Datum: 06.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 19:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses vom 08.02.2018
3 Sachstandsbericht über den Haushalt 2018 der Gemeinde Oberaudorf
4 Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO für 2018
5 Zuschussantrag des Fördervereins Musikerziehung der Kinder in Audorf e.V. für das "Jugendorchester"
6 Genehmigung zur Annahme von Spenden von Februar 2018 bis Oktober 2018
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Hubert Wildgruber stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung  ab.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung am 06.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses vom 08.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.11.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Finanzausschuss-Sitzung vom 08.02.2018 wurde den Finanzausschuss-Mitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 08.02.2018

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Sachstandsbericht über den Haushalt 2018 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Nach einführenden Worten des 1. Bürgermeisters stellt der Kämmerer dem Ausschuss einen Sachstandsbericht (Stichtag 26.10.2018) der Gemeinde Oberaudorf zum Haushalt 2018 vor. Es werden die wichtigsten Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben und hier insbesondere die Haushaltsstellen dargestellt, die z.Zt. vom Haushaltsansatz deutlich abweichen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Daten und Zahlen:

Verwaltungshaushalt 2018
Gewerbesteuer: Der HH-Ansatz 2018 wird voraussichtlich nicht erreicht. Anzumerken ist, dass die Gewerbesteuereinnahmen in 2017 und 2018 rückläufig sind. Dagegen sind die Einnahmen bei der Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer weiter steigend. Die Erstattungen durch die Gemeindewerke, Zuweisungen zum Straßenunterhalt und die Konzessionsabgabe für das Wasserwerk liegen teilweise deutlich über dem HH-Ansatz. Bei der Zweitwohnungssteuer konnte aufgrund der neuen Satzung ab 01.01.2018 und des daraus bedingten hohen Aufwandes fast keine Veranlagungen durchgeführt werden, so dass der HH-Ansatz um ca. 208.000 € unterschritten wird. Die Veranlagungen für das Jahr 2018 können im Jahr 2019 nachgeholt werden, so dass hier „doppelte“ Einnahmen eingeplant werden können. Die Veranlagung der ZWSt im Jahr 2019 (für 2018 und 2019) kann aber erst nach der personellen Besetzung bzw. Voraussetzungen erfolgen. Die Ansätze beim Fremdenverkehrs- und Kurbeitrag werden noch erreicht bzw. überschritten. Die Deckung der Mindereinnahmen bei der Gewerbe- und Zweitwohnungssteuer erfolgen durch verschiedene Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben. Ansonsten verlaufen die anderen wichtigen Einnahmen im VWH planmäßig.
Die Ausgaben im VWH verliefen bis auf wenige Positionen fast alle nach Plan. Bei den Ausgaben, die den Haushaltsansatz erheblich überschreiten werden, sind z.Zt. im VWH vier Ausgaben (TOP 4) vom Finanzausschuss zu genehmigen. Bei der GewSt-Umlage sind gegenüber dem HH-Ansatz zum Jahresende 64.394 € Mehrausgaben zu leisten. Diese resultiert u. a. aus einer Nachzahlung 2017 (ca. 17.000 €) und der zu leistenden hochgerechneter Abschlagszahlung für das IV. Quartal (anhand der Zahlung vom III. Quartal 2018), obwohl im Oktober 2018 bisher erhebliche GewSt-Rückzahlungen geleistet wurden. Alle bisherigen Mehrausgaben können durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen ausgeglichen werden können. Die Ausgaben im Straßen- und Brückenunterhalt werden deutlich unterschritten. Bei den Personalausgaben bleibt abzuwarten, ob der HH-Ansatz 2018 insgesamt von 3.030.100 € nicht überschritten wird. U. a. werden aufgrund der Orga-Untersuchungen im Jahr 2018 Nachzahlungen wegen einzelner Höhergruppierungen rückwirkend zum 01.01.2017 geleistet.

Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH im Vergleich HH-Ansatz und Stand 26.10.2018 bzw. 31.12.2018  sowie der aktuelle Stand der Festgelder und der Schuldenstand zum 31.12.2018:

HH-Stelle
Bezeichnung

HH-Ansatz
2018 €
Stand 26.10.18 bzw. Ende 18*
Differenz


Einnahmen VWH




9000.0010
Grundsteuer B
656.800
660.379
+  3.579
9000.0030
Gewerbesteuer
1.551.300
1.503.215
- 48.085
!
9000.0270
Zweitwohnungssteuer*
211.500
2.924
-208.576
!
7900.1200
Fremdenverkehrsbeitrag
202.500
199.303
-   3.197
7900.1210
Kurbeitrag (10 Monate)
210.000
205.000
-   5.000
9000.0100
Einkommensteuer-Anteil*
2.721.700
2.752.089
+ 30.389
9000.01/61
Umsatzsteuer-Anteil*
427.700
437.115
+   9.415
9000.0611
Grunderwerbsteuer (10 Mon.)
100.000
130.223
+ 30.223
0200.1650
Erst. durch Gemeindewerke
95.000
172.679
+ 77.679
6300.1710
Zuweisungen Straßenunt.*
90.600
98.700
+   8.100
8170.2210
Konzessionsabg. Wasserw.*
40.000
95.002
+ 55.002

Ausgaben VWH




9000.8100
Gewerbesteuer-Umlage*
302.000
366.394
+ 64.394
!
7000.5000
Unterhalt Kläranlage*
20.000
45.000
+ 25.000
!
6900.5100
Unterhalt der Gewässer*
10.000
0
- 10.000
6300.5100
Straßenunterhalt*
150.000
120.000
- 30.000
6300.5101
Brückenunterhalt*
100.000
30.000
- 70.000
0200.4300
Uml.Bayer. Vers.verband*
85.100
104.958
+ 19.858
!
0300.6550
Kassen-Rechnungsprüfg.u.a.*
3.000
40.000
+ 37.000
!
9100.8600
Zuführung VWH zum VMH
603.000
?
?


Stand Festgelder zum 01.01.2018:        2.500.000 €
Stand Festgelder zum 26.10.2018:        2.500.000 €
= Rücklagenentnahme Festgeld        0 €        0 €
Bankbestände zum 01.01.2018        1.460.000 €
Bankbestände zum 26.10.2018        1.780.000 €
= Rücklagenentnahme Bankkonten        - 320.000 €        - 320.000 €
./. Rücklagenentn.geplant lt. Haushalt 2018 (9100.3100)          447.400 €
Noch zur Verfügung 2018          767.400 €

Wegen der Nicht- bzw. Wenigerausaben im Vermögenshaushalt (siehe unten) ist damit zu rechnen, dass die geplante Rücklagenentnahme 2018 in Höhe von 447.400,00 € nicht zum Tragen kommt und somit der Rücklagenstand sich zum Jahresende gegenüber dem Jahresanfang (4.422.864,00 €) weiter erhöht.
Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2018 auf 1.971.649,00 € belaufen, was einer pro-Kopf-Verschuldung von 380,00 € entspricht (Einwohner zum 01.01.2018 lt. Statistik: 5.178). Insgesamt bestehen noch sechs Darlehen. Das nächste Darlehen wird planmäßig im Jahr 2025 zurückbezahlt.

Vermögenshaushalt 2018
Im VMH wurden die Zuweisungen für die Straßenbaumaßnahmen Innstraße/Klosterweg (ca. 60.000 €) und Neubau der Bad Trißl-Brücke (ca. 20.000 €) bereits beantragt, die 2018 als Einnahmen noch erwartet werden. Die Differenzen im Abwasserbereich (HH-Stellen 7000.3450, 7000.3500 und 7000.9500) betreffen das neue Baugebiet an der „Herbststraße“. Hier sind lt. dem Erschließungsvertrag die Herstellungsbeiträge in Höhe von 168.000 € noch einzunehmen (Ablösebetrag). Auf die Ablösebeträge werden die Baukosten für den neuen Kanal gegengerechnet (7000.9500). Da noch keine endgültigen Baukosten ermittelt sind, kann noch keine Abrechnung erfolgen. Diese erfolgt erst im Jahr 2019. Erstattet wurden aber bereits die ursprünglichen Herstellungskosten der aufgrund der Änderungen des Bebauungsplanes nicht mehr benötigten alten Kanalleitungen im Baugebiet in Höhe von 21.500,00 € (7000.3450).
Auch werden verschiedene Maßnahmen angesprochen, die 2018 nur teilweise bzw. gar nicht mehr zur Ausführung kommen und erst im Jahr 2019 zu leisten sind, z.B. Zuschuss für das neue Wasserwachtgebäude, Erneuerung Bedachung Burgtormuseum, Erneuerung der OD ST 2089 Rosenheimer Straße, Ausbaukosten für die Bad Trißl-Straße, Floriani- und Blütenstraße. An Ausgaben für die neue Kläranlage werden nach Auskunft des Ingenieurbüros Dünser & Aigner in 2018 noch Planungskosten in Höhe von 50.000 € bis max. 100.000 € in Rechnung gestellt, so dass hier auch der HH-Ansatz deutlich unterschritten wird. Die Ausgaben für diese Maßnahmen werden jedoch im Jahr 2019 anfallen und somit nur verschoben.

Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH:

HH-Stelle
Bezeichnung

HH-Ansatz
2018 €
Stand 26.10.18 bzw. Ende 18*
Differenz

Einnahmen VMH



6300.3610
Zuweisungen Straßenbaumaßn.
80.000
0
-80.000
7000.3450
Erlöse Anlageverm. Kläranl.*
0
21.500
+21.500
7000.3500
Herstellungsbeiträge Kanal
200.000
54.581
-145.419
8800.3400
Einn. Veräußerung Grundverm.
900.000
913.055
+13.055
9000.3610
Investitionspauschale*
110.000
110.000
0

Ausgaben VMH



1600.9400
Neubau Wasserwachtgebäude*
80.000
2.742
-77.258
2150.9820
Anteil Schule „Oberes Inntal“*
20.000
500
-19.500
3210.9400
Ern. Bedachung Burgtorm.*
38.000
0
-38.000
4645.9400
Baukosten KiGa Niederaudorf
50.000
0
-50.000
6300.9500
Ausbaukosten versch. Straßen
22.000
1.071
-20.929
6300.9502
Erneuerg. OD ST2089 RO-Str.*
850.000
68.000
-782.000
6300.9519
Teilausbau Bad Trißl-Straße*
50.000
12.066
-37.934
6300.9523
Ausbau Floriani/Blütenstraße*
15.000
0
-15.000
6300.9534
Sanierung Reisacher Straße*
45.000
0
-45.000
7000.9500
Neubau von Kanälen
70.000
3.216
- 66.784
7000.9510
Baukosten neue Kläranlage
400.000
260.000
-140.000

Schlussbemerkung/Ausblick:
Die Einnahmen sind zwar noch positiv, die Ausgaben (und die Ansprüche) steigen aber ungebremst weiter. So wird es in Zukunft weiter eine Herausforderung sein, die lfd. Ausgaben im VWH zu decken und zusätzlich die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH zu erwirtschaften, die das Landratsamt Rosenheim als Hauptkriterium für die Genehmigung des Haushaltsplanes heranzieht. Es sind deshalb alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen ! Die Mehrausgaben können derzeit noch mit den Mehreinnahmen kompensiert werden. Sollten aber die Steuereinnahmen nicht mehr so positiv verlaufen wie bisher, sind rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Einnahmenseite zu stärken bzw. die Ausgaben konsequent zu reduzieren. Hier sollten auch die Steuerhebesätze, die seit dem Jahr 2004 unverändert sind, betrachtet werden. Die zukünftigen großen Baumaßnahmen „Kläranlagenneubau“ und „Kindergartenneubau in Oberaudorf“ kann die Gemeinde Oberaudorf, trotz der Einnahmen (Verbesserungsbeiträge und staatliche Zuweisungen), voraussichtlich nicht aus Eigenmitteln finanzieren, so dass hier in den nächsten Jahren neue Kredite aufgenommen werden müssen.
Auch die weiteren zukünftigen Ausgaben (fast nur Pflichtaufgaben) der Gemeinde Oberaudorf der nächsten Jahre (neben Kläranlage und Kinderbetreuung) für die Feuerwehr (Fahrzeuge und Neubau Niederaudorf), Straßenbau, Schulwesen (Ganztagsschule etc.), neuer Sitzungssaal, Hochwasserschutz usw., um nur einige Beispiele zu nennen, werden den Haushalt stark belasten. So bleibt wenig Spielraum für weitere zusätzliche Investitionen und freiwillige Leistungen der Gemeinde Oberaudorf in den nächsten Jahren.

Der Finanzausschuss nimmt den Bericht zum Haushalt 2018 zur Kenntnis.

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4. Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Überplanmäßige (ÜA – Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge übersteigen) und außerplanmäßige Ausgaben (AA – Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt sind) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Dies bedeutet u.a., dass es sich hierbei nicht um zusätzliche Ausgaben handelt, sondern die im Haushaltsplan genannten Ansätze, die überschritten werden, durch Mehreinnahmen oder durch Minderausgaben (Einsparungen) einer anderen Ausgabe-Haushaltsstelle gedeckt sind. Sind sie erheblich (ÜA über 15.000,00 € bzw. AA über 5.000,00 €), sind sie vom Finanzausschuss bzw. Gemeinderat zu beschließen. Nach der Geschäftsordnung ist folgende Zuständigkeit geregelt: Der 1. Bürgermeister ist bis zu einem Betrag von 15.000,00 € (ÜA) bzw. 5.000,00 € (AA) zuständig. Der Finanzausschuss entscheidet überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 50.000,00 € und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 20.000,00 €. Mehrausgaben über 50.000,00 € bzw. über 20.000,00 € sind vom Gemeinderat zu genehmigen.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (VWH) bzw. Vermögenshaushaltes (VMH) dienen jeweils insgesamt zur Deckung der Ausgaben des VWH und VMH.
Eine Übersicht über die genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben (insgesamt 4 HH-Stellen im VWH in H öhe von 146.252,04 €) liegt dem Gremium vor. Im VMH werden sich voraussichtlich bis zum Jahresende 2018 keine genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben ergeben. Die verschiedenen „Mehrausgaben“ werden einzeln erläutert.

Beschluss

Der Finanzausschuss erkennt die in der Anlage als erheblich überplanmäßigen Ausgaben 2018 im VWH in Höhe von insgesamt 146.252,04 € als unabweisbar notwendig an und genehmigt diese. Eine Deckung dieser Ausgaben ist durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen HH-Stellen gegeben (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag des Fördervereins Musikerziehung der Kinder in Audorf e.V. für das "Jugendorchester"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister verliest den Antrag des Fördervereins Musikerziehung der Kinder in Audorf e.V., eingegangen bei der Gemeinde Oberaudorf am 18.09.2018, in dem um eine finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € für das „Jugendorchester“ gebeten wird. Der Verein wurde 2006 neu gegründet. Der Zuschuss wird für die Entlohnung der Leiter des Jugendorchesters, Notenmaterial und Probentage für Konzertvorbereitungen benötigt. Zusätzlich wird im Jahr 2018 eine einheitliche Joppe angeschafft, um das Erscheinungsbild hervorzuheben.
Der „Bläserklasse“ wurden unter der HH-Stelle 4600.7000 bisher folgende Zuschüsse von der Gemeinde gewährt:
Datum
Betrag
Text
20.11.2006
6.000,00 €
Zuschuss Anschaffung Musikintrumente
22.12.2006
2.000,00 €
Förderzuschuss für Musikerziehung
19.09.2007
10.000,00 €
Zuschuss für 2. Bläserklasse (für Instrumente)
03.12.2008
1.000,00 €
Zuschuss 2008 Jugendblasorchester
09.11.2009
1.000,00 €
Zuschuss 2009 Jugendblasorchester
23.02.2010
2.000,00 €
Zuschuss 2010 Jugendblasorchester
18.12.2013
2.000,00 €
Zuschuss 2013 Jugendblasorchester
10.10.2014
2.000,00 €
Zuschuss 2014 Klassenmusizieren
02.11.2015
1.000,00 €
Zuschuss 2015 Klassenmusizieren
29.09.2016
2.000,00 €
Zuschuss 2016 Klassenmusizieren
05.10.2017
2.000,00 €
Zuschuss 2017 Klassenmusizieren
Summe
31.000,00 €
Gesamtbetrag von 2006 bis 2017

Beschluss

Dem Antrag des Fördervereins Musikerziehung der Kinder e.V. wird entsprochen. Für das Jahr 2018 wird dem „Jugendorchester“ ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Für die folgenden Haushaltsjahre soll ein Zuschuss in gleicher Höhe vorgese hen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Genehmigung zur Annahme von Spenden von Februar 2018 bis Oktober 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von Februar bis Oktober 2018 eingegangen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 5.900,00 €. Es wurde eine Sachspende für die Kita Niederaudorf in Höhe von 500,00 € (März 2018), eine Einzelspende für die Grundschule Oberaudorf von 400,00 € (März 2018) und vier Einzelspenden in Höhe von 5.000,00 € im März und Mai 2018 für den Kinderspielplatz „Auerbach“ vereinnahmt. Für die Monate Februar, April und Juni bis Oktober 2018 erhielt die Gemeinde Oberaudorf keine Spenden.

Beschluss

Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von Februar bis Oktober 2018 in Höhe von insgesamt 5.900,00 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.11.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben bzw. Beschlüsse aus der letzten FA-Sitzung vom 08.02.2018 vor, die dem Gremium mitzuteilen sind.
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung liegen nicht vor.
Neue Fragen, Anträge oder Anregungen aus dem Finanzausschuss werden nicht abgegeben bzw. gestellt.

Datenstand vom 08.11.2018 07:33 Uhr