Datum: 23.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2018
3 Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2018
4 Vergabe Fischereirecht südliche Wasserfläche auf Grundstück Fl.Nr. 658, Obere Innauen
5 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Eingangs begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber die anwesenden Zuhörer.
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Ge-meinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.

Diskussionsverlauf

Auf seine Anfrage, bzw. nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber gibt das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn an, zu TOP 4 (Fischereiwesen – Vergabe Fischerrecht südl. Wasserfläche Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, obere Innauen) einen eigenen Antrag gem. § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf zur Beratung und Beschlussfassung stellen zu wollen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.09.2018 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.09 .2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen werden in Bayern zum 01.01.2018 abgeschafft. Dies beschloss der Bayerische Landtag am 14.06.2018 mit Änderung des Art. 5 des Kommunalabgabengesetztes (KAG). Somit entfällt die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Ausbaubeiträge.
Formell und folgerichtig wird demnach die bestehende Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) vom 31.10.2003 einschließlich der erlassenen 1. Änderungssatzung vom 04.04.2011 der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2018 rückwirkend aufgehoben. Die Aufhebungssatzung der ABS, die im Entwurf als Anlage beiliegt und Bestandteil der Beschlussvorlage ist, wurde der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, zugesandt und für richtig bestätigt.

Hier die wesentlichen Inhalte des Gesetzes des Bayerischen Landtags:
▪ Die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft.
▪ Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Rückerstattung von Beiträgen für bereits vor dem 01.01.2018 abgerechnete Maßnahmen. Eine darüber hinausgehende pauschale und landesweite Rückerstattung von vor dem 31.12.2017 erhobenen Straßenausbaubeiträgen ist nicht möglich.
▪ Für künftige Ausbaumaßnahmen (d.h. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht begonnen wurden) wird der Freistaat Bayern ab 2019 den Gemeinden eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewähren, die aber noch zu regeln ist.

Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang:
Das Erschließungsbeitragsrecht wird nicht geändert, d.h. die Gemeinden müssen weiterhin Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straßen bzw. Erschließungsanlagen erheben. Die gemeindliche Satzung über die Erschließungsbeiträge bleibt weiterhin gültig.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis. Vor Beschlussfassung erkundigt sich das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer, ob zwischenzeitlich staatlicherseits neue Rechtsgrundlagen für die Kompensation der weggefallenen Einnahmemöglichkeit geschaffen wurde. Dies wird seitens des 1. Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber verneint. Die weitere Entwicklung der Angelegenheit (z. B. Regierungsbildung in Bayern, Gesetzgebungsverfahren) bleibt abzuwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Oberaudorf rückwirkend zum 01.01.2018 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Vergabe Fischereirecht südliche Wasserfläche auf Grundstück Fl.Nr. 658, Obere Innauen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Beendigung der Auskiesung im Grundstück Fl.Nr. 658, Gemarkung Oberaudorf, in den Oberen Innauen, nahe der Staustufe, wurden in diesem Jahr auch die notwendigen Renaturierungsarbeiten von der Fa. Strabag abgeschlossen. Das Pachtverhältnis ist somit beendet und die Gemeinde kann gemäß den in der Abbaugenehmigung abgegebenen Auflagen nun über das Grundstück verfügen.
Bei einer Ortseinsicht mit der Fachstelle für Fischerei des Bezirks Oberbayern wurde festgestellt, dass sich in den entstandenen Wasserflächen (Fläche A1 und A 2) inzwischen ein funktionierendes Biotop gebildet hat. Dabei wurde der Erhalt beider Wasserflächen als Fischgewässer ausdrücklich begrüßt und eine Verpachtung an einheimische Fischereivereine empfohlen.
In einem Pachtvertrag über die Ausübung des Fischereirechts soll auch die Gewässer- und Landschaftspflege des Areals an den betreffenden Fischereiverein übertragen werden. Nach der Entscheidung durch den Gemeinderat wird ein entsprechender Pachtvertag ausgearbeitet. Gemäß Art. 25 Bay. Fischereigesetz muss ein Pachtvertrag über Fischereirechte mindestens auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen werden.
Für ein langfristiges Pachtverhältnis haben sich wiederholt die beiden ortsansässigen Vereine Fischergemeinschaft Oberaudorf e.V. und Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V. beworben. Eine Aussage über Eignung und Qualifikation der Bewerber kann von Seiten der Verwaltung nicht getroffen werden. Zur Erleichterung der Entscheidungsfindung werden die grundsätzlichen Daten der beiden Vereine hier vorgestellt:
Die Fischergemeinschaft Oberaudorf e.V. hat 50 Mitglieder und bewirtschaftet ca. 6 ha Wasserfläche, darunter die im Eigentum der Gemeinde Oberaudorf stehenden Gewässer Schindelberger See und Gfaller Stausee mit Mühlbach, sowie den Einödsee in Fischbach. Außerdem wurde dem Verein als Ausgleich zur Nutzungseinschränkung durch die Trinkwassergewinnung in der Mühlau bereits ein abgeschlossenes Gewässer (Fläche A 3) nahe der jetzt zur Vergabe bestimmten Fläche überlassen. Mit der Vergrößerung der Bewirtschaftungsfläche sollen auch zusätzliche Mitglieder aufgenommen werden. Erster Vorstand ist Thomas Stössl aus Kiefersfelden.

Der Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e.V. hat 180 erwachsene und 35 jugendliche Mitglieder. Ca. 60 Mitglieder sind Bürger aus Oberaudorf. Es werden 17 ha Seefläche, 17 km Inn und 4 km Kieferbach bewirtschaftet. Die Gewässer liegen hauptsächlich im Gemeindebereich von Kiefersfelden und Oberaudorf. Der Verein legt besonderen Wert auf seine Jugendarbeit. Erster Vorstand ist Stefan Sporer aus Oberaudorf.
Zur Festlegung von klaren Zuständigkeiten sollte die Vergabe des Fischereirechts nur einen Verein erfolgen.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber verliest dieser die Beschlussvorlage der Verwaltung. Mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf wird den Vertretern der anwesenden Fischereivereine die Möglichkeit zur Vorstellung, Stellungnahme und Erläuterungen gegeben.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn stellt folgenden Antrag gem. § 26 Abs. 3 GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird nicht an Dritte vergeben. Das Grundstück, bzw. die darauf befindlichen Gewässer sollen für eine Dauer von 10 Jahren sich selbst überlassen bleiben. Nutzungseinschränkungen, bzw. -verbote sind mittels entsprechender Beschilderungen vor Ort zu kennzeichnen. Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, dass bei einem möglichen Vergabeverzicht keiner der zwei betreffenden Fischereivereine in seinem Fortbestand gefährdet sei.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber verweist auf die Komplexität der Angelegenheit und die Schwierigkeit bei der Festlegung auf einen künftigen Vertragspartner. Ebenso gibt er an, dass die Pflege des Gewässers „Schindlberger See – Sillei“ die letzten Jahre sowieso überwiegend durch den Gemeindebauhof Oberaudorf erfolgt sei. Ihm stelle sich die Frage, ob die beiden Vereine in der Lage sind, die anstehenden Pflegemaßnahmen auch übernehmen und durchführen zu können (z. B. technische Ausstattung). Bei einer entsprechenden Vergabe der Fläche erwartet er sich aber auch nachhaltige Unterstützung des betreffenden Vereins in anderen Fragen (z. B. Sicherung der Trinkwasserversorgung).
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller bittet das Gemeinderatsmitglied Herrn Henning Bruhn um Erläuterung seiner Beweggründe für das Stellen seines Antrags. Herr Henning Bruhn bittet um Verständnis dafür, keine weitergehenden Ausführungen machen zu wollen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Michael Astl bittet um Auskunft darüber, welche Konsequenzen ein Verzicht auf eine Vergabe für die Gemeinde Oberaudorf haben könnte. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber informiert darüber, dass bei einer Vergabe die Pflege- und Unterhaltsleistungen im Rahme des Fischereipachtvertrages auf den künftigen Vertragspartner übertragen werden könnten (z. B. Gewässer- und Baumpflege). Ansonsten blieben diese Aufgaben bei der Gemeinde Oberaudorf als Grundstückseigentümerin.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster erkundigt sich nach den Gründen für das Bestehen von zwei Fischereivereinen im Bereich der Gemeinden Oberaudorf und Kiefersfelden. Darüber hinaus bittet er um Auskunft über die Konsequenzen für die Gemeinde Oberaudorf (keine Vergabe, Vergabe).

Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier bittet um Angabe, wie viele Jugendliche in der Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. dzt. aufgeführt sind. Darüber hinaus stellt er den Vertretern der anwesenden Fischereivereinen die Frage, ob sie in der Lage seien, nachhaltig die anstehenden Aufgaben der Grundstücks- und Gewässerpflege zu übernehmen.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn rät, von einer möglichen, gemeinschaftlichen Bewirtschaftung einer Fläche, bzw. eines Gewässers durch mehrere Vereine oder Vertragspartner, abzusehen. Dies sei nicht praxisgerecht.

Anmerkungen:

Seitens der Vertreter der anwesenden Fischereivereine werden – mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf und nach jeweiliger Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber insbesondere folgende Angaben gemacht, bzw. Antworten abgegeben:

  1. Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V.

Nach kurzer Vorstellung informiert der 1. Vorstand Herr Thomas Stössl, dass sein Verein über wesentlich weniger Gewässerflächen, welche es zu pflegen gäbe, verfüge. Hierdurch sei die Mitgliederzahl (50 Mitglieder, davon 10 Jugendliche) beschränkt. Trotzdem sähe er sich, bzw. seinen Verein in der Lage, die Verpflichtungen aus einem etwaigen Fischereipachtvertrag zu erfüllen. Er informiert den Gemeinderat Oberaudorf auch darüber, dass voraussichtlich in 2 Jahren ein – bislang von seinem Verein gepflegtes Gewässer („Camping-See in Fischbach“) wegen Eigenbedarfserklärung des Eigentümers aus seinem Bestand fallen würde.

  1. Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V.

Nach kurzer Vorstellung informiert der 2. Vorstand Herr Hans Hanusch, dass die Gemeinde Oberaudorf bei einem Vergabeverzicht als Grundstückseigentümerin Verantwortliche für die Grundstücks- und Gewässerpflege, sowie für etwaige Verpflichtungen auf Grundlage des Natur- und Artenschutzes bleibe. Bei Ausarbeitung eines möglichen Fischereipachtvertrages wären die daraus erwachsenden Pflichten genau zu definieren. Sein Verein sei sowohl quantitativ als auch fachlich in der Lage, die Aufgaben aus einem Fischereipachtverhältnis zu erfüllen. Sein Verein mit dzt. 160 Mitgliedern habe nicht die Absicht, diesbezüglich weiter zu wachsen. Außerdem verweist er auf die umfangreiche Jugendarbeit seines Vereins.

  1. Sonstiges

Nach Ansicht beider Vereine sollten die örtlichen Gewässer in „lokaler Hand“ bleiben. Dzt. bestehen 2 Vereine, welche sich nach einer Spaltung des ursprünglichen Vereins in den 60-iger Jahren des letzten Jahrhunderts gegründet hätten. Über die Gründe hierfür können heute Verantwortliche keine Angaben machen.

Herr Dengl vom Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V. gibt zu bedenken, dass in seinem Verein 60 Mitglieder aus dem Gemeinde Ober audorf, hingegen in der Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. lediglich 5-15 Mitglieder aus der Gemeinde Oberaudorf kämen.

Im Verlaufe von Sachvortrag und Diskussion wurden u. a. Angaben gemacht, welche seitens der Verwaltung noch zu überprüfen seien:

Das nördliche Gewässer auf dem o. g. Grundstück würde angeblich – mit Vertrag – durch die Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. bewirtschaftet. Das südliche Gewässer auf dem o. g. Grundstück wurde angeblich von beiden Vereinen gemeinschaftlich – ohne vertragliche Grundlage – genutzt.

Abschließend bedankt sich der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber bei den Vereinsvertretern für ihre Angaben und beim Gemeinderat Oberaudorf dafür, dass den Vereinsvertretern ausnahmsweise die Möglichkeit zur Wortmeldung gegeben wurde.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf stimmt dieser über folgenden Antrag nach § 26 Abs. 3 GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf des Gemeinderatsmitglieds Herrn Henning Bruhn ab: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird nicht an Dritte vergeben. Das Grundstück, bzw. die darauf befindlichen Gewässer sollen für eine Dauer von 10 Jahren sich selbst überlassen bleiben. Nutzungseinschränkungen, bzw. -verbote sind mittels entsprechender Beschilderungen vor Ort zu kennzeichnen.

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Mit Zustimmung des Gemeinderates formuliert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber folgenden Beschlussvorlag, über den anschließend abgestimmt wird: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird an die Fischereigemeinschaft Oberaucdorf e. V. vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen, inkl. dem Abschluss eines Fischereipachtvertrages, zu veranlassen.

Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Mit Zustimmung des Gemeinderates formuliert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber folgenden Beschlussvorlag, über den anschließend abgestimmt wird: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird an den Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V. vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen, inkl. dem Abschluss eines Fischereipachtvertrages, zu veranlassen.

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5. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Bekanntgaben von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung:
  • 546/2018        Gemeindebauhof Oberaudorf – Ersatzbeschaffung        eines Unimog
                             Mercedes Benz U218 4x4 zum Preis        von ca. 173.300 € bo.
  • 548/2018        Entwurf Flächennutzungsplan „Oberaudorf“ – Empfehlung des
                             Gemeinderates an den Bauausschuss zur Fassung eines
                             Billigungs- und Auslegungsbeschlusses
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung:
  • Verkauf von 2 ausgemusterten Bauhof-Fahrzeugen (John Deere 775, Caddy 1.3) zum Preis von 3.450,00 € (Schätzpreise 1.900,00 € + 900,00 € + Bewertung 606,90 €).
Weitere Bekanntmachungen sind dzt. nicht abzugeben.
Beantwortung von Fragen aus letzte/n öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Frühere Anfragen, welche noch zu beantworten wären, liegen nicht vor.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer bittet um Prüfung, ob für das gemeindliche Burgtormuseum nicht die Anschaffung, bzw. Installation einer einfachen Beleuchtung (z. B. Außenbeleuchtung) erfolgen könnte. Damit käme das schöne Gebäude besser zur Geltung. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber leitet die Bitte zur weiteren Bearbeitung an den Fachbereich „Tourist-Information“ weiter.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn erinnert mit Nachdruck an seinen Hinweis in der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2018 (Verbiss-Schäden im Bereich der gemeindlichen Grundstücke an den oberen Inn-Auen) und beklagt, dass seitens der Gemeinde Oberaudorf wiederum keine Schutzmaßnahmen für den Baumbestand eingeleitet wurden. Mittlerweile sei es zu massiven Schäden am Baumbestand gekommen. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber leitet die Angelegenheiten an den Gemeindebauhof Oberaudorf zur weiteren Bearbeitung weiter.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber berichtet über angebliche Schäden im Bereich der Bad-Trißl-Brücke (Unterspülung der Uferverbauung) und bittet um Sachstandsermittlung, Behebung etwaiger Schäden unter Berücksichtigung möglicher Gewährleistungsansprüche. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber berichtet, dass die Problematik in der Verwaltung bekannt ist. Er wird hierzu den Fachbereich Bauamt zu dem zügigen Abschluss der Ermittlung und Schadensbehebung anhalten. Im Haushalt 2018 sind hierfür Mittel eingestellt.    
Weitere Anfragen, welche noch zu beantworten wären, wurden nicht gestellt.

Datenstand vom 24.10.2018 16:18 Uhr