Datum: 19.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.07.2023
3 Ausbau Bad-Trissl-Straße / Bauabschnitt 2; Auftragsvergabe Entsorgung der belasteten Böden
4 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Garagen, Sudelfeldstr. 14, Fl.Nr. 321/14, Gemarkung Oberaudorf
5 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Laurentiusstr. 5, Fl.Nr. 229/9 und 229/10, Gemarkung Oberaudorf
6 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Garage, sowie Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Frühlingsstraße 5, Fl.Nr. 306/2, Gemarkung Oberaudorf
7 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der Gastronomieräume im EG in Wohnnutzung im EG und OG (1 WE), westlicher Teil des Anwesens, Seestr. 4, Fl.Nr. 191, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
8 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Lagerhalle sowie Neubau von zwölf Ferienwohnungen, Reisacher Straße 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf
9 Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des ehemaligen Reisebüros, Erweiterung der Büroflächen und Einbau einer Betriebsleiterwohnung, Reisacher Straße 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf
10 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Wall, Fl.Nr. 1220, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
11 Bauantrag zur Errichtung einer verglasten Terrassenüberdachung, Lohbichlweg 12, Fl.Nr. 995/14, Gemarkung Niederaudorf
12 Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162, Gemarkung Oberaudorf
13 Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung von der Erhaltungssatzung "Kerngebiet", Rosenheimer Str. 29, Fl.Nr. 313/18, Gemarkung Oberaudorf
14 Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung, Am Schlossberg 3 a, Fl.Nr. 171/1, Gemarkung Oberaudorf
15 Anfrage zur Errichtung eines Solarparkes, Am Mühlbach, Fl.Nr. 654/9, Gemarkung Oberaudorf
16 Sonderung Baugebiet "Am Heimfeld"; Auftragsvergabe
17 Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Planungsleistungen Freianlagen
18 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

TOP 16 entfällt, da das Vermessungsverfahren aus Sicht der Verwaltung weder wesentliche finanzielle noch verfahrensablauftechnische Vorteile bringt. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 19.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 18.07.2023 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Ausbau Bad-Trissl-Straße / Bauabschnitt 2; Auftragsvergabe Entsorgung der belasteten Böden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Ausbau der Bad-Trißl-Straße Bauabschnitt 2 ist im ersten Bereich von der Sonnenstraße bis zur Wechselbergstraße mit den Tiefbauarbeiten, Pflasterungen des Gehweges und der Trag- bzw. Binderschicht des Straßenbaues beendet.
Durch die Arbeiten sind 4 verschiedene Haufwerke (Asphalt Straße, Asphalt Gehweg und 2 Haufwerke mit Aushub aus Tiefbauarbeiten) entstanden, welche beprobt wurden.  In den Haufwerken mit Asphalt wurden keine schädlichen Stoffe nachgewiesen. In den beiden Haufwerken von den Erdaushüben wurde eine Schadstoffbelastung von DK 0 nachgewiesen, wodurch eine Entsorgung nach gesetzlichen Bestimmungen erfolgen muss. 
Die Entsorgung des belasteten Materials wurde am 25.07.2023 als öffentliche Ausschreibung nach VOB, national im elektronischen Vergabeportal bekanntgegeben und die Unterlagen freigeschaltet. 
Die Unterlagen wurden von 11 interessierten Firmen heruntergeladen. Submission war am 10.08.23 um 14:00 Uhr. Es wurden 5 Angebote fristgerecht abgegeben.
Alle Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.

Vergabevorschlag des beauftragten Ingenieurbüros:
Wir empfehlen der Gemeinde Oberaudorf, den Auftrag zur Entsorgung des belasteten Bodens an den Bieter 5 zu vergeben.

Die Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf stimmt dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros zu der Entsorgung des belasteten Bodens der Bad-Trißl-Straße BA 2 an Bieter 5 mit der Angebotssumme 91.269,89 € brutto zu vergeben.


Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3
Bieter 4
Bieter 5
132.952,75 €
103.716,69 €
246.487,68 €
129.876,60 €
91.269,89 €

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Bürgermeister, dass bei der Erstellung des LVs noch nicht bekannt war, wieviel und in welcher Schadstoffklasse belastetes Material sich nach Aushub ergeben wird. Die Auswahl der jeweiligen Deponie ist auch abhängig von der Menge des zu entsorgenden Materials. 

Beschluss

Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für die Entsorgung der belasteten Böden der Haufwerke 1 und 4 des Bauabschnittes 2 der Bad-Trißl-Straße an den Bieter 5, mit der Angebotssumme von 91.269,89 € brutto, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Garagen, Sudelfeldstr. 14, Fl.Nr. 321/14, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Fragen zum Vorbescheid werden nicht gestellt, es liegen jedoch zwei Alternativ-planungen vor. Im Gegensatz zu einem Bauantrag ist bei Vorbescheidsanträgen die Möglichkeit gegeben, auch Alternativvorschläge mit evtl. Auflagen und Hinweisen zu behandeln, welche bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. (Bauantrag) 
Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht vor:
  • Abbruch des bestehenden Gebäudes
  • Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit den Außenabmessungen jeweils 7,50 m x 11 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,50 m
  • 8 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 
  • Die Erschließung soll im mittleren Grundstücksbereich erfolgen.

Situierung der beiden nördlichen Gebäude außerhalb der nördlichen Abgrenzungslinie zum Außenbereich, die definiert ist durch die bestehende östliche und westliche Bebauung (Verbindungslinie der Gebäudekanten). Aus Sicht der Verwaltung Einfügung daher nicht gegeben. 

Variante 1 
  • Errichtung eines Doppelhauses mit den Außenabmessungen 15,94 m x 10,99 m, seitliche Wandhöhe 6,50 m im südlichen Teil des Grundstückes
  • Erhalt des bestehenden Wohnhauses
  • 4 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 
  • Die Erschließung soll am östlichen Grundstücksrand erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung Einfügung gegeben. 

 

Variante 2

  • Abbruch des bestehenden Wohnhauses
  • Errichtung von zwei Doppelhäusern mit den Außenabmessungen 15,94 m x 10,99 m, seitliche Wandhöhe 6,50 m.
  • 8 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 
  • Die Erschließung soll am östlichen Grundstücksrand erfolgen. 

Situierung des nördlichen Doppelhauses außerhalb der nördlichen Abgrenzungslinie zum Außenbereich, die definiert ist durch die bestehende östliche und westliche Bebauung (Verbindungslinie der Gebäudekanten). Aus Sicht der Verwaltung Einfügung daher nicht gegeben. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer legt anhand der Vorbescheidspläne die ursprüngliche Planung und die zwei Varianten dar. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zum Außenbereich vom Landratsamt relativ eng gesehen wird.

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Vorbescheid zu Variante 1 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Dem Antrag auf Vorbescheid zu Variante 2 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Laurentiusstr. 5, Fl.Nr. 229/9 und 229/10, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 15.09.2022 wurde o.g. Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich nach Ansicht des Gremiums das geplante einzelne Mehrfamilienhaus in Bezug auf die Grundfläche im Verhältnis zur Freifläche nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Landratsamt folgte dieser Beurteilung. Der nun vorliegende geänderte Eingabeplan, der nach Auskunft des Architekten mit dem Landratsamt abgesprochen wurde, sieht vor:

  • Abbruch des bestehenden Gebäudes
  • die Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern 
  • Außenabmessungen 9 m x 15 m (nördlich) und 10 m x 14 m (südlich) 
  • seitliche Wandhöhe 7,2 m bis 9,70 m (Hanglage)
  • mit Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung

Eine Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB. Die Einfügung bezüglich der Höhe ist auf dem Eingabeplan dargestellt und ist nach Ansicht der Verwaltung gegeben, die bestehende faktische Baulinie wird nicht überschritten. Gegenüber der ersten Planung wurde die Grundfläche von 331 m² auf 284 m² (2 x 142 m²) verringert. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer ist das Gremium einhellig der Ansicht, dass sich die Gebäude einfügen und besser mit der Nachbarbebauung harmonieren. Die Tiefgarage ist von Vorteil; es wird darauf hingewiesen, dass im Bauantrag die Außen-Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung angeordnet werden müssen.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Garage, sowie Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Frühlingsstraße 5, Fl.Nr. 306/2, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherrin wünscht gemäß dem am Montag, 18.09.2023 geführten Gespräch die Behandlung in der Sitzung. Ihr wurde aber mitgeteilt, dass dem Vorbescheid aufgrund des bestehenden Bebauungsplans das Einvernehmen nicht erteilt werden kann sowie keine Bebauungsplanänderung möglich ist. Auf dem Grundstück Frühlingstr. 5 soll die bestehende Garage abgerissen werden, entstehen soll auf dem südlichen Teil des Grundstückes:

- ein Wohnhaus, Außenabmessungen 12 m x 10 m
- mit nördlicher Doppelgarage
- seitliche Wandhöhe 6 m
- das Grundstück soll entsprechend geteilt werden

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 “Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße". Die Festsetzungen für Frühlingstr. 5 sind:

  • das in den Baugrenzen bereits vorhandene Gebäude im nördlichen Bereich des Grundstückes
  • im südlichen Teil des Grundstückes Flächen für die Garagen
  • es sind keine weiteren Baufenster auf dem Grundstück festgelegt

Da auf dem Grundstück keine Baugrenzen für eine weitere Bebauung festgelegt sind, wäre für die vorliegende Planung eine Bebauungsplanänderung zwingend notwendig. Zumal eine Änderung des Bebauungsplans in der beantragten Form den Bebauungsplan aufweichen bzw. den Grundzügen der Planung widersprechen würde. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Vorbescheidsplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass aufgrund der Überschreitung der faktischen Baulinie auch bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB eine Ablehnung erfolgen müsste. Aus dem Gremium wird betont, dass Baulinien und –grenzen einzuhalten sind. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der Gastronomieräume im EG in Wohnnutzung im EG und OG (1 WE), westlicher Teil des Anwesens, Seestr. 4, Fl.Nr. 191, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 17.01.2023 wurde der genannte Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt sowie die erhaltungsrechtliche Genehmigung verweigert. Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um vor allem die gastronomische Nutzung des Gebäudes durch Erhalt der entsprechenden Räumlichkeiten zukünftig zu sichern. Die Gespräche, auch mit dem Landratsamt Rosenheim, haben mittlerweile stattgefunden. Aufgrund dieser Gespräche liegt nun eine geänderte Planung vor, die nur die Nutzungsänderung im Westteil des Gebäudes in EG und OG zu Wohnnutzung vorsieht, die Nutzung im Ostteil (Gastronomie) soll unverändert bleiben. Die Wohnfläche im EG soll ca. 64 m² betragen, im OG ca. 24,5 m². Stellplätze gemäß Satzung können nachgewiesen werden (Bestand). Die äußere Gestalt des denkmalgeschützten Gebäudes wird nicht verändert, lediglich einige Fenster werden ersetzt, dies muss in enger Absprache mit der Denkmalschutzbehörde geschehen.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Vorbescheidsplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer geht Bürgermeister Matthias Bernhardt kurz auf die Historie ein und fügt an, dass die jetzt geplante Teilung des Gebäudes einen Bereich für die Gastronomie beibehält so dass keine Gründe mehr vorliegen, die Nutzungsänderung zu versagen. Eine Erhaltung des gastronomischen Bereichs in der ursprünglichen Größe ist wohl nicht mehr möglich, vorstellbar wären eventbezogene Veranstaltungen für einen kleineren Kreis. Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anregungen:
  • Teilung des Grundstückes wird als gute Lösung erachtet.
  • Es wird auf den Immissionsschutz in Bezug auf Gaststätte und Wohnungen hingewiesen. 
  • Eine Ablehnung des Vorbescheids würde dazu führen, dass der Eigentümer keine Einnahmen durch das Gebäude, das im Moment leer steht, erhalten würde.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Lagerhalle sowie Neubau von zwölf Ferienwohnungen, Reisacher Straße 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die bestehende, südlich situierte Lagerhalle auf dem Grundstück Reisacher Str. 2 soll abgerissen werden, an selber Stelle soll entstehen:

  • ein 2-geschossiges Gebäude für 12 Ferienwohnungen mit den Außenabmessungen 24 m x 7 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6 m 

Das Grundstück ist gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt, ein Bebauungsplan existiert nicht. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist eine Genehmigung nicht in Aussicht zu stellen.  
§ 8 Gewerbegebiet, BauNVO:
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. 
(2) Zulässig sind
  1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  3. Tankstellen,
  4. Anlagen für sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
  1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
  2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
  3. Vergnügungsstätten.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Vorbescheidsplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer ist sich das Gremium nach kurzer Diskussion darüber einig, dass das Gewerbegebiet vorwiegend gewerblich genutzt werden soll. Ferienwohnungen sind, auch aus immissionstechnischen Gründen, nicht im Gewerbegebiet zugelassen.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des ehemaligen Reisebüros, Erweiterung der Büroflächen und Einbau einer Betriebsleiterwohnung, Reisacher Straße 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

 Das bestehende Gebäude (ehemaliges Reisebüro) Reisacher Str. 2 soll aufgestockt und umgebaut werden. Entstehen soll:

  • in EG und OG Büroflächen
  • im DG eine Betriebsleiterwohnung
  • mit Pultdach
  • seitliche Wandhöhe zwischen 7,50 und 8,95 m

Die Bezugshöhe ergibt sich aus den umgebenden Firsthöhen, diese sind zum Erreichen einer Genehmigung aufzunehmen, Maßstab ist nicht der bestehende Turm . 
Das Grundstück ist gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt, ein Bebauungsplan existiert nicht. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Vorbescheidsplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass der Turm (Höhe) ein singuläres Merkmal darstellt und nicht für die Einfügung herangezogen werden kann. Es entsteht eine Diskussion über die baurechtliche Zulässigkeit einer Betriebsleiterwohnung. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in diesem Gebiet bereits Planungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorhanden sind.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Es wird angeregt, die Planung zur Aufstellung eines Bebauungsplans voranzutreiben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten, Wall, Fl.Nr. 1220, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.04.2023 wurde o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich der Baustil und die Fassadengestaltung des geplanten Wohnhauses nicht in das Ortsbild von Wall einfügt. Nach einem Gespräch mit dem Bauherrn und dem Architekten liegt jetzt eine geänderte Planung vor, die sich gestalterisch/architektonisch in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Vorschläge des Gremiums und der Verwaltung bei dem gemeinsamen Gespräch wurden nach Ansicht der Verwaltung aufgenommen und entsprechend gut umgesetzt. Baubeschreibung. Es soll entstehen: 

  • ein in Hanglage errichtetes 3-geschoßiges Wohnhaus
  • Außenabmessungen 8 m x 15 m
  • seitliche Wandhöhe 4,71 m bis 8,00 m
  • mit 3 Wohneinheiten
  • eine östlich angeordnete Garage mit Flachdach, wird teilweise in den Hang integriert, ein entsprechender Antrag auf Abweichung von § 5 der Ortsgestaltung liegt vor. Hinweis: das Flachdach, welches die Möglichkeit bietet, nördlich zu begehen, ist ohne Umwehrung/Geländer geplant 
  • 6 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen
  • Geplant ist die Zufahrt über Grundstück Fl.Nr. 1223/1, auf das ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten Fl.Nr. 1220 eingetragen sein muss.

Nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim liegt der Ortsteil Wall in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB. Ob die im Bescheid des Landratsamtes festgelegten Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz erfüllt sind, liegt im Prüfumfang der Genehmigungsbehörde.
  

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist einstimmig der Ansicht, dass die aktualisierte Planung zur ursprünglichen eine deutliche Verbesserung darstellt. Hinweislich soll dem Bauherrn mitgeteilt werden, dass eine nachträgliche Änderung in Ferienwohnungen ausgeschlossen ist. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Abweichung von § 5 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zur Errichtung einer verglasten Terrassenüberdachung, Lohbichlweg 12, Fl.Nr. 995/14, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bei einer Baukontrolle des Landratsamtes wurde festgestellt, dass für die vorhandene nord-östliche Pergola keine Genehmigung vorliegt. Die jetzigen Eigentümer haben das Haus im letzten Jahr erworben, wurden jedoch vom Vorbesitzer nicht darüber informiert, dass die Pergola ohne Genehmigung errichtet wurde. Die Pergola ist ca. 8 m lang, 3,70 m tief und hat eine Höhe von ca. 2,56 m. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Lohbichlweg“ und wurde außerhalb der Baugrenzen errichtet. Das Landratsamt schlägt zur Genehmigungsfähigkeit bei Belassen der Tiefe von 3,70 m vor, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Überschreitung der Baugrenze) und einen Bauantrag zu stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist die Abstandsflächenübernahme der umliegenden Nachbarn, diese wurden gemäß Auskunft des Bauherrn in Aussicht gestellt. Die Abstandsflächenübernahme liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Vorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass hier ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden ist und daher, im Zuge des Gleichbehandlungsgrundsatzes, keine Möglichkeit besteht, dem Antrag in dieser Form zuzustimmen. Aus dem Gremium kommen folgende Anmerkungen: 
  • Da der Vorbesitzer dem Käufer verschwiegen hat, dass die Pergola nicht genehmigt ist, könnte der Käufer entsprechend reagieren.  
  • Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, kann dem Antrag nicht zugestimmt werden.
  • Es soll an dem bereits bestehenden, in der Vergangenheit gefassten Beschluss festgehalten werden, da sich am Sachverhalt nichts geändert hat.
  • Das Landratsamt sollte den Rückbau anordnen. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze wird nicht zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bei dem bestehenden Gebäude Auerburgstr. 21 soll das Dach saniert werden, dies ist gemäß Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Da aus statischen Gründen (siehe Dokumente) anstelle des jetzigen Ziegeldaches ein rotes Blechdach (Stehfalz) vorgesehen ist, liegt ein Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 5 Ortsgestaltungssatzung vor. Eine Bestätigung des Statikers liegt dem Antrag bei. Aus Sicht der Verwaltung ist hier die Begründung bzgl. Standsicherheit nachvollziehbar. 

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Abweichung von § 3 Abs. 5 Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung von der Erhaltungssatzung "Kerngebiet", Rosenheimer Str. 29, Fl.Nr. 313/18, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Berichtigung: Es handelt sich um das Grundstück Rosenheimer Str. 18, Fl.Nr. 346/3. Auf dem Grundstück Rosenheimer Str. 18 soll eine DHL-Packstation aufgestellt werden, situiert vor dem alten Postgebäude quer zur Staatsstraße. Das geplante Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 6c BayBO verfahrensfrei: Verfahrensfrei sind ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Rauminhalt bis zu 50 m³. Die Packstation ist mit einer Länge von 5,31 m, Breite 0,65 m und einer Höhe von 2,20 m geplant (7,59 m³). 
Da sich das Grundstück im Bereich der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“ befindet, liegt ein Antrag auf isolierte Abweichung vor.

Erhaltungssatzung § 2: Im Geltungsbereich dieser Satzung befinden sich bauliche Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Orts- und das Straßenbild prägen und die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung sind. Ziel dieser Satzung ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten 

und § 3: Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. 

Auf Nachfrage der Verwaltung aufgrund der Situierung an der Staatsstraße teilt das staatliche Bauamt mit, dass aus deren Sicht nichts gegen die Errichtung einer DHL-Packstation am angegebenen Standort spricht. 

Von Seiten des Landratsamts Rosenheim, Straßenverkehrsbehörde, wird darauf hingewiesen, dass es für die Verkehrsteilnehmenden durch die Errichtung der Packstation zu keinerlei Einschränkungen kommen darf. Die Gemeinde Oberaudorf ist hier als Träger der Straßenbaulast auf der untergeordneten Straße (Gei-gelsteinstraße) für die Einhaltung der Sichten (Sichtfelder) zuständig. Ebenso sollte eine Parkmöglichkeit im Bereich der Packstation vorhanden sein, damit die Besucher der Packstation mit ihren Fahrzeugen nicht im Kurvenbereich der Staatsstraße stehen bleiben.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Vorhabens ist das Gremium einstimmig der Ansicht, dass sich die Packstation an diesem prominenten Platz mitten im Dorf nicht in das Ortsbild von Oberaudorf einfügt. Da das entsprechende Grundstück groß genug ist, wird eine Situierung evtl. direkt an der Hauswand bzw. an der Nordwand oder im Hof vorgeschlagen.  

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Abweichung von der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“ wird nicht zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung, Am Schlossberg 3 a, Fl.Nr. 171/1, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der ca. im Jahr 2020 aufgestellte Carport westlich des Wohnhauses Am Schloßberg 3 a wurde ohne Genehmigung und teilweise auf dem Grundstück der Gemeinde errichtet. Mit Schreiben des Landratsamts Rosenheim vom 28.07.2021 wurde der Bau eingestellt und später ein Rückbau angeordnet, der auch in Teilen geschehen ist. Es wurde zwischen Bauherr und Gemeinde vereinbart, dass der Carport verfahrensfrei gemäß Art. 57 BayBO geplant und neu errichtet werden soll. Dazu liegt ein entsprechender Planentwurf vor, der der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Aufgrund der beengten Platzsituation Am Schloßberg liegt jedoch ein Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2 Garagen- und Stellplatzsatzung bezüglich des verringerten Stauraums vor dem Carport vor. Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Abweichung zugestimmt werden, auch aus dem Grund, dass die jetzige verunstaltende Situation bereinigt wird.   

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des jetzigen Bauantrags durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass auf der engen Straße kein Platz zum Parken vorhanden ist und daher das Ansinnen durchaus verständlich ist. Es kann eine Ausnahme von der Garagen- und Stellplatzsatzung in Aussicht gestellt werden, sobald der gemeindliche Grundstücksteil wieder frei von der jetzt vorhandenen Bebauung ist. Der Bauamtsleiter erläutert dazu die mögliche baulich sinnvolle Umsetzung. 

Beschluss

Es wird auf die bereits bestehende Rückbau-Anordnung verwiesen. Um eine Zustimmung bzw. weitere Bebauung zu ermöglichen, soll zunächst der jetzt vorhandene Carport vollständig zurückgebaut werden und die gemeindliche Fläche von einer Bebauung wieder freigestellt werden.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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15. Anfrage zur Errichtung eines Solarparkes, Am Mühlbach, Fl.Nr. 654/9, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Vom Eigentümer des Grundstückes südlich des Mühlbaches (Oberloh), Fl.Nr. 654/9 wird angefragt, ob die Gemeinde Oberaudorf hier der Errichtung eines Solarparks zustimmen würde. Die Fläche hat eine Größe von ca. 9.200 m², geplant ist die Aufstellung von aufgeständerten PV-Modulen. Ein erster Entwurf ist den Dokumenten beigefügt. Auf Nachfrage beim Landratsamt wurde die Auskunft gegeben, dass die Aufstellung eines Solarparks grundsätzlich nur in Verbindung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans möglich ist.  

Diskussionsverlauf

Eingangs verliest Bürgermeister Matthias Bernhardt den Beschlussvorschlag und erläutert diesen. Aus dem Gremium kommen folgende Anmerkungen:

  • Es besteht keine Veranlassung, Landwirtschaftsflächen in Anspruch zu nehmen. 
  • Im Zuge des geplanten Brenner-Nord-Zulaufs werden ebenfalls Flächen für die Landwirtschaft benötigt.
  • Der geplante Solarpark soll im Landschaftsschutzgebiet „Inntal“ errichtet werden.
  • Speicherbau könnte als Alternative gesehen werden. 

Beschluss

Der Anfrage kann im Moment keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden, da vor allem die Speicherkapazität im Netz nicht ausreichend ist und überflüssiger Strom kostenintensiv ungenutzt geerdet werden muss, was in der Sommerzeit jetzt schon der Fall ist. Zudem werden bereits im Zuge des geplanten Brenner-Nord-Zulaufs Landwirtschaftsflächen im Gemeindegebiet benötigt und belastet und zukünftig für die Ausübung der Landwirtschaft fehlen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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16. Sonderung Baugebiet "Am Heimfeld"; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Dieser TOP entfällt. 

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17. Umbau der Alten Schule in Niederaudorf zur KiTa-Erweiterung; Vergabe Planungsleistungen Freianlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö beschließend 17

Sachverhalt

In der BUS-Sitzung vom 18.05.2023 wurde beschlossen, die Arbeiten für das Gewerk 28 Aussenanlagen nach Ausschreibung und Prüfung der Angebote an die Firma Simon Berger aus Oberaudorf zu vergeben. Die Arbeiten sind bereits seit einigen Wochen in Gange. Es liegt ein Angebot von Architekt Raimund Baumann, der den Umbau der Alten Schule zur KiTa-Erweiterung betreut für die Architektenleistungen LPH 1 bis 8, HOAI 2021 für Freianlagen vor. Grundlage: Anrechenbare Kosten von 81.575 Euro (Auftrag Fa. Simon Berger), Basissatz. Berechnung gemäß beiliegendem Dokument. Die freiberuflichen Architektenleistungen können gemäß Bekanntmachung Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, im Vereinfachten Verfahren (Wertgrenze 50.000 € netto) vergeben werden. Das Honorar beläuft sich incl. Nebenkosten auf netto 17.064 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Architektenleistungen gemäß Angebot vom 07.08.2023 an den Architekten Raimund Baumann von Oberaudorf zu vergeben.   

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium, wieso die Vergabe der Planungen für die Freianlagen nachträglich genehmigt werden sollen und nicht in der ursprünglichen Vergabe enthalten waren bzw. wieso kein Wettbewerb stattgefunden hat, erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt und Bauamtsleiter Rainer Ostermayer ausführlich den Hintergrund dieser Vorgehensweise. 

Beschluss

Die Architektenleistungen für das Gewerk Freianlagen /Aussenanlagen werden an den Architekten Raimund Baumann in einer Höhe von 17.064 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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18. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2023 ö informativ 18

Diskussionsverlauf

Umbau der Alten Schule Niederaudorf zur KiTa Erweiterung; Kostenfortschreibung 

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die aktuelle Kostenfortschreibung vor, Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert diese und führt weiter aus. 

Datenstand vom 16.10.2023 08:07 Uhr