Datum: 12.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023
3 Bauantrag zu Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer 2. Wohneinheit, Neubau eines Carports, Abbruch einer Garage, Alpenweg 9, Fl.Nr. 54, Gemarkung Niederaudorf sowie Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung
4 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen, alternativ Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen und Carport, Sudelfeldstr. 14, Fl.Nr. 321/14, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung nach Umplanung
5 Errichtung einer Lärmschutzwand an der Geigelsteinstraße auf dem Grundstück Heubergweg 1 a, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung
6 Neubau der Brücke über den Fischbach in Agg (BW V 2.1); Vergabe Ingenieurleistungen LPH 5 - 8
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Seitens der Verwaltung besteht ein Antrag nach Geschäftsordnung zur Änderung der Bezeichnung von TOP 6 in: Neubau der Brücke über den Fischbach in Agg (BW V 2.1); Vergabe Ingenieurleistungen LPH 5 -8. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss 1

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 12.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Änderung der Bezeichnung von TOP 6 in: Neubau der Brücke über den Fischbach in Agg (BW V 2.1); Vergabe Ingenieurleistungen LPH 5 -8.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. 

Diskussionsverlauf

Auf Wunsch eines Mitglieds des Gremiums soll Top 3 der letzten Sitzung des Bau- und Straßenausschusses im Diskussionsverlauf um folgenden Satz ergänzt werden: Es wurde darüber diskutiert, dass die Kellerräume auch als Wohnräume verwendet werden könnten, dies sollte durch die Bauaufsichtsbehörde beobachtet und evtl. geprüft werden. Dies würde dann folglich eine Änderung des Stellplatzbedarfs auslösen. 

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 21.11.2023 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zu Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer 2. Wohneinheit, Neubau eines Carports, Abbruch einer Garage, Alpenweg 9, Fl.Nr. 54, Gemarkung Niederaudorf sowie Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Folgende Baumaßnahmen sind am bestehenden Wohnhaus Alpenweg 9 zur Schaffung einer 2. Wohneinheit geplant:

  • Profilgleicher nordseitiger Anbau auf eine Länge von 5,24 m
  • Auf dem Anbau beidseitig Zwerchgiebel (keine Gauben) mit Blecheindeckung
  • Nordseitig geplanter Balkon, tiefer als Dachüberstand
  • Abbruch der nordseitigen Garage
  • Westseitig 2 Stellplätze
  • Errichtung eines nordwestlich situierten Carports mit Flachdach, dieses soll zum Teil als Terrasse für das OG dienen

Grundsätzlich handelt es sich hier um Zwerchgiebel mit Pultdach und nicht um Gauben!
Eine Abstandsflächenübernahme des südseitigen Nachbarn liegt vor. Es liegt ein Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung vor:
  • Abweichungsanträge hinsichtlich der Dachgauben sind nicht relevant, da es sich um Zwerchgiebel mit Pultdach handelt. 
  • Balkon (Tiefe 1,50 m) tiefer als Dachüberstand (1 m): nicht zulässig gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023 (Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sollen hier unverändert bleiben.)
  • Flachdach Carport als Dachterrasse: nicht zulässig gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023 (nur zulässig bei Erkern bzw. untergeordneten An- und Vorbauten)

Gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung müssen Carports und Stellplätze einen Abstand von mindestens 1,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen betragen. In der vorliegenden Planung sind 1,25 m vorgesehen. Hier bedürfte es einer Befreiung von der Garagen- und Stellplatzsatzung. Ein entsprechender Antrag liegt nicht bei. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer bemerkt der Bürgermeister, dass sich das Gebäude einfügen würde und der Bauantrag zu genehmigen wäre. Zu diskutieren ist jedoch über einige beantragte Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung sowie von der Garagen- und Stellplatzsatzung (nicht beantragt). Letztendlich ist sich das Gremium darüber einig, dass den beantragten Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung, bekräftigt durch den Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2023, nicht zugestimmt werden kann, ebenfalls soll die Garagen- und Stellplatzsatzung bei der Planung beachtet werden.  

Beschluss 1

  1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Eine Zustimmung zu den geplanten Dachaufbauten (Zwerchgiebel mit Anpultung) kann in der dargestellten Form nicht erteilt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Einer Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Balkontiefe wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Einer Abweichung von § 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdachs des Carports wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen, alternativ Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen und Carport, Sudelfeldstr. 14, Fl.Nr. 321/14, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung nach Umplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.09.2023 wurde der genannte Antrag auf Vorbescheid behandelt und zu zwei Varianten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Auffassung der Gemeinde die nördlich geplanten Gebäude außerhalb der Abgrenzungslinie zum Außenbereich situiert waren. Nun liegen der Verwaltung, über das Landratsamt Rosenheim, geänderte Planungen vor, die die nördliche Abgrenzungslinie zum Außenbereich berücksichtigen. 

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht vor:

  • Abbruch des bestehenden Gebäudes
  • Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit den Außenabmessungen jeweils 7,50 m x 11 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,50 m
  • 8 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 
  • Die Erschließung soll im mittleren Grundstücksbereich erfolgen.

Die Situierung der beiden nördlichen Gebäude ist geplant unter Berücksichtigung der nördlichen Abgrenzungslinie zum Außenbereich, die definiert ist durch die bestehende östliche und westliche Bebauung (Verbindungslinie der Gebäudekanten). Aus Sicht der Verwaltung Einfügung daher gegeben.

Alternativvorschlag:

  • Abbruch des bestehenden Wohnhauses
  • Errichtung von zwei Doppelhäusern mit den Außenabmessungen 15,94 m x 10,99 m, seitliche Wandhöhe 6,50 m.
  • 8 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 
  • Die Erschließung soll am östlichen Grundstücksrand erfolgen. 

Die Situierung des nördlichen Doppelhauses ist geplant unter Berücksichtigung der nördlichen Abgrenzungslinie zum Außenbereich, die definiert ist durch die bestehende östliche und westliche Bebauung (Verbindungslinie der Gebäudekanten). Aus Sicht der Verwaltung Einfügung daher gegeben.

Zur Errichtung eines Doppelhauses im südlichen Grundstücksteil mit Erhalt des bestehenden Wohnhauses wurde in der Sitzung am 19.09.2023 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auch die Einfügung in die Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB bezüglich der Höhe der Gebäude und dem Verhältnis bebaute Fläche zu Freifläche wurde in dieser Sitzung behandelt und als gegeben angesehen; ebenso wurde das Funktionieren der Stellplätze (Schleppkurven) diskutiert. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die beiden Varianten vor. Da das Bauvorhaben grundsätzlich bereits in der September-Sitzung behandelt und diskutiert und die Einwände berücksichtigt wurden, ergehen nach kurzer Diskussion die Beschlüsse

Beschluss 1

  1. Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Vorbescheid (Alternativvorschlag) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Lärmschutzwand an der Geigelsteinstraße auf dem Grundstück Heubergweg 1 a, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für das neu errichtete Gebäude Heubergweg 1a soll südseitig zur Geigelsteinstraße eine Schallschutzwand aus Fertigkunststoffpaneelen mit Holzverkleidung mit einer Gesamthöhe von 1,80 m - 2 m und einer Länge von ca. 9 m auf die bestehende Stützmauer errichtet werden, daran im Anschluss westlich eine Wand mit 1 m Höhe und ca. 10 m Länge bis zum Ende des Grundstücks. Der Einfahrtsbereich in den Heubergweg soll offen gehalten werden, damit keine Sichtbehinderung entsteht. Zur Errichtung der Lärmschutzwand liegt ein Antrag auf Ausnahmen gemäß § 4 der Ortsgestaltungssatzung vor:
  • bezüglich der geplanten Höhe von 1,80 m – 2 m: § 7 Abs.1 OGS
  • es soll eine geschlossene Wand entstehen: § 7 Abs. 2 OGS 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand einer Skizze und Fotos vom bestehenden Neubau die geplante Lärmschutzwand. Bürgermeister Matthias Bernhardt verweist auf eine Ortsdurchfahrt in der Nachbargemeinde, die beidseitig von Lärmschutzwänden gesäumt ist und einen sehr ungastlichen Eindruck hinterlässt. 

Folgende Anmerkungen kommen aus dem Gremium: 
  • Alternative wären evtl. bepflanzte Tröge auf der vorhandenen Mauer oder eine Hecke innerhalb der Mauer
  • Die Ortsgestaltungssatzung war vor der Errichtung des Gebäudes schon bekannt.
  • Die Lage des Gebäudes an einer viel befahrenen Straße war bekannt. 
  • Die Ortsgestaltungssatzung ist bei Neubauten einzuhalten. 
  • Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung soll nur bei Veränderungen im Bestand, wenn notwendig und nicht anders planerisch zu lösen, zugestimmt werden.

Letztendlich ist sich das Gremium einig, dass im vorliegenden Fall Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung aus oben genannten Gründen nicht zugestimmt werden kann, auch um die Schaffung eines Präzedenzfalles zu vermeiden. 

Beschluss 1

1. Einer Ausnahme von § 7 Abs. 1 OGS (Höhe) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme von § 7 Abs. 2 OGS (geschlossene Einfriedung) wird nicht zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Neubau der Brücke über den Fischbach in Agg (BW V 2.1); Vergabe Ingenieurleistungen LPH 5 - 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Zuge eines Vergleiches einigten sich die Parteien, dass Ingenieurleistungen bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für die Objektplanung und bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) für die Tragwerksplanung im Zuge der notwendigen Brückenerneuerung an ein leistungsfähiges Fachbüro vergeben werden sollen. Die Planung mit Kostenschätzung liegt nun vor. Die Planung wurde auch hinsichtlich des hydraulischen Nachweises und einem ausreichenden Freibord eng mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und letztendlich freigegeben. Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung wird noch dieses Jahr an das Landratsamt Rosenheim gestellt. Nun liegen Angebote für die nachfolgenden Ingenieurleistungen Objektplanung Leistungsphasen 5 bis 8 und örtliche Bauleitung von 2 Ingenieurbüros vor. Anrechenbare Kosten gemäß Kosten-Schätzung: rund 165.000,- €.

Angebot Bieter 1:

Leistungsbild: § 43 HOAI:         Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen)
Honorarsatz:                        Basishonorarsatz 

Leistungsphasen 5 bis 8,
Ausführungsplanung bis Bauoberleitung:                11.657,26 €
Örtliche Bauleitung:                                          6.000,00 €
5  %  Nebenkosten von LPH 5-8:                             582,86 €
10 % Nebenkosten von örtl. BL:                             600,00 €        
Netto:                                                                 18.840,12 €
Brutto:                                                         22.419,74 €
Angebot Bieter 2:

Leistungsbild: § 43 HOAI:         Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen)
Honorarsatz:                        Basishonorarsatz 

Leistungsphasen 5 bis 8,
Ausführungsplanung bis Bauoberleitung:                10.403,01 €
Örtliche Bauleitung:                                          4.400,00 €
3 % Nebenkosten:                                                     444,09 €
Netto:                                                                 15.247,10 €
Brutto:                                                         18.144,05 €
Die Verwaltung schlägt vor die Ingenieurleistungen für die Objektplanung der Leistungsphasen 5 bis 8 und die örtliche Bauleitung an den Bieter 2 zu vergeben.  

 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt erklärt die Hintergründe der privaten Zuwegung und des geschlossenen Vergleichs. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Planungen der neuen Brücke vor und informiert das Gremium über die Zusammensetzung der Kostentragung unter den Eigentümern. Aus dem Gremium gestellte Fragen bezüglich der Leistungszuordnung in der HOAI werden vom Bauamtsleiter beantwortet.  

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für die Objektplanung für die Leistungsphasen 5 bis 8 und die örtliche Bauleitung zum Neubau der Fischbach-Brücke (Durchlass) in Agg an den Bieter 2 in der Höhe von 18.144,05 € zu vergeben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.12.2023 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium informiert die Verwaltung über den Sachstand Ausbau Bad-Trißl-Straße. Es entsteht eine lebhafte Diskussion über den nach Ansicht einiger Gremiumsmitglieder zu langsamen Baufortschritt.

Datenstand vom 21.12.2023 07:48 Uhr