Datum: 27.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2024
3 Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach; Vergabe der Bauleistungen
4 Themenweg Auerbach; Einleitung eines Projekts im Rahmen des LEADER Förderprogramms
5 Stromlieferverträge KOS Energie GmbH - Gemeindewerke; Ausfallbürgschaft gegenüber dem Strom-Vorlieferanten EnBW
6 Prüfung Jahresabschluss 2023 der Gemeindewerke; Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
7 Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025
8 Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025
9 Festlegung der Vergabekriterien zum Grundstücksverkauf im Baugebiet "Am Heimfeld"
10 Hochwasserschutzmaßnahme Auerbach; Zusammenfassung der Infoveranstaltung des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3
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4. Themenweg Auerbach; Einleitung eines Projekts im Rahmen des LEADER Förderprogramms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung des Vorhabens „Themenweg Auerbach“ zu und ermächtigt die Verwaltung, die Aufträge zu erteilen und den Antrag auf Förderung für ein entsprechendes LEADER Projekt einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Stromlieferverträge KOS Energie GmbH - Gemeindewerke; Ausfallbürgschaft gegenüber dem Strom-Vorlieferanten EnBW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der erfolgreichen rechtlichen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim, dass die Gemeindewerke Oberaudorf die vorliegende Ausfallbürgschaft für Forderungen aus dem Stromliefervertrag der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) gegenüber der KOS Energie GmbH übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Prüfung Jahresabschluss 2023 der Gemeindewerke; Bestellung eines Wirtschaftsprüfers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeindewerke Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorgelegte Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025 neu zu erlassen. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 08.11.2001, gültig seit 01.01.2002, außer Kraft. 
Die Vorauszahlungen für die Zimmervermietung nach § 5 Abs. 3 der Satzung (sog. „Bettenzehnerl“) werden von bisher 0,20 € auf 0,50 € erhöht.
Außerdem wurde die Satzung in den §§ 5, 6 und 7 aktualisiert. Diese Anpassungen sind mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Fremdenverkehrsbeitrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025 neu zu erlassen. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 31.01.2019 mit der 1. Änderungssatzung vom 19.06.2020, gültig jeweils seit 01.04.2019, außer Kraft.
Die Höhe des Kurbeitrages pro Aufenthaltstag pro Person für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (bisher: 18 Lebensjahr) nach § 4 Abs. 2 der Satzung wird von bisher 1,50 € auf 2,00 € erhöht. Dementsprechend ist auch der jährliche pauschale Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer nach § 7 Abs. 2 der Kurbeitragssatzung von bisher 45,00 € auf 60,00 € anzupassen. Kinder und Jugendliche sind ab dem 01.01.2025 nur noch bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (bisher: 18. Lebensjahr) von der Entrichtung des Kurbeitrages befreit.
Außerdem wurde die Satzung in den §§ 1, 4, 5 und 7 aktualisiert. Diese Anpassungen sind mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kurbeitrages. Neu eingefügt und durch den Bayerischen Gemeindetag empfohlen wurde § 8 mit Angaben zum Datenschutz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Festlegung der Vergabekriterien zum Grundstücksverkauf im Baugebiet "Am Heimfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 9

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass in den Vertragsbedingungen zum Grundstückskauf keine Verpflichtung zum Bau eines Kellers vorgegeben werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 2

Zur Zusammenfassung werden die Vergabekriterien zum Grundstücksverkauf im Baugebiet „Am Heimfeld“ nach der Behandlung im Gemeinderat wie folgt zusammengefasst:
Eingangskriterium:
Wohnort:
Oberaudorf muss mindestens seit fünf Jahren der Hauptwohnsitz der Bewerber sein bzw. Oberaudorf war für einen Zeitraum vom mindestens fünf Jahren der Hauptwohnsitz der Bewerber.
Oder: Die Bewerber sind seit mindestens fünf Jahren in Oberaudorf berufstätig bzw. selbstständig tätig (Bescheinigung Arbeitgeber/bzw. Steuerbescheinigung).
Punkteprogramm:
Zur Festlegung des Punkteprogramms für das eigentliche Auswahlverfahren wird nochmals betont, dass finanzielle und Vermögensverhältnisse keine Berücksichtigung erfahren.
Auch soll der Familienstand nicht in die Bewertung aufgenommen werden.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch einen Punktekatalog, der in Form eines Fragenbogens erstellt wird und die folgende Faktoren berücksichtigt. Diese müssen beim offiziellen Aufruf zum Bewerbungsverfahren gegeben sein.
  • Mindestens seit fünf Jahren in Oberaudorf mit Hauptwohnsitz wohnhaft (15 Punkte pro Antragsteller)
  • Oberaudorf war mindestens fünf zusammenhängende Jahre Hauptwohnsitz (10 Punkte pro Antragsteller)
  • Oberaudorf ist seit mindestens 5 Jahren Arbeitsort oder Betriebsstätte (10 Punkte pro Antragsteller)
  • Darüber hinaus in der Gemeinde über längeren Zeitraum wohnhaft (1 Punkt pro Jahr und Antragsteller, max. zusammen 20 Punkte)
  • Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt (erstes Kind 10 Punkte, jedes weitere Kind 5 Punkte)
  • Aktiv im Rettungs- oder Hilfsdienst einer anerkannten Organisation (Pro Antragsteller 10 Punkte)
  • In der Vorstandschaft eines örtlichen Vereins (pro Antragsteller 5 Punkte)
  • Aktive Mitgliedschaft in einem Ortsverein oder einer örtlich anerkannten Institution (pro Antragsteller ein Punkt pro Jahr, max. zusammen 10 Punkte)
Nach Auswertung des Fragebogens ergibt sich eine Bewerberreihung nach Punkten und aufgrund dieser Rangfolge ergibt sich das Wahlrecht der zur Verfügung stehenden Grundstücke. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Wohneigentum:
Die Bewerber müssen erklären, ob sie Eigentümer von Wohnimmobilien oder Baugrundstücken sind. Miteigentumsanteile werden wie Eigenbesitz gewertet. 
Nachweis: Entsprechende Zusicherung auf dem Fragebogen, der unterschrieben zu den Bewerbungsunterlagen genommen wird.
Sollte entsprechendes Eigentum vorhanden sein, kommt zunächst das Punkteprogramm zum Tragen. Im Falle von vorliegendem Grundeigentum kann der Gemeinderat dieses als weiteres Kriterium bei der Vergabe heranziehen.


Vertragsbedingungen:
Zusätzlich zur Erfüllung der vorgegebenen Kriterien müssen die Bewerber auch noch Vertragsbedingungen akzeptieren.
  • Der Hauptwohnsitz ist nach Bezugsfertigkeit beim Kaufgrundstück in Oberaudorf anzumelden. Das Objekt ist danach ununterbrochen mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz zu bewohnen.
  • Es besteht eine Bauverpflichtung. Das Gebäude ist innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss fertigzustellen und zu beziehen.
  • Für eventuell vorgesehene weitere Wohneinheiten bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Mieterwahl, jedoch haben diese ebenfalls ihren Hauptwohnsitz in Oberaudorf zu nehmen.
  • Ein Finanzierungsnachweis über den Grundstückskauf ist zu erbringen.
  • Falsche Angaben im Fragebogen oder eine Zweckentfremdung werden als Vertragsverletzung gewertet und können zu Schadenersatzforderungen führen.

Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgaben wird im Rahmen des Vertragsrechts abschließend durch unseren Rechtsanwalt geprüft. Ebenso werden die Vorgaben zur Einhaltung und Durchsetzung der Vertragsbedingungen und die dafür notwendigen Eintragungen im Grundbuch rechtssicher entwickelt. 

Beschluss:
Der Gemeinderat legt die vorgetragenen Kriterien zur Vergabe für den Grundstücksverkauf im Baugebiet „Am Heimfeld“ fest und beauftragt die Verwaltung, nach entsprechender Prüfung durch eine Anwaltskanzlei, den Bewerbungsbogen zu entwickeln und den Kriterienkatalog öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Hochwasserschutzmaßnahme Auerbach; Zusammenfassung der Infoveranstaltung des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö informativ 10
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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö informativ 11
Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr