Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder, bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, sodass sie auch von den Zuhörern verstanden werden können.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Am Heimfeld"; Feststellungsbeschluss nach wiederholter Bekanntmachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2023 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und der Feststellungsbeschluss gefasst (TOP 3). Nach Vorlage zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung an das Landratsamt stellte sich heraus, dass die in der Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellten Unterlagen unzureichend waren und daher nur die Beteiligung der Öffentlichkeit noch einmal durchgeführt werden muss. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit hat, nach Rücksprache mit dem Landratsamt, in der Zeit von 07.08.2023 bis 08.09.2023 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden nur benachrichtigt, jedoch ohne die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme. Seitens der wiederholten Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Am Heimfeld“ fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Flächennutzungsplanänderung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet an der A 93": Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister gibt im Vorfeld bekannt, dass er aufgrund Verschwägerung an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilnehmen darf. Gleichwohl darf er aber den Sachverhalt vortragen und fachliche Fragen hierzu beantworten. Sobald die Diskussion zu diesem Punkt eröffnet ist, kann der Erste Bürgermeister in diesem Falle nicht mehr mitwirken. Diese Vorgehensweise wurde auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen.
Ebenso ist auch das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt aufgrund der Geschwistereigenschaft an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO auszuschließen.
Über die persönlichen Ausschlüsse wird vor dem Diskussionsverlauf Beschluss gefasst. Die Abstimmung wird vom Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier durchgeführt.
Auf dem nördlichen Grundstück Fl.Nr. 699, Gemarkung Oberaudorf westlich der A93, welches Bestandteil des im Flächennutzungsplan festgesetzten Gewerbegebietes ist, soll eine Betriebsstätte mit ca. 9.700 m² BGF zum Zwecke der Produktion, Endausbau, Umbau, Aufbereitung und laufenden Wartung von modularen Raum- und Sanitärmodulen errichtet werden. Diese Betriebsstätte soll aus zwei getrennten drei- bzw. viergeschossigen Baukörpern mit Flachdach bestehen. Als Interimslösung für die Erschließung soll der Untere Innweg (Fl.Nr. 692, Gemarkung Oberaudorf) verwendet werden. Die bestehende Linksabbiegerspur der Staatsstraße muss aufgrund des zu erwartenden LKW-Verkehrs verlängert werden bzw. die Schleppkurve zur Einfahrt vergrößert werden. Zur Umsetzung des Projektes ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag notwendig. Einer der ersten Schritte des doch sehr umfangreichen und aufwendigen Bebauungsplanverfahrens ist die notwendige Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan. In der heutigen Sitzung werden der Vorhabenträger sowie die beauftragten Architekten und Ingenieure das Projekt vorstellen und Fragen aus dem Gemeinderat beantworten.
Diskussionsverlauf
Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt der Geschäftsführer der Fa. Recon, Herr Rene Wurzer, sein Unternehmen und den geplanten Neubau im Gewerbegebiet an der A 93 vor.
Im Anschluss werden aus dem Gremium zahlreiche Fragen gestellt. Diese betreffen u. a. die Verfügbarkeit von notwendigen Ausgleichsflächen und den Ablauf der vorgesehenen Betriebstätigkeit und der Gebäudenutzung. Mehrere Fragen ergehen auch zum Thema Gebäude- und Fassadengestaltung sowie zur Gebäudeanordnung.
Herr Wurzer antwortet zunächst, dass sich die vorgestellte Planung noch in der Entwurfsphase befindet und tiefergehende Fragen dann geklärt werden, wenn sich der Gemeinderat für die grundsätzliche Befürwortung des Projekts entschieden hat.
Zu den angesprochenen Themen führt er aus, dass gerade bei der Gebäudegestaltung noch genügend Spielraum offenbleibt, um die Wünsche der Gemeinde weitgehend zu berücksichtigen. Er bestätigt auch, dass beim Betriebsablauf nur sehr geringe Immissionen entstehen, da es sich vorwiegend um Montagetätigkeiten handelt. Auch der Werkverkehr wird mit 6 bis 8 Lkw pro Tag nicht stark ausgeprägt sein.
Es ist beabsichtigt, dass gesamte Bauvorhaben in einem Zug zu verwirklichen. Bevor der Betrieb seine volle Kapazität erreicht, können einige Gebäudeteile auch befristet untervermietet werden. Letztendlich könnte eine Arbeitsplatzkapazität von 120 Personen entstehen. Der Standort Oberaudorf wird als eigenständige GmbH angemeldet.
Im Gremium wird das Vorhaben großteils begrüßt. Bei den detaillierten Planungen besteht aber noch Abstimmungsbedarf. Es wird auch der Wunsch geäußert, dass die Fa. Recon nun auch die betroffene Nachbarschaft persönlich von diesem Vorhaben informiert.
Beschluss 1
Der Erste Bürgermeister und das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt werden von der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans incl. etwaiger Änderungen und Ergänzungen (Plandatum 04.08.2023) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet an der A 93"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die persönliche Beteiligung des Ersten Bürgermeisters und des Gemeinderatsmitglieds Daniela Bernhardt erstreckt sich auch auf diesen Tagesordnungspunkt. Der Ausschluss bei der Beratung und Abstimmung besteht aufgrund des vorher gefassten Beschlusses. Gleichwohl darf der Erste Bürgermeister aber den Sachverhalt vortragen und fachliche Fragen hierzu beantworten. Der Vorsitz ergeht wiederum an den Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier.
Auf dem nördlichen Grundstück Fl.Nr. 699, Gemarkung Oberaudorf westlich der A93, welches Bestandteil des im Flächennutzungsplan festgesetzten Gewerbegebietes ist, soll eine Betriebsstätte mit ca. 9.700 m² BGF zum Zwecke der Produktion, Endausbau, Umbau, Aufbereitung und laufenden Wartung von modularen Raum- und Sanitärmodulen errichtet werden. Zur Umsetzung des Projektes ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag notwendig. Einer der weiteren Schritte nach Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Geltungsbereich des im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebietes auf der Fl.Nr. 699. Der notwendige Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vom Vorhabenträger liegt der Verwaltung vor.
Diskussionsverlauf
Nachdem das Vorhaben beim vorangegangenen TOP ausführlich behandelt wurde, werden keine weiteren Fragen gestellt. Der Zweite Bürgermeister bittet um Abstimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für das Grundstück Fl.Nr. 699, Gemarkung Oberaudorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet an der A 93“. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 23.492 m².
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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6. Erschließung Am Heimfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Baugebiet „Am Heimfeld“, bestehend aus 18 Baufeldern mit Einfamilien-, Doppel-, Reihen-, Mehrfamilienhäusern und einer Wohnanlage, soll über eine Ringstraße mit allen erforderlichen Sparten erschlossen werden. Es sind mehrere Grünflächen mit Bäumen, teilweise mit integrierten Stellplätzen entlang der Verkehrsfläche angedacht, die beiden Ein- bzw. Ausfahrtsbereiche der neuen Erschließungsstraße sollen in Granitpflaster ausgeführt werden, um eine angenehme und verkehrsberuhigende Wirkung für das innenliegende Wohngebiet zu erzielen.
Die Bauleistungen für die Erschließungsarbeiten wurden am 04.08.2023 als öffentliche Ausschreibung nach VOB, national im elektronischen Vergabeportal bekanntgegeben und die Unterlagen freigeschaltet.
Die Unterlagen wurden von 8 interessierten Firmen heruntergeladen. Submission war am 22.08.23 um 11:00 Uhr. Es wurden 3 Angebote fristgerecht abgegeben.
Alle Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Vergabevorschlag des beauftragten Ingenieurbüros:
Die Kostenprognose für die ausgeschriebenen Leistungen lag auf Grundlade des bepreisten LV bei 852.424,61 €. Die Angebotssumme des Baubieters 2 liegt ca. 7,3% über der Kostenprognose.
Bieter 2 ist präqualifiziert, in der Region sehr gut bekannt und hat zahlreiche Bauvorhaben die mit der Erschließung „Am Heimfeld“ vergleichbar sind, mit Erfolg abgewickelt. Zu erwähnen ist hier der Ausbau der Bad-Trißl-Straße BA 1 und BA 2.
Bieter 2 ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen uneingeschränkt geeignet.
Wir empfehlen der Gemeinde Oberaudorf und den Gemeindewerken Oberaudorf den Auftrag an Bieter 2 zu erteilen.
Die Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf hatte mit Bieter 2 im Zuge vorheriger Baumaßnahmen durchwegs gute Erfahrungen und stimmt dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros zu, die Baumaßnahme die Erschließung des Baugebietes „Am Heimfeld“, an Bieter 2 mit der Angebotssumme 919.986,48 € zu vergeben.
Bieter 1
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Bieter 2
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Bieter 3
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1.024.114,00 €
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919.986,48 €
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1.191.233,46 €
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Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister beantwortet einige Fragen zum Baubeginn und zur Kostenentwicklung.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Bauleistungen für die Erschließungsstraße „Am Heimfeld“ an Bieter 2 mit der Angebotssumme von 919.986,48 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Konzeption von Waldkindergartengruppen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt
Eine Gruppe, zumeist ortsansässiger, junger Familien hat großes Interesse, dass ihre Kinder einen Waldkindergarten besuchen. So hat sich eine Interessengemeinschaft gebildet, die nun die Möglichkeiten der Umsetzung eines Waldkindergartens in Oberaudorf oder näherer Umgebung ausloten will.
Die Vertreterinnen der Initiative haben sich bereits bei der Verwaltung vorgesellt und in einem ausführlichen Gespräch erste Überlegungen zur Thematik dargelegt. Idealerweise sollte der Waldkindergarten in der Trägerschaft der Gemeinde geführt und an einen bestehenden Kindergarten angeschossen werden. Die Neubildung einer eigenen Einrichtung ist zwar als Vision denkbar, wird aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst schwer zu verwirklichen sein.
Waldkindergärten weichen in der Betreuungsform vom Regelkindergarten darin ab, dass nahezu die gesamte Betreuungszeit im Freien, vorwiegend im Wald, verbracht wird. Für den Betrieb ist mindestens ein fester Schutzraum notwendig, der für die Unterbringung der entsprechenden Gruppe (12 bis 25 Kinder und Betreuungspersonal) geeignet sein muss. Der Schutzraum muss über eine angemessene Heizung und idealerweise auch über sanitäre Einrichtungen verfügen. Als Mindeststandart muss eine dauerhafte Möglichkeit zum Händewaschen vorhanden sein. Die als Kindertageseinrichtung genutzten Räumlichkeiten müssen den allgemein baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Waldkindergärten im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB sind grundsätzlich nicht privilegiert. Von einer ausnahmsweisen Zulassung, falls keine öffentlichen Belange entgegenstehen, kann derzeit nicht ausgegangen werden.
Der Schutzraum sollte auch als täglicher Treffpunkt fungieren und deshalb für Fahrzeuge erreichbar sein, zumindest in kurzer Entfernung ist deshalb auch eine Abstellmöglichkeit für mehrere Kraftfahrzeuge und Fahrräder erforderlich.
Wie alle Kindertageseinrichtungen bedarf auch ein Waldkindergarten einer Betriebserlaubnis nach Art. 9 BayKiBiG. In der Regel werden im Waldkindergarten Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Der Betreuungsschlüssel sieht zwei pädagogische Kräfte (mind. 1 päd. FK und 1 päd. EK) sowie eine zusätzliche Ergänzungskraft vor. Als zusätzliche Kraft wird aufgrund von Ausfallzeiten eine Ergänzungskraft empfohlen (Hinweis: Ergänzungskräfte sind unter anderem Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr sowie Kinderpfleger/Innen). Nur so kann bei Notfällen und in Ausnahmesituationen (z.B. plötzliche Wetteränderung) die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden. Damit ist der Betreuungsschlüssel höher als bei den üblichen Kindergartengruppen anzusetzen. Da für einen Waldkindergaren keine offiziellen Mahlzeiten angeboten werden, endet die Betreuungszeit spätestens um 13.00 Uhr.
Im Hinblick auf die gesamte Kindertagesbetreuung in Oberaudorf muss nun ausgelotet werden, ob und wie ein Waldkindergarten ermöglicht werden kann.
Bei der derzeitigen Belegung und Größe der beiden vorhandenen öffentlichen Kindertagesstätten in Ober-und Niederaudorf wird es nicht möglich sein, das Angebot für eine Waldgruppe zügig zu verwirklichen. Vielmehr gilt es nun auszuloten, wie eine Umsetzung dieses Wunsches verträglich in die Kindergartenlandschaft unserer Gemeinde eingebaut werden kann.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat begrüßt das Engagement der anfragenden Eltern. In der anschließenden Debatte wird aber auch schnell deutlich, dass die Umsetzung einer naturintensiven Kinderbetreuung für die Gemeinde nur in Angliederung an einen bestehenden Kindergarten als eigene Gruppe zu ermöglichen ist.
Ebenso wird auch erkannt, dass der gemeindliche Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf zunächst abschießend fertiggestellt werden muss, bevor hierfür eine neue Konzeption entwickelt werden kann. Der Bürgermeister verweist auch noch einmal auf die Personalproblematik, die sich durch die Einführung der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen zusätzlich verschärfen wird.
Da aber eine Waldkindergartengruppe auch eine gute Möglichkeit darstellt, das Betreuungsangebot von Kindertagesstätten flexibel zu erweitern, soll unmittelbar damit begonnen werden, die notwendigen Schritte einzuleiten, um in absehbarer Zeit eine solche Einrichtung anbieten zu können.
Die Verwaltung wird nun damit beginnen, die notwendigen Prozesse anzustoßen. Ein konkreter Zeitpunkt für eine Umsetzung kann derzeit aber noch nicht genannt werden.
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8. Beschaffung eines elektrischen Kleintransporters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Wegen der Erweiterung der gemeindlichen Liegenschaften und neuer Aufgaben für die Hausmeister (z.B. Parkscheinautomaten) benötigen diese ein einfaches, kleines Fahrzeug. Nachdem fast ausschließlich Kurzstrecken bewältigt werden müssen, bietet sich die Anschaffung eines elektrischen Kleintransporters an. Ein Stellplatz mit Ladeanschluss ist in der Rathaustiefgarage vorhanden.
Nach Besichtigung der Modelle verschiedener Anbieter wurden drei Angebote eingeholt. Es darf betont werden, dass an das zu beschaffende Fahrzeug keine besonderen Anforderungen bezüglich Anbaugeräte und Nutzlast gestellt werden.
Angebotsübersicht:
Bieter 1: Goupil G2 Nettopreis: 27.370 €, zuzüglich Zubehör
Bieter 2: Melex N 50 Nettopreis: 37.842 €
Bieter 3: ARI 458 L Nettopreis 22.343 €
Bei den Testfahrten wurde der ARI 458 L als absolut zweckmäßig bewertet. Die teureren Modelle der Bieter 1 und 2 ließen keinen Vorteil erkennen.
Es wird deshalb empfohlen, das Fahrzeug des Bieters 3, ARI 458 L zu beschaffen.
Diskussionsverlauf
Die Frage aus dem Gremium, ob das Fahrzeug für den Ganzjahresbetrieb geeignet ist, wird mit ja beantwortet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot des Bieters 3 für des Fahrzeug ARI 458 L in Höhe von 22.343 € anzunehmen und diesen Kleintransporter für die Hausmeister zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.09.2023
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informativ
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Sachverhalt
Stellungnahme des Zweckverbandes Kommunale Dienste Oberland bezüglich der Überwachungstätigkeiten für den ruhenden Verkehr
Aufgrund einiger Anfragen über angeblich zweifelhafte Verwarnungen der kommunalen Verkehrsüberwachung hat die Verwaltung beim Zweckverband um Darstellung der genauen Vorgehensweise bei den Verkehrskontrollen gebeten. Die Stellungnahme des ZV KD Oberland wird verlesen.
Diskussionsverlauf
Es wird nachgefragt, wann die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Laut Auskunft der Verwaltung erfolgt dies rechtzeitig, spätestens gemäß der gesetzlichen Vorgabe, 21 Tage vor dem Wahltermin.
Aufgrund der Frage, ob in absehbarer Zeit ein Wohnmobilstellpatz errichtet werden kann, antwortet der Bürgermeister, dass momentan leider keine Standorte zur Verfügung stehen.
Datenstand vom 25.10.2023 08:50 Uhr