Datum: 19.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen.
Der ursprünglich auf der öffentlichen Tagesordnung angegebene TOP „Entwicklung und Sicherung der Wasserversorgung für die Gemeinde Oberaudorf; Beschlussfassung zur Neuregelung“ wird in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verschoben, da er auch von der Gemeinde Kiefersfelden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurde. Hier gab es leider ein Missverständnis. Es bestehen noch Gründe für die Geheimhaltung, da Rechte einzelner Beteiligter berührt werden (Art. 52 Abs. 2 GO).
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, damit diese auch im Zuhörerbereich gut verstanden werden.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird bemerkt, dass die Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2023 nicht im Ratsinformationssystem einsehbar war. Nach Prüfung des EDV-Programms stellt sich tatsächlich heraus, dass eine Freigabe vergessen wurde. Der Bürgermeister stellte dann den Antrag, die Genehmigung der Niederschrift der GR-Sitzung vom 28.11.2023 in der Sitzung am 23.01.2024 zu behandeln.
Beschluss
Die Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2023 wird in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Ausbau Bad-Trissl-Straße / Bauabschnitt 2; Auftragsvergabe Entsorgung der belasteten Böden im zweiten Teilabschnitt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Ausbau der Bad-Trißl-Straße Bauabschnitt 2 ist bis auf die Erstellung der Deckschicht im Bereich zwischen der Wechselbergstraße und Anfang Baugebiet „Am Heimfeld“ fertiggestellt. Die Wintersicherung ist erfolgt und die Straße bis zum Einbau der Deckschicht freigegeben.
Im zweiten Teilbereich ist ein Haufwerk von ca. 1000 m³ Aushubmaterial entstanden, welches beprobt wurde. Es wurde eine Schadstoffbelastung von DK 1 nachgewiesen, wodurch eine Entsorgung nach gesetzlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Es wurden am 20.11.2023 8 Firmen zur Abgabe von Angeboten bis zum 30.11.2023 angefragt. Es wurden 7 Angebote fristgerecht abgegeben.
Alle Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: 147.039,38 €
Bieter 2: 133.660,80 €
Bieter 3: 160.221,60 €
Bieter 4: 163.137,10 €
Bieter 5: 142.086,00 €
Bieter 6: 119.652,12 €
Bieter 7: 157.437,00 €
Vergabevorschlag des beauftragten Ingenieurbüros:
Wir empfehlen der Gemeinde Oberaudorf, den Auftrag zur Entsorgung des belasteten Bodens an den Bieter 6 zu vergeben.
Die Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf stimmt dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros zu, die Entsorgung des belasteten Bodens von Haufwerk 5 der Bad-Trißl-Straße BA 2 an Bieter 6 mit der Angebotssumme 119.652,12 € brutto zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Das Gremium diskutiert über den Sinn der sehr aufwendigen Entsorgungen und regt an, hier auch die politischen Entscheidungsträger zu einem Umdenken zu bewegen. Es werden auch Fragen zum Umgang mit den Kosten im Verhältnis bei der Ermittlung der Baukosten gesellt. Der Bürgermeister erklärt daraufhin den Verfahrensablauf.
Beschluss
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für die Entsorgung der belasteten Böden des Haufwerkes 5 des Bauabschnittes 2 der Bad-Trißl-Straße an den Bieter 6, mit der Angebotssumme von 119.652,12 € brutto, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
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4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Kurzer Bericht des Leiters der Gemeindewerke über die Entwicklung des Strompreises nach der Neuausrichtung des Bundeshaushalts
Diskussionsverlauf
Anhand einer Präsentation erklärt der Werkleiter Hubert Paul dem Gremium sehr umfassend, wie sich die Streichung des geplanten Zuschusses von 5,5 Mrd. Euro zu den Übertragungsnetzentgelten für den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf den Strompreis der Gemeindewerke Oberaudorf auswirkt.
Durch die plötzliche Streichung der Zuschüsse von 5,5 Mrd. Euro bei den Übertragungsnetzentgelten kommt jetzt eine weitere Steigerung der Netzentgelte von netto 0,89 ct/kWh (bzw. 1,06 ct/kWh mit USt) hinzu, welche bei der Strompreiskalkulation jedoch nicht berücksichtigt wurde.
Bei Kunden, die an den höheren Spannungsebenen angeschlossen sind, fällt die Steigerung der Netzentgelte noch etwas höher aus.
Für die Gemeindewerke Oberaudorf beträgt die Steigerung bei den vorgelagerten Netzentgelten rund 127.000 € (ohne USt). Es ist bedauerlich, wie die Umstände sehr plötzlich entstanden sind. Die Gemeindewerke planen jedoch nicht, die bereits bekanntgegebenen Strompreise für 2024 nochmal anzupassen.
Problematische Haushaltsaufstellung aufgrund übergeordneter Ungewissheiten.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass derzeit die maßgebenden Vorgaben der übergeordneten Stellen (Landkreis und Freistaat Bayern) zur Ermittlung von konkreten Zahlen für den Haushalt der Gemeinde nicht vorliegen. Es bestehen einige Ungewissheiten, wie etwa die Belastungen für die Gemeinden, die aus den Verlusten der RoMed Kliniken entstehen können. Zudem ist noch nicht bekannt, wie die Haushaltsmittel des Freistaates auf die Landkreise verteilt werden, was wiederum Folgen für die gemeindliche Haushaltsplanung hat. Insgesamt müssen wir uns aber bereits jetzt auf eine Verschlechterung in der finanziellen Ausstattung und einen damit verbundenen geringeren Spielraum, insbesondere bei freiwilligen Leistungen, einstellen.
Datenstand vom 24.01.2024 08:38 Uhr