Datum: 28.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.11 2023
3 Skibus Sudelfeld; Organisation und Bewertung der Angebote
4 Beitritt MVV im Bereich Tourismus; Auswirkung auf Wendelsteinringlinie
5 Neuerlass der Lärm- und Haustierverordnung
6 Abwassergebühren; Verlängerung des bisherigen 6-jährigen Kalkulationszeitraumes um ein Jahr von 2018 bis 2024
7 Kloster Reisach; Grundlagenübermittlung an die Bayerische Immobilienverwaltung
8 Standortentwicklung Grundschule Oberaudorf
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder laut und deutlich zu sprechen, damit auch die Zuhörer die Wortmeldungen gut verstehen können.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.11 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.11.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.11.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Skibus Sudelfeld; Organisation und Bewertung der Angebote

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird überlegt, für die kommende Winter-Saison Skibusse für Gäste und Einheimische anzubieten. Eine Möglichkeit wäre ein Skibus vom Bahnhof über die Hotels, Gasthöfe sowie das Skigebiet Hocheck, zum Sudelfeld und zurück. Unabhängig davon besteht eine weitere Möglichkeit in einem Nachtskibus vom Keindl/ Niederaudorf über Bahnhof und Hotels/Gasthäuser zum Hocheck.

Angebote Skibus vom Bahnhof zum Sudelfeld:

Anbieter 1:Skibus vom Bahnhof zum Sudelfeld/retour 2x Vormittag/ 3x Nachmittag
       und Freitag/Samstag und Ferien Skibus vom Bahnhof zum Nachtski
       Hocheck wird immer angefahren, Hotels/Gasthäuser nur bei telefonischer
      Buchung;(letzte Rückfahrt vom Sudelfeld 16:15 Uhr)
       Preis pro Einsatztag und Nachtskiexpress: € 890,- netto

Anbieter 2: Skibus vom Bahnhof zum Sudelfeld/retour 2 x Vormittag/ 2 x Nachmit        tag
       Hocheck und Hotels/Gasthäuser werden bei jeder Route angefahren
              (Start Keindl Niederaudorf)(letzte Rückfahrt vom Sudelfeld mit Abfahrt
              14:20 Uhr relativ früh)
       Preis pro Einsatztag € 575,- netto

Anbieter 3: Skibus vom Bahnhof zum Sudelfeld        
       jeder Mitfahrer muss sich vorab beim Betreiber anmelden, Bahnhof und
               Gasthäuser/Hotels werden angefahren
       (einmal hin um 8:45 + einmal zurück um 16:00 Uhr)
       Preis pro Einsatztag € 450,- netto

Bei einem Skibus-Einsatz am Wochenende und in den Ferien wird für die kommende Saison mit 28 Einsatztagen gerechnet.

Die Liftbetriebe Sudelfeld haben sich durch Egid Stadler bereit erklärt, je nach Taktung bis zu 10.000 Euro der Skibuskosten zum Sudelfeld für die laufende Saison zu übernehmen.

Aufgrund der hohen Preise und der bisherigen unzureichenden Auslastung des Skibusses von Oberaudorf zum Sudelfeld muss die Rentabilität und der ökologische Nutzen eines solchen Angebots stark hinterfragt werden.





Angebote Nachskibus vom Bahnhof zum Hocheck:

Anbieter 1: Skibus vom Keindl über Bahnhof zum Flutlicht Hocheck
jeden Freitag und Samstagabend, Abfahrt Bahnhof ca. 18 Uhr, Rückfahrt ab Hocheck ca. 21.20 Uhr
       Route: Keindl, Alpenhof, FeWo Brünnstein, Bahnhof, Hocheck
       Preis Einsatztag 280 netto,-


Angebot 2: Skibus vom Keindl über Bahnhof zum Flutlicht Hocheck
jeden Freitag und Samstagabend, Abfahrt Bahnhof ca. 18 Uhr, Rückfahrt ab Hocheck ca. 21.20 Uhr
       Route: Keindl, Alpenhof, FeWo Brünnstein, Bahnhof, Hocheck
       Preis Einsatztag 100,-- (inklusive MWST)

Bei einem Nachtskiexpress-Einsatz jeden Freitag und Samstag wird für die kommende Saison mit 22 Einsatztagen gerechnet.

Diese Vorschläge sollen nun durch den Gemeinderat abgewogen werden.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion bildet sich im Gremium rasch die mehrheitliche Meinung, dass eine Skibusverbindung zum Sudelfeld unter Betrachtung der Erfahrungen aus den Vorjahren unwirtschaftlich und ökologisch nicht sinnvoll ist. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den finanziellen Belastungen für die Allgemeinheit. Wenige Ratsmitglieder verweisen aber darauf, dass Jugendliche nun keine Möglichkeit haben, eigenständig von Oberaudorf zum Sudelfeld zu gelangen. Hier soll die Tourist-Info nachfragen, ob evtl. der Kleinbus aus dem Carsharingangebot der INNergie für die vorgesehenen Beförderungstage reserviert werden kann, um Eltern die Möglichkeit zu geben, eine Gruppe ins Skigebiet zu bringen.

Positiv bewertet der Gemeinderat hingegen das Angebot eines Sammelbusses zum Nachtskifahren zum Hocheck an Freitagen und Samstagen. So können Einheimische, Gäste und Tagesgäste, die mit der Bahn anreisen, zur Talstation der Hocheckbergbahn gelangen, ohne ein eigenes KFZ zu benötigen. Hier erkennt der Gemeinderat auch unter Berücksichtigung des relativ günstigen Angebots einen echten Mehrwert im Service für Bürger und Gäste.

Beschluss 1

Aufgrund der hohen Preise und der bisherigen unzureichenden Auslastung des Skibusses von Oberaudorf zum Sudelfeld ist die Rentabilität und der ökologische Nutzen eines kostenlosen Skibusses zum Sudelfeld nicht gegeben. Ein solches Angebot wird von der Gemeinde nicht finanziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es sollte Einheimischen und Gästen in der Skisaison 2023/2024 ermöglicht werden, an den Flutlichtabenden Freitag und Samstag mit dem Skibus das Skigebiet Hocheck zu erreichen. Das Angebot 2 (Summer 2.200 €) wird wie vorgestellt angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Beitritt MVV im Bereich Tourismus; Auswirkung auf Wendelsteinringlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Möglichkeit eines MVV-Beitritts

Mit Fahrplanwechsel zum 10.12.2023 tritt die ROVG dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bei. Vorteil wird in einem einheitlichen Tarif im Nahverkehr des gesamten Landkreises Rosenheim gesehen.

Für den Tourismus in Oberaudorf betrifft dies die Gäste-Nutzung der Wendelstein-Ringlinie, des Ausflugsbusses Chiemsee und die Nutzung der Bahn.
Die Kosten wurden auf Grundlage der Gästezahlen 2019 durch den MVV ermittelt. Demnach ist bei einem Einkauf von 4 Zonen (Zonen 7 – 10) mit Kosten in Höhe von 5.908,00 Euro zu rechnen. Bei einem Einkauf von 5 Zonen (Zonen 7 – 11) mit Kosten von 7.483,40 Euro zu rechnen.

Oberaudorfs Gäste fahren durch Vorzeigen der Gästekarte mit der Wendelstein-Ringlinie bisher kostenlos. Oberaudorf ist seit über 15 Jahren über die ROVG an der Betreibung der Wendelstein-Ringlinie beteiligt. Im Jahr 2022 leistete Oberaudorf z.B. einen Sockelbetrag von 5.834,68 Euro, sowie eine Variable, welche sich aus den tatsächlich ausgegebenen Fahrkarten sowie dem jährlichen Defizit der Wendelstein-Ringlinie errechnet. Diese Variable lag 2022 bei 10.668,36 Euro.

Nach Auskunft der MVV besteht nun eine Übereinkunft mit der ROVG, wonach die Nutzung der Wendelstein-Ringlinie nur noch über MVV-Zonen-Fahrkarten möglich ist. D.h., nur wenn entsprechende Zonen gekauft werden, können Gäste die Ringlinie weiterhin kostenlos nutzen.

Oberaudorf war all die Jahre ein verlässlicher Partner der Wendelstein-Ringlinie. Die Entwicklungen hin zum MVV und die damit verbundenen ansteigenden Kosten machen eine weitere Investition in die Ringlinie aber fraglich. Die Gemeinde sollte daher überlegen, als Betreiber der Wendelstein-Ringlinie zum nächstmöglichen Zeitpunkt / bzw. zur kommenden Saison auszusteigen. 

Ähnlich verhält es sich mit dem Ausflugsbus zum Chiemsee. In der Vergangenheit war diese Nutzung für Gäste aufgrund der finanziellen Beteiligung der Gemeinde über ROVG an dieser Linie kostenlos. Nach der MVV-Übereinkunft mit der ROVG muss Oberaudorf künftig auch hier zusätzlich Zonen einkaufen, um diese Verkehrsschiene für Gäste kostenlos nutzen zu können. Hier würde sich aber durch den Einkauf der MVV-Zonen ein Vorteil zu Gunsten unseres Verbandes Chiemsee-Alpenland ergeben.

Anfragen nach Finanzierungsplänen und evtl. Rückflüssen von der MVV an die ROVG blieben leider erfolglos. 

Ein Mehrwert des Beitritts zum MVV aus Sicht der Tourist-Information bietet die für Gäste dann kostenlose Bahn-Nutzung. Bei einem Zonen-Einkauf der Zonen 7 bis 11 fahren Gäste zwischen Kufstein und Rosenheim kostenlos. Der MVV-Beitritt ist nach aktueller Information ab jetzt monatlich möglich.

Diskussionsverlauf

Wir bereits im vorherigen TOP sieht der Gemeinderat keinen Sinn mehr für eine weitere Unterstützung der Wendelsteinringlinie, wenn dafür durch den notwendigen MVV-Beitritt auch noch höhere Kosten entstehen. Diese stehen nun nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen, den man sich für die Förderung des örtlichen Tourismus erwarten kann. Noch dazu wurde bekannt, dass die Gemeinde Bayrischzell auch nicht beabsichtigt, die notwendige MVV-Zone zu finanzieren, die für Gäste benötigt werden würde, um nach Oberaudorf zu gelangen.

Positiver wird hingegen der generelle Erwerb von den MVV-Tarifzonen 5-11 bewertet, da dadurch ein weitaus größeres und interessanteres Zielgebiet für die Gäste erschlossen wird, insbesondere Rosenheim, Kufstein und Prien a. Chiemsee. Diese Leistung wird auch im Zusammenhang mit Urlaubgästen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, ein attraktives Angebot darstellen.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass unter den gegebenen Umständen die Wendelsteinringlinie für Oberaudorf nicht mehr rentabel ist und daher keine Beteiligung mehr erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Oberaudorf tritt dem MVV ab nächster Saison bei und kauft fünf Zonen für eine kostenlose Nutzung durch Gäste, zum Preis von ca. 7.500 € ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Lärm- und Haustierverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anders als Satzungen verlieren Verordnungen, die nach einer speziellen Ermächtigungsgrundlage nach Bundes oder Landesrecht erlassen werden nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Die Lärm- und Haustierverordnung der Gemeinde Oberaudorf trat am 05.07.2003 in Kraft und ist damit ausgelaufen.

Die Verordnung wurde erstmals im Jahre 1985 eingeführt und hat sich seither gut bewährt. Sie trägt auch zu einem gesteigerten Ruhebedürfnis im Tourismusort Oberaudorf bei. 

Zur Erklärung sei noch erwähnt, dass sich diese Lärmvorschriften auf den häuslich-privaten Bereich beziehen und keine Einschränkungen für übliche Arbeitsleistungen darstellen. So gilt die Verordnung z.B. nicht für bau- und handwerkliche Arbeiten. Diese sind i.d.R. werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr erlaubt, lärmreduziert sogar bis 22.00 Uhr.

Zudem entstehen Verstöße gegen die Lärm- und Haustierverordnung erst dann, wenn eine Störung für die Allgemeinheit vorliegt, d.h. von einem größeren Umfeld wahrgenommen werden kann. Örtlich begrenzte Störungen, z.B. in einer Wohnanlage liegen im privaten Bereich und sind normalerweise über eine Hausordnung geregelt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Lärm- und Haustierverordnung mit geringfügigen Änderungen weiterhin zu belassen.

Die neue Fassung der Lärm- und Haustierverordnung der Gemeinde Oberaudorf wird nun im Wortlaut, mit den geplanten Ergänzungen vorgestellt:

LÄRM – UND HAUSTIERVERORDNUNG
der Gemeinde Oberaudorf

Entwurf 11.2023

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt auf Grund der Art. 7, 11 des Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686, BayRS 2129-1-1-U), der Art. 16 und 66 Nr. 1 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert am 24.07.2023 (GVBl. S. 371) BayRS 91-1-B sowie des Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl S. 1098), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl S. 718) (Rechtsgrundlagen wurden aktualisiert)

folgende Verordnung:

§ 1
Anwendungsbereich

       Die Verordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet Oberaudorf. 


§ 2

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten


  1. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind zu folgenden Zeiten untersagt:

    a) in der Zeit von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Abend- und Nachtruhe)   und
b) in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr (Mittagsruhe) (vorher 14.00 Uhr, Antrag Bürgerversammlung)
       c) an Sonn- und Feiertagen

  1. Ruhestörende Hausarbeiten sind die im Hauswesen üblicherweise zur Besorgung des Haushalts anfallenden Tätigkeiten, auch außer Haus (z.B. Hof, Garten), die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören.

       Ruhestörende Hausarbeiten sind insbesondere jedes Klopfen, Hämmern, Boh-        ren, Schleifen, Fräsen, Schneiden, Sägen oder Hacken von Holz, egal ob die         Arbeiten mit oder ohne Maschinen ausgeführt werden.

  1. Ruhestörende Gartenarbeiten sind in Gärten oder Grünanlagen üblicherweise anfallende Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören. Dazu gehören insbesondere Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Häckseln von Grüngut, Schneefräsen und Laubsaugen, egal ob die Arbeiten mit oder ohne Maschinen ausgeführt werden.

  1. Im Übrigen ist § 7 „Betrieb in Wohngebieten“ der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) einschließlich der Anlage zu beachten. (Absatz wurde neu aufgenommen, da hier zusätzliche Regelungen allgemein gelten)


  1. Ausgenommen von dem Verbot des Absatzes 1 sind unaufschiebbare ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, die zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist.

       Bei starken Schneefällen darf mit lärmerzeugenden Schneeräumarbeiten         werktags bereits ab 06.00 Uhr, sonn- und feiertags ab 07.00 Uhr begonnen         werden.

  1. Die Gemeinde kann auf Antrag Ausnahmen von den Regelungen des Absatzes 1 zulassen, soweit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls schädliche Einwirkungen nicht zu befürchten sind.


§ 3

Gebrauch von Musikinstrumenten

Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten


Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte dürfen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie in Fahrzeugen nur in solcher Lautstärke benützt werden, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht belästigt werden.


§ 4

Veranstaltungen von Vergnügen


  1. Zum Schutz für Leben, Gesundheit oder Sachgüter sowie zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft sind bei öffentlichen und sonstigen (privaten) Veranstaltungen unnötiger Lärm und sonstige Beeinträchtigungen der genannten Personenkreise zu vermeiden (§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz –OwiG-).

  1. Soweit Veranstaltungen der in Absatz 1 genannten Art im Freien abgehalten werden (z.B. in Wirtsgärten), müssen diese spätestens um 22 Uhr beendet sein. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann         im Einzelfall eine Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der Betriebszeit erfolgen. Dies ist rechtzeitig vor einer Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. (Wird als zusätzliche Information neu eingefügt)

  1. Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) ist im Übrigen zu beachten.


§ 5

Halten von Haustieren


  1. Haustiere sind auf Grundstücken oder in Gebäuden so unterzubringen, dass eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit oder der Nachbarn nicht erfolgt.

  1. Die Halter von Haustieren sind verpflichtet, die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, deren Nebenanlagen sowie von Grundstücken anderer Eigentümer durch ihre Haustiere zu verhindern und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen. (Wird neu eingeführt, da die Verpflichtung der Beseitigung nicht von den Eigentumsverhältnissen abhängig ist.)




§ 6

Ordnungswidrigkeiten


  1. Nach Art. 11 Abs. 3 Nr. 4 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) kann mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro (Aktualisierung lt. Bußgeldkatalog) belegt werden, wer



1. entgegen § 2 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten ausführt, ohne eine Ausnahmeberechtigung nach § 2 Abs. 2 vorweisen zu können

2. gegen die Bestimmungen des § 3 verstößt

  1. Nach Art.19 Abs. 7 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer gegen § 4 Abs.  2 verstößt.

  1. Nach Art. 66 Nr. 5 des Bayerisches Straßen- uns Wegegesetzes kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen § 5 Abs. 2 Verunreinigungen nicht unverzüglich 
    beseitigt.




§ 7

Inkrafttreten


       Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

       Gleichzeitig tritt die Lärm- und Haustierverordnung der Gemeinde Oberaudorf         vom 04.11.2003 außer Kraft.



       Oberaudorf, den  



       Dr. Matthias Bernhardt
       Erster Bürgermeister



 

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Magnus Waller nimmt nun an der Sitzung teil.

Das Gremium diskutiert an einigen Stellen die Sinnhaftigkeit der aufgezeigten Vorschriften der Lärm- und Haustierverordnung. Intensiver wir über die Verkürzung der Reduzierung der Mittagsruhe um eine Stunde, von 12.00 bis 13.00 Uhr, anstatt vorher bis 14.00 Uhr, beraten. Hier setzt sich aber auch die Meinung durch, dass die neue Regelung zeitgemäßer erscheint.

Schließlich befürwortet der Gemeinderat die Fortführung der seit langem eingeführten Regelungen der Lärm- und Haustierverordnung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Lärm- und Haustierverordnung der Gemeinde Oberaudorf in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Abwassergebühren; Verlängerung des bisherigen 6-jährigen Kalkulationszeitraumes um ein Jahr von 2018 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die GR-Sitzungen vom 19.10.2021, 21.12.2021 und 25.10.2022 mit den gefassten Beschlüssen. In der Sitzung vom 25.10.2022 wurde der bereits von vier auf fünf Jahre festgelegte Kalkulationszeitraum (2018 bis 2022) für die Berechnung der Abwassergebühren nochmals um ein Jahr von 2018 bis 2023 verlängert. Der Grund für die Verlängerung des Kalkulationszeitraumes war, dass eine genaue Gebührenkalkulation immer noch nicht möglich ist, da u.a. noch keine Gesamtkosten der neuen Kläranlage ermittelt werden können sowie staatliche Zuwendungen in beträchtlicher Höhe noch geklärt werden müssen.
An dieser Situation hat sich leider noch nichts geändert, so dass im Jahr 2023 zum 01.01.2024 immer noch keine Gebührenkalkulation der Abwassergebühren möglich ist. So ist der aktuelle Kalkulationszeitraum 2018 bis 2023 nochmals um ein weiteres Jahr zu verlängern, damit die Abwassergebühren genau kalkuliert werden können. Somit bleiben die Kanalgebühren seit 2018 (7 Jahre) in unveränderter Höhe bestehen. Eine Kalkulation mit Erhöhung der Kanalgebühren erfolgt dann im Jahr 2024 zum 01.01.2025. Die Gebührenkalkulation führt wie bisher Frau Radlbeck, Kommunalberatung aus Straubing, durch.

Diskussionsverlauf

Zu dieser bereits bekannten Thematik informiert der Bürgermeister noch darüber, dass leider immer noch einige größere Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurden. Hier wird nun zum Ende des Jahres eine Abrechnung durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aus den genannten Gründen, den bisherigen schon verlängerten 6-jährigen Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren von 2018 bis 2023 um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Kloster Reisach; Grundlagenübermittlung an die Bayerische Immobilienverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach einer großen Anzahl von Vorgesprächen wurde der Gemeinde Oberaudorf ein Fragenkatalog der Bayerischen Immobilienverwaltung vorgelegt (s. Anhang). Dieser wurde von der Gemeinde beantwortet und wird heute vorgestellt. 

Diskussionsverlauf

Nun nimmt auch Gemeinderatsmitglied Michael Astl an der Sitzung teil.

In einer ausführlichen Präsentation stellt der Bürgermeister das ausgearbeitete Exposé vor, das für die Bewerbung für den Kauf des Kloster Reisach von der Bay. Immobilienverwaltung notwendig ist. Zudem informiert er im Detail über die Kostenberechnung, die sich für die Sanierung der Klosteranlage, bei optimaler Umsetzung, ergeben würde.

Unter der Versicherung, dass es sich zunächst nur um eine Interessenbekundung der Gemeinde zum Kauf des Klosters handelt, mit der keine weiteren Verpflichtungen verbunden sind, unterstützt der Gemeinderat die vom Bürgermeister vorgestellt Vorgehensweise.

Der Rat spricht sich auch dafür aus, dass im Falle der Umsetzung der Sanierungspläne frühzeitig mit einer Sponsorensuche begonnen werden muss.

Beschluss

Das Exposé der Gemeinde wird in der vorgelegten Form inkl. etwaiger Änderungen an die Bayerische Immobilienverwaltung weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Standortentwicklung Grundschule Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In letzter Sitzung wurde ein Lösungskonzept diskutiert, welches begründete Zweifel unter den Gemeinderatsmitgliedern hervorrief. Durch den Bürgermeister wird heute ein neuer Vorschlag eingebracht und diskutiert.

Diskussionsverlauf

Ab jetzt nimmt auch Gemeinderatsmitglied Martin Baumann an der Sitzung teil.

In einem überarbeiteten Konzept stellt der Bürgermeister nun eine neue Lösung für die Erweiterung der Grundschule auf dem Kaiserblick-Areal vor. 

Dieses sieht ein eigenständiges, aufgeständertes Gebäude für die Unterbringung von mindestens drei Klassenzimmern und Nebenräumen auf dem Parkplatz des ehemaligen Gasthauses vor. Unter Ausnutzung des vorhandenen Geländeversatzes können die bestehenden Stellplätze unter dem Gebäude erhalten bleiben. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass das Schulgebäude als Neubau rasch errichtet werden könnte und eine aufwendige Sanierung der alten Gaststätte vermieden wird.

Das ehemalige Gasthaus könnte dann mit entsprechendem Umgriff verkauft werden. So würde sich auch ein Synergieeffekt für die Stellplatznutzung ergeben.

Der Bürgermeister ging dann noch auf den Finanzbedarf für die Umsetzung des Schulprojekts ein und erläuterte, nach welchen Kriterien die entsprechenden Fördermittel abgerufen werden können.

Mit großer Einigkeit bekundet der Gemeinderat seine Zustimmung zu dem vorgelegten neuen Konzept.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den heute diskutierten Vorschlag weiterzuverfolgen und alles Notwendige zu veranlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Sachstand Bad-Trißl-Straße:

Obwohl die Baumaßnahme gut im Zeitplan lag, hat der frühe Wintereinbruch wahrscheinlich zur Folge, dass die Asphaltdeckschicht im südlichen Bauabschnitt nicht mehr eingebaut werden kann. Die Straße wird winterfest gemacht und ist danach durchgehend befahrbar. Positiv kann berichtet werden, dass die Einbindearbeiten der Ver- und Entsorgungsleitungen für das Baugebiet „Am Heimfeld“ bereits umfassend erledigt sind und deshalb im nächsten Jahr die Bad-Trißl-Straße weitgehend ohne Einschränkungen befahrbar sein wird.


Neuer Obmann und neuer stellvertretender Obmann der Lawinenkommission Oberaudorf

Der Bürgermeister berichtet, dass sich für das vakante Ehrenamt des Obmanns der Lawinenkommission nun dankeswerterweise der bisherige, langjährige Stellvertreter Raimund Baumann bereit erklärt hat, diese Aufgabe zu übernehmen. Für das Amt des stellvertretenden Obmanns erklärt sich Thomas Kammerloher bereit.
Beide Positionen wurden einstimmig aus dem Kreise der Kommissionsmitglieder gewählt. Dies Konstellation soll nun dazu dienen, aus den Reihen der Kommission in absehbarer Zeit ein jüngeres Kommissionsmitglied als zukünftigen Obmann aufzubauen.

Die Übertragung der Leitung, bzw. der stellvertretenden Leitung der Lawinenkommission bedarf der Zustimmung des Gemeinderats. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Raimund Baumann als Obmann und Herrn Thomas Kammerloher als stellvertretenden Obmann der Lawinenkommission Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 08:35 Uhr