Datum: 26.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2023
3 Halbjahresbericht
4 Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke
5 Anpassung der Strompreise zum 01.01.2024
6 Anpassung der Verbrauchsgebühren Wasser zum 01.01.2024
7 Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg - Sachstand
8 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

2. BGM Herr Holzmaier frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2023 wurde vorab bekannt gegeben. 2. BGM Herr Holzmaier frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Strommarkt
Nach den extremen Preisausschlägen an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas bis Ende August 2022 trat im Herbst und Winter 2022 / 2023 wieder eine deutliche Entspannung ein. Diese setzte sich in 2023 zunächst fort, wobei sich die Terminmarktpreise für 2024, 2025 und 2026 seit März 2023 in etwa auf dem gleichen Niveau bewegen. 
Entwicklung der Strom-Terminmarktpreise vom 01.01.2020 - 20.09.2023 (Base):
Quelle: KOS Energie GmbH
Hinweis:        Die Grafik zeigt Energiepreise für Strom-Grundlast (Base). Der Energiepreis erhöht sich noch um die Kosten für den Ausgleich des untertägigen Lastverhaltens (Struktur). Der gesamte Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis, den Netzentgelten, den Netzumlagen, der Konzessionsabgabe, der Stromsteuer, den Vertriebskosten sowie der Umsatzsteuer zusammen.
Vergleichsweise günstig entwickelten sich die tagesaktuellen Spotmarktpreise. Für Grundlast lagen sie im Mittel von Januar bis August bei 9,97 ct/kWh.
Die Gemeindewerke Oberaudorf als Stromversorgungsunternehmen kaufen den für ihre Kunden benötigten Strom zu einem großen Teil langfristig an den Terminmärkten ein. Der Einkauf erfolgt als Dienstleistung über die KOS Energie GmbH in Hallbergmoos. Über eine Beschaffungsstrategie wird Strom in der Regel in vielen Teilmengen in einem Zeitraum von drei Jahren vor dem Lieferjahr am Terminmarkt eingekauft. Diese Einkaufsstrategie führt zu einer Glättung der Strompreise über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei Stromspitzen wie in 2022 etwas abgefedert werden können. Jedoch kann es umgekehrt bei einem Markt mit fallenden Preisen dazu führen, dass der Durchschnittspreis aufgrund der dreijährigen Beschaffung über dem aktuellen Preisniveau liegt.
Der an die Kunden der Gemeindewerke Oberaudorf gelieferte Strom wurde in 2021 und 2022 zu 80 - 85 % im Voraus auf dem Terminmarkt bestellt. Die restlichen 15 - 20 % wurden auf dem tagesaktuellen Spotmarkt beschafft. Auch in 2023 beziehen die Gemeindewerke einen Teil des Stroms über den Spotmarkt (ca. 12 %).
In 2022 und 2023 haben sich die Strompreise auf dem deutschen Strommarkt unter den vielen Lieferanten sehr unterschiedlich entwickelt, wobei dies vor allem an den verschiedenen Beschaffungsstrategien der Lieferanten liegt (kurz- bzw. längerfristige Beschaffung).
Gemäß einer Veröffentlichung des BDEW vom 26.07.2023 liegt der durchschnittliche Strompreis für Haushalte mit 3.500 kWh pro Jahr im bisherigen Jahresmittel 2023 bei 46,27 ct/kWh. Im 2. Halbjahr 2022 betrug der Preis noch 40,07 ct/kWh. 
Zum Vergleich hierzu liegen die Strompreise für Kunden der Gemeindewerke Oberaudorf im Tarif GEWO noch deutlich darunter (2023: 43,09 ct/kWh; 2022: 34,98 ct/kWh; gerechnet mit 3.500 kWh/a).
Bei diesen Angaben wurde der Grundpreis eingerechnet.
Aufgrund dieser Preisentwicklung an den Handelsmärkten und der bereits auf dem Terminmarkt beschafften Strommengen für 2024 schlägt die Werkleitung vor, die zum 01.01.2023 stark erhöhten Strompreise für die Kunden der Gemeindewerke zum 01.01.2024 wieder spürbar zu senken (siehe TOP 5).

Sanierung HB Watschöd
Das Hauptgewerk für die Sanierung des Hochbehälters Watschöd (100 m³), die „Mineralische Instandsetzung“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2022 für netto 264.952 € (ohne USt) vergeben.
Die Arbeiten für die mineralische Instandsetzung außen erfolgten bereits im November 2022. Hierbei wurde der obere Bereich der Wasserkammern freigelegt und die Wände mit Foamglas isoliert und abgedichtet:
Im Frühjahr und Sommer dieses Jahres erfolge schließlich die mineralische Beton-Instandsetzung der beiden Wasserkammern innen im laufenden Betrieb. Hierbei konnte immer nur eine Kammer saniert werden, während mit der anderen die Versorgung aufrechterhalten werden musste. Es wurden die folgenden Arbeiten durchgeführt, wobei zunächst an den Wänden, am Boden und an der Decke ein Abtrag der bestehenden schadhaften Beschichtungen durch Hochdruckwasserstrahlen erfolgte:
  • Außenwände und Mittelwand:
-        Risse in der Außenwand verpressen,
-        Abdichtung mit Fugenbändern am Übergang Bodenplatte - Außenwände,
-        Herstellung von Hohlkehlen an den Ecken der Wasserkammern (senkrecht),
-        Ertüchtigung der Mittelwand mittels Spritzbeton und Zusatzbewehrung, 
-        mineralische Beschichtung der vorbereiteten Betonflächen im Trockenspritzverfahren.
  • Bodenplatte:
-        Herstellung von Hohlkehlen am Übergang Bodenplatte - Außenwände,
-        mineralische Bodenbeschichtung mit Mörtel.
  • Instandsetzung bzw. „Auffrischung“ der Decke mit einer Tropfenstruktur:
-        mineralische Finish-Beschichtung im Trockenspritzverfahren.

Die Sanierung der Wasserkammern innen ist inzwischen abgeschlossen. In den kommenden Wochen sind noch die folgenden abschließenden Arbeiten durchzuführen:
-        Instandsetzung kleinerer Betonfehlstellen und Malerarbeiten im Rohrkeller (Pumpenraum).
-        Erneuerung der vorhandenen Rohrmantelpumpen durch Kreiselpumpen.
-        Erneuerung bestehender Rohrleitungen (Ersatz durch Edelstahl) und Absperrarmaturen.
-        Erneuerung der Steuerungs- / Fernwirktechnik sowie Teilen der Elektroinstallation (z. B. Beleuchtung).
-        Einbau einer Lüftungsanlage (natürliche Lüftung, keine Gebläse, Lüftungsöffnungen mit Filter).
-        Einbau einer Sicherheitstür (Eingangstür Hochbehälter).
Die Sanierung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Ausbau Bad-Trißl-Straße
Im Zuge des Ausbaus der Bad-Trißl-Straße, Bauabschnitt 2 auf einer Länge von ca. 650 m werden auch rund 836 m Wasserleitungen inkl. Hausanschlüsse erneuert. Die Gesamtkosten hierfür sind auf 267.000 € veranschlagt. Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag nach der RZWas gestellt. Im Zuwendungsbescheid wird eine Förderung von 100.320 € in Aussicht gestellt (836 m x 120 €/m).
Die Verlegearbeiten sind bereits zu rund 3/4 erfolgt.
Seitens der Sparte Strom wird im Bauabschnitt 2 ein Leerrohr entlang der Bad-Trißl-Straße als Reserve für zukünftige Anforderungen sowie auf ca. 150 m Länge ein neues Mittelspannungskabel von der Trafostation an der evangelischen Kirche (Straße „Am Gscheierbichl“) bis zur geplanten Trafostation für das Neubaugebiet „Am Heimfeld“ verlegt.

Aktionstag mit der Grundschule Oberaudorf - Thema Wasser
Die Gemeindewerke und die Grundschule Oberaudorf arbeiten regelmäßig zusammen. Ziel ist es hierbei, den Kindern der 4. Klassen die Bedeutung und Funktion der Wasser- und Stromversorgung zu erklären.
Heuer fand am 5. Juli ein Aktionstag zum Thema Wasser statt. Hierbei wurden die Kinder zunächst in der Schule zu den Themen Wasserkreislauf und Trinkwasser unterrichtet und die Aufgaben der Gemeindewerke in der Wasser- und Stromversorgung erläutert. Ebenfalls erhielt jedes Kind Infomaterial zum Thema Wasser und ein paar kleine Geschenke, wie z. B. eine Trinkwasserflasche aus Edelstahl. Positiv überrascht waren wir vom umfassenden Wissensstand, welche die Kinder zum Thema Wasser bereits hatten.
Im Anschluss wanderten die drei 4. Klassen abwechselnd zum Hochbehälter Bergschlössel, an welchem die Mitarbeiter der Gemeindewerke einiges zum Thema Trinkwasser vorbereitet hatten und den Kindern Bauteile und Einrichtungen eines Wasserversorgungsnetzes erklärten. Die Kinder konnten an einer Probenahmestelle frisches und kühles Trinkwasser zapfen, welches an dem heißen Sommertag besonders gut schmeckte.

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt wurde von WL Paul vorgetragen.
GR Herr Fürbeck stellte die Frage, ob die Gefahr eines großflächigen Stromausfalles (Blackout), welches während des Höhepunktes der Energiekrise 2022 vielfach diskutiert wurde, aktuell noch bestehe.
WL Paul erklärte hierzu, dass vom vorgelagerten Netzbetreiber Bayernwerk das Risiko von über mehrere Tage andauernden Stromausfällen weniger hoch bewertet wurde, als dies durch den Kreisbrandrat des Landkreises Rosenheim erfolgte. Das Bayernwerk führe Notfallpläne, wie die Stromnetze bei flächendeckenden Ausfällen schrittweise wieder in Betrieb genommen werden können. Dennoch habe in der Energiebranche die Netzstabilität einen hohen Stellenwert erhalten, da der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeuger mit sehr wechselhaftem (volatilen) Einspeiseverhalten stark zugenommen habe. Für die Netzstabilität sind alle Netzbetreiber verpflichtet, zusätzliche Aufgaben umzusetzen, wie z. B. „Redispatch 2.0“, bei welchem größere Stromerzeugungsanlagen auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig abregelbar sein müssen.
Mit Blick auf die Energiemärkte teilt WL Paul mit, dass er aufgrund der Entspannung die Möglichkeit für deutliche Preissenkungen sehe. GR Herr Kloo verwies auf den großen Preisunterschied zu den GW Kiefersfelden, bei welchen der Strom deutlich günstiger sei als bei den GW Oberaudorf. WL Paul teilte hierzu mit, dass nach seinem Kenntnisstand die GW Kiefersfelden bereits in 2021 einen großen Teil ihres Strombedarfes bis 2024 im Voraus auf dem Terminmarkt zu den noch „alten“, vergleichsweise sehr günstigen Stromhandelspreisen bestellt hatten und hierdurch in 2022 / 2023 zu den günstigsten Stromanbietern in Deutschland zählten. Außerdem seien in Oberaudorf die Netzentgelte aufgrund des weitverzweigten Stromnetzes und der geringeren Anschlussdichte deutlich höher als in Kiefersfelden (Anmerkung: Bei einem Kunden mit 3.000 kWh/Jahr ca. 3,8 ct/kWh inkl. USt). Paul ergänzte, dass nach seiner Einschätzung trotz der geplanten deutlichen Strompreissenkungen bei den GW Oberaudorf zum 01.01.2024 der Strompreis der GW Kiefersfelden dann noch immer günstiger sein dürfte.
Zur Sanierung des Hochbehälters Watschöd stellte GR Herr Waller die Frage, ob zu dem Hauptgewerk mineralische Sanierung noch weitere Kosten hinzukommen. WL Paul antwortete, dass noch die Kosten für zwei neue Kreiselpumpen (Förderung des Trinkwassers zum Hochbehälter Ried), für die Erneuerung der Verrohrung (Edelstahl) sowie für die Elektro, Steuerungs- und Fernwirktechnik hinzukommen. Die Gesamtkosten bezifferte Paul auf über 400.000 €.
Zur Baumaßnahme in der Bad-Trißl-Straße stellte GR Herr Hefter fest, dass bei den Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitungen teilweise blaue Späne von den Schneidarbeiten auf dem Erdreich zu finden waren, welche nicht sachgerecht entfernt wurden. WL Paul teilte mit, diesen Mangel an die Bauverantwortlichen weiterzugeben.

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4. Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Jahresabschlusses 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf wurden am 10.08.2023 von der Steuerkanzlei Dr. Storg GmbH fertiggestellt. Er weist eine Bilanzsumme von 9.643.693,99 € (Vorjahr 8.877.551,65 €) und einen Jahresüberschuss von 328.530,20 € (Vorjahr 89.566,91 €) aus.
In der folgenden Tabelle sind die Jahresüberschüsse / Jahresfehlbeträge, unterteilt nach den Betriebszweigen / Teilbetrieben, der Jahre 2019 - 2022 gegenübergestellt (Betriebsergebnisse vor Steuern):
 
2019
2020
2021
2022
Betriebsergebnisse 1) :
 
 
 
 
-  Strom - Verteilung (EWN)
99.905,76 €
- 39.435,59 €
- 50.922,96 €
172.950,02 €
-  Strom - Sonstige (EWV, EWE, BB 2))
14.604,39 €
97.010,35 €
- 1.237,77 €
120.406,92 €
-  Strom - Moderne Messeinrichtungen
- 13.644,01 €
- 25.013,78 €
- 5.964,73 €
- 9.507,23 €
-  Wasserversorgung
- 16.493,09 €
36.191,35 €
36.924,42 €
- 4.268,94 €
-  Nebengeschäfte 3)
- 36.404,64 €
- 27.876,86 €
3.602,14 €
48.198,40 €
Betriebsergebnisse (vor Steuern):
47.968,41 €
40.875,47 €
- 17.598,90 €
327.779,17 €
Finanzerträge aus Beteiligungen
110.205,55 €
93.580,50 €
116.621,81 €
101.966,00 €
Steuern vom Einkommen und Ertrag
- 24.030,06 €
- 14.394,25 €
- 9.456,00 €
- 101.214,97 €
Jahresgewinn
134.143,90 €
120.061,72 €
89.566,91 €
328.530,20 €
1)        EWN = EW-Netz, EWV = EW-Vertrieb, EWE = EW-Erzeugung, BB = Breitband
2)        BB = Breitband, ab 2022 in Nebengeschäften                                
3)        Mit Verlustbeteiligungen Hocheckbergbahnen (bis 2020)                        
Der beigefügte Bericht der Steuerkanzlei Dr. Storg GmbH über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 enthält u. a. die folgenden Anlagen:
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang mit Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anlagenspiegel
  • Tätigkeitsabschlüsse der Teilbetriebe EWN und MME
    (z. B. nach § 6b EnWG gefordert)
Umfassende Erläuterungen zum Jahresabschluss und Bewertung der aktuellen Lage der Gemeindewerke enthält der ebenfalls beigefügte Lagebericht des Werkleiters.
Die Unterlagen des Jahresabschlusses mit Lagebericht wurden am 24.08.2023 für die Abschlussprüfung an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Fendt Dipl.-Kfm. Kluge GmbH übermittelt, welche erstmals die Jahresabschlussprüfung für die Gemeindewerke durchführt. Die bisherige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG teilte uns bereits in 2022 mit, ab 2023 keine Jahresabschlussprüfungen mehr durchführen zu können. Die Bestellung der Dr. Fendt Dipl.-Kfm. Kluge GmbH aus Bad Reichenhall erfolgte mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023. Die Prüfungen werden voraussichtlich im November 2023 durchgeführt.

Diskussionsverlauf

WL Paul stellte dem Werkausschuss die Eckdaten des Jahresabschlusses 2022 und anschließend einige Inhalte des Lageberichtes vor, welcher aktuelle Themen, den Geschäftsverlauf, die finanzielle Lage, die Risiken und die voraussichtliche Entwicklung der Gemeindewerke behandelt. Hierzu die folgenden Auszüge:
  • Das Jahr 2022 war geprägt von der Energiekrise, einer stark ansteigenden Inflation (2022 laut statistischem Bundesamt 6,9 %), von den bis Ende August auf extreme Höhen ansteigenden Stromhandelspreisen und einem Rückgang des Stromabsatzes um 2,2 % gegenüber 2021. Gegenüber 2019 betrug der Rückgang des Stromabsatzes sogar 5,0 %. 
  • Hingegen nahm der Wasserabsatz in 2022 mit + 7,0 % deutlich zu. 
  • Trotz des Rückganges der Stromabnahme aus dem Netz ist der Aufwand für die Vorhaltung eines leistungsfähigen Stromnetzes nicht weniger geworden. Die Spitzenlasten im Stromnetz sind im Gegensatz zum Stromabsatz in den letzten Jahren jedoch nicht gesunken. Die max. Netzlast tritt im Winter meist an Abenden auf, wenn das Hocheckgebiet beschneit wird,
  • 2022 wurden ein neuer Funkmast am Kirnsteiner See an der nördlichen Gemeindegrenze mit Strom und der Autobahnparkplatz Kranzhorn mit Strom, Wasser und Abwasser erschlossen. Durch die Herstellungskostenbeiträge von der Deutschen Funkturm GmbH und der Autobahn GmbH des Bundes wurden die tatsächlichen Baukosten mehr als gedeckt.
  • Zum 01.01.2023 mussten die GWO aufgrund der auch auf den Terminmärkten stark angestiegenen Stromhandelspreise die Preise für ihre Kunden deutlich erhöhen (22,9 % im Tarif GEWO bei 3.000 kWh/a). Als Grundlage der Kalkulation im November 2022 diente eine Absatzprognose von 11,8 GWh für die eigenen Vertriebskunden (SLP und RLM). Im Beschaffungsportfolio waren zum Stand 10.11.2022 bereits 9,62 GWh für 2023 bestellt (Beschaffungsstrategie über 3 Jahre). Der Rest von 2,2 GWh bzw. 18,6 % war noch nicht auf dem Terminmarkt beschafft und wurde zum aktuellen Terminmarktpreis für 2023 bewertet, welcher am 09.11.2022 bei 330 €/MWh lag. Hierbei stellte die Bewertung dieser Restmenge von 2,2 GWh aufgrund der nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung ein großes Risiko dar.
  • Da im Winter 2022 / 2023 und im weiteren Verlauf von 2023 die Handelspreise an den Energiemärkten deutlich nachgaben, waren die bisher in 2023 zu entrichteten Strombeschaffungskosten deutlich niedriger, als in der Strompreiskalkulation im November 2022 angesetzt. Hierdurch wird das Jahresergebnis 2023 im Stromvertrieb sehr positiv ausfallen. Dies ermöglicht, wenn keine neuen Verwerfungen an den Energiemärkten bis Jahresende eintreten, die Strompreise für die eigenen Kunden um rund 15 % zu senken.
  • Bei der Vermarktung des Stroms vom Wasserkraftwerk Mühlbach nach dem Marktprämienmodell konnten die Gemeindewerke aufgrund der hohen Stromhandelspreise Erlöse von 193.642 € in 2022 erzielen (2021: 28.138 €, 2020: 981 €).

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss 2022, welcher mit einer Bilanzsumme von 9.643.693,99 € und einem Jahresüberschuss von 328.530,20 € abschließt zur Kenntnis. Es werden keine Einwendungen erhoben oder Änderungen angeregt. 
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Jahresabschluss vorbehaltlich der erfolgreichen Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Fendt Dipl.-Kfm. Kluge GmbH sowie vorbehaltlich der erfolgreichen örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 328.530,20 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Anpassung der Strompreise zum 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Wie im TOP 3 bereits beschrieben, haben sich die Großhandelspreise Strom im vergangenen Winter und im bisherigen Verlauf von 2023 gegenüber den dramatischen Preisexplosionen im Sommer 2022 deutlich entspannt, wenngleich sie sich noch immer in etwa auf dem 3 - 4-fachen Wert der Preise vor 2021 befinden.
Zum 01.01.2023 mussten die GWO aufgrund der auch auf den Terminmärkten stark angestiegenen Stromhandelspreise die Tarife für ihre Kunden deutlich erhöhen (22,9 % im Tarif GEWO bei 3.000 kWh/a). Bei der Strompreiskalkulation Anfang November 2022 wurde für den am häufigsten gewählten Tarif GEWO ein Energiepreis von 16,50 ct/kWh angesetzt. Als Grundlage diente eine Absatzprognose von 11,8 GWh für die eigenen Vertriebskunden (SLP und RLM).
Im Beschaffungsportfolio waren zum Stand 10.11.2022 bereits 9,62 GWh für 2023 bestellt. Der Rest von 2,20 GWh bzw. 18,6 % war noch nicht auf dem Terminmarkt beschafft und wurde zum aktuellen Terminmarktpreis für 2023 bewertet, welcher am 09.11.2022 bei 330 €/MWh (bzw. 33,0 ct/kWh) lag. Hierbei stellte die Bewertung dieser Restmenge ein großes Risiko dar, da die weitere Entwicklung der Spotmarktpreise wie auch der Absatzmengen nicht vorhersehbar war.
Die bisherige Entwicklung in 2023 zeigte jedoch, dass die Spotmarktpreise deutlich unter der Bewertung vom 10.11.2022 lagen und unterjährig auch niedrigere Absatzmengen zu verzeichnen sind (von Januar bis August 2023 rund - 6 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum).
Aufgrund dieser Entwicklung und dem aktuellen Stand des Beschaffungsportfolios für 2024 (bereits bestellte Strommengen) sieht die Werkleitung die Möglichkeit, die Strompreise zum 01.01.2024 deutlich zu senken.
Der Stand des aktuellen Beschaffungsportfolios bei der KOS Energie GmbH für 2024 und die Absatzprognose der eigenen Vertriebskunden ergibt folgendes Bild:
Beschaffungsportfolio, Stand 18.09.2023
Menge
Preis
Kosten
Prognose Stromabsatz 2024 GWO-Vertriebskunden
10.799 MWh


-  Beschaffungsstrategie KOS - 2024 bereits bestellt
7.948 MWh
110,1 €/MWh
875.196 €
-  Beschaffungsstrategie KOS - 2024 offen, mit Struktur
1.118 MWh
168,5 €/MWh
188.452 €
-  Vormerkung Spotmarkt 2024 (= Restmenge)
1.733 MWh
133,1 €/MWh
230.644 €
Gesamt
10.799 MWh
119,8 €/MWh
1.294.292 €
Kalk. Vollstrompreis 1)

125,4 €/MWh





Anteil bereits bestellt:
73,6 %


Anteil offen:
26,4 %


1)  KOS: Abwicklung, Strukturierung, Mengen- und Ausgleichsenergie-Risiken: + 5,60 €/MWh        
Die Werkleitung plant, auch für 2024 einen Anteil von rund 10 - 20 % der prognostizierten Strommenge von 10.799 MWh auf dem Spotmarkt zu beschaffen. Dies ist auch abhängig vom weiteren Verlauf des Terminmarktes 2024 bis zum Jahresende 2023.
Aufgrund der erfreulichen deutlichen Entspannung bei den Strombeschaffungskosten und der Tatsache, dass die bei der Strompreiskalkulation für 2023 angesetzte Höhe der Spotmarktpreise wie auch die einkalkulierten Risiken bei der Strombeschaffung nicht eingetreten sind, erwartet die Werkleitung im Stromvertrieb 2023 deutlich niedrigere Strombeschaffungskosten, als bei der Kalkulation im November 2022 angesetzt. Hierdurch ist im Stromvertrieb im Jahresergebnis 2023 mit einem deutlichen Überschuss zu rechnen. 
Zum aktuellen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wie sich zum 01.01.2024 die Netzentgelte bzw. die staatlich verordneten Netzumlagen verändern. Bei den Netzentgelten läuft derzeit noch die Kostenprüfung für die 4. Regulierungsperiode Strom. Die vorgelegten Unterlagen werden derzeit noch von der Landesregulierungsbehörde geprüft. 
Unter der Voraussetzung, dass in den kommenden Wochen an den Energiemärkten keine erneuten Verwerfungen auftreten, schlägt die Werkleitung vor, die Strompreise für die eigenen Tarifkunden zum 01.01.2024 um rund 15 % zu senken. Bei der Kalkulation für die Höhe der Reduzierung wurde ein Anstieg der Netzentgelte um rund 4 %, gleichbleibende Netzumlagen sowie kein oder nur ein geringer Jahresüberschuss im Stromvertrieb 2024 angesetzt. Hierdurch soll von dem erwarteten hohen Jahresüberschuss in 2023 den eigenen Stromkunden in 2024 wieder etwas zurückgegeben werden.
Die endgültige Festlegung der ab 01.01.2024 geltenden Strompreise soll Anfang November 2023 erfolgen und die weitere Entwicklung an den Energiemärkten bzw. die Entwicklung der weiteren Strompreisbestandteile (z. B. Netzentgelte, Netzumlagen) berücksichtigen.
Auch bei den Sondervertragskunden ist nach dem derzeitigen Stand mit einer deutlichen Preissenkung zu rechnen. Hier ist ebenfalls die weitere Entwicklung an den Energiemärkten von Bedeutung. Die Kalkulation der Strompreise ab 01.01.2024 und die Unterbreitung von Angeboten für die Sondervertragskunden (RLM) erfolgen bis Jahresende durch die Werkleitung. 

Diskussionsverlauf

WL Paul stellte den Sachverhalt vor und verwies auch auf die bereits im Halbjahresbericht (TOP 3) und bei der Vorstellung des Lageberichtes (TOP 4) erläuterten Hintergründe für die möglichen Strompreissenkungen. Der Werkausschuss begrüßte die Vorgehensweise, aufgrund der zu erwartenden Gewinne im Stromvertrieb in diesem Jahr den Kunden durch die rund 15 % niedrigeren Strompreise ab 01.01.2024 wieder etwas zurückzugeben.

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt, aufgrund der deutlich gesunkenen Strombeschaffungskosten, die Strompreise der von den Gemeindewerken Oberaudorf belieferten Kunden zum 01.01.2024 nach den Maßgaben des vorhin beschriebenen Sachverhaltes zu senken. Die Senkung beträgt nach derzeitigem Stand bei den Tarifkunden im Durchschnitt etwa 15 %. Die Gestaltung der einzelnen Preistarife und der Tarife für die Sondervertragskunden erfolgen durch die Werkleitung.
Der Werkausschuss befürwortet den Plan der Werkleitung, auch für 2024 einen Anteil von rund 10 - 20 % der prognostizierten Strommenge von 10.799 MWh auf dem Spotmarkt zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Anpassung der Verbrauchsgebühren Wasser zum 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Allgemeines
Grundlage für die Wasserversorgung in der Gemeinde Oberaudorf und die Abrechnung sind die Wasserabgabesatzung (WAS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS). 
Die WAS regelt das Recht, aber auch die Pflicht von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung zu nutzen.
Die Beitrags- und Gebührensatzung verfolgt das Ziel, die Wasserversorgungseinrichtungen kostendeckend betreiben zu können. Hierbei sind die Einnahmen regelmäßig zu überprüfen und an den durch die Ausgaben entstehenden Finanzbedarf anzupassen. In der Wasserversorgung bestehen die Einnahmen im Wesentlichen aus Beiträgen und Gebühren.
Der Beitrag wird als finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer für Grundstücke erhoben, wenn sie nach der Wasserabgabesatzung ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgung haben oder tatsächlich angeschlossen sind. Berechnet wird der Beitrag nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche für die der jeweils maßgebliche Beitragssatz pro Quadratmeter zu entrichten ist.
Die Gebühren sind Zahlungen, die für die laufende Benutzung der Wasserversorgungsanlage anfallen. Dabei wird unterschieden nach einer Grundgebühr, die sich nach Wohneinheiten und deren Größe bzw. bei gewerblicher Nutzung nach der Geschossfläche richtet und einer Verbrauchsgebühr, die sich nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet (Preis pro Kubikmeter Wasser, derzeit 1,21 €/m³ zuzüglich 7 % Umsatzsteuer).

Gebührenkalkulation
Bei der Kalkulation wird bei den gebührenfähigen Kosten zunächst zwischen den laufenden Betriebskosten und den kalkulatorischen Kosten unterschieden.
Die laufenden Betriebskosten beziehen sich auf den Kalkulationszeitraum. Dieser betrug bei den letzten Gebührenberechnungen 4 Jahre.
Bei den kalkulatorischen Kosten wird auf die Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauer des Sachanlagevermögens abgestellt. Aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten werden die Aufwendungen für die Abschreibungen berechnet. Aus den Restbuchwerten erfolgt weiterhin die Berechnung der Eigenkapitalverzinsung, welche ebenfalls den Aufwendungen zuzurechnen ist.
Bei der Gebührenkalkulation werden auch die beiden vorhergehenden Kalkulationszeiträume betrachtet und die bei der damaligen Kalkulation angesetzten Prognosewerte für das laufende Jahr und die kommenden 4 Jahre (z. B. Betriebskosten, Erlöse aus dem Wasserverkauf) mit den Ist-Werten abgeglichen. Hierbei werden Mehr- bzw. Mindererlöse aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum im neuen Kalkulationszeitraum berücksichtigt.
Eine Besonderheit bei der Gebührenkalkulation der Wasserversorgung Oberaudorf sind staatliche Zuwendungen für Investitionen früherer Jahre, welche jährlich mit 3,0 % (33,3 Jahre) aufzulösen sind. Für die laufende Gebührenkalkulation sind hierbei noch Zuwendungen aus den Jahren 1988 bis 2004 zu berücksichtigen. Bei den betreffenden geförderten Anlagegütern wurden bei der Aktivierung die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht um die Zuwendungen gemindert, so dass bei den Abschreibungen die vollen Baukosten ohne Zuwendungen zum Tragen kommen. Um hier die Zuwendungen bei den tatsächlich anfallenden Kosten zu berücksichtigen, werden Sie ebenfalls abgeschrieben (hier 33,3 Jahre), wobei diese Abschreibungen bei der Gebührenkalkulation als Erträge behandelt werden.
Zuwendungen der Jahre 1988 - 2004:
Jahr
Vorhaben
Zuwendung
1988
Auerbachtal BA IV
1.738.903,69 €
1998
ODF BA 05
450.448,15 €
1999
ODF BA 05
112.995,51 €
2002
ODF BA 06
454.000,00 €
2004
ODF BA 06
254.100,00 €
Summe
 
3.010.447,34 €
Die Zuwendung von 1988 wurde nach 33,3 Jahren im Jahre 2022 vollständig abgeschrieben. Hierdurch fallen ab 2023 Erträge aus dieser Zuwendung von 3,0 % jährlich weg (0,03 x 1.738.904 € = 52.167 €). Bereits dies hat bei einem Jahresabsatz von 350.000 m³ Wasser eine Auswirkung auf die Verbrauchsgebühr von 15,9 ct/m³ inkl. 7 % USt (52.167,11 € / 350.000 m³ x 1,07). Dieser Effekt kam bereits bei der letzten Gebührenkalkulation von 2019 für die Jahre 2020 - 2023 zum Tragen, wirkt sich jedoch im neuen Kalkulationszeitraum von 2024 - 2027 voll aus. Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass als Gegengewicht auch die Abschreibungen des Anlagevermögens auslaufen und sich hierdurch nach dem Ende der Abschreibungsdauer die Aufwendungen reduzieren. Die Abschreibungen des Anlagevermögens (Wasserleitungen 30 Jahre) und der Zuwendungen (33 Jahre) haben jedoch häufig einen Zeitversatz, da die Zuwendungen i. d. R. einige Jahre später ausbezahlt und aktiviert wurden. 
Entsprechend dieser staatlichen Zuwendungen wurden Baukostenzuschüsse, welche bis 2002 vereinnahmt wurden, abgeschrieben. Die letzte Abschreibung erfolgte hier jedoch bereit 2019.
Eine wichtige Größe bei der Gebührenkalkulation ist der anzusetzende Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung (Verzinsung des Anlagevermögens). Dieser ist vom Gemeinderat festzulegen und wurde für den laufenden Kalkulationszeitraum 2020 - 2024 auf 3,0 % festgelegt. Bei einem Restbuchwert zum 31.12.2022 von 1,89 Mio. Euro trägt eine Verzinsung von 3,0 % zu jährlichen Kosten von 56.700 € bei.
Die Verbrauchsgebühren Wasser wurden zuletzt zum 01.01.2020 angepasst. Bei der Preiskalkulation wurde ein Zeitraum von 4 Jahren (01.01.2020 bis 31.12.2023) angesetzt. Für die Bestimmung der Preise ab 01.01.2024 werden derzeit die Wassergebühren einer neuen Kalkulation unterzogen. Eine Anpassung ist zum 01.01.2024 geplant, wobei die bisherigen Berechnungsergebnisse eine deutliche Erhöhung des Wasserpreises andeuten.
Der aktuelle Stand der Berechnungen wird in der Werkausschusssitzung vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Bei der Vorstellung des Sachverhaltes ging WL Paul auch auf die letzte Gebührenkalkulation von 2019 ein, welche von der Rechtsanwältin Frau Radlbeck durchgeführt wurde. Da die von Frau Radlbeck erstellten Unterlagen sehr gut beschrieben und nachvollziehbar sind, wurde mit der gleichen Vorgehensweise und Berechnungsmethodik die Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 - 2027 durchgeführt. Paul stellte den aktuellen Stand der neuen Gebührenkalkulation anhand einer Excel-Berechnungsdatei vor, wobei die folgenden Berechnungsschritte wesentlich sind:
  • Kostenabgleich mit dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum
    Die bei der letzten Gebührenkalkulation 2019 für die Jahre 2019 - 2022 noch als Planwerte angesetzten Aufwendungen (Betriebskosten, Abschreibungen, Verzinsung Anlagevermögen) und Erträge werden mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen und Erträgen, wie sie aus den Jahresabschlüssen hervorgehen, abgeglichen. Für 2023 werden die Planwerte aktualisiert. Wenn bei dieser Rechnung die tatsächlichen Einnahmen aus dem Wasserverkauf höher sind als die ansatzfähigen Aufwendungen, muss diese Überdeckung im neuen Kalkulationsraum 2024 - 2027 ausgeglichen werden. Gleiches gilt im Falle einer Unterdeckung.
  • Betriebskosten
    Für die Jahre 2024 - 2027 werden die Betriebskosten als Planwerte dargestellt. Die allgemeine Preisentwicklung wird nach den allgemeinen Prognosen angesetzt. Bei der Entwicklung der Personalkosten werden bereits vorhandene Erkenntnisse über Tarifabschlüsse und Personalentwicklungen berücksichtigt.
  • Abschreibungen Anlagevermögen
    Die Abschreibungen und die Restbuchwerte des vorhandenen Anlagevermögens werden bis 2027 fortgeschrieben.
  • Investitionen
    Aus den bis 2027 geplanten Investitionen werden die jährlichen Abschreibungen und Restbuchwerte ermittelt und den Abschreibungen sowie den Restbuchwerten für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens hinzugerechnet.
  • Auflösung von passivierten Zuwendungen
    Bis 2004 wurden Anschaffungs- und Herstellungskosten von Investitionen in die Wasserversorgung nicht um staatliche Zuwendungen gekürzt. Daher werden diese Zuwendungen um 3,0 % jährlich aufgelöst und die Abschreibungen des Anlagevermögens um diese Auflösungen gekürzt. Die verbleibenden Restbuchwerte der Zuwendungen werden bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens als Gegenposition in Ansatz gebracht, d. h. die Restbuchwerte des Anlagevermögens als Grundlage für die Verzinsung werden um die Restbuchwerte der Zuwendungen gekürzt.
  • Kalkulatorische Verzinsung
Neben den Abschreibungen gehört nach Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Als Basiswert für die Verzinsung wird der Restbuchwert des Anlagevermögens einschließlich der Restbuchwerte der geplanten Investitionen in Ansatz gebracht, jedoch gekürzt um die Restbuchwerte der Zuwendungen.
Eine entscheidende Größe für die Veränderung der Wassergebühren ist der anzusetzende kalkulatorische Zins. In der vorgestellten Gebührenkalkulation wurde dieser mit 2,0 % für die Jahre 2024 - 2027 angesetzt. Der in der Gebührenkalkulation 2019 für 2020 - 2023 angesetzte kalkulatorische Zins von 3,0 % wurde in der vorliegenden Kalkulation auf 2,0 % reduziert, da auch dies den Anstieg der Wasserpreise dämpft (Ausgleich mit dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum). 
WL Paul wies auch darauf hin, dass ihm nach telefonischer Rücksprache Frau Radlbeck mitteilte, dass ihr kein niedrigerer Zinssatz als 2,0 % bekannt sei. Vor ein paar Jahren wurde vom Gemeindetag ein Wert von 4,5 % für den max. Zinssatz genannt.
In der Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, ob beim Wasserpreis auch die Grundgebühr (Euro pro Jahr) angepasst werden soll, da dies den Anstieg der Verbrauchsgebühr (Euro pro m³) dämpfen würde.
Gemäß Beitrags- und Gebührensatzung wird die Grundgebühr je Wohneinheit und Größe der Wohneinheit erhoben. GR Herr Kloo wies darauf hin, dass aufgrund dieser Staffelung größere Gebäude, wie z. B. Bauernhöfe, mit dieser Regelung benachteiligt sein können. WL Paul war bekannt, dass manche Gemeinden lediglich eine einheitliche Grundgebühr je Wasserhausanschluss erheben. GR Herr Waller erinnerte daran, dass die Staffelung nach Wohneinheiten und deren Größe den Zweck habe, Zweitwohnbesitzer angemessen an die Kosten für die Wasserversorgung zu beteiligen. 
Anhand der Kalkulationsdatei konnte WL Paul zeigen, wie sich eine Steigerung der Grundgebühren (nach dem vorhandenen Staffelungsmodell) auf die Verringerung der Verbrauchsgebühren auswirkt. So müsste nach dem Berechnungsmodell ohne Steigerung der Grundgebühr die Verbrauchsgebühr ab 01.01.2024 von bisher 1,21 €/m³ (ohne USt) auf etwa 1,50 €/m³ angehoben werden (+ 23,6 %). Hingegen führe eine Anhebung der Grundgebühr um 15 % zu einer Verbrauchsgebühr von 1,40 €/MWh (+ 15,3 %).
Ein Kunde mit einer Wohneinheit von über 300 m² und einem Jahresverbrauch von 300 m³ würde nach dem vorhandenen Grundgebührenmodell bei einer Anhebung der Grundgebühr um 15 % aufgrund der dann niedrigeren Verbrauchsgebühr besser wegkommen, als wenn man die Grundgebühr gleich behalten würde.
WL Paul wies darauf hin, dass für die Neufestsetzung der Wassergebühren ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich sei.
Insgesamt signalisierte der Werkausschuss seine Zustimmung, ab dem 01.01.2024 die Verbrauchsgebühren im vorgestellten Umfang von rund 15,9 % und die Grundgebühren um 15,0 % für 4 Jahre zu erhöhen. Es wurden auch keine Einwände geäußert, den kalkulatorischen Zins für das Anlagevermögen auf einen niedrigen Wert von 2,0 % festzulegen.

Anmerkung:
Die vorgestellte Gebührenkalkulation wurde nach der Sitzung noch detaillierter ausgearbeitet und liegt als Dokument (PDF) diesem Tagesordnungspunkt als Anlage bei. Die am 26.09.2023 präsentierten Ergebnisse haben sich nicht wesentlich geändert. Der aktuelle Stand lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Aus der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 ‐ 2027 errechnen sich Gesamtaufwendungen von 2,86 Mio. € (in 4 Jahren, ohne USt).
  • Diese Aufwendungen umfassen die Betriebskosten, die Abschreibungen des Anlagevermögens, die fortgeführte Auflösung von Zuwendungen und BKZ, die kalkulatorische Verzinsung der Restbuchwerte des Anlagevermögens sowie den Ausgleich aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum 2020 ‐2023 (Ausgleich von Mehr‐/ Mindereinahmen).
  • Um die Kostensteigerung anteilig auf die Verbrauchsgebühr (Euro pro m³) und die Grundgebühr (Euro pro Jahr) zu verteilen, wird empfohlen, zum 01.01.2024 die Grundgebühren um 15 % und die Verbrauchsgebühren um 15,8 % auf 1,40 €/m³ (ohne USt) anzuheben.
  • Bei der Kalkulation wurde eine Absatzmenge von 1.428.000 m³ (in 4 Jahren) angesetzt (jährliche Steigerung von 1,0 %).
  • Als kalkulatorischer Zins für die Verzinsung des Anlagevermögens (Restbuchwerte) wurden für 2024 ‐ 2027 2,0 % angesetzt. Der in der Gebührenkalkulation 2019 für 2020 - 2023 mit 3,0 % angesetzte kalkulatorische Zins wurde in der vorliegenden Kalkulation auf 2,0 % reduziert.

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7. Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Bereits in den vergangenen beiden Werkausschusssitzungen wurde der Anschluss von Grafenherberg an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinde Bayrischzell im Mittleren Sudelfeld behandelt. In der Sitzung am 20.04.2023 wurde beschlossen, die weiteren Planungen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) an das Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim zu vergeben. Die Planungen bei INFRA leitet Herr Richard Steiner.
Da für das Vorhaben alle Planungsschritte eng mit der Gemeinde Bayrischzell abgestimmt werden sollen, fand am 03.08.2023 eine Besprechung im Rathaus von Bayrischzell mit Bürgermeister Herrn Kittenrainer, Herrn Stadler (2. BGM Bayrischzell und GF Bergbahnen Sudelfeld) und dem Geschäftsleiter Herrn Acher statt.
Weiterhin fand am 17.08.2023 eine Besprechung im Rathaus von Oberaudorf mit Bürgermeister Herrn Dr. Bernhardt und dem Geschäftsleiter Herrn Seebacher statt.
Die in diesen Besprechungen behandelten Sachverhalte werden nachfolgend zusammengefasst.
Anschlussbeiträge:
Die Gemeinde Bayrischzell teilte uns in dem Gespräch am 03.08.2023 mit, dass für den geplanten Neubau bzw. die Sanierung der Kläranlage von Bayrischzell bisher 3.500 Einwohnerwerte (EW) angesetzt wurden, wobei für die Klärwerksdimensionierung die von INFRA für Grafenherberg ermittelten 450 Einwohnerwerte noch berücksichtigt werden können. Die bisher ermittelten Sanierungskosten für die Kläranlagen werden auf rund 5 Mio. Euro veranschlagt. 
Mit Grafenherberg ergäben sich somit 3.950 Einwohnerwerte. Würde man die Kosten für die Sanierung auf alle EW aufteilen, würde sich für Grafenherberg ein Anteil von 11,4 % bzw. von 570.000 € ergeben (450 / 3.950 x 5,0 Mio. €). Zusätzlich sind für den Wasserbereich Kosten für den Erstanschluss (Anschlussbeitrag) zu berücksichtigen.
Förderfähige Kosten - Gespräche mit dem WWA:
Um zu klären, ob Anschlussbeiträge nach dem Berghüttenprogramm der RZWas 2021 zuwendungsfähig sind, wurden von INFRA Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Herrn Seebeck geführt. Herr Seebeck antwortete hierauf nach Rücksprache mit dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.08.2023:
  • Anschlussbeiträge sind nicht zuwendungsfähig!
  • Zuwendungsfähig sind jedoch alle Anlagenteile, die für die Maßnahme erforderlich sind. Insbesondere Pumpen, Hochbehälter, Planungskosten, Baunebenkosten sowie Ausgaben für Anschlussleitungen und Anschlusskanäle, soweit sie Teil der öffentlichen Einrichtung sind. 
  • Darunter fallen auch alle entsprechend anfallenden Kosten und Mehrausgaben im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bayrischzell bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
  • Für dem Bereich Abwasserentsorgung somit: Alle Maßnahmen die erforderlich sind, um den erhöhten Schmutzwasseranfall zu bewältigen. Darunter fällt insbesondere auch der Mehraufwand bei Neubau der Kläranlage Bayrischzell durch notwendige Erhöhung der Ausbaugröße (Nachweis durch Kostenvergleichsrechnung der beiden Ausbaugrößen).
  • Kosten im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bayrischzell sind jedoch nur zuwendungsfähig, sofern diese im Bewilligungszeitraum kassenwirksam anfallen!

Eine wichtige Erkenntnis ist somit, dass Anschlussbeiträge nicht zuwendungsfähig sind.
Ungewiss ist auch, ob 
  • der höhere EW-Wert im Abwasserbereich aufgrund von Grafenherberg (EW 3.950) zu einer größeren Kläranlage führt, bei welcher die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Auslegung (EW 3.500) gefördert werden können und 
  • die Sanierung der Kläranlage im gleichen 4-Jahres-Zeitraum wie die Erschließung von Grafenherberg erfolgen kann.

Kostenaufteilung:
Die bisherigen Planungen führen zur Erkenntnis, dass trotz Förderung nach dem Berghüttenprogramm (75 %) die verbleibenden 25 % sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten (z. B. Anschlussbeiträge) insgesamt zu einem hohen Kostenbetrag führen werden, wobei noch nicht feststeht, wie diese aufgeteilt werden sollen. Ggf. werden für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung von Grafenherberg eigene Satzungen erlassen.
Leitungstrasse vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg:
Die Variante einer Erschließung von Grafenherberg vom Mittleren Sudelfeld aus (Anschluss an die Versorgungseinrichtungen von Bayrischzell) wird weiterverfolgt. Die aus derzeitiger Sicht wirtschaftlichste Variante wäre eine Verlegung der Trasse mit Wasser und Abwasser (Abstand W - AW 1,0 m, Schutzstreifen ca. 2,0 m) vom Mittleren Sudelfeld aus, zunächst auf halber Strecke neben der Straße und anschließend über Privatgrundstücken.
Hochbehälter:
In den Vorplanungen wurde überlegt, ob für die Trinkwasserversorgung vom Mittleren Sudelfeld und Grafenherberg ein gemeinsamer Hochbehälter mit der Gemeinde Bayrischzell interessant wäre.
Von der Gemeinde Bayrischzell wird für die Trinkwasserversorgung vom Mittleren und Oberen Sudelfeld auf ca. 1.280 m ü.NN ein Zwischenbehälter mit einem Volumen von 30 m³ betrieben. Er wurde 2014 errichtet. Über diesen Behälter wird das Mittlere Sudelfeld über eine Rohrleitung im freien Gefälle versorgt. In der Schieberkammer dieses Behälters ist ein Überhebepumpwerk vorhanden, das in den Behälter Walleralm (ca. 1.450 m ü.NN, 30 m³) fördert.
Für den Bereich Grafenherberg wurde ein erforderliches Behältervolumen von 80 m³ ermittelt. Da sich der bestehende Zwischenbehälter am Mittleren Sudelfeld in einem sehr guten baulichen Zustand befindet und der Betrieb zuverlässig funktioniert, ist von der Gemeinde Bayrischzell keine Erweiterung des Behältervolumens am mittleren Sudelfeld bzw. ein Neubau mit insgesamt größerem Volumen gewünscht.
Somit kann für die Versorgung von Grafenherberg ein eigener Hochbehälterstandort mit optimaler Versorgungshöhe gewählt werden. Ein möglicher Standort wäre hierbei auf einem Privatgrundstück neben der Straße vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg (Gemeindegebiet Bayrischzell).
Gespräche mit Grundstückseigentümern:
Für eine geeignete Trassenführung für die Versorgungsleitungen vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg und einen geeigneten Hochbehälterstandort hat sich Herr Bürgermeister Dr. Bernhardt bereit erklärt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche zu deren Zustimmung und mögliche Grunddienstbarkeiten aufzunehmen.
Verteilung in Grafenherberg:
Neben der Verlegung der Leitungstrasse vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg ist auch die Verteilung zu den Gebäuden in Grafenherberg zu erneuern, wobei auch hier die Grundstücke mehrerer Eigentümer betroffen sind. Hierzu hat INFRA die Planungen für eine geeignete Leitungsführung weiter ausgearbeitet und die betroffenen Grundstücke mit Eigentümern zusammengestellt, damit auch mit diesen Gespräche geführt werden können.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Paul trug den Sachverhalt vor. Auf Nachfrage von 2. BGM Herrn Holzmaier teilte er mit, dass bei der Besprechung in Bayrischzell am 03.08.2023 seitens Oberaudorf Herr Steiner (INFRA) und Herr Paul teilnahmen. Bei dem Gespräch in Oberaudorf am 17.08.2023 war hingegen kein Vertreter von Bayrischzell dabei.
Weiterhin erklärte Paul, dass mit der beauftragten Entwurfsplanung die realisierbaren Trassenverläufe festgelegt und die hierzu erforderliche Zustimmung der Grundstückseigentümer eingeholt werden sollen (z. B. Grunddienstbarkeiten). Aufbauend hierauf sollen die Erschließungskosten möglichst genau ermittelt werden. Die fertige Entwurfsplanung soll die Grundlagen für das Ausschreibungsverfahren und den Zuwendungsantrag bereitstellen und Kostensicherheit gewähren, damit die Frage der Kostenaufteilung geklärt werden kann. Bei den Gesamtkosten werden auch die Erstbeiträge für den Anschluss an die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde Bayrischzell eine maßgebende Größe bilden (Wasser und Abwasser). 2. BGM Herr Holzmaier sprach die Hoffnung aus, dass der Freistaat Bayern als Träger der Bereitschaftspolizei sich bereit erkläre, einen größeren Teil der nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten zu übernehmen.

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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö informativ 8

Diskussionsverlauf

GR Herr Waller erkundigte sich über den Stand der Restarbeiten in der Kläranlage. 2. BGM Herr Holzmaier teilte hierzu mit, dass eines der größten Probleme die Stellung von Schlussrechnungen einiger Firmen sei. Diese Firmen wurden inzwischen mehrfach aufgefordert, die Schlussrechnungen zu stellen. Ohne diese Abrechnungen können die Feststellung des endgültigen Verbesserungsbeitrages sowie die Abwasser-Gebührenkalkulation nicht erfolgen. Ebenfalls seien noch Restarbeiten bzw. Funktionsmängel zu beheben. Nach Mitteilung des Planungsbüros Dünser - Aigner sei es jedoch nicht außergewöhnlich, dass die letzten rund 3 % der Arbeiten bei Projekten dieser Dimension mit relativ viel Aufwand und Zeit verbunden sind.

Datenstand vom 06.10.2023 09:22 Uhr