Datum: 21.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:48 Uhr bis 20:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.10.2023
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3 |
Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit 8 Wohneinheiten, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf
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4 |
Antrag auf Tektur für diverse Änderungen zum genehmigten Bauantrag zu Umbau und Erweiterung Hotel Keindl, Dorfstr. 2-4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf
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5 |
Bauantrag zum Neubau eines Solar-Carports auf die bestehende Parkfläche Nähe Urfahrnstraße, Fl.Nr. 920, Gemarkung Niederaudorf; Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung mit geänderter Planung
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6 |
Erwerb von Rasenrobotern für einige geeignete Flächen im Gemeindebereich; Auftragsvergabe
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7 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 21.11.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 17.10.2023 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit 8 Wohneinheiten, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zu genanntem Grundstück liegt mit Datum 16.12.2022 ein Genehmigungsbescheid zum Neubau von 4 Doppelhaushälften mit Garagen vor. Ein zuvor gestellter Bauantrag zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit 12 Wohnungen und einer Tiefgarage mit Rampenüberdachung wurde wegen fehlender Einfügung von der Genehmigungsbehörde abgelehnt. Der nun aktuell vorliegende Bauantrag sieht vor:
- Errichtung von zwei 3-geschossigen Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten
- Seitliche Wandhöhe 6,35 m
- entstehen sollen je Gebäude jeweils westlich 4 Dachgauben und östlich je 2
- jeweils auf der Nordseite eine Außentreppe
- 12 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden, Berechnung liegt bei
Hinweis: die Außenabmessungen sowie die Höhe der Gebäude entsprechen exakt der genehmigten 4 Doppelhaushälften. Die bestehende nördliche und südliche faktische Baulinie wird beachtet. Es liegen keine Nachbarzustimmungen vor.
Diskussionsverlauf
Nach Präsentation der neuen Planungen durch die Verwaltung folgen Anmerkungen, Fragen und Diskussionen:
- Fehlende Schleppkurven und Radien zur besseren Darstellung der Ein- und Ausfahrtssituation der Fahrzeuge
- Nicht-Einhaltung der Garagen- und Stellplatzsatzung bei Stellplatz 3 hinsichtlich des notwendigen Abstands von 1,50 m zur Straße
- Fragen und Erläuterungen zur Berechnung des Stellplatznachweises
- Irritierende grünliche Farb-Darstellung der Fassade im Giebelbereich (DG)
- Zwingende Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung
- Unübersichtliche Anordnung der Stellplätze entlang der Straße „In der Erlenau“
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Stellplatz 3 muss gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung situiert werden. Gemäß Art. 17 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetzes wird die geplante östlich situierte Ein-/Ausfahrt untersagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Tektur für diverse Änderungen zum genehmigten Bauantrag zu Umbau und Erweiterung Hotel Keindl, Dorfstr. 2-4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Zum mit Datum 06.04.2023 genehmigten Bauantrag zu Umbau und Erweiterung des Hotels liegt folgender Antrag auf Tektur vor:
- Änderungen im UG: Zwischenwand im Keller 1,2 zusätzliche Eingangstüre in Keller 2 vom bestehenden Verbindungsgang.
- Änderungen im EG: Fluchttüre Reception entfällt / Automatik Eingangstüren in reduntanter Ausführung
- Änderungen 1.0G: Gang Vorraum, Lager Service geänderte Raumabtrennung
- Änderungen 2.0G: Fenster westseitig Treppenhaus entfällt, Vorraum Eingang Seminarraum geänderte Raumaufteilung, Fluchtwegtreppe Balkon nordseitig verlängert, Ansicht Nord Fassaden Paneelplatten entfallen - Wand mit Putzoberfläche
- Dachgeschoss: Grundriss mit Treppenaufgang v. 2.0G
Diskussionsverlauf
Die einzelnen Änderungen und Ergänzungen innerhalb des Gebäudes werden mit den eingereichten Planunterlagen präsentiert und erläutert. Mit dem Hinweis aus dem Gremium, dass es sich hier weniger um bauplanungsrechtliche Änderungen sondern um bauordnungsrechtliche Tekturen (u.a. Brandschutz) handelt, ergeht folgender
Beschluss
Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Neubau eines Solar-Carports auf die bestehende Parkfläche Nähe Urfahrnstraße, Fl.Nr. 920, Gemarkung Niederaudorf; Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung mit geänderter Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.07.2023 (TOP 5) wurde o.g. Bauantrag behandelt und dem Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2 Garagen- und Stellplatzsatzung nicht zugestimmt. Nach Aussage des Landratsamtes Rosenheim kann der Carport genehmigt werden, Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinde zur Abweichung.
Nun liegt eine zum ursprünglichen Eingabeplan geänderte Planung vor; der Carport wurde leicht gedreht und ca. 1,08 m nach Norden verschoben, so dass sich eine zum ursprünglichen Eingabeplan um 1,08 m vergrößerte Aufstellfläche ergibt, im östlichen Bereich jedoch noch immer weniger als die gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung geforderten 5 m. Zudem ist der Einbau zusätzlicher Stützen sowie eine Komplett-Verschalung der Seitenwände geplant. Da die Aufstellfläche auch nach der Umplanung nicht der Garagen- und Stellplatzsatzung entspricht, liegt ein entsprechender Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung mit ausführlicher Begründung und Bilddokumentation vor (liegt bei).
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der neuen Planung und Erläuterung der Begründung durch die Verwaltung ist sich nach kurzer Beratung der Ausschuss einig, nun einer Abweichung von der örtlichen Satzung zuzustimmen.
Beschluss
Da sich durch die geänderte Planung die Situation hinsichtlich der Aufstellfläche verbessert und es sich im Zufahrtsbereich um einen untergeordneten anliegenden Weg ohne Verkehr handelt, wird einer Abweichung von § 6 Abs. 2 der Garagen- und Stellplatzsatzung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Erwerb von Rasenrobotern für einige geeignete Flächen im Gemeindebereich; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zur Entlastung des Bauhofs ist für einige Flächen im Gemeindebereich die Anschaffung von Rasenrobotern geplant. Die Flächen wurden alle begutachtet, sie sind für den Einsatz von Mährobotern geeignet. Für folgende Flächen liegt bereits ein Angebot vor, dieses beinhaltet die Kosten für das Gerät (Husqvarna Automower) mit Montage, die entsprechend benötigte Kabelmenge, 1 Suchkabel sowie das Gerätehaus:
- Kindergarten Niederaudorf 5.546,22 €
- Krippe Niederaudorf 3.445,38 €
- Fläche um das Kneippbecken 3.445,38 €
- Schule Oberaudorf 5.042,02 €
- Kurpark 5.042,02 €
Gesamtpreis 22.521,02 €
(jeweils Nettopreise)
Die angebotenen Mähroboter sind Kommunalausführungen, deren Oberfläche, um Missbrauch vorzubeugen, keine Bedienelemente o.ä. enthalten, die Bedienung erfolgt mittels App. Da die Wertgrenze bei Direktvergabe für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei kommunalen Vergaben netto bei 25.000 € liegt, wäre keine Ausschreibung bzw. Vergabeverfahren notwendig. Gemäß Merkblatt „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Stand 01.11.2023“ sind Kommunen leider nicht mehr förderfähig.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird über die generelle Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Rasenrobotern auf den verschiedenen gemeindlichen Freiflächen diskutiert. Nicht sinnvoll erscheint den Mitgliedern der Einsatz im Bereich des Kneippbeckens und des Kurparkes. Zudem wird angeregt, bewusst Trennungen zwischen neuen Blühwiesenbereichen und den zu mähenden Bereichen zu schaffen. Beratend und unterstützend durch Bauhof-Mitarbeiter Thomas Gradl.
Beschluss
Die Verwaltung wird mit dem Erwerb der angebotenen Rasenroboter gemäß o.g. Angebot für die Bereiche Kindergarten und Krippe Niederaudorf sowie Schule Oberaudorf beauftragt. Es sollen in Zusammenarbeit mit dem Bauhof Blühwiesenbereiche geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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21.11.2023
|
ö
|
informativ
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7 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bernhardt berichtet über das Treffen des Regionalen Planungsverbandes in Burgkirchen an der Alz. Themen waren u.a. die Umsetzung der Windenergie und ihrer sinnvollen Umsetzung sowie die EEG-Umlage. Es wurde auch deutlich, dass die Landesplanung auch Einfluss auf größere Projekte haben kann und soll. (z.B. Brenner-Nord-Zulauf)
Datenstand vom 06.12.2023 08:29 Uhr