Datum: 19.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2023
|
3 |
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Sudelfeldstraße 39, Fl.Nr. 272/2, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
|
4 |
Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau des Raiffeisenbankgebäudes, Rosenheimer Straße 5 und 7, Fl.Nr. 91 und 93, Gemarkung Oberaudorf
|
5 |
Antrag auf 2. Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Erweiterung des Hackschnitzellagers, Antritt 2, Fl.Nr. 1461 und 1468, Gemarkung Niederaudorf
|
6 |
Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
|
7 |
Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf
|
8 |
Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Lagerraum, Martin-Greif-Straße 14, Fl.Nr. 292/19, Gemarkung Oberaudorf
|
9 |
Bauantrag zur Errichtung einer Trafostation für die Gemeindewerke Oberaudorf, Schopperweg, Fl.Nr. 342/T.Fl., Gemarkung Oberaudorf
|
10 |
Beleuchtung Sitzungssaal; Auftragsvergabe
|
11 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Nach Rücksprache mit den Gemeindewerken soll TOP 9, Bauantrag zur Errichtung einer Trafostation, wegen Planänderung auf die nächste Sitzung verschoben werden. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 19.10.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 19.09.2023 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Sudelfeldstraße 39, Fl.Nr. 272/2, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau-und Straßenausschusses vom 07.03.2023 wurde genannter Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, das sich nach Ansicht des Gremiums das geplante Gebäude weder in der Höhe noch im Verhältnis von Grundfläche zu verbleibender Freifläche in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Landratsamt folgte dieser Einschätzung und gab dem Bauherrn die Möglichkeit zur Umplanung. Diese Umplanung liegt jetzt vor. Aus Sicht des Landratsamtes Rosenheim fügt sich das Gebäude nun nach dem Maß der baulichen Nutzung ein.
Entstehen soll nach Abbruch des bestehenden Gebäudes:
- ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten
- seitliche Wandhöhe: 7,20 m (ursprünglich 7,38 m)
- Außenabmessungen: 14,30 m x 9,10 m (ursprünglich 15,99 m x 9,5 m)
- west- und ostseitig je eine Gaube (ursprünglich westseitig 2 Gauben)
- 7 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung (Nachweis liegt bei)
- aktuell geplante Grundfläche: 127,7 m² (ursprünglich ca. 152 m²)
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der geänderten Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer werden folgende Punkte aus Gremium angemerkt:
- Auf die Frage nach den Stellplätzen verweist der Bauamtsleiter auf den im Eingabeplan vorhandenen Stellplatznachweis.
- Flächen sollen sinnvoll genutzt werden, wobei eine Nachverdichtung durchaus den Verlust des Dorfcharakters bedeuten könnte.
- Genehmigungsfähig, da Wohnungen gebraucht werden.
Der Bürgermeister bemerkt, dass die Gemeinde Oberaudorf im Vergleich zur Nachbargemeinde Nußdorf zu wenige Bebauungspläne aufgestellt hat, um im gesamten Dorfgebiet die Bebauung zu regeln. So muss die Beurteilung nach den Kriterien des § 34 BauGB erfolgen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, mittels einer Erhaltungssatzung die Bebauung zu regeln.
Das geplante Gebäude könnte, wenn das Gremium das so sieht, wegen dem Verhältnis Grundfläche zu Freifläche abgelehnt werden
Es entsteht eine Diskussion über die Höhe des geplanten Gebäudes in Bezug auf die Nachbargebäude. Die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen sind hier nicht ausreichend bzw. aussagekräftig. Die Gemeinde fordert für eine weitere Beschlussfassung einen Einfügenachweis mit Höhenbezug sowie eine Schnittdarstellung von der Straßenseite.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid (aktuelle Planung) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
zum Seitenanfang
4. Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau des Raiffeisenbankgebäudes, Rosenheimer Straße 5 und 7, Fl.Nr. 91 und 93, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Gebäude der Raiffeisenbank, Rosenheimer Str. 5 und 7, soll abgerissen und neu errichtet werden. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht, da es sich um eine profilgleiche Wiederrichtung handelt, kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Bauordnungsrechtliche Aspekte bzw. Gesichtspunkte, welche nicht im Beurteilungs- und Prüfungsumfang des Vorbescheids liegen, können hinweislich behandelt werden.
Abstandsflächen: Es sind östlich und westlich Abstandsflächen zu übernehmen.
Brandschutz: Aussagen über den Brandschutznachweis können erst im Zuge der Genehmigungsplanung getroffen werden, aus der sich letztendlich die maßgebliche Gebäudeklasse ergibt.
Stellplätze: Ein entsprechender Stellplatznachweis muss im Zuge des Bauantrages vorgelegt werden. Offensichtlich können diese nicht auf dem Grundstück komplett nachgewiesen werden. Es besteht die Möglichkeit einer Stellplatzablöse.
Erhaltungssatzung: Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kerngebiet Oberaudorf“. Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Da im momentanen Planungsstand nicht abgeschätzt werden kann, ob sich der geplante Neubau im Sinne der Erhaltungssatzung, in das Dorfbild einfügt, kann noch keine Genehmigung für einen Rück- bzw. Neubau erteilt werden. Hierzu ist eine detaillierte Planung des Neubaus von Nöten. Die Gemeinde steht einem, dem Ortsbild förderlichen Neubau, in der Sache nicht entgegen, allerdings ist für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ein mit der Gemeinde abgestimmter Bauantrag zu stellen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt erklärt, dass bereits vorab ein Gespräch mit Vertretern des Bauwerbers stattgefunden hat. Eine Sanierung ist nach Ansicht des Bauwerbers nicht mehr rentabel, demzufolge ist ein Abriss und Neuerrichtung geplant. Das Gebäude befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“. Nach Genehmigung des Antrags auf Vorbescheid, wäre die Erhaltungssatzung „ausgehebelt“. Grundsätzlich sieht die Gemeinde das Vorhaben positiv; eine endgültige Beurteilung ist wegen der Erhaltungssatzung erst mit Einreichung eines entsprechenden Bauantrages möglich.
Es entsteht eine rege Diskussion über die Einhaltung der Erhaltungssatzung, wobei angemerkt wird, dass das Gebäude durchaus, immer im Rahmen der Satzung, gefälliger gestaltet werden könnte.
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt, dass keine Planfassung vorhanden ist, bei den Unterlagen zum Vorbescheid handelt es sich vorwiegend um Bestandspläne.
Beschluss
Aufgrund der Erhaltungssatzung kann dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da in der vorliegenden Plandarstellung nicht ersichtlich ist, ob die Ziele der Erhaltungssatzung im späteren Bauantrag eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Alois Holzmaier nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an diesem TOP und der Abstimmung teil.
zum Seitenanfang
5. Antrag auf 2. Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Erweiterung des Hackschnitzellagers, Antritt 2, Fl.Nr. 1461 und 1468, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der mit Datum 01.09.2020 genehmigte Bauantrag (BG-2020-1268) zur Erweiterung der bestehenden Lagerhallen mit Räumen für Hackschnitzellagerung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der 1. Tektur zur südseitigen Erweiterung des geplanten Hackschnitzellagers wurde in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.10.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der nun vorliegende Antrag auf 2. Tektur sieht den Einbau eines Kellerraumes als Abstellraum unter dem Hackschnitzellagergebäude mit innen liegender Treppe vor.
Beschluss
Dem Antrag auf 2. Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.07.2023 wurde genannter Antrag auf Tektur behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums das ganze Bauvorhaben aufgrund der ungeklärten Entwässerungssituation in der Schwebe ist. Mit Schreiben vom 31.08.2023 teilte das Landratsamt Rosenheim der Gemeinde mit, dass keine sich aus § 34 BauGB ergebenden Gründe die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen und daher ihres Erachtens nach der vorliegende Antrag auf Tektur genehmigungsfähig ist. Das Landratsamt beabsichtigt daher, das verweigerte Einvernehmen zu ersetzen und regt die nochmalige Behandlung des Vorhabens im zuständigen Gremium der Gemeinde an.
Der Antrag auf Tektur sieht die Höhenveränderung des östlich gelegenen Hauseingangs von dem im westlichen Grundstückbereich situierten Haus 2 vor. Der geplante Hauseingang führte ursprünglich vom EG in das Gebäude, die Tektur sieht die Verlegung des Hauseingangs auf das Niveau des KG vor.
Diskussionsverlauf
Eingangs schildert Bürgermeister Matthias Bernhardt den Hintergrund der Ablehnung des Antrags auf Tektur in der letzten Sitzung. Er erläutert die noch immer ungelöste Entwässerungssituation und betont, dass deshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.
Beschluss
Es ist bekannt, dass das Vorhaben bereits umgesetzt ist. Die Gemeinde Oberaudorf verwehrt sich ausdrücklich gegen eine solche Vorgehensweise, bei der Beschlüsse der Gemeinde durch den Bauherrn vorweggenommen werden. Zudem bleibt die Gemeinde bei ihrer Auffassung, dass aufgrund der wasserrechtlichen Bedenken keine weiteren Genehmigungen ausgesprochen werden sollten. Aufgrund der Einlassung des Landratsamtes Rosenheim, die den Sachverhalt allein im Wasserrechtsverfahren sieht, welches nach unserem Dafürhalten aber inhaltlich mit der Baugenehmigung verknüpft ist, bleibt die Gemeinde dabei, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
In der März-Sitzung des Bau- und Straßenausschusses wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Bestandsgebäudes mit der Begründung abgelehnt, nicht unwesentliche Nachverdichtungen (Erhöhung der Grundfläche bzw. Baumasse), wenn sinnvoll in Form von Bauleitplanungen im Gemeinderat zu behandeln. Dies wurde auch dem Bauherrn und Planer anschließend mitgeteilt. Nun liegt der Verwaltung ein Bauantrag vor, welcher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden soll. Jedoch wird im Antragsformular beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Da nach Prüfung der Unterlagen die Planung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Garagen- und Stellplatzsatzung entspricht, wird dies auf Wunsch des Bauherrn durchgeführt. Entstehen soll innerhalb der Baugrenzen durch Umbau und Erweiterung bzw. Aufstockung ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten, 2 Vollgeschossen und 8 Stellplätzen sowie einer nordseitigen Dachgaube. Da gemäß Festsetzung Punkt 1.621 keine Dachgauben zulässig sind, wäre hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eine Befreiung hinsichtlich Lage der Gaube von der Ortsgestaltungssatzung notwendig. Dem Architekten wurde mitgeteilt, dass die Lage der Stellplätze nicht der Garagen- und Stellplatzsatzung entspricht sowie der zeichnerische und rechnerische Stellplatznachweis nicht übereinstimmen. Eine Neuplanung liegt bis dato nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Aufbau einer Gaube eine Befreiung in Aussicht gestellt werden, die Lage ist jedoch gemäß Satzung anzupassen. Über den Stellplatznachweis kann keine Aussage getroffen, weil die Unterlagen nicht aussagefähig sind. Mittlerweile liegt eine neue Planung hinsichtlich der Anordnung der Stellplätze vor. Diese entsprechen nun der gemeindlichen Satzung.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Bauvorhaben anhand der Eingabepläne vor. Es entsteht eine Diskussion über die Stellplätze bzw. das Funktionieren einzelner Stellplätze (Ein-/Ausfahrt). Da die angepasste Stellplatzplanung erst am Tag vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wurde, war eine Vorprüfung nicht mehr möglich. Es wird vorgeschlagen, den TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben mit dem Hinweis, dass noch Informationen nachzuliefern sind.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, TOP 7 aufgrund mangelnder Informationen und kurzfristiger Datenangaben von der Tagesordnung zu nehmen. Die neue Planung wird in der nächsten Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vorgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Lagerraum, Martin-Greif-Straße 14, Fl.Nr. 292/19, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Martin-Greif-Str. 14 soll an der südlichen Grundstücksgrenze eine Garage mit Lagerraum, Außenabmessungen 8,20 m x 4,50 m, seitliche Wandhöhe 2,25 m mit Satteldach errichtet werden. Einfahrt von der Martin-Greif-Straße, der Aufstellraum entspricht der Garagen- und Stellplatzsatzung. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Kleinfuchsenfeld“, die geplante Garage befindet sich gemäß Bebauungsplan innerhalb des festgesetzten Baufensters für Garagen und entspricht auch hinsichtlich Gestaltung und Grenzabstand den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bauherr will den Antrag im Bau- und Straßenausschuss behandelt haben, da bereits eine nordseitige Garage auf dem Grundstück besteht, welche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, jedoch im Jahr 2006 vom Landratsamt genehmigt wurde.
Beschluss
Dem Bauantrag wird auf Grundlage einer Genehmigungsfreistellung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Bauantrag zur Errichtung einer Trafostation für die Gemeindewerke Oberaudorf, Schopperweg, Fl.Nr. 342/T.Fl., Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
zum Seitenanfang
10. Beleuchtung Sitzungssaal; Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Die veralteten Lampen im Sitzungssaal über dem Ratstisch wurden im Zuge der Renovierung abgebaut, im Moment hängen kleine Lampen als Übergangslösung. Der Gemeinde liegt das Angebot einer Beleuchtungsfirma vor, die 3 Modelle von Pendelleuchten zur Auswahl anbietet sowie, für den Zuschauerbereich, eine Einbauleuchte. Bei den Pendelleuchten handelt es sich um folgende Modelle:
- Modell Berliner Ring
Modell Lodes Spider
Modell Molto Luce
sowie für den Zuschauerbereich Einbaustrahler Wittenberg.
In dieser Sitzung sollen die Mitglieder des Bau- und Straßenausschusses über die gewünschte Beleuchtung entscheiden. Sowohl das Angebot als auch entsprechende Bespielbilder der verschiedenen Modelle sind in den Dokumenten hinterlegt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt stellt die einzelnen Modelle vor und erläutert diese. Aus der Mitte des Gremiums wird über Raum und Lichtverhältnisse referiert. Es wird betont, dass die entstehenden Kosten im Blick behalten werden müssen. Letztendlich einigen sich die Gremiumsmitglieder auf die Beleuchtung Modell Molto Luce. Dieses Modell bietet die Möglichkeit, die Beleuchtung konzentriert auf den Tisch oder für den kompletten Raum einzustellen.
zum Seitenanfang
11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
19.10.2023
|
ö
|
informativ
|
11 |
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung informiert über Änderungen im Bauantragsverfahren. Ab 01.11.2023 müssen sämtliche Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, egal ob in Papierform oder digital, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Straßenbefahrung zur Zustandsermittlung soweit abgeschlossen ist.
Aus dem Gremium wird nach einem Betonsockel in der Bad-Trißl-Straße gefragt. Es entsteht eine Diskussion über die (Nicht-) Mitwirkung des Landratsamtes bei nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprechenden Bebauungen (Zaun etc.)
Datenstand vom 03.11.2023 08:09 Uhr