Datum: 16.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023
3 Bauantrag zur Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses, Anbau einer Außentreppe, Erneuerung/Erweiterung einer Terrasse und eines Balkons, Neubürgerstr. 20, Fl.Nr. 525/9, Gemarkung Oberaudorf
4 Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung im 1. OG in eine Ferienwohnung, Bad-Trißl-Str. 37a, Fl.Nr. 286/18, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zur geringfügigen Erweiterung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses im Zuge der Sanierung, Schweinberg 2, Fl.Nr. 654/51, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, Brünnsteinstr. 22, Fl.Nr. 1002/18, Gemarkung Niederaudorf
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 16.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 12.12.2023 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses, Anbau einer Außentreppe, Erneuerung/Erweiterung einer Terrasse und eines Balkons, Neubürgerstr. 20, Fl.Nr. 525/9, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das bestehende Zweifamilienhaus in der Neubürgerstr. 20 soll wie folgt saniert und erneuert bzw. erweitert werden:

  • Anbau einer nordseitigen Außentreppe
  • Erneuerung und Erweiterung einer südseitigen Terrasse
  • Erneuerung und Erweiterung eines südseitigen Balkons inkl. Dachverlängerung
  • Wegfall einer ostseitigen Treppe
  • Einbau bzw. Rückbau von Wänden im EG und OG 
  • Errichtung von 2 Stellplätzen zusätzlich zur bestehenden Garage und dem bestehenden östlichen Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung im 1. OG in eine Ferienwohnung, Bad-Trißl-Str. 37a, Fl.Nr. 286/18, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung einer Wohnung im 1. OG zu einer Ferienwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant, ein Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung ist vorhanden Das Haus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Bei der evangelischen Kirche“, der gesamte Geltungsbereich ist als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern. Ein Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung ist vorhanden. Die Verwaltung weist auf zurückliegende Beschlüsse hin, in denen einer Ausnahme von der BauNVO bezüglich der Nutzungsänderung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen aufgrund der angespannten Mietsituation in Oberaudorf nicht zugestimmt wurde. Hinweislich sei erwähnt, dass gemäß Antrag die Wohnung nur vorübergehend als Ferienwohnung umgenutzt werden soll. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Antrags durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine rege Diskussion:

  • Es handelt sich um eine perfekte preisgünstige kleine Mietwohnung.
  • Die Antragstellerin versicherte in einem Gespräch mit einem Gremiumsmitglied glaubhaft, dass sie die Wohnung nur befristet als Ferienwohnung nutzen will.
  • Die Frage nach einer entsprechenden Überwachung kann nicht beantwortet werden, da man nur durch Zufall auf den gängigen Portalen im Gemeindegebiet vorhandene nicht gemeldete Ferienwohnungen finden kann. 

Letztendlich ist sich das Gremium darüber einig, dass für einen Zeitraum von 3 Jahren der Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung zugestimmt werden kann. 

Beschluss 1

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird – befristet auf 3 Jahre – zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Einer Ausnahme betreffend § 4 Abs. 3 BauNVO wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur geringfügigen Erweiterung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses im Zuge der Sanierung, Schweinberg 2, Fl.Nr. 654/51, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.04.2023 (TOP 4) wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses im Zuge der General- und energetischen Sanierung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums sich das Gebäude im Außenbereich befindet und ein (Teil-) Abbruch mit anschließender Erweiterung im § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) nicht abgebildet ist. Das Landratsamt Rosenheim folgte dieser Entscheidung. Nach Gesprächen des Kreisbaumeisters zusammen mit der Gemeinde und den Bauwerbern sowie einigen Ortsterminen liegt nun o.g. Bauantrag vor, der eine deutliche Reduzierung vom Maß der baulichen Nutzung vorsieht; der ursprüngliche Antrag auf Vorbescheid wurde zurückgezogen:

  • Aufstockung des bestehenden Wohnhauses um 90 cm im Zuge der Gebäudesanierung
  • Errichtung einer ostseitigen Außentreppe 
  • Verlegung des Hauseingangs auf die Nordseite
  • Schaffung eines Luftraumes sowie eines Speichers im OG 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, Brünnsteinstr. 22, Fl.Nr. 1002/18, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Brünnsteinstr. 22 soll erweitert und aufgestockt werden:

  • Erweiterung des Gebäudes im nordwestlichen und südwestlichen Bereich
  • Errichtung einer Außentreppe im Nordwesten
  • Aufstockung sowie Änderung der Giebelrichtung
  • Im nördlichen Bereich des Grundstückes soll ein Carport mit Flachdach mit 3 Stellplätzen entstehen.

Gemäß Planung entstehen zwei eigenständige Wohneinheiten. Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Der Carport soll mit Flachdach errichtet werden, hierzu liegt kein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor. 
Hinweis: Die maximal zulässige Grenzbebauung von Garagen/Carports beträgt 15 m, diese ist gemäß vorliegender Planung überschritten. Hier wäre eine Abstandsflächenübernahme der betroffenen Nachbarn oder alternativ eine Abweichung notwendig. Dies liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörde.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine Diskussion über die Einfügung des Gebäudes in die Umgebungsbebauung bezüglich Gebäudehöhe und überbauter Fläche sowie die Frage, ob das Gebäude dem Innen- oder dem Außenbereich zugeordnet wird. Letztendlich ist sich das Gremium darüber einig, dass auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen kein Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gefasst werden kann. Es wird auch angemerkt, dass das geplante Flachdach des Carports der Ortsgestaltungssatzung angepasst werden muss.  

Beschluss

Der Bauantrag wird in der heutigen Sitzung nicht behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Einfügenachweis nachzufordern und abzuklären, ob eine Beurteilung nach § 34 oder § 35 BauGB erfolgt. Der Bauherrschaft ist mitzuteilen, dass der Carport satzungskonform geplant werden muss. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier berichtet über bodennahe Öffnungen in der neu errichteten Lärmschutzwand im Bereich Reisacher Straße zum Schutz von Feuersalamandern und hinterfragt die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme.   

Datenstand vom 25.01.2024 08:38 Uhr