Datum: 23.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder laut und deutlich zu sprechen, damit auch die Zuhörer die Wortmeldungen gut verstehen können.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2023 wurde verspätet vor der nachfolgenden Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt. Nun wurde die Niederschrift rechtzeitig vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2023 der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2023 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2024 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2025, die Jahresrechnung 2023 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2023 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2023:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 14.492.483,39 €
Vermögenshaushalt 8.019.083,50 €
Gesamthaushalt 22.511.566,89 €
Zuführung zum VMH: 3.148.329,69 €
Entnahme allg. Rücklage: 3.226.308,46 €
Allg. Rücklage 31.12.2023: 6.230.885,24 €
Schulden 31.12.2023: 6.226.614,46 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 beträgt 1.169 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.324). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2023 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2023 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2024 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Katharina Kern betritt den Saal und nimmt an den Beratungen teil.
Der Bürgermeister erklärt die Abweichungen, die sich gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen ergeben haben. Insbesondere schlugen sich die Tariferhöhung und verschobene Bauvorhaben auf die Jahresrechnung nieder.
Beim erhöhten Gewerbesteueraufkommen ist Vorsicht geboten, da es sich um einen Nachholeffekt aus der Pandemiezeit handeln kann.
Trotz erheblicher Schulden ist der Haushalt aufgrund der angemessen Rücklagen als solide zu bezeichnen. Wichtig ist, dass die Gemeinde stets über liquide Mittel verfügt, um handlungsfähig zu bleiben.
zum Seitenanfang
5. Übersicht über die geplanten Bauvorhaben und Projekte im laufenden Jahr und darüber hinaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
informativ
|
5 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister gibt in diesem Tagesordnungspunkt einen Überblick vorwiegend über Hochbauvorhaben der Gemeinde. So soll es dem Gemeinderat ermöglicht werden, einen Überblick über die anstehenden Herausforderungen der Gemeinde in diesem Bereich zu erhalten. Es wird hier zwischen unaufschiebbaren Projekten und Projekten unterschieden, die der Gemeinde eine gewisse Flexibilität in der zeitlichen Umsetzung lassen:
Unaufschiebbare Projekte:
2024:
Erweiterung des Bauhofgebäudes (Status: Vergabe, Umsetzungsbeginn: März 2024) (Kostenschätzung der Verwaltung ca. 170.000€).
Neubau Feuerwehr Niederaudorf (Status: Bauleitverfahren angelaufen, Gebäudeplanung angelaufen: Umsetzung 2025) (Kostenschätzung der Verwaltung ca. 2.500.000€)
Erweiterungsbau Schule Oberaudorf (Status: Abstimmung Raumkonzept mit der Schulleitung, Anschließend Ausschreibung der Architekturleistung. Umsetzung 2025-2026) (Kostenschätzung der Verwaltung ca. ?)
Neubau Bongossi Brücke Auerbach (Status: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt, Ausschreibung der Maßnahmen). (Kostenschätzung der Verwaltung ca. 500.000€)
Sonstige Projekte:
Mietpreisreduziertes Wohnen am Heimfeld (Status: Abklärung von Fragen der Förderung mit anschließender Rentabilitätsberechnung. Umsetzung: 2025-2026). (Kostenschätzung der Verwaltung ca. 10.000.000€)
Alle Kostenschätzungen verstehen sich ohne Fördermittel.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis. Als wichtiges Vorhaben wird auch die Rosengassenbrücke genannt.
zum Seitenanfang
6. Widmung des Refektoriums im Kloster Reisach für standesamtliche Eheschließungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das bei der Bayerischen Immobilienverwaltung vorgelegte Konzept zum Erwerb des Kloster Reisach sieht u.a. vor, dass in den von der Gemeinde genutzten Räumlichkeiten auch ein Raum für standesamtliche Eheschließungen vorgesehen ist.
Nach §14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll eine Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden.
Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit befugt, die Diensträume des Standesamtes zu bestimmen und dabei auch festzulegen, in welchen Räumen die Eheschließungen stattfinden sollen. Die Entscheidung der Gemeinde, in welchen Räumen die Eheschließungen durchgeführt werden sollen, stellt eine Widmung dar, durch die dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird. Gewidmet wird die Räumlichkeit dadurch, dass der hierfür erforderliche Beschluss gefasst wird und dieser dann dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde vorgelegt wird.
Derzeit steht als würdiges Trauungszimmer das im Untergeschoss des zum Rathaus gehörigen „Haus des Gastes“ integrierte und zum Zwecke der Eheschließung eingerichtete südseitig ausgerichtete Zimmer zur Verfügung. Auf Grund der baulich beschränkten Größe ist dieses Trauzimmer nur für eine begrenzte Zahl von Hochzeitsgästen geeignet. Die Gemeinde hält das „Refektorium“ im Kloster Reisach, Klosterweg 20, Oberaudorf, Gemeindeteil Niederaudorf, auf Grund seiner Größe, verbunden mit einer optisch ansprechenden Architektur, als zusätzlichen Ort (Räumlichkeit) zur Durchführung von Eheschließungen als geeignet und regt an, diese Örtlichkeit entsprechend zu widmen. Die Zweckbestimmung und Definition der Nutzung dieser Örtlichkeit durch die Gemeinde ist auch derzeit schon durch eine Nutzungsvereinbarung gesichert.
Zunächst ist vorgesehen, das Refektorium für ausgewählte, größere Eheschließungen zu nutzen. Dabei ist aber zu erwähnen, dass der dadurch zusätzlich ausgelöste Aufwand von den Eheschließenden zu tragen ist (Reinigung, Heizung, Fahrzeit etc.). Die Verwaltung schlägt hier ein Nutzungsentgelt (einschließlich Nebenkosten) von 300,-- Euro vor. Individuelle standesamtlichen Gebühren, die sich aus der rechtlichen Situation einer Eheschließung ergeben, sind in diesem Betrag noch nicht enthalten.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage aus dem Gremium wird bestätigt, dass derzeit nicht vorgesehen ist, für die Verwendung des Refektoriums als Trauraum Investitionen zu tätigen. Die Eheschließenden haben die Möglichkeit, individuelle Ausstattungswünsche, in Absprache mit dem Standesamtspersonal, selbst umzusetzen.
Beschluss
Das im Kloster Reisach befindliche „Refektorium“ – Oberaudorf, Klosterweg 20 – wird als weiterer Ort zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt. Das Nutzungsentgelt für diese Örtlichkeit beträgt 300,-- Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Nutzungsvereinbarungen für gemeindliche Räumlichkeiten für Vereine und Institutionen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
informativ
|
7 |
Sachverhalt
Aus Anlass des Ausbaus der alten Schule Niederaudorf und der Zurverfügungstellung der neuen Räumlichkeiten für den Trachtenverein Niederaudorf e.V. und die Musikkapelle Niederaudorf e.V. werden nun zwischen der Gemeindeverwaltung und den betreffenden Vereinen Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.
Darin werden alle wesentlichen Belange geregelt, die für eine dauerhafte Überlassung der Räumlichkeiten wichtig sind. Insbesondere sind die Verantwortlichkeiten für die Betretung, die Reinigung und die Sicherheit zur Nutzung der überlassenen Räume genau festgelegt.
Da es bisher bei allen anderen Räumlichkeiten und Gebäuden im Eigentum der Gemeinde nur sehr selten und eher ungenaue Regelungen bzw. Absprachen über die Nutzung von Vereinen und Institutionen gegeben hat, werden nun Zug um Zug für alle Überlassungen entsprechende Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.
Dies dient beiden Seiten, um rechtsichere Verhältnisse zu schaffen und Unstimmigkeiten zu vermeiden. Die Vereine haben sich mehrheitlich für diese Vorgehensweise ausgesprochen.
Die beigefügte Nutzungsvereinbarung für die alte Schule Niederaudorf ist hier als Beispiel angefügt. Alle weiteren Nutzungsvereinbarungen sollen aus dem selben Grundgerüst bestehen, werden aber an die betreffenden Räumlichkeiten und örtlichen Verhältnisse angepasst.
Es handelt sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Gemeinderat wir hierüber umfassend informiert.
Diskussionsverlauf
Der Abschluss von Nutzungsvereinbarungen für gemeindliche Räumlichkeiten wird durch den Gemeinderat mehrheitlich befürwortet. Die Regelungen werden im Einzelnen noch mit der entsprechenden Vereinsführung abgestimmt.
zum Seitenanfang
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.01.2024
|
ö
|
informativ
|
8 |
Sachverhalt
Winterdienst, Räum- und Streupflicht der Gemeinde:
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auch beim Winterdienst nicht unbeschränkt gilt.
Grundsätzlich hat sich jeder Verkehrsteilnehmer auf die winterlichen Umstände einzustellen und seine Fahrweise entsprechend anzupassen. Außerdem müssen Räum- und Streutätigkeiten flächendeckend nur zu den Hauptverkehrszeiten von 06.00 bis 20.00 Uhr verpflichtend ausgeübt werden. Bei Nebenstrecken werden diese Verpflichtungen noch weiter eingeschränkt.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit alle Verkehrswege absolut sicher geräumt und gestreut sind.
Diskussionsverlauf
Kommunale Wärmeplanung:
Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob es sinnvoll ist, diese Planungen gemeinsam mit der Gemeinde Kiefersfelden durchzuführen, antwortet der Bürgermeister, dass es Ziel der Wärmeplanung ist, quartiergenau zu ermitteln, wo welche Wärmeform am geeignetsten umgesetzt werden kann. Aufgrund dieser Kleinteiligkeit ist eine gemeindeübergreifende Planung nicht angedacht.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei den angedachten Verwertungsvorgaben für Flächen, die für erneuerbare Energien verwendet werden können, rechtzeitig reagiert, um negativen Folgen für die Landschaftsentwicklung vorzubeugen. Als wichtiges Instrument nennt der Bürgermeister eine aktive Mitwirkung bei der Landesentwicklungsplanung durch Kommune und Verbände.
Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie:
Aus der Mitte des Gremiums wird angesprochen, dass die neuen Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie zwischen Hoffeldring und Bahnhof eher merkwürdige Vorrichtungen zum Schutz von Reptilien und Kleintieren aufweisen, deren Wirkung sehr fragwürdig erscheint.
Datenstand vom 28.02.2024 08:16 Uhr