m, seitliche Wandhöhe 5,10 m
  • 4 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden

Die Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung). 

Diskussionsverlauf

Eingangs zeigt Bürgermeister Mattias Bernhardt den Einfügenachweis und erläutert, dass als Bewertungsmaßstab das Gebäude Oberfeldweg 24 herangezogen werden kann. Auf die Anmerkung aus dem Gremium in Bezug auf das Verhältnis Grundstücksfläche zur geplanten Grundfläche (GRZ) erwidert der Bürgermeister, dass dies nach Aussage des Kreisbaumeisters nicht relevant ist, vielmehr geht es um die Wirkung des Gebäudes im Gelände und zur umliegenden Bebauung bzw. auch der verbleibenden Freifläche. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt die geplante Bebauung anhand des Eingabeplans. Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anmerkungen:

  • Sinnvolle Schaffung von Wohnraum
  • Bebauung erscheint zu dicht
  • Hinweis auf den sich bei Anwendung von § 34 BauGB ergebenden aufschaukelnden Effekt 
  • Frage nach der Höhenentwicklung: das Gelände fällt Richtung Innendorf ab

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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9. Bauantrag zum Umbau des Milchviehauslaufs zu einem Tiefstreustall für Trockensteher und kuhgebundene Kälberaufzucht sowie Überdachung des bestehenden Futtertisches, Zimmerau 2, Fl.Nr. 875, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauantrag sieht folgendes vor: 
  • Teilweiser Abbruch der bestehenden nördlich des Hofes gelegenen Liegehütte und Umbau des Milchviehauslaufs zum genannten Tiefstreustall, Außenmaße 25,34 m x 9,10 m, seitliche Wandhöhe 5,25 m
  • Überdachung des bestehenden Futtertisches, Außenmaße 4,50 m x 25,34 m, Pultdach, Höhe 4,20 m – 5,38 m

Die Beurteilung erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB, eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt den Eingabeplan vor und erläutert ausführlich, dass die Einfahrtsradien der großen landwirtschaftlichen Geräte funktionieren, auch wenn ein Teilstück der Straße im Eigentum des Nachbarn ist. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert das Gremium über den Einspruch des westlichen Nachbarn, der jedoch keine baurechtliche Bedeutung hat. Die Verwaltung soll zukünftig darauf achten, dass bei etwaigen Vermessungen keine „Straßensplitter“, wie hier vorhanden, entstehen. Aus der Mitte des Gremiums wird das Vorhaben und die Weiterentwicklung im Sinne des Tierwohls gelobt; es wird betont, dass keiner was dagegen haben kann. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses am 01.12.2020 wurde der Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt; mit Datum 19.01.2021 wurde der Bauantrag genehmigt. Der vorliegende Antrag auf Tektur sieht die Höhenveränderung des östlich gelegenen Hauseingangs von dem im westlichen Grundstückbereich situierten Haus 2 vor. Der geplante Hauseingang führte ursprünglich vom EG in das Gebäude, die Tektur sieht die Verlegung des Hauseingangs auf das Niveau des KG vor. Da sich der Antrag auf Tektur auf den Bauantrag bezieht und hier nach wie vor die Niederschlags-Entwässerung nicht geklärt ist, kann ein Einvernehmen der Gemeinde zu weiteren Änderungen bzw. einer Tektur nicht erfolgen. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt anhand des ursprünglichen und des aktuellen Eingabeplans die Tektur dar. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert das Gremium über die zurückliegenden Vorgänge und Probleme in Bezug auf die Wasserhaltung bzw. Entwässerung des Grundstücks; im nördlich gelegenen Nachbargrundstück ist bereits Wasser im Keller aufgetreten. Es ist anzunehmen, dass während der Bauphase das Schichtenwasser angeschnitten wurde. Er teilt mit, dass der Bauherr bis auf Weiteres die Bauarbeiten aufgrund der ungeklärten Entwässerungssituation auf eigenes Risiko weiterführt. Der Bürgermeister schlägt daher vor, dem Antrag auf Tektur nicht zuzustimmen, da das ganze Bauvorhaben in der Schwebe ist. 

Beschluss

Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö informativ 11

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird gefragt, ob die Gemeinde eine Möglichkeit hat, bezüglich der mit hoher Geschwindigkeit die Tatzelwurmstraße entlangfahrenden Motorradfahrer etwas zu unternehmen, diese gefährden auch alle anderen Verkehrsteilnehmer durch ihre rücksichtlose Fahrweise. Bürgermeister Matthias Bernhardt weist darauf hin, dass es sich um eine Kreisstraße handelt. Er wird jedoch versuchen, in Absprache mit Bayrischzell hierzu ein Gespräch mit dem Landrat zu führen um dessen Unterstützung zu gewinnen.  

Bürgermeister Matthias Bernhardt gibt den Einweihungstermin für das Kneippbecken am Samstag, 05.08.2023, 15 Uhr bekannt. 

Datenstand vom 28.07.2023 08:47 Uhr